Beratung von Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe

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1 Beratung von Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe Ergebnisse des Forschungspraxisprojektes im Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit an der Universität Siegen vom WS 2011/12 bis zum WS 2012/13 Siegen, Februar 2013

2 Inhalt 1 Einleitung 3 2 Zur Bedeutung von Beratung für die Weiterentwicklung der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen 5 3 Die Ergebnisse des Forschungsprojektes Schriftliche Befragung der Beratungsstellen und der Berater/innen Vertiefende Untersuchung zu verschiedenen Gruppen von Ratsuchenden im Kreis Olpe Ratsuchende, deren Behinderung durch ein plötzliches Ereignis eingetreten ist Beratungssituation von Eltern, die ein behindertes Kind erwarten Beratung der Eltern für ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Vertiefende Untersuchungen zu Beratungsangeboten Förderliche und hinderliche Faktoren in Bezug auf die Aufnahme von Beratung aus der Nutzerperspektive? Peer Counseling Das Selbstverständnis hauptamtlicher und ehrenamtlicher Beraterinnen und Berater im Vergleich Perspektiven der Beratung im Kreis Olpe Die Wahrnehmung von Problemen in der Beratungslandschaft im Kreis Olpe Untersuchung zu den Erfahrungen in bisherigen Projekten zur Weiterentwicklung des Beratungsangebotes Untersuchung von Ansätzen zu Innovationen in der Beratungslandschaft 24 4 Empfehlungen aus der Perspektive des Praxisforschungsprojektes

3 1 Einleitung In einem Praxisforschungsprojekt im Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit untersuchen Studierenden in einem auf drei Semester (eineinhalb Jahre) angelegten Projekt die Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe. Das Projekt reagiert auf ein Problem, welches in Olpe ebenso wie in anderen Regionen besteht. In seinem Bericht für das Jahr 2008 beschreibt der Behindertenbeauftragte des Kreises Olpe, Herr Hoffmann, die Situation wie folgt: Der Umfang und die Inhalte der Beratungsangebote der freien Träger, deren Ausrichtung und die Erreichbarkeit der Angebote sind den Betroffenen oft nicht ausreichend bekannt. Auch die einzelnen Anbieter kennen die Leistungsspektren der anderen Beratungsangebote wenig. Der Kreis Olpe ist im Rahmen der Behindertenhilfeplanung daran interessiert, mehr Transparenz über die verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote herzustellen und eine Abstimmung bzw. Verständigung über die Leistungen zur Vermeidung von Doppelberatungen sowie zur Vernetzung dieser Angebote zu ermöglichen. Erste Schritte zur Erreichung dieser Ziele sind die Entwicklung des Familienwegweisers (Weiterentwicklung der Sozialdatenbank) auf der Internetseite des Kreises Olpe und verschiedene Gespräche mit den Anbietern von Beratungsdienstleistern. In dem Praxisforschungsprojekt wurden zunächst die Ausgangsbedingungen im Hinblick auf die Olper Beratungslandschaft untersucht. Dazu wurden durch eine Befragung grundlegende Informationen über alle Beratungsangebote gesammelt und Einschätzungen derjenigen erhoben, die in der Beratungsarbeit tätig sind. Im weiteren Forschungsprozess beschäftigen sich die Studierenden in vertiefenden Untersuchungen mit den Erwartungen, Einschätzungen und Perspektiven der Beteiligten. Das Vorhaben wurde im Rahmen einer Veranstaltung im Januar 2012 vorgestellt. Im Juni 2012 wurden die Ergebnisse der schriftlichen Befragung in einem Zwischenbericht zusammengefasst, der im Internet unter zur Verfügung steht. Der Bericht wurde im Sozialausschuss des Kreises Olpe am 5. September 2012 vorgestellt. Mit diesem erweiterten Bericht werden nun die Ergebnisse des Gesamtprojektes dokumentiert. Die Studierenden haben dazu aus ihren umfangreicheren und zum Teil noch nicht vollständig abgeschlossenen Forschungsberichten eine Zusammenfassung der für die Akteure im Kreis Olpe wichtigsten Ergebnisse erstellt. Im Sinne eines Praxisforschungsprojektes ging es in den Seminardiskussionen auch darum, aus den Forschungsergebnissen Konsequenzen für mögliche Weiterentwicklungen der Praxis zu ziehen. Entsprechende Empfehlungen finden sich im Abschlussteil des vorliegenden Berichts. Durch die vertiefenden Untersuchungen der Studierenden konnten nicht alle Aspekte des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe untersucht werden. Dennoch bieten die Projekte interessante und wichtige Einblicke. Aus der Forschungsperspektive können Entwicklungen beobachtet werden und auch Einschätzungen und Empfehlungen gegeben werden. Die Bewertung dieser Einschätzungen und die Nutzung für die Praxis liegen aber ganz bei den handelnden Akteuren vor Ort. Wir würden uns freuen, wenn wir mit diesem Bericht den - 3 -

4 beteiligten Akteuren Informationen zur Verfügung stellen können, die eine Weiterentwicklung fördern. Wir bedanken uns ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit. An erster Stelle ist der ausgeschiedene Behindertenbeauftragte des Kreises Olpe, Herr Hoffmann zu nennen, der den Impuls für das Projekt gegeben hat und uns im Forschungsprozess begleitet hat. Wir danken ebenso Frau Lütticke, die die weitere Begleitung übernommen hat und zahlreichen Gesprächspartnern, die uns wichtige Informationen und Einschätzungen gegeben haben. Wir freuen uns, dass das Projekt auch bei den politischen Akteuren auf großes Interesse gestoßen ist. Wenn es um Weiterentwicklung geht, dann stehen zwangsläufig vor allem kritische Aspekte der gegenwärtigen Angebotslandschaft und der bestehenden Strukturen im Vordergrund. Es ist uns daher ein Anliegen, allen Beteiligten unseren großen Respekt gegenüber der Beratungsarbeit, die tagtäglich geleistet wird, zum Ausdruck zu bringen. Wir sehen gute Voraussetzungen dafür, dass von allen Beteiligten die Herausforderungen aufgegriffen werden, die sich durch den von der UN-Behindertenrechtskonvention noch mal deutlich akzentuierten Paradigmenwechsel für die Behindertenpolitik und -hilfe im Kreis Olpe ergeben

5 2 Zur Bedeutung von Beratung für die Weiterentwicklung der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Nicht nur im Bereich der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, sondern in nahezu allen gesellschaftlichen Lebensbereichen ist eine Zunahme des Bedarfs an Beratung festzustellen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Komplexität der modernen Lebensbedingungen wird die Vorbereitung und Begleitung von Entscheidungen offensichtlich immer bedeutsamer. Beratung Will man die Bedeutung von Beratung verstehen, ist es sinnvoll, die Situation des Beratungsgesprächs genauer zu betrachten. In einem Beratungsgespräch gibt es eine Person, die Rat sucht und eine andere Person, von der erwartet wird, dass sie Rat geben kann. Beratung findet nicht nur in professionellen Beratungskontexten statt, sondern im Gegenteil ganz überwiegend in einem privaten Kontext. In unterschiedlichen Situationen werden Angehörige, Freundinnen und Freunde oder Bekannte um Rat gebeten. Dies geschieht häufig eher beiläufig, die Rollen zwischen Ratsuchenden und Ratgebenden können in aufeinander folgenden Phasen wechseln und das gesamte Gespräch ist in der Regel nicht auf Beratung konzentriert. In einem Gespräch mit einer/einem professionellen Berater/in, der beruflich oder ehrenamtlich tätig ist, ist dies anders. Die Beratungshandlung ist nicht Teil alltäglicher Interaktion, sondern hat den Charakter einer abgegrenzten Dienstleistung, der auch ein Produktcharakter zugeschrieben werden kann. Beratungsleistungen werden sozusagen angeboten. Die Person, die Rat sucht, muss sich zuvor entscheiden, professionellen Rat einzuholen, Kontakt aufzunehmen und einen Termin zu vereinbaren. Die Rollen in der Beratung liegen fest und das gesamte Gesprächsetting ist auf das Problem der ratsuchenden Person ausgerichtet. Die Inanspruchnahme professioneller Beratung stellt eine Hürde dar und dies ist der Grund, warum viele Menschen die Ratsuche in privaten Kontexten zunächst vorziehen, auch wenn im Nachhinein eine frühzeitige professionelle Beratung angezeigt erschienen wäre. Die Inanspruchnahme professioneller Beratung setzt einen hohen Problemdruck voraus und die Bereitschaft, über dieses Problem nicht nur nebenbei zu sprechen. Eine Zwischenform stellt die Beratung in Selbsthilfegruppen dar. Auch hier findet eine Fokussierung auf ein bestimmtes Problem statt, die Rollen im Beratungsgespräch liegen jedoch nicht eindeutig fest. Mit der Teilnahme an Selbsthilfegruppen verbindet sich die Erwartung wechselseitiger Hilfe und sowie neuer sozialer Kontakte, die Gespräche auf gleicher Augenhöhe leichter ermöglichen. Die Auswirkungen einer zunehmenden Bedeutung von Beratung in allen Lebensbereichen sind als durchaus ambivalent zu bezeichnen. Einerseits helfen Beratungsgespräche den betreffenden Personen in Entscheidungssituationen. Sie ermöglichen auch Verhaltensweisen, die sonst eher durch Vorgaben oder nicht hinterfragte Handlungsweisen ablaufen, zu überdenken und so auf neue Ideen zu kommen. Gleichzeitig signalisiert ein Beratungsgespräch aber auch die Notwendigkeit, dass die Person, die die Beratung sucht, eine Entscheidung treffen und für diese Entscheidung Verantwortung übernehmen muss und mit dieser scheitern kann. Diese Ambivalenz lässt sich mit dem Begriff der Individualisierung kennzeichnen. Im Zuge der gesellschaftlichen Individualisierung steigen die Möglichkeiten des oder der Einzelnen, eigene Entscheidungen zu treffen. Andererseits gehen damit aber auch eine erhöhte Eigenverantwortlichkeit und ein höheres Risiko zu Scheitern einher. Gerade in Situationen, die von einer starken Abhängigkeit geprägt sind oder wenig Gestaltungsspielräume lassen, kann die Notwendigkeit, Entscheidungen zu treffen, als eine Zumutung und Belastung wahrgenommen werden

6 Beratung von Menschen mit Behinderungen Der Eintritt einer Behinderung stellt ein einschneidendes Lebensereignis im Lebenslauf einer Person und des sie umgebenden sozialen Netzwerkes dar. Das Leben mit einer Behinderung erfordert den Umgang mit zahlreichen neuen Herausforderungen, Benachteiligungen im Alltag und sowohl emotionalen als auch lebenspraktischen Belastungen. Die aktuellen Leitorientierungen der Selbstbestimmung, der Teilhabe und der Vermeidung von Benachteiligung als Ziele der Rehabilitation (SGB IX 1) reagieren auf den gesellschaftlichen Prozess der Individualisierung. Die Angebote der Unterstützung haben die Funktion, den Risiken der gesellschaftlichen Ausgrenzung und Benachteiligung entgegenwirken. Mit dem Ansatz der Inklusion, der die Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen prägt, soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen soweit wie möglich vermieden werden. Dabei wird die entscheidende Herausforderung für die Organisationen und Systeme der Gesellschaft darin gesehen, sich auf alle Personen bzw. potentielle Nutzer/innen ungeachtet ihrer individuellen Verschiedenheit einzustellen. Menschen mit Behinderungen sollen in allen Lebensbereichen selbstverständlich und von Anfang an dazugehören. Ein solcher Ansatz hat ein mehrdimensionales Aufgabenverständnis von Beratung zur Folge, das u.a. auch klare Abgrenzungen der Beratungsformen untereinander erschwert. Die Beratung von Einzelnen muss ergänzt werden durch die Beratung von Organisationen in Bezug auf den Umgang mit Verschiedenheit und zur selbstverständlichen Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen. Diese Beratung kann durch die Nutzerinnen und Nutzer von Diensten und Einrichtungen als Experten in eigener Sache erfolgen, sollte aber auch zur Aufgaben professioneller Beratung werden. Probleme der Beratung von Menschen mit Behinderungen Wenngleich die zunehmende Bedeutung von Beratung für Menschen mit Behinderungen unbestritten ist, ist ihre Organisation und Finanzierung als unbefriedigend zu bezeichnen. Im Sozialrecht gibt es lediglich eine Verpflichtung der Sozialleistungsträger zur Beratung ( 14 SGB I). Im Sozialgesetzbuch zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) wird dieser Beratungsauftrag konkretisiert und erweitert. Unbeschadet des Beratungsauftrages der einzelnen Sozialleistungsträger wurden in allen Regionen Gemeinsame Servicestellen gebildet (SGB IX, Kap. 4) und mit einem umfassenden Beratungsauftrag versehen. Sie sollen die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessensvertretungen behinderter Frauen beteiligen. Die hohen Erwartungen an die Servicestellen haben sich bislang nicht erfüllt. Die Stellen sind weitgehend unbekannt geblieben und werden nur selten in Anspruch genommen. Die Beratung durch die Sozialleistungsträger ist zumeist auf die Abklärung von Leistungsansprüchen spezialisiert und wird von Betroffenen häufig als restriktiv und wenig hilfreich - bezogen auf die individuelle Lebenssituation - wahrgenommen. Dies begründet auch eine geringe Nachfrage nach diesen Beratungsangeboten. Die Kommunen sind gefordert, ihren Beratungsauftrag als Rehabilitationsträger so auszugestalten, dass die Anliegen der Bürger/innen und Bürger aufgegriffen werden und die Bürger ermutigt werden, die Beratung auch in Anspruch zu nehmen. Ein spezifischer Beratungsauftrag ergibt sich aus dem Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW), das die untere Gesundheitsbehörde zur Hinwirkung auf die Entwicklung von Beratungsangeboten bei besonders häufigen und schwerwiegenden Krankheiten und bei Behinderungen ( 15) und die Mitwirkung daran verpflichtet. Zudem besteht nach 23 eine Koordinationsaufgabe in dem Bereich der Beratung

7 Eine sehr lange Tradition hat Beratung im Kontext der Selbsthilfe. Die Beratung durch Betroffene bildet einen wichtigen Teil der Arbeit und des Selbstverständnisses von Selbsthilfegruppen. Hinzu kommt die Beratung von Selbsthilfeverbänden, die beispielsweise bei dem VdK und dem SOVD auch auf lokaler Ebene eine lange Tradition hat. Auch andere Selbsthilfeinitiativen bieten losgelöst von Gruppentreffen Beratungssprechstunden zumeist in öffentlichen Räumen an. Ein neuer Weg wurde in Nordrhein-Westfalen beschritten. In den Projekten Wir sehen weiter und Lotsinnen und Lotsen für Menschen mit Behinderungen werden ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen geschult, die dann als Ansprechpartner/innen für andere Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen. Im Kontext der Selbsthilfe sind somit einzigartige und vielfältige Beratungsangebote entstanden, die für die Beratungslandschaft unverzichtbar sind. Die Selbsthilfe findet insbesondere im Gesundheitssystem ein zunehmendes Maß an Anerkennung, was sich auch in der finanziellen Förderung aus Mitteln der Kranken- und Pflegekassen und durch Zuschüsse von anderen öffentlichen Stellen ausdrückt. Allerdings reichen die Mittel bei weitem nicht aus, um die Unkosten für eine systematische Beratungstätigkeit zu decken (Räume, Kommunikation und Fahrkosten). Vor diesem Hintergrund kann das dieses Potential für die Weiterentwicklung der Beratungslandschaft vielfach nicht hinreichend entfaltet werden. Zudem wird es aus der Perspektive von Kommunen, Diensten und Einrichtungen häufig noch nicht hinreichend wahrgenommen und gewürdigt und daher auch in Planungen nur am Rande einbezogen. Auch die Träger von Einrichtungen und Diensten sind seit langer Zeit im Bereich der Beratung tätig. Sie stehen allerdings vor dem Problem, dass die Beratungsangebote häufig nicht oder nur schlecht dauerhaft zu finanzieren sind, da es sich nicht um abrechenbare Individualleistungen handelt. Häufig steht eine Projektförderung am Anfang, die aber nach wenigen Jahren ausläuft. Es stellt einen großen Fortschritt dar, dass in der Fachleistungsstunde für das Betreute Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Westfalen ein Anteil für Beratung enthalten ist. Allerdings lässt sich damit keine Beratungsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeiter/innen finanzieren. Die unmittelbare Förderung von Beratungsstellen (KoKoBe und sozialpsychiatrische Zentren) durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe im Rheinland gibt hier einen deutlich weitergehenden Impuls in Richtung einer trägerübergreifenden und damit stärker unabhängigen Beratung. Beratungsleistungen können häufig nur in enger Verknüpfung mit anderen Leistungen der Träger angeboten werden, die die Unabhängigkeit in Frage stellen. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen hat sich hier ein vielfältiges Beratungsangebot entwickelt, das von vielen Betroffenen als hilfreich erlebt wird. Viele Kommunen haben wie der Kreis Olpe auf die problematische Situation von ratsuchenden Menschen mit Behinderung durch die Einrichtung von Stellen für Behindertenbeauftragte reagiert. Das Tätigkeitsspektrum der Beauftragten ist sehr unterschiedlich, da für ihre Aufgabenbeschreibung eine einheitliche gesetzliche Grundlage fehlt. Es lässt sich jedoch feststellen, dass die ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Beauftragten zu sehr wichtigen Ansprechpartner/innen geworden sind und häufig um Rat gebeten werden. Damit von den kommunalen Behindertenbeauftragten sowohl innerhalb der Verwaltung als auch bezogen auf die anderen in der Gebietskörperschaft tätig Akteure Aufgaben der Koordination und der Vernetzung von Angeboten, sollten sie selbst nur sehr begrenzt Beratungsaufgaben übernehmen können, sondern eher auf die zuständigen Stellen verweisen können. In der UN-Behindertenrechtskonvention wird das Thema der Beratung nur an wenigen Stellen explizit thematisiert. Es wird aber deutlich, dass sich mit vielen Artikeln ein impliziter Bera

8 tungsauftrag verbindet. Genannt sei die Herstellung von Barrierefreiheit (Art. 9), die Unterstützung einer unabhängigen Lebensführung (Art. 19), die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems (Art. 24) oder die Weiterentwicklung der Habilitation und Rehabilitation (Art. 26). Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet in erster Linie öffentliche Stellen, im Prozess der Umsetzung aktiv zu werden. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung in Nordrhein- Westfalen in ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention die Verbesserung der Beratungsstrukturen zu einem Schwerpunkt erklärt. Ziel ist eine landesweit einheitliche, anbieterübergreifende und leistungsträgerunabhängige Beratungsstruktur, die mit den Quartiersstrukturen vernetzt werden soll (S.172). Auch in den Kommunen muss die Zuständigkeit für die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebenden Aufgabe benannt und geregelt werden. Die Kommune hat dabei die Chance, die Aufgaben nicht als getrennte zu betrachten, sondern Regelungen zu finden, die die gesamte Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in den Blick nehmen. Vor dem Hintergrund der strukturellen Probleme des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderungen, das mit lokalspezifischen Besonderheiten auch die Beratungslandschaft im Kreis Olpe prägt, wurde für das Forschungsprojekt die folgende Ausgangsthese formuliert: Es gibt im Kreis Olpe keinen Mangel an Beratung, sondern einen Mangel an guten Ideen zur Integration der bestehenden Beratungsangebote in eine niedrigschwellig zugängliche, lokal verankerte auf Teilhabe und Inklusion bezogene Beratungslandschaft. Das gegenwärtige Beratungsangebot ist für die Betroffenen in seiner Spezialisierung häufig nur schwer durchschaubar. Die Auseinandersetzung mit dieser These leitet die einzelnen Untersuchungsschritte. Sie wird in den Empfehlungen wieder aufgegriffen

9 3 Die Ergebnisse des Forschungsprojektes 3.1. Schriftliche Befragung der Beratungsstellen und der Berater/innen Mit der schriftlichen Befragung der Beratungsstellen wurden grundlegende Informationen über das jeweilige Beratungsangebot erhoben. In dem Fragebogen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Einschätzungsfragen zur Situation der Ratsuchenden und zum Unterstützungsangebot im Vordergrund. Die Fragebögen wurden im Praxisforschungsprojekt entwickelt. Die Befragung wurde im Frühjahr 2012 als online-befragung durchgeführt, ergänzt um die Möglichkeit eines telefonischen Interviews. Eine ausführliche Auswertung der Fragebögen liegt mit dem Zwischenbericht vor, der unter im Internet abgerufen werden kann. An dieser Stelle werden lediglich die zusammenfassenden Bemerkungen aus dem Zwischenbericht übernommen Die kritische Bewertung des bestehenden Beratungsangebotes als unübersichtlich kann durch die Untersuchung bestätigt werden. Bereits die Auswahl der einzubeziehenden Beratungsstellen stellte durch eine fehlende Zusammenstellung der entsprechenden Angebote ein Problem dar. Die Möglichkeit der Darstellung des Angebotes im Familienwegweiser wird von vielen Stellen nicht genutzt, andere Angaben sind veraltet oder unzutreffend. Auch die geringe Beteiligung an der Befragung kann als Zurückhaltung gegenüber der Herstellung von Transparenz und einer verstärkten auf den Kreis Olpe bezogenen Kooperation gedeutet werden. Es lässt sich feststellen, dass im Kreis Olpe ein gut ausgebautes und hochdifferenziertes Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung steht. Darauf deutet die hohe Zahl der identifizierbaren Stellen, die differenzierten Angaben zum Beratungsangebot und zu seinen Schwerpunkten. Es zeigt sich auch, dass erhebliche Ressourcen für die Beratungsarbeit aufgewendet werden, was vor dem Hintergrund fehlender gesicherter Finanzierungsgrundlagen überraschend ist. Die von den Berater/innen angegebenen Zahlen zur Nachfrage nach dem Beratungsangebot lassen auf einen hohen Bedarf schließen, der sich aber offensichtlich in den Beratungsstellen und -bereichen sehr unterschiedlich darstellt. Die meisten Beratungsstellen orientieren sich an den Gesichtspunkten der Barrierefreiheit hinsichtlich der Auffindbarkeit, der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit. Die Beratungsstellen betreiben in der Regel eine intensive Öffentlichkeitsarbeit. Sie stellen ihr Angebot auf eigenen Internetseiten oder in Flyern dar und bemühen sich um eine Präsenz in den Medien. Die Darstellung erfolgt allerdings uneinheitlich und hat keinen einheitlichen Bezugspunkt (beispielsweise ein Beratungsnetzwerk oder den Familienratgeber). In der Wahrnehmung der Berater/innen werden die Ratsuchenden hauptsächlich durch andere Betroffene, durch die Empfehlungen von professionellen Stellen oder durch bereits bestehende Kontakte zum Träger des Beratungsangebotes aufmerksam. Vor dem Hintergrund fehlender Übersichtlichkeit des Beratungsangebotes ist dabei die Zufälligkeit der Verweisung als ein Problem zu betrachten. Die Beratungsstellen sind vernetzt. Die meisten Stellen arbeiten in informellen oder formellen Arbeitskreisen und Gremien mit und viele Berater/innen sind in solche Arbeitszusammenhänge einbezogen. Die Arbeitszusammenhänge sind allerdings in der Regel nicht auf eine Verbesserung oder eine Vernetzung der Beratungsangebote im Kreis Olpe bezogen. Es handelt sich zumeist um Facharbeitskreise, die sich auf bestimmte Unterstützungsbedarfe beziehen. Die überraschend geringen Überschneidungen bei der Vertretung in Arbeitskreisen und das Fehlen übergreifender, auf die Beratung von Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe bezogener Arbeitszusammenhänge, deuten auf ein Koor

10 dinationsproblem hin und machen die Unübersichtlichkeit des Beratungsangebotes verständlich. Die Kooperation wird in der Regel als gering, aber insbesondere in Bezug auf den Einzelfall, als möglich beschrieben. Wenngleich in der offenen Frage auch deutliche Kritik geübt wird, lässt sich die Rückmeldung insgesamt als freundlich zurückhaltend interpretieren. Als problematisch stellt sich der nur geringe Bezug zwischen Selbsthilfegruppen und den Trägerorganisationen hauptamtlicher Beratung dar. Hinsichtlich der Einschätzung des Unterstützungsangebotes von Menschen mit Behinderungen und der Situation der Ratsuchenden lässt sich eine starke Diskrepanz feststellen. Es wird zumeist angenommen, dass Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe in der Regel die Unterstützung finden, die sie benötigen und sich zwischen verschiedenen Angeboten entscheiden können. Andererseits wird aber bei den Ratsuchenden wahrgenommen, dass sie weder einen Überblick über ihre Leistungsansprüche noch über vorhandene Angebote im Kreis Olpe haben. Dieses Ergebnis belegt den Bedarf an Beratung, die aber systematisch so ausgerichtet sein muss, dass Menschen mit Behinderungen möglichst transparent und zielgerichtet bei der Entwicklung eines für sie passenden Hilfearrangements unterstützt werden. Nach den Angaben der Beratungsstellen ist das Beratungsangebot im Kreis Olpe in den letzten fünf Jahren deutlich ausgebaut worden und es gibt auch für die Zukunft Planungen zum Ausbau des Beratungsangebotes. Vor dem Hintergrund einer stärker auf Inklusion und Teilhabe zielenden Behindertenpolitik und -hilfe gewinnen die Beratung von Menschen mit Behinderungen und die Beratung von Organisationen bei der Entwicklung einer inklusiven Orientierung zweifellos an Bedeutung. Für die handelnden Akteure besteht dabei jedoch die Herausforderung, die Schwächen und Probleme eines hoch spezialisierten und abgegrenzten Beratungsangebotes zu überwinden. Eine an den Grundsätzen der Inklusion orientierte Beratung muss Beratung stärker als integrativen Bestandteil der Entwicklung eines individuellen Hilfearrangements und als Bestandteil der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens begreifen Vertiefende Untersuchung zu verschiedenen Gruppen von Ratsuchenden im Kreis Olpe Ratsuchende, deren Behinderung durch ein plötzliches Ereignis eingetreten ist Michaela zum Egen und Andrea Rehmet Das Projekt beschäftigt sich mit der Frage, wie Menschen mit einer erworbenen Behinderung im Kreis Olpe Zugang zu Beratung und Information, speziell im Übergang von der Rehabilitation zum häuslichen Alltag, aber auch in der Zeit nach der medizinischen Behandlung finden. Die Frage wird untersucht am Beispiel der Menschen, die einen Schlaganfall erlebt haben. Im Kreis Olpe gab es im Jahre 2006 ausweislich der amtlichen Gesundheitsstatistik insgesamt 237 Patienten mit einem Schlaganfall. In dieser Angabe werden tödliche und nicht-tödliche Fälle zusammenfasst. Darüber hinaus bleibt offen, wie viele Betroffene tatsächlich eine dauerhafte Behinderung zurückbehielten und welches Ausmaß diese Behinderung hat. Die Prognose geht für den Kreis Olpe im Jahre 2015 von 281 und im Jahre 2025von 320 Fällen aus. Die deutliche Zunahme ischämischer Schlaganfälle ist insbesondere durch die Alterung der Bevölkerung bedingt. Schlaganfallfolgen stellen die häufigste Form einer erworbenen Behinderung im Erwachsenenalter dar ein unvorhergesehenes Ereignis, auf das die Beteiligten in keiner Weise vorbereitet

11 sind. Betroffene und Angehörige müssen von heute auf morgen mit der Behinderung leben. Sie müssen ihren Alltag oftmals neu strukturieren sei es in der eigenen Wohnung oder in einer Pflegeeinrichtung. In der Zeit direkt nach einem Schlaganfall haben die meisten Patienten Schwierigkeiten bei den Aktivitäten des täglichen Lebens. Auch nach einer erfolgreichen Rehabilitation finden sich häufig bleibende neurologische Schäden oder motorische Defizite (wie z. B eine Halbseitenlähmung oder Beeinträchtigungen der Sprache), bei etwa der Hälfte der Betroffenen verbunden mit einer Depression. Auch nach einer erfolgreichen medizinischen Rehabilitation (u. a. Physiotherapie, Ergotherapie, Neuropsychologie, Logopädie und/oder Rekreationstherapie) sind viele Betroffene auch weiterhin auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Als schwierig erweist sich besonders der Übergang von der Reha in den häuslichen Alltag. In diesem Übergang ergeben sich zahlreiche Fragen und dringender Beratungsbedarf. Nach der professionell organisierten (medizinischen) Betreuung im Krankenhaus sind nun die Patienten größtenteils auf sich allein gestellt. Beratungsbedarf kann sich in vielerlei Hinsicht ergeben: Wohnung, Beruf, Schwerbehindertenausweis, Mobilität/ Autofahren, Freunde/ Familie, Liebe/ Sexualität, Hobbys/ Freizeit, Sport, Selbsthilfegruppen, Pflegeversicherung. Viele verschiedene Stellen, Behörden, Einrichtungen oder Institutionen sind involviert, die Betroffene gegebenenfalls kontaktieren müssen. Zugang Der Zugang zu den Betroffenen erfolgte in dem Forschungsprojekt über die Reha-Sportgruppe für Schlaganfallbetroffene des Kreises Olpe, die einmal in der Woche im Mehrgenerationenhaus in Olpe stattfindet. Bedingt durch diesen Zugang wurden ausschließlich Menschen erreicht, die den Weg zu diesem Angebot gefunden haben und daher als eher aktiv zu bezeichnen sind. Für die Untersuchung war es notwendig, dass ausreichende sprachliche und kognitive Fähigkeiten vorhanden waren, damit die Gesprächspartner anhand eines problemzentrierten Interviews über ihre individuellen Erfahrungen mit Beratung berichten konnten. Vorgehen Um die heterogenen Lebenslagen der befragten Personen erfassen zu können wurde als Methode das problemzentrierte Interview gewählt. Eingangs wurde eine erzählgenerierende Einstiegsfrage gestellt, um zum Thema hinzulenken ( Erzählen Sie uns doch bitte mal, wie das damals war, als Sie aus dem Krankenhaus/ aus der Rehabilitationseinrichtung entlassen wurden und nach Hause kamen, zum ersten Mal nach dem Schlaganfall. ). Ein Leitfaden im Hintergrund diente dazu, noch nicht thematisierte Aspekte zu erfragen, um die Vergleichbarkeit der Interviews zu sichern. Im Rahmen dieser Forschungsarbeit wurden Interviews mit fünf Betroffenen geführt. Ergebnisse Ein erstes auffälliges Ergebnis ist, dass die institutionellen Angebote der Beratung für Menschen mit Behinderungen von den Befragten nicht aufgesucht worden sind. Mehr oder weniger detaillierte Informationen bekamen die Betroffenen durch Reha-Kliniken, Pflegedienste, lokale Zeitungen (vier Betroffene berichteten, dass sie von der Selbsthilfegruppe oder der Reha-Sportgruppe durch die Zeitung erfahren haben) und durch informellen Austausch innerhalb der Familie, mit Bekannten oder anderen Betroffenen. Die Betroffenen nutzten also das vorhandene Netzwerk außerhalb des Medizinsystems: jemand aus der Familie und Verwandtschaft verfügt über irgendwelche Informationen oder Vorbildung, z. B. die Tochter ist Krankenschwester oder jemand kennt sich mit dem Antragsweg bei Behörden aus. Eine häufige Aussage in den Interviews war, dass man sich selbst kümmern, selbst aktiv werden müsse, sonst

12 würde einem keiner helfen. Besonders auffällig ist dabei die Lücke, die zwischen dem Aufenthalt in der Reha-Einrichtung und der Rückkehr in den häuslichen Alltag klafft. Während in der Reha-Klinik eine Komplettversorgung garantiert war, waren die Patienten nach der Entlassung von heute auf morgen sich selbst überlassen: Jo, richtig, da war das, damit war man... wenn man rausgeht, ist man praktisch nicht mehr da. Es ist davon auszugehen, dass sich einige Betroffene aus dem öffentlichen Leben zurückziehen und auf Nachteilsausgleiche verzichten. Besonders Sprach- oder Gehschwierigkeiten oder Probleme beim Schreiben oder beim Benutzen von Besteck wirken sich als große Hemmnisse aus. So können sich eine Busfahrt mit Rolli, der Besuch der heiligen Messe oder auch das Ausfüllen eines Antrags auf dem Amt als unüberwindbare Barrieren erweisen, sowohl aufgrund baulicher Gegebenheiten als auch durch die Reaktionen Anderer bedingt. Entsprechend der Wunsch eines Betroffenen: Besser wäre, besser wäre, dass die Menschen, die mit Behinderten zu tun haben, dass die darauf geschult werden, dass man Verständnis haben muss. Die körperlichen Schwierigkeiten, schlechte Erfahrungen mit Behörden (die konkret von einer Person geschildert wurden) und auch die Scham, ganz normale Tätigkeiten nur noch eingeschränkt ausführen zu können, könnten einen Hinweis darauf liefern, warum sich die Menschen nach der Entlassung aus der Reha-Einrichtung nicht an Beratungsstellen wenden. Schlussfolgerungen Da sich, wie oben beschrieben, in den Interviews die Tendenz gezeigt hat, dass Schlaganfallbetroffene Beratungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen eher nicht aufsuchen, ist es wichtig, diesen Menschen einen für ihre Bedürfnisse passenden Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Sie nutzen vor allem informelle Beratung in ihrem persönlichen Netzwerk und den Austausch mit anderen Betroffenen. Menschen mit einer erworbenen Beeinträchtigung empfinden die Zuschreibung einer Behinderung als stigmatisierend und finden so häufig nicht den Zugang zu Angeboten, die die Behinderung in den Mittelpunkt stellen. Daher ist es sinnvoll, dass Infoflyer mit regionalen Angeboten gebündelt, sowohl für Betroffene als auch ihr persönliches Netzwerk zur Verfügung stehen. So werden Schlaganfallpatienten aus Olpe zunächst im St. Martinus-Hospital in Olpe oder im Kreisklinikum in Weidenau behandelt. Danach absolvieren sie ihre Rehabilitation oft in den Kliniken in Hilchenbach, Bad Berleburg oder Hagen-Ambrock. Dort könnten gezielt Informationen, die sich auf den Kreis Olpe beziehen, vermittelt werden. Auch Hausärzt/inn/e/n oder der Pflegedienst sind markante Anlaufstellen, die geeignetes Material zur Verfügung stellen könnten. Ebenfalls ist eine Auslage in Bürgerämtern denkbar. In den Interviews zeigte sich, dass von den Betroffenen Anlaufstellen frequentiert wurden, die sich nicht explizit auf das Thema Behinderung beziehen, sondern die vielen Menschen in der Gemeinde Anlaufstellen bieten: in Form eines niedrigschwelligen offenen Angebotes, das in Angebote für alle Bürger integriert ist. Es ist daher sinnvoll, wenn an diesen Stellen eine Sensibilisierung für die die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen herzustellen und sie nicht auf spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen zu verweisen. Dies kann durch eine intensivere Kooperation des Gesundheits- und Sozialbereichs mit allgemeinen Angeboten im jeweiligen Einzugsgebiet erreicht werden: mit Familienbildungsstätten, Mehrgenerationenhäusern, Stadtteil- und Seniorentreffs sowie mit ortsansässigen Vereinen. Das Themenspektrum der Beratung und Unterstützung von Menschen mit einer erworbenen Behinderung kann durch folgende Auflistung verdeutlicht werden. Die Auflistung bezieht sich auf

13 Menschen, die mit einem Schlaganfall leben, stellt sich aber auch für andere Menschen mit Behinderungen ähnlich dar: Allgemeine Informationen zu medizinischen oder sozialrechtlichen Fragen: Darf man nach einem Schlaganfall noch Auto fahren?, Unterwegs mit dem Rollator, Kommunikation mit Aphasikern, oder Depression nach Schlaganfall. Informationen über Akut- und Reha-Kliniken, die über spezielle Stationen für die Behandlung des Schlaganfalls und seiner Folgen verfügen. Erfahrungsaustausch und Aussprachemöglichkeit im persönlichen Gespräch, in der Gruppe oder bei anderen Zusammenkünften. Einbeziehung der Angehörigen in die Selbsthilfetätigkeit, denn ein Schlaganfall betrifft die ganze Familie Erfahrungsaustausch unter Angehörigen Vermittlung von Kursen und Angehörigengesprächsgruppen in Zusammenarbeit mit medizinischen und sozialen Einrichtungen. Gruppen für Reha-Sport, Gruppen für Bewegungstherapie, auch im Bewegungsbad, unter Anleitung erfahrener Therapeuten und Übungsleitern Sport und Spiel in den Gruppen, Wanderungen Gedächtnistraining und Spielegruppe Kurse z. B. für Gesunde Ernährung Besuche von Ausstellungen und Museen, Theater, Konzerten Geselligkeit, gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge, Tages- und Wochenendexkursionen Da in den Interviews vier Betroffene geschildert haben, dass der Zugang zur Selbsthilfegruppe und/ oder Reha-Sportgruppe durch eine Zeitungsannonce eröffnet wurde, ist es wichtig, dass auch weiterhin in den Medien, wie z. B. in lokalen Zeitungen oder auch im Internet über verschiedene Angebote informiert wird. Insbesondere in den regionalen Informationen im Internet können auch weiterführende zuverlässige Links (Kompetenznetz Schlaganfall - oder Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe - hinterlegt werden. Um Menschen nach Schlaganfall eine umfassende und für ihre Behinderung angemessene Hilfe zugänglich zu machen, kann im Kreis Olpe auch die Orientierung an anderen Regionen gesucht werden. Interessante Beispiele sind die Angebote des Schlaganfall-Netzwerks Heidelberg ( oder der Berliner Schlaganfall- Allianz ( die aus einem Zusammenschluss und einer Vernetzung mehrerer Einrichtungen bestehen. Die Hansestadt Hamburg bietet den Ratgeber Tipps für Menschen nach Schlaganfall an, in dem auch lokale Angebote vermerkt sind ( und auch das Schlaganfallnetz Heidelberg verfügt über einen Wegweiser mit regionalen Angeboten Beratungssituation von Eltern, die ein behindertes Kind erwarten Sabrina Schneider, Martin Schnütchen und Anna Katharina Schremb Diese vertiefende Untersuchung beschäftigt sich mit der Beratungssituation von Familien, die ein behindertes Kind erwarten. Dabei geht es um die Frage, inwiefern betroffene Familien, die

14 ein behindertes Kind bekommen haben bzw. erwarten, die Möglichkeit einer für sie hilfreichen Beratung erhalten oder aufsuchen können. So wurde systematisch nach potentiellen Beratungsstellen und Ansprechpartnern gesucht. Vorgehen Im Zuge der Auftaktveranstaltung in Olpe im Januar 2012 konnte der Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe von Eltern behinderter Kinder hergestellt werden. Durch diesen ersten Kontakt konnten Informationen zur Entwicklungsgeschichte der Beratung von Familien, die ein behindertes Kind haben, per Interview gewonnen werden. Die Selbsthilfegruppe in Attendorn hat einen großen Zulauf, da kaum andere Ansprechpartner im Kreis Olpe existieren. Betroffene Familien haben sich 1972 zusammengeschlossen und eine Selbsthilfegruppe gegründet, da es zu diesem Zeitpunkt keine potentiellen Ansprechpartner für Familien mit einem behinderten Kind gab. Nach und nach hat sich die Selbsthilfegruppe auch überregional etabliert; dabei sind weitere Netzwerke entstanden, die den Austausch von Informationen erheblich verbesserten und zur Professionalisierung beigetragen haben und beitragen. Darüber hinaus wurde methodisch der situative Entwicklungsverlauf betroffener Familien in die Überlegungen einbezogen. Durch die Pränataldiagnostik, die vermehrt durch Gynäkologen durchgeführt wird, sind häufig Ärzt/inn/e/n erste Ansprechpartner für die betroffenen Familien. Aufgrund dieser Überlegung wurden Gynäkologen im Kreis Olpe stichpunktartig befragt. Parallel konnten Informationen über mögliche Kooperationspartner und Stellen eruiert werden, an die Familien verwiesen werden. In der telefonischen Abfrage konnten zehn Gynäkologen anhand eines leitfadengestützten Telefoninterviews repräsentativ für den Kreis Olpe befragt werden. Ergebnisse Bei der Kontaktaufnahme wurde deutlich, dass vier Frauenärzt/inn/e/n kein Interesse an der Befragung hatten sowie keinerlei Fragen beantworten wollten. Zwei der befragten Gynäkolog/inn/en verwiesen an Kliniken mit spezieller Pränataldiagnostik; drei der befragten Frauenärzt/inn/e/n gaben an, dass ein derartiger Fall in ihrer Praxis noch nicht vorgekommen sei. Eine der befragten Praxen gab an, dass sie an den katholischen Sozialdienst in Olpe bzw. die Beratungsstelle Mirjam verweisen. Zwei weitere Praxen hatten jedoch Interesse an Informationsmaterialien und würden sich freuen, wenn ihnen weitere Informationen über Beratungsstellen zukämen. Aufgrund dieser Informationen wurde wiederum Kontakt zu den Beratungsstellen aufgenommen und erneut über ein leitfadengestütztes Interview relevante Informationen erfragt. Die Beratungsstelle Mirjam gab an, dass sie Kontakt zu allen Gynäkologen im Kreis Olpe habe und zusätzlich in der regionalen Presse über das Beratungsangebot informiere. Des Weiteren verweist die Beratungsstelle an Kliniken in Siegen und diese verweisen auch an diese Beratungsstelle. Es existiert ebenfalls eine Kooperation mit dem Katholischen Jugend- und Familiendienst Auf- Wind. Ein weiterer Aspekt der Öffentlichkeitsarbeit wird durch den professionellen und gut strukturierten Internetauftritt der Beratungsstelle initiiert. Betont werden sollte außerdem, dass die Beratungsstelle sich nicht zufällig in ihren Räumlichkeiten befindet, sondern, dass diese bewusst ausgewählt wurden. Die Beratungsstelle befindet sich in einem Mehrparteien-Haus und hat ihren Eingang auf der Rückseite des Gebäudes, welches sich zentrumnah von Olpe, aber nicht direkt an einer Hauptstraße befindet. Ein Interview mit dem Katholischen Sozialdienst in Olpe steht derzeitig noch aus

15 Schlussfolgerungen Nach den bisherigen Untersuchungen (Feldforschung; Internetrecherche) kann festgehalten werden, dass es viele engagierte und motivierte Berater für Familien, die ein behindertes Kind erwarten, gibt. Problematisch gestaltet sich dabei die Netzwerkarbeit. Ausgehend von dem Faktum, dass die Diagnosestellung das Leben der Familie verändert, müssen die Familien ab diesem Zeitpunkt umfangreich unterstützt, beraten und begleitet werden. Dies stellt eine Herausforderung für die Netzwerkarbeit dar. Ziel sollte es daher sein, dass die Familien ab der Diagnose gut betreut werden und nicht über Umwege an eine Beratungsstelle gelangen. In unserem Sinne wäre es daher ratsam und hilfreich, einen Austausch zu initiieren. Dies kann im Rahmen eines Forums geschehen, in dem sich alle Beratungsstellen und Gynäkologen, die im Kreis Olpe tätig sind, vorstellen und über ihr Angebot berichten. Möglich ist auch die Erstellung eines Newsletter, der fortwährend aktualisiert wird und die verschiedenen Ansprechpartner über das Beratungsangebot informiert. Wichtig ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Selbsthilfe von Eltern, der medizinischen Versorgung und einer ganzheitlichen Beratung Beratung der Eltern für ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Elke Jänchen, Monika Otterbach Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Forderung nach einem inklusiven Bildungssystems hat sich das Interesse an den Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderungen deutlich erhöht. Immer mehr Eltern von Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf fordern für ihre Kinder den Besuch einer Schule für alle Kinder. Die Untersuchung dient dazu herauszufinden, wie das darauf bezogene Beratungsangebot im Kreis Olpe von Eltern wahrgenommen wird, wie sie in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt werden und welche Möglichkeiten es gibt, tatsächlich eine Entscheidung zu treffen. Von großer Bedeutung für die vertiefende Untersuchung sind die persönlichen Erfahrungen der Familien mit Beratung, deren Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf derzeit einen Kindergarten besuchen oder bereits Erstklässler einer Regelschule sind. Vorgehen Die Interviewpartner in diesem Projekt waren zwei Familien aus dem Kreis Olpe, die jeweils ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben. Beide Kinder sind im ersten Schuljahr einer Regelschule im gemeinsamen Unterricht. Aus Zeitgründen wurde der Leitfadenfragebogen von den Eltern vorab per Mail beantwortet und dann durch persönliche Interviews ergänzt. Ergebnisse Anhand der Interviews ist zu erkennen, dass die Eltern bei ihrem Wunsch, ihre Kinder inklusiv beschulen zu lassen, weitgehend auf sich gestellt sind und eine zielführende, aufeinander abgestimmte Beratung und Begleitung nicht vorhanden ist. Informationen über die Möglichkeit des GU haben beide Familien eher zufällig erfahren. Ansprechpartner und Unterstützer waren eher einzelne Personen und informelle Elterngruppen. Die Eltern haben mit sehr großem Einsatz, persönlichen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen die Rechte ihrer Kinder auf diese Schullaufbahn durchgesetzt. Die Beobachtung des Kindes und die positive Entwicklung im Regelkindergarten haben zu der Entscheidung geführt, das Kind in der Regelschule anzumelden. Die Fortschritte der Kinder im GU bestätigen die Familien in ihrer Entscheidung

16 Die Anregungen der Eltern aus den Interviews sollen hier ohne eine weitere Systematisierung wiedergegeben werden: Es müsste einer da sein, der Bescheid weiß und die Beratung steuern kann (SPZ, Kinderärzt/inn/e/n, Verein?); Beratung vor Ort wäre hilfreich für die Familien, die Inklusion wollen; Es müsste eine neutrale Stelle geben; Beratung so früh wie möglich; Eltern sollten die Möglichkeit haben, ihre Erfahrungen an andere Eltern weiterzugeben; Beratungsgutscheine vom Kreis mit Namen, Adressen von Ansprechpartnern und Vereinen; Hospitationen in Kindergärten und Schulen ermöglichen; Erzieher/innen aller Kindergärten müssen über das Thema Inklusion fortgebildet werden, sie sind die ersten Ansprechpartner. Inklusion - auch der weitere Lebens-Bildungsweg - wird oft mit dem Start des Kindergartens festgelegt; Alle Kinderärzt/inn/e/n und Therapeut/innen müssen über das Thema Inklusion fortgebildet werden. Sie dienen oft als vertrauenswürdige, unabhängige und neutrale Informationsquelle; Zugehende Beratung; Einrichtung von Schwerpunktschulen, um Verlässlichkeit zu bieten, da ein eventueller Schulwechsel immer problematisch ist; Zentrale Stelle einrichten (z.b. beim Kreis) für behinderungsgerechtes Material, das die Schulen abrufen zu können (Ziel: Kostenreduzierung, da diese Materialien nicht ständig in jeder Schule verfügbar sein müssen.). Schlussfolgerungen An der Unterstützung und Beratung der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bezüglich der Realisierung des gemeinsamen Unterrichts sind im Kreis Olpe unterschiedliche Stellen beteiligt, deren Zusammenwirken bislang wenig koordiniert erscheint und von den Eltern in der Begleitung ihrer Entscheidungsprozesse als nicht sehr hilfreich erlebt wird. Für die Steuerung des gesamten Prozesses muss es eine möglichst neutrale Koordinationsstelle geben, die durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht wird und für alle Akteure einen gemeinsamen Bezugspunkt bildet. Dafür bietet sich das regionale Bildungsbüro an. Zielführend ist die Beschreibung eines Verfahrensablaufes, der zwischen allen Beteiligten vereinbart wird und eine Orientierung für Eltern und die Mitarbeiter/innen im Unterstützungssystem bietet. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist die Einbeziehung aller im Kreis Olpe bestehenden Institutionen und Gruppen, die sich mit Inklusion beschäftigen, ebenso die Zusammenarbeit mit Erzieher/innen von Kindertageseinrichtungen und mit Lehrern aus Förderschulen und Schulen mit Gemeinsamen Unterricht eine wichtige Voraussetzung. In dem Verfahrensablauf sollten auch Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches mit anderen Eltern verankert werden. Dieses könnte beispielsweise im Rahmen von Informationsnachmittagen als niederschwelligem Angebot realisiert werden, in denen Erfahrungsaustausch, Information und Beratung kombiniert werden

17 3.3. Vertiefende Untersuchungen zu Beratungsangeboten Förderliche und hinderliche Faktoren in Bezug auf die Aufnahme von Beratung aus der Nutzerperspektive? Anne Stötzel, Verena Pittke und Markus Häseler Die Forschungsgruppe interessiert sich im Rahmen dieser vertiefenden Untersuchung dafür, die Beratungsstellen aus der Nutzerperspektive heraus zu betrachten. Dabei sollen Erkenntnisse dazu gewonnen werden, aus welchen Gründen Ratsuchende eine Beratungsstelle aufsuchen oder das Beratungsangebot nicht wahrnehmen möchten. Es geht dabei also um förderliche und hinderliche Aspekte. Das bedeutet, dass der Fokus dieser Untersuchung vor allem auf den Zugangsmöglichkeiten zu einer Beratungsstelle ruht und diese auf ihre Niedrigschwelligkeit, Barrierefreiheit und lokale Verankerung hin betrachtet werden sollen. Dies sind Begrifflichkeiten, die sich oftmals in der Beschreibung sozialarbeiterischer Angebote, wie zum Beispiel der Beratung, wiederfinden, ohne dass geklärt wird, was die Einrichtungen darunter genau verstehen. Sie werden oft als Begrifflichkeit in der Sozialgesetzgebung und als Gestaltungsprinzip der Sozialen Arbeit thematisiert. Vorgehen Mit der Vorgehensweise sollte der Weg eines Ratsuchenden in chronologischer Reihenfolge nachgezeichnet werden. Zu diesem Zweck wurden zwei Beratungsstellen ausgewählt, in denen hauptamtliche Mitarbeiter/innen beschäftigt sind. Im ersten Schritt wurde das Internet als möglicher Erstzugang zu den jeweiligen Beratungsstellen hin untersucht. Dabei sollte unter anderem geschaut werden, an wen sich die Internetpräsenz in erster Linie wendet. Als zweiter Schritt wurde die empirische Methode der verdeckt nichtteilnehmenden Beobachtung angewandt. Daraus sollen bestimmte Zugangswege der Nutzer aufgezeigt und verstanden werden, um sowohl förderliche als auch hinderliche Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten zu finden. Abschließend wurden Interviews mit Mitarbeiter/innen der beobachteten Stellen geführt. Dabei handelt es sich um leitfadengestützte Experteninterviews. Inhaltlich nehmen die Interviews Bezug auf die Eindrücke aus den Beobachtungen und auf die Fragebögen aus der quantitativen Erhebung. Über all den Forschungsschritten steht die Suche nach hinderlichen und förderlichen Faktoren in Bezug auf Beratung aus Sicht von Nutzer/innen. Um zu einem zuverlässigen und gefestigten Forschungsergebnis zu gelangen, wurden mehrere empirische Methoden ausgewählt. Gleichwohl muss hier ausdrücklich erwähnt werden, dass die Ergebnisse der Untersuchung nicht einfach auf alle Beratungsstellen im Kreis übertragbar sind, beziehungsweise nicht von der Stichprobe auf die Grundgesamtheit geschlossen werden kann. Ergebnisse Internetpräsenz: Empirische Studien belegen, dass die Informationsbeschaffung über das Medium Internet auch für Menschen mit Behinderung immer mehr an Bedeutung gewinnt und dementsprechend genutzt wird. Hierbei ist der virtuellen Übersicht über das Beratungsangebot im Landkreis Olpe ein weiterer Schritt vorgelagert, der Menschen mit Behinderung auf die Möglichkeiten von Beratung hinweist (z. B. durch Freunde, sozialpädagogische Fachkräfte, Ärzt/inn/e/n etc.). Bei der Durchsicht der Internetpräsenzen der beiden untersuchten Einrichtungen fiel auf, dass Seiten, die Beratung fokussieren, erst durch zahlreiches Klicken zu erreichen sind. Die Infor

18 mationen, die hier dargestellt werden, sind nicht in einfacher Sprache gehalten, obwohl dies für die Zielgruppe Menschen mit geistiger Behinderung unerlässlich erscheint. Ebenso fehlt eine fremdsprachliche Aufbereitung der Homepage. Räumliche Zugänge: Bei der Auswertung der erhobenen Daten fiel dem Forschungsteam auf, dass die räumlichen Zugänge zu beiden Beratungsangeboten für Menschen mit Behinderung unzureichend barrierefrei gestaltet sind. Eine Einrichtung verfügt zwar über einen Fahrstuhl, jedoch ist diese Möglichkeit aufgrund der Außenansicht nicht eindeutig für Ratsuchende identifizierbar. Zudem ist die Kabine für Elektrorollstuhlfahrer ungeeignet, da die Türen hierfür nicht ausgerichtet und demnach zu klein waren. Die andere untersuchte Einrichtung verfügteüber keinen Fahrstuhl und ist nur über einige Treppenstufen erreichbar, was es mobilitätseingeschränkten Menschen nahezu unmöglich macht, dass Beratungsangebot hier selbständig nutzen zu können. Der Eingang ist über eine Seitenstraße erreichbar, was vermutlich dazu führt, dass die Anonymität hier, im Vergleich zur ersten Einrichtung, eher gewahrt werden kann. Vernetzung und Kommunikation: Während eine Einrichtung großen Wert auf eine vernetzende Struktur von lokalen Beratungsangeboten legt und Ratsuchende an andere Einrichtungen verweist, scheint die andere Beratungsstelle eher den Wettbewerbs- und Konkurrenzgedanken zu verfolgen. Eine Kooperation mit weiteren Dienstleistern der Beratung wird als nicht zwingend betrachtet. Schlussfolgerungen In einem gewissen Spannungsverhältnis zu den Ergebnissen der schriftlichen Befragung zeigt sich an dieser exemplarischen Untersuchung von zwei Beratungsstellen, dass die barrierefreie Zugänglichkeit der Beratungsstellen verbesserungsbedürftig ist. Zu einer barrierefreien Zugänglichkeit zählen einfach auffindbare und in einfacher Sprache gestaltete Informationen im Internet und anderen Medien ebenso wie die barrierefreie Nutzbarkeit der Beratungsräumlichkeiten. Vor allem hinsichtlich der Verfügbarkeit von Informationen sind auch die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund zu beachten. Die Beseitigung hinderlicher Faktoren bei der Inanspruchnahme von Beratungsangeboten ist in erster Linie eine Aufgabe der Träger der Beratungsstellen. Förderliche Faktoren betreffen hingegen auch das Netzwerk von Hilfen. Hier können Erfahrungen einer guten öffentlichen Darstellung ausgetauscht, ein stärker einheitliches Auftreten nach außen erarbeitet und Standards für die Zusammenarbeit vereinbart werden Peer Counseling Sonja Häbel Der Ansatz der Unterstützung und Beratung durch Menschen, die in ähnlicher Weise durch ein chronische Erkrankung oder Behinderung betroffen sind, hat in der Selbsthilfe eine lange Tradition, deren Bedeutung durch die UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 26) für alle Bereich der Rehabilitation unterstrichen wird. Peer Counseling wird ehrenamtlich und im Rahmen einer Berufstätigkeit ausgeübt. Dabei ist durchaus umstritten, in welchem Verhältnis das Wissen durch die eigene Erfahrung und die Professionalität durch eine Aus- oder Weiterbildung zueinander stehen. Im Lotsenprojekt und in dem Projekt Wir sehen weiter werden ehrenamtliche Berater/innen in speziellen Kursen fortgebildet. Solche Kurse werden auch für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Die hier vorgestellte Untersuchung bezieht sich beispielhaft auf die Beratung durch sehbehinderte Menschen im Kreis Olpe, die in dem Projekt Wir sehen weiter engagiert sind

19 Vorgehen Als Untersuchungsmethode wurde die Form der Gruppendiskussion gewählt. Die Interviewteilnehmer/innen waren ehrenamtliche Berater/innen von Wir sehen weiter, die eine Beratung von Menschen mit Behinderung durch Menschen mit Behinderung im Kreis Olpe anbieten. Die Gruppendiskussion wurde in einem Raum im Mehrgenerationenhaus in Olpe durchgeführt. Dort befindet sich eine dezentrale Beratungsstelle von Wir sehen weiter. Zunächst wurden die Interviewteilnehmer/innen nach ihrer persönlichen Vorgeschichte befragt (kurze Vorstellung der persönlichen Lebenssituation, das Alter, seit wann die Sehbehinderung vorhanden oder die Beeinträchtigung aufgetreten ist, beruflichen Tätigkeit und wie zum Ehrenamt gekommen). Als Diskussionsinput wurden Ergebnisse der zuvor durchgeführten Fragebogenbefragung zur Verfügung gestellt. Aus der Befragung wurde ersichtlich, dass es wesentliche Diskrepanzen - bezüglich der Einschätzung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen, Kooperation, Weiterleitung, Vermittlung durch andere Institutionen im Kreis Olpe zwischen den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Beratern gibt. Ergebnisse Die Beratungsform des Peer Counseling nimmt in der Beratungslandschaft einen unverzichtbaren Stellenwert ein, dessen Potential insbesondere in Anbetracht der engagierten Berater/innen jedoch bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist. Dabei ist der Bedarf angesichts der hohen Zahl von Menschen mit Behinderungen offensichtlich. In Bezug auf das untersuchte Angebot von Wir sehen weiter kann beispielsweise festgehalten werden, dass im Kreis Olpe jedes Jahr ca. 200 neue Bescheide für Menschen mit Sehbehinderung ausgestellt werden. Als Grund für die noch geringe Akzeptanz insbesondere des ehrenamtlich ausgeübten Peer Counseling kann eine fehlende/mangelhafte Vernetzung angenommen werden. Die Wahrnehmung der Berater/innen ist darüber hinaus, dass ehrenamtlichen nicht so viel Kompetenz zugestanden wird wie hauptamtlichen Berater/innen. Dies zeigt sich ihrer Ansicht nach in dem Verweis von anderen Stellen. Bisher gab es lediglich eine Vermittlung durch eine Ärztin. Peer Counseling stellt ein niedrigschwelliges Beratungsangebot dar, da Ratgeber und Ratsuchende in ähnlicher Weise betroffen sind. Peer Counseling weist eine große Nähe zum Ansatz der Selbsthilfe auf und verweist auf diese. Aus der Perspektive der selbst betroffenen Berater/innen können Probleme von Menschen mit Behinderungen deutlicher verstanden und benannt werden. So stellen sich im Kreis Olpe beispielsweise große Probleme mit der Mobilität, die das Aufsuchen von Beratungsstellen aber auch die Teilnahme an Stammtischen und anderen Aktivitäten erschweren. Schlussfolgerungen Es ist notwendig und sinnvoll, dass die Möglichkeiten von Peer Counseling durch ehrenamtliche Berater/innen systematisch erweitert werden. Schulungsangebote leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Notwendig ist auch eine veränderte Einstellung von hauptamtlichen Unterstützer/innen ohne Behinderung, die häufiger auf die Möglichkeit des Peer Counseling hinweisen sollten. Insbesondere die ehrenamtliche Beratungstätigkeit ist dabei keine Konkurrenz zu hauptamtlicher Beratung, sondern unverzichtbare Ergänzung in einer durch Vielfalt und Vernetzung gekennzeichneten Beratungslandschaft. Die Sozialleistungsträger können durch das Mitversenden entsprechender Informationen bei der Erteilung von Bescheiden auf vorhandene Angebote des Peer Counseling hinweisen. Andere Beratungsstellen sollten ihre Ratsuchenden auf die Möglichkeiten des Peer Counseling hinweisen, die Kooperation suchen und beispielsweise ihre Räumlichkeiten für die Durchführung von Beratungsgesprächen zur Verfügung stellen. Insbesondere Träger, die zugleich Unterstützungsangebote für Menschen vorhalten, können Nutzer/innen, die daran Inte

20 resse haben, zu einer Tätigkeit im Peer Counseling ermutigen und ihre Qualifikation unterstützen Das Selbstverständnis hauptamtlicher und ehrenamtlicher Beraterinnen und Berater im Vergleich Daniela Halter, Leefke Klocke und Natalia Köln In der im Folgenden vorzustellenden vertiefenden Untersuchung sollen Unterschiede im Selbstverständnis zwischen hauptamtlichen Berater/innen ohne Behinderungen und ehrenamtlichen im Rahmen von Peer Counseling untersucht werden. Dabei sollte dem nachgegangen werden, inwiefern das jeweilige Selbstbild bzw. Selbstverständnis des Beraters die Haltung gegenüber den zu Beratenden bestimmt und ob es dabei zwischen den beiden Gruppen beobachtbare Unterschiede gibt. Vorgehen Die Befragung wurde mit einem Leitfaden durchgeführt, um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können. Der Leitfaden wurde in Anlehnung an Maja Heiners 1 Typologie des Selbstverständnisses und der Handlungsmodelle von Fachkräften, erstellt, um damit ehrenamtliche sowie hauptamtliche Mitarbeiter nach ihrer Arbeitshaltung befragen zu können. Zwei Interviews konnten zur Auswertung gegenübergestellt werden und beantworten die Forschungsfrage somit exemplarisch. Für den Einstieg wurden die Rahmenbedingungen erfragt, um die konkrete Beratungstätigkeit zu klären. Das machte in etwa ein Drittel der Fragen aus. Zwei Drittel bezogen sich auf die Persönlichkeit des Beraters. Für die Auswertung wurden die Interviewaufzeichnungen zweier männlicher Berater gegenübergestellt. Zum einen von Herrn K. er ist Sozialarbeiter und berät seit vielen Jahren hauptberuflich Menschen mit psychischen Erkrankungen und zum anderen von Herrn A. er berät seit vielen Jahren ehrenamtlich Menschen mit einer Sehbehinderung. Herr A. ist dabei auch selbst von einer Sehbehinderung betroffen. Ergebnisse Nach der Auswertung der Interviews ist deutlich geworden, dass beide Berater durchaus selbstbewusst auftreten und von einer hohen Qualität ihrer Leistung überzeugt sind. Während Herr K. (hauptberuflich) dieses Selbstbewusstsein aus seiner Fachlichkeit und Berufserfahrung zieht, schöpft Herr A. dies aus seiner Lebenserfahrung. Beide gehen nach eigener Aussage auf die Individualität und Selbstbestimmung der Klienten ein und messen ihnen große Bedeutung bei. Das macht deutlich, dass sie beide mit den Ressourcen der Menschen arbeiten und ein Menschenbild geprägt von Toleranz und Respekt vertreten. Obwohl sie sich in diesen Punkten sehr ähneln, geht ihr Selbstverständnis als Berater dennoch in verschiedene Richtungen. Herr K. sieht sich in einer Koproduktion mit den Klient/inn/en. Diese kommen zum Teil unfreiwillig in seine Beratung, daher ist es oftmals ein längerer Prozess notwendig, um eine Beziehung aufzubauen und Ziele zu vereinbaren. Herr A. sieht die Menschen, die er berät als Kund/inn/en. Sie kommen immer freiwillig und stellen konkrete Fragen. Bei der Frage nach der Einschätzung ihrer Professionalität, antworteten die Berater ebenfalls divergent. Für Herr A. ist Professionalität nicht relevant. Denn um den Ratsuchenden zu helfen, muss er kein Professioneller sein. Sein Erfahrungswissen ist für die Beratung ausreichend. Der 1 Heiner, Maja (2007): Soziale Arbeit als Beruf. Fälle - Felder - Fähigkeiten. München

21 hauptamtliche Berater schätzt seine Professionalität sehr hoch ein. Diese Einschätzung begründet er mit seiner langjährigen Berufserfahrung, sowie den zusätzlichen Aus- und Fortbildungen. Auf die Nachfrage, ob sie glauben, dass sich ihr Zugang zu dem Klientel und ebenso ihr Selbstverständnis verändern würde, wenn sie selbst (nicht) von einer Behinderung betroffen wären, antworteten sie ebenso unterschiedlich. Herr A. konnte dazu keine Stellung beziehen, da er sich nicht in einen Berater ohne Handicap hineinversetzen konnte. Herr K. erklärt hingegen, dass er sich mit dieser Frage bereits auseinandergesetzt und für sich festgestellt hat, dass sich für ihn, durch seine langjährige Arbeitserfahrung nichts Wesentliches an seinem Selbstverständnis verändern würde. Weiterhin fügt er hinzu, dass er sich vorstellen kann, dass er durch seine Selbstbetroffenheit den Klienten möglicherweise empathischer und verständnisvoller begegnen und ihnen mehr Selbstverantwortung sowie Selbstbestimmung zusprechen würde. Schlussfolgerungen Auch wenn die Untersuchung lediglich exemplarisch durchgeführt werden konnte, ist dennoch zu erkennen, dass unterschiedliche Aufgabengebiete, unterschiedliche Anforderungen an die Berater richten. Wenn sich also auch das Selbstverständnis von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Berater/innen in der Beratung von Menschen mit Behinderung in mancher Hinsicht unterscheidet, so scheint es doch für eine qualitative Beratung unerlässlich eine ressourcenorientierte Grundhaltung verinnerlicht zu haben. Schulungen für ehrenamtliche Berater/innen sollten diese in den Fokus setzen und nicht versuchen die Freiwilligen mit umfangreichen Fachkenntnissen zu verunsichern. Die Berater/innen, die vom Beratungsthema selbst betroffen sind, gehen ihrer Tätigkeit mit sehr viel Herzblut nach, was ihre Tätigkeit in besonderer Weise auszeichnet. Eine Professionalisierung scheint an dieser Stelle eher kontraproduktiv, da sie die Besonderheit einer informellen Beratung untergräbt. Weiterbildungsmaßnahmen für diese Beratergruppe sollten die Motivation der Ehrenamtlichen unterstützen und die Bedeutung ihres Erfahrungswissens in Beratungssituationen in den Vordergrund stellen. Mangelndes Wissen der ehrenamtlich Tätigen über das Potential einer von ausgebildeten und hauptamtlich tätigen Beratungskräften (und umgekehrt) kann zu Alleingängen führen und blockiert zusätzlich wertvolle Lernprozesse. Ehrenamtliche Berater/innen können im Rahmen einer funktionierenden Zusammenarbeit das Fachwissen der Hauptamtlichen für die Bearbeitung von Problemen nutzen, die in ihrer Beratungstätigkeit auftauchen. Die Ehrenamtlichen könnten im Gegenzug themenbezogen ihre Erfahrungen wiedergeben, um den Hauptamtlichen ein umfassendes Bild von der tatsächlichen Lebenssituation eines Betroffenen zu verdeutlichen. Außerdem könnten Praxiserfahrungen und Schwierigkeiten, die aufgrund ausbaufähiger Vernetzung entstanden sind zusammengetragen werden, um dann in einem gemeinsamen Austausch Lösungsansätze zu formulieren und eine produktive Zusammenarbeit in Olpe erleichtern. Um eine kollegiale Netzwerkarbeit aufzubauen, bedarf es auf beiden Seiten das Interesse an dem Gegenüber, mit der Berücksichtigung seiner Möglichkeiten und Grenzen in der Beratung, da der Handlungsauftrag sowie die Freiwilligkeit des Beratungsangebots divergent sind

22 3.4. Perspektiven der Beratung im Kreis Olpe Die Wahrnehmung von Problemen in der Beratungslandschaft im Kreis Olpe Lisa Bald Der Impuls zu dem Forschungsprojekt ging von einer Problembeschreibung des Behindertenbeauftragten des Kreises Olpe aus. Mit dieser vertiefenden Untersuchung soll möglichen Ursachen aus der Perspektive von weiteren Akteuren nachgegangen werden. Anzumerken ist, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Vorgehen Um die Fragestellung zu bearbeiten, konnte an die Auswertung der beiden quantitativen Erhebungen angeknüpft werden. In einem weiteren Schritt wurde mit Hilfe von Leitfadeninterviews exemplarisch versucht, konkrete Probleme zu erkennen und zu verstehen. Da sich die Befragung dem Schwerpunkt der Kooperationsbereitschaft und der Entstehung und dem Umgang mit Konflikten widmet, wurden die Beschwerdestelle im Kreis Olpe, sowie der örtliche Unterstützerkreis in Behindertenfragen in den Mittelpunkt der Untersuchung gestellt. Ergebnisse Als zentrales Problem zeigt sich die eingeschränkte Koordinierung der Beratungsangebote. Die Spezialisierung und die Vielfalt der Beratungsfelder werden als ein mögliches Problem der heutigen Zeit verstanden und die daraus resultierende Unübersichtlichkeit der Angebote kritisiert. Die Akteure kennen sich nicht untereinander und somit ist eine ganzheitliche Beratung im Sinne des betroffenen Menschen schwierig. Als ein weiteres Problem wurde eine mangelhafte Kooperationsbereitschaft genannt. Dies ging vor allem mit einem Interessenkonflikt der freien Trägerschaft einher. Der Interessenkonflikt bezieht sich auf die Tatsache, dass ein/e Berater/in stets seinem/ihrem Arbeitgeber verpflichtet ist und keine Kooperationsbereitschaft zeigt, da er/sie sein eigenes Geschäft absichern möchte. Es ginge nicht primär um Beratung, sondern eher um Kundenfindung. Als mögliche Erklärung stellt sich heraus, dass der/die Berater/in Angst haben könnte, die Klient/inn/en an eine andere Beratungsstelle zu verlieren. Die Angst, verdrängt zu werden und einem eventuellen Kompetenzverlust zu unterliegen sei groß. Auf quantitativen Weg wurden die primären Wünsche der Berater/innen ermittelt. Auch in diesen schlägt sich das Bedürfnis nach Transparenz, Koordinierung und Kooperation nieder. Es stellte sich zum einen heraus, dass Möglichkeiten der Vernetzung und Transparenz der zentrale Wunsch der Berater/innen darstellt. Das Zusammenlegen von Beratungsstellen und eine bessere Kooperation würden die Qualität der Beratung steigern. Ein weiterer Wunsch ist es, die eigenen Kenntnisse über die bestehenden Institutionen und deren Angebote zu erweitern. Betroffene Menschen bekämen somit eine ihnen entsprechende individuelle Beratung ermöglicht. Jedoch wird auch an dieser Stelle die Befürchtung geäußert, dass sich die Trägerlandschaft nicht ausreichend öffnet und jeder wie bisher seinen Bereich der Beratung fortführt. Schlussfolgerungen Als möglichen Verbesserungsansatz gilt es, sich vor allem den Themen Transparenz und Koordinierung zu widmen. Es sollten diverse Kommunikations- und Informationswege geöffnet werden, um jede Zielgruppe und Altersklasse zu erreichen. Die Berater/innen sollten sich untereinander kennen, um ggfls. weiter zu vermitteln. Dies würde die Zusammenarbeit fördern und den Interessenkonflikt abbauen. Die Betroffenen bekämen auf einen Blick ihren richtigen Ansprech

23 partner, und die Vielfältigkeit der Angebote wäre besser zu durchschauen. Dies würde die eventuell herrschenden Vorurteile abbauen und jedem Akteur das Gefühl der Wichtigkeit vermitteln, um gemeinsame Ziele zu verfolgen. Dem Thema der Koordinierung der Beratungsangebote könnte man sich durch übergreifende Beiträge in verschiedenen Medien nähern. Ein zentraler Ansprechpartner/in für Beratung, der keinen direkten Bezug zu bestimmten Organisationen hat, könnte auf neutralem Boden beraten und vermitteln Untersuchung zu den Erfahrungen in bisherigen Projekten zur Weiterentwicklung des Beratungsangebotes Markus Wirtz Das vorliegende Forschungsprojekt sollte überprüfen, inwieweit vergangene Projekte im Kreis Olpe zu einer Verbesserung der Beratungslandschaft beigetragen haben und welche Erfahrungen und Erkenntnisse vergangener Projekte für die Entwicklung eines zukünftigen, trägerübergreifenden Konzeptes dienlich sind. Im Fokus des Forschungsinteresses stand zudem die Frage nach jenen strukturellen Rahmenbedingungen, die eine Implementierung neuer Projekte zur Verbesserung der Beratungslandschaft im Kreis Olpe tendenziell begünstigen oder erschweren. Die Ziele der vertiefenden Untersuchung sind: Rekonstruktion vergangener und laufender Projekte und deren Entwicklung. Erhebung von Wünschen, Zielen und Visionen Entwicklung von Handlungs- und Organisationsperspektiven im Spiegel bisheriger Erfahrungen in Olpe Vorgehen Erhoben werden sollten qualitative Daten mit Hilfe leitfadengestützter Experteninterviews. Befragt wurden an Planung und Durchführung vergangener Projekte beteiligte Personen, sowohl aus kommunaler Verwaltungsebene, als auch aus dem Bereich der Selbsthilfeorganisation. Nach ausführlicher Recherche zu verschiedenen Akteuren der Behindertenhilfe im Kreis Olpe und der Beschaffung öffentlich zugänglicher Informationen über strukturelle Bedingungen und bisherige Bemühungen, wurde für die Durchführung der Experteninterviews ein umfassender und dennoch offener Leitfaden entwickelt. Da als Auswertungsdesign ein rekonstruktives Verfahren vorgesehen war, konnten diese zudem punktuell für die unterschiedlichen Experteninterviews entsprechend angepasst werden, da keine Verzerrung der Ergebnisse befürchtet werden musste. Die Akquise der Experten gestaltete sich äußerst problemlos, da beide angefragten Experten, Friedhelm Hoffmann (Behindertenbeauftragter des Kreises Olpe) und Siegfried Römer (Vorsitzender des AK Barrierefrei in Olpe) dem Forschungsprojekt offen und unterstützungsbereit gegenüber standen. Ergebnisse Die befragten Experten bestätigten die Ausgangsthese des Forschungsprojektes. Zudem sei von Betroffenen, eine verstärkte Unsicherheit zurückgemeldet worden, weil diese das Gefühl hatten, von einigen Trägern nicht ergebnisoffen beraten worden zu sein. An dieser Stelle sei jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich hieraus keinesfalls eine fundierte Aussage über die Qualität der Beratung von Menschen mit Behinderung in Olpe ableiten ließe dies wurde auch von den beiden Experten betont. Es werden jedoch gewisse Diskrepanzen deutlich. So scheint das

24 breit aufgestellte Netz, teils hochspezialisierter Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung in Olpe, durch seine Vielfalt vielen Ratsuchenden den Zugang zum Hilfesystem zu erschweren. Der Mangel an Transparenz in Kombination mit Unsicherheiten zum Umgang mit Teilen des SGB IX seitens kommunaler und freier Beratungsstellen sei laut Experten zudem elementar mit dafür verantwortlich, dass einige Betroffene erst nach langer Suche eine adäquate Anlaufstelle finden. Das Herstellen von Transparenz sei grundlegende Voraussetzung für die Verbesserung der Situation für Betroffene im Kreis Olpe. Bisherige Versuche, die Transparenz der verschiedenen Beratungsangebote sowohl untereinander als auch aus Sicht der Ratsuchenden zu verbessern, sind gescheitert. So wurde beispielsweise in der Vergangenheit ein trägerübergreifendes Treffen mit dem Minimalkonsens abgeschlossen, die bestehenden Angebote in die Familiendatenbank des Kreises Olpe einzutragen - jedoch ohne den erhofften Erfolg, da nur ein Teil der beteiligten Einrichtungen dies auch tatsächlich umsetzte. Schlussfolgerungen Vor einem weiteren Anlauf muss zunächst die genaue Betrachtung der unterschiedlichen Akteure und ihrer Motive zur Teilnahme oder Nicht-Teilnahme stehen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Kommune den freien Trägern gegenüber keine Weisungsbefugnis hat. Jede angestrebte Veränderung resp. Verbesserung der Situation kann somit nur mit Zustimmung und unter Berücksichtigung der Wünsche, Interessen und Abhängigkeiten aller beteiligten Träger stattfinden. Es müssen Bedingungen geschaffen werden, wodurch die unterschiedlichen Institutionen zur freiwilligen Teilnahme an kommenden Projekten motiviert werden. Diese Aufgabe kann im Grunde nur die Kommune als neutrale Steuerungsinstanz übernehmen Untersuchung von Ansätzen zu Innovationen in der Beratungslandschaft Mario Kaiser Ausgehend von der durch die schriftliche Befragung bestätigten Ausgangsthese der mangelnden Überschaubarkeit des vorhandenen Beratungsangebotes stellte sich die Frage, wie die Transparenz der Beratungslandschaft und damit zusammenhängend auch die Kooperation zwischen den einzelnen Leistungsanbietern gesteigert werden kann. Nach bereits - mit begrenztem Erfolg - umgesetzten Maßnahmen wie dem Familienratgeber stellt sich die Frage, welche Ansatzpunkte es unter den gegebenen Rahmenbedingungen gibt, um die Transparenz und Kooperation in der Beratungslandschaft im Kreis Olpe nachhaltig zu verbessern. Vorgehensweise Um die oben aufgeworfene Frage zu bearbeiten, wurden drei verschiedene Möglichkeiten geprüft. Zum einen sollte eine vorhandene Beratungsstelle hinsichtlich ihrer Förderung von Transparenz und Kooperation untersucht werden. Die Wahl fiel auf das Beratungsangebot der Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger, da sich mit ihrer Einführung durch den Gesetzgeber weitreichende Erwartung hinsichtlich der Verbesserung des Zugangs für Leistungsberechtigte verbinden. Überprüft werden sollte daher, ob durch die Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation eine Förderung von Kooperation und Transparenz erreicht werden kann. Als weitere Möglichkeit wurde die Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung untersucht. Die Unabhängige Patientenberatung ist ein Beratungsangebot aus dem Bereich des Gesundheitswesens, welches unabhängig von jedem Leistungserbringer und Kostenträger Ratsuchende zu verschiedenen Themen aus dem Bereich der Gesundheit berät und zu passenden Stel

25 len weiterleitet. Geschaffen wurde die Unabhängige Patientenberatung, um im undurchsichtigen Gesundheitssystem eine Stelle zu schaffen, die versucht dem Betroffenen eine unabhängige Beratung zu geben. Hier soll individuell für einzelne Personen Transparenz geschaffen werden. Weitere Informationen zur Unabhängigen Patientenberatung finden sich im Internet unter: Auf struktureller Ebene zur Herstellung von Transparenz und Kooperation setzt das Beratungsnetzwerk Dortmund im Handlungsfeld Schule - Beruf an. Das Dortmunder Beratungsnetzwerk ist ein Zusammenschluss verschiedener Träger von Beratungsangeboten, welche sich auf Grundlage einer freiwilligen Selbstverpflichtung darauf einlassen, mit den anderen Mitgliedern des Beratungsnetzes zu kooperieren, Transparenz herzustellen und bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten. Die Mitglieder haben sich zum Ziel gesetzt, vorzeitige Schulabbrüche zu verhindern, Schulabschlüsse zu sichern sowie Übergänge in Ausbildung und Beruf vorzubereiten und zu gestalten. Es finden vier mal jährlich Treffen aller Mitglieder des Beratungsnetzes statt, bei denen aktuelle Themen und Probleme der örtlichen Beratungslandschaft aufgegriffen und Lösungen erarbeitet werden. Zusätzlich übernehmen die Mitarbeitenden der Beratungsstellen eine Begleit-verantwortung für ihre Beratungskunden. Dadurch sollen Ratsuchende, von der für sie aufgrund ihrer individuell unterschiedlichen Ausgangslage zuständigen Beratungsstelle an ein passendes Angebot weitergeleitet werden. Beispielhaft am Beratungsnetzwerk Dortmund im Handlungsfeld Schule und Beruf sollte überprüft werden ob eine Übernahme eines solchen Ansatzes für die Beratungslandschaft in Olpe sinnvoll und möglich ist. Weitere Informationen zum Beratungsnetzwerk in Dortmund finden sich im Internet unter: Um die drei Ansätze genauer zu untersuchen wurden zunächst, sofern vorhanden, verschiedene Materialien, wie Konzepte und Evaluationen ausgewertet. Um einen besseren Einblick zu bekommen und genauere Informationen zu den Themen Kooperation und Transparenz zu bekommen, wurden mit Mitarbeiter/innen der drei Stellen themenzentrierte Leitfadeninterviews geführt. Um die Ansätze später gut vergleichen zu können, ähnelte sich der Aufbau der drei Interviews stark, wurde aber aufgrund unterschiedlicher konzeptioneller Vorgaben und Besonderheiten der Projekte jeweils angepasst. Der erste Themenblock bezog sich stets auf allgemeine Informationen zum jeweiligen Projekt, im zweiten Abschnitt bezogen sich die Fragen auf das Themenfeld der Kooperation, im dritten Abschnitt auf Fragen zum Thema Transparenz und im letzten Abschnitt sollten Einschätzungen zur Beratungssituation in Einrichtung und Beratungslandschaft gegeben werden. Ergebnisse Hinsichtlich der Förderung von Kooperation und Transparenz sind von der Gemeinsamen Servicestelle der Rehabilitationsträger keine nachhaltigen Impulse zu erwarten. Die Mitarbeiter/innen der Servicestelle betonen die Bedeutung von Kooperation im Rahmen ihres momentanen Leistungsspektrums und sehen diese hinsichtlich der Unterstützung der Ratsuchenden als sehr bedeutsam an. Es gibt jedoch keine Bestrebungen der Servicestelle, die Kooperation und Transparenz in der Beratungslandschaft insgesamt durch eigene Aktivitäten zu verbessern. Dies wird auch nicht als Auftrag der Servicestelle gesehen. Vielmehr wird diese Aufgabenstellung bei der Kommune verortet. Die Servicestelle bemüht sich durch ihre vernetzte Beratung auf individueller Ebene um eine Verbesserung der Transparenz für einzelne Ratsuchende, ist aber durch ihre Ausgestaltung, zu geringe Nachfrage und interpretierten Beratungsauftrag, nicht dazu in der Lage, übergreifende Impulse für die Beratungslandschaft zu geben

26 Die Unabhängige Patientenberatung erscheint als durchaus sinnvolle Möglichkeit, die Transparenz auf individueller Ebene für einzelne Ratsuchende zu erhöhen. Als zentrale und komplett unabhängige Beratungsstelle hat sie die Möglichkeit, für jeden Ratsuchenden das passende Angebot zu finden und ihn weiterzuleiten. Eine Erhöhung der Kooperation der Akteure in der Beratungslandschaft ist durch eine solche Stelle allerdings nicht zu erwarten. Zusätzlich erhöht sich die Transparenz natürlich nur, wenn Ratsuchende auch diese Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Um also viele Ratsuchende transparent zu beraten, ist eine ausreichende Anzahl an Beratern, welche in verschiedenen Bereichen der Behindertenhilfe kompetent sind, und eine gute Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Zusätzlich ist auch hier eine Mitarbeit der Kommune notwendig. Die zur Arbeit notwendigen Daten zur Vermittlung und Beratung der Ratsuchenden hinsichtlich der verschiedenen Leistungsanbieter erhalten die Mitarbeiter der Unabhängigen Patientenberatung aus einem stets aktuellen, zentralen Register der Kommune. Auch hier wäre also ein Impuls von Seiten der Kommune nötig. Das Beratungsnetzwerk Dortmund erscheint als geeigneter struktureller Ansatz, die Transparenz und vor allen Dingen auch die Kooperation in der Beratungslandschaft zu verbessern. Durch die Begleitungsverantwortung und die Zusammenarbeit der Träger des Beratungsnetzes entwickelt sich hier die Kooperation in einem dynamischen Prozess. Auf diese Weise kann ein hohes Maß an Transparenz und Überschaubarkeit hergestellt werden. Grundlage ist allerdings eine Bereitschaft der Träger von Beratungsangeboten zu mehr Transparenz und Kooperation auf der Grundlage einer Selbstverpflichtung. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit ist somit eine Voraussetzung für den Erfolg dieses Ansatzes. Diese Bereitschaft kann auf der Grundlage der strukturellen Rahmenbedingungen nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden. In Dortmund kam der Impuls zur Schaffung des Beratungsnetzwerkes nicht allein aus den Reihen der Träger der Beratungsangebote, sondern von der Kommune (Stadt Dortmund, Jugendamt, Jugendberufshilfe). Bei erfolgreicher Installation eines solchen Ansatzes ist es dann, zu einem späteren Zeitpunkt, durchaus möglich die Organisation des Beratungsnetzes in die Hände anderer zu geben. Hierzu muss sich aber zunächst so etwas wie eine Beratungs-Netz-Kultur entwickeln. Schlussfolgerungen Die Auseinandersetzung mit dem Ansatz des Beratungsnetzes in Dortmund bietet für die Beratungslandschaft in Olpe und die hier vorhandenen Probleme ein großes Potential. Durch einen Ansatz auf struktureller Ebene, bei dem möglichst viele Partner wie Leistungsträger, Leistungsanbieter, Selbsthilfe und Kommune mit eingeschlossen werden, kann durch eine freiwillige Selbstverpflichtung ein Ansatz zu einer gemeinsamen Verantwortung für eine gute Beratung in Olpe geschaffen werden, ohne die Eigenständigkeit der jeweiligen Akteure in Frage zu stellen. Dabei kann der Ansatz aus Dortmund oder auch aus einer anderen Region nicht einfach übernommen werden. Der Ansatz bietet vielmehr eine Orientierung für eine auf die spezifischen Bedingungen im Kreis Olpe bezogene Weiterentwicklung der bestehenden Beratungslandschaft

27 4 Empfehlungen aus der Perspektive des Praxisforschungsprojektes Bereits in den Schlussfolgerungen zu den einzelnen Untersuchungen drücken sich Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Beratungslandschaft im Kreis Olpe aus. Es handelt sich um Empfehlungen aus der distanzierten Perspektive der Forschung, die durch die handelnden Akteure im Kreis Olpe diskutiert, modifiziert und in Handlungsschritte umgesetzt werden müssen. 1. Der Kreis Olpe hat bereits in der Vergangenheit steuernd in die Entwicklung der Beratungslandschaft eingegriffen. Zu nennen sind insbesondere die Einrichtung des Familienwegweisers und die Durchführung von Treffen aller Beratungsstellen. Gleichzeitig wird durch die Behindertenbeauftragte, durch den Kreis als Leistungsträger und durch Angebote des Kreises wie den sozialpsychiatrischen Dienst selbst Beratung angeboten. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, dass der Kreis die weitere Angebotsentwicklung zu einem Schwerpunkt seiner behindertenpolitischen Aktivitäten macht und dafür entsprechende Ressourcen einplant. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere für die unter 2) beschrieben Maßnahmen in einem begrenzten Zeitraum ein höherer Aufwand entsteht, der dann in kontinuierlich zu leistende Aufgaben übergeht. Es gibt im Kreis Olpe keinen anderen Akteur als die Kreisverwaltung, der die zu leistenden Aufgaben der Herstellung von mehr Transparenz und einer verbesserten Kooperation initiieren kann. Auch der Kreis kann dabei im Wesentlichen moderierende Aufgaben zur Vernetzung der Akteure im Feld der Beratung übernehmen. 2. Es wird empfohlen, im Kreis Olpe den Ansatz der Selbstverpflichtung der Beratungsstellen zur Entwicklung eines Beratungsnetzwerkes aus der Stadt Dortmund aufzugreifen. Der Inhalt der Selbstverpflichtung sollte von einer kleinen, zeitlich befristeten Arbeitsgruppe, bestehend aus benannten Vertreter/innen der Selbsthilfe, der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommune erarbeitet werden. Wesentliche Regelungsbereiche sind aus der Perspektive des Forschungsprojektes: Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit: Hier bietet der Familienwegweiser einen guten Anknüpfungspunkt. Es ist jedoch zu überprüfen, ob die Bezeichnung Familie für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen tatsächlich geeignet ist. Darüber hinaus sind andere Informationskanäle (Zeitungen, Auslage von Flyern usw.) zu berücksichtigen. Wichtig sind auch die Darbietung von Informationen in Leichter Sprache und Informationen für Menschen mit Migrationshintergrund. Die Unterzeichner der Selbstverpflichtung müssen sich verpflichten, die Informationen regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Es ist weiterhin anzustreben, dass das Beratungsnetzwerk auch in der Öffentlichkeitsarbeit der einzelnen Beratungsstelle z.b. durch ein gemeinsames Logo und einen Slogan (z.b. Gut beraten im Kreis Olpe - Beratungsnetzwerk für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ) sichtbar wird. Dies bietet auch einen Anknüpfungspunkt für eine gemeinsame Medienpräsentation. Besondere Aufmerksamkeit muss die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit auch auf die Verweisstellen (Sozialdienste, Therapeuten, Ärzt/inn/e/n usw.) legen, die auf dieser Grundlage Informationen weitergeben können. Erleichterung des Zugangs zu Beratung: Ein gemeinsames Erscheinungsbild der Beratungsstellen im Kreis Olpe erleichtert den Zugang zu Beratungsangeboten. Eine weitere Verbesserung ist durch die systematische Einbeziehung der ehrenamtlichen Lotsinnen und Lotsen in einen beginnenden Beratungsprozess zu erreichen, die für niedrigschwellige Erstkontakte zur Verfügung stehen und an passende Beratungsangebote verweisen. Wenn dies gewünscht wird, dann muss dafür allerdings eine Infrastruktur und Vernetzung durch den Kreis und die kreisangehörigen

28 Gemeinden entwickelt werden. Qualitätsstandards: Diese sollten die Erreichbarkeit der Beratungsstelle, die barrierefreie Nutzbarkeit, die Gestaltung der Beratung, die Verantwortlichkeit für die Begleitung der Ratsuchenden und die Zusammenarbeit mit anderen Stellen umfassen. Gemeinsame Ziele: Auf der Grundlage der Zielbestimmung des SGB IX und der UN- Behindertenrechtskonvention können übergreifende Ziele entwickelt werden, die für die Beratungsarbeit im Kreis Olpe leitend ist. Zu nennen ist die Beratung zu Möglichkeiten einer selbstbestimmten Lebensführung (einschließlich der Nutzung eines Persönlichen Budgets), die Förderung von Inklusion durch die Beratung von Diensten und Einrichtungen für die Allgemeinheit, die Förderung des Peer Counseling und die Entwicklung von Konzepten zur Einbeziehung von Menschen, die durch bisherige Beratungsangebote nur unzureichend angesprochen werden. Die Arbeit im Netzwerk setzt voraus, dass sich die beteiligten Beratungsstellen öffnen und von sich aus Arbeits- und Kooperationsbeziehungen aufbauen und gestalten. Dabei gilt es thematische (z.b. den gemeinsamen Bezug auf bestimmte Erkrankungen und Behinderungen oder bestimmte Lebenssituationen) und regionale Aspekte zu berücksichtigen. Hinsichtlich der regionalen Zusammenarbeit wurden mit den örtlichen Unterstützerkreisen bereits gute Voraussetzungen für die Zusammenarbeit geschaffen. Die Zusammenarbeit zu thematischen Aspekten ist bislang erst in einigen Feldern systematisch entwickelt. Bezogen auf den Kreis Olpe sollte mindestens jährlich ein Beratungstag stattfinden, der dem Informations- und Erfahrungsaustauch dient und in dem Planungen zur Weiterentwicklung von Beratungsangeboten vorgestellt werden. 3. Seit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention hat insbesondere die Diskussion um die schulische Inklusion einen neuen Schub erhalten. Auch im Kreis Olpe wünschen immer mehr Eltern von Kindern mit Behinderungen, dass ihre Kinder gemeinsam mit allen anderen Kindern die Schule besuchen. Gegründet hat sich auch eine sehr aktive Initiativgruppe. Der erfolgreichen schulischen Inklusion geht ein intensiver Beratungs- und Abstimmungsprozess voraus, an dem unterschiedliche Akteure beteiligt sind. Das Feld bietet sich daher an, um exemplarisch neue Formen der Zusammenarbeit der Akteure in diesem Feld zu entwickeln, zu vereinbaren und zu erproben. Die Ansiedlung von übergreifenden Koordinationsaufgaben im regionalen Bildungsbüro würde es ermöglichen insbesondere auch die Übergänge im Lebenslauf (insbesondere zwischen Kindertageseinrichtungen, Schulen und Beruf) in den Blick zu nehmen

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