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1 14. Wahlperiode Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Finanzielle Förderung der Kleinkindbetreuung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie sie die Weitergabe der vom Bund zugesagten Investitionsmittel für die Kleinkindbetreuung gestalten wird, insbesondere a) welche Tatbestände der Gewährung von Investitionsmitteln zugrunde gelegt werden sollen, b) welche Verfahren für die Mittelabrufung angewandt werden sollen, insbesondere ob analog zur Handhabung bei den IZBB-Mitteln das Windhundverfahren gelten soll; 2. für welche Plätze in Baden-Württemberg in der Kleinkindbetreuung Betriebskostenzuschüsse aus Bundesmitteln beantragt werden können, insbesondere ob diese Zuschüsse nur für Plätze bezahlt werden, die nach 2009 eingerichtet werden bzw. ob diese Zuschüsse nur für jene Plätze gelten sollen, die über die im TAG festgelegte Quote hinausgehen; 3. wie sie den Vorschlag des Gemeindetags bewertet, die Betriebskosten über das FAG an die Kommunen auszugeben und wie sie bei diesem Verfahren verhindern will, dass Kommunen mit einem hohen Bedarf an Kleinkindbetreuungsplätzen benachteiligt werden; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 4. inwieweit sie die Sorge von Städten und Kommunen teilt, die bereits jetzt schon einen vergleichsweise hohen Anteil an Kleinkindbetreuungsplätzen haben (wie z. B. Freiburg, Heidelberg oder Tübingen), dass sie in Bezug auf die Mittelzuwendung des Bundes benachteiligt werden könnten bzw. ob und wenn ja wie das Land diese Benachteiligung progressiver Kommunen verhindern will; 5. wie ihres Erachtens die Lücke zwischen der Einführung des Elterngeldes seit 1. Januar 2007 und der im Anschluss benötigten Betreuungsinfrastruktur in den kommenden Jahren geschlossen werden soll und wie die Landes - regierung in diesem Zusammenhang die Forderung nach Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kleinkindbetreuungsplatz bereits vor 2013 bewertet; 6. auf welche Weise sie die Qualität in der Kleinkindbetreuung sichern will, insbesondere ob der Bildungs- und Orientierungsplan auch für Kinderkrippen Anwendung finden soll bzw. ob und wenn ja, auf welche Weise sie welche Fort- und Weiterbildungen für Erzieher und Erzieherinnen, die in der Kleinkindbetreuung tätig sind, fördern will; 7. wie sie die Forderung nach einem Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kleinkinder ausschließlich zu Hause erziehen wollen, bewertet, und ggf. in welcher Höhe aus ihrer Sicht diese Transferleistung ausbezahlt werden soll; II. 1. die Verwaltungsvorschrift zur Krippenfinanzierung dahin gehend zu ändern, dass das Land statt einem 10-prozentigem Betriebskostenzuschuss 30 % der Betriebskosten übernimmt; 2. die Weitergabe der Bundesmittel für den Ausbau der Kleinkindbetreuung so zu gestalten, dass es bei den Investitionskosten platzbezogene Pauschalen gibt bzw. bei den Betriebskosten bereits vorhandene wie auch neu eingerichtete Plätze Berücksichtigung finden Kretschmann, Lösch und Fraktion Begründung Am 17. Oktober 2007 hat die Bundesregierung die finanzielle Grundlage für den Ausbau der Kinderbetreuung bis ins Jahr 2013 festgelegt. Für das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau sollen einmalig 2,15 Milliarden Euro für Investitionen bereitgestellt werden. Von diesem Betrag erhält Baden- Württemberg rund 297 Mio. Euro. Von den 1,85 Mrd. Euro, mit denen sich der Bund in den Jahren 2009 bis 2013 an den Betriebskosten beteiligen wird, entfallen auf Baden-Württemberg ca. 238 Mio. Euro (rd. 13 %). Im Augenblick herrscht große Unsicherheit bei den Kommunen im Land in Bezug auf die Kriterien für die jeweilige Mittelzuweisung. Daher werden vor Ort bereits Verschiebungen zwischen Kindergarten und Krippe vorgenom- 2

3 men, um bei den Investitionsmitteln nicht außen vor zu sein. Darüber hinaus werden schon Vorarbeiten geleistet, um im Falle eines Windhundverfahren nicht zu spät zu kommen. Dieses Verfahren ist jedoch vollkommen ungeeignet, um eine gerechte Mittelverteilung zu erreichen. Angesichts dieser ungeklärten Situation, die vielerorts zu verständlichem Aktionismus führt, ist es dringend erforderlich, dass die Landesregierung sehr zeitnah die Mittelvergabepraxis transparent macht. Wichtig ist auch, dass Kommunen mit einem hohen Bedarf an Kleinkindbetreuungsplätzen und Kommunen, die bereits in der Vergangenheit bei der Schaffung von U3-Plätzen besonders aktiv waren, nicht benachteiligt werden. Aus diesen Gründen erscheinen eine platzbezogene Pauschale bei den Investitionsmitteln und eine Berücksichtigung bereits vorhandener und neuer Plätze bei den Betriebskosten sinnvoll. Im Hinblick auf die große Anstrengung, die für die Kommunen insbesondere mit der begrüßenswerten Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kleinkindbetreuungsplatz erforderlich sein wird, ist das Land gefordert, seinen bisherigen Anteil an den Betriebskosten von 10 % auf 30 % hochzufahren und damit Kindergarten und Kinderkrippe finanziell gleichzustellen. Ohne eine Aufstockung der Landesmittel wird für die Kommunen der bedarfsgerechte Ausbau der Kleinkindbetreuung kaum zu schultern sein. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass ohne einen erhöhten Landesanteil die Elterngebühren für die U3-Betreuung vielerorts weit über den Kindergartengebühren liegen werden und damit sozial schwächere Familien oder Alleinerziehende, die oftmals in besonderen Maße auf eine Betreuung angewiesen sind, bei den Krippenplätzen benachteiligt werden. Darüber hinaus ist zu klären, wie die zeitliche Lücke zwischen der Einführung des Elterngeldes seit 1. Januar 2007 und der erst für 2013 geplanten Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kleinkindbetreuungsplatz geschlossen werden soll. Die Systematik des Elterngeldes geht davon aus, dass nach einer einjährigen Elternzeit die Rückkehr an den Arbeitsplatz erfolgt. Dies ist jedoch nur bei einem ausreichenden und verlässlichen Betreuungsangebot möglich. Solange kein Rechtsanspruch auf einen Kleinkindbetreuungsplatz besteht, ist das durch das Elterngeld favorisierte Modell in vielen Fällen nicht umsetzbar. Da in Unionskreisen die Krippenförderung an die Gewährung eines Betreuungsgeldes für Eltern gekoppelt wurde, die keine Einrichtung für ihre Kleinkinder in Anspruch nehmen wollen, muss an dieser Stelle nach der Position der Landesregierung gefragt werden. Aus familien-, sozial- und finanzpolitischer Sicht ist eine solche Transferzahlung höchst problematisch. Zum einen kann es aus finanzpolitischer Sicht kein Recht auf eine Ersatzleistung für eine nicht in Anspruch genommene öffentliche Einrichtung geben. Zum anderen ist nicht garantiert, dass ein solches Betreuungsgeld tatsächlich dem Kind zugute kommt. Vielmehr deutet viel darauf hin, dass ein Betreuungsgeld einen Negativ-Anreiz für den Besuch einer Einrichtung darstellt, oftmals gerade für Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen, die von den Angeboten einer Kinderkrippe am meisten profitieren würden. 3

4 Stellungnahme Mit Schreiben vom 5. November 2007 Nr /14/1883 nimmt das Ministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie sie die Weitergabe der vom Bund zugesagten Investitionsmittel für die Kleinkindbetreuung gestalten wird, insbesondere a) welche Tatbestände der Gewährung von Investitionsmitteln zugrunde gelegt werden sollen, b) welche Verfahren für die Mittelabrufung angewandt werden sollen, insbesondere ob analog zur Handhabung bei den IZBB-Mitteln das Windhundverfahren gelten soll; Die konkrete Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 ist Aufgabe der Länder, die das Förderprogramm entsprechend der jeweiligen landesspezifischen Gegebenheiten angemessen ausgestalten. Baden-Württemberg stehen aus dem Investitionsprogramm des Bundes rd. 300 Mio. Euro zu. Damit diese Mittel möglichst effizient für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder zur Verfügung gestellt werden können, ist auch im Hinblick auf den sehr komplexen Förderbereich (Kinderkrippen, altersgemischte Kindergartengruppen, Kindertagespflege) im Vorfeld einer Bekanntmachung zur Umsetzung des Programms eine Einbindung der kommunalen Landesverbände (KLV) und der Verbände der Einrichtungsträger sinnvoll und notwendig. Deshalb hat das Ministerium für Arbeit und Soziales bereits verschiedene Gespräche mit den KLV und auch mit Trägerverbänden geführt. Als Ergebnis dieser Gespräche kann festgehalten werden, dass das Förderverfahren möglichst einfach und soweit möglich in Form von Pauschalen ausgestaltet sein soll. Konsens besteht auch dahin gehend, dass ein Förderverfahren, das sich allein nach Antragseingang richtet (sog. Windhundverfahren ) möglichst vermieden oder zumindest abgemildert werden soll. Konkrete Aussagen zum Verfahren und den einzelnen Tatbeständen einer Förderung sind derzeit noch nicht möglich. Dabei wird nicht verkannt, dass es für die Investitionsträger wichtig ist, zeitnah Klarheit über die Fördermodalitäten zu erhalten. Um jedoch eine möglichst gerechte und zielorientierte Mittelverteilung zu gewährleisten, hält das Ministerium für Arbeit und Soziales weiterhin ein abgestimmtes Vorgehen und weitere Gespräche für erforderlich. Dies schließt Rückfragen beim Bund mit ein. Es ist vorgesehen, rechtzeitig vor dem Jahr 2008, in dem das Investitionsprogramm beginnt, die Fördermodalitäten bekannt zu geben. 2. für welche Plätze in Baden-Württemberg in der Kleinkindbetreuung Betriebskostenzuschüsse aus Bundesmitteln beantragt werden können, insbesondere ob diese Zuschüsse nur für Plätze bezahlt werden, die nach 2009 eingerichtet werden bzw. ob diese Zuschüsse nur für jene Plätze gelten sollen, die über die im TAG festgelegte Quote hinausgehen; 4

5 Unabhängig davon, dass die Weiterleitung der ab 2009 gewährten Betriebskostenzuschüsse des Bundes noch geregelt werden muss, vertritt das Ministerium für Arbeit und Soziales die Auffassung, dass es weder praktikabel noch sinnvoll ist, bei der künftigen Betriebskostenförderung der Kleinkindbetreuung danach zu unterscheiden, wann die Betreuungsplätze eingerichtet wurden oder werden. Vielmehr muss das Förderprogramm für alle Plätze gleichermaßen gelten. Der Bund trägt eine entsprechende Umsetzung mit. Sie wird auch von den KLV und den Trägerverbänden begrüßt. 3. wie sie den Vorschlag des Gemeindetags bewertet, die Betriebskosten über das FAG an die Kommunen auszugeben und wie sie bei diesem Verfahren verhindern will, dass Kommunen mit einem hohen Bedarf an Kleinkindbetreuungsplätzen benachteiligt werden; 4. inwieweit sie die Sorge von Städten und Kommunen teilt, die bereits jetzt schon einen vergleichsweise hohen Anteil an Kleinkindbetreuungsplätzen haben (wie z. B. Freiburg, Heidelberg oder Tübingen), dass sie in Bezug auf die Mittelzuwendung des Bundes benachteiligt werden könnten bzw. ob und wenn ja wie das Land diese Benachteiligung progressiver Kommunen verhindern will; Ein zentrales Anliegen der Landesregierung ist es, die Betreuungsangebote für Kleinkinder qualitätsorientiert und bedarfsgerecht auszubauen. Dies erfordert grundsätzlich ein differenziertes, zielorientiertes Förderverfahren. Dieses soll nicht nur einen zweckgerichteten Mitteleinsatz gewährleisten, sondern auch zu einer möglichst gerechten, am örtlichen Bedarf orientierten Mittelverteilung beitragen. Eine Mittelverteilung über das FAG hätte den Vorteil, dass diese verwaltungsökonomisch durchgeführt werden könnte. Ob oder inwieweit eine Mittelweiterleitung im Rahmen des FAG die eingangs erwähnten Kriterien erfüllen kann, lässt sich erst beurteilen, wenn die konkreten Verteilungs- bzw. Förderkriterien definiert sind. Eine entsprechend bedarfsorientierte Mittelverteilung würde letztlich bedeuten, dass Städte und Gemeinden mit einem auch jetzt schon relativ hohen Anteil an Kleinkindbetreuungsplätzen bei den Betriebskosten nicht benachteiligt würden. Im Übrigen wird, wie bereits unter Ziffer 2 ausgeführt, eine Unterscheidung zwischen bereits bestehenden und noch zu schaffenden Plätzen nicht für praktikabel und sachgerecht gehalten. 5. wie ihres Erachtens die Lücke zwischen Einführung des Elterngeldes seit 1. Januar 2007 und der im Anschluss benötigten Betreuungsinfrastruktur in den kommenden Jahren geschlossen werden soll und wie die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Forderung nach Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kleinkindbetreuungsplatz bereits vor 2013 bewertet; Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder bereits vor 2013 steht derzeit nicht zur Diskussion und wird seitens der Landesregierung auch nicht unterstützt. Vielmehr ist es notwendig, dass sich der Ausbau am tatsächlichen, örtlichen Bedarf orientiert und die Betreuungsangebote entsprechend bereitgestellt werden. Die Auswirkungen des zum 1. Januar 2007 eingeführten Elterngelds auf den zukünftigen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kleinkinder sind gegenwärtig nur schwer einschätzbar. Die Versorgungsquote für alle Kinder unter drei Jahren liegt landesdurchschnittlich derzeit bei über 11 %, in einigen Städten (z. B. Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Stuttgart) bereits zwischen 20 % und 5

6 30 %. Die Landesregierung ist sich mit allen Beteiligten im Land darüber einig, dass dieses Angebot auch hinsichtlich des Elterngeldes bis zum Jahr 2013 verstärkt und am örtlichen Bedarf orientiert ausgebaut werden muss. Dabei ist zu erwarten, dass durch die Bundesprogramme die bisherigen Ausbauerfolge beschleunigt fortgesetzt werden können. 6. auf welche Weise sie die Qualität in der Kleinkindbetreuung sichern will, insbesondere ob der Bildungs- und Orientierungsplan auch für Kinderkrippen Anwendung finden soll bzw. ob und wenn ja, auf welche Weise sie welche Fort- und Weiterbildungen für Erzieher und Erzieherinnen, die in der Kleinkindbetreuung tätig sind, fördern will; Der Orientierungsplan umfasst im Kern die Altersstufen drei bis sechs. Er enthält auch Hinweise auf Bildungsprozesse von Geburt an. Die Bildung der unter dreijährigen Kinder bedarf jedoch einer darüber hinaus gehenden besonderen Beachtung und Orientierung. Damit stellen sich Fragen nach dem Bildungsauftrag für diese Altersgruppe und der Qualifizierung des Personals. Diese Fragen erfordern eine wissenschaftsorientierte und zugleich praxisdienliche Beantwortung. Das Kultusministerium verfolgt diese qualitativen Fragen auch vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Begleitung des Orientierungsplans. Derzeit lässt sich noch kein abschließendes Urteil fällen. Was für die Umsetzung des Orientierungsplans bezüglich des pädagogischen Gestaltungsspielraums der Kindergärten, der Ausprägung spezifischer Konzepte und der besonderen Profilbildungen entsprechend den regionalen Gegebenheiten gilt, gilt deshalb insbesondere auch für die Bildung von Kleinkindern. So werden derzeit erste konzeptionelle Überlegungen für eine Weiterbildung zum Thema unter dreijährige Kinder an der Berufsfachschule für Zusatzqualifikation angestellt. 7. wie sie die Forderung nach einem Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kleinkinder ausschließlich zu Hause erziehen wollen, bewertet, und ggf. in welcher Höhe aus ihrer Sicht diese Transferleistung ausbezahlt werden soll; Der Landesregierung ist es ein Anliegen, die Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Eltern ihre Lebensplanung selbst gestalten und frei darüber entscheiden sollen, wie bzw. wo ihre Kinder betreut werden. Im Interesse der Gleichbehandlung muss deshalb auch denjenigen Eltern, die für die Betreuung ihrer Kinder in den ersten Lebensjahren keine staatlich bezuschussten Fremdleistungen in Anspruch nehmen, eine Anerkennung zuteil werden. II. 1. die Verwaltungsvorschrift zur Krippenfinanzierung dahin gehend zu ändern, dass das Land statt einem 10-prozentigen Betriebskostenzuschuss 30 % der Betriebskosten übernimmt; 2. die Weitergabe der Bundesmittel für den Ausbau der Kleinkindbetreuung so zu gestalten, dass es bei den Investitionskosten platzbezogene Pauschalen gibt bzw. bei den Betriebskosten bereits vorhandene wie auch neu eingerichtete Plätze Berücksichtigung finden. Wie in der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales zum Antrag der Fraktion der SPD Landes- und kommunalpolitische Konsequenzen der Vereinbarung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Ausbau des Kleinkindbetreuungsangebotes vom 28. August 2007, Drucksache 14/1710 ausgeführt wurde, sind finanz- und haushaltspolitische Aspekte ein zentraler Punkt der Gespräche mit den KLV. Insbesondere wird dies auch Gegenstand 6

7 des Gesprächs sein, das der Herr Ministerpräsident noch in diesem Jahr mit den Präsidenten der KLV u. a. zum Themenkomplex Erziehung, Bildung und Betreuung führen wird. Erst nach Abschluss aller Gespräche sind fundierte Aussagen zur weiteren Ausgestaltung der Förderung der Betreuungsangebote im Kleinkindbereich, die auch die Kindertagespflege einschließen muss, möglich. Dies gilt auch für die Regelungen zur Weitergabe der Bundesmittel. Platzbezogene Pauschalen bei der Investitionsförderung und eine Berücksichtigung aller vorhandenen Plätze im Betriebskostenbereich sind, wie ausgeführt, bereits in die Überlegungen einbezogen. Dr. Stolz Ministerin für Arbeit und Soziales 7

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