des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
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- Ewald Ritter
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1 14. Wahlperiode Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Illegale Beschäftigung beim Projekt Stuttgart 21 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Tatverdachte sich nach ihrer Kenntnis bei der verdachtsunabhängigen Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKZ) des Hauptzollamts Stuttgart am 16. August 2010 auf der Baustelle am Hauptbahnhof Stuttgart im Zuge des Projektes Stuttgart 21 ergeben haben, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung tarifvertraglicher Mindestlöhne, Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht und gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung im Baugewerbe, Leistungsbetrug bezüglich Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) oder anderer Transferleistungen, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren im Baugewerbe oder anderer von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften rechtlichen Normen; 2. wie hoch somit nach ihrer Kenntnis der Anteil der am 16. August 2010 von der FKZ überprüften Arbeitskräfte ist, bezüglich deren Arbeitseinsatz sich ein Tatverdacht ergeben hat; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 3. inwiefern sich seither in den jeweiligen Fällen der Tatverdacht nach ihrer Kenntnis erhärtet hat; 4. ob sie sich angesichts der finanziellen Beteiligung des Landes Baden- Württemberg am Projekt Stuttgart 21 nach Bekanntwerden der vorläufigen Ergebnisse der Kontrolle der FKZ am 16. August 2010 an die Bauherrin Deutsche Bahn AG gewandt hat, um eine schnelle Aufklärung bezüglich der möglichen Fälle illegaler Beschäftigung beim Bauprojekt Stuttgart 21 zu erreichen; 5. inwiefern sie beim Bau des aktuell auf 4,1 Mrd. Euro geschätzten Projekts Stuttgart 21 und dem damit verbundenen immensen Bauvolumen mit einer deutlichen Zunahme der notwendigen Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Stuttgart rechnet; 6. welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um die notwendige und gesetzlich vorgeschriebene intensive Zusammenarbeit der Landesbehörden mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bezüglich des Projekts Stuttgart 21 zu gewährleisten; 7. welche Maßnahmen nach ihrer Kenntnis die Stadt Stuttgart ergriffen hat, um die notwendige und gesetzlich vorgeschriebene intensive Zusammenarbeit der kommunalen Behörden mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bezüglich des Projekts Stuttgart 21 zu gewährleisten; 8. inwiefern Generalunternehmervergaben beim Projekt Stuttgart 21 bisher zum Zug gekommen sind; 9. ob sie der Auffassung ist, dass angesichts der Erfahrungen bei Bauprojekten der öffentlichen Hand Verstöße gegen Recht und Gesetz besonders häufig bezüglich der Arbeitskräfte zu erwarten sind, die bei Generalunternehmervergaben durch Sub-Unternehmen als Angestellte oder (Schein-) Selbstständige beigebracht werden (wenn ja, mit Angabe welche Konsequenzen sie hierzu für den Fall des Baues des Projektes Stuttgart 21 zieht) Kretschmann, Wölfle, Sitzmann und Fraktion Begründung Nachdem die zur Zollverwaltung gehörige Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 16. August 2010 auf der noch jungen Baustelle des milliardenschweren Projekts Stuttgart 21 den Tatverdacht von erheblichen Verstößen gegen Mindestlohnbestimmungen sowie Sozialversicherungs- und Leistungsbetrug erhebt, sind landespolitische Konsequenzen gefragt. Zum einen ist zu klären, welches Ausmaß die illegale Beschäftigung beim Projekt Stuttgart 21 bisher hat. Zum anderen steht zur Debatte, inwiefern die Landesregierung in ihrer Zuständigkeit sowohl als Vertretung des mitfinanzierenden Landes Baden-Württemberg als auch im Bereich der Landesbehörden notwendige Schritte unternimmt, um die illegale Beschäftigung bei diesem Bauprojekt der öffentlichen Hand einzudämmen. 2
3 Bei der am 16. August 2010 von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchgeführten Kontrolle ergaben sich Verdachtsmomente laut Medienberichten insbesondere der Arbeitskräfte von Subunternehmen. Auch beim Bau der Neuen Messe auf den Fildern hatten sich die Fälle illegaler Beschäftigung bzw. nicht gezahlter Löhne auf Subunternehmen bezogen. Dies fügt sich ein in die Erfahrung der öffentlichen Hand bei Bauvergaben. Das im Jahr 2000 verabschiedete Mittelstandsfördergesetz des Landes hat zum Ziel, innerhalb des bestehenden wettbewerbsrechtlichen Rahmens dazu beizutragen, Generalunternehmervergaben bei öffentliche Aufträgen in Baden-Württemberg zu vermeiden. Die Landesregierung steht daher in der Pflicht, dies bei der Bauherrin von Stuttgart 21 einzufordern. Stellungnahme *) Mit Schreiben vom 7. Oktober 2010 Nr /40 nimmt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Wirtschaftsministerium und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Tatverdachte sich nach ihrer Kenntnis bei der verdachtsunabhängigen Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKZ) des Hauptzollamts Stuttgart am 16. August 2010 auf der Baustelle am Hauptbahnhof Stuttgart im Zuge des Projektes Stuttgart 21 ergeben haben, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung tarifvertraglicher Mindestlöhne, Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht und gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung im Baugewerbe, Leistungsbetrug bezüglich Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) oder anderer Transferleistungen, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren im Baugewerbe, oder anderer von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften rechtlichen Normen; 2. wie hoch somit nach ihrer Kenntnis der Anteil der am 16. August 2010 von der FKZ überprüften Arbeitskräfte ist, bezüglich deren Arbeitseinsatz sich ein Tatverdacht ergeben hat; 3. inwiefern sich seither in den jeweiligen Fällen der Tatverdacht nach ihrer Kenntnis erhärtet hat; Bei den Abbrucharbeiten am Stuttgarter Hauptbahnhof wurden durch Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am 16. August 2010 bei einer *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3
4 verdachtsunabhängigen Prüfung vor Ort elf Personen aus den Branchen Abbruch und Sicherheit hinsichtlich ihrer Beschäftigungsverhältnisse geprüft. Gegen einen Nachunternehmer wird wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen für zwei Arbeitnehmer sowie des unerlaubten Verleihs von Arbeitnehmern ermittelt. Für vier Arbeitnehmer unterblieb die erforderliche Sofortmeldung zur Sozialversicherung. Gegen einen weiteren Nachunternehmer wird ebenfalls wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen für zwei Arbeitnehmer ermittelt, bei denen es sich vermutlich um sog. Scheinselbstständige handelt. Außerdem besteht hier der Verdacht bezüglich des unerlaubten Ent - leihens von Arbeitnehmern. Zwei Arbeitnehmer wurden unter dem im Baugewerbe gültigen Mindestlohn beschäftigt. Bei zwei Arbeitnehmern einer Sicherheitsfirma konnte zum Zeitpunkt der Prüfung keine Meldung zur Sozialversicherung festgestellt werden. Die Sachlage wird derzeit überprüft. Bei einem Arbeitnehmer der Sicherheitsfirma hat sich der bei der Kontrolle ergebene Verdacht des Leistungsmissbrauchs durch eine Abfrage beim Leistungsträger erhärtet. Die Strafverfahren wurden an die Staatsanwaltschaft Stuttgart abgegeben. Die Ermittlungen bezüglich der Ordnungswidrigkeiten werden vom Hauptzollamt (HZA) Stuttgart als der zuständigen Verwaltungsbehörde geführt. Die Ermittlungen dauern insgesamt noch an. 4. ob sie sich angesichts der finanziellen Beteiligung des Landes Baden- Württemberg am Projekt Stuttgart 21 nach Bekanntwerden der vorläufigen Ergebnisse der Kontrolle der FKZ am 16. August 2010 an die Bauherrin Deutsche Bahn AG gewandt hat, um eine schnelle Aufklärung bezüglich der möglichen Fälle illegaler Beschäftigung beim Bauprojekt Stuttgart 21 zu erreichen; Das Thema Schwarzarbeit wurde im Zuge der regelmäßigen Besprechungen der Vertragspartner problematisiert und die Deutsche Bahn AG gebeten, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Beschäftigung zu ergreifen. 5. inwiefern sie beim Bau des aktuell auf 4,1 Mrd. Euro geschätzten Projekts Stuttgart 21 und dem damit verbundenen immensen Bauvolumen mit einer deutlichen Zunahme der notwendigen Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Stuttgart rechnet; 6. welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um die notwendige und gesetzlich vorgeschriebene intensive Zusammenarbeit der Landesbehörden mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bezüglich des Projekts Stuttgart 21 zu gewährleisten; 7. welche Maßnahmen nach ihrer Kenntnis die Stadt Stuttgart ergriffen hat, um die notwendige und gesetzlich vorgeschriebene intensive Zusammenarbeit der kommunalen Behörden mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bezüglich des Projekts Stuttgart 21 zu gewährleisten; Die FKS führt zum einen Prüfungen ohne konkreten Anlass sog. verdachtsunabhängige Prüfungen durch. Dabei erfolgt die Auswahl der Prüfobjekte und Prüfräume (z. B. Branche, Region etc.) risikoorientiert wie z. B. hinsichtlich des möglichen finanziellen Schadens durch Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern, der Wahrscheinlichkeit einer Zuwiderhandlung sowie Erkenntnissen aus früheren Prüfungen und Ermittlungen. 4
5 Andererseits werden auch hinweisbezogene Prüfungen durchgeführt aufgrund konkreter Hinweise im Einzelfall, die noch nicht die Grenze zum Anfangsverdacht überschreiten. Ein weiteres Arbeitsfeld sind bundesweite, regionale und örtliche Schwerpunktprüfungen unter Berücksichtigung branchenspezifischer Erkenntnisse und regionaler Gegebenheiten. In Einzelfällen kommt als besondere Form der Prüfung/Prävention eine Dauerpräsenz und Dauerbetreuung von Baustellen durch die regelmäßige Anwesenheit von Bediensteten der FKS in Betracht. Die Landeshauptstadt Stuttgart als hauptsächlich betroffene untere Verwaltungsbehörde hat neben diversen anderen organisatorischen Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung speziell hinsichtlich gewerberechtlich relevanter Fallkonstellationen die projektbezogene Vernetzung der sog. Zusammenarbeitsbehörden nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (u. a. Gewerbebehörde und Zoll) bereits im September 2008 abgestimmt. Konkretisiert wurden die Absprachen im Januar Unter anderem sind kurze Kommunikationswege zwischen festen Ansprechpartnern bei Beteiligungsbehörden einerseits und dem Bauherrn andererseits vorgesehen, um stets einen aktuellen Überblick über die auf der Baustelle eingesetzten Firmen zu haben. Entsprechend der Vorgehensweise des HZA wird die Stadtverwaltung abhängig vom Ergebnis der Kontrollen das eingesetzte Personal bei der Gewerbebehörde so anpassen, dass sowohl die Kontrollen an sich als auch die zeitnahe Verarbeitung der Ergebnisse aus diesen Kontrollen sichergestellt sind. 8. inwiefern Generalunternehmervergaben beim Projekt Stuttgart 21 bisher zum Zug gekommen sind; Hierzu liegen uns keine Informationen vor. 9. ob sie der Auffassung ist, dass angesichts der Erfahrungen bei Bauprojekten der öffentlichen Hand Verstöße gegen Recht und Gesetz besonders häufig bezüglich der Arbeitskräfte zu erwarten sind, die bei Generalunternehmervergaben durch Sub-Unternehmen als Angestellte oder (Schein-) Selbstständige beigebracht werden (wenn ja, mit Angabe welche Konsequenzen sie hierzu für den Fall des Baues des Projektes Stuttgart 21 zieht). Hierzu liegen der Landesregierung keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Gönner Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 5
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