Soziale Wohnraumförderung 2011 bis Förderbericht Stand

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1 Soziale Wohnraumförderung 2011 bis 2014 Förderbericht Stand

2 Einleitung Die wohnungspolitischen Leitlinien des Landes Schleswig-Holstein definieren die Oberziele der sozialen Wohnraumförderung die soziale Versorgung mit bedarfsgerechtem Wohnraum und die soziale Stabilität in den Wohnquartieren sichern dabei den Demografischen Wandel auf den Wohnungsmärkten bewältigen und dabei das Klima schützen Zunächst wurde auf Basis der Kabinettsentscheidung vom Juni 2010 mit dem Programmerlass vom 5. August 2010 (Amtsbl. Schl.-H 2010 S. 564) ein Fördervolumen von insg. 360 Mio. Euro bzw. 90 Mio. Euro jährlich aus dem Zweckvermögen Wohnraumförderung/ Krankenhausfinanzierung für den Programmzeitraum 2011 bis 2014 zur Verfügung gestellt. Aufgeteilt in Eigentumsmaßnahmen 120 Mio. (30 Mio. pro Jahr) und Maßnahmen für den Mietwohnungsbau 240 Mio. (jährlich 60 Mio. ). 1 Noch im Jahr 2011 wurden die Programmvorgaben der Mietwohnraumförderung übererfüllt. Insgesamt war die Bautätigkeit in diesen Jahren im freifinanzierten Geschosswohnungsbau noch verhalten. Die soziale Wohnraumförderung initiierte einen Großteil der gesamten Bautätigkeit in diesem Segment und knüpfte an die guten Förderergebnisse der Vorjahre 2009 und 2010 an. Angesichts der seit dem Jahr 2012 deutlich steigenden und teilweise hohen Mieten in einigen Landesteilen fokussiert sich das Ziel zunehmend auf die Sicherung bezahlbaren Wohnens insbesondere im Mietwohnbereich. Gleichzeitig brach in 2012 die Nachfrage für Mittel aus der sozialen Wohnraumförderung - sowohl für den Mietwohnungsbau als auch Eigentumsförderung aus folgenden Gründen deutlich ein: 1. Stark gestiegene Baukosten und steigende Grundstückskosten 2. Anhaltend sinkende (und mittlerweile historisch niedrige) Kapitalmarktzinsen 3. Eine steigende Nachfrage nach Wohnimmobilien zur Eigentumsbildung und als (auch internationale) Anlageform 4. Steigende Zuwanderung in die großen Städte zu den Arbeits-, Ausbildungsund Studienorten 5. In der Folge deutlich steigende Mieten und Immobilienpreise In diesem wirtschaftlichen Umfeld gab die Wohnraumförderung mit zinssubventionierten Darlehen keinen ausreichenden Anreiz oder Ausgleich für die sozialen Bindungen und Auflagen. Wohnungswirtschaftliche Investoren, private Anleger und auch Genossenschaften haben sich gegen die als unwirtschaftlich und unattraktiv beurteilte Förderung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen entschieden - zugunsten erwarteter hoher Renditen im freifinanzierten Element. Der bis dahin eher verhaltene freifinanzierte Neubau von Geschosswohnungen bzw. Mietwohnungen nahm an Fahrt auf - allerdings im hochpreisigen Bereich. Gegenläufig hat sich gleichzeitig mit den steigenden Mieten ein erhöhter Bedarf in der Versorgung mit bezahlbaren Wohnungen für immer größere Bevölkerungsgruppen abgezeichnet. Vor allem im Hamburger Umland, in den Städten Kiel und 1 Grundlagen für diese Aufteilung waren die Bedarfseinschätzungen des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten (MIB) und der Investitionsbank Schleswig-Holstein anhand der Wohnungsmarktprognose 2020, vorliegender kommunaler Wohnungsmarktkonzepte, Investorenbefragungen der Investitionsbank sowie Förderergebnisse der vorangegangenen Förderperioden. 1

3 Lübeck und auf der Insel Sylt ist eine zunehmend angespannte Wohnungsmarktlage zu beobachten. Studierende und mittlerweile Flüchtlinge konkurrieren mit Transfereinkommensempfängern, Menschen mit Alterseinkommen und Familien mit Kindern um günstigen Wohnraum. Neben der Versorgung dieser traditionellen Zielgruppen mit bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum rückten in diesen Regionen vermehrt sog. Normalverdiener in den Fokus der Förderung: Beschäftigte der öffentlichen und privaten Daseinsvorsorge mit zunehmenden Problemen, gestiegene Wohnkosten zu tragen. In anderen Regionen sind die Mieten hinter der Inflationsrate zurück geblieben real ist damit Immobilienbesitz entwertet worden und Investitionen in die Wohnbestände rechnen sich bei steigenden Baukosten nicht. Insbesondere in der Fläche wurden Sanierung und Bau von energieeffizienten und barrierefreien Wohnungen und mithin die Ziele der Landesregierung zur Energiewende oder zur Bewältigung des demografischen Wandels in der Fläche in Frage gestellt. Die neue Landesregierung hat im Sommer 2012 auf die veränderte und differenzierte Wohnungsmarktlage reagiert und die Wohnraumförderung wirtschaftlich konkurrenzfähig an die geänderten Marktbedingungen angepasst. Seit September 2012 ist die Offensive für bezahlbares Wohnen im Bereich der Sozialen Mietwohnraumförderung vom MIB vorbereitet worden. Gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, dem Mieterbund und den Kommunen wurde bereits am eine Rahmen-Vereinbarung geschlossen, die die allgemeingültigen Ziele und konkrete Maßnahmen definiert. So sind eine Reihe von Maßnahmen für Regionen mit besonders angespannten Wohnungsmärkten wie die Städte Kiel und Lübeck, das Hamburger Umland und die Insel Sylt als Zielregionen der Offensive benannt. Zusammen mit IB.SH und Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen Kiel (ARGE) wurden zum Kapitalmarkt wieder konkurrenzfähige Förderbedingungen für Neubau und Modernisierung von sozialgebundenen Mietwohnungen neu entwickelt und mit einem Expertenkreis aus Wohnungswirtschaft, Mieterbund und Kommunen abgestimmt. Diese sind zum bzw. zum in Kraft getreten. Die Eigentumsbildung ist auch für eher finanzschwache Haushalte im Zuge der allgemeinen Zinsentwicklung deutlich erleichtert worden. Damit hat sich die Zahl der sog. Schwellenhaushalte (förderfähige Haushalte, die sich ohne Förderung keine Eigentumsbildung ermöglichen können) deutlich reduziert und damit auch die Notwendigkeit entsprechende Programmvolumen vorzuhalten. Der entstehende Spielraum in Höhe von 60 Mio. wurde zugunsten der Mietwohnraumförderung und hier der Offensive für bezahlbares Wohnen umgeschichtet. Programmerfüllung Das Programm der Sozialen Wohnraumförderung für 2011 bis 2014 ist zum Stichtag mit rd. 324 Mio. Euro (Eigentumsmaßnahmen, Mietwohnungsbau und Zuschussprogramme) ausgeschöpft und wird insgesamt ein Investitionsvolumen von rd. 800 Mio. Euro auslösen. Mit den Mitteln werden insgesamt Wohneinheiten gefördert. Den verbleibenden Restmitteln (10% oder 36 Mio. ) steht eine zusätzliche Mittelnachfrage mit rd. 200 Mio. für ungefähr WE gegenüber; das Programmvolumen ist damit deutlich überzeichnet. 2

4 Tabelle Verteilung der WE und des Fördervolumens auf die Teilprogramme Eigentumsmaßnahmen, Mietwohnungsbau und Zuschussprogramme WE FöVol (T ) Investitionsvolumen (T ) Eigentumsmaßnahmen Mietwohnungsbau Zwischensumme Zuschussprogramm Selbstnutzer u. private Vermieter Zuschüsse Energetische Stadtsanierung Zuschüsse Konzepte, Pilot- und Modellprojekte Gesamt Rest Überhang Eigentumsmaßnahmen Das Förderziel im Eigentumsbereich nennt für den Förderzeitraum 2011 bis WE. Dies entspricht den Sollvorgaben von jährlich 525 Wohneinheiten mit einer Verteilung von 175 WE im Ankauf und 350 WE im Neubau. Während dieses Ziel in 2011 noch zu fast 90% erreicht werden konnte, sank die Nachfrage nach Fördermitteln bei den Eigentumsmaßnahmen bis kontinuierlich und führte in 2013 zum Bau von 102 WE oder lediglich einer knapp 20%igen Sollerfüllung. Abbildung. 2 Eigentumsmaßnahmen Förderung Eigentumsmaßnahmen Wohneinheiten (Soll 525/Jahr) WE 3

5 Insgesamt sind über den Programmzeitraum rd. 46 Mio. (45,7 Mio. ) in Eigentumsmaßnahmen geflossen. Unter Berücksichtigung der in 2012 vorgenommenen Anpassung des Programmvolumens an den geänderten Bedarf (Verringerung um 60 Mio. ) entspricht dies einer Belegung von 75%. Mit den Mitteln werden 824 WE, davon 735 WE im Neubau und 89 Ankäufe gefördert. Regional verteilen sich die WE schwerpunktmäßig auf die kreisfreien Städte und das Hamburger Umland mit je rd. 250 WE (247 u. 252). Spitzenreiter der Kreise ist Schleswig-Flensburg mit 90 WE, dies ist insbesondere auf das Modellprojekt Wohnen mit Kindern des MIB zurückzuführen, das von der Stadt Schleswig mit einem Neubaugebiet umgesetzt wurde. Die Neubauförderung findet mit 62% überwiegend in präferierten Regionen mit angespannter Wohnungsmarktlage, wie im Hamburger Umland statt, und erfüllt damit die förderpolitischen Ziele. Durchschnittlich beträgt das Förderdarlehen an der Gesamtfinanzierung eines geförderten Neubaus 22% und des Ankaufs einer Altimmobile 43%. Die durchschnittlichen Gesamtkosten liegen bei Bauvorhaben mit sozialer Wohnraumförderung um 28% niedriger im Vergleich zu Bauvorhaben ohne soziale Wohnraumförderung. Die Finanzierungsbelastung ist um 33% niedriger als im Vergleich zu über den Kapitalmarkt finanzierten Darlehen. Rund 60% der Antragsteller sind Haushalte mit 2 und mehr Kindern. Zusammenfassend ist angesichts der Kapitalmarktlage der Bedarf an Förderung der Eigentumsbildung deutlich reduziert. Die Förderung der Eigentumsmaßnahmen bleibt weiterhin ein förderpolitisch wichtiger Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung insbesondere für Familien mit Kindern. Die Kostenbegrenzung und die immer noch günstigeren Finanzierungskonditionen, die nachrangige Absicherung der Darlehen stärken die Tragfähigkeit der monatlichen Finanzierungsbelastung der einkommensschwachen Familienhaushalte und ermöglicht so eine Eigentums- und Vermögensbildung, die ansonsten nicht erreichbar wäre. Zuschussprogramm Selbstnutzer Das Zuschussprogramm für private Vermieterinnen oder Vermieter und Selbstnutzerinnen oder Selbstnutzer ist in 2012 mit einem Fördervolumen von insg. 2 Mio. Euro aufgelegt worden. Für Selbstnutzer sind 0,5 Mio. Euro vorgesehen und das Programm ist zu rd. 48% belegt. Die Fördergebiete sind auf die Ziele der sozialen Wohnraumförderung abgestimmt und fördern die soziale Durchmischung. Wohngebäude müssen in Gemeinden mit der zentralörtlichen Funktion eines Ober- oder Mittelzentrums Unterzentren mit Teilfunktion eines Mittelzentrums Stadtrandkerne 1. Ordnung Stadtrandkerne 2. Ordnung, die zusätzlich als Präferenzgemeinde nach 8 SHWoFG genannt sind liegen. Im Zeitraum 2012 bis 2014 werden in diesen Fördergebieten 408 WE mit einem Zuschuss von 240 T für Selbstnutzer gefördert. Auf regionaler Ebene verteilen sich die Zuschüsse mit rd Euro und rd. 60% der Mittel auf die Städte Lübeck (rd. 23%), Kiel (rd. 18%) und Pinneberg (rd. 13%). Durch die Vorgaben des Programms zur Energieeffizienz mit einem Einsparziel von mindestens 20% gegenüber dem vorherigen Stand werden durch die geförderten 4

6 baulichen und technischen Maßnahmen bei den Selbstnutzern jährlich 319 T CO2 eingespart. 85% der Zuschüsse fließen in energetische Sanierungen, 15% in Barriere reduzierende Maßnahmen (Daten von 2012 bis 06/2014). Mietwohnungsbau Der Programmerlass von 2010 benennt für den Förderzeitraum 2011 bis 2014 das Förderziel mit WE, davon jährlich 780 WE für Neubau und 340 WE für den Bestand mit wohnwertverbessernden Maßnahmen wie Modernisierung und Sanierung. Dafür ist ein Fördervolumen von insgesamt 240 Mio. Euro, jährlich 60 Mio. Euro, vorgesehen. Während das Jahr 2011 noch an die erfolgreichen Jahre 2009 und 2010 anknüpft und die Vorgaben sogar übererfüllt (123%), ist für 2012 ein starker Einbruch zu verzeichnen. Ab 2013 steigt die Nachfrage langsam wieder an, bleibt aber noch hinter den Sollvorgaben zurück. Die Maßnahmen 2 der Offensive mit den neuen Förderbestimmungen für Neubau und Modernisierung initiieren die Programmbelegung ab 2013 mit einem Schwerpunkt in Für 2013 und 2014 werden rd. 185 Mio. an Fördermitteln oder 2/3 des Gesamtvolumens seit 2011 belegt. Schwerpunkt ist 2014, jetzt werden die Förderbestimmungen verzögert durch die Planungsprozesse der Investoren - vollständig wirksam: Innerhalb eines Jahres werden mit rd. 170 Mio. fast 60 % des gesamten 4Jahres-Programmvolumens Mietwohnungsbau (nach Umschichtung: 300 Mio. ) belegt. Für den Programmzeitraum werden insgesamt 275 Mio. belegt. 3 Insgesamt werden insg miet- und belegungsgebundene Wohnungen gefördert. Davon Wohnungen durch Neubau und Wohnungen durch Modernisierung bzw. Sanierung von bestehenden, bisher ungebundenen Wohneinheiten. Zusätzlich werden im Hamburger Rand 328 Sozialbindungen durch den Ankauf von Belegungsbindungen im modernisierten Wohnbestand (Norderstedt 263, Elmshorn 65) generiert. Insgesamt ist das Programmvolumen bis auf Restmittel von 35 Mio. ausgeschöpft, die aber bereits mit konkreten Anfragen belegt sind. Die Anzahl geplanter Wohneinheiten konnte insbesondere im Neubau nicht umgesetzt werden. Hierin spiegelt sich die Notwendigkeit, angesichts der 2 Maßnahmen der Offensive für das bezahlbare Wohnen Um auf die veränderte Nachfrage und unterschiedlichen Gegebenheiten der Wohnungsmarktsituation in Schleswig-Holstein seit 2012 reagieren zu können, hat die Landesregierung regional differenzierte Maßnahmen, Strategien und Konzepte entwickelt. So erfolgte eine Neuaufstellung der Wohnraumförderung mit einer regionalen Staffelung und differenzierten Mietobergrenzen (4,85, 5, 20 und 5,50 )mit Förderung bis 75 bzw. 85 % der angemessenen Gesamtkosten im Neubau bzw. 100 angemessener Kosten im Bestand die Definition von Zielregionen mit besonders hohen Mietpreissteigerungstendenzen unter Berücksichtigung der Höhe der Durchschnittsmieten, der steigenden Wohnungsnachfrage und der zentralörtlichen Funktion die Entwicklung eines zusätzlichen 2. Förderweges in den Zielregionen (Hamburger Umland, die Städte Kiel und Lübeck) mit 20% höheren Einkommensgrenzen und höheren Fördermieten (7 ), um auch Normalverdiener, die sich in diesen Regionen keine bedarfsgerechte Wohnung mehr leisten können, mit zu berücksichtigen die Entwicklung eines weiteren 3. Förderweges für die Nordseeinseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland mit einer 40% höheren Einkommensgrenze und einer Miete von 8, um auf die äußerst angespannte Wohnungssituation hier eingehen zu können die Auswertung und Berücksichtigung der Ergebnisse eines Mietgutachtens ( ) zur tatsächlichen regionalen Entwicklung der Bestands- und Angebotsmieten die Entwicklung eines landesweiten Mietenmonitorings zur Beobachtung der unterschiedlichen Mietendynamik und Übernahme durch die IB.SH 3 belegt durch Bewilligungen und Reservierungen auf Basis von Zusagen konkreter und verhandelter Anträge 5

7 Marktbedingungen deutlich höhere Darlehen auszureichen (durchschnittlich zw. 112 T pro WE in den übrigen Regionen, 142 T in der Regionalstufe III Kiel, Lübeck, HHRd, 165 T auf Sylt). Zusätzlich zur aufgezeigten Programmbelegung liegt eine Programmüberzeichnung durch konkrete Antragsanfragen für insgesamt Wohnungen und ein Fördervolumen von rd. 200 Mio., davon in den Gebieten der Offensive (Kiel, Lübeck, HHRd, Sylt) für Wohnungen oder rd. 180 Mio. vor. Damit ist auch die Programmfortsetzung in weiten Teilen bereits vorbelegt. Dieser deutliche Anstieg, besonders in 2014, ist im Wesentlichen auf die Effekte der von der Landesregierung seit September 2012 eingeleiteten Offensive für bezahlbares Wohnen zurückzuführen. Für den Mietwohnungsbau gelten wirtschaftliche Förderbedingungen, die wieder mit dem derzeitigen Kapitalmarktzins konkurrieren können. Außerdem wird so ein finanzieller Ausgleich vor allem für im Verhältnis zum Markt deutlich geringere Mieten mit Bindungen zw. 15 und 35 Jahren gewährt. Dadurch wird gerade in den hochpreisigen Regionen ein deutlicher Beitrag für langfristig bezahlbares Mietwohnen geleistet. Mit den Diskussionen um neues bezahlbares und gefördertes Wohnen sind auch auf der kommunalen Ebene Prozesse gestartet worden. Durch kommunalpolitische Entscheidungen wird z.b. vermehrt Bauland mit Quoten für geförderten Wohnraum bereitgestellt. Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen sind mit 36% bzw. 27 % die Hauptträger der sozialen Wohnraumförderung. Über Wohnungen werden durch genossenschaftliche und kommunale Wohnungsunternehmen erstellt. Regionale Ergebnisse Kommunale Förderbudgets 2010 sind für den Programmstart 2011 sog. kommunale Förderbudgets zunächst für die kreisfreien Städte entwickelt worden. Entsprechend der gemeldeten Bedarfe sind für Flensburg 23 Mio. Euro, für Kiel 35 Mio. Euro, für Neumünster 14 Mio. Euro und für Lübeck 48 Mio. Euro vorgesehen worden. Diese sollten den Gestaltungsspielraum im Rahmen einer planbaren Stadtentwicklung und Steuerung des bezahlbaren Wohnens durch die Kommunen selbst unterstützen. Im Zuge der Entwicklung des Masterplans Sylt für bezahlbares Dauerwohnen sind der Insel Sylt Mio. zugewiesen und im Rahmen der Offensive für bezahlbares Wohnen für den HHRd weitere 50 Mio. reserviert worden. Ende 2014 sind die Förderbudgets für Sylt überzogen, die Budgets für den Hamburger Rand und Lübeck sind deutlich überzogen. Tabelle Förderung (Darlehen und Zuschüsse Bestandsförderung) SH gesamt Kiel Lübeck Sylt HHRd NMS Flensburg Übrige Regionen Förderbudget Mio. (Soll) WE Mio

8 Tabelle Förderung : Offensive für bezahlbares Wohnen (Darlehen und Zuschüsse Bestandsförderung) SH gesamt Region Offensive Kiel Lübeck Sylt HHRd Übrige Regionen WE Mio Abb. Überhang Vorbelegung Programm SH gesamt Region Offensive Kiel Lübeck Sylt HHRd Übrige Regionen WE Mio Abbildung Abwicklung WE und Fördervolumen Quelle: IB.SH Während sich in Lübeck und Flensburg bereits seit Beginn der Förderungsperiode eine positive Nachfrage nach Fördermitteln abgezeichnet hat, haben erst die Maßnahmen der Offensive 2013 für die Regionen KI, Sylt und ganz besonders für das Hamburger Umland die Nachfrage nennenswert in Gang gesetzt. 7

9 Die 2013 eingeleitete Offensive trägt zu 2/3 den sozialen Mietwohnungsbau für die gesamte Förderperiode. Damit wird der Erfolg der sozialen Wohnraumförderung 2011 bis 2014 maßgeblich von den durch die Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen der Offensive im Mietwohnungsbau geprägt. Seit 2013/2014 werden insgesamt Wohnungen landesweit gefördert. Ein Großteil der Förderung ab 2013 wird WE in den Regionen der Offensive, umgesetzt. 8 von 10 geförderten Wohnungen entstehen in den hochpreisigen Regionen, 40 % im HHRd. Dies zeigt den Erfolg der Offensive, insb. auch in den hochpreisigen Regionen eine effektive Förderung für bezahlbaren Wohnraum zu sichern. In den übrigen Regionen werden in diesem Zeitraum nur noch 224 Wohnungen gefördert. Abbildung Abwicklung Offensive 2013/14 und Bedarfskommunen 2013/14; Angebotsmieten (freier Markt, Median) Quelle: IB.SH Im Vergleich zu den freifinanzierten Wohnungsangeboten zeigt sich der Beitrag zur Entlastung von Wohnkosten: Im HHRd werden 2013/2014 ungebundene Wohnungen im Mittel zu Mieten von 6,88 in Elmshorn und bis zu 8,70 in Norderstedt angeboten. Die dort 2013/2014 geförderten 868 (917 WE ab 2011) Wohnungen 8

10 werden zu 5,50 vermietet. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Entlastung von Wohnkosten geleistet. Deutlicher zeigt sich dies noch auf Sylt: mittlere Angebotsmieten von 16 und geförderte Mieten für 144 Wohnungen von 5,50 über 7 bis zu 8. Auch in Kiel 365 (409 WE ab 2011) und Lübeck 450 (von WE ab 2011) wird im Verhältnis der dort herrschenden Marktmieten von 6,60 bzw. 6,70 mit 5,50 ein deutlicher Entlastungseffekt für die Wohnkosten erreicht. Zielgruppen Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen und bedarfsgerecht mit bezahlbarem Wohnraum versorgen können. Dazu gehören Haushalte, die auf Unterstützung angewiesen sind, z.b. Familien mit Kindern, Ältere und alte Menschen (ab 60 Jahren) oder Menschen mit Behinderung. Die traditionellen Zielgruppen haben angesichts steigender Mieten zunehmende Probleme, sich mit bezahlbarem und angemessenem Wohnraum in sozial stabilen Quartieren zu versorgen. Hinzu kommen aber mittlerweile auch Normalverdiener, Beschäftigte der öffentlichen und privaten Daseinsvorsorge, die von steigenden Mieten betroffen sind und somit vom bezahlbaren und angemessenen Wohnen ausgeschlossen werden. In einigen Regionen des Landes, wie z.b. das Hamburger Umland, Kiel, Lübeck und die Insel Sylt, sind Wohnungsmärkte inzwischen für breite Schichten der Bevölkerung angespannt. Insgesamt werden 270 Wohneinheiten für Studierende gefördert. Während der Förderperiode sind 222 WE für die Zielgruppe ab 60 Jahre bzw. mit einer Schwerbehinderung gebunden worden. Grundsätzlich müssen auch im geförderten Wohnungsbau die Vorschriften der Landesbauordnung eingehalten werden. Gemäß 52 müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Zu den Anforderungen und Qualitätsstandards der sozialen Wohnraumförderung gehört u.a. den Zugang zu Wohnungen im Erdgeschoss, zum Aufzug und zu Abstellräumen barrierefrei herzustellen. Eine barrierefreie Erschließung muss möglichst für die übrigen Wohnraumeinheiten nachrüstbar sein (Wohnraumförderbestimmungen). Energetische Maßnahmen Die soziale Wohnraumförderung unterstützt den effizienten Einsatz und Verbrauch von Energie bei Wohngebäuden als Beitrag zum Klimaschutz. 50 % der Wohnungen weisen einen Energieeffizienzstandard auf, der die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung um mehr als 30 % übertrifft. Ein Viertel der Wohnungen im Neubau übertrifft die Anforderungen um 60 %. Zuschüsse Konzepte, Pilot und Modellvorhaben Für Zuschüsse zu Konzepten, Pilot und Modellvorhaben sind Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro geflossen. Mit rund einem Drittel ( ) werden Konzepte zu kommunalen Wohnberatungsstellen gefördert. 9

11 Zuschussprogramm für private Vermieterinnen oder Vermieter Nach den Vorgaben des Programms müssen Wohngebäude in einem Gebiet liegen, das mehrheitlich von der Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung in Schleswig- Holstein bewohnt wird. Wie beim Zuschussprogramm für Selbstnutzer ist hier auch die soziale Durchmischung der Fördergebiete ein Ziel. Das Programm ist zu 46% belegt. Es werden mit rd. 683 T Euro 408 Wohneinheiten gefördert. Ein Großteil der Zuschüsse wird mit rd. 390 T Euro (57%) in den Städten Kiel (rd. 209 T Euro) und Lübeck (rd. 180 T Euro) nachgefragt. Durch die Vorgaben des Programms zur Energieeffizienz mit einem Einsparziel von mindestens 20% gegenüber dem vorherigen Zustand werden durch die geförderten baulichen und technischen Maßnahmen bei dem Zuschussprogramm für private Vermieterinnen oder Vermieter jährlich 727 t CO2 eingespart (Daten April 2012 bis ). 92% der Zuschüsse fließen in energetische Sanierungen, 8% in Barriere reduzierende Maßnahmen. Zuschüsse Energetische Stadtsanierung Im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms wird ein Fördervolumen von 500 T zur Verfügung gestellt. Die Zuschüsse für die energetische Stadtsanierung sind mit rd. 244 T nachgefragt ( ). Der Bund fördert Kommunen mit dem KfW-Programm Nr. 432: Energetische Stadtsanierung Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager mit bis zu 65% der Gesamtkosten, dabei können auch Sach- und Personalkosten als kommunaler Eigenanteil angerechnet werden. Das Innenministerium unterstützt das KfW-Programm zusätzlich mit einem Sonderkontingent Energetische Stadtsanierung - oder dem das Gebiet betreffenden Städtebauförderungsprogramm. Kommunen können Zuschüsse in Höhe von 20 30% der Gesamtsumme beantragen, um den Eigenanteil auf bis zu 5% zu senken. Zudem werden ihnen Beratungsdienstleistungen zur Antragstellung und Projektdurchführung in Federführung der Investitionsbank Schleswig-Holstein sowie Arbeitshilfen zur Seite gestellt. Das Programm ist insbesondere geeignet, den Zielen der Energiewende und dem Klimaschutz sowie den Quartiersentwicklungszielen zu dienen und das vorhandene Know-how wirkungsvoll zu unterstützen, integriertes Handeln, Kooperation zu fördern und bestehenden Konzepten zur Umsetzung zu verhelfen. Kommunen erhalten damit die Chance im Quartier einen Anschub für die energetische Gebäudemodernisierung zu bewirken und zugleich das Handlungsspektrum um die Möglichkeiten einer vernetzten leitungsgebundenen Wärmeversorgung zu erweitern. Effiziente Wärmenetze sollen insbesondere dort zu gesicherten und bezahlbaren Wohn- und Wärmekosten und wirtschaftlichen Investitionen beitragen, wo allein gebäudebezogene Optimierungsmaßnahmen nicht ausreichen, bzw. unwirtschaftlich sind. Darauf aufsetzend können investive Förderprogramme der KfW und Landeswohnraumförderung für Sanierungsmaßnahmen zielgerichtet eingesetzt werden. Seither sind städtebaulich und sozialräumlich unterschiedlichste aber in der Mehrzahl sehr komplexe Quartiere von den Kommunen ausgesucht, bzw. in der Antrags- und Umsetzungsphase: 10

12 5 vom Bund anerkannte Modellprojekte: Kiel-Gaarden, Flensburg - Auf der Rude, Lübeck - Moisling und Lübeck-Altstadt, Itzehoe im Quartier östlich Hindenburgstr. ; Projekte in: Kiel-Elmschenhagen, Bad Oldesloe, Rendsburg, Husum, Eutin, Ein Projekt in Schafflund mit zwei Wohnquartieren als Modellprojekt für den verdichteten ländlichen Siedlungsraum, Ein Projekt in enger Anbindung an ein gefördertes Wohnungsmarktkonzept für die Inseln Föhr/Amrum Weitere Kommunen befinden sich in der Beratungsphase: Schwentinental, Bargteheide, Heiligenhafen, Wahlstedt, Norderstedt, Niebüll, Neustadt, Reinfeld, Niebüll. Beispiel: Das in der Umsetzungsphase vorangeschrittene Projekt Klimagaarden in Kiel-Gaarden gibt Hinweise auf die Komplexität, Breitenwirkung und Aufgabenvielfalt, die ein solcher Stadtentwicklungsprozess mit sich bringt. Nach der dort vorliegenden Sachstands- und Potenzialanalyse sollen dort neben ambitionierten Teilmodernisierungen der Bestände vor allem die Erweiterung und Qualifizierung des bestehenden Fernwärmenetzes neben der Umsetzung besonderer Pilotmaßnahmen und der vielschichtigen Akteursaktivierung im Kontext der Sozialen Stadt vorangetrieben werden. 11

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