Personalverrechnung 2017

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1 Personalverrechnung 2017 Unter Personalverrechnung versteht man die Entgeltabrechnung aller im Betrieb Beschäftigten, sowie die Berechnung und die Überweisung der lohnund gehaltsabhängigen Beiträge und Steuern. Das Entgelt der Arbeiter wird als Lohn und das Entgelt der Angestellten als Gehalt bezeichnet. Wird ein neuer Mitarbeiter eingestellt entstehen für den Dienstgeber und für den Dienstnehmer folgende Verpflichtungen. 1. Arbeitsrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers Abschluss eines Dienstvertrages - formfrei (Lehrvertrages schriftlich) Ausstellung eines Dienstzettels (beinhaltet Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis) Anmeldung des Lehrlings an der Berufsschule Anmeldung eines Lehrlings bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Meldung der erfolgten Einstellung von Dienstnehmern an den Betriebsrat Anlage diverser Aufzeichnungen (über Urlaubs-, Kranken- und geleistete Arbeitszeiten) - Lohnkonto 2. Abgabenrechtliche Verpflichtungen Vor Antritt des Dienstverhältnisses hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Vorlage einer amtlichen Urkunde (Pass oder Führerschein) den Namen, die Versicherungsnummer und den Wohnsitz bekanntzugeben. Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Gebietskrankenkasse vor Arbeitsbeginn durch den Arbeitgeber mit Name, Versicherungsnummer und Wohnsitz Vor der ersten Auszahlung des Arbeitsentgeltes Vorlage des Freibetragsbescheids für die Anrechnung von Werbungskosten (vom Finanzamt) Informationen über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag (AVAB/AEAB) - Formular E 30 beim Finanzamt Voraussetzungen für das Pendlerpauschale und den Pendlereuros (Formular E33 beim Finanzamt) Berechnen mit Berechnung der Sozialversicherung (SV) In Österreich ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet in die Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Die Sozialversicherung wird in (Dienstnehmeranteil) und SV-DGA (Dienstgeberanteil) eingeteilt. Für Arbeiter (A1) und Angestellte (D1) beträgt die 18,12 % Für geringfügig Beschäftigte (maximales monatliches Entgelt von 425,70) wird nur Unfallversicherung bezahlt. Die Höchstbeitragsgrundlage für 2017 beträgt 4.980,00 (das sind 902,38/Monat), d.h. das monatliche Bruttoeinkünfte, die über diesem Betrag liegen sozialversicherungsfrei sind. Bei niedrigen Gehältern kommt es bei der Sozialversicherung () zu einer Verminderung der Arbeitslosenversicherung (AV) beim Dienstnehmer. monatliche Beitragsgrundlage AV-Beitrag In % SV-DGA In % bis 1.342,00 0,00 15,12 über 1.342, ,00 1,00 16,12 21,48 über 1.464, ,00 2,00 17,12 über 1.648,01 3,00 18,12 Mag. Brigitte Neu 1

2 Zusammensetzung SV-DGA Pensionsversicherung 10,25 % 12,55 % Arbeitslosenversicherung 3,00 % 3,00 % Krankenversicherung 3,87 % 3,78 % Unfallversicherung 1,30 % KU (Kammerumlage) AK 0,50 % WF (Wohnbauförderungsbeitrag) 0,50 % 0,50 % IE (Insolvenz-Entgeltsicherung) 0,35 % BV (Betriebliche Vorsorge) 1,53 % Gesamt 18,12 % 23,01 % Beispiele: Bruttoentgelt Fr. Sommer Arbeiterin 1.745,- Hr. Winter Angestellter 1.525,- Fr. Herbst Angestellte 1.110,- Hr. Frühling Arbeiter 4.985,- Fr. Berger Angestellte 4.842,- Hr. Waltl Angestellter 1.471,- Fr. Ober Angestellte 1.210,- Hr. Bürger Arbeiter 1.365,- % Betrag Berechnung der Lohnsteuer (LSt) Die Lohnsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Für unselbständig Beschäftigte wird am Monatsende die Lohnsteuer vom Dienstgeber berechnet, vom Bruttogehalt abgezogen und vom Dienstgeber spätestens am 15. des nächsten Monats an das Finanzamt abgeführt. Beispiel: Hr. Höfer, kein Alleinverdiener (AVAB), Lohnsteuerbemessungsgrundlage 1.391,96 Lohnsteuerberechnung mit Effektiv-Tarif-Tabelle ohne Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) oder Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB): Auswahl der Steuerklasse (Stkl) aufgrund der LSt-Bemessungsgrundlage hier Stkl. 1, weil 1.391,96 zwischen 1.066,01 und 1.516,- liegt 1.391,96 mit 25% multiplizieren = 347,99 (immer auf 3 Dezimalstellen genau). Von diesem errechneten Betrag wird der Abzugsbetrag abgezogen hier 347,99 minus 266,50 = 81,49 Lohnsteuerbetrag. Ergebnis auf 2 Dezimalstellen runden. Mag. Brigitte Neu 2

3 Beispiele: brutto AVAB/AEAB in % LSt- BMGL Steuersatz Abzugsbetrag Lohnsteuer Fr. Sommer 1.745,- ohne Hr. Winter 1.425,- ohne Fr. Herbst 4.110, mit 1 Kind Hr. Frühling 8.923,- ohne Fr. Berger 4.041,- mit 2 Kindern Hr. Waltl 1.471,- mit 3 Kindern Fr. Ober 6.471,- mit 4 Kindern Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage (LSt-BMGL) Nicht nur die Sozialversicherung vermindert die LSt-BMGL sondern auch a) der Freibetrag b) das Pendlerpauschale c) der Gewerkschaftsbeitrag d) die E-card Gebühr ad Freibetrag (FB) Bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können zu einem Freibetrag führen, der monatlich bei der Steuerberechnung bereits abgezogen wird. Er muss beim Finanzamt beantragt werden. ad Pendlerpauschale (PP) Abgeltung von Kosten für Fahrten von Pendlern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Kleines PP: Der tägliche Weg in die Arbeit beträgt mind. 20 km und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Großes PP: Der tägliche Weg in die Arbeit ist durch Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar oder nicht möglich. Einfache Wegstrecke kleines Pendlerpauschale großes Pendlerpauschale monatlich jährlich monatlich jährlich ab 2 km bis 20 km ,00 372,00 20 bis 40 km 58,00 696,00 123, ,00 40 bis 60 km 113, ,00 214, ,00 Über 60 km 168, ,00 306, ,00 ad Pendlereuro (PE) Zusätzlich zur PP steht dem Arbeitnehmer der Pendlereuro in Höhe von jährlich 2,00 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Der PE reduziert nicht wie das PP die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, sondern reduziert als Absetzbetrag die Lohnsteuer direkt. z.b. einfache Fahrtstrecke 35 km => 35*2= 70 / 12 = 5,83 / Monat Antrag PP und PE mit Formular L 34 des Finanzamtes ausgefüllt mit den Ergebnissen des Pendlerrechners ad Gewerkschaftsbeitrag (Gew.) Die Höhe des Gewerkschaftsbeitrages richtet sich nach der Bezugshöhe und den von den einzelnen Fachgewerkschaften vorgeschriebenen Sätzen (bei Privatangestellten beträgt der Beitrag 1% des Bruttobezuges, höchstens aber 31,65). Der Gewerkschaftsbeitrag vermindert nicht nur die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, sondern wird dem Arbeitnehmer nicht ausbezahlt und vom Mag. Brigitte Neu 3

4 Unternehmen direkt an die Gewerkschaft abgeführt. Er ist daher auch bei der Berechnung des ad E-Card Gebühr Das Service-Entgelt für die E-Card beträgt pro Dienstnehmer 11,35 und ist NUR im November (15. Nov) an die Gebietskrankenkasse zu entrichten. Die E-Card Gebühr vermindert nicht nur die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, sondern wird vom Arbeitgeber an die Gebietskrankenkasse abgeführt und ist daher auch bei der Ermittlung des Mitversicherte Ehepartner und Kinder bezahlen keine E-Card- Gebühr. Akontozahlung Unter Akontozahlung versteht man eine Vorauszahlung des Gehalts. Sie ist bei der Berechnung des Beispiele: Hinweis: Es ist davon auszugehen, dass der Auszahlungsbetrag, in den Beispielen in denen eine E- Card angegeben ist für den Monat November zu berechnen ist. Name Art Normalbez ug AVAB/AEAB Fb PP PE Gew. Ü1 Hofer Ernst Ang ,00 ohne Akonto E-Card Ü2 Grün Sven Arb ,00 ohne groß 29 km Ü3 Roth Otto Ang ,00 ohne 76,- ja 250,- ja Ü4 Weiß Jürgen Ang ,00 mit 3 K. 150,- ja Ü5 Schwarz Paul Arb ,00 mit 1 K. klein 30 km ja 500,- Ü6 Grau Gustav Ang ,00 ohne 103,- groß 41 km ja Ü7 Lila Peter Ang ,00 mit 1 K. 124,- klein 55 km ja 200,- ja Ü8 Gelb Julia Arb ,00 ohne ja Berechnung von Überstunden Wenn die Arbeitsleistung die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden oder die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden übersteigt, leistet der Arbeitnehmer Überstunden (Arbeitszeitgesetz). Achtung: Kollektivverträge können den Begriff der Überstunde abweichend vom Arbeitszeitgesetz für Arbeitnehmer günstiger definieren. So beträgt z.b. die wöchentliche Normalarbeitszeit im Handel 38,5 Stunden. Wichtig: Überstunden werden besser bezahlt als normale Stunden! Laut Arbeitszeitgesetz müssen neben dem normalen Grundlohn (Überstunden-Grundlohn ÜG) nochmals 50 % dieses Grundlohnes bezahlt werden (50% Überstundenzuschlag ÜZ). Die Zuschläge der ersten zehn Überstunden sind bis zur Höchstgrenze von 86,00 steuerfrei. Damit wird diese Mehrbelastung besser entlohnt. Für bestimmte Überstunden, z.b. Sonn- und Feiertage oder Nachtarbeit zwischen und 6.00 Uhr (branchenspezifische Unterschiede möglich, siehe Kollektivvertrag) werden Zuschläge in der Höhe von 100 % bezahlt. Die abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden: Sozialversicherung: Sämtliche Zahlungen - Grundlohn und Zuschläge - sind bis zur Höchstgrenze ( 4.980,-) beitragspflichtig. Mag. Brigitte Neu 4

5 Lohnsteuer: Der Grundlohn ist normal lohnsteuerpflichtig. Überstundenzuschläge (50% = Normalüberstunden): Die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden sind bis zu einer Höchstgrenze von 86,- lohnsteuerfrei. Überstundenzuschläge (100%): Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG- Zulagen) als auch Zuschläge für Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360,- steuerfrei. Hinweis: Bei überwiegender Nachtarbeit (mehr als die Hälfte der Normalarbeitszeit muss in der steuerlichen Nacht von Uhr Uhr zu erledigen sein) erhöht sich dieser Freibetrag auf max. 540,- pro Monat. Die über diese steuerfreien Grenzen liegenden Zuschläge sind lohnsteuerpflichtig nach Tabelle. Für die Berechnung des Überstundengrundlohns ist der Überstundenteiler wichtig. Er gibt die Gesamtanzahl der zu leistenden Stunden im Monat an. Im Kollektivvertrag für Handelsbetriebe ist der Überstundenteiler mit 1/158 angesetzt. Mit dem Überstundenteiler kann das Entgelt für eine Überstunde berechnet werden. Beispiel: Handelsangestellte Brigitte Gruber: brutto 1.620,00; Überstundenteiler 1/158 Lösung: 1.620/158 = 10,25 pro Stunde Entgelt für eine 50 %ige Überstunde berechnet sich wie folgt: Überstundengrundlohn 10,25 Überstundenzuschlag 50 %: 10,25 * 50% = 5,13 Wert einer 50 %igen Überstunde 15,38 Entgelt für eine 100%ige Überstunde berechnet sich wie folgt: Überstundengrundlohn 10,25 Überstundenzuschlag 100% 10,25 Wert einer 100%igen Überstunde 20,50 Beispiele Name Normalbezug Über- Stunden Ü- Teiler Ü 9 Ulrike Weber 1.570,- 6 h (50%) 1/165 ohne AVAB/ AEAB FB PP PE E Card Gew Ü10 Elfi Dotzler 2.600,- 15 h (50%) 1/158 ohne 57,- ja Gerda Ü11 Wimmer 1.850,- 2 h (50%) 1/165 mit 2 K. klein 27 km Akonto Ü12 Max Müller 4.580,- 14 h (50%) 1/158 mit 1 K. 102,- ja ja 200,- Ü13 Peter Jahn 3.100,- 16 h (50%) 1/158 ohne 83,- 7 h (50%) Ü14 Julia Ebner 2.600,- 8 h (100%) 1/158 ohne klein 63 km ja Ü15 Emma Roll 1.950,- 12 h (50%) 6 h (100%) 1/165 mit 3 K. groß 35 km Ü16 Lara Guth 4.755,- 4 h (50%) 1/165 mit 1 K. ja 400,- Ü17 Ben Schwarz 2.925,- 15 h (100%) 1/165 ohne 96,- klein 56 km ja ja 250,- Ü18 Mona Krenn 3.500,- 15 h (50%) 1/158 mit 3 K. 124,- groß 44 km ja ja 150,- 12 h (50%) Ü19 Stefan Moser 7.180,- 8 h (100%) 1/158 ohne klein 27 km ja Ü20 Stix Ernst 3.500,- 18 h( (50%) 1/173 mit 1 K. 150,- Mag. Brigitte Neu 5

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