Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Emissionshandel Möglichkeiten der Co-Verbrennung
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- Franka Goldschmidt
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1 Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Emissionshandel Möglichkeiten der Co-Verbrennung Lars Grote, IZES ggmbh Saarbrücken, 25. Oktober [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
2 Inhalt Grundlagen des ETS Neuerungen ab 2013 Grundsätzliche Ersatzmöglichkeiten für die betroffenen Anlagen 2 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
3 Historie internationaler Klimaschutz Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen Ziel: Vermeidung gefährlicher anthropogener Störung des Klimasystems Erste Verpflichtungsperiode Reduktion der wichtigsten THG auf 5 % unterhalb des Niveaus von 1990 Kyoto-Protokoll Erste völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung der Annex B Industriestaaten zu Emissionsreduktionen Zweite Verpflichtungsperiode Ausgestaltung in Doha/Katar Nov Offene Fragen: Dauer der Periode (2017 oder 2020) Quantifizierte Minderungsziele der teilnehmenden Staaten Umgang mit überschüssigen Emissionsrechten der ersten Periode 3 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
4 Folgeabkommen? Erarbeitung Kyoto- Folgeabkommen? Inkrafttreten Kyoto- Folgeabkommen? 4 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
5 Kyoto <-> EU ETS Internationaler Handel innerhalb Kyoto-Emissionshandel (Cap and Trade) Zusammenschluss versch. Staaten zu Gemeinschaftssystemen möglich (Bubbles) Verteilung der Emissionsreduktionsverpflichtung auf einzelne EU-Staaten (Burden Sharing) Wichtiges Instrument: EU-Emissionshandelssystem 5 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
6 Europäischer Klimaschutz EU Emissions Trading System (EU ETS) Instrument zur Umsetzung der Kyoto-Ziele EU-27 + Island, Liechtenstein und Norwegen Ziel: Bis % (bzw. diskutiert wird 30%) unter Emissionsniveau von 1990 RICHTLINIE 2009/29/EG Abs.3 Handel mit Emissionszertifikaten in 3 Perioden: (Pilotphase) (Umsetzung der Kyoto-Verpflichtung) (Kyoto-Verpflichtung steht noch nicht fest) 6 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
7 Inhalt Grundlagen des ETS Neuerungen ab 2013 Grundsätzliche Ersatzmöglichkeiten für die betroffenen Anlagen 7 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
8 Betroffene Bereiche Vor 2013: CO 2 aus Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen mit hohem CO 2 Ausstoß sowie aus energieintensiven Branchen: Verbrennungsanlagen, Ölraffinerien, Koksöfen, Eisen- und Stahlwerke, Zement-, Glas-, Ziegel- und Papier- und Zellstofffabriken. Und seit 2012 StickstoffOxidemissionen aus Salpetersäureherstellung + CO 2 aus Luftfahrt 8 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
9 Betroffene Bereiche Ab 2013: Ausweitung auf Anlagen zum Auffangen, Transport und unterirdischer Lagerung von CO 2 CO 2 aus petrochemischen, Ammoniak-, und Aluminiumanlagen Stickstoffoxid aus Produktion von Salpeter-, Adipin-, Glyoxylsäure Perfluorierte Kohlenwasserstoffe aus Aluminiumproduktion 9 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
10 Allokation der Emissionszertifikate Vor 2013: Allokation durch Nationale Allokations Pläne (NAP s) Verteilung der Emissionsobergrenzen auf einzelne Sektoren und einzelne Anlagen dieser Sektoren Top Down (Nationales Gesamtbudget -> Anlagen) sowie Bottom Up (basierend auf Anlagendaten) 5 bzw. 10 % der Zertifikate wurden versteigert, der Rest wurde kostenlos ausgegeben 10 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
11 Allokation der Emissionszertifikate Ab 2013 in der Industrie: Allokation basierend auf EU-weiten Benchmarks Industrieanlagen erhalten abnehmenden Anteil ihrer Emissionszertifikate kostenlos (nach bestverfügbarer Technik) Anteil versteigerter Zertifikate steigt von 20 % in 2013 auf 70 % in Ab 2027 keine kostenlose Zuteilung mehr. Ausnahmen für energieintensive Branchen (Carbon Leakage) bleiben erhalten. 11 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
12 Allokation der Emissionszertifikate Ab 2013: Carbon Leakage: Risiko der Standortverlagerung aufgrund von Kosten des Emissionshandels Somit auch Verlagerung der Emissionen (=> global keine Emissionsreduktion) Daher Maßnahmen für die Unternehmen mit Leakage-Risiko (gemäß 2003/87/EG, Art.10a & 10b) Ab 2013 Auktionsmenge kostenlos (basierend auf EU- Benchmarks und Produktionsmenge) Liste von Sektoren in EU-Beschluss vom Darunter: Herstellung von Stahl, Aluminium aber auch Kinderspielzeug etc. 12 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
13 Allokation der Emissionszertifikate Ab 2013 im Strombereich: Auch hier basierend auf EU-Benchmarks. Grundsätzlich 100 % Auktionierung wichtigste Ausnahmen: Fernwärme und hocheffiziente KWK erhalten in Bezug auf Wärme- und Kälteerzeugung kostenlose Zertifikate. Jährliche Anpassung des Budgets jedoch ab 2013 mit linearem Faktor (Richtlinie 2009/29/EG, Artikel 10a, Abs.4) 13 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
14 CDM Vor 2013 CER s aus Projekten mit Registrierung vor 2013 dürfen noch aus Industriegasprojekten stammen. Bis zu 22 % der individuellen Zuteilungsmenge Ab 2013 Ohne Kyoto-Folgeabkommen dürfen zunächst Zertifikate aus CDM Projekten (CER s) ab 2013 nur noch aus Least Developed Countries in den EU ETS eingebracht werden.* Nachholung des vor 2013 nicht eingebrachten Budgets erlaubt CER s müssen für Verwendung in EU ETS in europäische Emissionszertifikate (EUA s) umgetauscht werden 14 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
15 Joint Implementation Zukunft von JI unsicher Denn: Staaten können selbst Emissionsreduktionen zertifizieren und EUA s ausstellen. Es wird vermutet, dass die Ukraine EUA s ausgegeben hat, denen keine Emissionsreduktion gegenüber steht.* CDM Watch beklagt bei den Track-1-Projekten (selbst zertifizierte Emissionsreduktion) mangelnde Transparenz, Rechenschaftsberichte und umweltpolitische Integrität. Über die Zukunft von JI soll in Katar (Nov. 2012) diskutiert werden. 15 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
16 Inhalt Grundlagen des ETS Neuerungen ab 2013 Grundsätzliche Ersatzmöglichkeiten für die betroffenen Anlage 16 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
17 Ersatzmöglichkeiten Einhaltung der Emissionsobergrenze durch 1. Eigene Maßnahmen zur Emissionsvermeidung (z.b. Steigerung der Effizienz, Co-Verbrennung) 2. Zukauf von Emissionszertifikaten über Börse, OTC oder bilateral 3. Durchführung von CDM-Projekten in Least Developed Countries* evtl. in Kooperation mit anderen Akteuren 4. Evtl. JI-Projekte (abhängig von Ergebnissen aus Katar) 17 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
18 Eigene Maßnahmen Steigerung der Effizienz der Anlage Brennstoffsubstitution Bspw. Holz oder Bagasse Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Ankauf von Holz oder Bagasse mit anschließender Co-Verbrennung gegenüber den Möglichkeiten des ETS nötig. Zur Co-Verbrennung ist eine Einschätzung der verfügbaren Mengen an Bagasse sowie das technisches Potential und die Kosten nötig. 18 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
19 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) Altenkesselerstr. 17, Gebäude A Saarbrücken Tel Fax Homepage 19 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
20 20 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken Funktionsweise EU ETS
21 21 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken Zertifikate
22 22 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
23 Sonstige Änderungen Ab 2013 Kleine Anlagen mit geringem CO 2 Ausstoß können aus ETS ausgenommen werden, wenn durch steuerliche oder andere Maßnahmen eine äquivalente Emissionsreduktion erreicht wird Strafgebühr für Zertifikate, die wegen Unterdeckung zugekauft werden müssen beträgt statt früher 40 /t ab /t + Inflationsanpassung 23 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
24 Allokationsverfahren Kostenlose Zuteilung Grandfathering: Historisches Emissionsniveau als Basis der Zuteilungsmengen Benchmarks: Bestverfügbare Technik als Referenz für Zuteilungsmengen Auktionierung Vergabe der Zertifikate durch Auktion zu Beginn der Handelsperiode anhand Auktionspreis 24 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
25 Zielvorgaben EU ETS Reduktion des EU-Budgets um 1,74 %/a (bezogen auf 2010*) Evtl. 31 % 25 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
26 Zukauf von CER s aus CDM Falls das Budget von 22 % der erlaubten Zuteilungsmenge ( ) einer Anlage noch nicht erreicht wurde, kann dies ( ) nachgeholt werden Die CER s und ERU s, die bereits auf dem Konto des Betreibers sind, müssen in EUA s getauscht werden. CER s aus Projekten die noch 2012 regisitrert wurden, dürfen umgewandelt in EUA s verwandt werden CER s aus Least Developed Countries dürfen aus Projekten, die nach 2012 registriert wurden, umgewandelt in EUA s verwandt werden. Nov wird in Katar (COP 18) über mögliche Zuteilungsmengen sowie neue projektbezogene Mechanismen ab 2013 entschieden 26 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
27 Durchführung von CDM-Projekten Ab 2013 registrierte CDM-Projekte können nur noch in Least Developed Countries durchgeführt werden. Verwendung der Zertifikate bis das Budget von 22 % der Zuteilungsmenge der Periode ausgeschöpft ist. Beispiel: Ruanda: Hocheffiziente LED- Technologie ersetzt alte Kerosinlampen Projekt in LDC unter Leistung von 5 MW, daher eingestuft als Mikro-Projekt dessen Zusätzlichkeit automatisch als gegeben anerkannt wird. 27 [Grote], 25. Oktober 2012, Saarbrücken
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