Aufgabenprofil der Ressortbeauftragten für Gender Mainstreaming/Budgeting
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- Josef Fleischer
- vor 6 Jahren
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1 Aufgabenprofil der Ressortbeauftragten für Gender Mainstreaming/Budgeting 1
2 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel Vision Ziele Aufgaben Leitsätze Anhang Rechtsgrundlagen Internationale Grundlagen... 6 Vereinte Nationen... 6 Europäische Union Innerstaatliche Grundlagen Politische Vorgaben - Ministerratsbeschlüsse
3 1. Präambel Gleichstellung bedeutet, dass beide Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens gleichermaßen präsent, kompetent und beteiligt sind. Gender Mainstreaming (GM) ist eine wichtige Strategie auf dem Weg zur Verwirklichung einer Gleichstellung von Frauen und Männern. Eng im Zusammenhang mit Gender Mainstreaming steht Gender Budgeting. Gender Budgeting ist die Anwendung von Gender Mainstreaming im Budgetprozess. Es bedeutet eine gendersensitive Bewertung der Budgets durch Einbringung einer Gender Perpektive in allen Stadien des Budgetprozesses und eine Restrukturierung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben zur Förderung der Geschlechtergleichstellung. Mit dem ersten GM-Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 wurde eine Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming (IMAG GM) eingerichtet, um den politischen und rechtlichen Verpflichtungen Österreichs zur Umsetzung des Gender Mainstreaming auf nationaler Ebene nachzukommen. Entsprechend diesem Regierungsbeschluss ist es Ziel der IMAG GM, den Prozess des Gender Mainstreaming in allen Ressorts auf allen politischen Ebenen zu unterstützen und zu begleiten. Zu den wesentlichen Aufgaben der Arbeitsgruppe gehören der Austausch von Informationen und nachahmenswerten Initiativen in den Ressorts sowie von in- und ausländischen best-practice Beispielen, die Entwicklung von Kriterien für die Umsetzung der Gender Mainstreaming Strategie sowie die Begleitung und Evaluierung laufender Projekte, Maßnahmen und Gesetze hinsichtlich der Anwendung der Gender Mainstreaming Zielsetzungen. Die IMAG GM wurde zuletzt im Jahr 2009 als Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG GMB) neu konstituiert. Die IMAG GMB setzt sich aus Ressortbeauftragten aller Bundesministerien, der Parlamentsdirektion, dem Rechnungshof, der Volksanwaltschaft, dem Verfassungsgerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof, der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und einer Ländervertreterin zusammen. Mit Ministerratsbeschluss vom 5. März 2008 bekannte sich die Bundesregierung neuerlich zur umfassenden Umsetzung des Gender Mainstreaming als Handlungsstrategie für die (Re)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung politischer Prozesse mit dem Ziel, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte, auf allen Ebenen und in allen Phasen durch alle an politischen Entscheidungen beteiligten AkteurInnen einzubringen. Gleichzeitig wurde die Anwendung von zwei im Auftrag der Frauenministerin erstellten Leitfäden zur Umsetzung von Gender Mainstreaming im Rahmen der legistischen Vorhaben und im Bereich der Budgeterstellung bekräftigt. 3
4 Mit 1. Jänner 2009 wurde die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Haushaltswesen als Staatszielbestimmung in der Verfassung (Art. 13 Abs. 3 B-VG) verankert. Zudem tritt der Grundsatz der Wirkungsorientierung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, ab 1. Jänner 2013 als einer der neuen Grundsätze der Haushaltsführung des Bundes (Art. 51 Abs. 8 B-VG) in Kraft. Der Ministerrat hat am 6. September 2011 einen Beschluss zur nachhaltigen Umsetzung von Gender Mainstreaming gefasst und dabei fünf Schwerpunkte festgelegt. Schwerpunkte des 5. GM-Ministerratsbeschlusses sind die strukturelle Verankerung von Gender Mainstreaming in den Ressorts und die nachhaltige Implementierung von Gender Mainstreaming in die Legistik, sowie die Berücksichtigung von Genderaspekten bei Förderungen und öffentlicher Auftragsvergabe. Weitere Handlungsfelder sind die geschlechtsspezifische Datenerhebung in Berichten, Studien und Publikationen der Ressorts und schließlich die verstärkte Information, Schulung sowie Einbeziehung der MitarbeiterInnen in Gender Mainstreaming Projekte. Unterstrichen wurde auch, dass in jenen Bereichen, in denen bereits Erfolge erzielt wurden, wie in der geschlechtergerechten Haushaltsführung oder in der geschlechtergerechten Sprache, die Umsetzung von Gender Mainstreaming konsequent weiterzuführen ist. Die Gender Mainstreaming/Budgeting Beauftragten (GMB-Beauftragten) sind zur Umsetzung von Gender Mainstreaming/Budgeting in ihren Ressorts bestellt. Sie richten ihr Handeln an den Zielen aus, die in den Regierungsbeschlüssen zu Gender Mainstreaming und Gender Budgeting vorgegeben werden. Sie arbeiten auf Basis von Gesetzen, Regierungsbeschlüssen, Erlässen und politischen Aufträgen. 2. Vision Auf dem Weg zur geschlechtergerechten Gesellschaft unterstützen die GMB-Beauftragten die Förderung der Chancengleichheit in Richtung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen, geschlechtergerechten Verteilung der Ressourcen und Chancen und Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens von Frauen und Männern entsprechend ihren persönlichen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Interessen. 3. Ziele Ziel der Tätigkeit der GMB-Beauftragten ist die Berücksichtigung der unterschiedlichen Arbeitsund Lebensbedingungen von Frauen und Männern durch die flächendeckende Umsetzung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in allen Ressorts 4
5 4. Aufgaben Die in die IMAG GMB nominierten GMB-Beauftragten der Ressorts sind im Auftrag ihrer Ressortleitung auf Basis der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen tätig. Sie sind in ihrem Ressort Ansprechpersonen für Gender Mainstreaming/Budgeting und vertreten die Gender Mainstreaming/Budgeting Strategien des Ressorts nach außen (bei Veranstaltungen, im Rahmen der IMAG GMB, im Rahmen einer aktiven Vernetzungsarbeit, durch Präsentation der Ressortaktivitäten auf der Website der IMAG GMB usw.). Sie beraten und unterstützen die Ressortleitung bei der Planung und Umsetzung konkreter Vorhaben und Maßnahmen (durch Anregungen, Vorschläge, Schaffung von Grundlagen) wie z.b. durch Anregung von Studien, Gutachten, Expertisen zu genderrelevanten Fragestellungen der Ressorts. Sie wirken bei der Erstellung von einschlägigen Ressortberichten mit. Sie sensibilisieren in Richtung einer geschlechterdifferenzierten Darstellung von Ergebnissen. Sie geben die einschlägigen Informationen im Ressort weiter. Sie sorgen für den Aufbau von Gender Wissen durch Mitwirkung bei den ressortinternen Fortbildungen und Informationsveranstaltungen sowie bei der Verankerung von GM in der ressortinternen Grundausbildung. Sie nehmen an den Sitzungen der IMAG GMB und an den einschlägigen Fortbildungsseminaren teil. Weiters leiten sie die ressortinternen GM Steuerungsgruppen bzw. nehmen an ihnen teil. Sie unterstützen die geschlechtsspezifische Datenerhebung, -erfassung, - auswertung und darstellung in ihren Ressorts. Sie achten auf einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch. Sie unterstützen die Umsetzung der Gender Mainstreaming Metaziele in den Ressorts. GENDER MAINSTREAMING METAZIELE: Gleiche Teilhabe von Frauen an den Führungspositionen gemessen am Personalstand Förderung zur Hebung der Inanspruchnahme von Karenzzeiten durch männliche Bedienstete Verwendung eines geschlechtergerechten Sprachgebrauchs Integration der GM Strategie in alle legistischen Arbeiten sowie in das Förder- und Berichtswesen Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in allen budgetpolitischen Maßnahmen Bereitstellung notwendiger personeller und finanzieller Ressourcen zur Umsetzung der GM-Handlungsstrategie 5
6 5. Leitsätze Die GMB-Beauftragten agieren innovativ und flexibel, öffentlichkeitswirksam und transparent, initiativ und eigenverantwortlich. 6. Anhang Rechtsgrundlagen Verpflichtungen zur Umsetzung einer effektiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming ergeben sich sowohl aus internationalem als auch aus nationalem Recht Internationale Grundlagen Vereinte Nationen Gender Mainstreaming wurde erstmals auf der Dritten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Nairobi 1985 als neue Strategie der Gleichstellungspolitik vorgestellt und auf der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 als neues Konzept der Gleichstellungsförderung bekräftigt. Völkerrechtlich besonders relevant für Gender Mainstreaming ist die Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW, kurz: Frauenrechtskonvention), die auch von Österreich ratifiziert wurde und somit den Rang eines Gesetzes hat. Die Frauenrechtskonvention umfasst das Gleichstellungsgebot und macht Vorgaben zur Gleichstellung in zahlreichen Lebensbereichen. Europäische Union Mit der Verankerung im Vertrag von Amsterdam (1997, Inkrafttreten 1999) wurde Gender Mainstreaming in das Primärrecht der Europäischen Union aufgenommen. In Artikel 2 ist die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern als eine der Aufgaben der Gemeinschaft festgelegt. Artikel 3, Abs. 2 hält fest, dass in allen gemeinschaftlich geregelten Bereichen (bspw. Handelspolitik, Forschung und technologische Entwicklung, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt) die Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert werden muss. VERTRAG ÜBER DIE EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Artikel 2: Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft (...) die Gleichstellung von Männern und Frauen (...) zu fördern. Artikel 3, Abs. 2: 6
7 Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern Innerstaatliche Grundlagen Österreich hat sich politisch und rechtlich verpflichtet, Gender Mainstreaming und Gender Budgeting umzusetzen. Die nationalen Grundlagen sind das Bundes-Verfassungsgesetz sowie vier Ministerratsbeschlüsse. BUNDESVERFASSUNG Artikel 7 B-VG: Abs. 1: Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen... Abs. 2: Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig. Artikel 13 Abs. 3 B-VG: Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben. Artikel 51 Abs. 8 B-VG: Bei der Haushaltsführung des Bundes sind die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten (in Kraft ab 2013). 7. Politische Vorgaben - Ministerratsbeschlüsse Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 über die Einrichtung der Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming (IMAG GM) Ministerratsbeschluss vom 3. April 2002 über ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung von Gender Mainstreaming für die nächsten Jahre Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 zur Implementierung von Gender Mainstreaming in Fortsetzung der bisherigen Beschlüsse Ministerratsbeschluss vom 5. März 2008 über die Anwendung der Leitfäden für Gender Mainstreaming in der Legistik und für Gender Budgeting. Ministerratsbeschluss vom 6. September 2011 zur nachhaltigen Umsetzung von Gender Mainstreaming 7
8 Weitere Informationen unter oder bei der Geschäftsführung der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting Bundesministerium für Bildung und Frauen Abteilung IV/1 Gleichstellungspolitische Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten Minoritenplatz Wien Tel.: (+43 1) 53115/ Fax: (+43 1) 53109/ vera.jauk@bmbf.gv.at 8
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