Vorbereitung für die 3. Handelsperiode und Perspektiven des Emissionshandels

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1 Vorbereitung für die 3. Handelsperiode und Perspektiven des Emissionshandels Dr. Dirk Weinreich Herausforderung Klimaschutz: Weiterentwicklung des Emissionshandels 2013 bis 2020 Fachtagung, 28. November 2011 in Stuttgart 1

2 Gliederung Vorbereitung für die 3. Handelsperiode Was ist neu? Versteigerung als Standardzuteilung Kostenlose Zuteilung ab Grundlagen der Zuteilung - Opt out Regel für Kleinanlagen (TEHG) - Stand der Vorbereitung der 3. Handelsperiode Perspektiven des Emissionshandels 2

3 Was ist neu? Novellierung der ETS-Richtlinie in Dez 2008 Übergeordnetes Ziel: Effektiver EU Beitrag zur Begrenzung des Temperaturanstiegs Europäischer Rat März 2007: 20/20/20 bis % Reduktion der THG-Emissionen unabhängig von internationalem Abkommen, 30% mit Abkommen - 20% Anteil erneuerbarer Energien - 20% Steigerung der Energieeffizienz Kosteneffiziente Aufteilung des Minderungsziels auf ETS (-21%) / Non-ETS (-10%), jeweils bezogen auf 2005 Leitmotive der Neuerungen in der ETS Richtlinie: - Harmonisierung - Längerfristige Planungssicherheit - Glaubwürdigkeit im internationalen Kontext 3

4 Was ist neu? Phase I & II Phase III Nationales, fixes Cap EU-weites Cap, Minderungspfad (1,74%) Begrenzte Zahl von Sektoren, nur CO 2 Neue Sektoren und Gase (auch N 2 O und PFC) Handelsperiode 3 bzw. 5 Jahre 8 Jahre Handelsperiode ( ) Nationale Zuteilungsregeln: EU-weit harmonisierte Zuteilungsregeln: - geringe Auktionierung (< 4 %) - Auktionierung als vorrangige Zuteilung - Kostenlose Zuteilung für Industrie, - Übergangsweise kostenlose Zuteilung für Wärme + Strom Industrie + wärmebezogene Emissionen - Zuteilung auf Basis historischer - Zuteilung auf Basis Produkt-Benchmarks Emissionen Nur allgemeine Monitoring- und Verifizierungsanforderungen EU-weit harmonisierte Anforderungen an Monitoring und Verifizierung (VO) Nationales Register EU-Einheitsregister 4

5 Versteigerung als Standardzuteilung 2013 werden mehr als 50% der Zertifikate versteigert (grundsätzlich für Stromerzeugung, z.t. Teil für Industrie- Emissionen), danach allmählicher Anstieg Details zur Auktionierung festgelegt in Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 der Kommission vom 12. November 2010 Versteigerungen durch gemeinsame Auktionsplattform oder durch eigene Auktionsplattform von Mitgliedsstaaten Erlöse der Versteigerung werden MS zugewiesen und in D nach EKFG für Klimaschutz verwendet 5

6 Versteigerung in Deutschland In der 2. HP bis 10% des nationalen Cap freiwillig möglich Deutschland: Veräußerung von 40 Mio. EUA pro Jahr (rund 9% der Gesamtmenge) + rd. 1 Mio. EUA pro Jahr zur Refinanzierung der Systemkosten (entspricht mehr als 50% der gesamten Versteigerungsmenge in der EU) seit 2010: Versteigerung an der EEX Leipzig, wöchentlich einmal Spot und einmal Futures (2008/09 täglich Verkauf an verschiedenen Börsenplätzen durch KfW) Teilnahme direkt oder indirekt (über Intermediäre) möglich 6

7 Erfahrungen aus der 2. HP / Ausblick Börsennaher Ansatz ist kosteneffizient, marktschonend, transparent und sicher Bestehende Infrastruktur und Aufsichtsregime des Sekundärmarktes ist auch für die Versteigerung nutzbar Versteigerung an unterschiedlichen Börsenplätzen führt zu Marktpreisen und ist weniger anfällig als zentrales System Deutsches börsennahes Modell hat sich auch für die Versteigerung größerer Mengen in der 3. HP durchgesetzt Deutschland wird Möglichkeit zur eigenen Plattform nutzen Vorbereitungen (EU / national) zur Beauftragung der Auktionsplattform laufen.

8 Kostenlose Zuteilung: Vorgaben der ETS-RL Soweit möglich auf Basis einheitlicher Produkt- Benchmarks. Ein Produkt - ein Benchmark, d.h. grundsätzlich keine Differenzierung nach Technologie, Brennstoff oder Region. Ausgangspunkt für BM-Werte ist die Durchschnittsleistung der 10% effizientesten Anlagen in Europa in 2007/2008. Zuteilung an Industrieanlagen (Inbetriebnahme bis ) ist durch sog. Industrie-Cap begrenzt, (ggf. Anwendung eines sektorübergreifenden Korrekturfaktors). Vorgaben wurden im KOM-Beschluss vom 27. April 2011 und in ZuV 2020 konkretisiert. 8

9 Kostenlose Zuteilung: Vier Zuteilungsmethoden Produkt-Benchmarks (52 Produkte, ca. 75% der Emissionen, Bildung von Zuteilungselementen ) fall back -Zuteilungsmethoden: 1. Wärme-Benchmark (62,3 EUA / TJ) 2. Brennstoff-Benchmark (56,1 EUA / TJ) 3. Grandfathering (historische Prozess-Emissionen) hierarchische Anwendung der Zuteilungsmethoden! 9

10 Kostenlose Zuteilung: carbon leakage Kriterien: - zusätzliche CO2-Kosten pro Bruttowert-schöpfung > 5% und Handelsintensität > 10% - alternativ: CO2-Intensität oder Handelsintensität > 30% carbon leakage -betroffene Sektoren sind in KOM Entscheidung vom festgelegt. Zuteilung: - carbon leakage -betroffen: Zuteilung 100% auf Basis der Benchmarks. - nicht carbon leakage -betroffen: Zuteilung unterliegt dem sog. Auktionierungspfad, d.h. 80% kostenlose Zuteilung in 2013 reduziert bis 30% in

11 Opt out Regel (1) Befreiung möglich für Anlagen mit jeweils weniger als t/a CO2 in 2008 bis 2010 und für Verbrennungsanlagen bis 35 MW FWL Kein Anspruch auf kostenlose Zuteilung für die Dauer der Befreiung Antrag muss zusammen mit Zuteilungsantrag gestellt werden Auswahl einer gleichwertigen Maßnahme: 1. Zahlung eines Ausgleichsbetrages in Höhe des Zukaufsbedarfs für das Berichtsjahr (Differenz zw. tatsächlichen Emissionen im Vorjahr und kostenloser Zuteilung nach Ø EUA-Preis) - gemindert um einen Beitrag, der der erreichten Reduzierung des spezifischen Emissionswertes entspricht 11

12 Opt out Regel (2) 2. Selbstverpflichtung zu spezifischer Emissionsminderung um 1,74% pro Jahr ggü. Emissionswert der relevanten Basisperiode. Nachweis der Minderung kann für mehrere Anlagen geführt werden. Bei Nichterfüllung in drei aufeinander folgenden Jahren Anwendung der Ausgleichszahlung nach 1. Für Anlagen mit weniger als t/a CO2 in 2008 bis 2010: Vereinfachter Emissionsbericht für zwei Berichtsjahre. 12

13 Stand der Vorbereitung der 3. Handelsperiode Kostenlose Zuteilung: - Europarechtliche Vorgaben (Komitologieentscheidungen) und nationale Rechtsgrundlagen (TEHG, ZuV 2020) sind verabschiedet und in Kraft. - Zuteilungsverfahren läuft seit dem in Deutschland; Anträge auf kostenlose Zuteilung und Opt Out können bis zum bei der DEHSt gestellt werden. Monitoring / Verifizierung: - Europäische Verordnungen werden voraussichtlich im Dezember verabschiedet. - Ablagenbetreiber müssen bis zum Ende Juli 2011 ihren Überwachungsplan einreichen (DEHSt bereitet Software vor). Register: EU-Gemeinschaftsregister wird vorbereitet (Start 2012). 13

14 Weiteres Verfahren kostenlose Zuteilung / NIMs Prüfungsprozess DEHST prüft Anträge auf kostenlose Zuteilung und berechnet vorläufige Zuteilungsmenge. Übermittlung der vorläufigen Zuteilungsmengen an KOM (sog. NIMs- Liste - National Implementation Measures). KOM prüft NIMs-Listen und einzelne Zuteilungen aller Mitgliedstaaten (KOM sieht ausführlichen Prüfprozess vor, unterstützt von Consultants, u.a. mit möglichen Vorort-Prüfungen in MS) einheitliche KOM-Entscheidung KOM berechnet nach Prüfung aller NIMs-Listen den sektorübergreifenden Korrekturfaktor falls sog. Industrie-Cap überschritten wird. DEHSt berechnet endgültige Zuteilung und erstellt Zuteilungsbescheide. 14

15 Perspektiven des Emissionshandels Derzeit bestehen erhebliche Überschüsse an Zertifikaten in Teilen der Industrie; sie beruhen großteils auf der Wirtschaftskrise. Auskömmliche Zuteilung für Industrieanlagen in der 2. HP; Zuteilungskürzungen gingen überwiegend zu Lasten des Stromsektors, der Kosten vollständig weitergibt. Wirksamkeit des Emissionshandels ist nicht gefährdet; Cap stellt Einhaltung des gesetzten Emissionsziels sicher. Aber: Investitionsanreize sind zu gering, da Preis für CO2-Zertifikate zu niedrig ist deutliche Anhebung des EU-weiten CO2- Einsparziels über 20% hinaus erforderlich 15

16 Internationaler Kohlenstoffmarkt COP 17 Durban: Mögliche Entscheidungen über - Eine politische 2. Verpflichtungsperiode nach dem Kyoto Protokoll - Weiterführung des CDM / Neue Mechanismen EU-Emissionshandelsrichtlinie erlaubt ab 2013 Zertifikate aus - CDM-Projekten, die bis 2012 registriert wurden - Neuen CDM-Projekten aus den am wenigsten entwickelten Ländern Linking mit regionalen EH-Systemen als Perspektive 16

17 Danke für Ihr Interesse! Dr. Dirk Weinreich Leiter des Referates Rechtsangelegenheiten Umwelt und Energie sowie Klimaschutz; Emissionshandel Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin 17

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