Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsantrag Windpark Steinbronnen, Bad Saulgau Landkreis Sigmaringen

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1 Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co.KG Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsantrag Windpark Steinbronnen, Bad Saulgau Landkreis Sigmaringen nach 44 BNatSchG Stand:

2 Auftraggeber: Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co.KG Max-Eyth-Str Ellwangen Projektbearbeitung: Landschaftsarchitektur Stadtentwicklung Umweltplanung Johann Senner, Freier Landschaftsarchitekt BDLA, SRL Julia Rutkewitz, B. Sc. Waldwirtschaft und Umwelt Ulrich Heliosch, B. Sc. Umweltmonitoring Manfred Sindt, Ornithologe Breitlestraße Überlingen, Deutschland Tel.: / Fax: / info@planstatt-senner.de Stand:

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Zielsetzung Rechtliche Grundlagen Artenschutz Vorgaben und Methoden für die artenschutzrechtliche Untersuchungen Avifauna Fortpflanzungsstätten nicht windkraftempfindliche Brutvogelarten Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Brutvogelarten Regelmäßig frequentierte Nahrungshabitate und Flugkorridore Erfassung der Rastvogelbestände bzw. Zugvögel Fledermäuse Datenrecherche Einschätzung des Kollisionsrisikos im Untersuchungsgebiet Einschätzung des Quartier- und Jagdhabitatpotenzials Automatische Dauererfassung und Transektbegehungen Sonstige Anhang IV Arten Haselmauskartierung Allgemeine Beeinträchtigung der untersuchten Artengruppen durch WEA Avifauna Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen Fledermäuse Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen Sonstige Anhang IV Arten Bau- und Anlagenbedingte Auswirkungen: Betriebsbedingte Auswirkungen: Ergebnisse artenschutzrechtliche Untersuchungen Avifauna Avifauna Datenrecherche Erfassung der nicht windkraftempfindlichen Vogelarten Erfassung der windkraftempfindlichen Vogelarten Erfassung der regelmäßig frequentierten Jagd- und Nahrungshabitate von windkraftempfindlichen Arten Rast- und Zugvogelerfassung Fledermäuse Einschätzung zur Beurteilung des Quartier- und Jagdhabitatpotentials und des Kollisionsrisikos Charakterisierung der potentiell vorhandenen Fledermausarten im Untersuchungsgebiet Automatische Dauererfassung und Transektbegehungen

4 5.3 Sonstige Anhang IV Arten Haselmäuse Artenschutzrechtliche Prognose und Bewertung der Schädigung und / oder Störung nach 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG (bau-, anlage- und betriebsbedingt) Avifauna Nicht windkraftempfindliche Brutvogelarten Windkraftempfindliche, kollisionsgefährdete Vogelarten Rast- und Zugvögel Fledermäuse Haselmaus Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Vermeidungsmaßnahmen Zusammenfassung und Fazit Literaturverzeichnis Anhang Ergebnisse der Brutvogelkartierung nicht windkraftgefährdeter Brutvogelarten Tageskarten Flugkorridore Ergebnisdarstellung der Zug- und Rastvogelkartierungen 2015 und Ergebnisdarstellung Transektbegehungen Fledermäuse Ergebnisse Block Ergebnisse Block Ergebnisse Block

5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht der geplanten WEA-Standorte. Die westliche WEA wurde aufgrund artenschutzrechtlicher Konfliktminderung im Laufe der Untersuchungen verschoben Abbildung 2: Fließschema gem. LUBW Hinweispapier (2013) zur Ermittlung des empfohlenen Untersuchungsrahmens im Rahmen des Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen Abbildung 3: Untersuchungsbereiche (Transekte und Dauermonitoring) zur Untersuchung der Fledermausbestände Abbildung 4: Lage der ausgebrachten Haselmaustubes Abbildung 5: Ausgebrachtes Haselmaustube innerhalb des Untersuchungsgebiets Abbildung 6: Übersicht der Kartierergebnisse nicht windkraftgefährdeter Brutvogelarten Abbildung 7: Bisher festgestellte Reviere von Waldkauz und Waldohreule (Stand: ) Abbildung 8: Kartierte Flugbewegungen des Baumfalken Abbildung 9: Vergleich der LUBW Daten von 2013 mit den von der Kartierten Horststandorten von Abbildung 10: Darstellung der Rotmilanvorkommen 2016 und der Ermittlung des Dichtezentrums des Rotmilans im Bereich der geplanten WEA Abbildung 11: Ergebnissdarstellung der Brutvorkommen von Schwarzmilan im Untersuchungsgebiet (PS 2016) im Vergleich zu den von der LUBW (2013) angegebenen Brutwaldbereichen Abbildung 12: Übersichtskarte aller erfassten Flugbewegungen, der Beobachtungspunkte sowie der Horststandorte im Untersuchungsbereich Abbildung 13: Rasterauswertung der gesamten beobachteten Flugbewegung Abbildung 14: Rastende Greifvögel und windkraftempfindliche Arten Abbildung 15: rastende nicht windkraftempfindliche Arten (siehe Tabelle 17) Abbildung 16: Ziehende windkraftempfindliche Arten Abbildung 17: Vogelzugstraßen zum Rastgebiet Federsee und weiter nach Süden zum Bodensee Abbildung 18: Ergebnisdarstellung der Transektbegehungen Block Abbildung 19: Ergebnisdarstellung der Transektbegehungen Block Abbildung 20: Ergebnisdarstellung der Transektbegehungen Block Abbildung 21: Artenspektrum Standort 1 (Block 1) Abbildung 22: Artenspektrum Standort 2 (Block 1) Abbildung 23: Artenspektrum Standort 3 (Block 1) Abbildung 24: Artenspektrum Standort 4 (Block 1) Abbildung 25: Artenspektrum Standort 5 (Block 1) Abbildung 26: Artenspektrum Standort 1 (Block 2) Abbildung 27: Artenspektrum Standort 2 (Block 2) Abbildung 28: Artenspektrum Standort 3 (Block 2) Abbildung 29: Artenspektrum Standort 4 (Block 2) Abbildung 30: Artenspektrum Standort 5 (Block 2) Abbildung 31: Artenspektrum Standort 1 (Block 3) Abbildung 32: Artenspektrum Standort 2 (Block 3) Abbildung 33: Artenspektrum Standort 3 (Block 3) Abbildung 34: Artenspektrum Standort 4 (Block 3) Abbildung 35: Artenspektrum Standort 5 (Block 3)

6 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Kartiertermine nicht windkraftempfindliche Brutvogelarten Tabelle 2: Durchgeführte avifaunistische Kartierung zur Erfassung windkr. Brutvogelarten Tabelle 3: Untersuchungszeitraum regelmäßig frequentierter Flugkorridore und Nahrungshabitate Tabelle 4: Untersuchungszeitraum Rastvogelbestände Tabelle 5: Erfassungszeiten Fledermausbestände - Transektbegehungen - Block Tabelle 6: Erfassungszeiten Fledermausbestände Dauermonitoring - Block Tabelle 7: Erfassungszeiten Fledermausbestände - Transektbegehungen Block Tabelle 8: Erfassungszeiten Fledermausbestände -Dauermonitoring Block Tabelle 9: Erfassungszeiten Fledermausbestände Transektbegehungen Block Tabelle 10: Erfassungszeiten Fledermausbestände Dauermonitoring Block Tabelle 11: Liste der im Untersuchungsgebiet kartierten Brutvogelarten (2016) Tabelle 12: Relevante Revierpaare pro Windenergieanlage (WEA) zur Ermittlung des Dichtezentrums. 33 Tabelle 13: Ergebnis Rast- und Zugvogelkartierung von Greifvögel. Aufgliederung in Erfassungsjahr und Kalenderwoche mit Summe der gesichteten Individuen Tabelle 14: Potentielles Fledermausvorkommen innerhalb Meter um die WEA Standorte Tabelle 15: Potentielles Fledermausvorkommen außerhalb Meter um die WEA Standorte Tabelle 16: Analyse der Biotopstrukturen für die Anhang IV Arten (außer Fledermäuse) Tabelle 17: Auflistung der nicht windkraftempfindlichen Arten während der Rastvogelakertierungen 2015 und Tabelle 18: Ziehende Individuen im Jahr 2015 und

7 1 Einleitung und Zielsetzung Das Land Baden-Württemberg strebt die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien an. Hierfür soll u.a. die Windkraft stark ausgebaut werden. Bis zum Jahr 2020 wird ein Anteil der Windenergie von 10 % an der Stromerzeugung angestrebt. Dies bedeutet einen erheblichen Zuwachs an Windkraftanlagen, da Anfang 2012 nur ca. 1 % der Stromerzeugung durch Windkraft bereitgestellt wurden. Im Gebiet Steinbronnen auf der Gemarkung Bad Saulgau sollen drei Windenergieanlagen errichtet werden. Generell ist im Vorfeld der Bauplanungsphase einer Windenergieanlage ein immissionsrechtliches Genehmigungsverfahren nötig. Hierzu sind artenschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich, denn prinzipiell können die Anlage, der Bau und der Betrieb von Windenergieanlagen gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der 44 ff Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Mit den Hinweise[n] für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen vom 01. März 2013 und den Hinweise[n] zur Untersuchung von Fledermausarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen vom 01. April 2014 hat das Land Baden-Württemberg eine Grundlage für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) im Zuge von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen gegeben. Mit der Datenerhebung im Gelände wird eine Bewertung und Konfliktanalyse für die einzelnen Standorte der Windenergieanlagen möglich. Die wurde mit den artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum Windpark Bad Saulgau beauftragt. Eine Übersicht mit den geplanten Anlagenstandorten ist in Abbildung 1 dargestellt. Hierbei ist anzumerken, dass die westlich geplante WEA im Laufe der Untersuchungen aufgrund artenschutzrechtlicher Konfliktminderung etwas verschoben wurde. Die ursprünglich geplante WEA ist in der Abbildung 1 ebenfalls dargestellt. 7

8 Abbildung 1: Übersicht der geplanten WEA-Standorte. Die westliche WEA wurde aufgrund artenschutzrechtlicher Konfliktminderung im Laufe der Untersuchungen verschoben. 8

9 2 Rechtliche Grundlagen Artenschutz Allgemeiner Artenschutz Alle wild lebenden Tiere und Pflanzen unterliegen in Deutschland nach 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dem allgemeinen Schutz. Es ist unter anderem verboten, wild lebende Pflanzenund Tierarten ohne vernünftigen Grund ihrem Standort zu entnehmen, sie zu schädigen, zu fangen, zu töten oder ihre Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Besonderer Artenschutz Laut 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es unter anderem verboten besonders geschützte Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen, zu töten oder ihre Fortpflanzungsund Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Zusätzlich gilt für streng geschützte Arten sowie für die europäischen Vogelarten das Verbot sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderungszeit erheblich zu stören. Eine erhebliche Störung heißt hierbei, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Besonders geschützt sind: Arten der Anhänge A und B der EG-Artenschutzverordnung 338/97 Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Alle europäischen Vogelarten im Sinne des Art. 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie Arten der Anlage 1 Spalte 2 der Bundesnaturschutzverordnung Darüber hinaus streng geschützt sind: Arten des Anhang A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Arten der Anlage 1 Spalte 3 Der Bundesartenschutzverordnung Grundsätzlich gilt hierbei, dass die streng geschützten Arten eine Teilmenge der besonders geschützten Arten sind. 9

10 3 Vorgaben und Methoden für die artenschutzrechtliche Untersuchungen 3.1 Avifauna Mit den Hinweise[n] für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen vom 21. Mai 2012 [geänderte Fassung vom 01. März 2013] hat das Land Baden-Württemberg eine Grundlage für die Erfassung und Beurteilung von Vögeln im Rahmen der Aufstellung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gegeben. Zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Hinweispapier zur Erfassung von Vögeln hat die LUBW im Auftrag des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Juli 2015 ein Hinweispapier zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten veröffentlich. Zeitgleich hat das Ministerium Hinweise zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen vom Tötungsverbot bei windenergieempfindlichen Vogelarten veröffentlicht. Diese aufgeführten Hinweispapiere der LUBW wurden im vorliegenden Gutachten einbezogen. Für das Genehmigungsverfahren sind unterschiedliche avifaunistische Kartierungen im Gebiet notwendig. Diese sind in dem Fließschema zur Ermittlung des empfohlenen Untersuchungsrahmes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen dargestellt (Abbildung 2). Vorab von jeglichen Erfassungen ist eine Datenrecherche zu vorkommenden Arten nötig. Die Datenrecherche gem. (Kap. 1 LUBW Hinweispapier) erfolgt artspezifisch in den aus Tab. 1 Spalte 5 des Hinweispapiers angegebenen Prüfradien (LUBW 2013). Erfassung der Fortpflanzungsstätten nicht windkraftempfindlicher Brutvogelarten Erfassung der Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Brutvogelarten Erfassung der Rastvogelbestände Erfassung der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore, wenn Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Brutvogelarten im artspezifischen Schutzradius nachgewiesen wurden bzw. auch notwendig für alle potenziell innerhalb des Schutzradius vorkommenden, kollisionsgefährdeten windkraftempfindlicher Brutvogelarten, für die keine nutzbaren Daten vorliegen. Für eine überschlägige Ermittlung der im Plangebiet vorkommenden Vogelarten wurde eine Datenrecherche zu den in der Vergangenheit bereits erfassten lokalen Brutvogelbeständen durchgeführt (Abbildung 2). 10

11 Abbildung 2: Fließschema gem. LUBW Hinweispapier (2013) zur Ermittlung des empfohlenen Untersuchungsrahmens im Rahmen des Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen 11

12 3.1.1 Fortpflanzungsstätten nicht windkraftempfindliche Brutvogelarten Aufgrund nicht ausreichend vorhandener Daten zu nicht windkraftempfindlichen Brutvogelarten gem. Kap. 1 LUBW Hinweispapier und siehe Abbildung 2 wurde eine Erfassung im Gelände gem. LUBW Hinweispapier Kap. 2.1 durchgeführt. Bei der Kartierung der nicht windkraftempfindlichen Brutvogelarten wurde die Revierkartierungsmethode gemäß den Methodenstandards nach SÜDBECK et al. (2005) angewendet. Es erfolgten im Zeitraum von März Juli 2016 insgesamt acht Begehungen (inkl. zwei nächtliche Begehungen zur Ermittlung der Vorkommen von Eulen). Alle Untersuchungen wurden gem. den artspezifischen Empfehlungen in SÜDBECK et al. (2005) und zu geeigneten Jahres- und Tageszeiten sowie unter geeigneten Witterungsbedingungen durchgeführt. Die Erfassungstage und zeiten sowie die zum jeweiligen Zeitpunkt vorherrschenden Witterungsverhältnisse wurden tabellarisch dokumentiert (Tabelle 1). Für die Arten Rauhfußkauz (Aegolius funereus), Waldohreule (Asio otus), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) und Waldkauz (Strix aluco) wurden Klangattrappen eingesetzt. Der Untersuchungsraum gem. LUBW umfasst alle durch das Vorhaben unmittelbar betroffenen Flächen inklusive eines Pufferbereichs von 75 m. Die Erfassung der Brutvorkommen fand flächendeckend statt. Durch die flächendeckende Erfassung der nicht windkraftempfindlichen Arten und aufgrund des hier größer untersuchten Bereiches um die Anlagenstandorte im Vergleich zur Vorgabe der LUBW, war es möglich, die Standorte aufgrund von Umplanungen geringfügig zu verschieben, ohne dass zusätzliche Erfassungen notwendig wurden. Tabelle 1: Kartiertermine nicht windkraftempfindliche Brutvogelarten Datum KW Zeitraum Witterung :30 13:30 Uhr Bewölkt, kühl 2 4 C :00 09:30 Uhr Temperatur -2 7 C, sonnig, kühl :45 23:15 Uhr C, sternklar, mild :00 23:30 Uhr 10 5 C, bewölkt :15 09:45 Uhr 8 16 C, sonnig warm :15 09:30 Uhr C, regnerisch, bewölkt :15 09:00 Uhr C, sonnig Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Brutvogelarten Im Gelände sind innerhalb des Radius aus Tab. 1 Spalte 4 (LUBW Hinweispapier 2013) die Fortpflanzungsstätten all jener in Tab. 1 gelisteten, windkraftempfindlichen Vogelarten zu ermitteln, für die keine bzw. unvollständige Daten vorliegen oder für die die Daten nicht die in Kap. 1 des Hinweispapier formulierten Anforderungen erfüllen (Abbildung 2). 12

13 Der Untersuchungsradius zur Ermittlung der Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Brutvogelarten im Gelände beträgt, in Abhängigkeit von der Vogelart, zwischen (500 m für Raubwürger und Ziegenmelker) m und m, sofern für diese Arten keine ausreichenden Daten vorliegen. Zur Erfassung windkraftempfindlicher Vogelarten (gem. LUBW 2013) und deren Fortpflanzungsstätten wurden im Jahr 2016 Begehungen durchgeführt. Als Grundlage dienten u.a. die Ergebnisse aus der LUBW-Milankartierung 2013 sowie die Ergebnisse der Kartierungen zum Teilflächennutzungsplan Wind von Weiterhin wurden die Weißstorchdaten der LUBW berücksichtigt. Zur Ermittlung der Fortpflanzungsstätten von Uhu und Wanderfalke erfolgte eine Datenabfrage bei der AG WANDERFALKENSCHUTZ (AGW). Diese stellte sog. Schutzzonen mit einem Radius von einem Kilometer um die Brutstandorte von Wanderfalke und Uhu bzw. Prüfradien (6 Kilometer) um Brutstätten des Uhus in digitaler Form zur Verfügung (ESRI-Shapefile). Tabelle 2: Durchgeführte avifaunistische Kartierung zur Erfassung windkraftempfindlicher Brutvogelarten Datum KW Zeitraum Witterung :45 09:45 Uhr Neblig bewölkt, leichter Schneefall -2-3 C :45 8:45 Uhr Teilweise Schneeregen, bewölkt, 0-4 C :45-09:45 Uhr Bewölkt, etwas Sonne, windig, 2-4 C :45 09:45 Uhr Sonnig, 4-12 C :45-09:45 Uhr Sonnig, 6-17 C :45 09:45 Uhr Regen, etwas Sonne, 5-14 C :45 09:45 Uhr Schneetreiben, -1 4 C Regelmäßig frequentierte Nahrungshabitate und Flugkorridore Werden im Rahmen der Untersuchungen Fortpflanzungsstätten von windkraftempfindlichen Vogelarten innerhalb dem Radius aus Tab. 1 Spalte 4 des LUBW Hinweispapiers nachgewiesen, so ist in der Regel davon auszugehen, dass das Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt. Ein Verstoß liegt jedoch nicht vor, wenn aufgrund der Erfassung der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridoren der windkraftempfindlichen Brutvogelarten ein Verstoß gegen 44 BNatSchG für die betroffenen Arten ausgeschlossen werden kann. Sind Vorkommen von windkraftempfindlichen Brutvogelarten innerhalb des Radius aus Tab. 1 Spalte 4 nicht vorhanden, aber Fortpflanzungsstätten kollisionsgefährdeter windkraftempfindlicher Brutvogelarten aus Tab. 1 Spalte 5 vorhanden, so sind die Flugkorridore und die regelmäßig genutzten Nahrungshabitate dieser Arten gem. Kap des Hinweispapiers aufzunehmen (vgl. Fließschema in Abb. 5). Die Auswertung der Untersuchung der Flugkorridore erfolgt nach den Vorgaben der LUBW 2015 anhand einer Rasterauswertung. 13

14 Die Untersuchungen der regelmäßig genutzten Nahrungshabitate und Flugkorridore wie in der Methodik Kap beschrieben wurden ab Mitte März 2016 bis Mitte August entsprechend den LUBW Vorgaben durchgeführt. Die Untersuchungszeiten sind in Tabelle 3 dargestellt. Tabelle 3: Untersuchungszeitraum regelmäßig frequentierter Flugkorridore und Nahrungshabitate (Stand ) Datum KW Zeitraum Witterung :00 12:30 Uhr Nebel und Sonne :30 13:30 Uhr Bewölkt, 4 7 C :00 12:00 Uhr Sonnig :30 12:30 Uhr Sonne und Wind :00 12:00 Uhr Sonne, klar :00 13:00 Uhr Schnee etwas Sonne :30 14:30 Uhr Bewölkt, 17 C :30 12:30 Uhr Etwas Regen, 15 C :45 13:45 Uhr Bewölkt, 15 C :00 13:00 Uhr Wolkig, etw. Regen, C :30 12:30 Uhr Wolkig, 15 C :00 12:00 Uhr Sonnig, 17 C :00 13:00 Uhr Sonnig, 22 C :00 12:00 Uhr Bewölkt, 14 C :00 12:00 Uhr Sonnig, 28 C :00 16:00 Uhr Sonnig, 27 C :00 12:00 Uhr Sonnig, etwas wolkig, 22 C :30 12:30 Uhr Bewölkt, 19 C :00 17:00 Sonnig, 22 C 14

15 3.1.4 Erfassung der Rastvogelbestände bzw. Zugvögel Sind keine vorliegenden Daten zu Rastvogelbeständen vorhanden so sind gem. LUBW Hinweispapier die Rastvogelbestände aufzunehmen (Abbildung 2). Die Erfassung der Rastvogelbestände im Gebiet richtete sich nach den vorgegebenen Anforderungen der LUBW. Der Untersuchungsraum umfasst einen Puffer von m um die geplanten Windenergieanlagen, indem die Fläche nach Rastvögeln flächendeckend abgesucht wird. Insbesondere wurden folgenden Arten abgeprüft: alle Greifvogelarten, Raubwürger, Gänsearten, Sing- und Zwergschwan, Kiebitz und Goldregenpfeifer. Ferner sind Gebiete mit regelmäßigen Ansammlungen anderer Wasser- und Watvogelarten oder regelmäßig aufgesuchten Massenschlafplätzen von Singvogelarten zu ermitteln. Die Termine der Rastvogelkartierung sind in Tabelle 4 dargestellt. Die Terminierung der wöchentlichen Rastvogelerfassungen wurde an dem zu erwartenden Arteninventar sowie den artspezifischen Zugzeiten orientiert, um auch mögliche Schlafplätze erfassen zu können. Gesonderte Erfassungen des Vogelzugs sind in der Regel nicht erforderlich. Eine gezielte Ermittlung von Verdichtungsräumen würde mehr- bis vieljährige, umfangreiche Vergleichszählungen des Vogelzuggeschehens auf den beplanten Flächen sowie an mehreren Vergleichsstandorten erforderlich machen. Derartige Untersuchungen sind nach derzeitigem Erkenntnisstand einem Antragssteller aus rechtlichen Gründen nicht zumutbar (vgl. Kap. 4 LUBW Hinweispapier). Tabelle 4: Untersuchungszeitraum Rastvogelbestände Datum KW Zeitraum Witterung Herbstkartierung :45 13:45 Uhr Nebel, 5 8 C :45 14:45 Uhr Hochnebel, bewölkt, 4 C :45 14:45 Uhr Bewölkt, 5 8 C :45 13:45 Uhr Nebel, 3 6 C :45 18:45 Uhr Nebel und Sonne, 2-14 C :45 13:45 Uhr Sonnig, 6 18 C Frühjahrskartierung :45 13:45 Uhr Nebel und Sonne, -2 4 C 15

16 Datum KW Zeitraum Witterung :45 13:45 Uhr Nebel und Sonne, -2 3 C :45 13:15 Uhr Bewölkt, 0 4 C :45 14:15 Uhr Bewölkt, leichter Nebel, -3 4 C :45 14:15 Uhr Bewölkt, Sonne und Wind, 2 4 C :45 13:45 Uhr Leicht bewölkt, 3-7 C :45 14:15 Uhr Sonnig, 4 12 C :45 14:15 Uhr Sonnig, 6 17 C :45 14:15 Uhr Regen, etwas Sonne, 5 14 C :45 13:45 Uhr Regnerisch, 4 8 C :45 14:15 Uhr Schneetreiben, etwas Sonne, -1 4 C :30 15:15 Uhr Sonnig, 8-14 C :45 13:45 Uhr Regen, 6 8 C Herbstkartierung :15 14:15 Uhr Sonnig, C :45 16:45 Uhr Sonnig C :15 14:15 Uhr Sonnig, 9 18 C :00 15:00 Uhr Sonnig, C :45 14:45 Uhr Bewölkt, C :45 16:45 Uhr Sonnig, C 16

17 3.2 Fledermäuse Alle europäischen Fledermausarten werden in der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (kurz FFH Richtlinie) in Anhang IV geführt, und sind somit streng geschützt. Mit den Hinweise[n] zur Untersuchung von Fledermausarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen vom 01. April 2014 hat das Land Baden-Württemberg eine Grundlage für die Erfassung und Beurteilung von Fledermäusen im Rahmen der Aufstellung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gegeben Datenrecherche Zur Ermittlung der im Plangebiet vorkommenden Fledermausarten wurde eine umfangreiche Datenrecherche innerhalb eines Prüfradius von 5 km um die geplanten WEA durchgeführt. Zur Datenrecherche wurden Daten der AG Fledermausschutz Baden-Württemberg sowie das aktuelle Grundlagenwerk ( Säugetiere Baden-Württembergs- Band 1, BRAUN et al. 2003) herangezogen. Darüber hinaus wurden die der LUBW vorliegenden Nachweise mit einbezogen. Im Zuge der Datenrecherche wurden außerdem die bereits vorliegenden Daten und Ergebnisse der Untersuchungen zum Teilflächennutzungsplan Wind aus dem Jahre 2013 berücksichtigt Einschätzung des Kollisionsrisikos im Untersuchungsgebiet Im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist eine fachgutachterliche Einschätzung des Kollisionsrisikos vorzunehmen, um den Untersuchungsumfang festzulegen (LUBW 2014). Zur Beurteilung des Kollisionsrisikos sind folgende Parameter anzuwenden: Allgemeine Habitatansprüche der in Baden-Württemberg regelmäßig auftretenden Fledermausarten Vorliegende Nachweise Kenntnisse zu bekannten, bedeutenden Fledermausvorkommen und Zugkonzentrationskorridoren Räumliche Ausdehnung der für die WEA vorgesehenen Flächen (Wirkraum) Quartier- und Jagdhabitatpotential Landschaftsausstattung (Waldanteile, Baumartenanteile, Feuchtgebiete, Gewässer etc.) Lebensstättenpotential (Bestandsalter und Struktur von Wäldern, Gebäude, technische Bauwerke, Höhlen, Stollen, spaltenreiche Felsen) Außerdem wurden ein Dauermonitoring sowie mehrere Transektbegehungen zur Erfassung der Fledermausvorkommen im Gelände durchgeführt Einschätzung des Quartier- und Jagdhabitatpotenzials Die Einschätzung des Quartier- und Jagdhabitatpotentials erfolgt artspezifisch und orientiert sich an den Aktionsraumgrößen der potenziell betroffenen Fledermausarten (Vgl. BRAUN et al. 2003, DIETZ et al. 2007) und zusätzlich an folgenden Parametern: 17

18 Habitatansprüche der in Baden-Württemberg regelmäßig auftretenden Fledermausarten Landschaftsausstattung (Waldanteile, Baumartenanteile, Feuchtgebiete, Gewässer usw. ) Lebensstättenpotenzial (Bestandsalter und Struktur von Wäldern, Gebäude, technische Bauwerke (z.b. Brücken), Höhlen, Stollen, spaltenreiche Felsen usw. ) Zusätzlich wurde das Lebensstättenpotential an den durch das Vorhaben betroffenen Bereichen sowie dessen Umfeld aufgrund der Bestandsstruktur sowie alter eingeschätzt. Abgeleitet von den vorherrschenden Strukturen im Plangebiet wurde die potenzielle Eignung als Jagdhabitat eingeschätzt Automatische Dauererfassung und Transektbegehungen Zur Genehmigung von Windenergieanlagen sind laut LUBW Hinweispapier nach einer Eischätzung des Quartier- und Jagdhabitatpotenzials bzw. des Kollisionsrisikos im Untersuchungsgebiet Erfassungen im Gelände anhand von Dauermonitoring und Transektbegehungen notwendig. Zur Untersuchung vorhandener Fledermausarten wurden im m Radius um die geplanten Anlagen insgesamt 10 Transekte mit je 200 m Länge gelegt (Abbildung 3). Die Transekte wurden so positioniert, dass eine möglichst, flächendeckende, repräsentative Erfassung der Fledermausfauna möglich ist. Die Transekte wurden an den Begehungen jeweils einmal abgeschritten. Zeitlich waren die Begehungstermine so terminiert, dass sowohl Frühjahr- als auch Herbstzug sowie Aktivitäten zur Wochenstubenzeit erfasst werden konnten. Außerdem wurde darauf geachtet, dass während der Begehung günstige Wetterverhältnisse (Temperaturen über 10 C, kein Niederschlag und schwacher Wind) vorherrschten. Parallel zu den Transektbegehungen wurden in insgesamt 22 Untersuchungsnächten fünf automatische Aufzeichnungsgeräte ausgebracht, die die ganze Nacht in Aufnahmebereitschaft waren (D 1 bis D5, Abbildung 3). Der Zeitraum der Untersuchungen wurde in drei Blöcke aufgeteilt: Block 1 (Zugzeit im Frühjahr): Sechs Begehungen von Anfang April bis Mitte Mai in regelmäßigen Abständen, ab eine Stunde vor Sonnenuntergang Block 2 (Wochenstubenzeit) Sechs Begehungen im Juni und Juli in regelmäßig zeitlichen Abständen, ab Sonnenuntergang Block 3 (Zugzeit im Spätsommer/Herbst) Zehn Begehungen von Anfang August bis Ende Oktober in regelmäßig zeitlichen Abständen, ab drei Stunden vor Sonnenuntergang 18

19 Abbildung 3: Untersuchungsbereiche (Transekte und Dauermonitoring) zur Untersuchung der Fledermausbestände. Die Erfassungen bzw. die Rufaufzeichnungen erfolgen mit dem schweizerischen Modell Elekon Bat- Logger M. Neben dem unverfälschten Aufnehmen der Fledermausrufe werden zusätzlich jedem Ruf weitere Informationen hinterlegt (u.a. GPS Koordinaten, Temperatur). Für das Dauermonitoring wurden die Elekon Bat-Logger M zusätzlich mit den Strongboxen (zusätzliche Akkuboxen) ausgestattet, um eine dauerhafte Aufnahmebereitschaft der Geräte zu gewährleisten. Die Geräte zum Dauermonitoring wurden an den geplanten Anlagenstandorten und zwei weiteren Standorten an Bäumen in etwa 5 Meter Höhe installiert. Nachfolgend sind die Erfassungszeiten der Transektbegehungen und des Dauermonitorings dargestellt. Die Auswertung der Rufaufzeichnungen erfolgte mit der Software Elekon Bat-Explorer. Das Programm liefert eine prozentuale Angabe zur Wahrscheinlichkeit, der Artbestimmung. Für die zusätzliche Überprüfung der rechnergestützten Rufauswertung wurde auf Literaturangaben von SKIBA 2009 und DIETZ & KIEFER 2014 zurückgegriffen. Bei den Rufaufzeichnungen ist zu beachten, dass die Anzahl der aufgezeichneten Rufdateien nicht die Anzahl der Individuen einer Art wiederspiegelt. Häufig halten sich einzelne Tiere für längere Zeit jagend in der Nähe eines Detektors auf. Außerdem ist es möglich, dass ein Aufnahmegerät an einer Flugschneise platziert wurde, die von vielen Fledermausindividuen genutzt wird. Auch bei den Transektbegehungen kann eine hohe Fledermausaktivität sowohl auf ein bedeutendes Jagdgebiet von 19

20 einem oder wenigen Individuen als auch auf eine Flugschneise hinweisen. Während den Kartierungen wurden entsprechende Beobachtungen vermerkt. Die Untersuchungszeiten sind in den nachfolgenden Tabelle 5 bis Tabelle 10 aufgeführt. Tabelle 5: Erfassungszeiten Fledermausbestände - Transektbegehungen - Block 1 Datum KW Zeitraum Witterung :30 23:30 Uhr Bewölkt, C :30 00:15 Uhr Klar, C :00 00:30 Uhr Bewölkt, 10 5 C :00 23:30 Uhr Klar, C :00 23:30 Uhr Bewölkt, C :15 00:15 Uhr Bewölkt, 15 C Tabelle 6: Erfassungszeiten Fledermausbestände Dauermonitoring - Block 1 Datum KW Zeitraum Witterung :00 Trocken, > 10 C :00 Trocken, > 10 C Tabelle 7: Erfassungszeiten Fledermausbestände - Transektbegehungen Block 2 Datum KW Zeitraum Witterung :15 00:15 Uhr Leicht bewölkt, C :30 00:00 Uhr Klar, 13 C :15 23:45 Uhr Bewölkt, C :15 23:45 Uhr Klar, C :15 00:15 Uhr Leicht bewölkt, C :15 00:00 Uhr Klar, C 20

21 Tabelle 8: Erfassungszeiten Fledermausbestände -Dauermonitoring Block 2 Datum KW Zeitraum Witterung :00 Trocken, > 10 C :00 Trocken, > 10 C Tabelle 9: Erfassungszeiten Fledermausbestände Transektbegehungen Block 3 Datum KW Zeitraum Witterung :15 23:45 Uhr Wolkig, 14 C :00 23:30 Uhr Klar, C :45 21:30 Uhr Klar, warm C :30 23:00 Uhr Klar, C :00 22:30 Uhr Bewölkt, 15 C :00 22:00 Uhr Leicht bewölkt, C :00 22:00 Uhr Bewölkt, 13 C :15 22:15 Uhr Klar, 11 C :00 22:15 Uhr Klar, 10 C :15 22:15 Uhr Klar, 10 C Tabelle 10: Erfassungszeiten Fledermausbestände Dauermonitoring Block 3 Datum KW Zeitraum Witterung :00 06:00 Uhr Trocken, > 10 C :00 06:00 Uhr Trocken, > 10 C :00 06:00 Uhr Trocken, > 10 C 21

22 3.3 Sonstige Anhang IV Arten Im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wird außerdem die Untersuchung aller sonstiger planungsrelevanter Arten (außer Vögel und Fledermäuse), für welche ein Eintreffen von Verbotstatbeständen nach 44 Abs. 1 nicht ausgeschlossen werden kann, separat behandelt. Bei den artenschutzrechtlichen Untersuchungen werden nur Arten berücksichtigt, die tatsächlich oder wahrscheinlich innerhalb des Naturraums vorkommen. Zur Abschätzung des potentiellen Vorkommens relevanter Arten innerhalb des Plangebiets wurden vorab, auf Grundlage einer Relevanzbegehung, die betroffenen Biotopstrukturen aufgenommen und mit den Habitatansprüchen der jeweiligen Artengruppen abgeglichen. Durch diese im Vorfeld durchgeführte Analyse der betroffenen Biotopstrukturen im Planungsgebiet konnten aufgrund der benötigten Habitatansprüche und der natürlichen geografischen Populationsverteilung viele Anhang IV Arten ausgeschlossen werden. Eine genauere Untersuchung wurde für die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) durchgeführt Haselmauskartierung Die Erfassung von Haselmausvorkommen im Planungsraum erfolgte durch das Exponieren von Niströhren (Nesttubes). Niströhren sind, verglichen mit den ebenfalls gut geeigneten Haselmausnistkästen, kostengünstig in der Beschaffung und aufgrund ihres geringen Gewichtes auch in jungen Gehölzen gut exponierbar. Die Niströhren stellen dabei eine vergleichsweise sichere und erprobte Nachweismethode dar (Morris et al. 1990). Für das vorliegende Gutachten wurden am insgesamt 20 Niströhren in Gehölzen in vom Vorhaben betroffenen Bereichen in einer Höhe von 1,5-2 Metern ausgebracht (Abbildung 4 und Abbildung 5). Um ein potentielles Vorkommen im Untersuchungsgebiet sicher erfassen zu können wurden die Niströhren in für die Haselmaus optimalen Habitaten aufgehängt. Hieraus ergab sich eine Streuung um den Anlagenstandort. Die westliche Anlage wurde nach den Untersuchungen zur Minimierung von artenschutzrechtlichen Konflikten um etwa 60 Meter verschoben. Hieraus ergibt sich die Abweichung der Haselmaustubes zum Anlagenstandort. Aufgrund der ähnlichen Strukturen könne die Untersuchungsergebnisse auf den neuen Standort übertragen werden. 22

23 Abbildung 4: Lage der ausgebrachten Haselmaustubes Abbildung 5: Ausgebrachtes Haselmaustube innerhalb des Untersuchungsgebiets 23

24 4 Allgemeine Beeinträchtigung der untersuchten Artengruppen durch WEA 4.1 Avifauna Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen können durch die Anlage von Fundamenten und Zufahrtstraßen entstehen. Dies kann zum Verlust von Lebens- und Fortpflanzungsstätten von Vogelarten führen, da im Zuge der Bauphase Bäume gefällt werden müssen (Verstoß gegen das Schädigungsverbot, 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Außerdem können baubedingte Beeinträchtigungen durch akustische und visuelle Wirkungen, vor allem während der Brutzeit, auftreten. Das Vorhaben führt aber auch zu einer Veränderung von Nahrungshabitaten, da durch das Fällen von Bäumen Lichtungen entstehen. Beim Fällen von Bäumen, in denen sich gerade Brutplätze von Vogelarten befinden, besteht außerdem die Gefahr, dass einzelne Individuen (insbesondere nicht flugfähige Jungvögel) getötet werden (Verstoß gegen das Tötungsverbot nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Betriebsbedingte Auswirkungen Vögel können durch den Betrieb von Windkraftanlagen beeinträchtigt werden. Die Hauptgefährdungsursachen sind zum einen die Kollision der Tiere mit den Rotorblättern mit Todesfolge, zum anderen die Beeinträchtigung oder die Zerstörung der Fortpflanzung- und Ruhestätten. Letztere Beeinträchtigung kommt jedoch vorwiegend während der Bauphase zustande (s.o). Einige Vogelarten zeigen zusätzlich zur Kollisionsgefahr ein Meideverhalten gegenüber WEA (vgl. LUBW-Hinweispapier 2013). Dieses Meideverhalten kann durch die Bewegung der Rotorblätter, Geräuschemissionen, aber auch durch die Anlage an sich ausgelöst werden. Kollisionsgefahr und ggf. Beeinträchtigungen durch Meideverhalten bestehen für die einzelnen Arten nur während deren Aufenthalt im Gebiet. 4.2 Fledermäuse Fledermäuse können unter bestimmten Umständen durch Windkraftanlangen (WEA) beeinträchtigt werden. Hierbei kann in zwei Hauptgefährdungsursachen unterschieden werden: Kollisionen mit Todesfolge Beeinträchtigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Von besonderer Relevanz im Hinblick auf WEA-Planungen ist das Kollisionsrisiko. Kollision umfasst sowohl die direkte Kollision mit den Rotorblättern, als auch innere und äußere Verletzungen mit Todesfolge, die durch Druckunterschiede im Nahbereich der Rotorblätter hervorgerufen werden. An Waldstandorten und im reich struktureierten Offenland kann neben dem Kollisionsrisikos aber auch der Verlust der Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Gehölzentnahme und Habitatveränderungen zu einer Beeinträchtigung führen. Als Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden sowohl die Quartiere (Wochenstuben-, Männchen,- Schwärm- und Winterquartiere), die Jagdhabitate und die regelmäßig genutzten Baumquartiere eingestuft. 24

25 4.2.1 Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen können durch die Zerstörung von Waldbeständen durch die Anlage von Fundamenten und Zufahrtsstraßen auftreten. Dies kann zum einen zur Zerstörung von Quartieren führen, die durch das Fällen von Bäumen während der Bauphase verursacht wird (Verstoß gegen das Störungs- und Beschädigungsverbot, 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG), zum anderen können dabei Jagdhabitate von Fledermäusen dauerhaft verändert werden. Beim Fällen von Quartierbäumen, in denen sich gerade Fledermäuse befinden, besteht außerdem die Gefahr, dass einzelne Individuen getötet werden (Verstoß gegen das Tötungsverbot nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Quartierverluste sind für alle Arten zu erwarten, die Höhlen- und Spaltenquartiere in und an Bäumen nutzen. Dabei sind besonders die Fledermausarten zu berücksichtigen, die ihre Wochenstuben bzw. Quartiere in Baumhöhlen beziehen. Hierfür kommen die Arten Bechsteinfledermaus, Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Mopsfledermaus, Nordfledermaus, Rauhautfledermaus und der Kleine Abendsegler in Frage, die als baumhöhlenbewohnende Arten vom Verlust an Wochenstubenquartieren betroffen sein könnten. Baumhöhlen und -spalten werden außerdem von einzelnen Männchen auch oft als Ruhestätte und als Paarungsquartier genutzt. Zusätzlich können durch die Zerstörung von Waldbeständen auch Jagdhabitate verloren gehen. Hiervon sind vor allem Fledermausarten betroffen, die vegetationsgebunden bzw. am Boden jagen Betriebsbedingte Auswirkungen Durch den Betrieb von Windenergieanlagen kann es zur Tötung von Fledermäusen durch Kollision mit Rotorblättern kommen (Verstoß gegen das Tötungsverbot, 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Die Kollision von Fledermausarten mit den geplanten WEA kann durch temporäres Abschalten der WEA vermieden werden. Die Abschaltzeiten richten nach den Parametern Jahres- und Tageszeit, Windgeschwindigkeit, Niederschlag und Temperatur. Um das Kollisionsrisiko und die Gefährdungszeiträume für Fledermäuse an neu errichteten WEA detailliert einschätzen zu können, werden zwei vollständige und zusammenhängende Fledermausaktivitätsperioden mittels eines Monitorings im Bereich der Gondel nach Inbetriebnahme der WEA untersucht (Gondelmonitoring). 4.3 Sonstige Anhang IV Arten Auswirkungen auf Arten des Anhangs IV (ohne Fledermäuse) beschränken sich vorwiegend auf bauund anlagenbedingte Auswirkungen durch die Anlage und Verbreitung von Zufahrtswegen, Baustraßen, Kranaufstellflächen, Rodungen, Fundamente und die eigentlichen Windanlagenstandorte. Betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Die hier aufgeführten und beschriebenen Beeinträchtigungen beziehen sich auf die potenzielle Abundanz von Haselmäusen und Gelbbauchunken. Das Vorhandensein und damit eine Betroffenheit von weiteren Anhang IV Arten kann durch die Analyse der Habitatansprüche der Arten ausgeschlossen werden (siehe Kap. 5.3) Bau- und Anlagenbedingte Auswirkungen: Hierbei handelt es sich vorrangig um Flächenverluste durch Baueinrichtungsflächen und Zuwegungen und der damit einhergehenden Fragmentierung (Verinselung) von Lebensräumen. Durch den 25

26 Einsatz von schweren Maschinen, Fahrzeugen und Baugeräten kann es zu Schädigungen von den untersuchten Arten und deren Lebensräumen durch Bodenverdichtung und Gefährdung von Grundund Oberflächenwasser (beispielsweise durch Betriebsstoffe) kommen. Insbesondere beim Roden kann es zur Tötung oder Verletzung und zum Verlust der Fortpflanzungs- und Ruhestätte kommen. Bau- und Bauverkehrslärm können zu Störungen der Ruhestätten führen Betriebsbedingte Auswirkungen: Die betriebsbedingten Auswirkungen werden durch den Betrieb der Windenergieanlage verursacht. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang vor allem Geräuschentwicklung durch Rotorbewegungen, Schattenwurf, Nachtbeleuchtungen und das Befahren von Zuwegungen zum Warten und Unterhalten der Anlagen. Eine betriebsbedingte Beeinträchtigung von den untersuchten Anhang IV Arten ist nach gegenwärtigem Wissensstand auszuschließen. 26

27 5 Ergebnisse artenschutzrechtliche Untersuchungen 5.1 Avifauna Avifauna Datenrecherche Parallel zum Beginn der avifaunistischen Kartierungen in Gebiet wurde eine umfangreiche Datenrecherche zu früheren avifaunistischen Erhebungen im Einzugsgebiet der untersuchten Anlagenstandorte durchgeführt. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) hat in den letzten Jahren die landesweite Erfassung von Rot- und Schwarzmilanen beauftragt ( ). Für das hier genannte Projektgebiet wurden die Daten zu Rot- und Schwarzmilanvorkommen abgefragt und von der LUBW zur Verfügung gestellt. Weiterhin sind bei der LUBW Daten zu Weißstorchvorkommen bekannt. Informationen zu möglichen Brutstandorten von Wanderfalken (Falco peregrinus) und Uhu (Bubo bubo) im Gebiet wurden durch Daten der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) gewonnen. Daraus ergaben sich die im Gutachten aufgeführten Entfernungen der Brutstandorte zu den untersuchten Anlagenstandorten. Als weitere Datengrundlage stehen die Erhebungen im Zuge der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Nutzung der Windenergie (Stand 2013) zur Verfügung (Büro 365 freiraum + umwelt). Weiterhin sind Stellungnahmen und Anmerkungen des Naturschutzbundes Federsee (NABU Federsee) sowie von den Unteren Naturschutzbehörden der beiden Landkreise berücksichtigt worden. Die vorhandenen Daten werden in Kapitel mit aufgenommen Erfassung der nicht windkraftempfindlichen Vogelarten Als nicht windkraftempfindlich gelten alle regelmäßig in Baden-Württemberg auftretenden Vogelarten mit Ausnahme der in den Erfassungshinweisen Vögel als windkraftempfindlich gekennzeichneten Arten. Im Rahmen der Kartierung der nicht windkraftempfindlichen Brutvögel konnten im untersuchten Bereich bei den Kartierungen 2016 insgesamt 35 Brutvogelarten festgestellt werden (Abbildung 6, sowie die Abbildungen im Anhang 10.1). Eine tabellarische Übersicht der Brutvögel ist in Tabelle 11 aufgelistet. Im direkten Eingriffsbereich um die geplanten Anlagenstandorte, der Stell- und Montageflächen sowie der Zuwegung wurden keine nach BNatSchG streng geschützten Vogelarten kartiert. Lediglich ein Revierzentrum des Grauschnäppers, welcher auf der Vorwarnliste (Roten Liste Baden-Württemberg) geführt ist, wurde im Bereich der Zuwegung verortet. Außerhalb der Eingriffsflächen wurden mit zwei Brutpaaren des Mäusebussards sowie einem Sperber Brutpaar zwei streng geschützte Vogelarten festgestellt. 27

28 Tabelle 11: Liste der im Untersuchungsgebiet kartierten Brutvogelarten (2016) Abk. Deutscher Name Wis. Artname Anzahl kartierter Brutvorkommen RL Deutschland RL Baden- Württemberg Schutzstatus nach BNatSchG bes. gesch. str. gesch. EG-VO Anh. Richtlinien und Verordnungen VS-RL Art.1 BArtSchV A Amsel Turdus merula 44 * b x Bm Blaumeise Parus caeruleus 7 * b x Hä Bluthänfling Carduelis cannabina 1 V V b x B Buchfink Fringilla coelebs 105 * b x Bs Buntspecht Dendrocopos major 14 * b x Ei Eichelhäher Garrulus glandarius 11 * b x Fl Feldlerche Alauda arvensis b x Fk Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra 3 * b x Gb Gartenbaumläufer Certhia familiaris 1 * b x Gi Gimpel Pyrrhula pyrrhula 4 V b x G Goldammer Emberiza citrinella 8 V b x Gs Grauschnäpper Muscicapa striata 1 V b Gf Grünling Carduelis chloris 3 * b x Hm Haubenmeise Parus cristatus 16 * b x He Heckenbraunelle Prunella modularis 7 * b x Kl Kleiber Sitta europaea 8 * b x K Kohlmeise Parus major 20 * b x Mb Mäusebussard Buteo buteo 2 * b s A x Md Misteldrossel Turdus viscivorus 5 * b x Mg Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 32 * b x Rk Rabenkrähe Corvus corone 2 * b x Rt Ringeltaube Columba palumbus 20 * b R Rotkehlchen Erithacus rubecula 49 * b x Sm Schwanzmeise Aegithalos caudatus 1 * b x Sd Singdrossel Turdus philomelos 29 * b x Sg Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla 39 * b x Sp Sperber Accipiter nisus 1 * b s A x Sum Sumpfmeise Parus palustris 4 * b x Tm Tannenmeise Parus ater 48 b x Wb Waldbaumläufer Certhia brachydactyla 4 * b x Wls Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix 1 2 b x Wm Weidenmeise Parus montanus 1 V b x Wg Wintergoldhänchen Regulus regulus 29 * b x Z Zaunkönig Troglodytes troglodytes 41 * b x Zi Zilpzalp Phylloscopus collybita 40 * b x Bei der Auswertung der Kartierergebnisse konnten 12 Vogelarten nicht als Brutvögel eingestuft werden. Sie sind als Durchzügler und Nahrungsgäste im Gebiet zu bewerten. Meist handelt es sich dabei um Einzelbeobachtungen, welche im Bereich der Zuwegung gemacht wurden. Die festgestellten Reviere der streng geschützten Arten Waldkauz und Waldohreule befinden sich ebenfalls außerhalb der Eingriffsflächen und sind somit durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt (Abbildung 7). 28

29 Abbildung 6: Übersicht der Kartierergebnisse nicht windkraftgefährdeter Brutvogelarten (siehe Tabelle 11). Abbildung 7: Bisher festgestellte Reviere von Waldkauz und Waldohreule (Stand: ) 29

30 5.1.3 Erfassung der windkraftempfindlichen Vogelarten In den Hinweise[n] für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen (LUBW 2013) werden 24 Vogelarten bzw. Artengruppen, die hinsichtlich Kollision oder Meideverhalten als windkraftempfindlich eingestuft werden, aufgeführt. Aufgrund deren Verbreitung bzw. deren Habitatansprüchen konnten Brutvorkommen für bestimmte Vogelarten ausgeschlossen werden. Hierzu zählen Alpensegler, Auerhuhn, Haselhuhn, Brutkolonien von Möwen, Seeschwalben und Kormoran, Sumpfohreule, Wachtelkönig, Ziegenmelker und Zwergdommel. Nachfolgend werden jene Arten näher betrachtet, bei welchen im Rahmen der Habitateinschätzungen Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht gänzlich ausgeschlossen werden können bzw. welche im Rahmen der Kartierungen beobachtet wurden. Baumfalke (Falco subbuteo) Der Baumfalke besitzt keine ausgeprägte Horstbindung. Bei den Untersuchungen zum FNP konnte der Baumfalke nicht im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Untersuchungen 2016 wurde für die Art eine Fortpflanzungsstätte im westlichen Waldbereich (ca. 300 Meter nordwestlich zum geplanten WEA-Standort der Anlage 1) festgestellt. Flugbewegungen dieser Art wurden im Rahmen der Flugkorridoruntersuchung aufgenommen (Abbildung 8). Abbildung 8: Kartierte Flugbewegungen des Baumfalken 30

31 Rohrweihe (Circus aeruginosus) Die Rohrweihe ist in ihrer Lebensweise an größere Schilf- und Röhrichtbestände gebunden. In den letzten Jahren konnte diese Art jedoch zunehmend auch in Getreide- und Rapsfeldern brütend nachgewiesen werden. Sie jagd bevorzugt über Röhrichtgürtel und den anschließenden Verlandungszonen von Gewässern. Die Rohrweihe konnte vereinzelt während den Untersuchungen 2016 im Gebiet beobachtet werden. Die nächsten Brutvorkommen befinden sich im Federseeried. Korn- und Wiesenweihe (Circus cyaneus bzw. pygargus) Die Kornweihe ist in Baden-Württemberg vom Aussterben bedroht (RL 1, LUBW 2004, die Wiesenweihe ist nahezu ausgestorben (RL 1 LUBW 2004). Während den Untersuchungen der Rastvögel konnten beide Arten vereinzelt im Gebiet beobachtet werden. Aufgrund der Lebensraumansprüche (beiden Arten bewohnen großfläche offene, feuchte bis trockene Habitate wie Moore, Heiden oder Verladungszonen) werden Brutstandorte im Anlagenbereich ausgeschlossen. Reiher (Ardeidae) Während der Kartierungen der Rastvögel im Herbst 2015 sowie Frühjahr 2016 konnte aus der Familie der Reiher der Graureiher rastend sowie als Zugvogel vereinzelt der Silberreiher beobachtet werden. Silberreiher zählen zu den Schilfbewohnern. Lebensraum als Wintergast und während der Zugzeit sind v.a. Feuchtgebiete, aber auch feuchte Wiesen. Äcker werden eher selten genutzt. Brutkolonien des Graureihers sind in Bäumen, vorwiegend nutzt er hierfür dichte Fichtenwälder. Während den Untersuchungen 2016 konnten keine Anzeichen eines Brutvorkommens des Graureihers im Projektgebiet festgestellt werden. Auch liegen keine Daten zu Brutstandorten vor. Eine Brutkolonie im Anlagenbereich wird daher ausgeschlossen. Raubwürger (Lanius excubitor) Der Raubwürger ist in Baden Württemberg vom Erlöschen bedroht (RL 1, LUBW 2004). Im Untersuchungsgebiet sind keine Brutvorkommen bekannt. Während den bisher durchgeführten Kartierungen im Herbst 2015 sowie Frühjahr 2016 konnte diese Art nicht im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Rotmilan (Milvus milvus) Im Untersuchungsgebiet wurde bereits 2013 im Rahmen der von der LUBW in Auftrag gegebenen Kartierung der Brutvorkommen von Rotmilan (Milvus milvus) und Schwarzmilan (Milvus migrans) in den windhöffigen Gebieten Baden-Württembergs das Rotmilanvorkommen kartiert. Die kartierten Rotmilanvorkommen sind in Abbildung 9 dargestellt. Bei der LUBW-Kartierung wurde ein Brutwald innerhalb des Meter Radius um die geplanten WEA verortet (siehe Abbildung 9, LUBW 04). Im Rahmen der von der durchgeführten Erfassung windkraftgefährdeter Brutvogelarten 2016 wurde hier keine Brutstätte des Rotmilans ausgemacht. Jedoch wurde ca. 500 Meter weiter nördlich, ebenfalls innerhalb des Meter Radius eine besetzter Horst (Abbildung 9, PS 09) kartiert. Aufgrund der drei Jahre, die zwischen den Kartierungen liegen, kann ein Standortwechsel nicht ausgeschlossen werden. Ein zweiter Brutnachweis innerhalb des Meter Radius mit Horstfund wurde etwa 400 Meter östlich des geplanten WEA-Standorts 3 festgestellt (Abbildung 9, PS13). Weitere Brutvorkommen innerhalb des Radius wurden nicht festgestellt. 31

32 Gemäß dem Hinweispapier der LUBW (2015) ist zu prüfen, ob ein Dichtezentrum von Rotmilanen vorliegt. Hierzu sind Daten zu verwenden, welche innerhalb einer Brutperiode erfasst wurden. Da die LUBW-Daten aus dem Jahr 2013 stammen und aufgrund der großflächigen Kartierung eine gewisse Unschärfe mit sich bringen, wurden diese 2016 innerhalb des Untersuchungsgebietes durch die Planstatt Senner überprüft und verifiziert. Abbildung 9: Vergleich der LUBW Daten von 2013 mit den von der Kartierten Horststandorten von Die meist bei der LUBW-Kartierung als Brutwald (Abweichung < 100 Meter) angegebenen Bereiche konnten im Rahmen der Nachkartierung 2016 durch Horstfunde im näheren Umfeld konkretisiert werden. Zusätzlich wurden im untersuchten Bereich weitere besetzte Horste kartiert. Somit kann mit dem Datensatz von 2016, da dies der größte vorliegende Datensatz einer Brutperiode ist, eine Beurteilung über das Vorliegen eines Dichtezentrums erfolgen. Gemäß Hinweispapier der LUBW (2015) liegt ein Dichtezentrum dann vor, wenn in einem Radius von 3,3 km um eine geplante WEA mindestens vier Revierpaare vorkommen (Siedlungsdichte > 3 Revierpaare). Bei der Planung von mehreren WEA wird das Vorliegen eines Dichtezentrum für jede einzelne Anlage überprüft (vgl. S. 69 f., Pkt LUBW Hinweispapier). Mit der Gesamtschau der Milandaten von 2016 befinden sich alle drei geplanten WEA innerhalb eines Dichtezentrums des Rotmilans (> 4 Revierpaare) (Abbildung 10). Aufgrund des vorhandenen Dichtezentrums und den beiden nachgewiesenen Fortpflanzungsstätten des Rotmilans innerhalb des Meter Radius ist das Vorhaben nach den Hinweisen des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Juli 2015) in Fallgruppe 1 im Immissionsschutzrechtlichen genehmigungsverfahren einzuordnen (S. 20 des Hinweispapiers). Der Vorhabenträger hat eine 32

33 Raumnutzungsanalyse durchzuführen, um eine Aussage hinsichtlich des Tötungsverbotes nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG treffen zu können. Diese Untersuchungen sind im nachfolgenden Kapital beschrieben. Tabelle 12: Relevante Revierpaare pro Windenergieanlage (WEA) zur Ermittlung des Dichtezentrums. WEA-Standort Revierpaare innerhalb des 3,3 Km Radius WEA 1 12 WEA 2 13 WEA 3 11 Abbildung 10: Darstellung der Rotmilanvorkommen 2016 und der Ermittlung des Dichtezentrums des Rotmilans im Bereich der geplanten WEA. Schwarzmilan (Milvus migrans) Während den Kartierungen im Jahr 2016 konnten innerhalb des Meter Radius keine Brutvorkommen dieser Art festgestellt werden. Innerhalb des Meter Radius wurden 2 Horstnachweise erbracht (Abbildung 11). Alle Kartierten Horststandorte lagen deutlich außerhalb der im Rahmen der LUBW-Milankartierung ermittelten Brutwälder. Eine Umverteilung innerhalb der drei Jahre ist jedoch nicht unwahrscheinlich. Auch im Rahmen der LUBW Kartierung 2013 wurden innerhalb des Meter Radius keine Fortpflanzungsstätten der Art vorgefunden (siehe Abbildung 11). 33

34 Abbildung 11: Ergebnissdarstellung der Brutvorkommen von Schwarzmilan im Untersuchungsgebiet (PS 2016) im Vergleich zu den von der LUBW (2013) angegebenen Brutwaldbereichen. Schwarzstorch (Ciconia nigra) Der Schwarzstorch lebt im Gegensatz zum Weißstorch meistens verborgen in alten, aber nicht zu dichten, reich strukturierten Wäldern, mit Lichtungen, Fließgewässern und Tümpel. Aktuell gibt es 6 Brutpaare in Baden-Württemberg. Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind keine Brutvorkommens des Schwarzstorchs bekannt und nicht zu erwarten. Das nächste bekannte Brutvorkommen des Schwarzstorchs ist im Federseeried in ca. 8 km Entfernung. Weitere bekannte Brutvorkommen liegen im Schutzgebiet Ruhestätter Ried im Landkreis Sigmaringen, in ca. 30 km Entfernung zum Untersuchungsgebiet (Altas Deutscher Brutvogelarten 2014). Während den Kartierungen 2015 konnte diese Art nicht beobachtet werden. Im Frühjahr 2016 konnten einzelne Individuen des Schwarzstorchs rastend oder ziehend im Gebiet festgestellt werden. Uhu und Wanderfalke (Bubu bubo, Falco peregrinus) Im Untersuchungsgebiet liegen keine bekannten Uhureviere vor (Quelle AGW, 2016). Ein bekannter Wanderfalkenbrutplatz befindet sich in ca. 4 km Entfernung zu den geplanten WEA Standorten. Während den Untersuchungen 2015 und 2016 konnten keine jagenden Wanderfalken im Untersuchungsraum beobachtet werden. 34

35 Weißstorch (Ciconia ciconia) Innerhalb des Meter Radius um die geplanten Anlagenstandorte sind keine Brutstandorte dieser Art vorhanden. Innerhalb des Meter Prüfradius sind insgesamt 3 Brutstandorte bekannt. Weitere Brutplätze sind in den umliegenden Ortschaften und Gemeinden vorhanden. Während den Kartierungen 2016 konnten einzelne thermikkreisende Weißstörche im Umfeld beobachtet werden (vgl. Tageskarten der Flugkorridorerhebung, Kap. 10.2). Da der Weißstorch seine Nahrungshabitate in den Niederungen hat und bewaldete Bereiche für den Weißstorch uninteressant sind, ist nicht zu erwarten, dass Weißstörche in den Gefahrenbereich einer Windkraftanlage kommen. Wespenbussard (Pernis apivorus) Eine Fortpflanzungsstätte dieser Art konnte nicht festgestellt werden. Auch während den Untersuchungen der Flugbewegungen konnte diese Art nicht festgestellt werden Erfassung der regelmäßig frequentierten Jagd- und Nahrungshabitate von windkraftempfindlichen Arten Sind Vorkommen von windkraftempfindlichen Brutvogelarten innerhalb des Radius aus Tab. 1 Spalte 4 nicht vorhanden, aber Fortpflanzungsstätten kollisionsgefährdeter windkraftempfindlicher Brutvogelarten aus Tab. 1 Spalte 5 vorhanden, so sind die Flugkorridore und die regelmäßig genutzten Nahrungshabitate dieser Arten gem. Kap Hinweispapier 2013 aufzunehmen. Weiterhin sind diese Untersuchungen auch aufgrund des Vorliegens der Fallgruppe 1 der Hinweise des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Juli 2015) (S. 20 des Hinweispapiers) erforderlich. Die Untersuchung der regelmäßig frequentierten Jagd- und Nahrungshabitaten erfolgte ab Mitte März bis Mitte August 2016 nach Abstimmung mit der UNB innerhalb 19 Terminen. Die Untersuchung erfolgte nach den Vorgaben der LUBW anhand von drei Beobachtungspunkten innerhalb des Meter Radius um die WEA. Die Flugbewegungen aller beobachteten windkraftempfindlichen Arten während des Untersuchungszeitraumes ist in Abbildung 12 dargestellt. Eine Auswertung dieser Flugbewegungen erfolgte gemäß den Vorgaben der LUBW 2015 anhand einer Rasterauswertung und ist in Abbildung 13 dargestellt. Wie aus den Abbildungen ersichtlich, konnte die meiste Aktivität im westlichen Bereich festgestellt werden. Im Osten wurden vorwiegend Flugbewegungen des dort brütenden Rotmilanpaares vermerkt, wobei hier anzumerken ist, dass sich die Flüge mehrheitlich in Richtung der Offenlandflächen im Osten orientierten. Der Anlagenbereich im Osten wurde nur selten überflogen. Weitere Aktivitäten konnten über den Offenlandflächen im Süden der geplanten Anlagen vermerkt werden. Insgesamt konnten 451 Einzelflugbewegungen von windkraftempfindlichen Arten festgestellt werden, wobei der Rotmilan mit ca. 82%, gefolgt vom Schwarzmilan (ca. 9 %) am häufigsten beobachtet werden konnte. Als weitere Arten konnten vereinzelt Baumfalke, Graureiher, Korn- sowie Rohrweihe, Schwarzstorch, Wanderfalke sowie Weißstorch beobachtet werden. Tageskarten der Untersuchungstermine sind im Anhang (Kap. 10.2) beigelegt. 35

36 Abbildung 12: Übersichtskarte aller erfassten Flugbewegungen, der Beobachtungspunkte sowie der Horststandorte im Untersuchungsbereich. 36

37 Abbildung 13: Rasterauswertung der gesamten beobachteten Flugbewegung Rast- und Zugvogelerfassung Rastvögel Da für das Gebiet keine aktuellen/ausreichenden Daten vorhanden waren, wurden die nach dem Hinweispapier (LUBW) relevanten Vogelarten und Artengruppen im Radius von m um die Standorte der potenziellen Windenergieanlagen bei wöchentlichen Begehungen im Zeitraum von Oktober bis November 2015, im Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte Mai 2016 sowie Im August und September 2016 kartiert (siehe Tabelle 4). Die im Rahmen der Kartierung erfassten Rast- und Zugvögel wurden meist als Einzelvögel ohne besondere Ortsbindung kartiert. Insgesamt konnten 911 Individuen aus 16 zu berücksichtigenden Arten (windkraftempfindliche Arten sowie weitere Greifvögel) rastend oder jagend im Gebiet nachgewiesen werden (Abbildung 14). Von den beobachteten Arten ist der Mäusebussard die häufigste Art, gefolgt vom Rotmilan und Turmfalke. Die Ergebnisse sind in Tabelle 13 dargestellt. 37

38 Tabelle 13: Ergebnis Rast- und Zugvogelkartierung von Greifvögel. Aufgliederung in Erfassungsjahr und Kalenderwoche mit Summe der gesichteten Individuen. Art Gesamt Baumfalke Graureiher Habicht Kornweihe Mäusebussard Kibitz Merlin 1 1 Raubwürger Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Schwarzstorch 1 1 Silberreiher Sperber Turmfalke Weißstorch Abbildung 14: Rastende Greifvögel und windkraftempfindliche Arten Bei der Rastvogelkartierung wurden zusätzlich zu den nach Vorgabe der LUBW erfassten windkraftempfindlichen Arten und Greifvögeln auch rastende nicht windkraftempfindliche Arten notiert, die das Gebiet als Rastplatz nutzen. Die Ergebnisse sind in Abbildung 15 dargestellt sowie in tabellarischer Form in Anhang aufgeführt (Tabelle 17). 38

39 Abbildung 15: rastende nicht windkraftempfindliche Arten (siehe Tabelle 17) Bei Auswertung der Rastvogeluntersuchung ist deutlich zu sehen, dass die meisten Aktivitäten auf den Freiflächen um das Waldgebiet bestehen sowie weiterhin die Waldrandbereiche genutzt werden. Als häufigster genutzter Bereich sind die Offenlandbereiche zwischen Bierstetten und Allmannsweiler zu nennen, die auf dem Durchzugskorridor zum Federseeried liegen. Der Waldbestand selbst wird nur sehr selten genutzt. Es wurden keine regelmäßig aufgesuchten Massenschlafplätze von Singvögeln während den bisherigen Untersuchungen vorgefunden. Zugvögel Wie bereits in Kap beschrieben, sind gesonderte Erfassungen des Vogelzugs nach Vorgaben der LUBW nicht erforderlich, da diese Ermittlungen mehr- bis vieljährige, umfangreiche Vergleichszählungen erforderlich machen würden und diese nach derzeitigem Erkenntnisstand einem Antragssteller aus rechtlichen Gründen nicht zugemutet werden können. Weiterhin wird im LUBW Hinweispapier 2013 erläutert, dass es auch außerhalb bekannter Verdichtungsräume zu zeitlich begrenzten Verdichtungen des Vogelzugs kommen kann, welche hauptsächlich durch bestimmte Wetterlagen (z.b. starker Gegenwind) in Verbindung mit der lokalen Topographie hervorgerufen werden können. Nach aktuellem Kenntnisstand muss jedoch davon ausgegangen werden, dass solche Verdichtungserscheinungen zeitlich und räumlich starken Schwankungen ausgesetzt sind. Auf Grund der hohen Variabilität wurden von Seiten der LUBW keine Standards für die Erfassung des Vogelzugs festgelegt, die bei der Planung von WEA anzuwenden sind (vgl. Kap sowie LUBW 2013, Kap. 4). 39

40 Aufgrund der räumlichen Nähe zum Federseegebiet, das als FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet innerhalb der NATURA 2000 Schutzgebietskulisse geschützt ist, wurden während den Kartierungen der Rastvogelbestände im Frühjahr und Herbst auch Individuen vermerkt, die eindeutig das Gebiet als Zugvögel querten. Die Ergebnisse sind in Abbildung 16 dargestellt sowie in Tabelle 18 im Anhang aufgelistet. Das FFH-Gebiet Federsee und Blinder See bei Kanzach, das gleichzeitig als Vogelschutzgebiet Federseeried geschützt ist, befindet sich in ca. 6 km Entfernung (nördlich) zum Plangebiet und wird daher in Betracht gezogen. Das Federseeried bzw. der Federsee stellt das größte Moor Baden Württembergs dar und ist als bedeutendes Brut- und Rastgebiet für Vögel bekannt. Weiterhin stellt der Federsee (das Federseeried) einen wichtiger Bezugspunkt für Zugvögel dar, da das Gebiet auf einer wichtigen Vogelfluglinie liegt, die vom Bodensee in das Donautal zwischen Ehingen und Ulm führt. Aufgrund der Wichtigkeit des Federseerieds in Zusammenhang mit dem Vogelzuggeschehen wird nachfolgend auf das Thema Vogelzug in Zusammenhang mit dem Projektgebiet Steinbronnen näher eingegangen. Die Hauptzugrichtung ziehender Vögel im südlichen Baden-Württemberg verläuft von Südwest nach Nordost auf dem Heimzug im Frühjahr und in umgekehrter Richtung auf dem Wegzug im Herbst. Das Projektgebiet befindet sich daher im Bereich einer wichtigen Vogelzugroute, die vom Bodensee in das Donautal zwischen Ehingen und Ulm führt (bzw. in umgekehrter Richtung im Herbst). Bei den meisten Zugvögeln ist im europäischen Raum ein Breitfrontenzug ohne besondere Orientierung an morphologisch-natürlichen Gegebenheiten zu beobachten. Es gibt jedoch nachweislich Landschafts- / Landformen, die eine Anziehung auf Zugvögel ausüben und den Breitfrontenzug prägen können (Berthold 1990). Einige Arten nutzen beispielsweise Korridore (z.b. Flusstäler) und konzentrieren dort ihre Flüge zwischen Sommer- und Winterquartier. Vom Federseeried in Richtung Süden bestehen entsprechende Landschaftsformen bzw. Korridore zum einen durch das Schussental in Richtung Bodensee (Abbildung 17). Das Schussental stellt somit eine wichtige Verbindungsachse zwischen den Vogelschutzgebieten Federseeried und dem Eriskircher Ried dar. Auf dieser Route befinden sich zudem weitere Vogelschutzgebiete wie die Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher sowie weitere zahlreiche Feuchtbiotope, die als Rastgebiete genutzt werden. Eine weitere Verbindung vom Rastgebiet Federsee besteht in Richtung Westen. Südwestlich des Federseerieds befinden sich die Schwarzachtalseen, die einen Verbindungspunkt weiter in Richtung Südwesten darstellen. Die weitere Vogelzugroute führt von den Schwarzachtalseen entlang der Donau Richtung Mengen und Krauchenwies zum Vogelschutzgebiet Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen und weiter über die Schutzgebiete der Sauldorfer Seenplatte (Seen mit Weidengebüsch im NSG Sauldorfer Baggerseen) nach Süden zum Bodensee als international bedeutendes Rastgebiet für Zugvögel (Abbildung 17). Von den Krauchenwieser Seen nehmen einige Zugvögel auch die Route über das FFH- und Vogelschutzgebiet Pfrunger-Burgweiler Ried auf dem Weg in Richtung Bodensee. Die verschiedenen Zugrouten sind in Abbildung 17 dargestellt. 40

41 Aufgrund der Untersuchungen vor Ort sowie aufgrund der vorhandenen Strukturen ist davon auszugehen, dass der Waldstandort weder ein bedeutendes Rastgebiet, noch ein bedeutender Durchzugskorridor darstellt. Der Großteil des Vogelzugs verläuft im Bereich der beschriebenen Korridore außerhalb des Waldbestandes. Dies wird aus den Ergebnissen der Herbst- / und Frühjahrskartierungen 2015/2016, die innerhalb des artenschutzrechtlichen Gutachtens dargestellt sind, deutlich. Es wurden vorwiegend die Leitstrukturen im Umfeld des Waldstandortes genutzt (Abbildung 16). Hierzu zählen vorhandene Fließgewässer, Feuchtgebiete sowie Talstrukturen im Umfeld. Als Durchzugskorridor zum Federsee konnten innerhalb der Untersuchungen die Offenlandbereiche zwischen Bierstetten und Allmannsweiler eingestuft werden, die auf der Route ins beschriebene Schussental liegen. Der Waldbestand selbst wurde nur sehr selten genutzt bzw. überflogen. Die für das Vogelschutzgebiet Federseeried gelisteten Arten konnten teilweise während den Untersuchungen beobachtet werden. Dies waren aber vorwiegend Einzelbeobachtungen während des Durchzugs oder Arten, die die Feuchtwiesen im Umfeld zur Rast nutzten (Rohr- und Kornweihe, Merlin, Raubwürger, Schafstelze, Braunkehlchen und Schwarzkehlchen). Die Arten Rot- und Schwarzmilan konnten ganzjähring im Gebiet beobachtet werden. Wobei auch hier einige während des Durchzugs als Zugvögel registriert werden konnten. Während den artenschutzrechtlichen Untersuchungen konnten über dem Wald nur vereinzelt Sichtungen (Flugbewegungen) beobachtet werden. Die Bereiche im Umfeld wurden vermehrt als Rastgebiet oder auch als Nahrungsflächen von den registrierten Arten genutzt. Nach Abschluss der durchgeführten Untersuchungen wird davon ausgegangen, dass bei Umsetzung des Vorhabens keine Beeinträchtigung auf das 6 km entfernte FFH- und Vogelschutzgebiet Federseeried besteht. 41

42 Abbildung 16: Ziehende windkraftempfindliche Arten (siehe Tabelle 18). Ein Punkt auf der Karte entspricht dem Ort der Sichtung eines Überflugs. 42

43 Abbildung 17: Vogelzugrouten zum Rastgebiet Federsee und weiter nach Süden zum Bodensee. Blau markiert sind die einzelnen FFH-Gebiete im Umfeld bzw. im Bereich der Zugrouten, dunkel gestreift zusätzlich sind die als Vogelschutzgebiet geschützten Gebiete. 43

44 5.2 Fledermäuse Einschätzung zur Beurteilung des Quartier- und Jagdhabitatpotentials und des Kollisionsrisikos Zur Einschätzung und Beurteilung des Kollisionsrisikos und des Quartier- und Jagdhabitatpotenzials in dem geplanten Untersuchungsraum wurden vor Beginn der Erfassungen zum einen die vorhandenen Daten zu Fledermausvorkommen bei der LUBW abgefragt, zum anderen wurden sachkundige Personen befragt sowie vorhandene und vorliegende Datenmaterialien berücksichtigt. Innerhalb dem Meter Prüfradius sind bei der LUBW die Arten Myotis myotis, Myotis nattererii, Nyctalus noctula sowie Plecotus auritus gemeldet. Im weiteren Umfeld sind bei der LUBW die Arten Myotis daubentonii, Nyctalus leisleri, Pipistrellus nathusii, Pipistrellus pipistrellus sowie Myotis mystacinus gemeldet. Tabelle 14: Potentielles Fledermausvorkommen innerhalb Meter um die WEA Standorte Art Abk. Deutscher Name Wiss. Artname Bes. gesch. Str. gesch. FFH Anh. RL BW RL D Gm Großes Mausohr Myotis myotis s IV 2 V Fr Fransenfledermaus Myotis nattererii s IV 2 * Ga Großer Abendsegler Nyctalus noctula s IV I V Bl Braunes Langohr Plecotus auritus s IV 3 V Tabelle 15: Potentielles Fledermausvorkommen außerhalb Meter um die WEA Standorte Art Abk. Deutscher Name Wiss. Artname Bes. gesch. Str. gesch. FFH Anh. RL BW RL D Wa Wasserfledermaus Myotis daubentonii s IV 3 * Ka Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri s IV 2 D Ra Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii s IV i * Zw Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus s IV 3 * Kb Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus S IV 3 V 44

45 Legende Rote Liste (RL), D=Deutschland, BW= baden-württemberg 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet i G D V gefährdete wandernde Tierart Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt Daten defizitär, Einstufung nicht möglich Vorwarnliste * nicht gefährdet FFH- Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) II IV Art den Anhangs II Art des Anhangs IV Schutzstatus nach BNatSchG b s besonders geschützte Art streng geschützte Art Im Entwurf des Teilflächennutzungsplans Wind der Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen wird das Konfliktpotenzial als hoch bezeichnet, da innerhalb dem Waldgebiet mehrere Gebiete mit Quartierpotential für die Fransenfledermaus, den Kleinen Abendsegler, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus und das Braune Langohr vorhanden sind. Der Bierstetter Bach wird als Leitstruktur beschrieben. 45

46 5.2.2 Charakterisierung der potentiell vorhandenen Fledermausarten im Untersuchungsgebiet Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Die Wasserfledermaus ist stark an wasserreiche Biotope gebunden, bevorzugt an stehende Gewässer oder Flüsse mit ruhigen, langsam fließenden Abschnitten. In Auwäldern und Altwasserbereiche breiter Flusstäler ist diese Art am meisten anzutreffen. Ihre Quartiere liegen meist gewässernah in einer Entfernung von max. 2,5 km von den Jagdgebieten und wesentlich häufiger am Waldrand als mitten im Bestand. Die meist zwischen 20 und 40 Weibchen umfassenden Wochenstubenverbände nutzen mehrere Quartiere, die häufig gewechselt werden. Aus diesem Grunde ist im Quartierlebensraum ein ausreichendes Angebot geeigneter Baumhöhlen erforderlich. Wasserfledermäuse jagen in einer Höhe von 5 bis 20 cm über der Wasseroberfläche, wobei die georteten Beutetiere mit den großen Hinterfüßen und der Schwanzflughaut von der Wasseroberfläche abgegriffen und im Flug verzehrt werden. Wasserfledermäuse fliegen ihre Jagdhabitate aus Entfernungen von bis zu 10 km an, wobei die Strecken zwischen Quartier- und Jagdgebiet entlang von markanten Landschaftsstrukturen wie Hecken, Alleen und wenn möglich von Gewässern führt. In Baden-Württemberg ist diese Art häufig anzutreffen (BRAUN et al. 2003). In der Roten-Liste Baden-Württemberg ist die Wasserfledermaus als gefährdet eingestuft. Die nächsten größeren Gewässer sind in einigen Kilometern Entfernung zum Untersuchungsgebiet. Auf Grund der beschriebenen Strukturen innerhalb des Untersuchungsgebiets wird davon ausgegangen, dass möglicherweise einzelne Wasserfledermäuse das Gebiet auf der Suche nach Nahrungsflächen durchqueren. Diese Art ist gem. LUBW-Hinweispapier als nicht kollisionsgefährdet eingestuft. Großes Mausohr (Myotis myotis) Das Große Mausohr ist eine wärmeliebende Art, die klimatisch begünstigte Täler und Ebenen bevorzugt. Jagdhabitate sind Laubwälder, kurzrasiges Grünland, seltener Nadelwälder und Obstbaumwiesen. Die Jagd auf große Insekten (Laufkäfer etc.) erfolgt im langsamen Flug über dem Boden. Zu den Jagdhabitaten werden Entfernungen von 10 bis 15 km zurückgelegt, im Einzelfall können die Jagdquartiere bis zu 25 km vom Quartier entfernt liegen. Die Wochenstuben dieser Art befinden sich fast ausschließlich in Dachstühlen von Kirchen. Einzeltiere sowie Männchen- und Paarungsquartiere finden sich auch in Baumhöhlen und Nistkästen. Sommerquartiere liegen in Höhenlage bis zu 500 m, selten darüber. Die Winterquartiere befinden sich in Felshöhlen, Stollen oder tiefen Kellern. In Baden- Württemberg ist das Große Mausohr stark gefährdet (DIETZ et al. 2007; BRAUN et al. 2003). Innerhalb des Untersuchungsgebiets bzw. der vom Vorhaben betroffenen Flächen wird aufgrund der vorhandenen Strukturen und des geringen Totholzanteils von einem Jagd- und Nahrungshabitat dieser Fledermausart ausgegangen. Diese Art ist gem. LUBW-Hinweispapier als nicht kollisionsgefährdet eingestuft. Bartfledermaus (Myotis mystacinus/brandtii) Die Bartfledermaus ist eine anpassungsfähige Art, ohne streng festgelegte ökologische Ansprüche. Nach ihren Quartiervorlieben zählen die Bartfledermäuse zu den Hausfledermäusen. Nur selten werden Quartiere außerhalb menschlicher Siedlungen gefunden. Genutzt werden beispielsweise Fensterläden oder enge Spalten zwischen Balken und Mauerwerk sowie Verschalungen. Im Juni kommen die Jungen zur Welt, ab Mitte / Ende August lösen sich die Wochenstuben wieder auf. Als 46

47 bevorzugte Jagdgebiete nutzen sie lineare Strukturen wie Bachläufe, Waldränder, Feldgehölze und Hecken. Gelegentlich jagen die Tiere auch in Laub- und Michwäldern mit Kleingewässern sowie im Siedlungsbereich in Parks, Gärten, Viehställen und unter Straßenlaternen. Die individuellen Jagdreviere sind ca. 20 ha groß und befinden sich in einem Radius von 650 m (max. 2,8 km) um die Quartiere (BRAUN et al. 2003). Innerhalb dem Untersuchungsgebiet wird aufgrund der vorhandenen Strukturen von einem Jagd- und Nahrungshabitat dieser Fledermausart ausgegangen. Diese Art ist gem. LUBW-Hinweispapier als nicht kollisionsgefährdet eingestuft. Fransenfledermaus (Myotis nattererii) Die Fransenfledermaus lebt bevorzugt vor allem in Wäldern und parkartigen Landschaften sowie in durch Gebüsche, Hecken oder Baumreihen gegliederten halboffenen Landschaften in der Nähe von Gewässern. Selten ist sie auch in völlig waldfreien Landschaften anzutreffen. Die Jagdflüge erfolgen vom Kronenbereich bis in die untere Strauchschicht. Zum Teil gehen die Tiere auch in Kuhställen auf Beutejagd. Als Wochenstuben werden Baumquartiere auch Dachböden und Viehställe bezogen, wo sich die Tiere vor allem in Spalten und Zapfenlöchern aufhalten. Die Kolonien bestehen meist aus mehreren Gruppen von 10 bis 30 Weibchen, die gemeinsam einen Quartierverbund bilden. Ab Ende Mai / Anfang Juni bringen die standorttreuen Weibchen ihre Jungen zur Welt. Die Wochenstubenquartiere können ein- bis zweimal wöchentlich gewechselt werden, ab Ende August werden sie jedoch aufgelöst (BRAUN et al. 2003). Innerhalb des Untersuchungsgebiets wird aufgrund der vorhandenen Strukturen von einem Jagd- und Nahrungshabitat dieser Fledermausart ausgegangen. Diese Art ist gem. LUBW-Hinweispapier als nicht kollisionsgefährdet eingestuft. Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) Der kleine Abendsegler ist eine Waldfledermausart wobei die Palette der Waldbestände von Laubwälder, Eichen-Rotbuchenwälder, krautreiche Kiefernwälder mit Laubbaumaltholzinseln bis hin zu Nadelwäldern. Auch die Bewirtschaftung umfasst das ganze Spektrum vom ökologisch wertvollen Plenterwald bis zum reinen Altersklassenwald. Ein gut strukturierter Wald mit baumhöhlenreichen Althölzern scheint jedoch bevorzugt zu werden. Der kleine Abendsegler zählt außerdem zumindest während der Sommerquartiere zu den gebietstreuen Arten. In manchen Baumhöhlen ist der kleine Abendsegler sogar mit dem großen Abendsegler anzutreffen. Die Wochenstubenverbände umfassen bei dieser Art meist 20 bis 50 Weibchen (BRAUN et al. 2003). Innerhalb des Untersuchungsgebiets wird aufgrund der vorhandenen Strukturen von einem Jagd- und Nahrungshabitat dieser Fledermausart ausgegangen. Diese Art ist gem. LUBW-Hinweispapier als kollisionsgefährdet eingestuft. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Der große Abendsegler zählt nach seinen Jagdbiotop- und Quartiervorlieben wie seine Zwillingsart zu den Waldfledermausarten. Er nutzt vor allem Baumhöhlen in Wäldern aber auch in Parkanlagen. Der große Abendsegler jagt in großen Höhen zwischen 10 und 50 Metern über großen Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen sowie über beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Die Jagdgebiete können mehr als 10 km vom Quartier entfernt sein. In Baden-Württemberg handelt es sich 47

48 hierbei meist um Männchenquartiere, Wochenstuben sind absolute Ausnahme. Weibchen ziehen zur Reproduktion bis nach Norddeutschland, Polen und Südschweden. Die Männchen verbleiben oft im Gebiet und warten auf die Rückkehr der Weibchen im Spätsommer, die Paarungszeit ist im Herbst (BRAUN et al. 2003). Innerhalb des Untersuchungsgebiets wird aufgrund der vorhandenen Strukturen von einem Jagd- und Nahrungshabitat dieser Fledermausart ausgegangen. Diese Art ist gem. LUBW-Hinweispapier als kollisionsgefährdet eingestuft. Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Die Rauhautfledermaus ist eine typische Waldfledermausart, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Anteil an Wald und Gewässer vorkommt. Besiedelt werden Laub- und Kiefernwälder, wobei Auwaldgebiete in den Niederungen größerer Flüsse bevorzugt werden. Als Jagdgebiete werden vor allem insektenreiche Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern aufgesucht. Als Sommer- und Paarungsquartiere werden Spaltenverstecke an Bäumen bevorzugt, die sich meist im Wald oder an Waldrändern in Gewässernähe befinden. Genutzt werden auch Baumhöhlen, Fledermauskästen, Jagdkanzeln, seltener auch Holzstapel oder waldnahe Gebäudequartiere. Die Paarung findet während des Durchzugs von Mitte Juli bis Anfang Oktober statt. Die reviertreuen Männchen besetzten hierzu individuelle Paarungsquartiere. Die Rauhautfledermaus wird in Baden-Württemberg nicht reproduziert, obwohl zumindest im Bodenseegebiet einzelne Reproduktionen nachgewiesen wurden. Die Rauhautfledermaus ist vor allem während der Zugzeit und zur Überwinterung in Baden-Württemberg anzutreffen (BRAUN et al. 2003). Innerhalb des Untersuchungsgebiets wird aufgrund der vorhandenen Strukturen von einem Jagdhabitat dieser Fledermausart ausgegangen. Diese Art ist gem. LUBW-Hinweispapier als kollisionsgefährdet eingestuft. Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Zwergfledermäuse sind Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften, vor allem im Siedlungsbereich vorkommen. Als Hauptjagdgebiete dienen dieser Art Gewässer, Kleingehölze sowie aufgelockerte Laub- und Mischwälder. Im Siedlungsbereich werden parkartige Gehölzbestände sowie Straßenlaternen aufgesucht. Die Tiere jagen in einer Höhe von 2 bis 6 Meter Höhe im freien Luftraum oftmals entlang von Waldrändern, Hecken und Wegen. Die individuellen Jagdgebiete können bis zu 2,5 km um das Quartier liegen. Als Wochenstuben werden fast ausschließlich Spaltenverstecke an und in Gebäuden aufgesucht. Dies können Hohlräume hinter Fensterläden, Rolladenkästen, Flachdächer und Wandverkleidungen sein. Baumquartiere sowie Nistkästen werden nur selten bewohnt, in der Regel von einzelnen Männchen. Ab Mitte Juni werden die Jungen geboren. Ab Anfang/Mitte August lösen sich die Wochenstuben jedoch wieder auf (BRAUN et al. 2003). Innerhalb des Untersuchungsgebiets wird aufgrund der vorhandenen Strukturen von einem Jagd- und Nahrungshabitat dieser Fledermausart ausgegangen. Diese Art ist gem. LUBW-Hinweispapier als kollisionsgefährdet eingestuft. 48

49 Braunes Langohr (Plecotus auritus) Als Waldfledermaus bevorzugt das braune Langohr unterholzreiche, mehrschichtige lichte Laub- und Nadelwälder mit einem größeren Bestand an Baumhöhlen. Als Jagdgebiete dienen außerdem Waldränder, gebüschreiche Wiesen, strukturierte Gärten, Streuobstwiesen und Parkanlagen im Siedlungsbereich. Braune Langohren jagen bevorzugt in niedriger Höhe (0,5-7 m) im Unterwuchs. Als Wochenstuben werden neben Baumhöhlen, Spalten und Nistkästen oftmals auch Quartiere in und an Gebäuden (Dachböden, Spalten) bezogen. Im Wald lebende Kolonien wechseln alle 1-4 Tage das Quartier (BRAUN et al. 2003). Innerhalb des Untersuchungsgebiets wird aufgrund der vorhandenen Strukturen von einem Jagd- und Nahrungshabitat dieser Fledermausart ausgegangen. Diese Art ist gem. LUBW-Hinweispapier als nicht kollisionsgefährdet eingestuft Automatische Dauererfassung und Transektbegehungen Aufgrund der fast identischen Rufeigenschaften lassen sich einige Fledermausarten rein akustisch kaum voneinander unterscheiden. Dies ist insbesondere bei der Großen und Kleinen Bartfledermaus (Myotis brandtii / mystacinus) und den beiden in Deutschland vorkommenden Arten der Gattung Langohrfledermäuse (Plecotus), dem Grauen Langohr (P. austriacus) und dem Braunen Langohr (P. auritus), der Fall. Aber auch kleine und mittelgroße Arten der Gattung Mausohrfledermäuse (Myotis) haben sehr ähnliche Rufeigenschaften. Dies gilt auch für die Rufe der Fledermäuse der Gattung Abendsegler (Nyctalus), Breitflügelfledermaus (Eptesicus) und Zweifarbfledermäuse (Verspertilio). Diese lassen sich oft nicht eindeutig einer Art zuordnen. Manche Rufe wurden außerdem nur teilweise oder nur sehr ungenau (leise und kurz) aufgezeichnet, so dass die Art nicht näher bestimmt werden konnte. Die nicht eindeutig bestimmbaren Rufaufzeichnungen wurden daher nur auf Gattungsniveau bestimmt oder nur als artunspezifischer Fledermausruf klassifiziert. Bei den Rufaufzeichnungen ist zu beachten, dass die Anzahl der aufgezeichneten Rufdateien nicht die Anzahl der Individuen einer Art wiederspiegelt. Häufig halten sich einzelne Tiere für längere Zeit jagend in der Nähe eines Detektors auf. Außerdem ist es möglich, dass ein Aufnahmegerät an einer Flugschneise platziert wurde, die von vielen Fledermausindividuen genutzt wird. Auch bei den Transektbegehungen kann eine hohe Fledermausaktivität sowohl auf ein bedeutendes Jagdgebiet von einem oder wenigen Individuen als auch auf eine Flugschneise hinweisen. Die Auswertung der Fledermausuntersuchung erfolgte innerhalb der drei Untersuchungszeiträume (Block 1 bis 3) sowie für die Transektbegungen und dem Dauermonitoring. Allgemein kann für den gesamten Untersuchungszeitraum festgestellt werden, dass die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) am häufigsten detektiert wurde. Transektbegehungen Während den Transektbegehungen zum Frühjahrszug (Block 1) wurden bei den 6 Begehungen innerhalb den zehn Transekten insgesamt 173 Rufe detektiert. Hiervon ist mit 75% der Rufe die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) die am häufigsten detektierte Art, gefolgt von den Arten Rauhautfledermaus/Weißrandfledermaus (Pipistrellus nathusii/kuhlii) mit ca. 10%. Die höchste Rufdichte wurde im Bereich des Transektes 2 (49 Aufnahmen) erreicht. Die Einzelauswertungen der Transekte innerhalb Block 1 ist im Anhang (Kap ) enthalten. 49

50 Während der Wochenstubenzeit (Block 2) wurden im gleichen Untersuchungsumfang innerhalb 6 Begehungen insgesamt 209 Rufe detektiert, wobei wieder die Zwergfledermaus (P.pipistrellus) als häufigste Art nachgewiesen werden konnte. Die Ergebnisse sind in den Abbildung 18 und Abbildung 19 dargestellt. Die höchste Rufdichte im Block 2 konnte am Transekt 9 mit 91 Aufnahmen erreicht werden (Kap ). Innerhalb den Transektbegehungen im Block 3 wurden insgesamt 485 Rufaufnahmen detektiert. Die höchste Anzahl konnte der Zwergfledermaus (P. pipistrellus) zugeordnet werden (Abbildung 20). Die höchste Rufdichte konnte an Transekt 3 sowie an Transekt 9 detektiert werden. Abbildungen zu den einzelnen Transektbegehungen sind im Anhang enthalten Ergebnis Transektbegehungen Block 1 (Gesamt 173 Aufnahmen) 50 0 Ergebnis Abbildung 18: Ergebnisdarstellung der Transektbegehungen Block Ergebnis Transektbegehungen Block 2 (Gesamt 209 Aufnahmen) 50 0 Ergebnis Abbildung 19: Ergebnisdarstellung der Transektbegehungen Block 2 50

51 Ergebnis Transektbegehungen Block 3 (Gesamt 485 Aufnahmen) Ergebnis Abbildung 20: Ergebnisdarstellung der Transektbegehungen Block 3 Dauermonitoring Die Ergebnisse des Dauermonitoring geben Aufschluss über die Aktivitätsdichten von Fledermäusen an ausgewählten Standorten. Die Auswertung des Dauermonitorings erfolgte ebenfalls innerhalb der Untersuchungszeiträume (Blöcke 1 bis 3). Die Standorte 2, 3 sowie 4 wurden an den geplanten Anlagenstandorten installiert. Das registrierte Artenspektrum sowie deren Häufigkeitsverteilung bestätigen die Ergebnisse der Transektbegehungen aus Block 1. Eine Ausnahme bildet Standort 2, da hier mehrheitlich Arten der Gattung Mausohren (Myotis) registriert werden konnten. An den übrigen vier Standorten war die Zwergfledermaus die häufigste Art (Abbildung 21 bis Abbildung 25). Die Ergebnisse des Dauermonitorings innerhalb der Wochenstubenzeit geben ähnliche Ergebnisse wieder. Wieder stellt die Zwergfledermaus die häufigste nachgewiesene Art dar, wobei auch innerhalb Block 2 am Standort 2 mehrheitlich Mausohren detektiert werden konnten. Die Anzahl der aufgenommen Rufe sind im Block 2 höher als noch im Block 1, wobei die Artenzusammensetzung ähnlich verteilt ist (Abbildung 26 bis Abbildung 30). Innerhalb den Untersuchungen zum Block 1 sowie Block 2 wurde an dem Dauermonitoringstandort 1, der sich im Norden des Untersuchungsgebietes befindet, die höchste Anzahl an Fledermausrufen detektiert. Dieser Bereich befindet sich nicht an den Anlagenstandorten. Die höchste Anzahl an detektierten Rufen konnte während der Wochenstubenzeit im Bereich des Dauermonitoringstandorts 5, ebenfalls außerhalb der Eingriffsbereiche, gemacht werden. Hier konnten über Rufe detektiert werden. Während den Dauermonitoringsuntersuchungen im Block 3 wurden wie bereits in Block 2 am Standort 5 die meisten Rufe detektiert. Standort 2 wies ebenfalls eine hohe Rufdichte auf. Die Standorte 3 und 4 wiesen eine ähnliche Anzahl an Rufen auf, am Standort 1 war mit knapp 150 Rufen die geringste Aktivität. 51

52 Dauermonitoring Block 1 (Standort 1) Gesamtaufnahmen: Ergebnis Abbildung 21: Artenspektrum Standort 1 (Block 1) 2500 Dauermonitoring Block 1 (Standort 2) Gesamtaufnahmen: Ergebnis Myotis myotis Myotis spec. Abbildung 22: Artenspektrum Standort 2 (Block 1) Dauermonitoring Block 1 (Standort 3) Gesamtaufnahmen: Ergebnis Abbildung 23: Artenspektrum Standort 3 (Block 1) 52

53 Dauermonitoring Block 1 (Standort 4) (Gesamtaufnahmen: 464) Ergebnis Abbildung 24: Artenspektrum Standort 4 (Block 1) Dauermonitoring Block 1 (Standort 5) Gesamtaufnahmen: Ergebnis Abbildung 25: Artenspektrum Standort 5 (Block 1) Dauermonitoring Block 2 (Standort 1) Gesamtaufnahmen: Ergebnis Abbildung 26: Artenspektrum Standort 1 (Block 2) 53

54 Dauermonitoring Block 2 (Standort 2) Gesamtaufnahmen: Ergebnis Abbildung 27: Artenspektrum Standort 2 (Block 2) Dauermonitoring Block 2 (Standort 3) Gesamtaufnahmen: Ergebnis Abbildung 28: Artenspektrum Standort 3 (Block 2) Dauermonitoring Block 2 (Standort 4) Gesamtaufnahmen: Ergebnis Abbildung 29: Artenspektrum Standort 4 (Block 2) 54

55 Dauermonitoring Block 2 (Standort 5) Gesamtaufnahmen: Ergebnis Abbildung 30: Artenspektrum Standort 5 (Block 2) Dauermonitoring Block 3 (Standort 1) Gesamtaufnahmen: Myotis myotis Myotis spec. Nyctalus spec. Pipistrellus nathusii/kuhlii Pipistrellus pipistrellus Abbildung 31: Artenspektrum Standort 1 (Block 3) Dauermonitoring Block 3 (Standort 2) Gesamtaufnahmen: Abbildung 32: Artenspektrum Standort 2 (Block 3) 55

56 Dauermonitoring Block 3 (Standort 3) Gesamtaufnahmen: Myotis myotis Myotis spec. Pipistrellus pipistrellus Plecotus spec. Chiroptera Abbildung 33: Artenspektrum Standort 3 (Block 3) Dauermonitoring Block 3 (Standort 4) Gesamtaufnahmen: Myotis myotis Myotis spec. Pipistrellus pipistrellus Abbildung 34: Artenspektrum Standort 4 (Block 3) Dauermonitoring Block 3 (Standort 5) Gesamtaufnahmen: Abbildung 35: Artenspektrum Standort 5 (Block 3) 56

57 5.3 Sonstige Anhang IV Arten Zur Abschätzung des potentiellen Vorkommens relevanter Arten innerhalb des Plangebiets wurden vorab auf Grundlage einer Relevanzbegehung die betroffenen Biotopstrukturen aufgenommen und mit den Habitatansprüchen der jeweiligen Artengruppen abgeglichen. Die Ergebnisse dieser Abschätzung sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst. Tabelle 16: Analyse der Biotopstrukturen für die Anhang IV Arten (außer Fledermäuse) Arten Habitatansprüche Amphibien Alpen-Kammmolch (Triturus carnifex) Alpensalamander (Salamandra atra) Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) Gelbbauchunke (Bombina variegata) Kammmolch (Triturus cristatus) Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) Kreuzkröte (Bufo calamita) Laubfrosch (Hyla arborea) Moorfrosch (Rana arvalis) Rotbauchunke (Bombina bombina) Springfrosch (Rana dalmatina) Bewertung der Lebensraumansprüche Viele Arten sind aufgrund der geografischen Populationsverteilung in Deutschland für das Untersuchungsgebiet ausschließbar (z.b. Alpensalamander, Rotbauchunke, Moorfrosch u.a.). Des Weiteren besteht für die meisten Arten eine ausgeprägte Bindung zum Wasser (Fließgewässer, Stillgewässer usw.). Die Vorhabenbereiche liegen vollständig im Wald. Wasserflächen sind nicht vorhanden. Die Gelbbauchunke siedelt gelegentlich auch in Wäldern mit Windwürfen, Kahlschlägen oder Schneisen (z.b. Fahrwege). Hier nutzt sie zur Fortpflanzung und als Aufenthaltsgewässer besonnte, nicht oder wenig bewachsene Klein(st)gewässer, wie etwa Fahrspuren. Wechselkröte (Bufo viridis) Prüfung der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Keine der gelisteten Amphibienarten findet im Baufeld günstige Habitatbedingungen. Es kann ausgeschlossen werden, dass es durch den Bau der Windenergieanlagen zu einem erhöhten Tötungsrisiko kommt. Entsprechend liegen keine direkte Störungen der Arten oder Zerstörung von Fortpflanzungsstätten vor. 57

58 Käfer Alpenbock (Rosalia alpine) Breitrand (Dytiscus latissimus) Eremit (Osmoderma eremita) Goldstreifiger Prachtkäfer (Buprestis splendens) Heldbock (Cerambyx cerdo) Rothalsiger Düsterkäfer (Phryganophilus ruficollis) Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer (Graphoderus bilineatus) Bewertung der Lebensraumansprüche Viele Arten sind aufgrund der geografischen Populationsverteilung in Deutschland für das Untersuchungsgebiet ausschließbar (z.b. Alpenbock, Heldbock, Scharlachkäfer u.a.). Des Weiteren besteht für die meisten Arten eine ausgeprägte Bindung zum Wasser (Fließgewässer, Stillgewässer usw.). Die Vorhabenbereiche liegen vollständig im Wald. Wasserflächen sind nicht vom Vorhabenbereich nicht betroffen. Ein weiterer typischer Lebensraum sind wärmegeprägte Wälder mit altem Laubbaumbestand (z.b. Eremit). Diese Habitatstrukturen sind im Gebiet nicht vorhanden. Vierzähniger Mistkäfer (Bolbelasmus unicornis) Prüfung der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Keine der gelisteten Käferarten findet im Baufeld günstige Habitatbedingungen. Es kann ausgeschlossen werden, dass es durch den Bau der Windenergieanlagen zu einem erhöhten Tötungsrisiko kommt. Entsprechend liegen keine direkten Störungen der Arten oder Zerstörung von Fortpflanzungsstätten vor. Libellen Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes) Gekielte Smaragdlibelle (Oxygastra curtisii) Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis) Östliche Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons) Sibirische Winterlibelle (Sympecma paedisca) Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis) Bewertung Viele Arten sind aufgrund der geografischen Populationsverteilung in Deutschland für das Untersuchungsgebiet ausschließbar (z.b. Asiatische Keiljungfer, Gekielte Smaragdlibelle, Grüne Mosaikjungfer u.a.). Des Weiteren bestehen für die meisten Arten eine ausgeprägte Bindung zum Wasser (Fließgewässer, Stillgewässer usw.). Die Vorhabenbereiche liegen vollständig im Wald. Wasserflächen sind nicht vorhanden. Prüfung der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Keine der gelisteten Libellenarten findet im Baufeld günstige Habitatbedingungen. Es kann ausgeschlossen werden, dass es durch den Bau der Windenergieanlagen zu einem erhöhten Tötungsrisiko kommt. Entsprechend liegen keine direkten Störungen der Arten oder Zerstörung von Fortpflanzungsstätten vor. 58

59 Reptilien Äskulapnatter (Zamenis longissimus) Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis) Mauereidechse (Podarcis muralis) Östliche Smaragdeidechse (Lacerta viridis) Schlingnatter (Coronella austriaca) Würfelnatter (Natrix tessellata) Bewertung Viele Arten sind aufgrund der geografischen Populationsverteilung in Deutschland für das Untersuchungsgebiet ausschließbar (z.b. Äskulapnatter, Östliche Smaragdeidechse u.a.). Des Weiteren besteht für Nattern und die Sumpfschildkröte eine ausgeprägte Bindung zum Wasser (Fließgewässer, Stillgewässer usw.). Die Vorhabenbereiche liegen vollständig im Wald. Wasserflächen sind nicht vorhanden. Zauneidechse (Lacerta agilis) Prüfung der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Keine der gelisteten Reptilienarten findet im Baufeld günstige Habitatbedingungen. Es kann ausgeschlossen werden, dass es durch den Bau der Windenergieanlagen zu einem erhöhten Tötungsrisiko kommt. Entsprechend liegen keine direkten Störungen der Arten oder Zerstörung von Fortpflanzungsstätten vor. Säugetiere Baumschläfer (Dryomys nitedula) Biber (Castor fiber) Birkenmaus (Sicista betulina) Braunbär (Ursus arctos) Europäischer Nerz (Mustela lutreola) Feldhamster (Cricetus cricetus) Fischotter (Lutra lutra) Haselmaus (Muscardinus avellanarius) Luchs (Lynx lynx) Wildkatze (Felis silvestris) Wisent (Bison bonasus) Wolf (Canis lupus) Ziesel (Spermophilus citellus) Bewertung Viele Arten sind aufgrund der geografischen Populationsverteilung in Deutschland für das Untersuchungsgebiet ausschließbar (z.b. Baumschläfer, Feldhamster, Wildkatze, Luchs, Wisent, Wolf, Braunbär u.a.). Des Weiteren besteht für einige Arten eine ausgeprägte Bindung zum Wasser (Biber, Birkenmaus, Fischotter). Die Vorhabenbereiche liegen vollständig im Wald. Wasserflächen sind nicht vorhanden. Die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) gilt als streng an Gehölze gebundene Art. Sie bevorzugt Lebensräume mit einer hohen Artenund Strukturvielfalt. Dies sind meist Laubwälder oder Laub-Nadel-Mischwälder mit gut entwickeltem Unterholz. Die geeignetsten Lebensräume haben eine arten- und blütenreiche Strauchschicht. Prüfung der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Keine der gelisteten Säugetierarten (Ausnahme: Haselmaus) findet im Baufeld günstige Habitatbedingungen. Es kann ausgeschlossen werden, dass es durch den Bau der Windenergieanlagen 59

60 zu einem erhöhten Tötungsrisiko kommt. Entsprechend liegen keine direkten Störungen der Arten oder Zerstörung von Fortpflanzungsstätten vor. Schmetterlinge Apollofalter (Parnassius apollo) Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle) Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Eschen-Scheckenfalter (Euphydryas maturna) Gelbringfalter (Lopinga achine) Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata) Heckenwollafter (Eriogaster catax) Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) Bewertung Viele Arten sind aufgrund der geografischen Populationsverteilung in Deutschland für das Untersuchungsgebiet ausschließbar (z.b. Eschen- Scheckenfalter, Haarstrangwurzeleule, Wald- Wiesenvögelchen u.a.). Des Weiteren besteht für einige Arten eine ausgeprägte Bindung zu brachliegenden oder randlich ungenutzten Feucht- und Moorwiesen, feuchte Hochstaudenfluren (Großer Feuerfalter, Blauschillernde Feuerfalter, Heller Wiesenknopf-Ameisen-bläuling u.a.) Die Vorhabensbereiche liegen vollständig im Wald. Die bevorzugten Lebensräume sind nicht vorhanden. Moor-Wiesenvögelchen (Coenonympha oedippus) Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) Osterluzeifalter (Zerynthia polyxena) Quendel-Ameisenbläuling (Maculinea arion) Regensburger Gelbling (Colias myrmidone) Schwarzer Apollo (Parnassius mnemosyne) Wald-Wiesenvögelchen (Coenonympha hero) Prüfung der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Keine der gelisteten Schmetterlingsarten findet im Baufeld günstige Habitatbedingungen. Es kann ausgeschlossen werden, dass es durch den Bau der Windenergieanlagen zu einem erhöhten Tötungsrisiko kommt. Entsprechend liegen keine direkten Störungen der Arten oder Zerstörung von Fortpflanzungsstätten vor. 60

61 5.3.1 Haselmäuse Die Haselmaus (M. avellanarius) kommt, als streng an Gehölze gebundene Art, vorrangig in Lauboder Laub-Nadel-Mischwäldern mit gut entwickeltem Unterholz vor. Auch Hecken, Knicks und Verkehrsbegleitgrün werden gern besiedelt. Bevorzugt werden insbesondere Gehölze, Hecken, Verjüngungsbestände und Waldränder, in denen ein ausreichendes Angebot an früchtetragenden Sträuchern wie Holunder, Schneeball, Eibe, Faulbaum, Weißdorn, Brombeere, Himbeere und Haselnuss herrscht. Die Haselmaus gilt in einigen Teilen ihres Verbreitungsgebiets als gefährdet. Da die Haselmaus im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt wird, ist sie bei Eingriffsreglungen, auch unabhängig von Schutzgebieten, zu berücksichtigen. In Deutschland ist die Art nach 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG besonders und streng geschützt. In der Roten Liste der Bundesrepublik Deutschland wird sie als Art der Vorwarnliste geführt. In der Roten Liste der gefährdeten Säugetiere in Baden-Württembergs wird sie in der Gefährdungskategorie G (Gefährdung anzunehmen aber Status unbekannt) gelistet. Die Gefährdungsursachen gehen dabei hauptsächlich auf anthropogen bedingte Habitatveränderungen, beispielsweise Intensivierung der Forstwirtschaft, Aufgabe der Niederwaldpflege und Fragmentierung der Lebensräume, zurück. Die vergleichbar geringen Populationsdichten können zudem von ungünstigen klimatischen Bedingungen und der damit einhergehenden geringeren Nahrungsverfügbarkeit beeinträchtigt werden. Am fand eine Kontrolle der ausgebrachten Haselmaustubes im Projektgebiet statt. In keinem der 20 installierten Tubes konnte ein Nachweis einer Haselmaus erbracht werden. Auch konnten in den Bereichen der Eingriffsflächen bei einer stichprobenartigen Suche keine Freinester und keine charakteristisch geöffnete Haselnüsse gefunden werden. Eine Betroffenheit der Haselmaus durch das Vorhaben kann daher ausgeschlossen werden. 61

62 6 Artenschutzrechtliche Prognose und Bewertung der Schädigung und / oder Störung nach 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG (bau-, anlageund betriebsbedingt) 6.1 Avifauna Nicht windkraftempfindliche Brutvogelarten Tötung, Verletzung, Fang ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Durch die Baufeldfreimachung und den Baubetrieb kann es zur Tötung und Verletzung von Individuen kommen. Hierbei sind insbesondere die Gelege und nicht flügge Jungvögel betroffen. Zur Vermeidung dieser Tötung und Verletzung ist die Baufeldfreimachung und somit die Vegetationsentnahme außerhalb der Brutzeit von Vögeln durchzuführen. Nicht windkraftempfindliche Vogelarten sind nicht in höherem Maße kollisionsgefährdet. Anlagen- und betriebsbedingt kann eine Tötung und Verletzung einzelner Individuen nicht ausgeschlossen werden, jedoch sind diese als nicht populationsrelevant anzusehen. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ist auszuschließen. Weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind für die nicht windkraftempfindlichen Vogelarten nicht notwendig, da diese weder Meideverhalten gegenüber WEA zeigen, noch kollisionsgefährdet sind. Erhebliche Störung ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Das Störungsverbot kann durch Scheuchwirkung und Meideverhalten bei störungsempfindlichen Vogelarten ausgelöst werden. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert wird. Die im Untersuchungsgebiet erfassten nicht windkraftempfindlichen Brutvogelarten sind weit verbreitete Arten und können im Untersuchungsgebiet auch nach Umsetzung des Vorhabens vorkommen. Bei der vorgesehenen Durchführung der Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit von Vögeln können Beunruhigungen oder sonstige Störungshandlungen (Lärm, Licht) mit Beeinträchtigung einer lokalen Population ausgeschlossen werden. Störungen durch den sog. Diskoeffekt können durch die matte, nicht reflektierende Lackierung der Rotorblätter ausgeschlossen werden. Durch Umsetzung des Vorhabens und somit der Errichtung der Windenergieanlagen ist eine erhebliche Störung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen nicht windkraftempfindlichen Brutvogelarten nicht zu erwarten. Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Generell kann für alle Vogelarten, die das Untersuchungsgebiet als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nutzen, eine Beeinträchtigung entstehen. Für die nicht windkraftempfindlichen Vogelarten entsteht diese Beeinträchtigung durch das Wegfallen bzw. die Zerstörung von möglichen Bruthabitaten im Zuge der Baumaßnahmen. Durch Einhalten der Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten der Vögel können Tötungs- und Störungsverbote vermieden werden. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Arten im räumlichen Zusammenhang ist durch die vorhandenen und verbleibenden Strukturen im Plangebiet weiterhin gegeben (Ausweichlebensräume bzw. -habitate sind vorhanden). In den Eingriffsbereichen konnten keine streng geschützten Arten lokalisiert werden. Die lokalen Populationen werden in ihrem Erhaltungszustand nicht gefährdet. Ein Verbotstatbestand nach 44 ff. BNatSchG kann unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. 62

63 6.1.2 Windkraftempfindliche, kollisionsgefährdete Vogelarten Tötung, Verletzung, Fang ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Als relevante, windkraftempfindliche und kollisionsgefährdete Arten brüten der Rotmilan, der Schwarzmilan sowie der Baumfalke im Untersuchungsgebiet. Innerhalb des Meter Radius um die WEA Standorte befinden sich zwei Rotmilanhorste. Die weiteren Rotmilanhorste befinden sich im weiteren Umfeld. Die bisher bekannten Schwarzmilanhorste befinden sich in ca Meter Entfernung. Weitere Fortpflanzungsstätten anderer windkraftempfindlicher Brutvogelarten wurden innerhalb des artspezifischen Abstandsradius nach Tab. 1 Spalte 4 LUBW Hinweispapier für das Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen. Alle drei geplanten WEA befinden sich innerhalb eines Milandichtezentrums, da in dem Meter Radius mehr als drei Brutpaare des Rotmilans vorhanden sind. Nach Literaturangaben bewohnt der Rotmilan bevorzugt lichte Altholzbestände in einer abwechslungsreich gegliederten Landschaft. Das Nahrungshabitat umfasst vor allem die offene, reich strukturierte Kulturlandschaft (Hölzinger et al. 1987; Wasmund 2013; Mebs und Schmidt 2014). Diese Angaben können durch die vorliegenden Ergebnisse zu den Horststandorten sowie anhand der Beobachtungen während den Begehungen im Gebiet bestätigt werden. Die durchgeführten Untersuchungen von März bis August 2016 der regelmäßig genutzten Nahrungshabitate und Flugkorridore ergaben eine Frequentierung des westlichen sowie östlichen Waldrandbereichs. Die Flugbewegungen der Milane orientierten sich aber arttypisch vorwiegend über der offenen Kulturlandschaft. Aufgrund der Beobachtungen der Flugbewegungen und der Wald- / Offenlandverteilung kann davon ausgegangen werden, dass sich das, im östlichen Untersuchungsgebiet brütende Rotmilanpaar, bei Nahrungsflügen überwiegend über den vorhandenen Offenlandstrukturen im Osten aufhält. Ein Überflug der Anlagenbereiche wurde nur einmal beobachtet. Im westlichen Bereich des Untersuchungsgebietes konnten aufgrund der vorhandenen Rotmilan Brutstätte auch eine starke Frequentierung der Offenlandbereiche sowie der angrenzenden Waldrandbereichen beobachtet werden. Direkte Überflüge des Bereiches der geplanten WEA 1 wurden jedoch nur an 1-2 Tagen beobachtet (vgl. Tageskarten Kap. 10.2). Da die meisten Flugbewegungen am Waldrand stattgefunden haben, wurde der Standort der WEA 1, als Vermeidungsmaßnahme, um etwa 60 Meter in das Waldinnere verschoben. Nach Auswertung der Ergebnisse der Flugbewegungen sowie nach Optimierung des westlichen Anlagenstandorts unter Berücksichtigung des natürlichen Nahrungshabitates dieser Art (offene Kulturlandschaft) ist die Signifikanzschwelle und somit das Eintreten des Verbotstatbestandes nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für den Rotmilan durch Umsetzung des Vorhabens nach Einschätzung der Gutachter nicht gegeben. Als weitere windkraftgefährdete Art wurde nahe der WEA 1 ein Baumfalkenpaar mit einem Brutstandort kartiert. Durch das Verschieben des geplanten WEA-Standorts ins Waldinnere und aufgrund der kartierten Flugbewegungen der Art, bei welcher keine Überflüge des WEA-Standorts gesichtet wurden, wird nicht von einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos ausgegangen. 63

64 Als Maßnahme zum Bestandserhalt sollen zudem im Vorhabengebiet, außerhalb des Meter Radius, Ersatzhorste angebracht werden um dem Baumfalken, welcher keine ausgeprägte Horstbindung hat, langfristig geeignete Brutmöglichkeiten abseits der Anlagenstandorte anzubieten. Dies ist auch vor dem Hintergrund von Störungen (z.b. Waldarbeiten zur Entfernung von Käferholz im Bereich der Brutstätte) sinnvoll. Ein Konzept mit einer ausführlichen Beschreibung der Maßnahmen sowie der kartografischen Verortung der Ersatzhorste liegt diesem Gutachten bei. Aufgrund des Fehlens von Fortpflanzungsstätten weiterer kollisionsgefährdeter Arten innerhalb des artspezifischen Abstandsradius nach Tab. 1 Spalte 4 LUBW Hinweispapier sowie nach Auswertung der regelmäßig frequentierten Flugkorridore kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für andere Arten ebenfalls ausgeschlossen werden. Erhebliche Störung ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Aufgrund der Lage der geplanten Anlagenstandorte innerhalb einer Waldfläche sind keine bedeutenden Jagd- und Nahrungshabitate sowie keine Rastgebiete des im Untersuchungsraum vorkommenden Rotmilane betroffen. Es werden außerdem keine regelmäßig frequentierten Flugwege und Nahrungshabitate von windkraftempfindlichen Vogelarten beeinträchtigt. Störungsempfindliche Arten gem. Tab. 1 LUBW Hinweispapier konnten im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden. Eine erhebliche Störung nach 44 Abs. 1 Nr. 2 ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Eine Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten und somit ein Verbotstatbestand nach 44 Abs. 1 Nr. 3 durch Umsetzung des Vorhabens ist unter Berücksichtigung der Vermeidung- und Minimierungsmaßnahmen nicht zu erwarten Rast- und Zugvögel Grundsätzlich können bei der Errichtung von WEA innerhalb oder im unmittelbaren Umfeld von Rastbzw. Überwinterungsgebieten Verstöße gegen das Tötungsverbot nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, das Störungsverbot ( 44 Abs. 1 Nr. 2) sowie das Verbot der Beschädigung bzw. Zerstörung der Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3) auftreten. Bei den zu diesem Vorhaben durchgeführten Zug- und Rastvogelkartierungen konnte kein bedeutendes Rastgebiet der besonders zu berücksichtigenden Arten festgestellt werden. Es wurden außerdem keine regelmäßig aufgesuchten Massenschlafplätze von Singvögeln vorgefunden. Die signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos oder das Eintreten des Störungs- oder Beschädigungsverbotes nach 44 Abs. 1 BNatSchG durch das Vorhaben ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht zu erwarten. 6.2 Fledermäuse Tötung, Verletzung, Fang ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) An allen drei Anlagenstandorten sowie entlang der Zuwegungen ist aufgrund der vorhandenen Strukturen sowie des geringen Alters der Waldbestände nicht davon auszugehen, dass Wochenstubenquartiere betroffen sind. Bei der Datenrecherche zu potentiell vorkommenden Fledermausarten konnten im Gebiet ebenfalls keine Wochenstuben festgestellt werden. Winterquartiere sind aufgrund der Habitatausstattung auszuschließen. 64

65 Generell ist das Quartierpotenzial für Fledermäuse im Plangebiet gering, da kaum geeignete Quartierbäume vorhanden sind. Unter Berücksichtigung der Baufeldfreimachung in den Wintermonaten außerhalb dem Vorhandensein von Fledermäusen kann der Verbotstatbestand nach 44 Abs. 1 Nr. 1 ausgeschlossen werden. Bei den Untersuchungen der Fledermausbestände im Vorhabenbereich wurde vorwiegend die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) nachgewiesen, wobei generell an den Anlagenstandorten keine sehr hohe Aktivität festgestellt werden konnte. Grundsätzlich kann jedoch für Fledermausarten, die im freien Luftraum jagen, oder zwischen Sommer- und Winterquartieren wandern, ein erhöhtes Tötungsrisiko durch Kollision mit Windenergieanlagen bestehen. Hierfür kommen aufgrund ihres Verhaltens die Arten Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Weißrandfledermaus (Pipistrellus kuhlii), Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Kleiner und Großer Abendsegler (Nyctalus nathusii/noctula), Mopsfledermaus (Barbastella barbastrellus) und die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) in Frage. Nach Abschluss der Untersuchungen konnte die Zwergfledermaus (P. pipistrellus) am häufigsten detektiert werden. Durch die durchgeführten Untersuchungen können jedoch keine spezifischen Rückschlüsse auf die Aktivität im Rotorbereich gemacht werden. Daher ist nach Anlagenbau ein Gondelmonitoring durchgeführt, um auf den Standort bzw. das Gebiet angepasste Abschaltzeiten festgelegt werden können, die das Kollisionsrisiko unter die Signifikanzschwelle absenken. Hierdurch kann ein Verbotstatbestand nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden. Erhebliche Störung ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Während der Bauzeit können Lärm-, Licht-, und Staubemissionen während der Dämmerung die zeitweise im Untersuchungsgebiet jagenden Fledermäuse beeinträchtigen. Durch die Rodung in den Wintermonaten und damit außerhalb dem Vorhandensein von jagenden Fledermäusen können erhebliche Störungen vermieden werden. Erhebliche Störungen während des Betriebs können wie oben beschrieben durch festgelegte und den Standort angepasste Abschaltzeiten vermieden werden. Eine erhebliche Störung aufgrund der Errichtung der Windenergieanlagen und der damit einhergehenden Veränderung der Strukturen an den Anlagenstandorten ist nicht gegeben, da im Umfeld der geplanten Anlagenstandorte weiterhin ausreichend und geeignete Jagd- und Nahrungshabitate vorhanden sind. Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Wie bereits beschrieben konnten im unmittelbaren Umfeld der geplanten Anlagenstandorte keine Fortpflanzungsstätten festgestellt werden. Durch die Baufeldfreimachung in den Wintermonaten und den Anlagenbau kann somit eine Beschädigung bzw. Zerstörung von Wochenstuben ausgeschlossen werden. Die Zerstörung oder Beschädigung von Ruhestätten in Form von Tagesquartieren kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf die weitläufigen Waldbereiche im Umfeld wird davon ausgegangen, dass die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang auch nach dem Eingriff weiterhin erfüllt wird. Im Umfeld der geplanten Anlagenstandorte sind außerdem weiterhin ausreichend und geeignete Jagd- und Nahrungshabitate vorhanden. 65

66 6.3 Haselmaus Tötung, Verletzung, Fang ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Durch die Untersuchung der Haselmaus mit installierten Haselmaustubes konnte kein Nachweis erbracht werden. Durch die vorherrschenden Strukturen im Plangebiet, vor allem an den Anlagenstandorten ist ein Vorkommen der Haselmaus weiterhin nicht zu erwarten. Ein Verbotstatbestand nach 44 Abs. 1 Nr. 1 durch Umsetzung des Vorhabens ist daher nicht zu erwarten. Durch die Rodungsarbeiten in den Wintermonaten kann eine Tötung von Haselmäusen während der Fortpflanzungsperiode zusätzlich ausgeschlossen werden. Es wird davon ausgegangen, dass vorhabenbedingt keine Wirkungen entstehen, die eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos nach sich zieht. Erhebliche Störung ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Durch den Betrieb der Windenergieanlage werden negative Auswirkungen vor allem aufgrund von Geräuschentwicklung durch Rotorbewegungen, Schattenwurf, Nachtbeleuchtungen und das Befahren von Zuwegungen zum Warten und Unterhalten der Anlagen verursacht. Eine betriebsbedingte Beeinträchtigung von Haselmäusen ist nach gegenwärtigem Wissensstand auszuschließen. Durch die Nachtaktivität der Haselmaus spielt der Schattenwurf bei Dunkelheit eine Untergeordnete Rolle. Auch von der Nachtbeleuchtung ist keine tiefgreifende Störung der Haselmäuse zu erwarten. Durch den Betrieb der Windenergieanlagen kann somit eine erhebliche Störung gem. 44 Abs. 1 Nr. 2 ausgeschlossen werden. Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Es liegen keine Nachweise vor, die auf Fortpflanzung- und Ruhestätten von Haselmäusen schließen lassen. Durch die Kartierung mithilfe von Haselmaustubes konnte ebenfalls kein Nachweis erbracht werden. Vorhabenbedingt sind Beschädigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht zu erwarten. 66

67 7 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 7.1 Vermeidungsmaßnahmen Bei der Auswahl der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wurden zum einen die örtlichen Verhältnisse und Gegebenheiten berücksichtigt, zum anderen wurde das Hinweispapier der LUBW Hinweise zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen (Stand Juli 2015) mit einbezogen. V1 Bauzeitenbeschränkung für die Baufeldbereinigung Um erhebliche Beeinträchtigungen gem. 44 Abs. 1 Nr. Nr. 1 bis 3 BNatSchG zu vermeiden, ist die Baufeldbereinigung (Rodungsarbeiten) außerhalb der Brutzeiten von Vögeln sowie dem Vorhandensein von Fledermäusen im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar durchzuführen. V2 Spezifische Abschaltzeiten Zur konkreten Überprüfung, ob in der betreffenden Höhe tatsächlich Fledermausaktivitäten vorhanden sind, wird im Hinweispapier der LUBW ein Gondelmonitoring empfohlen. Hierzu werden zwei vollständige und zusammenhängende Fledermausaktivitätsperioden mittels eines Monitoring im Bereich einer Gondel nach Inbetriebnahme der WEA untersucht. Aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung sollte das Monitoring an der mittleren Anlage (WEA 2) erfolgen. Für das erste Betriebsjahr werden pauschale Abschaltzeiten anhand der genannten Umweltparametern festgelegt. Die Anlagen werden im Rahmen des Monitorings während der Aktivitätsperiode der Fledermäuse von bis zwischen einer Stunde vor Sonnenuntergang und bis zum Sonnenaufgang sowie von bis zwischen drei Stunden vor Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang) abgeschaltet. Abgeschaltet wird in diesen Zeiträumen nur bei Windgeschwindigkeiten < 6m/s, keinem Niederschlag und einer Temperatur von mindestens 10 C in Gondelhöhe. Auf Grundlage der in der Gondelhöhe erfassten Daten können dann in Verbindung mit bestimmten Umweltparametern (Jahreszeit, Klima und Windgeschwindigkeit) dem Einzelfall angepasste Abschaltzeiten festgelegt werden. Durch genau angepasste Abschaltzeiten der Windkraftanlagen während der Aktivitätsperiode der Fledermäuse können betriebsbedingte Beeinträchtigungen minimiert bzw. vermieden werden. Die konkreten Rahmenvereinbarungen für die Abschaltregelung sind mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde im Einzelfall abzustimmen. Durch die Auflage von gebietsspezifischen Abschaltzeiten kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch Kollision vermeiden werden (kollisionsgefährdete Fledermäuse). 67

68 8 Zusammenfassung und Fazit Prinzipiell können der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zu Verstößen gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der 44 ff Bundesnaturschutzgesetz führen. Um dies sicher ausschließen zu können wurden neben umfangreichen Datenrecherchen Kartierungen der im Gebiet vorkommenden Fauna durchgeführt. Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse und eine artenschutzrechtliche Bewertung wurden im Rahmen dieses Gutachtens durchgeführt. Die Kartierungen und Einschätzungen zur Avifauna und zum Fledermausvorkommen im Untersuchungsgebiet wurden anhand der Methodenvorgaben aus den Hinweise[n] für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen (LUBW, März 2013) und den Hinweise[n] zur Untersuchung von Fledermausarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen. (LUBW, April 2014) durchgeführt. Zusätzlich wurde das von der LUBW im Juli 2015 veröffentlichte Hinweispapier zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten im vorliegenden Gutachten mit einbezogen. Des Weiteren wurden im Untersuchungsgebiet auch Vorkommen von weiteren planungsrelevanten Anhang IV Arten (FFH-Richtlinie) kartiert. Hierbei wurde besonders das Vorkommen der Haselmaus untersucht. Die weiteren planungsrelevanten Anhang IV Arten wurden mittels Relevanzkartierungen und durch Analyse der benötigten Habitatansprüche im Untersuchungsraum ausgeschlossen. Bei den Untersuchungen zur Avifauna wurden zwei Brutvorkommen von Rotmilanen innerhalb des vorgegebenen Untersuchungsradius vorgefunden. Weitere Brutpaare befinden sich im Umfeld. Alle drei geplanten Anlagen befinden sich innerhalb eines Dichtezentrums des Rotmilans, da mehr als 3 Revierpaare innerhalb des 3,3 km Radius um die WEA vorhanden sind. Die durchgeführten Raumnutzungskartierungen ergaben eine Frequentierung der westlichen und östlichen Waldrandbereiche. Das nachgewiesene Rotmilanpaar im Osten nutzt vorwiegend die Offenlandflächen im Osten, ein regelmäßiges Überfliegen des geplanten Anagenstandorts konnte nicht festgestellt werden. Im westlichen Bereich des Untersuchungsgebietes konnten aufgrund der vorhandenen Rotmilanbrutstätte auch eine starke Frequentierung der Offenlandbereiche sowie der angrenzenden Waldrandbereichen beobachtet werden. Direkte Überflüge des Bereiches der geplanten WEA 1 wurden jedoch nur an 1-2 Tagen beobachtet. Da die meisten Flugbewegungen am Waldrand stattgefunden haben, wurde der Standort der WEA 1, als Vermeidungsmaßnahme, um etwa 60 Meter in das Waldinnere verschoben. Nach Auswertung der Ergebnisse der Flugbewegungen sowie nach Optimierung des westlichen Anlagenstandorts unter Berücksichtigung des natürlichen Nahrungshabitates dieser Art (offene Kulturlandschaft) ist die Signifikanzschwelle und somit das Eintreten des Verbotstatbestandes nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für den Rotmilan durch Umsetzung des Vorhabens nicht gegeben. Als weitere windkraftgefährdete Art wurde nahe der WEA 1 ein Baumfalkenpaar mit einem Brutstandort kartiert. Durch das Verschieben des geplanten WEA-Standorts ins Waldinnere und aufgrund der kartierten Flugbewegungen der Art, bei welcher keine Überflüge des WEA-Standorts gesichtet wurden, wird nicht von einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos ausgegangen. Als Maßnahme zum Bestandserhalt werden im Vorhabengebiet, außerhalb des Meter Radius, Ersatzhorste angebracht, um dem Baumfalken, welcher keine ausgeprägte Horstbindung hat, langfristig geeignete Brutmöglichkeiten abseits der Anlagenstandorte anzubieten. Aufgrund des Fehlens von Fortpflanzungsstätten weiterer kollisionsgefährdeter Arten innerhalb des artspezifischen Abstandsradius nach 68

69 Tab. 1 Spalte 4 LUBW Hinweispapier sowie nach Auswertung der regelmäßig frequentierten Flugkorridore kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für andere Arten ebenfalls ausgeschlossen werden. Generell kann für alle Vogelarten, die das Untersuchungsgebiet als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nutzen, eine Beeinträchtigung entstehen. Für die nicht windkraftempfindlichen Vogelarten entsteht diese Beeinträchtigung durch das Wegfallen bzw. die Zerstörung von Bruthabitaten während des Anlagenbaus. Fortpflanzungs- und Ruhestätten windkraftempfindlicher Vogelarten werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Durch Einhalten der Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeiten der Vögel können Tötungs- und Störungsverbote vermieden werden. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ist durch die vorhandenen und verbleibenden Strukturen im Plangebiet weiterhin gegeben, so dass die lokalen Populationen nach aktuellem Kenntnisstand nicht gefährdet sind. Ein Verbotstatbestand nach 44 ff BNatSchG für die Avifauna unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist nicht zu erwarten. Das Quartierpotenzial für Fledermäuse im Plangebiet ist gering, da kaum geeignete Quartierbäume vorhanden sind. Unter Berücksichtigung der Baufeldfreimachung außerhalb dem Vorhandensein von Fledermäusen kann der Verbotstatbestand nach 44 Abs. 1 Nr. 1 ausgeschlossen werden. Bei den Untersuchungen der Fledermausbestände im Vorhabenbereich wurde vorwiegend die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) nachgewiesen, wobei generell an den Anlagenstandorten keine sehr hohe Aktivität festgestellt werden konnte. Durch die durchgeführten Untersuchungen können keine spezifischen Rückschlüsse auf die Aktivität im Rotorbereich gemacht werden. Daher wird nach Anlagenbau ein Gondelmonitoring durchgeführt, um auf den Standort bzw. das Gebiet angepasste Abschaltzeiten festzulegen, die das Kollisionsrisiko unter die Signifikanzschwelle absenken und somit ein Verbotstatbestand nach 44 Nr. 1 BNatSchG ausschließen. Eine Beeinträchtigung von weiteren Anhang IV Arten wird ausgeschlossen. Die Haselmaus konnte im Vorhabenbereich nicht nachgewiesen werden. Es wird davon ausgegangen, dass unter Berücksichtigung aller Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Konflikte auftreten. 69

70 9 Literaturverzeichnis ATLAS DEUTSCHER BRUTVOGELARTEN (2014). Münster: Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten. BAUER, HANS-GÜNTHER (HG.) (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. 2., vollst. Überarb. Aufl. Wiesbaden: Aula-Verlag. BAUER, HANS-GÜNTHER; BAUMANN, SABINE (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. 2. vollständig. überarb. Aufl. Wiebelsheim: Aula. BAUER, SEPP (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. 65 Tab. Hg. v. Hubert Laufer. Stuttgart: Ulmer. BERTHOLD, P. (1990). Vogelzug. Eine kurze, aktuelle Gesamtübersicht. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft BRAUN MONIKA & DIETERLEN FRITZ (HG.) (2005): Die Säugetiere Baden-Württembergs. Band 2: Ulmer Verlag. BRAUN MONIKA & DIETERLEN FRITZ (HG.) (2003): Die Säugetiere Baden-Württemberg. Fledermäuse: Ulmer Verlag (Band 1). BRAUN, M. & DIETERLEN, F. HÄUSSLER, U.; KRETSCHMAR, F.; MÜLLER, E.; NAGEL, A.; PEGEL, M.; SCHLUND, W. & TURNI, H. (2003): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Baden-Württemberg. In: Braun, M. & F. Dieterlen [Hrsg.] (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs Bd. 1 Verlag Eugen Ulmer Stuttgart: BRIGHT, P. MORRIS, P. MITCHELL-JONES, A. (2006): The dormouse conservation handbook. 2 nd ed. English Nature, Peterborough (England): 74 S. BÜCHNER, S. (1998): Zur Ökologie der Haselmaus Muscardinus avellanarius (L.) in einer fragmentierten Landschaft der Oberlausitz. Diplomarb. Univ. Halle/Saale: 64 S. + Anhang. BÜCHNER, S. (2009): HASELMAUS MUSCARDINUS AVELLANARIUS (Linneaeus, 1758). In: Hauer, S., Ansorge, H., Zöphel, U. (Hrsg.): Atlas der Säugetiere Sachsens. Sächsisches Landesamt f. Umwelt, Landwirtschaft u. Geologie, Dresden: DIETZ, CHRISTIAN; HELVERSEN, OTTO VON; NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Stuttgart: Kosmos. DIETZ, CHRISTIAN; HELVERSEN, OTTO VON; NILL, DIETMAR (2014): Handbuch der Fledermäuse Europas. Kennen, bestimmen, schützen. In: Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. DÜRR, T. (2013): Fledermausverluste an Windkraftanlagen Daten aus der zentralen Fundkartei der staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg. Stand 2014 GLUTZ VON BOLZHEIM ET AL. (HG.) (1971): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Bd. 4. Frankfurt: Falconiformes. HARRINGTON, L. A., CATTO, C. M. C. & HUTSON, A. M. (1996): The status and distribution of Barbastelle bat (Barbastella barbastellus) and Bechstein s bat (Myotis bechsteinii) in the UK, with recovery plans. London (The Bat Conservation Trust), 54 S. 70

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73 10 Anhang 10.1 Ergebnisse der Brutvogelkartierung nicht windkraftgefährdeter Brutvogelarten 73

74 74

75 10.2 Tageskarten Flugkorridore 75

76 76

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78 78

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