20. Windenergietage 2011

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1 20. Windenergietage 2011 Chronischer Fachkräftemangel in der Windenergiebranche! Was tun, wenn Mitarbeiter zur Konkurrenz gehen (wollen)? - Ein Vortrag zum Thema Wettbewerbsverbot - RA Pascal Croset - Fachanwalt für Arbeitsrecht -

2 Fall 1: Paul ist angestellt bei der Havelsturm GmbH. Paul möchte sich selbstständig machen und dabei seine Projekte/Kunden mitnehmen. Paul bietet seinem Kollegen Heinz hohe Bonuszahlungen, wenn er mitmacht. Paul hat die Pauls Windkonzept GmbH gegründet und diese schon zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet. Er schaut sich Mietbüros an und entwirft die künftige Unternehmenshomepage. Heinz wollte schon immer Pauls Abteilung übernehmen und informiert den GF der Havelsturm GmbH über Pauls Pläne. Der GF ist empört, dass Paul ihn so hintergehen wollte. Er fragt den Fachanwalt für Arbeitsrecht F:

3 DARF DER DAS? Allgemeine Rücksichtnahme-/Treuepflicht; auch ohne ausdrückliche Klausel im Arbeitsvertrag 60, 61 HGB; kein Betreiben eines Handelsgewerbes/ Geschäftemachen in der Branche des AG Bloße Vorbereitungshandlungen sind zulässig

4 WAS KONKRET MUSS DER ARBEITGEBER SICH GEFALLEN LASSEN? Zulässig: Vorstellungsgespräche Gesellschaftsvertrag/ Handelsregister Anmietung von Räumen Anwerben von AN Angebote von Lieferanten Warenbeschaffung Registrierung Internetdomain Unzulässig: Gewährung von Darlehen / kapitalmäßige Beteiligung an anderem Unternehmen offene Stellenanzeigen (str.) Abwerben von Kollegen (str.) Kundenwerbung Werbende Inhalte auf Internetdomain Verabschiedungsschreiben

5 FALLLÖSUNG: Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister, Suche nach Mietbüros, Entwurf Unternehmenshomepage -> > zulässig Abwerben von Mitarbeitern -> > unzulässig (str.)

6 WAS KONKRET KANN DER ARBEITGEBER JETZT TUN? 1. Unterlassung (hindern / schützen) 2. Kündigung/Lohnkürzung (Verluste meiden) 3. Freistellung (schützen / raus ) 4. Schadensersatz (hindern / verdienen )

7 1. UNTERLASSUNG Fall 1 (Abwandlung): Paul hat seine Firma Pauls Windkonzept GmbH schon im Handelsregister eintragen lassen seine Webseite schon online gestellt fristlos gekündigt (Arbeitsvertrag: 3 Monate KüFrist zum Quartal) neben Heinz noch 5 weiteren AN seiner Abteilung angeboten, ihn zu begleiten Verabschiedungsschreiben an alle Kunden versandt Der GF der Havelstrom GmbH fragt den Fachanwalt für Arbeitsrecht F:

8 WAS KONKRET KANN GETAN WERDEN, UM PAUL AN ALLEDEM ZU HINDERN? -> einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht auf Unterlassung Unterlassung der Abwerbung von AN mit Vertragsbruch Unterlassung von Werbung auf der Webseite Unterlassung Briefe und sonstige Kontaktaufnahmen* Unterlassung, als GF dieses werbenden Unternehmens tätig zu sein* -> Ordnungsgeld bis zu / Zwangshaft Höhe des Ordnungsgeldes liegt im Ermessen des Gerichts * einzelfall- und richterabhängig

9 2. KÜNDIGUNG/LOHNKK NDIGUNG/LOHNKÜRZUNG Der untreue AN erhält trotzdem Lohn! Lohnkürzung: absoluter Ausnahmefall Außerordentliche Kündigung möglich (in schweren Fällen idr ohne Abmahnung!); damit entfallen allerdings o.g. Rechte auf Unterlassung! Abwägung bei langer Kündigungsfrist zwischen Lohn und Unterlassung

10 3.. FREISTELLUNG AN muss bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis nicht arbeiten / Lohnfortzahlung zulässig, da Rechte des AG überwiegen (Störung des Vertrauensverhältnisses) Achtung: Urlaub gewähren, sonst droht Urlaubsabgeltung!

11 4. SCHADENSERSATZ/SELBSTEINTRITT Schadensersatz: In der Praxis kaum durchsetzbar! Denn AG muss nachweisen, dass er das Geschäft selbst abgeschlossen hätte und dass der AN schuldhaft gehandelt hat Selbsteintritt: AG tritt in das vom AN verbotswidrig gemachte Geschäft ein und erhält den Erlös ( Gewinnabschöpfung ); in der Praxis schwierig durchsetzbar!

12 ZUSAMMENFASSUNG: Unterlassung möglich, wenn Verstoß beweisbar Kündigung möglich, allerdings u.u. kontraproduktiv Freistellung möglich Schadensersatz / Selbsteintritt möglich, allerdings in der Praxis kaum durchsetzbar FAZIT: Das Gesetz bietet keinen ausreichenden Schutz! Der GF der Havelsturm GmbH fragt daher den Fachanwalt für Arbeitsrecht F:

13 Vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot WAS KANN BEIM NÄCHSTEN N MAL BESSER GEMACHT WERDEN? -> Stärkung des gesetzlichen Wettbewerbsverbots durch Arbeitsvertragsklauseln!? Erweiterung von 60 ff. HGB nur im Rahmen von Art. 12 GG (Berufsfreiheit); faktisch kein Spielraum Vorteil: Vertragsstrafe!

14 Vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot VERTRAGSSTRAFE Achtung: Höhe der Vertragsstrafe begrenzt! Achtung: Hohe Anforderungen an Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel! Dem AN muss klar sein, in welchem Fall die Vertragsstrafe im Einzelnen anfällt! Richterrecht! FAZIT: keine Verhinderung, nur Sanktion; Vertragsstrafenklausel muss sorgfältig erstellt werden!

15 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses: nachvertragliches Wettbewerbsverbot Fall 2: Paul kündigt sein Arbeitsverhältnis mit der Havelsturm GmbH und fängt bei deren Konkurrentin, der Nordbrise GmbH & Co. KG an. Der GF der Havelsturm GmbH ist empört und fragt den Fachanwalt für Arbeitsrecht F: KANN DIES VERHINDERT WERDEN? NEIN,, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist alles erlaubt! ES SEI DENN.

16 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses: nachvertragliches Wettbewerbsverbot DIE HAVELSTROM GMBH UND PAUL HABEN EIN NACHVERTRAGLICHES WETTBEWERBSVERBOT VEREINBART Vorteil: AN ist für maximal 2 Jahre auf Eis gelegt Nachteil: Zahlung einer Karenzentschädigung gemäß 74 Abs. 2 HGB, da AN in seiner beruflichen Entwicklung beschränkt ist Kurz: Ohne Karenzentschädigung kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot!

17 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses: nachvertragliches Wettbewerbsverbot DIE NACHVERTRAGLICHE WETTBEWERBSVERBOTSKLAUSEL. ist eigentlich ein Wettbewerbsverbotsvertrag, denn sie muss umfangreiche Regelungen enthalten: Art: unternehmensbezogenes oder tätigkeitsbezogenes Verbot Umfang: selbstständige und / oder abhängige gewerbliche Tätigkeit Ort: räumlicher Geltungsbereich des Verbotes Zeit: maximal zwei Jahre Geld: Karenzentschädigung (mind. 50% der zuletzt bezogenen Leistung) Sonderfall: Kundenschutzklausel Sonderfall: Verschwiegenheitsklausel

18 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses: nachvertragliches Wettbewerbsverbot FAZIT: Schutz möglich, aber nur gegen Zahlung! Achtung: Wettbewerbsverbotsklausel muss sorgfältig erstellt werden!

19 Vortrag zum Thema Wettbewerbsverbot 20. Windenergietage 2011 RESÜMEE Arbeitnehmer dürfen zur Konkurrenz gehen! Faustformel: Während des Arbeitsverhältnisses ist nichts erlaubt (außer Vorbereitungshandlungen); danach alles Im Arbeitsvertrag kann (wirksame!) Vertragsstrafenklausel vereinbart werden kalt stellen möglich für maximal 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; allerdings nur mit Karenzentschädigung; im Arbeitsvertrag kann eine (wirksame!) nachvertragliche Wettbewerbsverbotsklausel vereinbart werden

20 Vortrag zum Thema Wettbewerbsverbot 20. Windenergietage 2011 NOCH FRAGEN? Ich berate Sie gerne sowohl rund um die Thematik Wettbewerbsverbot als auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Belangen. Rechtsanwalt Pascal Croset - Fachanwalt für f r Arbeitsrecht - Neue Kantstraße Berlin Tel.: / Fax: kanzlei@ra-croset.de

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