Das EU-Klima- und Energiepaket Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz

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1 Das EU-Klima- und Energiepaket Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz Am legte die EU-Kommission konkrete VorschlÄge zur Umsetzung der beschlossenen Zielvorgaben får die europäische Energie- und Klimaschutz-Politik bis 2020 vor: 20 % weniger Energieverbrauch, 20 % weniger Treibhausgasemissionen bezogen auf das Jahr 1990, 20 % Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch. Diese VorschlÄge umfassten: 1. die Weiterentwicklung des EuropÄischen Emissionshandelssystems (Çnderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems får den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten); 2. die Festlegung nationaler Emissionsminderungsziele får Treibhausgase bis zum Jahr 2020 (Entscheidung Åber die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die ErfÅllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 Effort Sharing ); 1

2 3. die Schaffung eines umweltpolitischen Ordnungsrahmens får die Abscheidung und Ablagerung von Kohlendioxid (Carbon Capture and Storage CCS) (Richtlinie Åber die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Çnderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und der Verordnung Nr. 1013/2006); 4. die FÜrderung der Nutzung erneuerbarer Energien (Richtlinie zur FÜrderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen);Das EuropÄische Parlament verabschiedete unter franzüsischer RatsprÄsidentschaft diese vier Rechtstexte in Erster Lesung am 17. Dezember 2008 zusammen mit den folgenden ebenfalls klima- und energiepolitisch relevanten Regelungen als EU-Klima- und Energiepaket; 5. áberwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen bei der Verwendung von Kraftstoffen (Straàenverkehr und Binnenschifffahrt) (Çnderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikation får Otto-, Diesel- und GasÜlkraftstoffe und die EinfÅhrung eines Systems zur áberwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen...); 6. CO2-Emissionsnormen får neue Personenkraftwagen (Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen får neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzeptes der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen). Mit diesen Vorgaben sollen die energie- und klimapolitischen Zielvorgaben der Gemeinschaft bis 2020, die von der Kommission auch in den Kyoto-Nachfolgeverhandlungen vorgestellt wurden, erreicht werden. Sollte bei den Klimaschutzkonferenzen 2009 in Kopenhagen oder später ein globales KlimaschutzÅbereinkommen erreicht werden, kann das europäische Emissionsminderungsziel von 20 % auf 30 % angehoben werden. Insbesondere die Çnderungsrichtlinie zum Emissionshandel wird Auswirkungen auf die rheinland-pfälzischen Betriebe und damit auch auf die Gewerbeaufsicht haben, deshalb soll an dieser Stelle etwas vertiefter darauf eingegangen werden. Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandelssystems (EHS) Der EuropÄische Emissionshandel mit Kohlendioxid-Emissionsberechtigungen (Zertifikaten) wurde bereits mit der Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG im Jahr 2003 eingefåhrt und startete am Er erfasst rund Anlagen in Europa, die etwa 40 % der Treibhausgase (rund 50 % des CO2) in der Gemeinschaft emittieren. Die erste Handelsperiode endete am 31. Dezember In der jetzigen, bis zum 31. Dezember 2012 laufenden zweiten Handelsperiode wurden die Zuteilungsmengen gekårzt und die Zuteilungsregeln verschärft. Die Zuteilung von Emissionszertifikaten erfolgt in Deutschland je nach Inbetriebnahme der emissionshandelspflichtigen Anlagen entsprechend den historischen Emissionen bzw. nach dem Stand der Technik. FÅr die Anlagen zur Energieerzeugung werden ab 2008 ca. 10 % der Zertifikate veräuàert. FÅr den Zeitraum 2013 bis 2020 (dritte Handelsperiode) gelten folgende Çnderungen im EuropÄischen Emissionshandel: 2

3 Vereinheitlichung des Systems StÄrkere Zentralisierung durch Schaffung eines zentralen europäischen Zuteilungsplans mit einheitlichen Zuteilungsregeln und einer gemeinsamen Zertifikate-Obergrenze von anfänglich etwa Millionen, die zur Erreichung des 20%-Minderungsziels von Jahr zu Jahr um 1,74 % verringert wird. FÅr Neuanlagen werden 5 % als Reserve zuråckgestellt. Aus dieser Reserve werden Åber den Gesamtzeitraum 300 Millionen Zertifikate zur FÜrderung von Kohlendioxid-Abscheide- und Speicher-Anlagen (CCS-Anlagen) entnommen. Die Zertifikate werden nach den Emissionen des Jahres 2005 oder des Durchschnitts der Jahresemissionen , je nachdem, welcher Wert hüher ist, auf die Mitgliedstaaten verteilt. Anpassung des Geltungsbereichs Die Sektoren Petrochemie, Ammoniak- und Aluminiumherstellung werden neu aufgenommen und die Lachgasemissionen (N2O) aus der chemischen Produktion sowie die Perfluoralkane aus der Aluminiumindustrie einbezogen. Kleine Feuerungsanlagen (< t CO2/Jahr und < 35 MW Feuerungsleistung) werden aus dem Geltungsbereich entlassen. Die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel wird durch eine eigene Çnderungsrichtlinie geregelt. Zuteilung im Stromsektor Bestands- und Neuanlagen im Strombereich måssen grundsätzlich 100 % ihrer Zertifikate ersteigern. Lediglich einige neue Mitgliedstaaten künnen får veraltete oder nicht ins europäische Stromnetz integrierte Bestandsanlagen einen Auktionierungspfad beginnend bei lediglich 30 % im Jahr 2013 ansteigend auf 100 % im Jahr 2020 beschreiten, wobei die genaue jährliche ErhÜhung nicht vorgegeben wird. Die Åbrigen Zertifikate werden in diesen FÄllen weiterhin kostenfrei zugeteilt. Die Regelung får KWK-Anlagen beinhaltet eine 100%ige Auktionierung får den Stromanteil und einen steigenden Auktionsanteil får den WÄrmeanteil, beginnend bei 20 % im Jahr 2013 bis hin zu 70 % im Jahr Zuteilung im Bereich der Industrieanlagen FÅr Industriebranchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, werden Ausnahmen von der Versteigerung zur Vermeidung von Produktionsverlagerungen (Carbon Leakage) solange gelten, bis international adäquate Klimaschutzverpflichtungen eingefåhrt sind. Eine kostenlose Zuteilung soll erfolgen, wenn die zusätzlichen Zertifikatekosten bei mehr als 5% pro Euro BruttowertschÜpfung und die IntensitÄt des EU-grenzÅberschreitenden Handels 10% beträgt. Ebenso wird verfahren, wenn eines der beiden Kriterien bei mehr als 30% liegt. Die Liste der betroffenen Branchen wird bis zum 31. Dezember 2009 erstellt werden. Es wird geschätzt, dass ca. 90 % aller Industrie-Anlagen die vom EP festgelegten Kriterien erfållen künnen. FÅr die Industrieanlagen, die nicht vom Carbon Leakage betroffen sind, beträgt die Versteigerungsquote im Jahr % ansteigend auf 70 % im Jahr Eine Vollauktionierung soll erst im Jahr 2027 erreicht werden. Zuteilung im Bereich der stromintensiven Industrie (indirektes Carbon Leakage) Rat und EuropÄisches Parlament haben får die Mitgliedstaaten eine MÜglichkeit geschaffen, einen nachweislich durch den Emissionshandel gestiegenen Strompreis in den energieintensiven Industriezweigen, die diese Kosten wegen ihrer Wettbewerbssituation nicht weiter geben künnen, zu kompensieren. Einzelheiten måssen in Arbeitsgremien noch ausgearbeitet werden. 3

4 Solidaritätsausgleich 10 % der Zertifikate werden ungeachtet des Widerstandes Deutschlands in unterschiedlichen Anteilen auf Mitgliedstaaten mit geringem Pro-Kopf-Einkommen umverteilt. 4

5 ZusÄtzlich werden 2 % der Gesamtmenge der Zertifikate unter den osteuropäischen Mitgliedstaaten aufgeteilt, die ihre Emissionen im Jahr 2005 um mindestens 20 % zu dem im Kyoto-Protokoll festgelegten Referenzjahr gemindert haben. Somit kann Deutschland nur Åber 88 % seiner ihm zunächst zustehenden Zertifikate verfågen. Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz Durch die ErhÜhung der Bagatellschwelle künnen får Kleinemittenten von Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr auf Tonnen etwa die HÄlfte von rund 90 Anlagen in Rheinland-Pfalz, die lediglich 5 % der CO2-Emissionen verursachen, aus dem Emissionshandel entlassen werden. Das betrifft in erster Linie kleine Heizwerke oder Energieanlagen von Papierfabriken oder Prozessfeuerungen im Bereich der keramischen Industrie. Um Neuinvestitionen im Kraftwerksbereich mit dem Ziel der Erneuerung des veralteten Kraftwerksparks in Deutschland zu fürdern, ist es nunmehr müglich, bis zu 15 % der VersteigerungserlÜse får hoch effiziente Kraftwerke als Investitionszuschuss zu gewähren. Rheinland-Pfalz hatte als Anreizinstrument får notwendige Neuinvestitionen in den Kraftwerkspark Ausnahmen von der Versteigerung vorgeschlagen. Die zentrale Steuerung des EU-Emissionshandels auf europäischer Ebene kann die bisherigen Wettbewerbsverzerrungen auf Grund unterschiedlicher nationaler Regelungen beseitigen. Wichtig ist, dass får energieintensive und im globalen Wettbewerb stehende Industrieunternehmen kostenlose Zuteilungen der Zertifikate müglich sind. Bestand emissionshandelspflichtiger Anlagen im Jahr 2008 In der nun laufenden zweiten Handelsperiode von 2008 bis 2012 sind in Deutschland 1625 emissionshandelspflichtige Anlagen erfasst, deren Kohlendioxid-Emissionen jährlich 453 Millionen Tonnen nicht Åberschreiten dårfen (Emissionsobergrenze cap). In Rheinland-Pfalz sind derzeit 83 emissionshandelspflichtige Anlagen registriert, die eine Zuteilung von etwa 10 Millionen CO2-Zertifikaten erhalten haben. áberpråft werden die tatsächlich emittierten Kohlendioxid-Mengen durch die Erfassung und den Bericht gemäà der EU-Monitoring-Leitlinien (Erfassung, Nachweis, Berichterstattung), die sich in der 1. Handelsperiode bewährt haben und får die 2. Handelsperiode weiterentwickelt wurden. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist die in Deutschland zuständige BehÜrde får den Emissionshandel. 5

6 Im Vergleich zur ersten Handelsperiode von 2005 bis 2007 konnten bestimmte Anlagen, wie zum Beispiel kleine keramische Betriebe, aus dem Emissionshandel entlassen werden. Dafür sind Anlagen zur Herstellung von Ethylen oder Propylen auf Grund der Erweiterung des Geltungsbereichs hinzugekommen. Die oben stehende Tabelle zeigt die Höhe der CO2-Emissionen in Rheinland Pfalz je nach emissionshandelspflichtiger Tätigkeit. Unterschiede zur zugeteilten Menge resultieren im Wesentlichen aus Produktionsrückgängen. Die Gewerbeaufsicht berät die Anlagenbetreiber und prüft die jährlich abzugebenden Emissionsberichte, bevor diese an die DEHSt weiter geleitet werden. Dr. Katrin Zimmermann, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz 6

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