Endbericht Richtlinie: Förderung von Existenzgründungen (MASGF)

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1 Endbericht Richtlinie: Förderung von Existenzgründungen (MASGF) 1

2 Endbericht zur Richtlinie: Förderung von Existenzgründungen (MASGF) Halle (S.),

3 Gliederung Gliederung... 3 Tabellenverzeichnis... 4 Abbildungsverzeichnis Förderansätze des Programms Untersuchungsmethodik Kontextbedingungen Begründung des Förderbedarfs Veränderte Rahmenbedingungen Frühere Bewertungsergebnisse Kohärenz zu anderen Maßnahmen Vollzugsanalyse Finanzielle Umsetzung Zielerreichung Bewertung von Wirksamkeit und Effizienz Reichweite des Förderangebotes/ Wirkungspotential Teilnehmerzahlen und -strukturen Qualifizierungs- und Unterstützungsleistungen in den Projekten, Verbleib der Teilnehmenden Längerfristiger Verbleib, Bestandsfestigkeit der Gründungen Weitere nachhaltige Effekte der Förderung Effekte der Bündelung der Förderrichtlinie Fazit und Schlussfolgerungen

4 Tabellenverzeichnis Tab. 1 Tab. 2 Tab. 3 Tab. 4 Tab. 5 Tab. 6 Tab. 7 Tab. 8 Übersicht der Förderelemente der Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen...7 Übersicht eingereichte und bewilligte Förderanträge der an der Befragung beteiligten Projektträger...10 Zugänge in die Förderung mit Einstiegsgeld und Gründungszuschuss 2007 bis 2013 in Deutschland, kumulierte Monatswerte...14 Zugänge in die Förderung mit Einstiegsgeld und Gründungszuschuss 2007 bis 2013 in Brandenburg, Jahreswerte...14 Finanzielle Umsetzung der Fördergegenstände der Existenzgründungsrichtlinie...18 Überblick über Ziele und Zielerreichung für die Indikatoren des Spezifischen Ziels A2 des OP: Erzielung von Arbeitsplatzeffekten durch Schaffung neuer selbständiger Arbeit...19 Vorgaben lt. Richtlinie vom und Zielerreichung einzelner Fördergegenstände...20 Anteil von Teilnehmer/innen mit ausgewählten soziodemografischen Merkmalen an der Gesamtzahl der geförderten Teilnehmer/innen (in %)...24 Tab. 9 Übergänge aus Erstgesprächen in die geförderten Projekte...24 Tab. 10 Überblick über Unterstützungsaktivitäten der Lotsendienste ( )...27 Tab. 11 Tab. 12 Tab. 13 Tab. 14 Überblick über Unterstützungsaktivitäten der Gründungsservices an Hochschulen ( )...28 Überblick über Unterstützungsaktivitäten der Gründungswerkstätten für junge Leute ( )...29 Überblick über Unterstützungsaktivitäten der Beratungsstellen für Unternehmensnachfolge ( )...30 Überblick über die Situation der Gründer/innen 1 Jahr nach Austritt aus den Lotsendienst-Projekten ( )

5 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3: Abb. 4 Abb. 5 Abb. 6 Abb. 7 Anteil der Teilmaßnahmen an der Gesamtzahl der geförderten Existenzgründer/innen...22 Veränderung der Teilnehmerstruktur (Erwerbsstatus) im Vergleich der Bewilligungsperioden und Zeitpunkt der Erhebung von Übergängen in Selbständigkeit durch die Projektträger...33 Beurteilung ausgewählter Effekte der Projektteilnehmer bei Teilnehmern, die nicht gegründet haben, aus Sicht der Projektträger...35 Beurteilung der Entwicklung des administrativen Aufwands mit Einführung der Richtlinie 2010 aus Sicht der Projektträger...38 Beurteilung des Nutzens richtlinienübergreifender Standards aus Sicht der Projektträger...39 Beurteilung der Bekanntheit der Förderangebote aus Sicht der Projektträger

6 1 Förderansätze des Programms Das Land Brandenburg fördert mit unterschiedlichen Maßnahmen die Gründung selbständiger wirtschaftlicher Existenzen. Die Gründungsförderung soll als strategischer Ansatz zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes sowie zur Entstehung neuer Arbeitsplätze beitragen. Die Maßnahmen der Gründungsförderung sind Bestandteil des von der Landesregierung im Jahr 2000 beschlossenen Konzepts für die Gründungsoffensive AGiL (Aufbruch: Gründen im Land). Der Initiative (seit 2007: "Gründungsnetz Brandenburg") gehören neben der Landesregierung auch die Investitionsbank des Landes Brandenburg, die Kammern, die Bürgschaftsbank Brandenburg, die LASA sowie die ZukunftsAgentur Brandenburg (ZAB) an. Die aus dem ESF-OP des Landes mitfinanzierten Maßnahmen zur Gründungsförderung sollen Gründungsprozesse in der Vorgründungs- und Übergangsphase unterstützen, insbesondere im Hinblick auf - die Unterstützung von Gründungswilligen bis zur Existenzgründung, - die Begleitung von Existenzgründer/innen in der Übergangsphase 1, - die Sicherung der Nachhaltigkeit der neu gegründeten Unternehmen sowie - die Unterstützung von Unternehmen und Übernahmewilligen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge. Sie dienen damit insbesondere dem im ESF-OP des Landes Brandenburg für den Zeitraum verankerten Spezifischen Ziel A2 Erzielung von Arbeitsplatzeffekten durch Schaffung neuer selbständiger Arbeit. Das Förderinstrumentarium ist flächendeckend in allen Landkreisen und kreisfreien Städten und spezifisch auf die verschiedenen Phasen im Gründungsprozess sowie auf unterschiedliche Adressatengruppen potenzieller Gründer/innen ausgerichtet. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Qualität und jeweiligen Spezifik der Gründungsberatung. Mit der im Dezember 2009 verabschiedeten Förderrichtlinie 2 wurden die nachfolgend aufgeführten Fördergegenstände, die bis dahin z.t. über separate Richtlinien umgesetzt worden waren, in einer gemeinsamen Richtlinie gebündelt: - Regionale Lotsendienste und Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten - Gründungsservices an den Hochschulen - Beratungsangebote für innovative Gründungen ( Innovationen brauchen Mut IbM) - Gründungswerkstätten für junge Leute (Junge Leute machen sich selbstständig) - Beratungsstellen für die Unternehmensnachfolge sowie - Ergänzende experimentelle Aktionen. Die Richtlinie umfasste nach einer Verlängerung insgesamt den Förderzeitraum von März 2010 bis Dezember Die Übergangsphase beginnt mit der Gründung (Gewerbeanmeldung oder Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit) und umfasst das erste Jahr nach der Gründung. 2 Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zur Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg vom 30. Dezember

7 Die einzelnen Fördergegenstände der Richtlinie waren für unterschiedliche Reichweiten konzipiert. So war es für die Auswahl der Projekte bzw. Träger maßgeblich, dass Angebote des Regionalen Lotsendienstes in jedem Landkreis und jeder kreisfreie Stadt etabliert werden Gründungswerkstätten für junge Leute sowie Beratungsstellen für die Unternehmensnachfolge in jedem Kammerbezirk Brandenburgs bestehen Gründungsservices an allen Hochschulen des Landes eingerichtet werden der Lotsendienst für Migrant/innen sowie das Beratungsangebot für Innovative Gründungen (IbM) als landesweite Angebote umgesetzt werden. Für bestimmte Unterstützungsleistungen hatten die Projektträger externe Leistungserbringer einzubeziehen. Dies gilt insbesondere für die Durchführung von Assessments 3 sowie für individuelle spezifische Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen. Für einzelne Fördermaßnahmen sind in der Richtlinie konkret quantifizierte Zielmarken vorgegeben (z.b. Gründungsquoten bei den Lotsendiensten und bei den Gründungswerkstätten für junge Leute). Bei Nichterreichen dieser Zielmarken ist lt. Richtlinie eine anteilige Kürzung der Förderung möglich. Tab. 1 Übersicht der Förderelemente der Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen Förderelement Regionale Lotsendienste und Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten Inhaltlicher Schwerpunkt - Individuelle spezifische Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen durch externe Leistungserbringende in der Vorgründungsphase - Begleitung von Gründungswilligen in der Vorgründungs- und Übergangsphase sowie Organisation von Assessments - Lotsendienst für Migrant/innen: Berücksichtigung der soziokulturellen und beruflichen Erfahrungen und sprachlichen Kenntnisse - Nutzung und Vermittlung der Dienstleistungsangebote für Gründungen in der Region (z.b. Kammern) - spezifische Beratungs- und Qualifizierungsangebote zur Unterstützung von Frauen - Adressatenkreis: erwerbslose oder (noch) beschäftigte Gründungswillige - angestrebte Gründungsquote von 60 Prozent 3 Assessments sind gemäß Förderrichtlinie darauf gerichtet, dass die zu beurteilende Person in mehreren Situationen durch geschulte Beobachter/-innen über einen längeren Zeitraum beobachtet, wodurch bestimmte Fähigkeiten wie Unternehmerpersönlichkeit und Führungsqualitäten festgestellt werden können. Die Projektträger waren durch die Richtlinie gehalten, dieses Instrument umfassend einzusetzen. Vor Beginn der qualifizierenden Beratung sollte ein Assessment zur Feststellung der individuellen Eignung, Prüfung der Geschäftsidee und der Unternehmerpersönlichkeit zwei bis fünf Tage umfassen. Mindestens 70% der zu qualifizierenden Gründungswilligen sollten gemäß Richtlinie an einem Assessment teilgenommen haben. 7

8 Förderelement Inhaltlicher Schwerpunkt Gründungsservice an den - Individuelle spezifische Begleitung, Qualifizierungs-, Beratungs- und Hochschulen Coachingleistungen für Gründungswillige an Hochschulen in der Vorgründungsphase und in der Übergangsphase - Berücksichtigung von Besonderheiten der jeweiligen Hochschule - Maßnahmen zur Unterstützung von Ausgründungen sowie zum Begleiten von tragfähigen Gründungen aus den Hochschulen mit Bezug zur akademischen Ausbildung - Maßnahmen zur Sensibilisierung von Frauen - Adressatenkreis: Studierende, Absolvent/innen, wissenschaftliches Personal der Hochschulen (Ausnahme: unbefristet beschäftigte Professor/innen) - individuelle Ziele für Gründungsquote je Hochschule Beratungsangebot für - Begleitung von Gründungswilligen mit innovativen Gründungsideen in innovative Gründungen der Vorgründungsphase und Existenzgründer/innen bis zu drei Jahren Innovationen brauchen nach der Gründung Mut - Individuelle Beratungs- und Coachingleistungen durch externe Leistungserbringende in der Vorgründungsphase - Auf- und Ausbau eines offenen Coachpools - Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung der Gründungsvorhaben - Maßnahmen zur Sensibilisierung von Frauen für innovative Gründungen - Maßnahmen, um das (Aus-)Gründungsgeschehen von innovativen Gründungen aus den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen qualitativ weiterzuentwickeln und zu befördern Gründungswerkstätten für - Begleitung von jungen Leuten (bis 27 Jahre mit abgeschlossener junge Leute Berufsausbildung, in Ausnahmefällen bis 30 Jahre) in der Vorgründungs- und Übergangsphase in Gründungswerkstätten sowohl in offener Individualbetreuung als auch nach der Business- Inkubator-Methode - Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen durch externe Leistungserbringende in der Vorgründungsphase - Begleitung in den Gründungswerkstätten während des gesamten Gründungsprozesses - Angebote für den Zugang zu Gründungskapital (Mikrokredite) - Gewinnung und Vermittlung von Startpartner/innen/ Mentor/innen (insb. zur Vermittlung von Erstaufträgen) - Erfahrungstransfer ehemaliger Gründer/innen mit den in der Werkstatt befindlichen Gründungsinteressierten - Zusammenarbeit mit örtlichen Unternehmen, Initiativen und Institutionen - Gezielte Ansprache von Jugendlichen zur Entwicklung einer Kultur der Selbstständigkeit - Ggf. Unterstützung junger Leute bei der Entwicklung anderer beruflicher Perspektiven (ggf. sozialpädagogische Betreuung) - angestrebte Gründungsquote von 40 Prozent 8

9 Förderelement Beratungsstellen für die Unternehmensnachfolge Inhaltlicher Schwerpunkt - Moderation von Unternehmensnachfolgeprozessen zum Ausgleich gegenseitiger Interessen mit dem Ziel der Unternehmensübergabe - Erstellung eines Unternehmens-Checks (für Feststellung der Eignung zum Unternehmensübergang) - Steigerung der Akzeptanz von Frauen als Übernehmerinnen - Aufgabenübernahme durch externe Leistungserbringer: Beratungs- und Qualifizierungsleistungen für Übergebende/ Übernehmende während des Nachfolgeprozesses; begleitendes individuelles Coaching Ergänzende experimentelle Aktionen - ergänzend zu den aufgeführten Fördergegenständen können innovative Ansätze (Methoden, Verfahren) gefördert werden, die die Begleitung, Coaching- und Qualifizierungsleistungen im Existenzgründungsbereich vorsehen - Die Aktionen sollen über die Maßnahmen der aufgeführten Fördergegenstände hinausgehen und eine qualitative Verbesserung oder Weiterentwicklung aufweisen - Beispielsweise Fokussierung auf bestimmte Zielgruppen (Ältere, Langzeitarbeitslose ) oder Unterstützung bestimmter Formen von Gründungen (Restarter/innen, Teamgründungen ) Der Fokus der Evaluierung liegt auf der Bewertung der gebündelten Richtlinie und den Auswirkungen, die diese Bündelung ggf. gehabt hat, sowie auf der Bewertung der Verbleibdaten und der nachhaltigen Effekte der Förderung. 9

10 2 Untersuchungsmethodik Für die Untersuchung wurden folgende Daten- und Informationsquellen genutzt: Dokumente zur Umsetzung der Förderung (OP ESF, Förderrichtlinien, Checklisten zur internen Steuerung des MASGF, ergänzende Unterlagen der LASA für die Qualitätssicherung und Abrechnung der Projekte) Sekundärquellen (Analysen zum Existenzgründungsgeschehen, Fachstatistiken der Bundesagentur für Arbeit und des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg) Daten des ESF-Monitoring des Landes Brandenburg Ergebnisstatistiken und Sachberichte der geförderten Projektträger Fachgespräche mit für die Umsetzung zuständigen Expert/innen des MASGF und der ZAB (als ehem. Regionalberatung der LASA mit der Umsetzungsbegleitung der geförderten Maßnahmen beauftragt). Darüber hinaus wurde im Rahmen der Evaluierung eine Befragung derjenigen Projektträger durchgeführt, die an der Umsetzung von Projekten der ESF-Existenzgründungsrichtlinie im Zeitraum 2010 bis 2014 beteiligt waren. Von den insgesamt 29 befragten Trägern haben 23 den übermittelten Fragebogen beantwortet. Daraus errechnet sich eine Rücklaufquote von 79%. Die 23 antwortenden Institutionen repräsentieren insgesamt 27 geförderte Projekte, darunter 4 Vorhaben des Teilprogramms Ergänzende experimentelle Aktionen. Tab. 2 Übersicht eingereichte und bewilligte Förderanträge der an der Befragung beteiligten Projektträger Fördergegenstand lt. Richtlinie Förderantrag gestellt Förderantrag bewilligt Regionale Lotsendienste und Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten Gründungsservice an den Hochschulen 2 2 Beratungsangebot für innovative Gründungen - - Innovationen brauchen Mut Gründungswerkstätten für junge Leute 4 3 Beratungsstellen für die Unternehmensnachfolge 1 1 Ergänzende experimentelle Aktionen 4 4 Quelle: Befragung isw Institut 2015, eigene Darstellung Insbesondere die geförderten Lotsendienst- und Gründungswerkstatt-Projekte haben sich nahezu vollständig an der Befragung beteiligt, ebenso zwei der drei geförderten Träger von Hochschul-Gründungsservices. Demgegenüber hat der Träger des landesweiten Projekts Innovationen brauchen Mut nicht an der Befragung teilgenommen, von den drei Trägern der Beratungsstellen für Unternehmensnachfolge hat sich lediglich einer an der Erhebung beteiligt. Von diesen Ausnahmen abgesehen kann allerdings von einer hohen Repräsentanz der Befragungsergebnisse ausgegangen werden. 10

11 3 Kontextbedingungen 3.1 Begründung des Förderbedarfs Allgemeine Existenzgründungen Existenzgründungen sind ein wesentliches Element für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region und daher aus strukturpolitischer Sicht unverzichtbar. Durch Gründungen werden innovative Ideen in neue Produkte oder Geschäftsmodelle umgesetzt, bestehende Unternehmen einer neuen Wettbewerbssituation ausgesetzt und damit die Wettbewerbsfähigkeit einer Region insgesamt gesichert bzw. verbessert. Nach wie vor stellt die Förderung von Existenzgründungen auch einen wichtigen strategischen Ansatz zum Abbau von Arbeitslosigkeit und zur Integration in den Arbeitsmarkt dar. Dabei entstehen nicht nur neue Arbeitsplätze für die Gründer/innen selbst, sondern teilweise auch für weitere Mitarbeiter/innen. Im internationalen Vergleich ist die allgemeine Gründungsdynamik in Deutschland gering. Allerdings ist hierzulande die Stabilität der bestehenden Unternehmen überdurchschnittlich hoch. Generell gilt eine gründliche Gründungsvorbereitung als wichtiger Erfolgsfaktor von Unternehmensgründungen. Gründer/innen weisen i.d.r. gute Fachkenntnisse in ihrem jeweiligen Berufsfeld auf, oft fehlt es ihnen aber an den für eine erfolgreiche Unternehmensführung erforderlichen betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und Management- Kompetenzen. Insofern ist eine Unterstützung Gründungswilliger durch qualifizierte Beratung und Coaching insbesondere in der Vorgründungsphase und in der Startphase der Unternehmensgründung erfolgversprechend. Technologie- und innovationsorientierte Gründungen Im Segment der innovationsorientierten Unternehmensgründungen ist eine hohe Gründungsdynamik ein wesentliches strukturpolitisches Ziel. Langfristig ist dies ein wichtiger Hebel, um das Innovationspotenzial und die technologische Leistungsfähigkeit der Wirtschaft im überregionalen Wettbewerb zu sichern. Im internationalen Vergleich belegt Deutschland im Segment der High-Tech-Gründungen einen mittleren Rang. 4 Bei den Gründungsaktivitäten in diesem Segment gibt es jedoch ausgeprägte räumliche Disparitäten: So zeigen sich in Deutschland ein ausgeprägtes Süd- Nord- und West-Ost-Gefälle sowie eine starke Konzentration der Gründungen auf einzelne Regionen 5. Besonders geringe Gründungstätigkeiten im Hightech-Bereich weisen u.a. Teile des Landes Brandenburg auf. Eine Annäherung der Gründungsintensitäten Brandenburgs an den Bundesdurchschnitt ist bislang, außer in der Softwarebranche, nicht zu verzeichnen 6. Hier aufzuholen ist ein wesentlicher Ansatz der spezifischen Förderung von innovativen Gründungen. Die Gründungsintensität in technologieorientierten und wissensintensiven Bereichen hat in Brandenburg in den letzten Jahren nur wenig an Dynamik gewonnen, auch wenn Brandenburg im Vergleich den ersten Platz unter den ostdeutschen Bundesländern einnimmt. Eine Ursache wird darin gesehen, dass die durchaus vorhandenen Potenziale für innovative Gründungsvorhaben (z.b. die Präsenz leistungsfähiger Hochschulen, außeruniversitärer Forschungseinrichtungen oder Technologie- und Gründerzentren) nicht in 4 GEM-Studie, Länderbericht Deutschland ZEW-Studie, Hightech-Gründungen in Deutschland: Trends und Entwicklungsperspektiven; Juni 2006; S. 1 und 10 ff. 6 ZEW-Studie, High-Tech-Gründungen in Deutschland. Von Tabellenführern, Auf- und Absteigern: Regionale Entwicklung der Gründungstätigkeit; Februar 2011; S

12 ausreichendem Umfang für die Umsetzung entsprechender Gründungen genutzt werden 7. Die flankierende Unterstützung von innovativen wissensbasierten und technologieorientierten Gründern und jungen KMU im Land Brandenburg gilt deshalb aus strategischer Sicht als konsequent 8. Unternehmensnachfolge Die Regelung der Unternehmensnachfolge hatte und hat für die Erhaltung von bestehenden Arbeitsplätzen in Brandenburger Unternehmen eine große Bedeutung. Durch erfolgreiche Unternehmensübergaben kann der Verlust von Arbeitsplätzen vermieden werden. Betriebsschließungen führten in Brandenburg in den vergangenen Jahren zu mehr Arbeitsplatzverlusten als der Abbau von Arbeitsplätzen in fortbestehenden Betrieben. Eine im Auftrag der LASA Brandenburg GmbH vorgelegte Studie 9 stellt fest, dass in den Jahren 2007 bis 2013 in rund inhabergeführten Unternehmen die Nachfolgefrage ansteht und davon rund Beschäftigte betroffen sind. Das IfM Bonn hat für den Zeitraum von 2010 bis 2014 für Brandenburg die Zahl der zur Übergabe anstehenden Unternehmen auf rd mit rd Beschäftigten geschätzt. 10 Die aktuelle Fortschreibung der Berechnungen deutet auf eine künftig noch stärkere Gewichtung des Problems hin: Für den Zeitraum 2014 bis 2018 schätzt das IfM die Zahl der anstehenden Unternehmensübergaben in Brandenburg auf rd , unmittelbar betroffen sind davon rd. 41 Tsd. Beschäftigte. 11 Unabhängig vom unterschiedlichen Umfang der Schätzungen/ Berechnungen gilt es, diese Arbeitsplätze zu erhalten, zumal das Entstehen neuer Arbeitsplätze erfahrungsgemäß um ein Vielfaches teurer ist als die Sicherung bereits bestehender Arbeitsplätze. Insbesondere angesichts des demografischen Wandels kommt der Sicherung von Unternehmensnachfolgen eine besondere Bedeutung für die Beschäftigungssituation zu. Die Studie im Auftrag der LASA Brandenburg GmbH empfiehlt daher, Betriebsübergaben auch künftig durch arbeitspolitische Fördermaßnahmen zu unterstützen 12. Alles in allem sind die in der Richtlinie beschriebenen Förderansätze mit ihrer konkreten Ausrichtung auf die Qualifizierung von Gründer/innen sowie die Förderung von innovativen Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen nach Einschätzung der OP- Evaluation mit Blick auf einschlägige Analysen plausibel begründet. Die Ausrichtung der Förderung durch die Richtlinie entspricht den Zielen des OP, insbesondere dem Spezifischen Ziel A2 Erzielung von Arbeitsplatzeffekten durch Schaffung neuer selbständiger Arbeit. 7 ISG; Innovationen brauchen Mut Bilanz und Perspektiven der Förderung von innovativen wissensbasierten und technologieorientierten Gründern und jungen KMU im Land Brandenburg Evaluation des Modellprojekts von LASA Brandenburg GmbH und der ZAB. Endbericht, November S. 12.; Vergleiche hierzu auch: IfM- Materialien Nr. 233; Der Einfluss institutioneller Rahmenbedingungen auf die Gründungsneigung von Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen; Dezember 2014; S. 35 ff. 8 ebenda, S Söstra GmbH; Betriebsübergaben, Unternehmensnachfolge im Kontext von demografischem Wandel und wirtschaftsnaher Arbeitspolitik, LASA-Studie Nr. 46; März Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM); Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2010 bis Schätzung mit weiterentwickeltem Verfahren. IfM-Materialien Nr Bonn Institut für Mittelstandsforschung Bonn (Hrsg.): Daten und Fakten Nr. 11. Bonn, Dezember ebenda, S

13 3.2 Veränderte Rahmenbedingungen Bis Ende 2011 hatten arbeitslose Existenzgründer/innen mit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III einen Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss als finanzielle Starthilfe zur Überbrückung des Lebensunterhalts in der Gründungsphase. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II stand zur Unterstützung ausschließlich das Förderinstrument des Einstiegsgeldes nach 16b SGB II nach Ermessen des Jobcenters zur Verfügung. Zum Jahreswechsel 2011/2012 traten neue Regeln der Gründungsförderung im SGB III in Kraft. Wesentliche Einschnitte bzw. Änderungen der Gründungsförderung waren der Wegfall des Rechtsanspruchs auf eine Förderung mit Gründungszuschuss und die Heraufsetzung des erforderlichen Restanspruchs auf ALG I von 90 auf 150 Tage. In der Folge der Reform des Gründungszuschusses gingen die Zugänge in durch die Arbeitsagenturen geförderte Existenzgründungen deutschlandweit im Jahresvergleich um rd. 85 Prozent zurück (vgl. Tab. 3) In Brandenburg fiel der Rückgang mit rd. 90% noch drastischer aus. (vgl. Tab. 4). Parallel dazu war im Programmzeitraum auch bei der Förderung von Existenzgründungen im Rechtskreis des SGB II (Einstiegsgeld) ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen. Die Entwicklung der Förderzahlen insbesondere beim Gründungszuschuss spiegelt sich auch in der ESF-geförderten Gründungsförderung des Landes Brandenburg wider, da ein erheblicher Anteil der ESF-Geförderten aus der Arbeitslosigkeit kommt. 13 Bei den ESFgeförderten Gründungsvorhaben trat ein spürbarer Rückgang ein (-48 Prozent in 2012 gegenüber Vorjahr). Ursächlich waren dafür auch in Brandenburg der durch die Arbeitsverwaltung konsequent umgesetzte Vermittlungsvorrang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und das Neujustieren der Zusammenarbeit mit den gründungsfördernden Institutionen im Land. Durch intensiven Erfahrungsaustausch mit den Projektträgern der Existenzgründungsrichtlinie zur Akquise von Teilnehmer/innen gelang es, neue Wege im Marketing und bei der Ansprache der Zielgruppen zu finden. Dadurch konnten in den Folgejahren ein Anstieg und eine Verstetigung der Zahl der Teilnehmenden erreicht werden. 13 Lediglich das im Jahr 2013 aufgelegte Landesprogramm zur Gewährung von Zuschüssen an Existenzgründer/innen hatte einen deutlichen Teilnehmeranstieg bei der Existenzgründungsrichtlinie zur Folge. Bei der Förderung handelte es sich um eine eigenständige Richtlinie für Zuschüsse für Unternehmensgründer/-innen ( Aufbauförderung ), die als Reaktion auf den Rückgang der Förderung des Gründungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich zur Existenzgründungsförderung eingeführt wurde. Die Antragstellung für diese Richtlinie wurde im April 2014 geschlossen, nachdem die Mittel aufgrund der hohen Nachfrage ausgeschöpft waren; die Förderung endete am Insgesamt sind 700 Anträge bewilligt worden, 45 % davon von Frauen. 13

14 Tab. 3 Zugänge in die Förderung mit Einstiegsgeld und Gründungszuschuss 2007 bis 2013 in Deutschland, kumulierte Monatswerte Zeitraum Einstiegsgeld Gründungszuschuss Insgesamt Veränderung Veränderung Veränderung Zugänge zum Vorjahr in % Zugänge zum Vorjahr in % Zugänge zum Vorjahr in % , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Förderstatistik, Stand April 2014; Berechnungen des IfM Bonn; eigene Berechnungen. Tab. 4 Zeitraum Zugänge in die Förderung mit Einstiegsgeld und Gründungszuschuss 2007 bis 2013 in Brandenburg, Jahreswerte Einstiegsgeld Gründungszuschuss Insgesamt Veränderung Veränderung Veränderung Zugänge zum Vorjahr in % Zugänge* zum Vorjahr in % Zugänge zum Vorjahr in % , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,8 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Förderstatistik, eigene Berechnungen. Zu den im Laufe des OP-Förderzeitraums veränderten Rahmenbedingungen zählt schließlich auch der Umstand, dass sich der Arbeitsmarkt in den letzten Jahren auch in Brandenburg kontinuierlich erholt hat. Die Arbeitslosenquote sank von 14,7% im Jahr 2007 auf 9,4% im Jahr Die Motivation einer Existenzgründung zur Beendigung der Arbeitslosigkeit (nicht selten sog. Notgründungen ) verlor damit an Bedeutung. Im Gegenzug bekommen Existenzgründungen zur Umsetzung einer Geschäftsidee (Chancen-Gründungen) zunehmend einen höheren Stellenwert. Insgesamt zeigen die Fakten, dass sich die Rahmenbedingungen für die Förderung der Existenzgründung damit im Verlauf der Förderperiode erheblich geändert und das Gründungsgeschehen bzw. die Umsetzung der Existenzgründungsförderung beeinflusst haben. 3.3 Frühere Bewertungsergebnisse 14 Vgl. Arbeitsmarkt.asp?Ptyp=400&Sageb=13002&creg=BBB&anzwer=5 14

15 Generell hat bereits die Halbzeitbewertung zum ESF-OP eingeschätzt, dass die Ausrichtung der Existenzgründungsförderung durch den ESF in Brandenburg durch einschlägige Analysen plausibel begründet ist. Die ESF-geförderten Maßnahmen sind in das System der Förderangebote anderer Akteure zur Unterstützung von Existenzgründungen in Brandenburg im Großen und Ganzen sinnvoll integriert und lassen somit einen Zusatznutzen für Dynamik und Nachhaltigkeit des Gründungsgeschehens erwarten. Zum Berichtsstand der Halbzeitbewertung (Jahresende 2010) war bereits ein fortgeschrittener finanzieller Umsetzungsstand der Existenzgründungsförderung zu verzeichnen. Das verbliebene Budget wurde als für den Rest des Programmzeitraums ausreichend bemessen eingeschätzt. Die Zielvorgaben und die bis dato erreichten Ergebnisse ließen darauf schließen, dass die Förderangebote des ESF zur Unterstützung von Existenzgründern in Brandenburg eine beachtliche Reichweite haben. Zu einzelnen Bereichen der Gründungsförderung wurden in den vorangegangenen Jahren verschiedene Evaluationsstudien durchgeführt. Die Untersuchungen haben i.d.r. den Erfolg der Maßnahmen bestätigt und die Fortsetzung der Förderung empfohlen. Empfehlungen zur Verbesserung einzelner Förderansätze sind bei der Überarbeitung der Förderrichtlinien berücksichtigt worden. Mit der Neufassung im Jahr 2010 erfolgte eine Zusammenführung der unterschiedlichen Fördergegenstände in einer gemeinsamen Richtlinie, deren Auswirkungen allerdings zum Zeitpunkt der Halbzeitbewertung noch nicht einzuschätzen waren. 3.4 Kohärenz zu anderen Maßnahmen Allgemeine Existenzgründungen Die Beratungsförderung im Bereich der allgemeinen Existenzgründungen wurde nach einem Beschluss der Wirtschaftsminister/innen von Bund und Ländern vom Dezember 2006 neu strukturiert. Danach sind die Länder für die Existenzgründungsberatung in der Vorgründungsphase zuständig, der Bund fördert in der Nachgründungsphase. Am 1. Oktober 2007 trat hierzu das Bundesprogramm des BMWi Gründercoaching Deutschland in Kraft 15. Es richtet sich an alle Existenzgründer/innen in den ersten fünf Jahren nach der Gründung und beinhaltet die Förderung von Coaching-Maßnahmen. Die Coaching-Förderung des MASGF im ersten Jahr nach der Gründung (sog. Startphase) nach der Lotsendienstrichtlinie vom 25. Januar 2007 entfiel mit dem Inkrafttreten des Bundesprogramms bzw. wurde durch die Coaching-Leistungen des Bundesprogramms ersetzt. Das Programm Gründercoaching Deutschland beinhaltet allein Leistungen für Coaching. Dieses Angebot sollen die Gründer/innen dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Beratungsbedarf so umfangreich ist, dass sie Coachingleistungen im Umfang von einem oder mehreren Tagen benötigen. Im Rahmen der Existenzgründungsförderung des Landes sollen die Träger für diejenigen in der Vorgründungsphase bereits betreuten Gründer/innen in einer Übergangsphase von einem Jahr nach der Gründung auch weiter als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die kurz nach der Gründung noch Beratungsbedarf oder Fragen haben, die in der Vorgründungsphase noch nicht absehbar waren, für deren Klärung aber kein Coaching notwendig ist. Mit diesem Förderansatz sollen eine Betreuung der Gründer/innen "aus einer Hand" gewährleistet und bei der Förderung Synergieeffekte erzielt werden. Die Träger der regionalen Lotsendienste müssen gleichzeitig Regionalpartner der KfW Mittelstandsbank für das Bundesprogramm Gründercoaching Deutschland sein. Damit ist sichergestellt, dass 15 Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Gründercoaching Deutschland vom September 2007.

16 Gründungswilligen sowohl in der Vorgründungsphase als auch in der Nachgründungsphase derselbe Ansprechpartner in ihrer Nähe zur Verfügung steht, und zwar sowohl für den kleinen Beratungsbedarf durch die Lotsen selbst als auch für die Beantragung von Coaching nach dem Bundesprogramm. Im Rechtskreis des SGB II und III werden individuelle spezifische Qualifizierung und Coaching von erwerbslosen Gründungswilligen, wie sie das OP ESF Brandenburg vorsieht, i.d.r. nicht gefördert. Während die Förderangebote des MASGF auf eine systematische Gründungsqualifizierung zielen, fördert das Wirtschaftsministerium des Landes im Wesentlichen unterstützende Strukturen (wie z.b. die jährliche Gründer- und Unternehmermesse degut). Insofern besteht hier eine sinnvolle Arbeitsteilung. Die Beratung der Kammern (IHK, HWK) in Brandenburg umfasst vor allem die Betreuung ihrer Mitglieder. Nicht alle Gründungsvorhaben finden bei den Kammern einen Ansprechpartner, z.b. Gründungsvorhaben im Bereich der Freien Berufe. Zudem erfolgt eine umfassende kostenlose beratende Begleitung, wie sie insbesondere Gründungswillige und Existenzgründer/innen aus der Erwerbslosigkeit benötigen und von den Lotsendiensten erhalten, bei den Kammern zumeist nicht. Um Synergien zu nutzen, sind die Lotsendienste beauflagt, die von ihnen Betreuten zur Beratung an die Kammern zu verweisen. Wenn die Kammern selbst Träger eines Lotsendienstes sind, ist dies nicht nötig. Technologie- und innovationsorientierte Gründungen Das Wirtschaftsministerium des Landes fördert seit Sommer 2008 das sog. Standortmanagement für die Brandenburger Hochschulen aus EFRE-Mitteln. Diese Förderung zielt im Wesentlichen auf die Verbesserung von Netzwerkstrukturen und Gründungsklima an den Hochschulen sowie die Akquise von Gründungswilligen. Individuelle spezifische Qualifizierung und Coaching von Gründungswilligen sind nicht Gegenstand dieser Förderung. Die Förderung des Standortmanagements durch das MWE ist eine sinnvolle Ergänzung der Gründungsqualifizierung des MASGF an den Hochschulen. Das MWFK verfügt über keine eigene spezifische Gründungsförderung. Es unterstützt jedoch aufgrund der Richtlinie zur Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds vom 6. Juli 2007 sog. Career Services. Bei diesen handelt es sich um Angebote, die den Übergang von der Hochschule in die Berufstätigkeit verbessern helfen mit dem Ziel, mehr Hochschulabsolventen nach Abschluss ihres Studiums in Brandenburg zu halten. Durch die Career Services sollen Studierende u.a. beim Übergang vom Studium in ein Beschäftigungsverhältnis in einem Brandenburger Unternehmen unterstützt werden. Dazu kann in Einzelfällen die Ansprache potentieller Existenzgründer/innen gehören. Das BMWi fördert zeitlich begrenzt (für maximal drei Jahre) mit ESF-Mitteln innovative Ansätze zu technologie- und wissensbasierten Gründungsvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (sog. EXIST-Projekte). Hier werden unterschiedlich ausgerichtete Modellprojekte an ausgewählten Einrichtungen unterstützt. Alle vier im Land Brandenburg geförderten EXIST III-Projekte sind im Jahr 2010 ausgelaufen. Im Rahmen des BMWI- Folgeprogramms EXIST IV Gründungskultur Die Gründerhochschule konnte die Universität Potsdam sich 2011 bundesweit durchsetzen und wurde bis Ende 2014 gefördert. Die EXIST-Projekte stellen somit im Gegensatz zu den durch das ESF-OP des Landes unterstützten Gründungsservices kein systematisches Angebot an den Hochschulen dar bzw. enthalten kein landesweites Angebot zur Unterstützung innovativer Gründungen. Daneben fördert das BMWi das EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer, womit Gründer/innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützt werden, die innovative technologieorientierte oder wissensbasierte 16

17 Gründungsideen in einen Businessplan umsetzen möchten. In Brandenburg erhalten im Vergleich zu den anderen Bundesländern nur wenige Studierende oder wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen ein EXIST-Gründerstipendium oder eine Unterstützung aus EXIST- Forschungstransfer. In Abgrenzung zur Förderung des MASGF sollten in den Fällen, in denen Gründungswillige ein EXIST-Gründerstipendium erhalten, die Coachingmittel der EXIST- Förderung ausschließlich in der Nachgründungsphase eingesetzt werden. Im Übrigen liegt der Schwerpunkt des Programms auf der Sicherung des Lebensunterhalts und bildete somit eine sinnvolle Ergänzung zur Förderung des MASGF vor allem im Bereich der Hochschulen. Unternehmensnachfolge Im Bereich der Unternehmensnachfolge gab und gibt es verschiedene Förderangebote, die jeweils spezifische Teilaspekte des Nachfolgeprozesses adressieren bzw. speziell auf die Handwerkskammer ausgerichtet sind. Zu nennen ist bspw. das Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung der Beratungen von Handwerksunternehmen durch Kammern und Fachverbände. So konnte auch die begleitende Beratung von Betriebsübernahmen durch die sog. M4 -Richtlinie des Brandenburger Wirtschaftsministeriums gefördert werden. Daneben gab es themenspezifische Beratungsangebote z.b. von Kammern und Banken zum Thema Unternehmensnachfolge. Darüber hinaus existiert die vom Bund initiierte Unternehmensnachfolgerbörse nexxt-change, bei der verschiedene Partner zusammenarbeiten. Es handelt sich dabei um ein Internetportal mit Informationsangeboten, nicht um ein umfassendes Beratungsprogramm. Den ganzheitlichen Förderansatz des ESF Betreuung von Übergebenden und Übernehmenden durch einen Moderator/ eine Moderatorin bietet kein anderes der im Land Brandenburg verfügbaren Beratungsangebote. Alles in allem zeigt der Überblick, dass es neben den ESF-Maßnahmen vielfältige Förderangebote anderer Akteure zur Unterstützung von Existenzgründungen in Brandenburg gab und gibt. Die ESF-geförderten Maßnahmen sind in dieses Unterstützungssystem im Großen und Ganzen sinnvoll integriert und ließen somit einen Zusatznutzen für Dynamik und Nachhaltigkeit des Gründungsgeschehens in Brandenburg erwarten. 17

18 4 Vollzugsanalyse 4.1 Finanzielle Umsetzung Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die projektseitige und finanzielle Umsetzung aller Richtlinienbestandteile im Zeitraum Die im Rahmen der Existenzgründungsrichtlinie geförderten Vorhaben wurden von insgesamt 30 Projektträgern umgesetzt. Das ESF-Monitoring weist insgesamt 114 geförderte Einzelvorhaben aus. Dabei wurden insbesondere bei den Regionalen Lotsendiensten/ Migrantenlotsendiensten sowie bei den Gründungswerkstätten für junge Leute mehrere zeitlich aufeinander folgende Vorhaben beim gleichen Träger durchgeführt, um so ein kontinuierliches Unterstützungsangebot zu gewährleisten. Tab. 5 Finanzielle Umsetzung der Fördergegenstände der Existenzgründungsrichtlinie Existenzg ründungs förderung insgesam t Regionale Lotsendienste/ Migranten -Lotsendienst Gründer werkstät ten für junge Leute Gründu ngsservice an Hochsc hulen IbM Beratung s-stellen Unternehmensnachfolge Experim entelle Aktione n Projektträger Bewilligte Vor haben insgesamt, davon im Jahr Bewilligte ESF-Mittel (Mio., ) Ausgezahlte ESF-Mittel (Mio., ) 40,9 25,1 5,6 3,2 2,4 2,5 2,1 38,7 24,1 5,5 3,0 2,2 2,1 1,8 Quelle: Finanzielles Monitoring (LASA). 18

19 4.2 Zielerreichung Tab. 6 gibt einen Überblick über die im OP festgelegten Zielwerte für das spezifische Ziel A2 des OP Erzielung von Arbeitsplatzeffekten durch Schaffung neuer selbständiger Arbeit. Die Fördergegenstände der Existenzgründungsrichtlinie sollen Beiträge zu den Output-Indikatoren OI 2 und OI 7 sowie zu den Ergebnisindikatoren EI 2 und EI 7 leisten. Im Zuge einer Anpassung des OP-Indikatorensets zum wurde der Zielwert für OI 2 im Lichte der bis dato erreichten Förderergebnisse deutlich erhöht. Die Indikatoren OI 7 und EI 7, die sich auf die Förderung von Betriebsnachfolgen beziehen, wurden neu in das OP aufgenommen. Dafür wurde ein weniger passfähiger Indikator aus dem OP gestrichen. Tab. 6 Überblick über Ziele und Zielerreichung für die Indikatoren des Spezifischen Ziels A2 des OP: Erzielung von Arbeitsplatzeffekten durch Schaffung neuer selbständiger Arbeit OP-Indikator Zielwert lt. OP 2007 Zielwert lt. OP 2012 Zielerreichung bis Ende 2014 OI 2 Anzahl Gründungswillige bzw. potentieller Betriebsübernehmer nach Geschlecht 5.500, davon Frauen Männer , davon Frauen Männer davon Frauen 8.715Männer EI 2 Gründungsquote nach Beratung 68% 68% 68% OI 7 Zahl der geförderten Betriebe *) EI 7 Zahl der realisierten Betriebsnachfolgen *) Förderung der Betriebsnachfolge im Rahmen der Existenzgründungsrichtlinie Die Daten in Tab. 6 zeigen, dass alle im OP festgelegten Zielvorgaben mit Bezug zur Existenzgründungsrichtlinie bis zum Jahresende 2014 erreicht bzw. übertroffen worden sind. Insofern hat die Umsetzung der Richtlinie erfolgreich zu den Zielen des OP beigetragen. Im Hinblick auf die angestrebte Zahl der Betriebsnachfolgen wurde der Zielwert sogar deutlich um mehr als 100% übertroffen. Bemerkenswert ist darüber hinaus auch der hohe Anteil von Frauen an der Gesamtzahl der geförderten Gründungswilligen bzw. potentiellen Betriebsübernehmenden: Nachdem der Indikator im ursprünglich genehmigten OP einen Anteil von knapp 30 Prozent vorsah, sind es nach den Ergebnissen bis Ende 2014 tatsächlich fast 45 Prozent. Hinzuweisen ist schließlich auch auf ein nahezu stetiges Abschmelzen der Gründungsquote nach Beratung von rd. 75% im Jahr 2009 auf nurmehr noch 68% in kumulativer Betrachtung des gesamten Programmzeitraums zum Jahresende Darin kommt u.a. zum Ausdruck, dass potenzielle Gründer/innen neben der Gründungsidee in zunehmendem Maße auch andere Erwerbsalternativen haben, sog. Notgründungen also häufiger unterbleiben. Auch zu solchen Entscheidungen kann die Gründungsberatung sinnvoll beitragen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über weitere Ziele der Förderung, die in der Richtlinie festgeschrieben sind, sowie deren Erreichung im Zeitraum 2010 bis

20 Tab. 7 Vorgaben lt. Richtlinie vom und Zielerreichung einzelner Fördergegenstände Vorgaben lt. Richtlinie Zielerreichung Lotsendienste: Im Bewilligungszeitraum ist eine Gründungsquote von 60 Prozent, 70% gemessen an den bereits qualifizierten Gründungswilligen, zu erreichen (lt. Richtlinie) Mindestens 70 Prozent der zu qualifizierenden Gründungswilligen 81% sollen an einem Assessment teilgenommen haben. Gründungswerkstätten für junge Leute Mindestens 60% der teilnehmenden gründungswilligen Ausschließlich im Inkubator: Jugendlichen müssen eine gesteuerte Gründungsvorbereitung in 13,5% der Werkstatt nach der Business-Inkubator-Methode erhalten. Im Inkubator und offener Betreuung (Mischform): 65,8% Im Bewilligungszeitraum ist eine Gründungsquote von 40%, 53% gemessen an den qualifizierenden Gründungswilligen, zu erreichen. Gründungsservices an den Hochschulen Bei der Förderung des Gründungsservices an den Hochschulen 60% müssen mit der Einreichung des Konzeptes zur Gründungsförderung angemessene Gründungsquoten vorgeschlagen werden. Kumulativ ist den Angaben der Hochschulen zu entnehmen, dass eine Gründungsquote von 60% angestrebt wird. Quelle: Zielvorgaben: Förderrichtlinie. Ergebnisse: Zusammenstellung der LASA aus Projektstatistiken der Träger. Alle in Tab. 7 aufgeführten Zielvorgaben der Richtlinie konnten erreicht werden. 20

21 5 Bewertung von Wirksamkeit und Effizienz 5.1 Reichweite des Förderangebotes/ Wirkungspotential Bezogen auf die ursprüngliche Geltungsdauer der Richtlinie sollten lt. Checkliste in den Jahren 2010 bis 2013 jährlich ca gründungswillige Personen durch die ESF-Maßnahmen gefördert werden. Im Durchschnitt der Jahre wurden in Brandenburg rd. 19,8 Tsd. Gewerbeanzeigen pro Jahr gezählt. Davon entfällt etwa ein Drittel sofern es sich um Einzelunternehmen handelt auf Gewerbeanmeldungen von Frauen. 16 Allerdings ist nicht jede Gewerbeanmeldung mit einer Existenzgründung verbunden. Nach Berechnungen des IfM auf der Grundlage der Gewerbeanzeigen-Statistik gab es in Brandenburg im Durchschnitt der Jahre ca. 8,6 Tsd. Existenzgründungen pro Jahr. In diesen Daten ist das Segment der Freien Berufe nicht berücksichtigt. 17 In Relation zu der nach IfM-Konzept ermittelten Zahl der Existenzgründungen würde mit der in der Checkliste festgelegten Zielgröße etwa ein Fünftel der Existenzgründungen in Brandenburg unterstützt werden. De facto handelt es sich bei den durch die ESF-Maßnahmen unterstützten Personen, insbesondere bei den Lotsendiensten, nach wie vor ganz überwiegend um Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Daher ist auch die Zahl der Arbeitslosen, die sich selbständig machen, eine relevante Bezugsgröße für die Abschätzung der Reichweite des Förderangebots. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter in Brandenburg verzeichneten im Jahr 2013 insgesamt rd Abgänge aus Arbeitslosigkeit in eine selbständige Tätigkeit. 18 Davon entfielen rd. fünf Sechstel auf den Rechtskreis des SGB III und ein Sechstel auf den Rechtskreis des SGB II. In Relation zu dieser Bezugsgröße könnte mit dem lt. Checkliste geplanten Förderumfang gut ein Drittel aller arbeitslosen Existenzgründer/innen in Brandenburg unterstützt werden. Darüber hinaus weist die Checkliste das Ziel aus, jährlich rd. 55 Betriebsübergaben zu unterstützen. Auch für die Einschätzung dieses Zielwerts bietet die Statistik der Gewerbeanzeigen einen Anhaltspunkt. Danach waren in Brandenburg im Jahr 2013 insgesamt 732 Übernahmen von Gewerbebetrieben durch Kauf oder Pacht (in einigen Fällen auch durch Erbfolge) zu verzeichnen. Im Verhältnis dazu würde mit dem Zielwert der ESF-Förderung etwa jede 13. Betriebsübergabe in Brandenburg unterstützt. Nach Schätzung des IfM stehen in Brandenburg im Zeitraum 2010 bis 2014 ca Nachfolgeregelungen für Unternehmen mit mehr als marginalem Einkommens- bzw. Beschäftigungspotenzial an. 19 Das wären im Jahresdurchschnitt gut 500. In Relation dazu würde mit dem ESF-Förderangebot immerhin gut jede 10. Übergabe unterstützt. Alles in allem lassen die Daten darauf schließen, dass die Förderangebote des ESF zur Unterstützung von Existenzgründern in Brandenburg mit den festgelegten Zielgrößen für eine beachtliche Reichweite konzipiert sind. Dies gilt insbesondere in Relation zur Gesamtzahl der jährlichen Gründungen bzw. der Gründungen aus Arbeitslosigkeit. Im Hinblick auf die Unterstützung von Betriebsübergaben fällt die geplante Reichweite des Förderangebots auf den ersten Blick etwas geringer aus. Allerdings besteht hier der Anspruch, mit der ESF-Förderung i.d.r. komplexe Übergaben und nicht die Übergabe von 16 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Statistischer Bericht: Gewerbeanzeigen im Land Brandenburg. Verschiedene Ausgaben BA Statistik: Eingliederungsbilanzen nach 11 SGB III bzw. nach 54 SGB III, Berichtsjahr 2013, Tab IfM; Bonn 2010; ebd. 21

22 Kleinstunternehmen zu unterstützen. Nimmt man dieses relativ kleine Segment zum Maßstab, dann konnte der ESF hier einen substanziellen Beitrag zur Umsetzung von Nachfolgeregelungen leisten. 5.2 Teilnehmerzahlen und -strukturen In der gesamten Programmperiode haben nach den Daten des ESF-Monitoring Teilnehmer/innen an den durch die ESF-Existenzgründungsrichtlinie (bzw. die einzelnen Vorgänger-Richtlinien) geförderten Maßnahmen teilgenommen. Hinzu kommen knapp 900 Unternehmen, die in Projekte zur Unternehmensnachfolge einbezogen waren. Weitere rd. 700 Existenzgründer/innen wurden durch Zuschüsse im Rahmen der Richtlinie Aufbauförderung unterstützt. Mit den einzelnen Teilprogrammen der Existenzgründungsrichtlinie werden unterschiedlicher Zielgruppen angesprochen. In der Folge unterscheiden sich die Teilprogramme auch hinsichtlich Umfang und Struktur der geförderten Teilnehmer/innen (vgl. Abb. 1und Tab. 8). Dabei wird deutlich, dass die regionalen Lotsendienste eine hohe Breitenwirkung erreichen. Rd. 70% der registrierten Maßnahmeneintritte (rd. 11 Tsd. Personen) entfallen auf die Lotsendienst-Projekte. Im Unterschied zu den anderen Teilmaßnahmen ist ihr Beratungsangebot an keine spezielle Zielgruppe adressiert. Weitere 5% der Teilnehmer/innen (knapp 700 Personen) wurden durch das spezielle Lotsendienst-Projekt für Migrant/innen betreut. Immerhin 11% der Geförderten, rd Personen, haben in Projekten der Gründungswerkstätten für junge Leute eine gezielte und individuelle Unterstützung bei der Gründungsvorbereitung erhalten. Angesichts der Beschränkung dieses Förderangebots auf Personen, die i.d.r. max. 27 Jahre alt sind, ist dies ebenfalls ein beträchtlicher Umfang. Abb. 1 Anteil der Teilmaßnahmen an der Gesamtzahl der geförderten Existenzgründer/innen Quelle: ESF-Monitoring. Berechnungen isw. Darüber hinaus wird aus den Daten (vgl. Tab. 8) deutlich, dass 22

23 -+ die Angebote der Lotsendienste sowie der Gründungswerkstätten zu einem hohen Anteil von Arbeitslosen, darunter auch von Langzeit-Arbeitslosen, genutzt werden; -+ die Förderung innovativer Gründungsprojekte überproportional von erwerbstätigen, meist hochqualifizierten Gründer/innen sowie von Älteren in Anspruch genommen wird; -+ die experimentellen Aktionen in besonderem Maße Frauen, jüngere Menschen, aber auch Migrant/innen und Hochqualifizierte einbezogen haben; -+ Migrant/innen und Arbeitslose beim Übergang in die Selbständigkeit die Unterstützungsangebot der Existenzgründungsrichtlinie insgesamt sehr viel stärker in Anspruch nehmen, als es ihren Anteilen an der Grundgesamtheit der erwerbsfähigen Bevölkerung in Brandenburg entspricht. Über alle Teilprogramme hinweg nahmen 44% Frauen und 56% Männer an den geförderten Projekten der Gründungsunterstützung teil. Mit Blick auf den Anteil von Frauen an allen Existenzgründungen in Brandenburg (ca. ein Drittel, vgl. Abschnitt 5.1) belegt dieses Ergebnis, dass die angestrebte Ausrichtung der ESF-Existenzgründungsförderung auf die besondere Unterstützung von Frauen tatsächlich erreicht worden ist. Bei Betrachtung der einzelnen Teilprogramme ist darüber hinaus bemerkenswert, dass der Anteil von Frauen nicht nur beim Schwergewicht der Lotsendienste hoch ist. Auch bei den eher auf innovative Gründungen ausgerichteten Förderangeboten, also einem Feld, in dem Frauen traditionell stark unterrepräsentiert sind, waren rd. ein Drittel aller Teilnehmenden weiblich. Der Anteil der Migrant/innen ist im Bereich der Lotsendienste im Zeitverlauf deutlich gestiegen: von 6% bei den zwischen 2007 und 2009 bewilligten Projekten auf 11% bei Projekten mit Laufzeit zwischen 2010 und Der deutliche Anstieg dieses Anteils resultiert aus zwei gegenläufigen Trends: einem Anstieg der Zahl der pro Jahr teilnehmenden Migrant/innen im zweiten Bewilligungszeitraum bei gleichzeitigem Rückgang der jährlichen Gesamtzahl der Teilnehmer/innen. Über alle Teilprogramme und den gesamten Förderzeitraum hinweg lag der Anteil der Migrant/innen an den insgesamt geförderten Teilnehmer/innen bei 8%. Gemessen am Anteil von Ausländer/innen bzw. Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung des Landes Brandenburg (2,4 bzw. 5 Prozent, Stand Ende 2013) wurden durch die Förderangebote der ESF-Existenzgründungsrichtlinie damit überproportional häufig Menschen mit Migrationshintergrund unterstützt. Andererseits zeigt ein Blick auf die Gewerbestatistik (Neugründungen), dass im Jahr 2014 rd. 16% der Einzelunternehmen in Brandenburg durch Migrant/innen gegründet worden sind. 20 Nach diesem Maßstab haben Existenzgründer/innen mit Migrationshintergrund die Förderangebote der ESF-Existenzgründungsrichtlinie nur unterdurchschnittlich genutzt und sind hier möglicherweise weitere Bedarfspotenziale zu vermuten. Im Trend ist der Anteil der Unternehmensneugründungen durch Migrant/innen ist seit 2007 (rd. 8%) stetig gestiegen. Das Gründungsverhalten der Migrant/innen in Brandenburg entspricht damit einer deutschlandweiten Tendenz Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Statistischer Bericht D I 2 j / 14 Gewerbeanzeigen im Land Brandenburg KFW Economic Research; Fokus Volkswirtschaft; Existenzgründungen durch Migranten: Gründungslust belebt 23 das Geschehen; 08/2014

24 Tab. 8 Anteil von Teilnehmer/innen mit ausgewählten soziodemografischen Merkmalen an der Gesamtzahl der geförderten Teilnehmer/innen (in %) Personengruppe Regionale Lotsendienste Migranten- Lotsendienst Gründungsservice an Hochschulen Innovationen brauchen Mut Gründungswerkstätten für junge Leute Ergänzende experimentelle Aktionen Zusammen Frauen unter 25 Jahre bis 64 Jahre arbeitslos vor Eintritt langzeitarbeitslos vor Eintritt erwerbstätig vor Eintritt Migranten hochqualifiziert*) *) Meister, Fach-/ Hochschulabschluss Quelle: ESF-Monitoring. Berechnungen isw. Vor dem Eintritt von Teilnehmer/innen in die ESF-geförderten Projekte haben die Projektträger Erstgespräche durchgeführt, die den Interessent/innen eine Orientierung bzgl. der zu erwartenden Betreuungsleistungen gaben und gleichzeitig geeignet waren, die Ernsthaftigkeit und Belastbarkeit der Gründungsideen zu prüfen. Vergleichbar haben die Beratungsstellen für Unternehmensnachfolge Sensibilisierungsveranstaltungen durchgeführt, um potenzielle Projektteilnehmer/innen anzusprechen und zu informieren. Auch diese Aktivitäten sind Teil der durch die geförderten Projekte erbrachten Leistungen. Die folgende Tabelle verdeutlicht bezogen auf die Jahre 2010 bis 2014 ihren Umfang. Deutlich wird, dass bei den regionalen Lotsendiensten und beim Migranten-Lotsendienst mehr als doppelt so viele Erstgespräche erfolgten, als Teilnehmer/innen nachfolgend in die Maßnahmen eintraten. Bei den Gründungsservice-Projekten an den Hochschulen haben rd. 70% der Interessent/innen nach Erstgesprächen an den Projekten teilgenommen. Bei knapp einem Viertel der für die Angebote der Beratungsstellen Unternehmensnachfolge sensibilisierten Unternehmen ist es in der Folge zu konkreten Aufschlussberatungen gekommen. Tab. 9 Übergänge aus Erstgesprächen in die geförderten Projekte Anzahl Erstgespräche Regionale Lotsendienste Migranten-Lotsendienst Gründungsservice an Hochschulen Beratungsstellen Unternehmensnachfolge*) Übergangsquote in geförderte Projekte (%) Regionale Lotsendienste Migranten-Lotsendienst Gründungsservice an Hochschulen Beratungsstellen Unternehmensnachfolge**) *) Anzahl sensibilisierte Unternehmen **) Beratene Untenehmen, bezogen auf Anzahl sensibilisierte Unternehmen Quelle: Zusammenstellung der LASA aus Projektstatistiken der Träger. Berechnungen isw. Aus den Daten für die Lotsendienste ist im Übrigen zu erkennen, dass die Ende 2011 erfolgte Umstellung des SGB III-Förderinstruments Gründungszuschuss auf eine Ermessensleistung 24

25 und der damit verbundene starke Rückgang der Förderfälle sich auch auf das Beratungsgeschäft der Regionalen Lotsendienste auswirkte. Die Zahl der Erstgespräche bei den Lotsendiensten lag im Jahr 2012 deutlich unter der des Vorjahres (-24%). Wenngleich der Rückgang nicht annähernd so stark ausfiel wie die Zahl der durch Gründungszuschuss unterstützten Arbeitslosen (-90%, vgl. Tab. 4 auf S. 14), so hat die Neuausrichtung der Existenzgründungsförderung der Arbeitsagenturen doch offenbar zu einem signifikanten Rückgang des Interesses von Arbeitslosen an der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit geführt. Mit diesem Rückgang ging eine tendenzielle Veränderung der Teilnehmerstruktur in Bezug auf das Merkmal Erwerbsstatus vor Eintritt einher. Dies belegt ein Vergleich der Teilgruppen, die an Projekten mit Laufzeit 2007 bis Frühjahr 2010 bzw. von Frühjahr 2010 bis Ende 2014 teilgenommen haben (Abb. 2). Im Vergleich zum ersten Bewilligungszeitraum haben im zweiten anteilig mehr Arbeitslose (+10 Prozentpunkte), dagegen weniger Erwerbstätige (-2 Prozentpunkte) und vor allem weniger Nicht-Erwerbstätige (resp. Nicht-Leistungsbeziehende, - 8 Prozentpunkte) an den Maßnahmen teilgenommen. Auffällig ist, dass der Anteil von Männern ohne Arbeitslosigkeits-Status an der Teilnehmerzahl sich halbiert hat (von 18,8 auf 9,4%). Zu vermuten ist, dass diese Strukturverschiebungen weniger auf die Veränderungen bei der Gründungszuschuss-Förderung zurückzuführen sind als auf die fortschreitende Verbesserung der allgemeinen Arbeitsmarktlage in Brandenburg. Von dieser Verbesserung konnten Nicht- Arbeitslose bei der Stellensuche offenbar noch stärker profitieren als Arbeitslose und waren daher weniger häufig auf die Alternative Selbständigkeit angewiesen. Abb. 2 Veränderung der Teilnehmerstruktur (Erwerbsstatus) im Vergleich der Bewilligungsperioden und Quelle: ESF-Monitoring. Berechnungen isw. Alles in allem zeigen die Analysen, dass die Gewinnung von Teilnehmenden für die ESF- Projekte im Zeitverlauf schwieriger geworden ist. Bei der Befragung der Projektträger im Jahr 2015 und in der Sachberichten der Träger wurde dieser Eindruck bestätigt. Als wichtigsten 25

26 Grund dafür sehen die Projektträger die Einschränkungen bei der Förderung der Arbeitsagenturen (Gründungszuschuss) und die konsequente Umsetzung des Prinzips Vermittlungsvorrang. Das bedeutet, dass Arbeitslose soweit möglich auf freie Stellen ggf. auch außerhalb Brandenburgs verwiesen werden, bevor eine Unterstützung des Übergangs in Selbständigkeit in Betracht gezogen wird. Als weitere wichtige Ursachen wurden die demografische Entwicklung und die verbesserte allgemeine Arbeitsmarklage genannt, welche mehr Menschen berufliche Alternativen zur Selbständigkeit eröffnet. Die beiden letztgenannten Rahmenbedingungen werden aus heutiger Sicht voraussichtlich auch zukünftig gelten und das Gründungsgeschehen (mit-)bestimmen. Von daher ist perspektivisch mit insgesamt rückläufigen Gründungspotenzialen zu rechnen. In den Sachberichten der Lotsendienste wird darüber hinaus berichtet, dass innerhalb des Teilnehmerbestandes der Anteil von Arbeitslosen bzw. von Hartz IV-Empfangenden rückläufig sei und in zunehmendem Maße Gründungen aus einer bestehenden Berufstätigkeit heraus erfolgten. Damit würde oftmals die Teilnahme an den Assessments erschwert. Diese von den Trägern beschriebenen Trends lassen sich allerdings aus den Daten des ESF-Monitoring nicht nachvollziehen. Nach Einschätzung der ZAB (als ehem. Regionalberatung der LASA mit der Umsetzungsbegleitung der geförderten Maßnahmen betraut) haben die Träger auf die veränderten Rahmenbedingungen mit einer Anpassung ihrer Geschäftsprozesse reagiert. Anstatt auf sich auf die Vermittlung potenzieller Teilnehmer/innen durch die Arbeitsagenturen zu verlassen, haben die Träger ihre Angebote offensiver vermarktet. Wiederanstieg und Stabilisierung der Teilnehmerzahlen bis zum Ende des Förderzeitraums weisen darauf hin, dass diese Maßnahmen gewirkt haben. Auch in der neuen Programmperiode sollen gezielten Werbeaktionen bzw. Ansprachen fortgeführt werden. 5.3 Qualifizierungs- und Unterstützungsleistungen in den Projekten, Verbleib der Teilnehmenden Die Unterstützungsleistungen der ESF-Projekte waren in den einzelnen Teilmaßnahmen unterschiedlich strukturiert. Nachfolgend wird ein Überblick über den Umfang der wichtigsten Leistungsbausteine sowie den Verbleib der Teilnehmer/innen gegeben. Datenbasis hierfür sind die Projektstatistiken der Träger. Von den Teilnehmer/innen an Erstgesprächen der regionalen Lotsendienste mündeten 39% in ein Assessment-Center ein. Bei diesen Assessments werden die Gründungsinteressierten in unterschiedlichen Situationen durch geschulte Beobachter/-innen über einen längeren Zeitraum beobachtet, um so gründungsrelevante Fähigkeiten wie Unternehmerpersönlichkeit und Führungsqualitäten besser beurteilen zu können. Weitere Gründungsinteressierte wurden ohne vorheriges Assessment in die Projekte aufgenommen. Insgesamt begannen rd. 6 Tsd. Teilnehmer/innen der Erstgespräche (48%) eine Qualifizierung innerhalb der Lotsendienst-Projekte. 26

27 Nahezu alle Qualifizierungen wurden erfolgreich abgeschlossen Teilnehmerinnen vollzogen nachfolgend eine Unternehmensgründung. Bezogen auf die Gesamtzahl der erfolgreichen Qualifizierungsteilnehmer/innen errechnet sich daraus eine Gründungsquote von 71%. Über 90% aller Gründerinnen wurden schließlich in der Übergangsphase der Gründung weiter betreut. Tab. 10 Überblick über Unterstützungsaktivitäten der Lotsendienste ( ) Regionale Lotsendienste Migranten-Lotsendienst abs. % abs. % Erstgespräch , ,0 Assessment-Center , ,5 Aufnahme in Qualifizierung , ,3 Abschluss Qualifizierung , ,3 Gründung , ,1 Übergangsmanagement Gründungsquote 1) 71,0 51,1 Anteil der Gründungen mit Übergangsmanagement 2) 91,7 100,0 1) bezogen auf alle TN mit abgeschlossener Qualifizierung 2) bezogen auf alle Gründungen Quelle: Zusammenstellung der LASA aus Projektstatistiken der Träger. Berechnungen isw. Von den Teilnehmer/innen an Erstgesprächen des Migranten-Lotsendienstes mündeten anteilig weniger in ein Assessment-Center und nachfolgend in eine projektbezogene Qualifizierung als bei den regionalen Lotsendiensten. Aber nicht nur der Auswahlprozess im Vorfeld der Aufnahme in das Qualifizierungsprojekt verlief intensiver. Auch die Quote der tatsächlich realisierten Gründungen nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsphase liegt deutlich um 20 Prozentpunkte niedriger als bei den regionalen Lotsendiensten. Alle Gründerinnen wurden schließlich in der Übergangsphase durch den Migranten-Lotsendienst weiter betreut. Die Gründungsservice-Projekte an den Hochschulen in Brandenburg sahen keine regelmäßigen Assessments von Gründungsinteressierten vor. Gegenstand des Förderangebots waren vielmehr die individuelle spezifische Begleitung sowie Qualifizierungs-, Beratungs- und Coaching-Leistungen in der Vorgründungsphase und die Begleitung der Gründer/innen in der Übergangsphase. Von den Teilnehmer/innen an Erstgesprächen wurden 70% in die Projekte aufgenommen. Etwa zwei Drittel der Projektteilnehmer/innen nahmen an geförderten Qualifizierungsmaßnahmen teil, rd. fünf Sechstel der Qualifizierungsteilnehmer/innen schlossen diese erfolgreich ab. Im Vergleich zu den Lotsendienst-Projekten hat demnach eine größere Zahl von Teilnehmer/innen die Qualifizierungsmaßnahmen nicht in der vorgesehenen Weise beendet. 60% der in den Projekten qualifizierten Teilnehmer/innen haben schließlich die Unternehmensgründung vollzogen. 27

28 Tab. 11 Überblick über Unterstützungsaktivitäten der Gründungsservices an Hochschulen ( ) Gründungsservice an Hochschulen abs. % Erstgespräch ,0 Aufnahme in Projekt ,0 Aufnahme in Qualifizierung ,7 Abschluss Qualifizierung ,6 Gründung ,8 Gründungsquote 1) 60,0 1) bezogen auf alle TN mit abgeschlossener Qualifizierung Quelle: Zusammenstellung der LASA aus Projektstatistiken der Träger. Berechnungen isw. Das Förderangebot der Gründungswerkstätten für junge Leute beinhaltete unterschiedliche Optionen. Entsprechend der Richtlinie umfassen die Unterstützungsleistungen die Begleitung von jungen Leuten in der Vorgründungs- und in der Übergangsphase in Gründungswerkstätten, und zwar in offener Individualbetreuung und in einer oder mehreren Werkstätten nach der Business-Inkubator-Methode. Typische Merkmale dieser Methode sind das Arbeiten und Lernen im Team unter Leitung erfahrener Trainer und Coaches, fallweise unterstützt durch Einzelberatung die (phasenweise) gemeinsame Erarbeitung von Lösungen bestimmter Aufgaben Gruppenerfahrung und hohe Kommunikationsdichte jugendgemäße Arbeits- und Lernmethoden Erlernen von Präsentationstechniken Einüben von Kooperations- und Netzwerkarbeit. 22 Die Angebote der offenen Individualbetreuung und der Werkstatt können lt. Richtlinie auch in Kombination Anwendung finden, wobei die Begleitung der Gründungswilligen in der Werkstatt nach der Business-Inkubator-Methode Vorrang hat. Mindestens 60 % der teilnehmenden gründungswilligen Jugendlichen sollen lt. Richtlinie eine Gründungsvorbereitung in der Werkstatt nach der Business-Inkubator-Methode erhalten. Die geförderten Projekte sollen im Bewilligungszeitraum eine Gründungsquote von 40% (gemessen an den qualifizierten Gründungswilligen) erreichen. Teilnehmer/innen, für die eine Existenzgründung nicht die geeignet Perspektive erscheint, sollen bei der Entwicklung anderer beruflicher Perspektiven unterstützt werden, erforderlichenfalls auch unter Einbeziehung von sozialpädagogischen Angeboten. Tatsächlich wurden von den insgesamt knapp Jugendlichen etwa 80% nach der Business-Inkubator-Methode unterstützt die meisten davon in Kombination mit der offenen Individualbetreuung. Aus der Betreuung resultierten 525 Gründungen (53%), weitere 385 Teilnehmer/innen (39%) wurden gemäß den Trägerstatistiken bei der Entwicklung anderweitiger beruflicher Perspektiven unterstützt. In den Sachberichte schätzen die Projektträger die Arbeit mit der Zielgruppe als recht schwierig und zeitaufwendig ein, da die Gründungsideen oftmals noch sehr unausgereift sind. 22 Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zur Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg vom 30. Dezember 2009 in der Fassung vom 26. September 2013, Abschnitt 4. 28

29 Dennoch können die Gründungswerkstätten gute Ergebnisse bezogen auf die Gründungsquoten vorweisen. Tab. 12 Überblick über Unterstützungsaktivitäten der Gründungswerkstätten für junge Leute ( ) Insgesamt ausschließlich offene Individualbetreuung darunter: ausschließlich Inkubator Kombination Betreute Jugendliche Anzahl Gründungen Gründungsquote 1) (%) Entwicklung alternativer berufl. Perspektiven 385 Beschäftigung 26% Ausbildung 8% W eiterbildung 6% andere Perspektive 59% keine Angabe 76 1) bezogen auf alle betreuten Jugendlichen Quelle: Zusammenstellung der LASA aus Projektstatistiken der Träger. Berechnungen isw. Mit dem Teilprogramm Innovationen brauchen Mut werden innovative Gründungen unterstützt, die auf die Entwicklung neuartiger Produkt oder Dienstleistungen gerichtet sind, welche ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial aufweisen. Das Förderangebot umfasst die Begleitung von Gründungswilligen mit innovativen Gründungsideen in der Vorgründungsphase und Existenzgründer/innen bis zu drei Jahre nach der Gründung sowie individuelle Beratungs- und Coachingleistungen durch externe Leistungserbringer in der Vorgründungsphase. Von den 297 in die Förderung aufgenommenen Teilnehmer/innen haben nach Angaben der Trägerstatistik 140 (47%) tatsächlich eine Unternehmensgründung realisiert. Die Beratungsstellen für Unternehmensnachfolge haben im Programmzeitraum knapp Unternehmen in Sensibilisierungsmaßnahmen einbezogen, mit rd. 700 Unternehmen eine Aufschlussberatung durchgeführt und schließlich knapp 500 Unternehmen in die Projekte aufgenommen. Diese zu übergebenden Unternehmen haben rd Arbeitnehmer/innen beschäftigt. In die im Rahmen der Projekte geförderte Moderation der Nachfolgeprozesse waren 530 Inhaber/innen zu übergebender Unternehmen und etwa ebenso viele potenzielle Übernehmer/innen einbezogen. Aus den Daten der Trägerstatistik wird deutlich, dass die Übergebenden zu rd. einem Drittel bereits älter als 65 Jahre waren, eine Nachfolgeregelung hier somit eher kurzfristig anstand. In einem Viertel der Fälle handelte es sich bei den potenziellen Nachfolger/innen um Mitarbeiter/innen des betroffenen Unternehmens, bei etwa einem Fünftel um Externe. In der überwiegenden Zahl der Fälle wurden Nachfolgeregelungen innerhalb der Familie angestrebt bzw. moderiert (56%). Dies erscheint insofern bemerkenswert, weil in diesen Fällen zwar sicherlich Bedarf an fachlicher Beratung zur Ausgestaltung der Nachfolgeregelung besteht, für die Moderation zwischen Familienmitgliedern durch einen externen Projektträger aber eher nur in Ausnahmefällen Bedarf bestehen sollte. 29

30 Im Förderzeitraum wurden schließlich knapp 400 der in das Projekt einbezogenen Unternehmen (78%) rechtsverbindlich übergeben. Diese Unternehmen repräsentieren rd. 74% des Arbeitskräfteumfangs aller in das Projekt einbezogenen Unternehmen. Tab. 13 Überblick über Unterstützungsaktivitäten der Beratungsstellen für Unternehmensnachfolge ( ) Beratungsstellen für Unternehmensnachfolge abs. % Sensibilisierte Unternehmen ,0 Unternehmen mit Aufschlussberatung ,9 In das Projekt einbezogene Unternehmen Anzahl ,7 Arbeitskräfte In das Projekt einbezogene Inhaber/innen 530 >50 Jahre % >60 Jahre % >65 Jahre % In das Projekt einbezogene Nachfolger/innen 527 Familienmitglieder % Mitarbeiter/innen der betroffenen Unternehmen % Externe % Rechtsverbindlich übergebene Unternehmen Anzahl 387 Arbeitskräfte Quote der Übergabe in Bezug auf Zahl der in das Projekt einbezogenen Unternehmen 78% In Bezug auf Arbeitskräfte in den Unternehmen 74% Quelle: Zusammenstellung der LASA aus Projektstatistiken der Träger. Berechnungen isw. Beim Teilprogramm Ergänzende experimentelle Aktionen konnten Träger, die bereits eine Förderung im Rahmen anderer Teilprogramme der Existenzgründungsrichtlinie erhalten, innovative Ansätze (Methoden/Verfahren) erproben, die die Begleitung, Coaching- und Qualifizierungsleistungen im Land Brandenburg im Existenzgründungsbereich vorsehen. Die Vorhaben sollten über die Standardmaßnahmen der Existenzgründungsrichtlinie hinausgehen und eine qualitative Verbesserung oder Weiterentwicklung des bisherigen Förderangebotes beinhalten. Dementsprechend handelt es sich bei den hier geförderten Projekten um keine inhaltlich homogene Gruppe. Auf die Darstellung der speziellen Unterstützungsaktivitäten für die insgesamt rd. 900 Teilnehmer/innen wird daher hier verzichtet. Alles in allem vermitteln die Daten einen Eindruck über die umfassenden und differenzierten Unterstützungsleistungen, die im Rahmen der Existenzgründungsrichtlinie erbracht worden sind. Mit den realisierten Teilnehmerzahlen und Gründungsquoten haben die Teilmaßnahmen die vorab festgesetzten Zielvorgaben erfüllt und teilweise deutlich übertroffen. Damit hat die Förderung in Brandenburg eine beachtliche Reichweite gehabt und das Gründungsgeschehen im Land effektiv unterstützt. 30

31 5.4 Längerfristiger Verbleib, Bestandsfestigkeit der Gründungen Ziel der Förderung durch die Existenzgründungsrichtlinie ist es nicht nur, das Gründungsgeschehen zu verstärken. Es geht insbesondere auch darum, dass sich neu gegründeten Unternehmen nachhaltig am Markt etablieren und längerfristig auch wachsen. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung der Gründungen nach Austritt der Teilnehmer/innen aus den geförderten Projekten von besonderem Interesse. Informationen hierzu waren durch die Projektträger zu erheben. Konkret sollte erhoben werden, wie viele der Gründungen ein Jahr nach Austritt aus den Maßnahmen noch am Markt waren. Nach diesen Erhebungsergebnissen stellen sich die nachhaltigen Effekte der Förderung wie folgt dar: Bei den Verbleiberhebungen der Träger der regionalen Lotsendienste und des Migranten- Lotsendienstes haben jeweils rd. fünf Sechstel der Gründer/innen die Fragen zur Situation nach einem Jahr beantwortet. Dies ist eine beachtliche Rücklaufquote. Grundsätzlich ist erfahrungsgemäß bei derartigen Befragungen von einer Positiv-Auslese auszugehen, d.h. dass überproportional häufig erfolgreiche Gründer/innen antworten und so das Ergebnisbild positiv verzerrt wird. Angesichts der hohen Rücklaufquote dürfte dieser Effekt allerdings recht begrenzt sein. Von den Gründer/innen, die in Projekten der regionalen Lotsendienste betreut worden waren, sind nach einem Jahr immerhin 90% weiter am Markt. Davon entfallen 94% auf Vollerwerbs- und 6% auf Nebenerwerbs-Existenzen. Weitere 8% waren nach einem Jahr svpflichtig beschäftigt. Lediglich 3% der Gründerinnen waren nach diesen Ergebnissen nach einem Jahr arbeitslos, 1% verrentet. In geringem Umfang haben Befragte mehrere Statusangaben gemacht, so dass sich die Ergebnisse auf etwas über 100% addieren. Je Gründung waren nach einem Jahr durchschnittlich 0,6 weitere Mitarbeiter/innen in den Unternehmen beschäftigt. Damit geht von den geförderten Gründungen auch kurzfristig bereits ein spürbarer zusätzlicher Beschäftigungsimpuls aus. Bemerkenswert ist auch, dass rd. zwei Drittel der Gründer/innen die Situation ihres Unternehmens als gut bis sehr gut einschätzen und nur sehr wenige diese als schlecht beurteilen. Auch dies spricht für ein hohes Maß an Nachhaltigkeit der geförderten Gründungen. Trotz der hohen Überlebensrate der Gründungen ist ein Teil der Gründer/innen ca. ein Viertel nach einem Jahr noch auf Transferleistungen der Arbeitsagentur bzw. der Grundsicherung angewiesen. Von den Gründer/innen, die durch den Migranten-Lotsendienst betreut worden waren, sind nach einem Jahr noch 57% weiter am Markt. Davon entfallen 93% auf Vollerwerbs- und 7% auf Nebenerwerbs-Existenzen. Immerhin 22% der Gründer/innen waren nach einem Jahr svpflichtig beschäftigt. Weitere 22% waren nach diesen Ergebnissen nach einem Jahr arbeitslos. Damit ist die Bestandsfestigkeit der durch den Migranten-Lotsendienst unterstützten Gründungen deutlich geringer einzuschätzen als bei den Projekten des regionalen Lotsendienstes, etwa ein Fünftel der Gründer/innen ist nach einem Jahr (wieder) arbeitslos. Auch die Beurteilung der unternehmerischen Situation bei den noch bestehenden Gründungen fällt deutlich ungünstiger aus als bei den Teilnehmer/innen der regionalen Lotsendienste. Der Effekt hinsichtlich der Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter/innen ist nach einem Jahr als sehr begrenzt einzuschätzen. Allerdings gelingt es einem beachtlichen Anteil der 31

32 Gründer/innen, innerhalb eines Jahres in ein sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wechseln. Anteilig deutlich mehr knapp die Hälfte der Gründer/innen, die durch den Migranten- Lotsendienst unterstützt worden sind, sind nach einem Jahr auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Tab. 14 Überblick über die Situation der Gründer/innen 1 Jahr nach Austritt aus den Lotsendienst-Projekten ( ) Regionale Lotsendienste Migranten- Lotsendienst Rücklaufquote der Befragung 83,4% 83,7% Angaben zur beruflichen Situation N=3296 N=375 selbständig im Vollerwerb 85% 53% selbständig im Nebenerwerb 5% 4% sv-pflichtig beschäftigt 8% 22% arbeitslos 3% 22% in Rente 1% 0% Angaben zum Leistungsbezug N=2014 N=304 Jobcenter / Grundsicherung 18% 47% Arbeitsagentur 8% 0% keine Leistungen 74% 53% Einschätzung unternehmerische Situation N=2868 N=198 sehr gut 24% 10% gut 41% 29% zufriedenstellend 28% 47% schlecht 5% 14% keine Aussagen 2% 0% Anzahl Mitarbeiter (ø je Gründung) 0,60 0,09 Anzahl Auszubildende (ø je Gründung) 0,02 0,00 Quelle: Zusammenstellung der LASA aus Projektstatistiken der Träger. Berechnungen isw. Für die Gründungswerkstätten für junge Leute liegen weniger detailliert aufgegliederte Befragungsergebnisse zum Verbleib der Teilnehmer/innen vor. Nach den Erhebungsergebnissen waren von den 525 vollzogenen Gründungen nach einem Jahr noch 445 Unternehmen am Markt. Daraus errechnet sich eine Überlebensrate von 85%. Pro Gründung waren bis dahin durchschnittlich 0,27 weitere Arbeitsplätze entstanden. Alles in allem signalisieren die Erhebungsergebnisse für die durch die regionalen Lotsendienste und die Gründungswerkstätten für junge Leute unterstützten Gründungen ein hohes Maß an Bestandsfestigkeit. Als Referenz für diese Bewertung können zum einen die Ergebnisse der bundesweiten Erhebung des KfW-Gründungsmonitors 2015 herangezogen werden. Danach bestanden von Gründungen, die im Zeitraum 2008 bis 2014 stattfanden, nach einem Jahr noch rd. 87% der Unternehmen KfW Research: KIfW-Gründungsmonitor Tabellen- und Methodenband. Frankfurt am Main, Mai

33 Eine Analyse der Überlebensraten anhand amtlicher Daten (Unternehmensregister, Gewerbestatistik) sowie weiterer Verwaltungsdaten hat das Statistische Bundesamt für den Zeitraum 2005 bis 2010 durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen eine höhere "Sterblichkeit" neu gegründeter Unternehmen als der KfW-Gründungsmonitor. Demnach betrug die Überlebensrate "echter Unternehmensgründungen" nach einem Jahr 77% des Ausgangsbestandes. 24 Zur Validierung der von den Trägern bereitgestellten Daten bzgl. des Verbleibs ihrer Teilnehmer/innen und der Nachhaltigkeit der Gründungen wurden im Rahmen der Projektträgerbefragung die Modalitäten der Datenerhebung näher beleuchtet. Zunächst wurden die Träger danach befragt, zu welchem Zeitpunkt sie Übergänge ihrer Teilnehmer/innen in die Selbstständigkeit systematisch erfasst haben. Typischerweise war das während der Projektlaufzeit und zum Projektende der Fall. Dies gaben 19 der 23 Projektträger an (wobei der Träger des Unternehmensnachfolge-Projekts hier nicht zur Grundgesamtheit zu zählen ist, da die Frage für diese Teilmaßnahme nicht relevant ist). Allerdings weisen die Befragungsergebnisse auch darauf hin, dass offenbar nicht alle der dazu verpflichteten Träger die Übergänge ihrer Teilnehmer/innen während bzw. zum Ende der Projektlaufzeit systematisch erhoben haben. Zu einem späteren Zeitpunkt nach Projektende haben immerhin noch 11 der 22 in Frage kommenden Träger Übergänge ihrer Teilnehmer/innen in die Selbständigkeit erfasst - dann allerdings nicht immer für alle Teilnehmer/innen. Abb. 3: Zeitpunkt der Erhebung von Übergängen in Selbständigkeit durch die Projektträger Quelle: Trägerbefragung isw (N=22) Für die Verbleiberhebung wendeten die einzelnen Träger i.d.r. unterschiedliche Methoden an. Praktisch alle Träger haben ihre Teilnehmer/innen gelegentlich des Ausscheidens aus dem Projekt zu Gründungsabsichten bzw. Gründungsstatus befragt. Zudem hat der überwiegende 24 Rink/ Seiwert/ Opfermann: Unternehmensdemografie: methodischer Ansatz und Ergebnisse 2005 bis In: Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, Juni

34 Teil der Träger auch schriftliche Befragungen (per oder Brief) oder telefonische Befragungen bereits ausgeschiedener Teilnehmer/innen durchgeführt. Die erhobenen Daten zum Status nach Austritt aus dem Projekt wurden nach den Angaben der Trägerbefragung zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben: Bei der Hälfte der Träger zum Zeitpunkt unmittelbar nach Ausscheiden der Teilnehmenden aus dem Projekt, bei immerhin 7 der 22 betreffenden Träger dagegen regelmäßig zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Ausscheiden der Teilnehmer/innen aus dem Projekt. Dieser spätere Zeitpunkt lag nach Angaben der Träger im Durchschnitt 7-8 Monate nach Ausscheiden aus dem Projekt die Spannweite reicht hier von 3 bis 12 Monaten. Mit Blick auf dieses Ergebnis ist davon auszugehen, dass die in den Trägerstatistiken ausgewiesenen Verbleibdaten teilweise nicht den unmittelbaren Verbleib der Teilnehmenden zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus den Projekten widerspiegeln. Ähnlich verhält es sich mit den Erhebungsergebnissen zur Bestandsfestigkeit (Nachhaltigkeit) der erfolgten Gründungen. Entsprechende Daten waren von den Lotsendiensten sowie von den Gründungswerkstätten für junge Leute zu erheben, d.h. von insgesamt 20 Trägern im befragten Sample. Von diesen Trägern haben nach eigenen Angaben 14 bereits während der Projektlaufzeit 17 zum Projektende und 14 zu einem späteren Zeitpunkt entsprechende Daten erhoben. Sofern Erhebungen noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgten, betrafen sie in 3 Fällen lediglich einen Teil der Teilnehmer/innen. Daten zur Bestandsfestigkeit der Gründungen wurden nur von der Minderheit der Träger regelmäßig nach einer bestimmten Dauer nach Ausscheiden der Teilnehmenden aus dem Projekt erhoben. Für diese Träger errechnet sich ein durchschnittlicher Zeithorizont von 10 Monaten nach Projektausstieg der Teilnehmenden allerdings mit einer beachtlichen Spannweite von 2 bis 12 Monaten. Neun Träger gaben an, Daten zur Bestandsfestigkeit nicht regelmäßig nach einer bestimmten Frist, sondern zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben zu haben. Auch diese Ergebnisse sprechen dafür, dass die in den Trägerstatistiken ausgewiesene Überlebensrate nicht exakt die Situation der Gründer/innen 1 Jahr nach Ausscheiden aus den Projekten widerspiegelt, sondern eher als Näherungswert zu verstehen ist. Alles in allem stellt sich die Praxis der Erhebung von Verbleibdaten der Projektteilnehmer/innen durch die einzelnen Projektträger während des Förderzeitraums 2010 bis 2014 doch recht heterogen dar. Die ausgewiesenen Ergebnisse sind somit als Näherungswerte zu betrachten. Für die Zukunft sollte die Erhebungssystematik weiter vereinheitlicht werden. 5.5 Weitere nachhaltige Effekte der Förderung Auch wenn es im Ergebnis der Projektteilnahme nicht zur Unternehmensgründung gekommen ist, sind für die Teilnehmenden doch nützliche Effekte im Hinblick auf ihre weitere berufliche Entwicklung zu erwarten. Für das Teilprogramm Gründungswerkstätten für junge Leute ist die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Entwicklung anderweitiger beruflicher 34

35 Perspektiven, sofern eine Existenzgründung nicht in Betracht kommt, sogar als ausdrückliche Aufgabe des Projektträgers in der Richtlinie benannt. Entsprechende Ergebnisse hierzu sind in Tab. 12 (Seite 29) ausgewiesen. Die generelle Einschätzung der Projektträger zu dieser Frage bestätigt die Hypothese, dass die Projektteilnahme für die Betroffenen auch dann oft von Nutzen war, wenn am Ende keine Unternehmensgründung erfolgte. Knapp zwei Drittel der Träger sah in der Befragung als positiven Begleiteffekt die Erkenntnis der Teilnehmer/innen, dass die berufliche Selbstständigkeit keine geeignete Perspektive für sie ist. Auch diese Erkenntnis kann als nützliches Ergebnis der Projektteilnahme verstanden werden, da eine Existenzgründung immer mit wirtschaftlichen Risiken verbunden ist, welche durch eine gezielte Eignungsprüfung ggf. auch vermieden werden können. Weitere positive Begleiteffekte der Projektteilnahme sehen die Träger darin, dass die Teilnehmer/innen beruflichen Kompetenzen für eine spätere Beschäftigung im Angestelltenverhältnis gewonnen und einen Zugewinn an Berufsorientierung erfahren haben. Abb. 4 Beurteilung ausgewählter Effekte der Projektteilnehmer bei Teilnehmern, die nicht gegründet haben, aus Sicht der Projektträger Quelle: Trägerbefragung isw (N=22) In der Befragung haben einzelne Träger den nach ihrer Einschätzung erreichten Kompetenzgewinn bei den Teilnehmer/innen näher erläutert. Als wichtige Aspekte wurden dabei insbesondere herausgestellt: die Stärkung der Persönlichkeit/ des Selbstbewusstseins der Teilnehmer/innen die Verbesserung der Motivation für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt die Verbesserung des Einschätzungsvermögens bzgl. der eigenen Potenziale und Begrenzungen 35

36 fallweise auch die Orientierung auf alternative Gründungsideen als Zukunftsoption. Neben diesen teilnehmerbezogenen Begleiteffekten haben die geförderten Projekte auch zu strukturellen Veränderungen geführt, die als Sekundärnutzen der Förderung beschrieben werden können. In Auswertung der Sachberichte der Träger lassen sich derartige Effekte wie folgt zusammenfassen: Durch die Lotsendienste konnte insbesondere auch eine Qualitätsverbesserung der Gründungsideen erreicht werden. Nach Einschätzung der Träger ist zwar im Zeitverlauf die Zahl der Gründungen zurückgegangen, dafür werden aber Unternehmen mit insgesamt besserer Tragfähigkeit und Entwicklungsperspektive gegründet. Diese Einschätzung deckt sich mit den Ergebnissen des DIHK Gründerreports 2014, der eine derartige Bewertung für Deutschland insgesamt vornimmt. 25 Als ein Beispiel guter Praxis wird auf die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Lotsendienst und Arbeitsagentur/ Jobcenter in der Region Havelland verwiesen. Hier werden die zuständigen Fachkräfte des Amtes frühzeitig in die Arbeit mit potentiellen Gründer/innen einbezogen, auch die Gründungsideen werden regelmäßig vorgestellt. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Gründer/innen eine Anschlussförderung erhalten, da sich die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen/ Jobcenter über die Gründungsvorhaben informieren und von deren Tragfähigkeit überzeugen können. Wesentliches Anliegen der Gründungsservices an den Hochschulen war und ist die Etablierung eines gründungsfreundlichen Milieus insbesondere auch für Akademiker/innen. Zudem sollten die potentiellen Gründer/innen dabei unterstützt werden, ihre Gründungsidee auf Tragfähigkeit zu prüfen sowie alternative Finanzierungsmöglichkeiten für kleine Gründungsvorhaben aufzutun. Entscheidend war oftmals, bei den Gründer/innen einen realistischen Kapitalbedarf sowie einen banksicheren Businessplan zu entwickeln. Die Gründungsservices an den einzelnen Hochschulen haben zum Teil unterschiedliche Möglichkeiten genutzt, um auf ihre Arbeit aufmerksam zu machen. Im Projektverlauf konnten alle Gründungsservices an den Hochschulen ihren Bekanntheitsgrad steigern und ihre Position im Rahmen der Hochschulen und dortiger Aktivitäten etablieren. Wie der Gründungsradar des Stifterverbandes der Wissenschaft zeigt, konnten die Hochschulen des Landes Brandenburg mit ihren Gründungsnavigatoren gut abschneiden und den Beweis dafür liefern, dass mit vergleichsweise wenigen Mitteln gute Gründungsarbeit geleistet werden kann. Aus den Sachberichten des Trägers wird deutlich, dass der Ansatz Innovationen brauchen Mut über die letzten Jahre erfolgreich etabliert worden ist und einen festen Platz in der Gründungslandschaft des Landes Brandenburg eingenommen hat. Der für die Förderung aufzubringende Eigenanteil der Teilnehmer/innen stellt demnach keine grundsätzliche Hürde dar, sondern wird sogar als Qualitätsmerkmal angesehen. 25 Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.v., DIHK-Gründerreport 2014; Juni

37 Die Beratungsstellen für Unternehmensnachfolge haben ihre gesteckten Ziele erreicht bzw. sogar übertroffen. Beratungsbedarf bei Unternehmensübergaben ist auch zukünftig gegeben. Allerdings belegen die vorhandenen Informationen auch, dass die mit einem Übergabe-/Übernahmeprozess verbundene Arbeit sehr zeitaufwendig und intensiv ist. In den geförderten Projekten haben sowohl die Akquise von in das Projekt aufzunehmenden Unternehmen als auch und mehr noch die Suche nach geeigneten Nachfolger/innen erhebliche Ressourcen in Anspruch genommen. Nach Einschätzung in den Sachberichten sind die Betriebe in Brandenburg aktuell stärker mit der Fachkräftesicherung befasst als mit der Sorge um eine Nachfolge. Dies erschwerte die Akquise geeigneter Unternehmen erheblich. Es wurde deutlich, dass in der Unternehmerschaft des Landes noch zu wenig Sensibilisierung für das Thema Nachfolge besteht. Unternehmen für dieses Thema stärker zu sensibilisieren sollte das originäre Anliegen der Kammern sein. Aufgrund der Unkenntnis vieler Unternehmen zur Nachfolge-Thematik fiel die Förderung zum Teil sehr individuell aus. Allerdings reifte auch die Einsicht, dass die Beratung von Unternehmen zu konkreten rechtlichen Fragen oder die Erstellung von Gutachten zu einer potentiellen Nachfolgefähigkeit die Zielstellung der ESF-Förderung übersteigen. Hier erscheint die Etablierung entsprechender Beratungsstrukturen bei den Kammern auch ohne ESF- Förderung ein angemessener und offenbar auch praktisch umgesetzter Weg. 5.6 Effekte der Bündelung der Förderrichtlinie Ziel der Bündelung unterschiedlicher Förderansätze in der Existenzgründungsrichtlinie war es die Transparenz bzgl. der unterschiedlichen Unterstützungsangebote des Landes im Existenzgründungsbereich bei den Adressaten zu verbessern in der Folge auch die Beratung zu diesen unterschiedlichen Unterstützungsangeboten effektiver zu gestalten und Synergien bei der verwaltungstechnischen Umsetzung der Förderung zu nutzen. Nach Einschätzung der für die Umsetzung verantwortlichen Akteure (MASGF, ZAB) waren mit der Einführung der Richtlinie im Jahr 2010, unter deren Dach nunmehr verschiedene Fördergegenstände gebündelt sind, keine Umsetzungsschwierigkeiten verbunden. Die einzelnen Förderbestandteile der Richtlinie sind in ihren Grundzügen gleich geblieben, auch das Antrags- und Bewilligungsverfahren hat keine grundsätzlichen Änderungen erfahren Verwaltungsaufwand Unter einigen Gesichtspunkten hatte die Zusammenlegung der Fördergegenstände in einer Richtlinie Vereinfachungen und Synergien für das Verwaltungsverfahren zur Folge. So wurden einige Förderbedingungen in den jeweiligen Fördergegenständen gleich ausgestaltet, sodass hier u.a. für die Bewilligungsstelle eine Verwaltungsvereinfachung erreicht werden konnte. Auch einheitliche Qualitätsstandards, die zum Teil in Zusammenarbeit mit den Trägern erarbeitet wurden, ließen sich nach Einschätzung der Verantwortlichen in einer gebündelten Form besser einführen und umsetzen. Zudem erleichterte die Bündelung unterschiedlicher Förderansätze in einer Richtlinie es der Verwaltungsbehörde, die Förderung hinsichtlich Zielwerten, Budgetierung und Ergebnissen zu steuern. Aus Sicht des MASGF hat sich der Verwaltungsaufwand für die Träger im Zuge der Bündelung bzw. der Antragstellung, Bearbeitung, Abrechnung etc. mit dem Übergang zur neuen Richtlinie nicht wesentlich verändert. 37

38 Aus Sicht der Projektträger fällt das Urteil dazu differenziert aus. Einige Träger haben in der Befragung konstatiert, dass mit der Einführung der neuen Richtlinie im Jahr 2010 durchaus ein höherer administrativer Aufwand einherging. Dies gilt nicht für die Projektteilnehmer/innen, wohl aber für den Aufwand auf Seiten der Träger. Zur Begründung verweisen die betreffenden Träger auf folgende Aspekte: - Abrechnungs- und Berichtsformalitäten - höhere Standardisierung der Förder- und Prüfprozesse führte dazu, dass z.b. experimentelle Maßnahmen für die Abrechnungen "passend" gemacht werden mussten - Statistikberichterstattungen, Sachberichterstattungen, statt Poolbildung nach vorheriger Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz jetzt zusätzlich je Vertrag 3 Vergleichsangebote einholen; Verbleibanalyse jährlich und über 5 Jahre - Dokumentation und Berichtswesen für den Zuwendungsgeber (Anzahl der bereit zu haltenden und zu übersendenden Unterlagen, Zahlen und Fakten); für die Teilnehmer: insbes. Anzahl der zu leistenden Erklärungen und Unterschriften. Abb. 5 Beurteilung der Entwicklung des administrativen Aufwands mit Einführung der Richtlinie 2010 aus Sicht der Projektträger Quelle: Trägerbefragung isw (N=23) 38

39 Darüber hinaus sollten die Projektträger einschätzen, inwieweit sich mit der Einführung der Richtlinie im Jahr 2010 der Beratungsbedarf für Projektträger und Projektteilnehmer/innen im Vorfeld der Antragstellung bzw. zu konkreten Fragen der Umsetzung geändert hat. Hierzu vermittelt die Trägerbefragung ein sehr einheitliches Meinungsbild: Ein höherer Beratungsbedarf war mit der Einführung der gebündelten Richtlinie i.d.r. nicht verbunden. Einzelne Träger sahen erhöhten Beratungsbedarf im Zusammenhang mit einer veränderten Teilnehmerstruktur. Der wachsende Anteil von Teilnehmer/innen aus dem Rechtskreis des SGB II bedingt nach ihrer Auffassung höheren Beratungs- und Betreuungsbedarf. Allerdings ist dies nicht auf die Neustrukturierung der Förderrichtlinie zurückzuführen. Schließlich wurden die Projektträger danach befragt, inwieweit die richtlinienübergreifend festgelegten Qualitätsstandards wie Checklisten oder Mindeststandards für Assessment Center hilfreich für die Umsetzung der Richtlinie waren. Sofern die Träger zu dieser Frage Stellung genommen haben, zeigt sich eine deutliche Befürwortung des Nutzens. Abb. 6 Beurteilung des Nutzens richtlinienübergreifender Standards aus Sicht der Projektträger Quelle: Trägerbefragung isw (N=23) Die Bündelung der unterschiedlichen Ansätze zur Existenzgründungsförderung in einer Richtlinie ist als ein Schritt zur Verwaltungsvereinfachung anzusehen. Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Förderung besteht das Ziel, weitere Vereinfachungen umzusetzen. Für die Förderperiode betrifft dies insbesondere die Einführung von Pauschalen für die Abrechnung von Sachkosten durch die Träger der Wegfall fester Honorare, der den einzelnen Träger größere Flexibilität bei der Umsetzung gibt. 39

40 Kommunikation Für die Kommunikation der Förderangebote gegenüber Dritten wird die Bündelung der einzelnen Fördergegenstände in einer gemeinsamen Richtlinie insgesamt positiv beurteilt. Aus Sicht der LASA bzw. der ZAB als zuständiger Beratungseinrichtung des Landes wird die verbesserte Außendarstellung als ein wesentlicher Vorteil der Bündelung der Fördergegenstände in einer Richtlinie herausgestellt. Weil die zuvor separaten Förderungen für einzelne Zielgruppen nunmehr unter einem Dach vereint sind, wird für Außenstehende der Rahmen für die Förderung der Gründungsberatung im Land Brandenburg auf einen Blick überschaubar. Dies wurde im Beratungsgeschäft als deutlicher Vorteil empfunden. Auch aus Sicht einiger Projektträger hat die neue, gemeinsame Richtlinie dazu beigetragen, die Förderangebote gegenüber den Zielgruppen besser zu kommunizieren. Darüber hinaus wird eingeschätzt, dass der Erfahrungsaustauschen mit Partnern zu Fragen der Umsetzung der Richtlinie effektiver gestaltet werden konnte: Bestimmte Fragestellungen mussten nun nicht mehr separat und wiederholt für einzelne Fördergegenstände diskutiert, sondern konnten gemeinsam behandelt werden. Auch für eine effektive Vernetzung der Akteure schuf die Bündelung der Fördergegenstände in der Richtlinie bessere Voraussetzungen. Ein z.t. auch heute noch fortbestehendes Problem wird darin gesehen, dass die Richtlinie allgemein unter dem Namen Lotsendienst-Richtlinie firmiert und damit die weiteren enthaltenen Fördergegenstände in den Hintergrund treten. Darüber hinaus wurde als ungünstig empfunden, dass es keine Bewerbung der Förderangebote der Richtlinie über Flyer oder Plakate gab. Letzteres wird auch von einer ganzen Reihe von Projektträgern kritisch eingeschätzt. Ein nicht geringer Teil der Träger vertrat in der Befragung die Auffassung, dass die Förderangebote des Landes zur Unterstützung von Existenzgründungen noch nicht hinreichend bekannt seien. Daraus leiten die Träger insbesondere der Lotsendienste die Forderung nach verstärkter Öffentlichkeitsarbeit durch das Land ab Abb. 7 Beurteilung der Bekanntheit der Förderangebote aus Sicht der Projektträger Quelle: Trägerbefragung isw (N=23) 40

41 Bezüglich der Bewertung zur Integration der Hochschulgründungsdienste in die Existenzgründungsrichtlinie gab knapp die Hälfte der befragten Träger (11) an, dies nicht beurteilen zu können. Ebenfalls 11 Träger haben zu dieser Frage explizit Stellung bezogen. Von diesen hielten 9 die Einbeziehung der Hochschulgründungsdienste damit die Zusammenfassung aller gründungsrelevanten Förderangebote in einer Richtlinie für sinnvoll. Darunter befanden sich auch die zwei Träger der geförderten Hochschul-Gründungsservices, die an der Befragung teilgenommen haben. Zwei Träger hielten diese Zusammenlegung nicht für sinnvoll. Sie begründeten dies damit, dass das Angebot der Hochschul-Gründungsdienste als völlig andere Zielgruppen adressiert sei als die übrigen Förderangebote der Richtlinie. Einführung des Fördergegenstandes Ergänzende experimentelle Aktionen Die Richtlinie von 2010 enthielt erstmals den Fördergegenstand der experimentellen Aktionen. Intention dieses Förderangebots war es, neue Methoden bzw. Ansätze zu entwickeln, andere Zielgruppen einzubeziehen und somit insgesamt neue Ansätze für die Existenzgründungsförderung zu erproben. Damit war es u.a. möglich, flexibel auf aktuelle Entwicklungen im Existenzgründungsbereich zu reagieren und auch bereits mit Blick auf den Übergang zur Programmperiode 2014 bis 2020 neue Förderansätze zu entwickeln. Das zusätzliche Förderangebots konnten nur Träger in Anspruch nehmen, die bereits Projekte anderer Teilprogramme der Existenzgründungsrichtlinie umgesetzt haben. Hintergrund ist, dass sich für die Projektträger in ihrer praktischen Tätigkeit Ansätze oder Themen ergeben, die im Sinne einer Weiterentwicklung der Gründungsförderung weiter verfolgt werden sollen. Dieser Fördergegenstand eröffnete die Möglichkeit hierzu. Das Förderangebot wurde sehr gut angenommen. Interesse gab es auch bei Trägern, die bis dato nicht an der Umsetzung von Projekten der Existenzgründungsförderung beteiligt waren. Insgesamt wurden im Teilprogramm ergänzende experimentelle Aktionen die Vorhaben von 8 Projektträgern gefördert. Dabei handelt es sich um 7 mehrjährige Projekte und ein noch im Jahr 2014 bewilligtes kürzeres Vorhaben. Aus den Sachberichten der Träger geht hervor, dass es sich bei den umgesetzten Projekten um ganz unterschiedliche Ansätze handelt. In aller Regel waren die Projekte auf bestimmte Nischen mit besonderen Anforderungen ausgerichtet, die über die herkömmlichen Lotsendienste oder die anderen Fördergegenstände nicht vollumfänglich abgedeckt werden konnten. Thematische Schwerpunkte waren - Reduzierung von ALG-II-Bezügen von Existenzgründer/innen - ergänzende Maßnahmen zum Gründungsservice an der Europauniversität Viadrina: niederschwellige Angebote zum Aufzeigen der Karriereoption Selbstständigkeit an der Hochschule (für Studienanfänger/innen und Absolvent/innen) - Ideen- und Gründerlabor Kreativwirtschaft: Entwicklung und Erprobung zielgruppenund themenspezifischer Formate und Methoden für das Frühphasen-Coaching im Kreativbereich - Qualifizierung und Coaching von Unternehmensnachfolger/innen - Green Companies: Erprobung von Methoden, um gegründete Unternehmen stabiler zu machen/ aufzubauen - Startup Navigator International: Beratung ausländischer Gründungswilliger, insbesondere an den Hochschulen des Landes - Entersocial Engagement für die Region: Unterstützung von sozialen Geschäftsmodellen zur Verbesserung des Lebensumfeldes insbesondere im ländlichen Raum. 41

42 Nach Selbsteinschätzung der Träger konnten alle experimentellen Aktionen, teilweise mit Anlaufschwierigkeiten, entsprechend ihrer jeweiligen Zielstellung erfolgreich umgesetzt werden. Alle Träger gaben an, dass die Ergebnisse ihrer Aktionen verstetigt werden sollten. Dies ist zum Großteil auch gelungen. Einige Aktionen wurden aufgrund ihrer positiven Auswirkungen in die neue Richtlinie der Förderperiode übernommen, so bspw. die niedrigschwelligen Angebote für Studierende und Alumni. Der Startup Navigator International wird als Bestandteil der Innovationen brauchen Mut -Förderung fortgeführt. An der standardisierten Trägerbefragung waren vier Projektträger beteiligt, die ergänzende experimentelle Aktionen durchgeführt haben. Diese Träger konnten nach eigenen Angaben durch die Förderung auf folgende spezielle gründungsspezifische Themen eingehen: - Kommunikation, Führung, Vertrieb, Marketing, Persönlichkeitsdarstellung - Organisationsentwicklung - Gründung und Fortbestehen der Unternehmen aus dem ALG-II-Bezug heraus mit dem Ziel der Beendigung des Sozialleistungsbezugs - sprachliche Trainings und Schulungen. Insgesamt lässt sich einschätzen, dass das Ziel der experimentellen Aktionen, Anregungen und Weiterentwicklungen der Existenzgründungsförderung zu erhalten, erreicht worden ist. Die Ergebnisse der Förderung wurden großenteils in die neue Förderrichtlinie übernommen oder anderweitig verstetigt. Im Sinne eines Ausblicks wurden die geförderten Projektträger im Rahmen der standardisierten Befragung um eine Einschätzung darüber ersucht, inwieweit aus ihrer Sicht Anpassungsbedarf besteht, um innovative Ansätze im Existenzgründungsbereich künftig noch besser zu unterstützen. Die Beantwortung dieser Frage vermittelt zunächst den Eindruck, dass zwischen den Trägern, die unterschiedliche Teilprogramme der Förderrichtlinie umgesetzt haben, eine gewisse Wettbewerbssituation um Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht. So warnen Träger der regionalen Lotsendienste vor zu vielen zielgruppenspezifischen Projekten. Anerkannt wird allerdings auch, dass eine zunehmend differenzierte Klientel von Gründungsinteressierten in zunehmendem Maße individueller zugeschnittene Unterstützungsleistungen benötigt. In diesem Zusammenhang wird u.a. mehr Offenheit auch für Gründungen aus der Kultur- und Sozialwirtschaft thematisiert. Auch die Fortführung experimenteller Aktionen wird als wünschenswert betrachtet. 42

43 6 Fazit und Schlussfolgerungen Das ESF-finanzierte Förderangebot zur Unterstützung von Existenzgründungen in Brandenburg in der Förderperiode war flächendeckend und spezifisch auf verschiedenen Phasen sowie auf unterschiedliche Adressatengruppen potenzieller Gründer/innen ausgerichtet. Die in die Richtlinie aufgenommenen Förderansätze waren mit ihrer konkreten Ausrichtung auf die Qualifizierung von Gründern sowie die Förderung von innovativen Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen durch einschlägige Analysen plausibel begründet. Zum Jahresende 2014 entsprach der finanzielle Umsetzungsstand der Existenzgründungsförderung in etwa den Planzahlen. Das Budget war für den Programmzeitraum überwiegend ausreichend bemessen. Die Maßnahmen der Existenzgründungsförderung waren klar kohärent zu den übergeordneten Zielen des ESF-OP. Die im OP festgelegten Zielwerte für die Förderung von Existenzgründungen wurden bereits zur Halbzeit der Umsetzung erreicht bzw. teilweise deutlich übertroffen. Frauen wurden gemessen an einschlägigen Referenzgrößen überproportional in den Maßnahmen der Gründungsförderung beteiligt. Die Förderergebnisse lassen auf eine beachtliche Reichweite der Angebote des ESF zur Unterstützung von Existenzgründungen in Brandenburg schließen. Dies gilt insbesondere in Relation zur Gesamtzahl der jährlichen Gründungen bzw. der Gründungen aus Arbeitslosigkeit. Als maßgebliche Einflussfaktoren der künftigen Gründungsdynamik sind die demografische Entwicklung und die Entwicklung der Arbeitsmarklage anzusehen. Mit Blick auf die für diese Faktoren absehbaren Trends ist in Brandenburg perspektivisch mit insgesamt rückläufigen Gründungspotenzialen zu rechnen. Schlussfolgerungen zu einzelnen Fördergegenständen Die Lotsendienste konnten ihre Ziele insgesamt erreichen trotz der Schwierigkeiten, die mit der starken Einschränkung der Gründungszuschuss-Förderung der Bundesagentur für Arbeit während des Programmzeitraums verbunden waren. Die Aufbauförderung des Landes aus Mitteln des ESF zum Ende des Jahres 2013 hatte wesentlichen Anteil an der Erreichung der Teilnehmerzahlen und damit verbundener Ziele. Der Wandel in den Teilnehmerstrukturen stellt veränderte Anforderungen an die Arbeit der Lotsendienste. Je Zielgruppe gibt es unterschiedlichen Beratungsbedarf und Umfang. Darauf müssen sich die Angebote einstellen. Aus den Sachberichten der Träger ist zu entnehmen, dass einige Gründungsinteressierte teilweise nicht an den Assessments teilnehmen konnten, weil ihre bestehende Berufstätigkeit das nicht zuließ. Wenn die Träger durch die Richtlinie jedoch dazu verpflichtet sind, eine bestimmte Teilnehmerzahl in die Assessments aufzunehmen, stellt sie das vor Probleme bei der Abrechnung. Hier sollte in den Regelungen auf die veränderte Teilnehmersituation eingegangen werden. Auch wäre zu überlegen, für Teilnehmer/innen aus dem Rechtskreis des SGB II spezielle Beratungs- und Unterstützungsangebote vorzuhalten. Mit der Einführung der Richtlinie für die Förderperiode wurde dies, wie oben bereits beschrieben, umgesetzt, etwa durch den Wegfall von festgelegten Honoraren. Dies ermöglicht es den Lotsendiensten besser, auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der einzelnen Gründungswilligen einzugehen. Aus der Befragung der Lotsendienste wurde schließlich deutlich, dass die Erhebungen der Träger zum Verbleib ihrer Teilnehmer/innen zum Teil zu unterschiedlichen Zeitpunkten 43

44 erfolgten. Im Sinne der Vergleichbarkeit und Aggregierbarkeit der Ergebnisse sollten hier künftig möglichst einheitliche Standards durchgesetzt werden. Von Seiten der Gründungsservices an den Hochschulen wurde angeregt, dass Alumni künftig auch nach einem Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren nach Verlassen der Hochschule noch in die Förderung aufgenommen werden können. Bisher liegt diese Zeitspanne bei 5 Jahren. Die Regelung geht auf Studien zurück, die zeigen, dass Hochschulabsolventen durchschnittlich 3 bis 5 Jahre nach Studienende gründen. Eine Verlängerung der o.g. Frist erscheint aus Sicht der Evaluation allerdings nicht empfehlenswert. Primär ist es Aufgabe der Gründungsservices, das Gründungsklima an den Hochschulen zu stärken, erste Gründungsideen zu entwickeln und hierzu zu beraten. Gründungswillige, die die Hochschule schon seit langem verlassen haben, können effektiv von den Beratungseinrichtungen, die sich in der Nähe des Gründungsvorhabens befinden, unterstützt werden. In zahlreichen Studien ist belegt, dass Migranten eine höhere Neigung haben sich selbstständig zu machen. Sie stellen damit eine tragende Säule des Gründungsgeschehens in Deutschland und zunehmend auch in Brandenburg dar. Ein spezialisiertes Beratungsangebot für diese Zielgruppe hat sich bewährt. Der Startup Navigator International, der als experimentelle Aktion gefördert worden ist, hat zu beachtlichen Ergebnissen geführt. Die Zielrichtung dieser Förderung, ausländische Akademiker/innen bei Gründungsvorhaben zu unterstützen, kann auch in Brandenburg an Bedeutung gewinnen. Als Folge der positiven Ergebnisse wurde der Unterstützungsansatz in das Projekt Innovationen brauchen Mut integriert. Trotz guter Erfolge soll die Förderung der Beratungsstellen für Unternehmensnachfolge in der neuen Programmperiode nicht fortgeführt werden. Die Argumente hierfür sind aus Sicht der Evaluation nachvollziehbar. Die Kammern als Interessenvertretungen und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft haben ein genuines Interesse daran, entsprechende Leistungen anzubieten. Die Förderung hat dazu beigetragen, Beratungsstrukturen aufzubauen und zu etablieren. Eine Verstetigung der Strukturen und Unterstützungsangebote erscheint auch ohne weitere Finanzierung durch den ESF möglich. Das Angebot zur Förderung ergänzender experimenteller Aktionen ist im Jahr 2010 neu in die Förderrichtlinie aufgenommen. Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben wurden u.a. für die Vorbereitung der Förderangebote in der Programmperiode genutzt. Die Zielrichtung der Förderung experimenteller Aktionen entspricht dem Ansatz sozialer Innovationen der auch im OP ESF des Landes Brandenburg verankert ist. Unter der entsprechenden Prioritätsachse E des OP können allerdings nur Vorhaben der Investitionsprioritäten 8v (Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel) und 9i (Aktive Inklusion ) gefördert werden. Vorhaben der Investitionspriorität 8iii (Selbstständigkeit, Unternehmergeist ) können unter dieser Achse nicht unterstützt werden. Gleichwohl erscheint eine regelmäßigen Anpassung und Weiterentwicklung der Existenzgründungsförderung aus Sicht der Evaluation geboten. Daher wird angeregt, mit der 44

45 angestrebten zweiten Förderrunde der Richtlinie nach 2017 erneut einen Förderbaustein zu experimentellen Aktionen aufzunehmen. Bezüglich der Finanzierung sollte zunächst die Entwicklung der Teilnehmerzahlen abgewartet werden. Sollten diese unter den geplanten Zahlen liegen, würden sich hieraus finanzielle Spielräume innerhalb der Richtlinie ergeben, um ergänzende experimentelle Vorhaben zu fördern und damit die Förderangebote insgesamt weiterzuentwickeln. Bei einer erneuten Förderung, unabhängig von deren Finanzierung, sollte zudem geprüft werden, inwieweit diese für andere, externe Träger geöffnet werden kann, um damit ggf. zusätzliche Impulse zu gewinnen. Alles in allem wird die Ausrichtung der Förderangebote unter Existenzgründungsrichtlinie des Landes Brandenburg in der Programmperiode als richtig eingeschätzt. Als Bestätigung hierfür kann auch die Prämierung des Brandenburger Existenzgründungs- Förderprogramms im Wettbewerb der europäischen Kommission Regio Stars 2012 angesehen werden. 45

46 Europäischer Sozialfonds-Investition in Ihre Zukunft Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales. Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg.

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