Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) als Instrument zur Förderung einer inklusiven Hochschule

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1 Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) als Instrument zur Förderung einer inklusiven Hochschule Vortrag im Rahmen der Sitzung des Beirats der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks am in Berlin Dr. Susanne In der Smitten

2 Gliederung 1. Zum Stellenwert von Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) in der Hochschulgovernance a) Kommunikationsfunktion b) Unterstützungsfunktion c) Finanzierungsfunktion d) Wirksamkeit 2. Förderung der inklusiven Hochschule durch ZLV a) Stand b) Perspektiven 3. Flankierung durch andere Instrumente 4. Fazit 2

3 Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) Vertragsförmige Vereinbarungen zwischen der Landesseite (Wissenschaftsministerium) und den (einzelnen) Hochschulen in fast allen Landeshochschulgesetzen verankert mit unterschiedlicher Verbindlichkeit meist mehrjährige Laufzeiten Zielvorgabe als Option, falls ZLV nicht zustande kommt ZLV auf hochschulinterner Ebene z.t. ebenfalls in Landeshochschulgesetzen verankert Organisationale Ebene: zwischen Hochschulleitung und Fakultäten / Fachbereichen / dezentralen Einrichtungen Individuelle Ebene: zwischen Hochschulleitung und einzelnen Professor(inn)en, z.b. im Rahmen von Berufungsverhandlungen; Erfüllung der Vereinbarungen kann dann über Leistungsbezüge in der W-Besoldung monetär unterlegt werden 3

4 Inhaltsbereiche von ZLV Unterschiedlicher Detaillierungsgrad der inhaltlichen Vorgaben in den Landeshochschulgesetzen wenige, optionale Inhalte umfassende Vorgaben z.b. Brandenburg, Rheinland-Pfalz z.b. Sachsen-Anhalt, Thüringen ZLV-Texte in allen Ländern sehr umfassend deutlicher Schwerpunkt auf dem Bereich Lehre 4

5 Bsp.: ZLV im Thüringer Hochschulgesetz, 12 (2) Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen fest, insbesondere die angestrebte Zahl der Studierenden und der Absolventen in den einzelnen Fächern oder Fächergruppen, das Verfahren der Qualitätssicherung von Forschung und Lehre, die Ziele bei der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses, des Technologietransfers, der Einwerbung von Drittmitteln und der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags sowie die Kooperation mit in- und ausländischen Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und der Wirtschaft. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen die Entwicklung der Hochschule, insbesondere die Forschungsschwerpunkte sowie die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und deren Finanzierung fest. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen regeln das Verfahren zur Feststellung des Standes der Umsetzung der Zielvereinbarungen und die Folgen bei Nichterreichung von vereinbarten Zielen. 5

6 Kommunikative Funktion Strukturierte Gespräche und Verhandlungen über Perspektiven der Hochschulentwicklung und Ziele Verbindung zur Hochschulstruktur- und Hochschulentwicklungsplanung des Landes und zur Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen Anknüpfung an Rahmenvereinbarungen mit allen Hochschulen des Landes Legitimation nach außen 6

7 Unterstützungsfunktion (Vor-)Festlegung von Exekutive und Legislative sowohl hinsichtlich politischer Inhalte als auch insbesondere mit Blick auf finanzielle Zusagen Planungssicherheit Unterstützung von Landeszielen durch die Hochschulen: Umsetzung operationalisierter Ziele Unterstützung von Hochschulzielen durch den Staat: nicht-monetäre Unterstützung in unterschiedlicher Form, z.b. Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen, Fürsprache gegenüber anderen Ministerien etc. Steuerungswirkung in das Innere der Hochschule hinein 7

8 Gegenleistungen der staatlichen Seite 8

9 Unterstützungsfunktion, Bsp. nichtmonetäre Gegenleistung Universität Jena, Zielvereinbarung , Abschnitt 9.2 Chancengleichheit und Familie, Auszug: Die Friedrich-Schiller-Universität beteiligt sich am Bund- Länder-Programm zur Förderung der Berufung von Professorinnen. Das Thüringer Kultusministerium wird im Rahmen seiner Möglichkeiten die Bestrebungen der Friedrich-Schiller- Universität unterstützen, für die Partner insbesondere von zu berufenden Professorinnen und Professoren berufliche Einsatzmöglichkeiten bei geeigneten Personen, speziell bei Lehrerinnen oder Lehrern, zu finden. 9

10 Finanzierungsfunktion Verbindungen zur Drei-Säulen-Finanzierung Unterlegung von Zielbündeln oder Einzelzielen Verbindung von Zielerreichungsgraden mit finanziellen Konsequenzen 10

11 Finanzierungsfunktion: Verbindung von ZLV zu Säulen der Hochschulfinanzierung Anbindung ZLV zu allen Säulen (Grund-, Anreiz- und Innovationsbudget) Anbindung ZLV nur zu Säule 1 (Grundbudget) Kombinationen(1+2, 1+3, 2+3) Anbindung ZLV nur zu Säule 3 (Innovationsbudget) Keine Angabe vorhanden 11

12 Finanzierungsfunktion, Bsp. monetäre Unterlegung von Einzelzielen Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder, Zielvereinbarung , Abschnitt IV.1, Auszug: Die EUV als international ausgerichtete Hochschule setzt sich das strategische Ziel der strukturellen Verankerung von Diversity Management als prägendem Bestandteil des Leitbildes der Universität. ( ) Die Bereiche, auf die die EUV ihre Aktivitäten neben dem Exzellenzfeld der Internationalisierung und dem Themenfeld Familienfreundliche Hochschule fokussieren will, sind Studierende und Mitarbeiter mit Handicap sowie Studierende mit anderen Bildungsvoraussetzungen als dem klassischen Abitur und Studierende mit Migrationshintergrund. Teilziel: Entwicklung eines Diversity Management Konzepts ggf. auch als Pilothochschule in Kooperation mit dem CHE Gegenleistung des MWFK: Zur Erreichung dieser Zielsetzung werden der Hochschule im Jahr 2010 zweckgebunden finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt Euro zugewiesen. Für die Jahre 2011 und 2012 wird folgende Fortschreibung in Aussicht gestellt: Im Jahr 2011: Euro, im Jahr 2012: Euro 12

13 Verbindung von Zielerreichungsgraden mit finanziellen Konsequenzen in ZLV 13

14 Finanzierungsfunktion nur in einer Minderheit der Länder ist ein Zusammenhang zwischen Zielverfolgung/Zielerreichung und finanziellen Folgen systematisch angelegt Sanktionen wegen Zielverfehlungen kein Automatismus; vielmehr Gespräche zwischen dem Ministerium und Hochschule über Gründe der Zielverfehlung weitest gehende Regelung zu einem Bonus-Malus-System galt im Saarland in der ZLV-Periode von ; wurde nachfolgende wieder deutlich abgeschwächt Finanzwirksamkeit von ZLV insgesamt eher begrenzt 14

15 Zur Wirksamkeit von ZLV Keine systematischen empirischen Wirkungsanalysen Hinweise auf Wirksamkeit in folgenden Dimensionen Aktivierung der Hochschulen im Sinne der Zielverfolgung (Motivation, öffentliche Selbstverpflichtung) (begrenzte) Finanzwirksamkeit Lerneffekte der beteiligten Akteure: Umgang mit steuerungsrelevanten Daten, strategisches Denken, Verhandlungsführung Veränderte Rolle der Hochschulen Stärkung der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit: z.b. Rolle der Landesrektorenkonferenzen, Universität Bayern e.v. und Hochschule Bayern e.v. Verändertes Aufgabenspektrum des Ministeriums Veränderter Kontakt zwischen Wissenschaftsministerium und Hochschulen: Verschiebung zu stärker fachlich-inhaltlichen Gesprächen Vielfalt der Ziele kann es erschweren, alle gleichermaßen zu verfolgen, ggf. ist auch die Passung zur Laufzeit der ZLV ein Problem 15

16 Förderung der inklusiven Hochschule durch ZLV Stand Erwähnung von behinderten (evtl. auch chronisch kranken) Studierenden (evtl. auch andere Hochschulangehörige) in aktuellen ZLV aus der Hälfte der Länder nachweisbar Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Thüringen stark unterschiedliche Ausführlichkeit in der Regel nicht finanzwirksam bisweilen Subsumierung unter Diversity Management, das aber insgesamt vorrangig andere Gruppen im Blick hat Frauen, Double Career Couples, Familien(freundlichkeit), Migrationshintergrund, nicht-traditionelle Studierende vor allem im Sinne beruflich Qualifizierter 16

17 Förderung der inklusiven Hochschule durch ZLV Beispiel 1 Universität Kassel, Zielvereinbarung , Auszug: 3. Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Hochschulgebäuden: Die Bemühungen um eine behindertengerechte Hochschule werden auch in Zukunft in Abstimmung mit der Behindertenvertretung konsequent fortgeführt. Hierzu zählt insbesondere die Überwindung von Defiziten, z.b. durch Einbau von Aufzügen. Beim Neubauvorhaben Campus-Nord wird ein umfassendes Konzept für behindertengerechtes Bauen mit einbezogen. 17

18 Förderung der inklusiven Hochschule durch ZLV Beispiel 2 Universität Greifswald, Zielvereinbarung 2011 bis 2015, Auszug: 1. Sicherung der Qualität in Studium und Lehre: ( ) Optimierung der Beratung und Betreuung von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung 6. Verbesserung der Chancengleichheit: ( )Die Bemühungen um die Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern sollen von weiteren Maßnahmen des Diversity Management begleitet werden. Dazu gehört insbesondere, dass die Bedürfnisse behinderter und chronisch kranker Hochschulangehöriger im Hinblick auf barrierefreies Studieren und Arbeiten berücksichtig werden. 18

19 Förderung der inklusiven Hochschule durch ZLV Beispiel 3 Hochschule Osnabrück, Zielvereinbarung 2010 bis 2012, Auszug: Ziel 16: Die Stiftung wird dafür Sorge tragen, dass die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung der Chancengleichheit berücksichtigt werden. Das Ziel ist erreicht, wenn auf Vorarbeit einer fakultätsübergreifenden Arbeitsgruppe eine entsprechende Richtlinie verabschiedet und in die Studienberatung integriert ist. 19

20 Förderung der inklusiven Hochschule durch ZLV Perspektiven Weitere Verbreitung von Zielen zur inklusiven Hochschule in ZLV möglich Nachzeitigkeit zu Landesaktionsplänen zur UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Stärkung der Finanzwirksamkeit möglich vor allem, wenn ZLV mit einer 3. Säule der Hochschulfinanzierung verbunden sind oder finanzielle Konsequenzen für Zielverfehlungen vorgesehen werden setzt genauere Operationalisierung von Zielen voraus, damit spezielle Maßnahmen gefördert und/oder die Zielerreichungen kontrolliert und Konsequenzen daraus gezogen werden können 20

21 Flankierung durch andere Instrumente Lernen vom Gender Mainstreaming? Sonderinstrumente, z.b. Professorinnenprogramm des BMBF und Gleichstellungsstandards der DFG Programmatische Förderung: gesonderte Förderprogramme der Länder gesonderte Förderprogramme anderer Stakeholder (Stiftungen) Audit, Zertifizierung Ranking Leuchtturmprojekte, Preisverleihungen Anreizsetzungen auf individueller Ebene, z.b. im Rahmen der Vergabe von Leistungsbezügen bei der W-Besoldung möglich 21

22 Fazit: Governance im Bereich Inklusion Gesetzlicher Rahmen Zertifizierung Förderprogramme Ranking Preise / Auszeichnung Ziel- und Leistungsvereinbarungen W-Besoldung Staatliche Regulierung Zielbezogene Außensteuerung Hierarchische Selbststeuerung Wettbewerb Akademische Selbstorganisation 22

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