Glossar. Exklusive Infos zum Emissionshandel:
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- Marielies Kohler
- vor 6 Jahren
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1 Exklusive Infos zum Emissionshandel: Glossar JI und CERs, early action und compliance beim Thema Emissionshandel wuchert das Fachchinesisch besonders stark. Dow Jones TradeNews Emissions will seinen Lesern das recht komplexe Thema möglichst verständlich darstellen. In einigen Fällen kann man den Fachbegriffen aber nicht ausweichen. Als Verständnishilfe bieten wir Ihnen daher ein Glossar der wichtigsten Termini an. Allokation Allowances Annex-I-Länder Annex-II-Länder Annex-B-Länder AAU (Assigned Amount Unit) Auktion Vergabe der Emissionsrechte Emissionsrechte beim Emissionshandel Im Anhang zum Kyoto-Protokoll sind die Industrie- und so genannten Transformationsländer (frühere Planwirtschaften) aufgeführt, die sich zu Maßnahmen zur Eindämmung der Treibhausgasemissionen verpflichtet haben. Zu den Annex-I-Ländern gehören die OECD-Staaten, die Staaten Mittel- und Osteuropas sowie die GUS Diese Liste umfasst jene Staaten, die unterschiedliche Leistungen im Rahmen der Klimakonvention zugesagt haben, wie etwa Finanzhilfen für Entwicklungsländer. Hierzu zählen die Annex-I-Länder ohne Transformationsstaaten wie Russland oder Polen. Hierbei handelt es sich um die Vertragsstaaten, die sich ein Ziel für die Reduktion ihrer Treibhausgase (Quantified Emission Limitation or Reduction Commitment - QELRO) im Zeitraum von 2008 bis 2012 gesetzt haben. Dazu zählen nahezu alle Annex-I-Länder, außer der Türkei und Belarus. Eine AAU entspricht dem handelbaren Recht zur Emission einer Tonne -Äquivalent. Zuteilung erfolgt durch Kyoto-Protokoll Versteigerung der Emissionsrechte, komplett oder teilweise; Alternative zur ersten Allokation. Banking Als Banking bezeichnet man die Möglichkeit, Emissionsberechtigungen des Vorjahres für die Emissionen in den nachfolgenden Jahren innerhalb einer Zuteilungsperiode zu nutzen. Basisperiode Als Basisperiode sind die Jahre 2000 bis 2002 definiert. Bei der Zuteilung von Emissionsberechtigungen auf historischer Basis werden die durchschnittlichen Emissionen einer Anlage während der Basisperiode zugrunde gelegt und mit dem Erfüllungsfaktor multipliziert. Benchmarks Burden Sharing Cap Certified Emission Reduction (CER) Instrument zur Ermittlung der Allokation auf Anlagenebene und zur Anerkennung von Early Action. Für Anlagentypen oder Branchen werden Standardwerte für die Emissionen ermittelt (z.b. nach BAT/Best Available Technology oder Durchschnittswerten), nach denen sich die Ausstattung mit Emissionsrechten richtet. Verteilung der Beiträge zur Einhaltung der Klimaschutz-Verpflichtung der EG im Rahmen des Kyoto-Protokolls (Emissionen minus 8%) auf die einzelnen EU-Staaten. Deutschland hat z.b. die Verminderung seiner Treibhausgase um 21% zugesagt. Oberer Grenzwert für Emissionen. Bezeichnet das nationale Ziel im Emissionshandel, ebenso die jeweiligen Ziele für verschiedene nationale Sektoren (z.b. Energiewirtschaft, Industrie, Gewerbe, Verkehr, Haushalte) sowie die Vorgaben für die so genannten Emissionshandel- Segmente innerhalb der am Handel teilnehmenden Industrie-Bereiche. Gesamtziel der EU siehe Burden Sharing. Die Ziele für die nationalen Sektoren legt das nationale Klimaschutzprogramm fest. Emissionsgutschrift infolge von CDM-Maßnahmen
2 Clean Development Mechanism (CDM) Community Independent Transaction Log (CITL) Compliance -Äquivalente ( e) Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Staaten oder Unternehmen können laut Artikel 12 des Kyoto-Protokolls durch Maßnahmen zur sauberen Entwicklung in Entwicklungsländern, die selbst keine Reduktionsverpflichtung haben, Emissionsgutschriften (CER) erwerben. Diese lassen sich mit den eigenen Verpflichtungen verrechnen rückwirkend vom Jahr 2000 an. Ein Mechanismus, der die nationalen Register aller Mitgliedstaaten der EU miteinander verknüpft und als Zentralregister Vorgänge (z. B. Transaktionen, Kontoeröffnungen) überwacht und protokolliert. Erst wenn das CITL eine Transaktion bestätigt, gilt diese als abgeschlossen Der Begriff compliance kann sowohl auf staatlicher als auch auf Unternehmensebene angewendet werden: Staatliche Ebene: System, das die Einhaltung der Reduktionsverpflichtungen eines Landes kontrolliert und Sanktionen für den Fall vorsieht, dass es seinen im Kyoto-Protokoll niedergelegten Emissionsreduktionsverpflichtungen nicht nachkommt (auch: Erfüllungskontrolle) Unternehmensebene: Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsberechtigungen in Höhe der tatsächlichen Emissionen von Anlagen zum Ende einer Erfüllungsperiode. Treibhausgase wie, CH 4 (Methan) oder Stickoxide haben unterschiedliche Potenziale zur Förderung der Erderwärmung. So ist Methan um das 21-fache klimawirksamer als : Die Emission von 1 kg Methan hat die gleichen Auswirkungen auf das Klima wie die Abgabe von 21 kg. Die Treibhauswirkung wird daher auf eine einheitliche Größe, die so genannten -Äquivalente umgerechnet. Maßstab ist das Erwärmungspotenzial von, das gleich 1 gesetzt wird. Ein Gas, das bei gleicher Menge den Treibhauseffekt mal stärker fördert als, entspricht somit Äquivalenten. Nationale Behörde für den Treibhausgas-Emissionshandel. In Deutschland ist diese Behörde dem Umweltbundesamt angegliedert. Digitale Signatur Early action Emissionen Emissionshandel (Emissions-Trading, ET) Emissionshandelsregister Die elektronisch übermittelten Zuteilungsanträge müssen mit der digitalen Signatur versehen werden. Diese hat den rechtlichen Status einer handschriftlichen Unterschrift. Frühere Maßnahmen für den Klimaschutz. Werden als Vorleistungen anerkannt. Hier die Abgabe von Treibhausgasen bzw Substanzen, die zur Entstehung dieser Gase führen, in die Atmosphäre - definiert für eine bestimmte Region in einem festgelegten Zeitraum (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen) Für mehr Kosteneffizienz und Flexibilität beim Klimaschutz sieht das Kyoto-Protokoll den Handel mit Emissionsrechten bzw. -gutschriften vor. Dieser Handel findet sowohl national wie international statt: Annex-B-Staaten können daran untereinander ebenso teilnehmen wie Unternehmen. Der Start in Europa ist laut EU-Richtlinie für den 1. Januar 2005 vorgesehen. Unternehmen erhalten demnach Emissionszertifikate zugeteilt, deren Menge tendenziell abnimmt. Unterschreiten die Unternehmen die ihnen vorgegebenen Klimaschutzziele, können sie überschüssige Zertifikate verkaufen - andernfalls müssen sie sich dahin gehend stärker engagieren oder Emissionsrechte kaufen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, sind Strafen fällig. Standardisierte elektronische Datenbank, in der die Emissionsberechtigungen und der Handel mit ihnen verbucht werden. Das Emissionshandelsregister wird von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) geführt.
3 Emissionsreduktionsverpflichtungen Erfüllungsfaktor Emission Reduction Unit (ERU) Erstallokation Im Kyoto-Protokoll haben sich die Annex-B-Staaten für die erste Periode von 2008 bis 2012 auf verbindliche Begrenzungen bzw Minderungen ihrer Treibhausgasemissionen festgelegt. Unter dem Strich sollen so diese Emissionen in den genannten Ländern um 5,2% reduziert werden. Die EU-Mitgliedsländer haben für sich dazu ein spezielles Burden Sharing-Abkommen ausgehandelt. Gibt das Emissionsminderungsziel wieder. Er schließt Minderungszusagen gemäß der Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft ebenso ein wie spezielle Sonderregelungen. Der Erfüllungsfaktor wird bei der Zuteilung anhand historischer Daten verwendet. Ist der Erfüllungsfaktor kleiner als 1, bedeutet dies eine Minderungsverpflichtung. Emissionsgutschrift aus Joint-Implementation-Projekten Erstvergabe von Emissionsrechten EUA (European Allowances) EU-Emissionshandelsrichtlinie Flexible Kyoto-Richtlinien Grandfathering Handelsperiode Heiße Luft ( hot air ) Joint Implementation (JI) Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) Kyoto-Protokoll lcer (long-term CER) EU-Emissionsrecht auf Unternehmensebene, Zuteilung erfolgt durch Nationale Allokationspläne (NAP) Einschlägige Richtlinie (2003/87/EG) der Europäischen Union. Legt Start des Emissionshandels auf den 1. Januar 2005 fest. Das Kyoto-Protokoll eröffnet den Unterzeichnerstaaten drei Möglichkeiten, um ihre Reduktionsziele flexibel umzusetzen: Emissionshandel, Joint Implementation (gemeinsame Klimaschutz-Projekte von Industrieländern) und Clean Development Mechanism (entsprechende Maßnahmen in Entwicklungsländern). Damit können die Annex-B-Länder ihre Reduktionsverpflichtungen zum Teil auch im Ausland erbringen. Kostenlose Erstvergabe von Emissionszertifikaten auf der Grundlage von älteren Daten. Die Emissionszertifikate werden in der EU zunächst für zwei Handelsperioden ausgegeben: und Das Kyoto-Protokoll gesteht einigen Staaten - wie u.a. Russland oder der Ukraine - mehr Emissionsrechte zu, als diese Länder auf mittlere Sicht benötigen werden ( heiße Luft ). Dort kann der Emissionshandel daher durchaus einen Zuwachs der Emissionen zur Folge haben. Im Rahmen der gemeinsamen Umsetzung erhalten Staaten und Unternehmen das Recht, sich die Teilnahme an Klimaschutz-Projekten in anderen Kyoto-Vertragsstaaten als Emissionsgutschriften (ERU) auf die eigenen Verpflichtungen anrechnen zu lassen. Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erhalten wegen ihrer großen Bedeutung für die Verminderung von -Emissionen in Deutschland eine Sonderzuteilung an Zertifikaten. Die 3. Vertragsstaatenkonferenz der Vereinten Nationen hat ein ergänzendes Rahmenabkommen über Klimaschutz beschlossen, das so genannte Kyoto-Protokoll. Darin verpflichten sich viele Staaten, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Ein lcer verfällt am Ende des Kreditierungszeitraums des Projektes, für das es ausgestellt wurde, oder aber, wenn bei der Verifizierung festgestellt wird, dass die Kohlenstoffspeicherung rückgängig gemacht worden ist bzw. wenn die Verifizierung nicht wie vorgeschrieben spätestens fünf Jahre nach der letzten durchgeführt wird. Der Vertragsstaat, der ein verfallenes lcer hält, muss dieses durch ein AAU, CER, ERU oder RMU ersetzen; Ein lcer kann je nach Zinsrate und verbliebener Laufzeit des Projektes annähernd den Wert eines normalen CERs erreichen, allerdings geht in ihrem Fall der Käufer das Risiko ein, seine lcers plötzlich ersetzen zu müssen.
4 Linking Direktive Marrakesh Accords Die Linking Directive ist die EU-Richtlinie, die den EU-Emissionshandel mit den Kyoto- Mechanismen Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) verknüpft. Sie ermöglicht es den vom EU-Emissionshandel betroffenen Unternehmen, Zertifikate aus JI- oder CDM-Projekten zu erwerben oder zu generieren und sich diese gutschreiben zu lassen. Völkerrechtliche Vereinbarung zur Konkretisierung des Kyoto-Protokolls im Rahmen der 7. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Marrakesch. Betrifft u.a. die flexiblen Mechanismen. Monitoring Guideline NAP (auch NCP; Nationale Ausgleichsprojekte) Nationaler Allokationsplan (NAP) Bei der Monitoring Guideline handelt es sich um eine Entscheidung der EU-Kommission, die Leitlinien für die Überwachung und Berichterstattung im Hinblick auf Treibhausgas- Emissionen festlegt. NAP sind wie CDM und JI Klimaschutzprojekte, bei denen die Emissionsminderungen zur Ausgabe von Emissionszertifikaten an den Projektentwickler führen. NAP-Zertifikate können vom Anlagenbetreiber am Ende eines Verpflichtungszeitraums als gleichwertiger Ersatz für THG-Zertifikate eingereicht werden. Teilt die Emissionsrechte zu. Newcomer Opt-in Opt-out Neue Marktteilnehmer. Sie müssen bei der Erstallokation den anderen Marktteilnehmern gleichgestellt werden. Demnach dürfen weitere Aktivitäten und Treibhausgase auf nationaler Ebene in den Emissionshandel einbezogen werden. Allerdings müssen sie genau erfasst werden. Ferner muss die ökologische Integrität des Handelssystems gewährleistet bleiben, und es dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen auftreten. Bestimmte Branchen brauchen danach bis 2007 nicht am Emissionshandel teilnehmen, sofern sie vergleichbare Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung vorweisen können. Optionsregel Pool Pooling Prozessbedingte Emissionen Nach der Optionsregel können Unternehmen bestimmte Altanlagen bei der Zuteilung auch wie Neuanlagen behandeln lassen. Damit werden die zu vergebenden Emissionen nicht auf der Grundlage der Basisperiode festgelegt, sondern neu nach dem heutigen, neuesten Stand der Technik und einer Prognose über die zukünftige Auslastung. Auf Initiative der deutschen Bundesregierung wird im Emissionshandel die Möglichkeit eingeräumt, auf freiwilliger Basis so genannte Pools zu bilden, in denen Anlagen sich zusammenschließen können, um kollektiv am Emissionshandel teilzunehmen. Damit soll die Überführung der freiwilligen Selbstverpflichtung in den Emissionshandel erleichtert werden. In der EU-Emissionshandelsrichtlinie vorgesehene Option, nach der Anlagen sich zur Teilnahme am Emissionshandel zusammenschließen können. -Emissionen, die nicht auf einer Verbrennung beruhen (chemische Reaktionen). Sie werden beim Emissionshandel gemäß EU-Richtlinie gesondert behandelt.
5 Reservefonds Sanktionen Selbstverpflichtung der Wirtschaft tcer (temporary CERs) TreibhausgasEmissionshandelsgesetz (TEHG) Für neue Anlagen (Newcomer) reservierter Teil des gesamten Aufkommens an Emissionszertifikaten. Geldbußen bei der Nichteinhaltung der Emissionsziele im europäischen Emissionshandel. Sie belaufen sich für die Handelsperiode von 2005 bis 2007 auf 40 EUR/t, ab 2008 dann auf 100 EUR/t. Die deutsche Wirtschaft hat sich im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms vom Oktober 2000 sowie einer Vereinbarung mit der Bundesregierung vom November 2000 verpflichtet, ihre -Emissionen bis 2010 gegenüber 1998 um 45 Mio t zu reduzieren. tcers verfallen am Ende der Verpflichtungsperiode, die auf die folgt, in der sie ausgestellt wurden. Ein tcer ist eine Art Joker, der es erlaubt, die Einreichung eines anderen Zertifikats um eine Verpflichtungsperiode zu verschieben. Das nationale Gesetz regelt die Einführung des Emissionshandels ab 1. Januar 2005 in Deutschland. Treibhausgaspotenzial (Global Warming Potential, GWP) Übertragungsregel Verpflichtungsperiode Virtuelle Poststelle Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG) Die verschiedenen Treibhausgase sind hinsichtlich ihrer Treibhauswirksamkeit (GWP) sehr unterschiedlich. International hat man sich darauf geeinigt, die Treibhauswirksamkeit bezogen auf das hauptsächliche Treibhausgas für einen Zeitraum von 100 Jahren auszudrücken. hat ein Treibhausgaspotenzial von 1, Methan von 21, Schwefelhexafluorid von , HFC-23 kommt auf ein Potenzial von Nach einem Vorschlag des Bundesumweltministeriums (BMU) dürfen beim Ersatz einer alten Anlage durch eine neue die ursprünglich zugeteilten Zertifikate in voller Höhe auf die neue Anlage übernommen werden. Die Verpflichtungen zur Emissionsverminderung gelten für einen Zeitraum von 5 Jahren. Damit sollen die Vertragsstaaten mehr Spielraum bei der Erfüllung ihrer Kyoto-Verpflichtungen erhalten. Die erste Verpflichtungsperiode erstreckt sich von 2008 bis Für die vertrauenswürdige Kommunikation zur elektronischen Antragstellung zwischen Antragstellern und Deutscher Emissionshandelsstelle (DEHSt) setzt die DEHSt Software- Komponenten auf Basis der Virtuellen Poststelle (VPS) ein, die im Rahmen der Bund Online Initiative entwickelt wurde. Dieses nationale Recht bestimmt die Emissionsminderungsziele in den so genannten Makrosektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Verkehr sowie private Haushalte. Abonnenten erhalten auf Wunsch das komplette Glossar zugesandt. genügt: emissions.de@dowjones.com
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