Beschlussvorlage zur Sitzung des Landschaftsbeirates am
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- Nadja Bruhn
- vor 6 Jahren
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1 Anlage zu TOP A4 Amt für Natur- und Landschaftsschutz 67.2 Herr Weber Datum Beschlussvorlage zur Sitzung des Landschaftsbeirates am Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Nr. 4 "Meckenheim - Rheinbach - Swisttal", Satzung des Rhein-Sieg-Kreises vom , in Kraft getreten am , hier: Antragsteller: Neubau eines Regenrückhaltebeckens in Meckenheim-Ersdorf Erftverband Erläuterungen: Der Erftverband beabsichtigt den Bau eines bodenebenen Tiefbeckens als Regenrückhaltebecken südlich der Ortslage von Meckenheim-Ersdorf. Das Regenrückhaltebecken soll die Abflussspitzen der bestehenden Mischwasserabschläge bei Starkregenereignissen abfangen. Das Becken ist ca. 35 Meter lang und 25 Meter breit. Neben dem mit einer Folie abgedichteten Becken umfasst das Vorhaben einen in Schotterrasenbauweise hergestellten Zufahrtsweg. Weiterhin wird eine neue Einleitstelle aus dem Regenrückhaltebecken in den Ersdorfer Bach erforderlich. Anlass für die Planung ist die gewünschte hydraulische Entlastung des Ersdorfer Bachs, der in die Swist entwässert. Zur Entschärfung der Hochwassersituation für Ersdorf wurde zunächst (seit 2010) eine vollständige Umlegung des Ersdorfer Baches um die Ortslage erwogen. Ferner wurden Standorte für Regenrückhaltebecken oberhalb der Ortslage geprüft, die alle innerhalb des Naturschutzgebietes Ersdorfer Bach" lagen. Im Ergebnis wurde die nun vorliegende Planung vorangetrieben, die mit den geringsten Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes die Hochwassersituation für Ersdorf entschärfen kann. Das Regenrückhaltebecken ist Teil von drei aufeinander aufbauenden Maßnahmen: der Sanierung und Ertüchtigung des Stauraumkanals innerhalb der Ortslage Ersdorf, dem Regenrückhaltebecken und einer Renaturierung eines Abschnittes des Ersdorfer Baches unterhalb der Ortslage. Das Regenrückhaltebecken ist auf einer Niederstamm-Obstplantagenfläche angrenzend an den Ersdorfer Bach geplant. Von der Unterdorfstraße wird zunächst ein Betriebsweg in Schotterrasenbauweise bis an das Gelände des Regenrückhaltebeckens gebaut (ca. 65 Meter). Die Fläche zwischen dem neuen Betriebsweg und dem Ersdorfer Bach wird nach der Entnahme der dort vorhandenen Leitungen und der Nutzung als
2 Baustelleneinrichtungsfläche wieder als Grünlandfläche unter Einsatz autochtonen Saatgutes hergestellt und durch die Pflanzung von drei Wildbirnbäumen ergänzt. Das Regenrückhaltebecken wird durch einen zwei Meter hohen verzinkten Stabgitterzaun als abwassertechnische Maßnahme gesichert. Er ist mit Durchlässen für Kleintiere und Amphibien vorgesehen. Zur Einbindung in die Landschaft und zum Schutz von Vogelschlag wird der Zaun, in Ergänzung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages, außerhalb der Anlage durch Strauchpflanzungen in die Landschaft eingebunden. Es werden die Arten der Liste standortheimischer Gehölze für Anpflanzungen gemäß 26 LG" des Landschaftsplans Nr. 4 verwendet. Die Uferbepflanzung des Ersdorfer Baches wird im Bereich des geplanten Notüberlaufs durch die Pflanzung von Eschen und Erlen verschiedener Größe wieder hergestellt, sowie den Rückbau der alten Einleitungsstelle aufgewertet. Es wird grundsätzlich autochtones Pflanzmaterial verwendet. In Bezug auf den Landschaftsplan Nr. 4 Meckenheim - Rheinbach - Swisttal" werden die Verbotstatbestände im Landschaftsschutzgebiet der Ziff. 2.2 Nr. 1 (Verbot der Errichtung baulicher Anlagen), Nr. 4 (Verbot von Veränderungen der Bodengestalt), Nr. 6 (Verbot des Verlegens von Leitungen), Nr. 7 (Verbot des Anlegens von Zäunen) sowie Nr. 13 (Verbot des Beseitigens oder Beschädigens von Bäumen und Sträuchern) erfüllt. Die wasserrechtliche Genehmigung für das Bauvorhaben nach 58 Abs.2 LWG wird durch die Bezirksregierung Köln im Benehmen mit der Höheren Landschaftsbehörde bearbeitet. Ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit integrierter Artenschutzprüfung ist Bestandteil der vorliegenden Unterlagen. Eine Entscheidung der Bezirksregierung liegt noch nicht vor. Der Erftverband beantragte am eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans, für dessen förmliche Zulassung die Untere Landschaftsbehörde zuständig ist. Das geplante RRB liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Gewässersystem Swistbach" des Landschaftsplans Nr. 4 Meckenheim - Rheinbach - Swisttal". Aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses des Hochwasserschutzes und der Gewässerentwicklung beabsichtigt die Verwaltung eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Nr.4 Meckenheim-Rheinbach-Swisttal" für das Vorhaben zu erteilen. Beschlussvorschlag: Der Landschaftsbeirat erhebt keine Bedenken gegen die Erteilung einer Befreiung von den^/erboten des Landschaftsplans Nr. 4 "Meckenheim - Rheinbach - Swisttal". Kartenal; ^jpgen: 1. Lage Regenrückhaltebecken 2. LBP-Bestands- und 3. LBP-Maßnahmenplan
3 ANLAGE
4
5 Legende - Maßnahmen Schutz- (SM), Minderungs- (MM), Gestaltungs- (GM) und Ausgleichsmaßnahmen (AM) SM 1 SM 2 Die Zuwegung zum Baufeld für die Arbeiten erfolgt ausschließlich von vorhandenen Wegen/Straßen aus. Zum Schutz empfindlicher Flächen: Vorübergehende Nutzung vorbelasteter Rächen für Baustelleneinrichtung, Aufenthafts- und Material- Container sowie die Anlage selber VM 1 VM2 VM 3 MM 1 MM 2 MM 3 MM 4 MM 5 SM 3 Ke,ne dauerhaften Veränderungen des Bodenwasserhaushaltes durch Verlegen der Leitung mit Tonriegeln o.ä. Keine Kontaminierung des Gewässers bzw. Stoffeintrag durch Arbeiten im trockenen Baufeld mit Wasserhaltung während der Bauphase am unmittelbaren Bachufer; Lagerung von bodenund wassergefährdenden Stoffen unter Wahrung der Sorgfaltspflicht nur In geeigneten Schutzwannen o.ä. Einsatz von hydraulisch abbaubarem öl für die eingesetzten Maschinen und Geräten insbesondere am unmittelbaren Ufer Gehölzschutz gemäß DIN-Vorschrift für die dem definierten Baufeld benachbarten Gehölze bzw. bei allen Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich Begrenzung der Arbeiten auf das unmittelbar notwendige Baufeld; Begrenzung der Anlage (Betriebsstelle und -weg) auf das wasserwirtschaftlich Notwendige. Schutz der an das Baufeld grenzenden Vegetationsbestände (Durchwurzelungsbereiche) mittels Bauzaun (Bautabuzonen); Arbeitsraum innerhalb der Obstplantage mit einem Mindestabstand zum Bach von 5 m, der nur im Bereich des Notüberlaufs und der Einleitungsstellen unterschritten wird und dort den Uferbereich einschließt. Minimierter Einsatz von Großgeräten (ca Tonnen schwerer Kettenbagger zum Aushub, ca Tonnen schwerer LKW zum Abtransport) unter Nutzung der später als Betriebsstraße fungierenden geschotterten Baustraße Vorgesehen sind Grabungsarbeiten mit einer Bodentiefe bis ca m. Anfallende Überschussmassen werden ordnungsgemäß verwertet bzw. entsorgt. Ein Entsorgungsnachweis muss vorgelegt werden. Die bei den Grabungsarbeiten anfallenden Massen werden getrennt als Ober- und Unterboden gelagert (s. DIN 18300); dabei wird der Oberboden abgeschoben, seitlich gelagert. Wiederauftrag nach Beendigung der Maßnahme, Einsaat mit autochthonem Saatgut (außerhalb der Betriebsstelle und - weg, dort mit standortgerechter Grünlandmischung) bzw. Bepflanzung mit standortgerechten, heimischen Gehölzen (s. AM) Die Überschussmassen sind umgehend abzutransportieren und einer sinnvollen Folgenutzung zuzuführen, ggf. zu entsorgen (Entsorgungsnachweis). Die Anforderungen des 202 BauGB (Schutz des Mutterbodens) sind im Rahmen von Bauvorhaben zu beachten; Beachtung der DIN (Lagerung von Boden bei Baumaßnahmen), ggf. Wiedereinbau anfallenden Bodenaushubs Anfallendes Material aus dem Rückbau Ist ordnungsgemäß zu entsorgen (Entsorgungsnachweis) Becken mit entsprechendem Aufbau zur späteren Einsaat mit Grünlandmischung für wechselfeuchte Standorte (s. AM 2) MM 6 MM 7 MM 8 MM 9 MM10 MM11 GM 1 AM 1 AM 2 AM 3 ooo Keine zusätzlichen dauerhaften Ufersicherungen über den unmittelbaren Einleitungsbereich hinaus, Sicherung des Notüberlaufs durch eingebrachte Steinsicherung mit anschließender Übererdung, die später eingesät wird (s. MM 2) Für die Einfrledung wird ein Abstand von mindestens 10 cm zum Bodenniveau (Durchgängigkeit für Kleintiere) vorgesehen. Keine Voll-, sondern Teilverslegelung (Schotter) des Betriebswegs Information der Öffentlichkeit über die Maßnahme, Hinweis auf Ausweichstrecken; Für den Fall, dass die Obstplantagennutzung aufgegeben wird, wird eine standortgerechte Sichtschutzeingrünung als einreihige Strauchpflanzung vorgenommen (u.a. mit Rotem Hartriegel (Comus sanguinea), Wild-Rose (Rosa canina), Gewöhnlichem Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)). Freistellung von Gehölzen zwischen dem und 28./29.02 (d.h. außerhalb der Vegetationsperiode) Pflanzung einer Dreiergruppe aus Wild-Birne (Pyrus sylvestris) als Hochstämme der Pflanzqualität (StU 14-16) gemäß Darstellung zwischen Fahrweg und Bach zur optischen Einbindung der Anlage in die Landschaft Nach Beendigung der Arbeiten wird zur Kompensation der baubedingten Verdichtung insbesondere dort, wo Großgeräte fuhren und parkten, eine Tiefenlockerung des Unterbodens vorgenommen (Soweit aufgebracht, wird das Stabilisierungsmaterial zuvor aufgenommen (Rückbau) und fachgerecht entsorgt). Anschließend erfolgt das schonende Aufbringen des seitlich gelagerten Oberbodens und Lockerung desselben sowie die Saatbettvorbereitung. Danach werden die Flächen, abzüglich der Betriebsstelle und des -wegs mit autochthonem Saatgut eingesät. Je nachdem, ob Ackerbeikräuter bzw. Ruderalarten massiv auflaufen, ist in den ersten Jahren ein sogenannter Schröpfschnitt bei cm Bestandshöhe durchzuführen. Dabei ist das Mähgerät auf eine Höhe von 7-8 cm einzustellen und bei hohem Materialanfall das Schnittgut von der Fläche zu entfernen. Je nach Entwicklung der Fläche, ist ein mehrmaliger Schröpf schnitt notwendig. Anschließend eine jährliche Mahd um den mit Abräumen des Mahdgutes nach einer Liegezeit von ca. 14 Tagen und ordnungsgemäße Verwertung des Mahdgutes. Ziel ist die Entwicklung von strukturreichem Extensivgrünland (dieser frühe Mahdtermin dient vor allem den nahrungssuchenden Greifvögeln). Sollten wider Erwarten darüber hinaus Obstplantagenflächen beansprucht werden, sind diese in Absprache mit dem Bewirtschafter in den Ausgangszustand zu versetzen und in der gleichen Weise der Boden vorzubereiten und entsprechend dem Ausgangszustand zu begrünen. Begrünung des Folienbeckens nach Aufbringen einer Vegetationsschicht entsprechend den Vorgaben des planenden Ingenieurbüros: Einsaat mit geeigneter, Wechselfeuchte ertragender Wiesenmischung. Zum Ersatz der beanspruchten Ufergehölze in der Bachböschung auf Höhe des Notüberlaufs: Gemäß Darstellung Anpflanzen von Eschen (Fraxinus excelsior) als Hochstämme der Pflanzqualität im Abstand von 5 m, die - in Abstimmung mit dem Erftverband entlang des Notüberlaufs in der Bachböschung stocken können. AM 4 AM 5 AM 6 Ersatzpflanzung im Bereich des vorübergehenden Arbeitsraums nördlich des Notüberlaufs (ca. 15 m), südlich des Notüberfaufs ca. 5 m mittels Schwarz-Erien (Heister) im Abstand von ca. 1 m Rückbau der bisherigen Leitung und der bisherigen Einleitung am Bachufer unter Nutzung der Massen aus dem RRB, soweit möglich Initialpflanzung am Bachufer mit einer Dreiergruppe aus Schwarz-Erien (Heister) und Zulassen der freien Entwicklung im Bereich der ehemaligen Einleitung I Legendi - Bestand ] FM wf6 : Bach, bedingt naturfern (ausgebaut j im Trapezprofil) BE 70 ta: Ufergehölz mit lebensraumtypischen 0 BE o < < h ii Gehölzen > 70% und starkem Baumholz 90 ta 3-5: Baumgruppe aus Obstbaumsprösslingen (Prunus sp.), Jungwuchs bis Stangenholz BF3 90 ta11: Einzelbaum mit starkem Baumholz EE1: Brachgefallenes Intensivgrünland (Wiese) HK4 0q2: Obstplantage mit Niederstamm, mit überwiegend geschlossener Krautschicht bzw. Grünlandvegetation; randlich garnicht HK4 0q2*: Obstplantage ohne Gehölze mit geschlossener Krautschicht bzw. Grünlandvegetation VB 7 stb 3: Unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden n '00y? VF 1: Teilversiegelte Flächen (Schotterweg) VF 0: Vollversiegelte Flächen (Straße) Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes 50 m beidseitig der Bachmitte Abkürzungen: N: Walnuss, W: Weide, hs: Hasel, hol: Holunder, Pf: Pflaume, a: alt blotop consvlllag Dr. Uli«Stößer Grün* Wag 2a, 634» 8inufl, TaL: ' 98 OS M Landespflegerischer Beglettplan mit artenschutzrechtlicher Prüfung für den Bau eines Regenrückhaltebeckens am Ersdorfer Bach in Ersdorf Planinhalt: Maßnahmenplan 5*Z
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