Bauen im Bestand. Haftungs-und Versicherungsrisiken. Frankfurt, 27. März Ehrenfried Matt. Ehrenfried Matt. HVV GmbH

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1 Bauen im Bestand Haftungs-und Versicherungsrisiken Frankfurt, 27. März 2014 Seite: 1

2 Bauen im Bestand Haftungsrisiken 1. Welche Bauschäden treten beim Bauen im Bestand auf und wodurch werden sie verursacht? 2. Gibt es besonders relevante Gewerke? Welche Haftungsrisiken ergeben sich daraus? 3. Welche Vereinbarungen in der Berufs-Haftpflichtversicherung sind erforderlich bzw. möglich? Seite: 2

3 Rechtsverhältnisse im Haftpflichtschaden Versicherer Kein Direktanspruch * Haftungsverhältnis Versicherungsnehmer * Nach der VVG- Reform 2 Ausnahmen in der Pflichtversicherung Deckungsverhältnis Geschädigter Seite: 3

4 Begriffsbestimmungen: Bauen im Bestand Bauen im Bestand (nach Wikipedia): Bauen im Bestand (auch Bestandsbau) umfasst folgende, in der HOAI definierten, Wert erhaltenden oder Wert steigernden Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden: Instandhaltungen, Instandsetzungen, Modernisierungen, Umbauten, Erweiterungsbauten, Wiederaufbau. Üblicherweise werden dem Bauen im Bestand auch folgende Begriffe zugeordnet: Modernisierung, Renovierung, Altbausanierung, energetische Sanierung, Reparatur, Wartung, Konservierung, Rekonstruktion, Translozierung, Restaurierung. Seite: 4

5 Begriffsbestimmungen: Bauen im Bestand Bauschadensursachen (nach Prof. Achmus): Bauschadensursachen sind bautechnische oder physikalische Bedingungen, die unmittelbar auf die Baumaßnahme wirken und zum Eintreten von Bauschäden auf der Baustelle oder in deren Einfluss- bereich führen. Beispiele: Ungenügende Standsicherheit von Fundamenten als Ursache für einen möglichen Gebäudeeinsturz. Nicht ausreichender vorläufiger Wetterschutz bei Dacharbeiten als Ursache für Wasserschäden im Gebäude. Seite: 5

6 Begriffsbestimmungen: Bauen im Bestand Bauschadensquellen (nach Prof. Achmus): Bauschadensquellen sind Vorgänge, Ereignisse oder Umstände, die den physikalisch-technischen begründbaren Schadenshergang eintreten lassen. In den Bauschadensquellen liegen die eigentlichen Fehler, die das Wirksamwerden einer Bauschadensursache erst ermöglichen. Unterscheidung nach: Planungsschäden Ausführungsschäden nicht vermeidbare Einflüsse Seite: 6

7 Bauen im Bestand Haftungsrisiken 1. Welche Bauschäden treten beim Bauen im Bestand auf und wodurch werden sie verursacht? 2. Gibt es besonders relevante Gewerke? Welche Haftungsrisiken ergeben sich daraus? 3. Welche Vereinbarungen in der Berufs-Haftpflichtversicherung sind erforderlich bzw. möglich? Seite: 7

8 Bauen im Bestand Haftungsrisiken 1. Welche Bauschäden treten beim Bauen im Bestand auf und wodurch werden sie verursacht? 2. Gibt es besonders relevante Gewerke? Welche Haftungsrisiken ergeben sich daraus? 3. Welche Vereinbarungen in der Berufs-Haftpflichtversicherung sind erforderlich bzw. möglich? Seite: 8

9 Haftungsrisiken Alter des Gebäudes: Der Dritte Bauschadensbericht (BMBau 1996) weist darauf hin, dass bei besonders instandsetzungsbedürftigen älteren Gebäuden (mit Ausnahme attraktiver Innenstadtlagen) tatsächlich nur minimal instandgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund ist eine gewisse, baukonstruktiv bedingte Schadensanfälligkeit dieser Gebäude gegenüber baulichen Eingriffen (z. B. Gebäudevertiefung, Gebäudeentkernung) erkennbar. Praxistipp Bei älteren Gebäuden ist eine detaillierte Substanzanalyse erforderlich. Die zu übernehmenden Ingenieurleistungen sind exakt zu spezifizieren. Ggf. ist ein Haftungsausschluss für vorhandene Vorschäden zu vereinbaren. Seite: 9

10 Haftungsrisiken Nutzung des Gebäudes: Nach einer Studie des IFB liegen die Schadenschwerpunkte mit - insgesamt 70% bei den Wohnungsbauten - mit 20% bei Gewerbebauten - mit 10% bei Gebäuden der öffentlichen Hand Praxistipp Die Verträge sollten exakt auf den Auftraggeber (Achtung: deutlich höhere Beratungspflichten bei privaten AG) zugeschnitten werden. Vorschäden sind exakt und vollständig zu dokumentieren. Vollständiger Haftungsausschluss oder Haftungsbegrenzungen, z.b. auf die Höhe der Deckungssumme oder Betrag X Seite: 10

11 Haftungsrisiken Art der Bau- und Sanierungsmaßnahme (1): Nach einer Studie des IFB ergibt sich eine Verteilung von Bauschäden bei Baumaßnahmen im Bestand wie folgt: 18,18 % Flachdachsanierung 17,09 % Aufstockung 15,27 % Umbau 9,81 % Dachausbau 6,54 % Dachumdeckung 6,18 % Modernisierung Heizung 4,36 % Anbau 4,00 % Abbruch neben/im Bestand 3,63 % Abdichtung erdberührter Teile 2,18 % Gebäudevertiefung/ Sanierung von Balkonen Seite: 11

12 Haftungsrisiken Art der Bau- und Sanierungsmaßnahme (2): Mit 53,44 % stellen Bauschäden bei Arbeiten im Dachbereich ganz offensichtlich einen Schadenschwerpunkt dar, dies meist in Form von Wasserschäden. Praxistipp - Vereinbarung von Sicherungsmaßnahmen mit dem Auftraggeber - Genaue Beschreibung dieser Sicherungsmaßnahmen - Exakte Spezifikation der Kosten für die Sicherungsmaßnahmen - Ggf. vollständiger Haftungsausschluss, sofern Auftraggeber keine Sicherungsmaßnahmen wünscht - Die Schäden im Bereich Abdichtung/ Tiefbau erreichen schnell ein vielfaches der Auftragshöhe: Haftungsbegrenzung sind hierbei sinnvoll Seite: 12

13 Haftungsrisiken Art des Schadens (1): Nach einer Studie des IFB ergibt sich folgende Aufgliederung von Bauschäden: 48,3 % Wasserschäden 15,7 % Brandschäden 9,8 % Einsturz/ Teileinsturz 9,0 % Risseschäden 4,72 % Vermögensschäden 2,18 % Staubschäden 2,1 % Personenschäden 1,45 % Frostschäden 6,54 % sonstige Ursachen Seite: 13

14 Haftungsrisiken Art des Schadens (2): Praxistipp - Provisorischer Wetterschutz der Gebäude ist ein Muss (Ausschreibung!) - Aufschweißen von Bitumenbahnen nur durch anerkannte Fachfirmen - Erhöhte Aufmerksamkeit bei der Abnahme von Flachdachabdichtungen - Druckprüfung aller neu verlegter Leitungen (vor der Gesamtabnahme) - Anwesenheit des Fachplaners bei Ausschachtungen/ Gründungsarbeiten - Erhöhte Anwesenheitspräsenz bei der Objektüberwachung - Exakte Dokumentierung aller festgestellten Bautenstände Seite: 14

15 Haftungsrisiken Planung und Objektüberwachung: Planungsfehler Fehlerhafte oder lückenhafte Planung oder Konstruktion Nichtberücksichtigung der wirtschaftlichen Voraussetzungen Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik Nichteinschaltung von Sonderfachleuten Koordinierungs- und Überwachungsfehler Planung ist nicht dauerhaft genehmigungsfähig Geänderte Pläne / Zeichnungen werden nicht weitergeleitet Zu geringen Baustellenpräsenz; fehlende Dokumentationen Praxistipp Objektüberwachung/Bauleitung stellt immer ein erhöhtes Risiko dar. Eine lückenlose Dokumentation ist deshalb immer hilfreich. Objektbetreuung und Dokumentation (Lph 9) immer über einen getrennten Vertrag beauftragen. Seite: 15

16 Bauen im Bestand Haftungsrisiken 1. Welche Bauschäden treten beim Bauen im Bestand auf und wodurch werden sie verursacht? 2. Gibt es besonders relevante Gewerke? Welche Haftungsrisiken ergeben sich daraus? 3. Welche Vereinbarungen in der Berufs-Haftpflichtversicherung sind erforderlich bzw. möglich? Seite: 16

17 Erforderliche Vereinbarungen in der Berufs-HV Für die Berufshaftpflichtversicherung gilt generell: Über die Berufs-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts für alle im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeiten. Praxistipp in der Praxis können die nachfolgend beschriebenen Deckungsbausteine eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes darstellen. Seite: 17

18 Erforderliche Vereinbarungen in der Berufs-HV Deckungserweiterungen bei versicherter Leistung/Tätigkeit: Im Versicherungsschein wird häufig eine genaue Beschreibung der versicherten Tätigkeiten vorgenommen (z.b. Tragwerksplanung). Mit diesem Baustein sollten die versicherten Leistungen des Planers nicht nur auf die originär erbrachten Leistungen beschränkt, sondern in einer erweiterten Form versicherten werden. Praxistipp Aufnahme folgender Klausel: Versichert sind alle Leistungen, die in der HOAI aufgeführt sind sowie alle weiteren Leistungen aus dem Leistungsumfang und dem Berufsbild des Beratenden Ingenieurs und Architekten. Seite: 18

19 Erforderliche Vereinbarungen in der Berufs-HV Deckungserweiterung für den Bereich Umbau/ Sanierung/ Verstoß gegen die a.a.r.d.t: Im Bereich Bauen im Bestand (Umbau, Sanierung, Altbau) sind Verstöße gegen die a.a.r.d.t bzw. DIN-Normen baulich oft nicht zu vermeiden. Praxistipp Abweichend von üblichen Standardbedingungen in der Berufs-HV sollte Versicherungsschutz immer auch dann gewährt werden, wenn der Versicherungsnehmer den Auftraggeber auf die das Bauwerk oder seine Teile betreffenden Abweichungen und die sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen nachweislich (am besten schriftlich!) hinweist. Seite: 19

20 Erforderliche Vereinbarungen in der Berufs-HV Deckungserweiterung Mitversicherung von Asbestschäden: Der vollständige Ausschluss für Asbestschäden hat dazu geführt, dass Bauen im Bestand für Ingenieure/ Architekten existenzbedrohend wird. Deshalb ist es erforderlich diesen Versicherungsschutz gemäß besonderer Vereinbarung wieder zu einzuschließen: Praxistipp Das Büro sollte eine Zulassung nach TRGS 519 haben Personendrittschäden sollten unter den Versicherungsschutz fallen Die Versicherungssummen sollten ausreichend hoch bemessen werden Der Arbeitsunfall wird über die BG gedeckt (klare Abgrenzung der Deckung) Seite: 20

21 Erforderliche Vereinbarungen in der Berufs-HV Deckungserweiterung Aktive Honorarklage: Mit diesem Baustein werden die Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung von Werklohnforderungen des Versicherungsnehmers gegen seinen Auftraggeber versichert. Praxistipp Die Forderung des Versicherungsnehmers als solche muss berechtigt bzw. unstreitig sein und der Auftraggeber hat, aufgrund eines behaupteten Haftpflichtanspruchs (muss unter den Versicherungsschutz der BHV fallen), die Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen erklärt. Seite: 21

22 Bauen im Bestand Haftungsrisiken Risiken kann man nicht eliminieren, wir können diese jedoch für Sie managen. Ihre HVV Seite: 22

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