Gemeinde Spiegelau. Begründung. 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbe- u. Industriegebiet Oberkreuzberg Süd-West mit integriertem Grünordnungsplan

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1 Gemeinde Spiegelau Begründung 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbe- u. Industriegebiet Oberkreuzberg Süd-West mit integriertem Grünordnungsplan

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3 Auftraggeber: Gemeinde Spiegelau vertreten durch 1. Bürgermeister Karlheinz Roth Schulstr Spiegelau Auftragnehmer: Logo verde Ralph Kulak Landschaftsarchitekten GmbH Isargestade Landshut Fon Fax Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Ralph Kulak, Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner B.Eng. Landschaftsarchitektur (FH) Wira Faryma Umfang: 19 Seiten 3 Abbildungen 2 Tabellen Datum: geändert: Dieser Bericht darf nur in seiner Gesamtheit, einschließlich aller Anlagen, vervielfältigt, gezeigt oder veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Auszügen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Logo verde Ralph Kulak Landschaftsarchitekten GmbH. 3

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5 Inhaltsverzeichnis 1 Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung 7 2 Allgemeines Anlass und Zweck Geltungsbereich Planungsrecht/Grundlagen 8 3 Bestand und Bewertung Natur und Landschaft Flächennutzung und Infrastruktur 9 4 Planungsziele Ziele des Bebauungsplans Ziele des Grünordnungsplans 11 5 Planungskonzept Art der Nutzung Maß der Nutzung, Bauweise Erschließung Brandschutz Grünflächen Ver- und Entsorgung Immissionsschutz Altlasten Gestalterische Festsetzungen 14 6 Auswirkungen der Planung Umwelt Immissionen 15 7 Planverwirklichung Bodenordnung Flächenbilanz 16 8 Hinweise Denkmalschutz 17 9 Umweltbericht Verzeichnisse 19 5

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7 am itsching - Waldmünchen Furth i. Gleißenberg Wald affenbrunn ang ll chen Wilmering endorf Haselbach inhöring Altötting Kastl Weiding Zandt Konzell Halsbach Reischach Runding Chamerau Haibach Neuötting Miltach Neukirchen Emmerting Burgkirchen a.d. Alz 1 Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung Arnschwang Die Gemeinde Spiegelau ist raumordnerisch als Kleinzentrum im ländlichen Teilraum, Arnbruck dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll, dargestellt. aus [1] Blaibach Prackenbach Erlbach Perach Sankt Englmar Marktl Burghausen Mehring Rimbach Neukirchen b. Hl. Blut Hohenwarth Grafenwiesen Arrach Kötzting Kollnburg Stammham Haiming Eschlkam Viechtach Geiersthal Patersdorf Lam Mitterfels Hunderdorf Perasdorf Rattenberg Achslach Ruhmannsfelden Zachenberg Gotteszell Lohberg Drachselsried Bodenmais Böbrach Teisnach Regen Langdorf Bayerisch Eisenstein Zwiesel Rinchnach Windberg Spiegelau Kirchdorf Lindberg i. Wald Sankt Oswald- Neuschönau Mauth Bogen Schwarzach Bischofsmais Grafling Eppenschlag Riedlhütte Bernried Kirchberg Niederwinkling Offenberg Philippsreut Frauenau Hohenau Deggendorf Lalling Haidach Irlbach Innernzell Schaufling Hunding Mariaposching Metten Schöfweg schmiding Grafenau Hinteralteich n Spiegelau Regionalplan Schönberg mühle Kirchdorf Straßkirchen Oswald- Neu- Mauth Ringelai i. Wald Sankt Region Auerbach schönau Donau-Wald (12) Stephansposchindorf Gratters- Eppenschlag Riedlhütte Freyung Grainet Plattling Philippsreut Saldenburg chneiding Anlage zur Verordnung zur Änderung Zenting Ziele der Raumordnung Hohenau Nieder- Haid- Schöllnach Perlesreut Innernzell des Regionalplans der Region Otzing Moos Donau-Wald öf- Grafenau Hinter- Hengersberg Zeichnerisch Thurmansbang Jandelsbrunn erläuternde Darstellungen Röhrnbach verbaler Ziele schmiding Schönberg Wallersdorf mühle Ringelai Aholming Fürs- Neureichenau Karte 1 Außernzell Unterzentrum ten- Winzer Freyung Iggensbach Witz- eck Raumstruktur Grainet Tittling manns- berg g Oberpöring Kleinzentrum Saldenburg Fürstenstein Breitenberg Waldkirchen Zenting Perlesreut Buchhofen Hutthurm Eging a. See Neukirchen Thurmansbang Osterhofen Aicha Bevorzugt zu entwickelnder zentraler Ort Röhrnbach Fürs- Wallerfing Jandelsbrunn Neureichenau Hofkirchen vorm Wald vorm Wald Sonnen zell Entwurf ten- März 2007 Witz- eck Tittling manns- berg Zentrale Doppelorte sind Ruderting durch Verbindungslinien Künzing Büchlberg gekennzeichnet Fürstensteina. d. Isar Breitenberg Waldkirchen ing a. See Landau Neukirchen Hutthurm Tiefenbach Aicha Windorf Salzweg Hauzenberg vorm Wald vorm Wald Sonnen Nachrichtliche Wiedergabe staatlicher Planungsziele Ruderting Eichendorf Vilshofen Wegscheid Büchlberg Thyrnau Tiefenbach Aldersbach Ländlicher Raum Untergriesbach Windorf Salzweg Hauzenberg Passau Obernzell Wegscheid Allgemeiner ländlicher Raum isbach Simbach Thyrnau Roßbach Untergriesbach Passau Ortenburg Obernzell Aidenbach Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum Beutelsbach Arnstorf urg Johanniskirchen Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in Mal- besonderem Maße gestärkt werden soll gers- dorf Egglham Haarbach Neuburg a. Inn Fürstenzell Neuburg a. Inn Ziele der Raumordnung Fürstenzell Dietersburg Oberzentrum Schönau Zeichnerisch erläuternde Darstellungen verbaler Ziele Rimbach Unterzentrum Pfarr- Bad Birnbach Falkenberg Ruhstorf e Ruhstorf a. d. Rott a. d. Rott Mittelzentrum kirchen h Neuhaus Bad Griesbach Neuhaus l Tettenweis a. Inn Postmünster Kleinzentrum Mögliches i. Rottal Tettenweis a. Inn Mittelzentrum Hebertsfelden Bevorzugt zu entwickelnder zentraler Ort Bevorzugt zu entwickelnder zentraler Ort Eggenfelden Pocking Bayerbach nau Pocking Unterdietfurt Zentrale Doppelorte sind durch Verbindungslinien gekennzeichnet Zentrale Doppelorte sind durch Verbindungslinien gekennzeichnet Triftern Kößlarn Rotthalmünster Bad berg Füssing Kirchham Gerats- Wurmannsquick Nachrichtliche Wiedergabe staatlicher Planungsziele Bad Entwicklungsachse kirchen Füssing Mitterskirchen Tann Ländlicher Raum Malching Wittibreut Kirchham eisfreie Stadt Grenze der Region Reut Stubenberg eid Allgemeiner ländlicher Raum Ering oße Kreisstadt Zeilarn Simbach a. Inn Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum eisangehörige Gemeinde (Einheitsgemeinde) Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in z einer Verwaltungsgemeinschaft besonderem Julbach Maße gestärkt werden soll weis auf den Verwaltungssitz, Kirchdorf nn dieser außerhalb des Gebietes der Oberzentrum a. Inn rwaltungsgemeinschaft liegt oder tgliedsgemeinden nicht aneinandergrenzen Mittelzentrum Frauenau Abb. 1: Karte 1 - Raumstruktur Regionalplan Region 12 o.m. [1], bearbeitet z einer Regierung n Mögliches Mittelzentrum Herausgeber: eisfreie Stadt Bevorzugt zu entwickelnder zentraler Ort z eines Landratsamtes Zentrale Doppelorte sind durch Verbindungslinien gekennzeichnet me einer Verwaltungsgemeinschaft Regionalplan Region Donau-Wald (12) Anlage zur Verordnung zur Änderung Lindberg des Regionalplans der Region Donau-Wald Karte 1 Raumstruktur Entwurf März 2007 Bearbeiter: Kartographie: Regionsbeauftragter für die Region Donau-Wald bei der Regierung von Niederbayern Sachgebiet 24 der Regierung von Niederbayern Regionaler Planungsverband Donau-Wald Begründung 7 Reg Reg Anla des R Kart Rau Entw Ziele Zeich Zentr Nach Zentr Bearb Kartog

8 2 Allgemeines 2.1 Anlass und Zweck Anlass der Planung ist die Änderung der Ausgleichsfllächen für den Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Oberkreuzberg Süd-West auf den Flurnummern 2243, 2246, 2246/1 und Diese werden durch die Flurstücke 2243, 2247 und 2253 (sämtlich Gemarkung Oberkreuzberg) ersetzt. Die Planzeichnung sowie die Festsetzungen durch Text und Planzeichen bleiben unverändert, wie in der Fassung, erstellt von EBB Ingenieurgesellschaft mbh, rechtskräftig seit Es wird lediglich ein Deckblatt für die Ausgleichsflächen erstellt. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung unberührt bleiben. s. [7] Um der zunehmenden Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen gerecht zu werden, beabsichtigt die Gemeinde Spiegelau das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Oberkreuzberg westlich der Kreisstraße FRG 25 zu erweitern und zu diesem Zweck einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan Spiegelau seit der Deckblattänderung Nr. 12 als Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen. 2.2 Geltungsbereich Das ca. 4 ha große Plangebiet befindet sich südwestlich des Ortsteils Oberkreuzberg in Höhe des bestehenden Gewerbe- und Industriegebiet Oberkreuzberg an einem Südwesthang und wird landwirtschaftlich genutzt. Zwischen dem Plangebiet und dem bestehenden Gewerbegebiet verläuft die Kreisstraße FRG 25. Im westlichen Teil der Planungsfläche endet ein in westlicher Richtung verlaufender kleiner mit Gehölzen begleiteter Seitengraben, der in der amtlichen Biotopkartierung geführt ist (Biotop-Nr , kleiner feuchter Graben mit Gebüschen). Folgende Flurstücke werden beplant: 407/1, 407/2, 407/3, 407/4, 407/5, 408, 408/2, 410/3, 410/4, 1042, sämtlich Gemarkung Oberkreuzberg. 2.3 Planungsrecht / Grundlagen Gesetzliche Grundlagen bilden u.a.: Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bayerische Bauordnung (BayBO) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Abb. 2: Planungsumgriff BBP Gewerbe- und Industriegebiet Oberkreuzberg Süd-West, o.m. 8

9 3 Bestand und Bewertung 3.1 Natur und Landschaft Es wird auf die ausführliche Bestandsbeschreibung und Bewertung im Umweltbericht verwiesen. Im Folgenden werden die Inhalte lediglich zusammenfassend dargestellt Naturraum Das Gebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Naturraum des Hinteren Bayerischen Waldes, in der Untereinheit Anstieg und mittlere Lagen des Inneren Bayerischen Waldes. aus [5] Geologie und Böden Das Bearbeitungsgebiet liegt naturräumlich im Hinteren Bayerischen Wald in der Großlandschaft der östlichen Mittelgebirge. [5] Geologisch wird es von metatektischem Corderit-Sillmanit-Gneis - dunklem Lagengneis mit hellen, linsig ausgebildeten Quarz- Feldspat-Aggregaten - geprägt. Laut der Übersichtsbodenkarte von Bayern besteht im Bearbeitungsgebiet fast ausschließlich Braunerde aus skelettführendem (Kryo-) Sand bis Grussand (Granit oder Gneis). Der GeoFachdatenAtlas beschreibt weiterhin das Standortpotential mit carbonfreie Standorte mit mittlerem Wasserspeichervermögen und sehr hohem Regenrückhaltevermögen. [6] Klima Für eine detaillierte Beschreibung des Schutzguts Luft und Klima wird auf den Umweltbericht verwiesen Biotopstrukturen Im westlichen Teil der Planungsfläche endet ein in westlicher Richtung verlaufender kleiner mit Gehölzen begleiteter Seitengraben, der in der amtlichen Biotopkartierung geführt ist (Biotop-Nr , kleiner feuchter Graben mit Gebüschen). [5] Grünflächen Im Planungsgebiet werden Teilflächen landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Im westlichen Teil der Planungsfläche endet ein in westlicher Richtung verlaufender kleiner mit Gehölzen begleiteter Seitengraben, der in der amtlichen Biotopkartierung geführt ist (Biotop-Nr , kleiner feuchter Graben mit Gebüschen). Im Norden des Plangebiets befindet sich ein Waldstück Landschaftsbild Das Planungsgebiet befindet sich westlich des Gewerbe- und Industriegebiets Oberkreuzberg - Süd Mühlfeld. Die Flächen liegen an einem Südwesthang und grenzen von drei Seiten an Wald und Grünland. 3.2 Flächennutzung und Infrastruktur Umgebende Nutzung Östlich des Bearbeitungsgebiets befindet sich das Gewerbe- und Industriegebiet Oberkreuzberg - Süd Mühlfeld. Diese Beiden Gebiete sind umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Waldbeständen Hydrologie Im Planungsgebiet befinden sich keine stehenden oder fließenden Gewässer. Ein kleiner mit Gehölzen begleiteter Graben endet im Planungsgebiet. s Nutzung im Planungsgebiet Mittlerweile haben sich auf Teilflächen zwei Betriebe angesiedelt. 9

10 3.2.3 Verkehr Das Baugebiet liegt an der Kreisstraße FRG 25; die innere Erschließung erfolgt über eine Stichstraße mit Wendeanlage. An der Kreisstraße ist im Bereich der Einmündung in die Erschließungsstraße des geplanten Gewerbe- und Industriegebiets die Einrichtung einer Linksabbiegespur vorgesehen. Abb. 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan Gemeinde Spiegelau, o.m. [2], bearbeitet 10

11 4 Planungsziele 4.1 Ziele des Bebauungsplans Ende der 80er bzw. zu Beginn der 90er Jahre hat die Gemeinde Spiegelau das Gewerbeund Industriegebiet Oberkreuzberg -Süd Mühlfeld ausgewiesen. Innerhalb dieses Gewerbegebiets ist zur Zeit noch eine Bauparzelle frei, die sich im Privatbesitz befindet. Mit der vorliegenden Ausweisung eines Gewerbe- und Industriegebiets versucht die Gemeinde Spiegelau der zunehmenden Nachfrage nach Gewerbeund Industrieflächen gerecht zu werden. Der Gemeindeverwaltung liegen drei konkrete Anfragen von Betrieben vor, von denen ein Betrieb aufgrund des geplanten Dreischichtbetriebs auf ein Industriegebiet angewiesen ist. 4.2 Ziele des Grünordnungsplans Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes sollen auf den Grundstücken Flurnr. 2243, 2247 und 2253 die erforderlichen Ausgleichsflächen nach dem BNatSchG geschaffen werden. Diese waren bisher auf den Flurstücken 2243, 2246, 2246/1 und 2247 angesiedelt. Das Gewerbe- und Industriegebiet selbst, soll durch Baum- und Gehölzpflanzungen in die umgebende Landschaft eingebunden werden. Die im Gebiet liegende Biotopfläche ist zu erhalten und dauerhaft biotopgerecht zu pflegen. 11

12 5 Planungskonzept 5.1 Art der Nutzung Gewerbegebiet (GE) nach 8 BauNVO Grundsätzlich ausgeschlossen sind Nutzungen nach 8 (3), Nr. 1 Bau NVO (Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter. Industriegebiet (GI) nach 9 BauNVO Grundsätzlich ausgeschlossen sind Nutzungen nach 9 (3), Nr. 1 Bau NVO (Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter. 5.2 Maß der Nutzung, Bauweise Das Maß der baulichen Nutzung wird nach 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 16 Abs. 2 und 3 BauNVO festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Definition der zulässigen Geschosse, der Geschossflächenzahl und der Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) festgelegt. Die zu bebauenden Bereiche werden durch Baugrenzen festgesetzt. 5.3 Erschließung Einfriedung Das Baugebiet liegt an der Kreisstraße FRG 25; die innere Erschließung erfolgt über eine Stichstraße mit Wendeanlage. An der Kreisstraße ist im Bereich der Einmündung in die Erschließungsstraße des geplanten Gewerbe- und Industriegebiets die Einrichtung einer Linksabbiegespur vorgesehen. Zäune sind zurückversetzt innerhalb der Eingrünung (grundstückseitig) zu platzieren. 5.4 Brandschutz Im Bereich der Brandschutzes ist folgendes zu beachten: 1. Für den baulichen Brandschutz sind die Bestimmungen der derzeit gültigen BayBO und die Industriebaurichtlinie zu beachten. 2. Alle Feuerwehrzufahrten und Feuerwehrarbeitsflächen müssen der DIN entsprechen. 3. Für eine manuelle Brandbekämpfung muss eine Löschwassergrundversorgung von mindestens l/min für zwei Stunden zur Verfügung stehen, das aus Überflurhydranten nach DIN 3222 mit zwei B-Abgängen entnommen werden kann. Der Fließdruck der Hydranten darf nicht unter 2 bar liegen. Der Abstand der Hydranten untereinander darf 100 m nicht überschreiten. Die Hydranten müssen außerhalb des Trümmerschattens liegen, vom DVGM zugelassen und gekennzeichnet sein. Das Hydrantennetz muss als Ringleitung ausgelegt sein. Wird vom Hydrantennetz dieser geforderte Löschwassermengengrundschutz nicht erreicht, muss ein unterirdischer Löschwasserbehälter nach DIN mit 200 m3 errichtet werden. 5.5 Grünflächen Auf die einschlägigen DIN-Vorschriften zum Pflanzen von Gehölzen wird ausdrücklich hingewiesen Öffentliche Grünflächen Zur Einbindung des Gewerbe- und Industriegebiets in die Landschaft sind an der Erschließungsstraße sowie im Bereich der öffentlichen Grünflächen sind Baum- und Gehölzpflanzungen festgesetzt Private Grünflächen Zur Einbindung des Gewerbegebiets in die Landschaft und zum Schutz der angrenzenden Biotope und Waldflächen sind im Bebauungsplan private Grünflächen, teilweise mit Pflanzgeboten festgesetzt. 12

13 Die Flächen sind naturnah anzulegen und zu gestalten. detaillierte Ermittlung des Ausgleichsbedarfs wird auf den Umweltbericht verwiesen Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Im westlichen Teil des Geltungsbereichs endet eine Teilfläche des amtlich kartierten Biotops (Biotop-Nr , kleiner feuchter Graben mit Gebüschen). Diese Fläche ist zu erhalten und dauerhaft biotopgerecht zu pflegen. Die Pflegemaßnahmen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen Eingriffs- und Ausgleichsflächen Die Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs erfolgt auf Grundlage des 1a Abs.3 BauGB. Danach sind die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung nach 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen nach den 5 und 9 als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. Soweit dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. Anstelle von Darstellungen und Festsetzungen können auch vertragliche Vereinbarungen nach 11 oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden. 15 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt entsprechend. Der erforderliche Ausgleichsbedarf von ca. 30,080 m² wird auf den Flurnummern 2243, 2247 und 2253 nachgewiesen. Für die 5.6 Ver- und Entsorgung Energieversorgung Die Stromversorgung kann durch die Erweiterung des örtlichen Leitungsnetzes sichergestellt werden. Je nach Leistungsbedarf kann die Errichtung einer Transformatorenstation erforderlich werden, für die ein Grundstück mit einer Größe zwischen 18 qm und 35 qm, das durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der E.ON Bayern AG zu sichern ist. Vorbehaltlich einer ausreichenden Kundenakzeptanz kann eine Erdgasversorgung durch die E.ON Bayern AG zur Verfügung gestellt werden. Wasserversorgung Die Deckung des Wasserbedarfs erfolgt aus der Verbandsanlage des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Bayerischer Wald. Die erforderliche Löschwassermenge (1600 l/min für zwei Stunden) wird über das örtliche Leitungsnetz und eine in der öffentlichen Grünfläche im südlichen Teil des Geltungsbereichs gelegene Löschwasserzisterne mit 200 m³ Inhalt bereitgestellt. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt im gemeindeüblichen Rahmen auf Landkreisebene. Schmutzwasserentsorgung Die Entsorgung des Baugebiets erfolgt im Trennsystem. Das anfallende Schmutzwasser wird in den bestehenden Mischwasserkanal des Gewerbe- und Industriegebietes Oberkreuzberg eingeleitet. Die Reinigung des Abwassers erfolgt in der Kläranlage Augrub. Niederschlagswasser Das anfallende Niederschlagswasser wird über einen Regenwasserkanal zu dem westlich des Geltungsbereichs bereits 13

14 errichteten Regenrückhalteteich geführt [3]. Der Auslauf dieses Teiches erfolgt in die bestehende Regenauslassleitung des Regenüberlaufbecken (RÜB VI) in den Hungermühlbach. Zur Entlastung des Entwässerungssystems sind vorrangig wasserdurchlässige Befestigungen wie korngestufte wassergebundene Wegedecken, Schotterrasen oder wasserdurchlässige Pflasterbeläge zu verwenden. Stellplätze für PkW werden in wasserdurchlässiger Bauweise errichtet. Hang- und Schichtenwasser Bei Geländeanschnitten muss mit Hangund Schichtwasseraustritten sowie mit wild abfließendem Oberflächenwasser aufgrund des darüber liegenden oberirdischen Einzugsgebietes gerechnet werden. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf gem. 37 WHG nicht nachteilig für anliegende Grundstücke verändert werden. Gewerbegebiet nach 1 Abs. 4 BauNVO hinsichtlich der maximal zulässigen Geräuschemissionen gegliedert. Zulässig sind (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der Tabelle 1 angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN weder tags (6:00-22:00 Uhr) noch nachts (22:00 6:00 Uhr) überschreiten. 5.8 Altlasten Über vorhandene Altlasten im Umgriff des Bebauungsplans liegen keine Informationen vor. 5.9 Gestalterische Festsetzungen Für detaillierte Aussagen zu Dachform und -neigung, Verwendung von Materialien, Ausstattungsgegenständen und Bepflanzung wird auf die Festsetzungen durch Text verwiesen. 5.7 Immissionsschutz Lärmschutz Auf Grundlage einer schalltechnischen Untersuchung [4] wird das Industrie- und Teilfläche Emissionskontingent LEK tags Emissionskontingent LEK nachts GE 60,0 db(a) 50,0 db(a) GI 70,0 db(a) 58,0 db(a) Tab. 1: Schalltechnische Orientierungswerte in db(a) nach DIN

15 6 Auswirkungen der Planung 6.1 Umwelt Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ( 15 BNatSchG), Bayerischem Naturschutzgesetz ( 17, Art. 8, BayNatSchG) und Baugesetzbuch ( 1 a BauGB) müssen bei der Planung von Bauvorhaben nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden. Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft einschließlich der Eingriffsund Ausgleichsregelung gemäß BNatSchG werden im Zuge der Abschichtung gem. 2 a BauGB im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargestellt. 6.2 Immissionen Zu Auswirkungen bezüglich der Immissionen wird auf das Gutachten Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet Oberkreuzberg Süd-West, EBB GmbH , auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan sowie auf den Punkt Lärmschutz dieser Begründung verwiesen. 15

16 7 Planverwirklichung 7.1 Bodenordnung die ausgewiesenen Flächen sind bereits im Besitz der Gemeinde. 7.2 Flächenbilanz (gerundet) Flächenbilanz [m²] Bruttobaufläche (entspricht Geltungsbereich) Nettobaufläche (Summe aller Grundstücke) Öffentliche Verkehrsfläche Öffentliche Grünflächen Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung 800 von Natur und Landschaft (öffentliche Grünfläche) Flächen für den naturschutzfachlichen Ausgleich (anrechenbare Ausgleichsfläche außerhalb des Geltungsbereichs) Tab. 2: Flächenbilanz 16

17 8 Hinweise 7.1 Denkmalschutz Bodendenkmalpflegerische Belange: Es wird darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen. Art. 8 Abs. 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die Übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 DSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 17

18 9 Umweltbericht Der Umweltbericht vom des Büros Logo verde Ralph Kulak Landschaftsarchitekten GmbH wird der Begründung als gesonderter Teil beigefügt. 18

19 10 Verzeichnisse Quellenverzeichnis [1] Regionalplan der Region Südostoberbayern, aus: region-suedostoberbayern.bayern.de/ regplan/konzept/regplan.htm, abgerufen am [2] Gemeinde Spiegelau: Flächennutzungsplan, [3] Erschließung Gewerbe- und Industriegebiet Oberkreuzberg Süd-West, EBB Ingenieursgesellschaft mbh, Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Karte 1 - Raumstruktur Regionalplan Region 12 o.m. [1], bearbeitet Abb. 2: Planungsumgriff BBP Gewerbeund Industriegebiet Oberkreuzberg Süd- West, o.m. Abb. 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan Gemeinde Spiegelau, o.m. [2], bearbeitet [4] Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Gewerbegebiet Oberkreuzberg Süd-West, EBB Ingenieursgesellschaft mbh, [5] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz - FIN-WEB (Online-Viewer), abgerufen am [6] Bayerisches Landesamt für Umwelt, GeoFachdatenAtlas (Bodeninformationssystem Bayern) (Online-Dienst) aus: abgerufen am Tabellenverzeichnis Tab. 1: Schalltechnische Orientierungswerte in db(a) nach DIN Tab. 2: Flächenbilanz [7] Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Oberkreuzberg Süd-West EBB Ingenieursgesellschaft mbh,

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