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1 Architekten Dipl. Ingre. Dieter und Friederice Saiko S T A A T L I C H B E F U G T E U N D B E E I D E T E Z I V I L T E C H N I K E R B Ü R O F Ü R O B J E K T- U N D R A U M P L A N U N G 8010 Graz,Kaiserwaldweg 62 A,Tel:0316/ ,Fax:0316/ /77 architekten.saiko@aon.at

2 Wortlaut zum Flächenwidmungsplan Nr Gemeinde HASELSDORF TOBELBAD AUFLAGE B E S C H L U S S Stand Auflagebeschluss: Verfasser: Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko 8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker GZ.:914/2017

3 Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS ZUM WORTLAUT DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES 5.0 SEITE 1 Rechtsplan/ Plangrundlage/ Verfasser.3 2 Festlegungen/ Abgrenzung der Nutzungsarten Festlegung der Baulandkategorien Vollwertiges Bauland Aufschließungsgebiete.4 Z.1 Aufschließungserfordernisse...4 Z.2 Festgelegte Aufschließungsgebiete/ erforderliches Planungsinstrument Sanierungsgebiete...6 Z.1 Hochwassersanierungsgebiete...6 Z.2 Lärmsanierungsgebiete... 6 Z.2.1Sonstige Lärmquellen-Betriebsanlagen...7 Z.3 Sanierungsgebiet Standfestigkeit...7 Z.4 Sanierungszeiträume Bebauungsplanzonierung Erlassung von Bebauungsplänen und Bebauungsrichtlinien Rechtskräftige Bebauungspläne Sondernutzungen im Freiland Uferstreifen Ersichtlichmachungen...9 (1) Ersichtlichmachungen gemäß 26 (7) Z.1, (2) Ersichtlichmachungen gemäß 26 (7) Z (3) Anlagen u.einrichtungen gem. 26 (7) Z (4) Sonstige Ersichtlichmachungen...11 (5) Ersichtlichmachungen im Strukturplan Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik...11 (1) Privatwirtschaftliche Maßnahmen...11 (2) Bebauungsfristen...13 (3) Vorbehaltsflächen Tierhaltungsbetriebe Strategische Umweltprüfung Inkrafttreten / Ausserkrafttreten...14 Verfahrensblatt...15 Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko,8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Tel: fax: mobil: architekten.saiko@aon.at

4 Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Seite 3 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad 8144 Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Der Gemeinderat der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad hat in seiner Sitzung am folgende beschlossen: V E R O R D N U N G Aufgrund der 38, 42, und 67 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 i.d.g.f. LGBI Nr.80/2016 wird für das Gebiet der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad der Flächenwidmungsplan Nr. 5.0 samt zeichnerischer Darstellungen aufgelegt: 1 Planunterlagen, Planverfasser Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad, verfaßt von Architekt Dipl. Ing. Dieter Saiko, GZ:916/2017 besteht aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und den zur Verordnung gehörigen Deckplänen: Bebauungsplanzonierungsplan gem. 26 Abs.4 u. 40 Abs. 1 StROG 2010 GZ: 917/2017 Dem Flächenwidmungsplan 5.0 angeschlossen ist der Erläuterungsbericht GZ: 915/2017 mit folgenden Plandarstellungen: Differenzplan FWP 4.0 FWP 5.0 (Baulandausweisungen,Dichteänderungen und Nutzungsänderungen) GZ: 918/2017 Baulandflächenbilanzplan GZ: 919/2017 Die Flächenwidmungsplangrundlage bildet der digitale Kataster, Stand Oktober Dieser Kataster wurde durch eigene Eintragungen ergänzt (Häuser und Grundstücksteilungen). Bei Widersprüchen zwischen dem Planwerk sowie Wortlaut zum Flächenwidmungsplan, gilt der Wortlaut der Verordnung. Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko,8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Tel: fax: mobil: architekten.saiko@aon.at

5 Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Seite 4 2 Abgrenzung der Nutzungsarten Die Festlegung von Grenzen in einem Flächenwidmungsplan sind Nutzungsgrenzen aufgrund der Lage in der Natur und den naturräumlichen Gegebenheiten. Geringfügige Abweichungen von Festlegungen aufgrund des aktuellen Katasterstandes sind an den naturräumlichen Gegebenheiten und den Zielsetzungen der Örtlichen Raumplanung zu orientieren. Große Abweichungen bedürfen einer Änderung des Flächenwidmungsplanes. 3 Baulandfestlegungen Sämtliche Baulandausweisungen erfolgen gemäß der Darstellung im Flächenwidmungsplan Nr Vollwertiges Bauland gemäß 29 (2) Gemäß 29 (2) Stmk. ROG 2010 i.d.g.f. sind alle Baulandbereiche vollwertiges Bauland die nicht ausdrücklich als Aufschließungsgebiet oder Sanierungsgebiet festgelegt sind. 3.2 Aufschließungsgebiete gemäß 29 (3) 1. Für die im Flächenwidmungsplan gemäß 29 (3) Stmk. ROG festgelegten Aufschließungsgebiete sind folgende Gründe maßgebend: - Zur Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung ist für Grundflächen von mehr als 0,3 ha die Erstellung eines Bebauungsplanes oder einer Bebauungsrichtlinie notwendig. - Mängel in der äußeren Verkehrserschließung sowie Sicherstellung einer ausreichenden inneren Verkehrserschließung. - Fehlende technische Infrastruktur sowie - die Notwendigkeit von Grundstückszusammenlegungen und deren Neuaufteilung und Grundstücksabtretungen an das öffentliche Gut. 2. Die Nummerierung der Aufschließungsgebiete entspricht jener wie dargestellt im Flächenwidmungsplan 5.0. Die laufende Nummer gilt für die Darstellung im Bebauungsplan- Zonierungsplan. Für die einzelnen Aufschließungsgebiete werden folgende Aufschließungserfordernisse festgelegt. Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko,8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Tel: fax: mobil: architekten.saiko@aon.at

6 Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Seite 5 Lfde. Nr. Aufschließungsgebiet für fehlende Aufschließungserfordernisse/ öffentliches Interesse aufgrund von siedlungs- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen 1 Allgemeines Wohngebiet L (WA)=WA (1) 0,2-0,4 Ortschaft Tobelbad,Grdstke 1018/7,1018/21,1018/ /19 2 Reines Wohngebiet L (WR)= WR(2)0,2-0,4 Haselsdorfberg-West Grdstke 709,743,94/2,742,741,739 Bebauungsrichtlinie, Äußere Erschließung 1 ) Innere Erschließung 2 ) iv,w, K,Übernahme aus dem Fläwi 4.0, 4 Eigentümer,Anschluß an eine bestehende Bebauung,Bedachtnahme auf Erscheinungsbild,Geschoßanzahl und Dachform Bebauungsplan, Äußere Erschließung 1) Innere Erschließung 2) 1 iv,w, K Übernahme aus Fläwi 4.0,Geologisches Gutachen für einen Teil der Gesamtliegenschaft, Beachtung der ländlichen Siedlungsform,Geschoßanzahl und Dachform 3 Reines Wohngebiet WR(3)0,2-0,3 Falzberg Anteile d.grdstk.1236/1 4 Reines Wohngebiet WR(4)0,2-0,3 Falzberg Anteile d. Grdstks.1231,1233/1,1234/1 5 Reines Wohngebiet WR(5)0,2-0,3 Dobelbach Süd Anteile d. Grdstke.1107/1,1107/2 Bebauungsplan, Äußere Erschließung 1 ) Innere Erschließung 2 ) iv,w, K,--östliche Erweiterung eines bestehenden Baulandes. Beachtung der ländlichen Siedlungsform,Geschoßanzahl und Dachform Bebauungsplan, Äußere Erschließung 1) Innere Erschließung 2) iv,w, K,--östliche Erweiterung eines bestehenden Baulandes. Beachtung der ländlichen Siedlungsform,Geschoßanzahl und Dachform Bebauungsplan, Äußere Erschließung 1) Innere Erschließung2) iv,w, K,--östliche Erweiterung eines bestehenden Baulandes. Beachtung der bestehenden Siedlungsform,Geschoßanzahl und Dachform, Beachtung des 10m Uferstreifens des Dobelbaches 6 Dorfgebiet DO(6)0,2-0,4 Ortschaft Badegg Anteile d.grdstke 924,923,922 7 Dorfgebiet DO(7)0,2-0,5 Ortschaft Himmelreich.Grdstke 872/9,872/50 Bebauungsplan, Äußere Erschließung 1 ) Innere Erschließung 2 ) iv,w, K,südliche Erweiterung eines bestehenden Baulandes, Beachtung der ländlichen Siedlungsform,Geschoßanzahl und Dachform. Bebauungsplan, Äußere Erschließung 1) Innere Erschließung 2) 2 iv,w, K Beachtung der ländlichen Siedlungsform,Geschoßanzahl und Dachform,sowie der Windwurfabstände zum südlichen Wald und Einbeziehung der Lärmimmissionen von der L Äussere Erschließung bedeutet Anschluss an öffentliches Gut 2Innere Verkehrserschließung (Aufschließungsstrassen) = iv; K = Kanal, W = Wasserleitung 2 Innere Erschließung bedeutet:innere Verkehrserschließung (Aufschließungsstrassen) = iv; K = Kanal, W = Wasserleitung Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko,8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Tel: fax: mobil: architekten.saiko@aon.at

7 Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Seite Sanierungsgebiete 1. Sanierungsgebiet Hochwassergefährdungsbereich (NG) Die Festlegung gilt für sämtliche Hochwasserabflussgebiete (HQ30/ HQ100) gemäß 38 Wasserrechtsgesetz, BGBl. Nr. 215/1959 idf BGBl. Nr. 14/2011 (in der Folge WRG 1959 ), entlang öffentlicher Gewässer gemäß 2 WRG Als ersichtlich gemachte Grundlage der Hochwasserabflussgebiete dient die Abflussuntersuchung der Fa. Hydroconsult. Bei künftigen Bauführungen innerhalb des HW Hochwasserabflußbereiches ist das wasserwirtschaftliche Planungsorgan der zuständigen Baubezirksleitung Graz- Umgebung zur Beratung der Baubehörde 1. Instanz beizuziehen. Aufgrund der Errichtung des Retentionsbeckens für den Doblbach im Bereich von Doblbach-Nord im Frühjahr 2006 sind die HQ 30 und HQ 100 Anschlaglinien im Unterlauf neu berechnet worden. Als Sanierungszeitraum wird gemäß 29 Abs 4 Stmk ROG 2010 eine Frist von maximal 15 Jahren festgesetzt. Eine Verlängerung der Frist bei fruchtlosem Fristablauf ist nach den Bestimmungen des 29 Abs 4 Stmk ROG im Anlassfall zu prüfen. 2. Sanierungsgebiet Lärm (LM) ehemals SGL Entlang von übergeordneten Verkehrswegen, wie der Bundesstraße LB 070 sind in Wohngebieten (Allgemeine Wohngebiete sowie Kurgebiet) im jeweiligen Anlaßfall (Bauverfahren) durch Lärmmessungen die tatsächlichen Belastungen zu ermitteln. Die allenfalls erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen sind entsprechend dem Stand der Technik (passiver Schallschutz) vorzusehen.dies gilt auch für die Landesstraßen L378 und L Sonstige Lärmquellen Betriebsanlagen: Aufgrund fehlender Detailuntersuchungen (Ist-Maß) bezüglich Schallausbreitung und Immissionsbelastung durch sonstige Lärmquellen (zb Betriebsanlagen) sind im Anlassfall Nachweise zur Einhaltung der Planungsrichtwerte gem. ÖNORM S 5021 zu erbringen. Aufgrund des Fehlens aktueller Messdaten erfolgt im Nahbereich zu Betriebsanlagen keine detaillierte und grundstücksscharfe Sanierungsgebietsfestlegung gemäß 29 Abs 4 Stmk ROG Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko,8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Tel: fax: mobil: architekten.saiko@aon.at

8 Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Seite 7 3. Sanierungsgebiet Standfestigkeit (NG) ehemals SGS Alle Grundstücksflächen, die zum Teil oder zur Gänze von einer erdrutschgefährdeten Fläche betroffen sind, sind im Flächenwidmungsplan Nr. 5.0 als Sanierungsgebiet Naturgefahren ehemals Standfestigkeit ersichtlich gemacht. Der Konsenswerber hat diesbezüglich ein Gutachten über die Standsicherheit der beantragten Gebäude, Bauwerke und Anlagen beizubringen. 4. Formalrechtliche Sanierungszeiträume für 2. und 3. sind nicht vorzusehen,da immer der Anlassfall bestimmend ist. 4 BEBAUUNGSPLANZONIERUNG GEMÄSS 26 ABS 4 ivm 40 ABS 1 STMK ROG 2010 Für sämtliche Teile des Baulandes, für welche keine Bebauungspläne festgelegt wurden, kann eine Zonierung entfallen. 1 Die Erlassung von Bebauungsplänen und Bebauungsrichtlinien wird für jene Aufschließungsgebiete festgelegt, für welche gemäß 3 Abs 2 (Aufschließungsgebiete) des Wortlautes(Aufschließungserfordernisse) im öffentlichen Interesse der Gemeinde das Planungsinstrument Bebauungsplan festgelegt wurde. - Integrierender Bestandteil dieser Verordnung ist der Bebauungsplanzonierungs plan mit der GZ. 917/ Rechtswirksame Bebauungspläne (grafische Darstellung gemäß beiliegender Bebauungsplanzonierung): Im Bebauungsplanzonierungsplan erfolgt die plangrafische Darstellung jener Aufschließungsgebiete, für welche in 3 Abs 2 des Wortlautes das Planungsinstrument des Bebauungsplanes festgelegt ist. Die rechtswirksamen Bebauungspläne sind ebenfalls im Bebauungsplanzonierungsplan durchnummeriert dargestellt: In der nachfolgenden Liste wurden nur die rechtskräftigen Bebauungspläne aus dem Flächenwidmungsplan 4.0 übernommen. Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko,8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Tel: fax: mobil: architekten.saiko@aon.at

9 Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Seite 8 Bezeichnung gem. Bebauungsplanzonierungsplan Benennung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Rechtskraft Verordnungsprüfung vom Gz.: B10.2-r Tömke-Brunner FA13B-10.10H3/ B11.2-r Kernstock FA13B-10.10H3/ B12.2-r Kahr FA13B-10.10H3/ B13.2-r Gustin ABT H3/ B14.2-r Strimitzer ABT H3/ Sondernutzungen im Freiland gemäss 33 Abs.3 Zi.1 STMK ROG Sondernutzungen im Freiland - Sportplatz- Spo in Tobelbad, östlich des Kiegerlweges, Grundstücke Nr. 1018/4 und 1037, (Teilfläche). 1046/3, (Teilfläche). 1046/1 und.185.allgemeine Sportanlage des Sportvereines Tobelbad.(Fußball,Leichtathletik ect.) - Tennisplatz spo-tp in Tobelbad, Grundstück Nr. 1056/11(Teilfläche) Tennisanlage der AUVA Rehabzentrum - Private Parkanlage - ppa in Tobelbad, Grundstück Nr. 1149/1,.126 Anlage der AUVA Rehabzentrum - Eisschützenbahn esp nördlich der L378 Grundstück Nr.914/3 - Friedhof - Frh nördlich der L 378, Grundstücke Nr. 916/1, 916/3, 915, 1124/2 - Altstoffsammelzentrum asz nördlich der L 378, Grundstücke Nr.: 916/6 Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko,8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Tel: fax: mobil: architekten.saiko@aon.at

10 Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Seite 9 6 Freihaltung eines Uferstreifens entlang natürlicher Gewässer gem. 33 Abs 2 STMK ROG 2010 Gemäß den Zielsetzungen des Wasserrechtsgesetzes sowie des Regionalen Entwicklungsprogrammes für die Planungsregion Graz- und Graz-Umgebung 3 (11) und der FA 19 ist ein Uferstreifen entlang natürlicher Gewässer von mindestens 10 m, gemessen ab Böschungsoberkante von Bebauung und Intensivnutzungen im Freiland freizuhalten. 7 Ersichtlichmachungen gemäß 26 (7) Z.1,5, (1) Quelle. Bundesstraße B 70 Packer Bundesstraße Digitaler Kataster Oktober 2014 Landesstraße L 336 Liebochtalstraße Digitaler Kataster Oktober 2014 Landesstraße L 376 Premstättnerstraße Digitaler Kataster Oktober 2014 und Detailprojekt 1990, Amt der Steiermärkischen Landesregierung vom , Planzeichen: L Landesstraße L 378 Digitaler Kataster Oktober 2014 Rad u. Gehweg entlang der L 378 Private Abstellfläche - Projekt 1-3 DI.H.Eisner,Graz,2008 P Grundstück Nr. 1056/11 (Teilfläche) Private Abstellfläche - P an der L 378, Grundstück Nr Private Abstellfläche P nördl. der Vogelfarm,Grundstück Nr.:841/28888 Lieboch bzw. Doblbach Kataster Flächenwidmung 4.0 Doblbach Überflutungsflächen HW Doblbach ab km 4.0 generelles Projekt 1982 Lageplan 1:2880. Verfasser Wolfram Walluschek -Wallfeld Liebochbach Überflutungsflächen HW Wasserwirtschaftliche Vorrangzone Gewässerbetreuungskonzept Liebochbach Stmk. Landesregierung Abteilung 14 (19A III a, Wasserwirtschaft), Dipl. Ing. R. Zach 1991 Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko,8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Tel: fax: mobil: architekten.saiko@aon.at

11 Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Seite 10 Generelles Projekt Liebochbach Revitalisierung 1990 erstellt von DI.Zach Liebochbach-Lusenbach Studie 2000,erstellt von Ingenos Ziviltechniker GmbH,Gleisdorf Naturdenkmale nach 10 Eiche (16) Grdstk:1075 u.2 Trauben- Eichen (134,135) Grdstk: 916/5 Bekanntgaben A 13C Naturschutz Erdrutschgefährdete Flächen im Flächenwidmungsplan 2.0 /3.0/4.0 Bereich Badegg, Haselsdorfberg und Falzberg 2. Flächen und Objekte, für die auf Grund von Bundes- und Landesgesetzen Nutzungsbeschränkungen bestehen:gem. 26 (7) Z.:2 Bodenfundstätte Flächenwidmungsplan 2.0 /3.0/4.0 Grundstücke Nr. 1018/16, 890, 893/1 Bekanntgabe Bundesdenkmalamt Landeskonservatorat für Steiermark Meliorationsgebiete Flächenwidmungsplan 2.0 /3.0/4.0 Bekanntgabe Steiermärkische Landesregierung Fachabteilung 19A (III a) Denkmalgeschütze Gebäude Hochwasserrückhaltebecken Doblbach Bekanntgabe des Bundesdenkmalamtes GZ:28.225/3/2003 u.gz.: /1/2004 Flächenwidmungsplan 2.0 /3.0/4.0 Detailprojekt 1994 von Dipl. Ing. Graber/Sziszkowitz, vom November 1994, GZ: LBD-IIIa 51 Do Anlagen und Einrichtungen, die wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und kulturellen Zwecken dienen: gem. 26 Abs.7 Z.8 Volksschule Kindergarten Gemeindeamt Sportplatz private Parkplätze Eigene Angabe/Bestandsaufnahme Eigene Angabe/Bestandsaufnahme Eigene Angabe/Bestandsaufnahme Eigene Angabe/Bestandsaufnahme Eigene Angabe/Bestandsaufnahme Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko,8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Tel: fax: mobil: architekten.saiko@aon.at

12 Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Seite 11 Tennisplatz Kirche u. Pfarrhof Friedhof Eisschützenbahn Abfallsammelzentrum Eigene Angabe/Bestandsaufnahme Eigene Angabe/Bestandsaufnahme Eigene Angabe/Bestandsaufnahme Eigene Angabe/Bestandsaufnahme Eigene Angabe/Bestandsaufnahme 4. Sonstige Ersichtlichmachungen: Wald 5. Ersichtlichmachungen im Strukturplan: Kanalhauptstränge Mittel-Niederdruckgasleitungen Flüssiggasleitung Wasserleitungshauptstränge Flächenwidmungsplan 4.0 und BH Graz-Umgebung-Forstfachreferat. nach digitaler Bekanntgabe durch den Abwasserverband Liebochtal Digitale Bekanntgabe durch die Steirische Gas u.wärme GmbH.,Graz nach digitaler Bekanntgabe durch den Wasserverband Söding- Lieboch 8 Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik gemäß 34,35,36 und 37 STMK ROG Privatwirtschaftliche Maßnahmen gemäß 35 Stmk ROG 2010 Sämtliche in der tieferstehenden Liste erfassten Grundstückseigner haben entweder den Nachweis des Eigenbedarfes für die als Bauland beantragten und ausgewiesenen Grundstücke innerhalb der Auflagefrist des Flächenwidmungsplanes 5.0 zu erbringen oder eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad,ebenfalls innerhalb der Auflagefrist abzuschließen. Kommt kein Eigenbedarfsnachweis oder eine privatrechtliche Vereinbarung zustande kann die Gemeinde die davon betroffenen Grundstücke entschädigungslos wieder in das Freiland rückwidmen oder eine Bebauungsfrist erlassen. Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko,8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Tel: fax: mobil: architekten.saiko@aon.at

13 Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Seite 12 GEMEINDE HASELSDORF TOBELBAD AUFZUNEHMENDE BAULANDWÜNSCHE 5.0 Nr Name Ortsteil Grundstk.Nr. Fläche m² Baulandkat Baulandmobilisierungsmaßnahme 35 1 Pensold Haselsdorf Ort Anteile DO Eigenbedarfsnachweis 3 Landfahrer Himmelreich 872/9,872/ DO(7) Vereinbarung 35 4 Gogg Haselsdorfberg West 639/3,639/2, WA Eigenbedarfsnachweis 7 Koschak Badegg-Ost 920/1,920/2,922, 923,924 ant DO(6) Vereinbarung 35 8 Schimmel Falzberg WR(3) Vereinbarung Holzapfel Haselsdorf Ort 66/ WA Eigenbedarfsnachweis 1231,1233/1,1234/1 11 Kainz Falzberg SO 1235/1 ant WR(4) Vereinbarung Töscher Doblbach-Süd 1106,1107/ WR(5) Vereinbarung gem..$35 13 Wieser Haseldorfberg West 635/1,637/1 123 WA Eigenbedarfsnachweis 15 Speck Haselsdorfberg- Nord 746/1, WR Eigenbedarfsnachweis 16 Untersaubach Haselsdorfberg 804/16 75 WR Eigenbedarfsnachweis 20 Gruber Doblbach-Süd 1105/ WR Eigenbedarfsnachweis 21 Glanzner Haselsdorf Nord 293/ WR Eigenbedarfsnachweis 22 Lickl Haselsdorfberg West 627/ WA Eigenbedarfsnachweis 23 Schreiner Haselsdorfberg 777/1,777/3,778,781, 782,783,784 ant WR Eigenbedarfsnachweis 28 Reif Haselsdorf-Ort 32,34/2 ant DO Eigenbedarfsnachweis für Reithalle 29 Offenbacher Haselsdorf-Ort 13,10/2,8 ant DO Eigenbedarfsnachweis für Reithalle 30 Weissmann Badleiten 1193/1 176 WR Eigenbedarfsnachweis 31 Gesamtsumme WR,WA u. DO ,00 Gesamtsumme neues Bauland ,00 Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko,8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Tel: fax: mobil: architekten.saiko@aon.at

14 Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Seite 13 (2) Bebauungsfrist gemäß 36 Stmk ROG 2010: Für alle unbebauten Baulandflächen gemäß 29 Abs 2 und Abs 3 Stmk ROG 2010 eines Eigentümers, die zusammenhängend mindestens m² umfassen, gelten formal die Bestimmungen des 36 Stmk ROG 2010 für eine Planungsperiode. dabei handelt es sich um nachfolgende Flächen (alle KG Haselsdorf) Nr Name Ortsteil Grundstk.Nr. Fläche m² Baulandkat Beginn der Bebauungsfrist 3 Landfahrer Himmelreich 872/9,872/ DO(7) Rechtskraft Bebauungsplan 4 Gogg Haselsdorfberg West 639/3,639/2, WA Rechtskraft FWP /1,920/2,922, 7 Koschak Badegg-Ost 923,924 ant DO(6) Rechtskraft Bebauungsplan 8 Schimmel Falzberg WR(3) Rechtskraft Bebauungsplan 1231,1233/1,1234/1 11 Kainz Falzberg SO 1235/1 ant WR(4) Rechtskraft Bebauungsplan 12 Töscher Doblbach-Süd 1106,1107/ WR(5) Rechtskraft Bebauungsplan Haselsdorfberg- 15 Speck Nord 746/ WR Rechtskraft FWP 5.0 Haselsdorfberg 22 Lickl West 627/ WA Rechtskraft FWP 5.0 WA (1) Tobelbad 1018/7,1018/21, 1018/18,1018/ WA(1) Rechtskraft Bebauungsplan WR (2) Haselsdorfberg West 709,739,741,742, WR(2) Rechtskraft Bebauungsplan Z.1 Der Beginn des Fristenlaufes (eine Planungsperiode) mit Rechtskraft des 5. Flächenwidmungsplanes wird für jene Baulandgebiete festgelegt, die Bauland gemäß 29 Abs 2 bzw. Aufschließungsgebiet nach 29 Abs 3 Stmk ROG2010 darstellen und ausschließlich die Grundstückseigentümer für die Herstellung der Aufschließungserfordernisse verantwortlich sind. Z.2 Bei allen übrigen Aufschließungsgebieten nach 29 Abs 3 Stmk ROG 2010 erfolgt der Fristbeginn nach Rechtskraft des jeweils festgelegten Planungsinstrumentes. Z.3 Als Sanktion wird für alle oben aufgelisteten Flächen bei fruchtlosem Fristablauf die Investitionsabgabe von 1,-/m²/Jahr gemäß Stmk ROG 2010 festgelegt. Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko,8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Tel: fax: mobil: architekten.saiko@aon.at

15 Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Seite 14 (3) Vorbehaltsflächen gemäß 37 (2) Stmk ROG 2010: Zur Sicherstellung von Gewerbeflächen mit verkehrsgünstigem Anschluß an die L376 werden die Grundstücke 1027/2, Anteile des Grundstückes 1027/1 und das Grundstück 1028 alle KG Haselsdorf im Gesamtausmaß von m² als Vorbehaltsfläche für Gewerbegebiet (GG) ausgewiesen. 9 TIERHALTUNGSBETRIEBE GEMÄSS 27 ABS 3 STMK ROG 2010 Hinsichtlich der Tierhaltungsbetriebe wird auf 27 Stmk ROG 2010 und 95 BauG 1995 ivm dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad verwiesen und werden die mittels worst-case Berechnung errechneten Geruchszahlen und Belästigungsbereiche und Geruchsschwellenabstände im Flächenwidmungsplan Nr (Betriebe größer G=20) ausgewiesen bzw. ersichtlich gemacht. (Darstellung sämtlicher Tierhaltungsbetriebe G größer gleich und kleiner 20). Es erfolgt der Hinweis, dass für jene Baulandgebiete der Kategorien WR, WA, KG, (Kur- und Erholungsgebiete), die innerhalb der Belästigungsbereiche von landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben liegen, gem. 29 Abs 2 Z.2 Stmk ROG 2010 die Voraussetzungen für vollwertiges Bauland nicht vorliegen. 10 Strategische Umweltprüfung gem. 4 STMK ROG 2010 Eine Umweltprüfung für den Flächenwidmungsplan 5.0 der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad ist aufgrund des 4 Abs.3 Z. 2. Stmk.ROG.2010 i.d.lg.f.nicht erforderlich.siehe Erläuterungsbericht. 11 INKRAFTTRETEN / AUSSERKRAFTTRETEN (1) Diese Verordnung (Text und Plan Fünfter Flächenwidmungsplan der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad, GZ: 914/2017 mit Beschluss durch den Gemeinderat am und tritt nach Genehmigung durch die Steiermärkische Landesregierung mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist ( 38 Abs 13 Stmk ROG 2010) folgenden Tag in Kraft. (2) Mit Rechtskraft des Flächenwidmungsplanes Nr der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad tritt der Flächenwidmungsplan Nr idgf. der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad außer Kraft. Für den Gemeinderat Der Bürgermeister Helmut Holzapfel Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko,8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Tel: fax: mobil: architekten.saiko@aon.at

16 Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 5.0 Seite 15 GEMEINDE HASELSDORF-TOBELBAD Verfahrensblatt zur Auflage des Flächenwidmungsplanes Nr.5.00 KUNDMACHUNG (gemäß 38 Abs 2) und Abs 3 Stmk ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idf LGBl. Nr. 44/2012) ÖFFENTL. AUFLAGE(gemäß 38 Abs 4 Stmk ROG 2010) vom Anschlag am Abnahme am.. Öffentliche Auflagefrist vom bis Öffentliche Bürgerinformationsversammlung am. GENEHMIGUNG DER STMK LANDESREGIERUNG (gemäß 38 Abs 12 Stmk ROG 2010) Laut Regierungsbeschluß vom BESCHLUSS DES GEMEINDERATES ZUR AUFLAGE (gemäß 38 (1) Stmk ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idf LGBl. Nr. 44/2012) am BESCHLUSS DES GEMEINDERATES (gemäß 38 Abs 6 Stmk ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idf LGBLNr.140/2014) am Für den Gemeinderat: Rundsiegel Rundsiegel Bürgermeister Helmut Holzapfel Planverfasser: ARCHITEKT DIPL.ING.DIETER SAIKO Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker 8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a GZ: 914/2017 Graz, am Rundsiegel/Unterschrift Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko,8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Tel: fax: mobil: architekten.saiko@aon.at

17 ERLÄUTERUNGSBERICHT zum Wortlaut Flächenwidmungsplan Nr Gemeinde HASELSDORF TOBELBAD AUFLAGE B E S C H L U S S Stand Auflagebeschluss: Verfasser: Architekt Dipl.Ing.Dieter Saiko 8010 Graz,Kaiserwaldweg 62a Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker GZ.: 915/2017

18 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite Zu 1 Planunterlagen und Verfasser 3 Zu 2 Abgrenzung der Nutzungsarten 4 Zu 3 Baulandfestlegungen 4 Zu 3.1 Vollwertiges Bauland 6 Zu 3.2 Aufschließungsgebiete 6 Zu 3.3 Sanierungsgebiete 7 1 Sanierungsgebiet Hochwasser 7 2 Sanierungsgebiet Lärm (LM) 7 3 Sanierungsgebiet Standfestigkeit (NG) PLZVO Zu 4 Bebauungsplanzonierung 9 Zu 5 Freilandnutzungen 9 1 Wald und Gewässer 9 2 Land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen 10 Zu 6 Freihaltung eines Uferstreifens 10 Zu 7 Ersichtlichmachungen 10 Zu 8 Bodenpolitische Maßnahmen 11 Zu 9 Tierhaltungsbetriebe 11 Zu 10 Strategische Umweltprüfung (SUP) 11 Differenzliste gemäß Differenzplan 12 Flächenbilanz 17 Wohnbaulandbedarf 18 Flächenbilanz Flächenbilanz Flächenbilanzgegenüberstellung 4.15 zu Liste der in das Bauland aufgenommenen Ansuchen 21 Anhang Unterlagen 22 Verkehrsaufkommen 22 Berechnungen der Isophonen für die L378,L Geruchszahl- und Geruchsabstandsberechnung Tierhaltungsbetriebe 25 Vereinbarung für Rückwidmung 26 Gesamtliste der Baulandansuchen 28

19 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 3 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t z u m F l ä c h e n w i d m u n g s p l a n 5. 0 d e r G e m e i n d e H a s e l s d o r f - T o b e l b a d Gemäß 25 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 i.dg.f. werden im Flächenwidmungsplan neben Ersichtlichmachungen die Nutzung von Flächen im Gemeindegebiet als Bauland, Verkehrsfläche oder Freiland festgelegt. Diese Festlegungen sind im Plan zeichnerisch dargestellt. Im Wortlaut zum Flächenwidmungsplan werden vor allem jene Festlegungen und Bestimmungen getroffen, die sich nicht planlich darlegen lassen. Zu diesen die folgenden Erläuterungen: zu 1 Planunterlagen, Planverfasser 1. Der Flächenwidmungsplan Nr. 5.0 liegt als Gesamtplan und als DIN A3-Mappe gem.planzeichenverordnung 2016 (LGBL Nr.80/2016) im Maßstab 1:5.000 analog auf und wird nach Genehmigung durch die Landesregierung im arc-info-format (E00- Schnittstelle) und im pdf-format als digitaler Plan an die ABT 13 übergeben. Auf diesem Plan (1:5.000) sind zur Information die zu der Gemeinde Haselsdorf- Tobelbad nächstgelegenen Baugebiete der Nachbargemeinden Lieboch, Hitzendorf, Seiersberg-Pirka und Premstätten dargestellt. 2. Im Differenzplan zum Flächenwidmungsplan 5.0 sind alle ausgewiesenen Baugebiete mit der jeweiligen Veränderung gegenüber dem Flächenwidmungsplan Nr. 4.0 verzeichnet.dies gilt auch für Dichteänderungen und Baulandrücknahmen.Die laufenden Nummern stellen einen direkten Bezug zur plangrafischen Darstellung im Differenzplan dar siehe Liste auf Seite Der Bebauungplanzonierungsplan enthält die umrandeten Nummern der relevanten Aufschließungsgebiete.Siehe Tabelle Aufschließungsgebiete und rechtsgültige Bebauungspläne. 4. Planunterlage des Flächenwidmungsplanes Nr. 5.0 ist der digitale Kataster der KG Haselsdorf-Tobelbad mit Stand Oktober Nachgetragen wurden, zwischenzeitlich durchgeführte Grundstücksteilungen sowie Gebäude, die in Bebauungsplänen festgelegt sind, oder für die eine Widmungsund/oder Baubewilligung besteht. Diese Nachtragungen sind symbolisch dargestellt.

20 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 4 zu 2 Abgrenzung der Nutzungsarten Der digitale Kataster basiert zu Teilen noch auf dem alten Steuerkataster. Daher muß mit Abweichungen gegenüber der Natur gerechnet werden. Die Koordinaten selbst beziehen sich auf das System der Landesvermessung. Etliche Ersichtlichmachungen erfolgen durch digitalisieren von Papierunterlagen (zumeist A4-Kopien) in verschiedenen Maßstäben. Aufgrund der Vorlagenqualität ist bei der Digitalisierung mit Lageungenauigkeiten zu rechnen. Da die Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad nur eine Katastralgemeinde umfaßt, nämlich Haselsdorf, erfolgt keine generelle Angabe der Katastralgemeinde. zu 3 Baulandfestlegungen gemäß 29 Stmk. ROG 2010 i.d.g.f. Sämtliche Baulandausweisungen erfolgen gemäß der Darstellung im Flächenwidmungsplan Nr Flächen, die in das Bauland aufgenommen werden, sowie Flächen die hinsichtlich des Erschließungsstandes und/oder der Änderung der Baulandkategorie gegenüber dem Flächenwidmungsplan Nr. 4.0 eine geänderte Ausweisung erfahren, sind im Differenzplan zum Flächenwidmungsplan ersichtlich gemacht. Gemäß 38 Abs.3 Z.2 Stmk.ROG 2010 sind nur 4 Grundstückseigentümer von einer Änderung der Ausweisung im Flächenwidmungsplan 5.0 nachweislich zu verständigen.und zwar die Grundstückseigentümer des bebauten Grundstückes 1279/1 KG. Haselsdorf von Bestand im Freiland zu Reinem Wohngebiet WR und die Grundstückseigentümerin des bebauten Grundstückes 1279/2 KG Haselsdorf von Freiland L zu Reinem Wohngebiet WR,weiters die Grundstückseigentümer der Grundsstücke 1028,1027/2 und Anteile des Grundstückes 1027/1,alle KG. Haselsdorf. Begründung für die differenzierte Nutzungsausweisung: Ausgehend vom Flächenwidmungsplan Nr. 4.0, den Ergebnissen der Bestandsaufnahme, unter Beachtung der Raumordnungsgrundsätze des Steiermärkischen Raumordungsgesetzes 2010 i.d.g.f, den im Örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad festgelegten Entwicklungszielen und nach fachlicher Prüfung und Abwägung der eingebrachten Planungsinteressen wurde die Gliederung des Gemeindegebietes in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland vorgenommen.die entsprechende Historie des Aufnahmeprozesses ist im Anhang durch die Listen der Baulandwünsche dokumentiert.so wurden ca. 128,6 ha Baulandanträge an die Gemeinde gerichtet wovon letztlich nur 3,7385 ha Wohnbauland aus fachlicher Überlegung berücksichtigt werden konnten. Naturräumliche Gegebenheiten, bekanntgegebene überörtliche Planungsvorhaben und Festlegungen und die baulich - räumliche Entwicklung der Vergangenheit sowie die Entwicklungsziele waren bestimmende Faktoren der Gliederung.

21 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 5 Im Bauland wurden Baugebiete für die verschiedenen Nutzungskategorien gemäß 30 Abs. 1 Steiermärkisches ROG 2010 i.d.g.f. ausgewiesen. Die fachliche Prüfung der Planungsinteressen erfolgte unter Zugrundelegung folgender Beurteilungskriterien: - Raumordnungsgrundsätze gemäß 3 Steiermärkisches Raumordungsgesetz - Baulandkriterien: Natürliche Voraussetzungen Aufschließung (Verkehr, Energie, Wasser) Abwasserentsorgung - Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde: Räumlich funktionelle Gliederung Hinweise aus klimatologischer Sicht Sonstige Ziele In Anbetracht der o. a. Beurteilungskriterien haben sich folgende Änderungen ergeben: Änderung der Baulandkategorien bzw. Erschließungsstand aufgrund der geänderten Planzeichenverordnung 07/2016. Die Baulandbereiche innerhalb der HW Hochwasseranschlagslinie Doblbach wurden als Sanierungsgebiet Hochwasser (NG) ehemals SG-(H) festgelegt. Eine Erweiterung des Baulandes innerhalb der HW Hochwasseranschlagslinie gegenüber dem Flächenwidmungsplan Nr. 4.0 wurde nicht vorgenommen. Die Baulandfestlegung für die Riedelbebauung entlang des Haseldorfberges wurde aufgrund der tatsächlichen Nutzung abgestimmt. Im südlichen Bereich des Haseldorfberges kommen noch vereinzelt Nebenerwerbslandwirte vor. Aus diesem Grund wurde der Bereich als Allgemeines Wohngebiet festgelegt. Um mögliche Nutzungskonflikte zwischen der Landwirtschaft und Wohnnutzung zu vermeiden, wurde die Dorfgebietsausweisung in Badegg sowie teilweise in Haselsdorf- Himmelreich beibehalten. Aufgrund der durchgeführten Bestandsaufnahme im Juli 2016 befinden sich ein Voll- und Nebenerwerbslandwirte in den o. a. Siedlungsbereichen. Neben der Abgrenzung des Baulandes wurde über eine differenzierte Festlegung der Bebauungsdichte auf den unterschiedlichen Bestand und die Entwicklungsfähigkeit der sozialen und technischen Infrastruktur sowie auf die natürlichen Lebensgrundlagen Bedacht genommen. Mindest- und Höchstbebauungsdichten wurden daher auf der Basis der Bestandsanalyse festgelegt. Die Grundlage für die Bebauungsdichtefestlegung bildet die Bebauungsdichteverordnung idlgf.lgbl Nr.58/2011.

22 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 6 zu 3.1 Vollwertiges Bauland Gemäß 29 Abs. 2 Steiermärkisches ROG 2010 dürfen Grundflächen als vollwertiges Bauland nur dann festgelegt werden, wenn sie dem voraussichtlichen Baulandbedarf für die zu erwartende Siedlungsentwicklung entsprechen und 1. auf Grund der natürlichen Voraussetzungen nicht von einer Bebauung ausgeschlossen sind; 2. eine Abwasserbeseitigung mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Abwasserreinigung aufweisen oder diese sich im Bau befindet; 3. die Aufschließung keine unwirtschaftlichen öffentlichen Aufwendungen, insbesondere für die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Energieversorgung oder Verkehrsverbindungen, hygienische und kulturelle Versorgung sowie den Hochwasserschutz erforderlich machen würde; 4. sie aus Gründen der Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes nicht von einer Bebauung freizuhalten sind und 5. sie keiner der beabsichtigten Nutzung widersprechenden Immissionsbelastung (Lärm, Luftschadstoffe, Erschütterungen udgl.) unterliegen. zu 3.2 Aufschließungsgebiete gemäß 29(3) Die Aufschließungsgebiete sind im Bebaungsplanzonierungsplan zum Flächenwidmungsplan-und im Blockplan graphisch dargestellt. Mit einer Nummer versehen und in der farblichen Darstellung in bereits bestehende (grau) und neu hinzugekommene in der jeweilig Baulandkategorie farbig eingetragen. Für die Festlegung von Aufschließungsgebieten im Flächenwidmungsplan sind folgende Gründe maßgebend: 1. Zur Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung ist für Grundflächen von mehr als 0,3 ha die Erstellung eines Bebauungsplanes notwendig. 2. Mängel in der äußeren Verkehrserschließung sowie Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsinfrastruktur. 3. Fehlende technische Infrastruktur, Notwendigkeit von Grundstücksumlegungen etc. Insgesamt sind im Flächenwidmungsplan Nr ,20 ha Aufschließungsgebiete ausgewiesen, davon wurden 1,21 ha.vom Flächenwidmungsplan 4.0 übernommen. Insgesamt entfallen 3,20 ha auf Wohngebiete davon 0,77 ha auf Dorfgebiete. Mit der vermehrten Ausweisung von Aufschließungsgebieten soll der Flächenverbrauch durch eine Bebauungskonzeption, die sich an einer möglichst intensiven Nutzung der Baulandflächen orientiert, - Ausschöpfung der ausgewiesenen Bebauungsdichten- sichergestellt werden. Ein großes Aufschließungsgebiet im Süden von Haselsdorf-Ort aus dem Flächenwidmungsplan 4.15 wurde einvernehmlich nicht in den Fläwi 5.0 übernommen-siehe Vereinbarung im Anhang.

23 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 7 zu 3.3 Sanierungsgebiete Im Flächenwidmungsplan Nr. 5.0 wurden Sanierungsgebiete für 3 Problem- bzw. Themenkreise ersichtlich gemacht: 1. Sanierungsgebiet - Hochwasserüberflutungsgebiete Ein wesentliches Ziel der Wasserwirtschaft ist die Freihaltung der Hochwasserüberflutungsgebiete (HW-Bereich) von gewässerunverträglichen Nutzungen bzw. um nachträgliche Schadensbehebungen hintanzuhalten. Diese Zonen sind weiters als natürliche Retentionsräume und damit vor allem zur Vermeidung von Abflußverschärfungen im Unterlaufbereich zu erhalten, d. h. von Bebauungen, Schüttungen udgl. freizuhalten. Die Bereiche, die in der HW-Zone gelegen sind, sind daher als Sanierungsgebiet (NG) festgelegt. 3 Hauptgerinne durchziehen das Gemeindegebiet von Norden nach Süden.Beginnend im Westen des Gemeindegebietes der Liebochbach,der Lusenbach,der Lonkesbach und der Doblbach ganz im Osten. Für die Ausweisung der der Sanierungsgebiete (NG) im Wohnaulandbereich kommen die Bachläufe Lonkesbach und Doblbach in Frage. Großflächige Inutationsgebiete werden im Westen des Gemeindegebietes durch den Liebochbach und den Lusenbach verursacht.betroffen davon sind grosse Agrarproduktionsflächen. Eine Wasserwirtschaftliche Vorrangzone (WVF) wurde entlang der südwestlichen Gemeindegrenze zu Lieboch eingerichtet.auslöser dieser Vorrangzone ist der Hochwasserdamm auf Liebocher Gemeindegebiet. Sämtliche HQ30 und HQ100 Anschlaglinien wurden vom Raumordnungskataster (ROKAT) übernommen. Zu erwähnen ist,daß durch die Errichtung des Retensionbeckens für den Doblbach im Bereich von Doblbach-Nord im Frühjahr 2006 die HQ 30 und HQ 100 Anschlaglinien im Unterlauf neu berechnet wurden. Im Bereich des Grundstückes 1051/1 im Ortsteil Tobelbad wurden die HQ30 und HQ100 Anschlaglinien aufgrund des Wasserrechtbescheides der BH Graz-Umgebung vom und des Projektes von DI.Zach abgeändert und ein Großteil des Grundstückes hochwasserfreigestellt. 2. Sanierungsgebiet Lärm (LM) Bei der Ermittlung der gegebenen Verkehrsemissionen wurde die ÖAL Richtlinie Nr. 36, Maßnahmen zum Schutz vor Straßenverkehrslärm herangezogen. Der Immissionsschallpegel wird durch den A bewerten energieäquivalenten Dauerschallpegel am maßgebenden Immissionsort beschrieben. Subjektive Lärmempfindungen, etwa in Form eines "Beurteilungspegels", werden nicht berücksichtigt.

24 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 8 Angaben über die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) sowie den Schwerverkehrsanteil wurden von der Steiermärkischen Landesregierung,Abteilung 17 bezogen. Basierend auf den o. a. Daten sowie der ÖAL Richtlinie, wurden folgende Energieäquivalente Dauerschallpegel Leq in db für die Straßenabschnitte der B 70, L 378 und L 336 in der Gemeinde rechnerisch ermittelt: Straße DTV LKW Anteil Leq in db B % L % L336 Hitzendorf % L 336 Lieboch % Tag 61,38 Nacht 51,70 Tag 58 Nacht 50 Tag 55 Nacht 47 Tag 50,43 Nacht 40,75 Die Immissionsgrenzwerte wie dargestellt in der ÖNORM S 5021 werden für die Straßenabschnitte L 336 Richtung Lieboch eingehalten.für den Abschnitt der L336 ab Einmündung der L378 und die L378 selbst werden die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten und wird der Hinweis (LM) im Flächenwidmungsplan ersichtlich gemacht. Ebenso entlang der B 70 werden die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten, und es wird der Hinweis (LM) im Flächenwidmungsplan ersichtlich gemacht. Die L 376 berührt mit den Isophonen kein Wohngebiet in Haselsdorf-Tobelbad. 3. Sanierungsgebiet Standfestigkeit (NG) PLZVO-2016 Die erdrutschgefährdeten Flächen wurden im Zuge der Erstellung des ersten Flächenwidmungsplanes von Dipl. Ing. Otto erhoben. Diese Hinweiszonen wurden vom Flächenwidmungsplan Nr. 4.0 übernommen. Die seinerzeit von Dr. Otto erhobenen erdrutschgefährdeten Flächen sind als HINWEISBEREICH zu verstehen. Prinzipiell ist dort eine Bebauung nicht ausgeschlossen. Jedoch ist es, um Schaden zu vermeiden, unablässig, die Standsicherheit sicherzustellen. Dies kann nur im Einzelfall durch eine fachliche Untersuchung geschehen. Bei jedem Grundstück, das innerhalb eines Hinweisbereiches ERDRUTSCHGEFÄHRDETE FLÄCHEN liegt oder teilweise davon überlagert wird, ist für geplante Gebäude, Bauwerke und Anlagen der Standsicherheitsnachweis zu erbringen. Wege, Zufahrten, Terrassen und dergleichen dürfen dabei keinesfalls außer Acht gelassen werden.

25 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 9 Für die Verbauung der Grundstücke 804/3 u. 804/12 aus dem das Grundstück 804/15 hervorgegangen ist liegt ein Geologisches Gutachten von Dr. Gamerith aus dem Jahre 1992 vor aus dem hervorgeht,dass unter bestimmten Vorraussetzungen diese Grundstücke bebaubar sind. zu 4 Bebauungsplanzonierung Im Bebauungsplanzonierungsplan zum Flächenwidmungsplan wurden die neuen erforderlichen Bebauungspläne (Aufschließungsgebiete) laut PZVO 2016 mit roter Schraffur und schwarzem Rand,der Textbezeichnung B mit fortlaufender Nummer,die bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne mit roter Flächenfarbe und schwarzer Umrandung und dem Text B-fortlaufende Nummer und für die Rechtskraft r dargestellt. Die Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad hat eine allgemeine Bebauungsrichtlinie für die Wohnbaugebiete mit Ausnahme von landwirtschaftlichen und Gastronomiegebäuden mit Wirkung vom erlassen.die planliche Darstellung entfällt. 1. Wald und Gewässer Wald zu 5 Freilandnutzungen Die Zweckbestimmung der Waldflächen als Freiland entspricht den Zielsetzungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes bezüglich der Erhaltung des Grüngürtels und zur Sicherung Ihrer kleinklimatischen und ökologischen Ausgleichsfunktion. Die Waldfestlegungen wurden von der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung - Forstfachreferat geprüft. Gewässer Die in der zeichnerischen Darstellung ersichtlich gemachten öffentlichen und privaten Gewässer werden der Nutzungsart Freiland zugewiesen. Diese Zuordnung leitet sich aus den Zielsetzungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde, insbesondere in Bezug auf die Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichtes entlang der Fließgewässer und dem Biotopschutz ab. 2. Bei der Differenzierung und Festlegung der Freilandflächen wurde unter Bedachtnahme auf die Raumordnungsgrundsätze, 3 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 i.d.g.f. von nachstehenden Zielsetzungen ausgegangen:

26 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 10 - Land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen wurden im Bereich des Doblbaches bzw. Liebochbaches und innerhalb der Freilandflächen gemäß der räumlich- funktionellen Gliederung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes festgelegt. Diese Ausweisung erfolgt zur Sicherung und Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie in Hinblick auf eine dem Gemeinwohl dienenden Erhaltung und Pflege der Landschaft. - Die privaten Parkanlagen, Tennisplätze, Sportplatz sowie der Friedhof, das Altsstoffsammelzentrum und die Eisstockbahn wurden als Sondernutzung im Freiland gemäß 33 Steiermärkisches Raumordungsgesetz 2010 i.d.g.f. festgelegt. zu 6 Freihaltung eines Uferstreifens entlang natürlicher Gewässer Abgesehen von etwaigen Hochwassergefährdungen sind nach dem Entwicklungsprogramm für Wasserwirtschaft, LGBl. Nr. 85/1989 ( 2 Abs. 1, ZI, 3b) und dem WRG. 1959, 30 (3) i.d.g.f. die gewässernahen Bereiche von Bebauungen und Intensivnutzungen freizuhalten. Aus ökologischen Gründen ist daher an allen Gewässerläufen ein Uferstreifen vorzusehen, der neben einer Eintragsminderung von Schadstoffen und Nährstoffen (Verbesserung der Gewässergüte) auch der Wiederherstellung naturnaher Strukturen (Uferbegleitbewuchs) dienen soll. Damit soll aber auch die Zugänglichkeit zum Gewässer (Instandsetzungen) gewahrt bleiben bzw. können Nutzungskonflikte und aufwendige Ufersicherungen künftig hintangehalten werden. zu 7 Ersichtlichmachungen Bundes- und Landesstraßen wurden entsprechend den Bekanntgaben des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 16 ersichtlich gemacht. Darüber hinaus wurden gemäß des Stmk. Raumordungsgesetzes 2010 i.d.g.f. Gemeindestraßen und wichtige Ausbauvorhaben, soweit deren Ausweisung im Flächenwidmungsplan zweckmäßig erschien, dargestellt.in diesem Zusammenhang wird auf die Errichtung des Geh- und Fahrradweges entlang der L378 und der L376 verwiesen. Unter 7 wurden die Ersichtlichmachungen sowie die Bekanntgabe der Quelle dargestellt. Diese Ersichtlichmachungen können auf die mögliche Nutzung, Qualität und Verwertbarkeit der Grundstücke wesentlichen Einfluß haben (siehe auch 3).

27 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 11 Zu 8 Bodenpolitischen Maßnahmen nach 34,35,36,37 Stmk.ROG 2010 Um dem Gleichheitsprinzip gem 34.Stmk.ROG 2010 i.d.g.f. zu entsprechen wurden alle jene Grundeigentümer,die in das Bauland aufgenommen werden wollten aufgefordert eine Verpflichtungserklärung hinsichtlich eines Eigenbedarfes abzugeben oder eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen. Zu 8 (2) Bezüglich der bodenpolitischen Maßnahmen wurde eine Grundeigentümerversammlung seitens der Gemeinde einberufen in der die Eigentümer über die Auswirkungen der informiert wurden.anläßlich dieser Veranstaltung wurde auch auf die Möglichkeit der Bebauungsfrist gem 36 ROG und auf die entschädigungslose Rückwidmung in Freiland nach Fristablauf aufmerksam gemacht. Zu 8 (3) Vorbehaltsfläche für Gewerbegebiet wird festgehalten,daß ursprünglich das Grundstück 1036 als Gewerbegebiet bzw. Industriegebiet 1 angeboten wurde.aufgrund einer heftigen Protestaktion seitens der Anrainer wurde diese Ausweisung seitens der Gemeindevertretung zurückgenommen und als Ersatz Vorbehaltsflächen dafür ausgewiesen. Vorbehaltsfläche deshalb,da eine Zustimmungserklärung der Allgemeinen Unfallversicherunggesellschaft noch nicht erreichbar war. zu 9 Tierhaltungsbetriebe Laut Gemeindedokumentation werden 9 Tierhaltungsbetriebe seitens der Landwirtschaftskammer gemeldet. 8 Betriebe davon fallen in den Bereich kleiner als G=20,nur ein Betrieb mit einer Hühnerhaltung von erreicht einen Belästigungsabstand von 111m.Davon betroffen ist ein westlich gelegenes Dorfgebiet und somit nicht relevant für die Nichtausweisung als Bauland.Berechnungstabelle siehe Anhang. zu 10 Strategische Umweltprüfung (SUP) Die Prüfung nach Ausschlusskriterien hat ergeben: Eine Umweltprüfung für den Flächenwidmungsplan 5.0 der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad ist nicht erforderlich,da die Eigenart und der Charakter des Gemeindegebietes durch die ergänzenden Baugebietsausweisungen nicht geändert wird. Begründet wird diese Feststellung damit,dass das Gemeindegebiet seinem Ursprung nach sehr kleinräumig gegliedert ist und durch die Topografie in viele Einzelsiedlungsteile und Riedelbebauungen zerfällt.bei dieser Revision des Flächenwidmungsplanes wurden diese Siedlungsteile oft nur unwesentlich erweitert oder ergänzt.somit ist der Charakter der Gebiete erhalten geblieben. Das damit verbundene marginale Verkehrsaufkommen wird auch auf mehrere Verkehrsträger verteilt. Siehe Differenzplan 5.0 zu Flächenwidmungsplan 4.0.

28 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 12 DIFFERENZLISTE gemäß DIFFERENZPLAN: Änderungen im Detail: Nachfolgend werden die im Flächenwidmungsplan Nr gegenüber dem Flächenwidmungsplan Nr idgf der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad vorgenommenen Änderungen/ Anpassungen/ Neufestlegungen kurz beschrieben. Die lfd. Nummern stellen einen direkten Bezug zur plangrafischen Darstellung im Differenzplan her. Im Differenzplan wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit versucht, zusammengehörige Änderungsbereiche mit nur einer Nummer zu versehen.so z.b. die häufig vorkommende Anpassung bzw. Arrondierung des alten Baulandes an die neue DKM und die damit verbundene Rücknahme von Bauland. Gebiete mit Dichteänderungen ohne Kategorieänderung sind mit einem roten Rand und zwischenzeitliche Änderungen (Flächenwidmungsplanänderungen bzw. Bebauungsplangebiete) mit einem blauen Rand gem.pzvo 2016 versehen. Lfde.Nr.gem. Differenzplan Vorgenommene Änderungen,Begründungen und raumordnungsfachliche Erläuterungen. 1 Anpassung oder Arrondierung des bestehenden Baulandes aus dem Flächenwidmungsplan 4.0 an die neue DKM bzw.grundstücksfiguration. Fast alle Grundstücke sind bebaut.in den wenigen Fällen von unbebauten Grundstücken werden diese im Flächenbilanzplan erfaßt. 2 Rücknahme von Restflächen, die durch die Anpassung der laufenden Nummer 1 entstanden sind. 3 Neufestlegung von Bauland als Reines Wohngebiet im Anschluß an ein südseitig gelegenes Bestandsbauland.2 Grundstücke sind bereits bebaut,auf dem 3. ist ein Garagenbauwerk ersichtlich.die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens eines Grundeigentümers.Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Ausweisung eine Arrondierung des Bestandes bis zur Gemeindegrenze dar. 4 Flächenmäßig geringfügigste Neufestlegung von Bauland als Reines Wohngebiet im Anschluß an ein nord-und ostseitig gelegenes Bestandsbauland.Das Grundstück ist bereits bebaut,.die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers.Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Ausweisung die Möglichkeit dar das vorhandene Bauwerk um- und auszubauen.

29 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 13 Lfde.Nr.gem. Differenzplan Vorgenommene Änderungen,Begründungen und raumordnungsfachliche Erläuterungen. 5 Neufestlegung von Bauland als Allgemeines Wohngebiet im Anschluß an ein süd-und ostseitig gelegenes Bestandsbauland..Die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers. Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Ausweisung eine Arrondierung des Bestandes bis zur Gemeindegrenze dar. 6 Neufestlegung von Bauland als Allgemeines Wohngebiet im Anschluß an ein süd-und westseitig gelegenes Bestandsbauland.Das Grundstück ist bereits mit einem Wohnhaus und landwirtschaftlichen Gebäuden bebaut. Die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers. Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Umwandlung von Freiland in Bauland eine der Realität entsprechende Ausweisung insoferne dar,als die kleinwirtschaftliche Struktur dieses Raumes sich schon seit einer Dekade aufzulösen begann.die östliche Begrenzung des Baulandes erfolgte aufgrund einer Steilhangkante. 7 Neufestlegung von Bauland als Reines Wohngebiet im Anschluß an ein westseitig gelegenes Bestandsbauland.Das Grundstück ist bereits mit einem umgebauten Stallgebäude und landwirtschaftlichen Gebäuden bebaut. Die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers. Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Umwandlung von Freiland in Bauland eine der Realität entsprechende Ausweisung insoferne dar,als die kleinwirtschaftliche Struktur dieses Raumes sich schon seit einer Dekade aufzulösen begann.die nördliche Begrenzung des Baulandes erfolgte aufgrund einer NG-Linie ehemals Erdrutsch- Standsicherheitseinschränkung. 8 Flächenmäßig geringfügigste Neufestlegung von Bauland als Reines Wohngebiet im Anschluß an ein nord-und westseitig gelegenes Bestandsbauland über die Karl-Hohlstrasse hinweg..die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers.Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Ausweisung die Möglichkeit dar das Grundstück unter der Auflage eines geologischen Gutachtens zu bebauen,da eine NG- (Standsicherheitseinschränkung) Linie besteht. 9 Neufestlegung von Bauland als Reines Wohngebiet im Anschluß an ein nord-und ostseitig gelegenes Bestandsbauland.Die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers.Aus raumordnungsfachlicher Sicht dient diese Ausweisung zur Abrundung der westlich der Hitzdorfstrasse (L336) gelegenen Siedlungszelle Haselsdorf- Nord.

30 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 14 Lfde.Nr.gem. Differenzplan Vorgenommene Änderungen,Begründungen und raumordnungsfachliche Erläuterungen. 10 Neufestlegung von Bauland als Dorfgebiet im Anschluß an ein ostseitig gelegenes Bestandsbauland..Die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers.Die Baulanderweiterung dient der Errichtung einer Reithalle Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Baulanderweiterung kein Hindernis gegenüber der Landwirtschaftlichen Vorrangzone und den Vorgaben im Entwicklungsplan mit der absoluten siedlungspolitischen Siedlungsgrenze dar. 11 Flächenmäßig geringfügige Neufestlegung von Bauland als Dorfgebiet im Anschluß an ein ostseitig gelegenes Bestandsbauland.Die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers. Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Baulanderweiterung kein Hindernis gegenüber der Landwirtschaftlichen Vorrangzone und den Vorgaben im Entwicklungsplan mit der absoluten siedlungspolitischen Siedlungsgrenze dar und ist als Fortsetzung eines Siedlungsstreifen mit einer Bauplatztiefe zu sehen. 12 Neufestlegung von Bauland als Dorfgebiet im Anschluß an ein ostseitig gelegenes Bestandsbauland..Die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers.Die Baulanderweiterung dient der Errichtung einer Reithalle. Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Baulanderweiterung kein Hindernis gegenüber der Landwirtschaftlichen Vorrangzone und den Vorgaben im Entwicklungsplan mit der absoluten siedlungspolitischen Siedlungsgrenze dar. 13 Neufestlegung von Bauland als Aufschließungsgebiet-Dorfgebiet im Anschluß an ein nord- und westseitig gelegenes Bestandsbauland (Dorfgebiet).Die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers.Dieses Aufschließungsgebiet liegt an der ostseitig vorbeiführenden L 378 und wird im Süden von einem Wald begrenzt. Als Aufschließungserfordernisse sind ein Bebauungsplan,der den Anschluß an die L 378 regelt und die innere Erschließung sicherstellt.außerdem ist auf die Windwurftiefe seitens des südlichen Waldes zu achten. Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Baulanderweiterung eine Verdichtungsmöglichkeit des örtlichen Siedlungsschwerpunktes Haselsdorf- Ort dar.

31 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 15 Lfde.Nr.gem. Differenzplan Vorgenommene Änderungen,Begründungen und raumordnungsfachliche Erläuterungen. 14 Neufestlegung von Bauland als Allgemeines Wohngebiet im Anschluß an ein ost-und südseitig gelegenes Bestandsbauland..Die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers.Die Baulanderweiterung dient der Errichtung eines Einfamilienhauses und liegt am Westrand des Allgemeinen Wohngebietsanteiles des Siedlungsschwerpunktes Haselsdorf-Ort. Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Baulanderweiterung kein Hindernis gegenüber der Landwirtschaftlichen Vorrangzone und den Vorgaben im Entwicklungsplan mit der absoluten siedlungspolitischen Siedlungsgrenze dar. 15 Rücknahme eines ca 1,1 ha grossen Aufschließungsgebietes für Allgemeines Wohnen am Südende von Haselsdorf-Ort.Die Aufrechterhaltung des Aufschließungsgebietes war wegen Anbindungsschwierigkeiten an die L 336 und Servitutsschwierigkeiten für den ostseitigen Privatweg nicht aufrecht zu erhalten.für die Herausnahme wurde eine Vereinbarung zwischen den Grundeigentümern und der Gemeinde abgeschlossen,die vorsieht,daß diese Fläche im Entwicklungsplan als Potential ausgewiesen wird und bei Lösung der angeführten Probleme mittels Flächenwidmungsplanänderung wieder als Bauland ausgewiesen werden kann.siehe Vereinbarung im Anhang. 16 Neufestlegung von Bauland als Aufschließungsgebiet-Dorfgebiet im Anschluß an ein ostseitig gelegenes Bestandsbauland (ebenfalls Dorfgebiet).Die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers.Die Baulanderweiterung dient der Errichtung von 3 Einfamilienhäusern und war nur in einer Bauplatztiefe zu genehmigen,da eine Steilhangkante Richtung Süden diese Begrenzung erforderte.ausserdem ist auf das Landschafts und Ortsbild zu achten. Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Baulanderweiterung keinen Widerspruch zu den Vorgaben im Entwicklungsplan dar. 17 Flächenmäßig geringfügige Neufestlegung von Bauland als Reines Wohngebiet,das 4-seitig von Reinem Wohngebiet umgeben ist.diese Neufestlegung ist eine Umwidmung einer im Fläwi 4.0 ausgewiesene Sondernutzung im Freiland (spo-tennis).die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers und liegt im Ortsteil Doblbach-Süd.

32 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 16 Lfde.Nr.gem. Differenzplan Vorgenommene Änderungen,Begründungen und raumordnungsfachliche Erläuterungen. 18 Neufestlegung von Bauland als Aufschließungsgebiet-Reines Wohngebiet im Anschluß an ein west- und südseitig gelegenes Bestandsbauland (ebenfalls reines Wohngebiet) im Ortsteil Doblbach-Süd.Die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers. Aufschließungserfordernis ist ein Bebauungsplan in dem die innere und äussere Erschließung geregelt wird und durch unmittelbare Nähe des Doblbaches im Osten ist auf die Uferbegleitvegetation sowie auf den Böschungsabstand von mind. 10 m zu achten. Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Baulanderweiterung keinen Widerspruch zu den Vorgaben im Entwicklungsplan dar. 19 Neufestlegung von Bauland als Reines Wohngebiet im Anschluss an ein nordseitig gelegenes Bestandsbauland (ebenfalls reines Wohngebiet) im örtlichen Siedlungsschwerpunkt Falzberg.Die Ausweisung erfolgt aufgrund einer kommunalen Entscheidung,da diese Fläche vollkommen verbaut ist und den Abschluss der westseitigen Verbauung des Sandweges darstellt. 20 Neufestlegung von Bauland als Aufschließungsgebiet-Reines Wohngebiet im Anschluss an ein westseitig gelegenes Bestandsbauland (ebenfalls reines Wohngebiet) im Ortsteil Falzberg.Die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers. Aufschließungserfordernis ist ein Bebauungsplan in dem die innere und äußere Erschließung geregelt wird Außerdem ist auf das Landschafts und Ortsbild zu achten,da dieser Bereich von der Badstrasse im Tal eingesehen werden kann. Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Baulanderweiterung keinen Widerspruch zu den Vorgaben im Entwicklungsplan dar. 21 Neufestlegung von Bauland als Aufschließungsgebiet-Reines Wohngebiet im Anschluss an ein westseitig gelegenes Bestandsbauland (ebenfalls reines Wohngebiet) im Ortsteil Falzberg.Die Ausweisung erfolgt aufgrund des Ansuchens des Grundeigentümers. Aufschließungserfordernis ist ein Bebauungsplan in dem die innere und äußere Erschließung geregelt wird Außerdem ist auf das Landschafts und Ortsbild zu achten Aus raumordnungsfachlicher Sicht stellt diese Baulanderweiterung keinen Widerspruch zu den Vorgaben im Entwicklungsplan dar,da die ostseitige Verbauung des Sandweges zusammengeschlossen werdensoll.die Bruchstückhafte Ausweisung erfolgt deshalb,da der Eigentümer der nördlich anschließenden Grundstücke seine im zwischenzeitlichen Änderungsbereich (blauer Rand) noch nicht gänzlich verbaut hat.

33 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 17

34 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 18

35 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 19

36 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 20 FLÄCHENBILANZGEGENÜBERSTELLUNG 4.15 ZU 5.0

37 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 21 Liste der in das Bauland aufgenommenen Ansuchen

38 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 22 ANHANG - UNTERLAGEN VERKEHRSAUFKOMMEN B70,L378,L336,L376

39 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 23 Für die Berechnung der 55 db und 45 db Isophonen für die L 378 wurden mit den DTV-Werten 3200 mit 3% LKW-Anteil folgende Abstände zur Straßenmitte ermittelt.

40 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 24 Für die Berechnung der 55 db und 45 db Isophonen für die L 336 ab Einmündung der L378 wurden mit den DTV-Werten 2900 mit 2% LKW-Anteil folgende Abstände zur Straßenmitte ermittelt.

41 Gemeinde Haselsdorf Tobelbad Seite 25 GERUCHSZAHL- und GERUCHSABSTANDSBERECHNUNG der Tierhaltungsbetriebe

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