Kindergärten der Rudolf Steiner Schule Basel
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- Jasper Rosenberg
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1 Kindergärten der Rudolf Steiner Schule Basel Ausgabe Januar 2017
2 Kind sein dürfen - Kindheit ist mehr, als eine Vorstufe des Erwachsenseins und braucht besonderen Schutz und Pflege Wir bieten liebevolle, aufmerksame Begleitung, damit sich die Kinder in ihrem Tempo und gemäss ihrer Individualität entwickeln und entfalten können. Kinder brauchen Zeit zum Wachsen und Reifen. Für ihr individuelles Entwicklungstempo bietet die Steinerpädagogik Schutz und Geborgenheit. Wir bieten den Kindern Raum und Zeit zum Spielen. So können sich ihre Phantasiekräfte und ihre Kreativität entfalten, sie machen vielfältige Erfahrungen im sozialen Miteinander, üben Rücksichtnahme, Kompromissfähigkeit und Durchsetzungsvermögen. Im Spiel verarbeiten Kinder Erlebtes und erweitern ihre Welterfahrung. Kinder lernen mit allen Sinnen, deshalb bietet die Steinerpädagogik Primärerlebnisse als Basis für späteres Verstehen und vernetztes Denken. In diesem Alter lernen Kinder nur durch unmittelbar selbst Erlebtes und Erfahrenes. Sie müssen "begreifen" um zu verstehen. Mit den Sinnen erforschen Kinder ihre Umgebung und begreifen im wahrsten Sinne nach und nach die Welt. Unsere natürlichen Spielmaterialien, die sorgfältige, kindgerechte, bewusste Gestaltung des Kindergartens und unsere verschiedenen Tätigkeiten sprechen immer mehrere Sinne gleichzeitig an und wirken belebend, ohne zu überreizen. Kinder lernen durch Identifikation, deshalb sind uns Umgebung und Vorbild wesentlich. Kinder begegnen der Welt mit Vertrauen, deshalb legen wir Wert auf Beziehung. Kinder werden stark, wenn sie sich sicher fühlen. Ein immer wiederkehrender Tages- und Wochenrhythmus, Rituale und mit den Eltern gemeinsam gefeierte Feste schaffen Vertrauen, Verlässlichkeit und Freude. Kinder sehnen sich nach Weisheit, deshalb erzählen wir Märchen und Geschichten. Die Kindergärten sind ein Teil der Rudolf Steiner Schule Basel. Der Schule sind sechs Kindergärten zugeordnet: vier in Basel, wovon drei auf dem Bruderholz und einer in Basel-West, sowie je ein Kindergarten in Riehen und einer in Therwil. Auch in den Kindergärten ist die von Rudolf Steiner erarbeitete Menschenkunde Grundlage der Erziehung. Seite - 2 -
3 Die Rudolf Steiner Kindergärten, Spielgruppen und Kleinkindeinrichtungen der Schweiz geben sich folgendes Leitbild Die Erziehenden im Frühkind- und Vorschulbereich unterstützen und begleiten die Entwicklung und Selbstwerdung des Kindes und tragen der individuellen Förderung Rechnung. Wir gehen davon aus, dass der Mensch seinen Ursprung in der geistigen Welt hat und von dort Schicksals- und Entwicklungsimpulse für seinen Lebensweg mitbringt. Diesen Tatsachen begegnen wir mit Achtsamkeit. Aus der exakten Beobachtung heraus schaffen wir einen kindgemässen Rahmen, der Raum gibt für selbstbestimmtes Erfahren, Tätigsein und Lernen. Im Spannungsfeld von Eigenaktivität, Wahrnehmen der anderen und im gemeinsamen Tun, entwickeln Kinder soziale Kompetenzen. Dies verstehen wir als Beitrag zur Friedenserziehung. Die ersten Kindheitsjahre bis zur Schulreife im siebten Lebensjahr bilden die Grundlage für alle späteren biographischen Prozesse und brauchen daher einen besonderen Schutz. Alle pädagogischen Bemühungen zielen darauf hin, die leibliche, seelische und geistige Gesundheit als Voraussetzung für die spätere Entwicklung, Lernbereitschaft und Bewältigung des Lebens zu fördern. Leitsätze Alles zu seiner Zeit Jedes Kind entwickelt sich einerseits nach allgemeinen Entwicklungsgesetzen und andererseits nach individuellen Gegebenheiten. Dem Kind Zeit zu lassen, ermöglicht die notwendige Organreife. Auch das Gehirn bedarf der Reifungszeit bis hin zur bestmöglichen intellektuellen Kapazität im Schulund Erwachsenenalter. Die an der Organreife wirkenden Kräfte stehen später als Bewusstseins- und Denkkräfte zur Verfügung. Diese Lebenskräfte gilt es für eine optimale Entwicklung zu erhalten, statt sie durch intellektuelle Einseitigkeit zum falschen Zeitpunkt frühzeitig zu verbrauchen. Vorbild und Nachahmung Im ersten Jahrsiebt lernt das Kind vor allem durch Nachahmung. Gehen, Sprechen und eigenes Denken lernt das Kind nicht durch technisch vermittelte Erfahrungen, sondern durch tätige menschliche Vorbilder und deren Zuwendung. Seite - 3 -
4 Sinneserfahrungen Unsere Pädagogik legt grossen Wert darauf, dem Kind vielfältige und echte Sinneserfahrungen zu ermöglichen. Das fördert ein realitätsbezogenes Denken und bildet die Grundlage für ein verantwortungsvolles Umgehen mit allem Lebendigen. Zu Gunsten von eigenen, lebendigen Lernerfahrungen in der realen Umwelt verzichten wir auf dieser Entwicklungsstufe bewusst auf technische Medien und Lernspiele. Spiel Dem freien kreativen Spiel kommt eine lebensbildende Bedeutung zu, und deshalb räumen wir ihm viel Zeit und Raum ein. Das natürliche Spielmaterial ist so gewählt, dass das Kind eine möglichst hohe Eigenaktivität entwickeln und seine Phantasiekräfte entfalten kann. Rhythmus und Wiederholung Rhythmus und Wiederholung sind tragende Elemente der Tages- und Wochenstruktur. Das Jahr gestalten wir im Einklang mit dem Jahreskreislauf und den verschiedenen Festeszeiten. Regelmässige Rhythmen und Wiederholungen vermitteln dem Kind Sicherheit und Geborgenheit. Dadurch erlebt es die Welt als vertrauenswürdig und zuverlässig. Freie Tätigkeiten und geführte Tätigkeiten des Kindes durch die Erziehenden, und künstlerische Aktivitäten, wechseln im gesunden Rhythmus ab und kräftigen durch das wiederholende Tun die Willens- und Gedächtnisbildung des Kindes. Zusammenarbeit Die Erziehungsaufgabe wird von uns in enger Zusammenarbeit mit dem Elternhaus sowie ÄrztInnen und TherapeutInnen wahrgenommen. Die kollegiale Zusammenarbeit im Vorschul- und Schulbereich an wöchentlichen Konferenzen optimiert die gemeinsame Wahrnehmung der Gesamtentwicklung der Kinder und erleichtert deren spezielle Förderung. Die anthroposophische Menschenkunde Rudolf Steiners bildet die Erkenntnisgrundlage für die Arbeit der Fachkräfte. Weiterbildung An regelmässigen Konferenzen, Regionaltreffen, schweizerischen Fachtagungen und internationalen Tagungen sowie durch Weiterbildungsangebote wird die Pädagogik im persönlichen Bemühen im Sinne eines lebenslangen Lernens fortlaufend entwickelt. Seite - 4 -
5 Kleines ABC für den Kindergarten Anmeldung / Aufnahme Die Aufnahme in den Kindergarten findet in der Regel 2 Jahre vor Schulbeginn statt. Die Einteilung in die verschiedenen Kindergärten erfolgt entsprechend dem Wohnort des Kindes, damit lange Anfahrtswege nach Möglichkeit vermieden werden. Die Anmeldung für den Kindergarten erfolgt über das Sekretariat der Schule. Zu gegebener Zeit erfolgen das pädagogische Aufnahmegespräch mit der Kindergärtnerin sowie ein Besuch des Finanz-Informationsabends der Elternbeitragskommission, um die notwendigen Grundlagen der Finanzierung zu erfahren. Ist das Kind pädagogisch aufgenommen, erhalten die Eltern eine Aufnahmebestätigung. Mit der Aufnahmebestätigung ist eine Aufnahmegebühr von CHF verbunden. Erst wenn beide Aufnahmen, die pädagogische und die finanzielle, erfolgt sind, ist ein Kind definitiv aufgenommen. Eine Aufnahme ist - je nach Platz - grundsätzlich zu jeder Zeit möglich. Austritt (vorzeitig) Wir erachten es als selbstverständlich, dass Eltern, die einen vorzeitigen Austritt ihres Kindes erwägen, frühzeitig mit der Kindergärtnerin das Gespräch suchen. Wer sein Kind vor Schuleintritt aus dem Kindergarten nehmen möchte, kann den Austritt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines Monats erklären. Die Kündigung ist schriftlich an das Sekretariat zu richten. Ein Fernbleiben vom Kindergarten gilt nicht als Kündigung und entbindet nicht von der Beitragspflicht. Beitragsvereinbarung Die jährlich neu zu erstellende Beitragsvereinbarung ist innerhalb der angegebenen Eingabefrist der EBK einzureichen. Bei Nichteinhalten der Eingabefrist informieren Sie bitte telefonisch oder schriftlich die EBK über das Sekretariat. Die sorgfältig ausgefüllte Beitragsvereinbarung bildet die Grundlage der Rechnungsstellung und es kann aus rechtlichen Gründen nicht darauf verzichtet werden. Dispens- und Absenzenregelung In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind 2 Jahre Kindergarten obligatorisch und es gilt die offizielle Dispensationsregelung. Gesuche um Dispensation müssen frühzeitig eingegeben werden. Die Bewilligung von Gesuchen bis zu zwei Tagen liegt in der Kompetenz der Kindergärtnerin. Längere Dispensationen sind für Kinder und die Gruppe nicht Seite - 5 -
6 ohne Probleme. Bei einer Dauer von mehr als zwei Tagen muss das Gesuch mindestens zwei Wochen im Voraus der Kindergärtnerin schriftlich zugestellt werden. Diese lässt die Konferenz darüber entscheiden. Elternabende Regelmässig werden Elternabende abgehalten. Sie bieten den Kindergärtnerinnen Gelegenheit, sich mit den Eltern über soziale sowie pädagogische und menschenkundliche Themen auszutauschen. Die Eltern erhalten ihrerseits Gelegenheit Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen. Es wird erwartet, dass jeweils mindestens ein Elternteil den Elternabend besucht. Elterngespräche Für eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Kindergarten finden individuelle Gespräche zur Entwicklung der Kinder statt. Elternmitarbeit Die Eltern tragen durch ihr Mitwirken wesentlich zum Funktionieren des Schulorganismus bei, z.b. durch Unterstützung der Kindergärtnerin bei Ausflügen, an Veranstaltungen, etc. Mitwirken bei den Elterninitiativen: Sommerfest, Flohmarkt, Bazar Mitarbeit im Elternrat Kindergartenputz (siehe unter Reinigungsarbeiten) Elternrat Der Elternrat unterstützt und fördert die Kommunikation zwischen allen Partnern der Schulgemeinschaft. Der Elternrat nimmt die Stimmen aus der Eltern- und Schülerschaft wahr und bearbeitet deren Anfragen und Anträge. Er ist das Verbindungsorgan zwischen den Klassengemeinschaften und den Schulorganen. Der Elternrat setzt sich aus einer Vertretung je Klasse (inkl. Kindergärten) zusammen. Er konstituiert sich selber. Informationen zum Elternrat werden in den Schulmitteilungen, am Anschlagbrett in der Eingangshalle sowie auf der Website der Schule veröffentlicht. Eurythmie Eine speziell ausgebildete Eurythmistin erteilt den Kindern einmal in der Woche ca. eine halbe Stunde Unterreicht in Eurythmie. Seite - 6 -
7 Ferien und Feiertage Die Regelung betr. Ferien und Feiertagen ist identisch wie an der Schule. Ausnahme: Kindergartenbeginn nach den Sommerferien ist der Dienstag nach dem 1. Schultag im August. Finanzierung Die Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Finanzierung der Schule und des Kindergartens. Andere finanziell tragende Elemente sind niedrige Lehrergehälter, Einnahmen durch Spenden, Bazar und Flohmarkt und sonstige Veranstaltungen sind ebenfalls (siehe Schulmitteilungen im Herbst oder unter Katastrophen Die Schule besitzt ein Katastrophenkonzept, das bei allfälligen aussergewöhnlichen Ereignissen durch die Mitglieder des Katastrophenstabs zur Anwendung kommt. Krankheit Mit Rücksicht auf das Alter der Kindergartenkinder bleibt bei einem einzelnen Fehltag der Kindergärtnerin der Kindergarten geschlossen. Bei mehreren Krankheitstagen übernimmt - wenn möglich - eine Vertretung die Betreuung der Kinder. Kündigungsfrist Eine Kündigung muss schriftlich an das Sekretariat gelangen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Mittagstisch Für Kindergartenkinder besteht im Jakobshüttli (Standort Schule) die Möglichkeit eines Mittagtisches (siehe auch schulergänzende Tagesbetreuung). Öffnungszeiten Der Kindergarten findet von Montag bis Freitag jeden Vormittag während 4 Stunden statt, wobei die Öffnungszeiten der einzelnen Kindergärten zur besseren Koordination von Schul- und Kindergartenkindern einer Familie - je nach Standort - kleinere Variationen aufweisen. Seite - 7 -
8 Ombudsstelle Die Rudolf Steiner Schule sowie ihre Kindergärten verfügen über keine Ombudsstelle. Bei Konfliktsituationen, die durch Gespräche mit den direkt Betroffenen nicht gelöst werden können, hat der Ratsuchende die Möglichkeit sich an die Konferenzleitung oder Mediationsstelle zu wenden. Probezeit Bei einer Neuaufnahme in den Kindergarten gilt eine 6-monatige Probezeit. Das Nichtbestehen der Probezeit bedeutet, dass das Kind nicht aufgenommen werden kann. Aus wichtigen pädagogischen oder disziplinarischen Gründen kann die Kindergärtnerin zu jeder Zeit eine neue Probezeit aussprechen, die beim Nichtbestehen zum Kindergartenausschluss führt. Quartalsprogramm Wird in den Mitteilungen sowie auf der Website veröffentlicht. Reinigungsarbeiten Die täglich anfallenden Reinigungsarbeiten erledigt die Kindergärtnerin. Das wöchentliche Putzen des Kindergartens übernehmen jeweils im Wechsel die Eltern eines Kindergartenkindes. In der Regel einmal im Jahr ein Grossputz- und Gartentag unter Beteiligung aller Eltern. Schulärztin und Schularzt Die Schule arbeitet mit hauseigenen Schulärzten zusammen. Der erste Kontakt zu den Kindern findet im Kindergarten statt. Auch wirken sie bei der Abklärung über die Schulreife mit. Schulergänzende Kinderbetreuung Das Jakobshüttli steht allen schulpflichtigen Kindern vom Kindergarten bis und mit 5. Klasse offen. Die Betreuungszeiten sind während der Schulzeit von Montag bis Freitag bis Uhr. Die Betreuung findet im Freien oder im Jakobshüttli statt. Das Jakobshüttli arbeitet finanziell autonom und hat eigene Tariflisten. Weitere Auskünfte erhalten Sie über: / Kinderbetreuung, oder Tel. +41 (0) Schulverein Der Schulverein ist der Rechtsträger der Schule (Finanzen und Räumlichkeiten). Eltern können mit einem Jahresbeitrag von mindestens CHF unterstützendes Mitglied des Schulvereins werden (ohne Stimmrecht). Seite - 8 -
9 Nach 2 Jahren Mitarbeit in einem Schulorgan kann man ordentliches Schulvereinsmitglied werden (mit Stimmrecht). Mindestens 20 Eltern können, mit schriftlicher Begründung, eine konsultative Versammlung durch den Vorstand einberufen lassen. Wer sich darüber hinaus für den Schulbetrieb engagieren will, hat die Möglichkeit zur Mitwirkung im Elternrat und den anderen Elterninitiativen. Unterrichtsbesuch Interessierte Kindergarteneltern können mit der Kindergärtnerin einen Termin für einen Unterrichtsbesuch, resp. Besuchsmorgen vereinbaren. Versicherung Unfallversicherung Gemäss dem schweizerischen Krankenversicherungsgesetz sind alle Kinder in der Grundversicherung ihrer Krankenkasse gegen Unfälle versichert. Es besteht keine zusätzliche Kollektivversicherung. Haftpflichtversicherung Die Schule empfiehlt den Eltern, eine private Haftpflichtversicherung für ihre Kinder abzuschliessen. Seite - 9 -
Kindergärten der Rudolf Steiner Schule Basel
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