Mit diesem Jahresbericht 2015 informieren wir Sie über die Tätigkeit der pro familia Beratungsstelle Peine.

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1 Beratungsstelle Peine Jahresbericht 2015

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3 Mit diesem Jahresbericht 2015 informieren wir Sie über die Tätigkeit der pro familia Beratungsstelle Peine. Der Bericht enthält Informationen über den Landesverband der pro familia Niedersachsen e.v. und über die Beratungsstelle Peine mit ihren Arbeitsschwerpunkten und Besonderheiten. Wir haben vielen Institutionen und Einzelpersonen für die Unterstützung unserer Arbeit zu danken. Hervorheben möchten wir das Land Niedersachsen vertreten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, sowie den Landkreis Peine, ohne deren finanzielle Zuwendungen unsere Arbeit nicht möglich wäre.

4 Inhaltsübersicht: Informationen über die Beratungsstelle...1 Unser Team...2 Leitbild des pro familia Landesverbandes Niedersachsen e.v....3 Einleitende Worte... 4 Beratungsangebote jähriges Jubiläum...6 Büro- und Verwaltung...7 Recht auf Sexualaufklärung Beratungsbörse an der IGS Schwanger und die Welt steht Kopf. 11 Kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen...12 Pille danach rezeptfrei erhältlich...13 ElterngeldPlus Sexualpädagogische Gruppenveranstaltungen 15 Beratungen...16 Statistik Öffentlichkeitsarbeit...20 Informationen über den Träger...21

5 GRÜNDUNG: November 1978 in Peine ANSCHRIFT: Bahnhofstr Peine TELEFON: FAX: peine@profamilia.de BÜROZEITEN UND ANMELDUNG: Montag Uhr Dienstag-Freitag Uhr Termine nach Vereinbarung Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um telefonische Anmeldung während der oben genannten Zeiten. FINANZIERUNG: SPENDENKONTO: Landkreis Peine Land Niedersachsen Spenden und andere Mittel Kreissparkasse Peine IBAN: DE BIC: NOLADE21PEI FORTBILDUNG: Bundes- und Landesverband der pro familia bieten allen Mitarbeiterinnen berufs- und aufgabenspezifische Fortbildungskurse an. Daneben werden Fortbildungsangebote anderer Träger in Anspruch genommen. Um die Qualität der Arbeit zu gewährleisten, sind alle Mitarbeiterinnen im Beratungsbereich verpflichtet, an einer Supervision teilzunehmen. Seite 1

6 Mitarbeiter/innen: Karin Meinecke Dipl. - Sozialpädagogin, Ehe-Familien-Lebensberaterin, Sexualberatung (DGfS) Leiterin der Beratungsstelle 19,25 Wochenstunden Anne Henken Dipl. - Sozialpädagogin, Systemische Beraterin 6 Wochenstunden Peggy Bellmann Sozialpädagogin, B.A. 10 Wochenstunden Alexandros Pavlidis-Nasogga Dipl. - Sozialpädagoge, Systemischer Berater 8 Wochenstunden Yvonne Beate Wollny Bürokauffrau 18 Wochenstunden Marion Ehlers Raumpflegerin 2 Wochenstunden Martin Poss Supervisor v.l. Karin Meinecke, Peggy Bellmann, Alexandros Pavlidis-Nasogga, Anne Henken, Yvonne Beate Wollny Seite 2

7 Leitbild des pro familia Landesverbandes Niedersachsen e.v. pro familia steht für selbstbestimmte Sexualität pro familia ist ein unabhängiger Fachverband für selbstbestimmte Sexualität, Partnerschaft und Familienplanung. pro familia ist über die International Planned Parenthood Federation (IPPF) weltweit mit anderen Familienplanungsorganisationen vernetzt. pro familia vertritt ein Menschenbild in dessen Mittelpunkt Freiheit, Würde, Selbstverantwortung und gegenseitige Achtung stehen. pro familia bietet qualifizierte Information, Beratung, Prävention und sexualpädagogische Bildung an und unterstützt Ratsuchende darin, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. pro familia setzt sich ein für die rechtliche und politische Gleichberechtigung verschiedener Lebensformen, Geschlechter und sexueller Identitäten, unabhängig von der sozialen und kulturellen Herkunft. pro familia setzt sich ein für eine Gesellschaft, in der psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt verurteilt wird und alles dafür getan wird, um Gewalt zu verhindern. pro familia arbeitet auf der Grundlage der sexuellen und reproduktiven Menschenrechte und tritt für deren Verwirklichung ein, besonders für das Recht auf optimale medizinische und psychosoziale Versorgung das Recht auf qualifizierte Beratung und Information das Recht auf freie und informierte Entscheidung das Recht, sich frei zu entscheiden, ob und in welcher Lebenssituation Kinder erwünscht sind das Recht, sich selbstbestimmt für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden zu können. Seite 3

8 Liebe Leser*innen, Wir freuen uns sehr, Ihnen / Euch den Jahresbericht 2015 vorlegen zu können! pro familia ist eine gemeinnützige, konfessionell und parteipolitisch unabhängige Organisation. Die Peiner Beratungsstelle erhielt 2015 eine staatliche Förderung durch das Land Niedersachsen als eine anerkannte Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und eine kommunale Förderung durch den Landkreis Peine. Das Team der Beratungsstelle berät Jugendliche und Erwachsene in Einzel-, Paar -, und Gruppengesprächen zu allen Fragen und Problemen, die mit Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität zusammenhängen. Wir begleiten in oft komplexen, schwierigen Lebenssituationen und unterstützen bei der Suche nach geeigneten Lösungswegen. Auf Wunsch ist eine anonyme Beratung möglich. Die Berater*innen stehen alle unter Schweigepflicht. Wie immer können Sie in dem vorliegenden Jahresbericht etwas über unsere inhaltliche Arbeit erfahren, sowie Informationen aus unserer Statistik entnehmen. Darüber hinaus können Sie sich auf unserer Homepage über unsere Arbeit informieren. Die Übersendung des Jahresberichtes bietet auch die Gelegenheit, sich für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu bedanken. Ein Dank an den Landkreis für die kommunale Förderung, ohne die unsere Arbeit nicht möglich wäre. Weiterhin konnten wir uns durch eine Beihilfe des Paritätischen einiges an Literatur und Materialien kaufen. Vielen Dank! Wir möchten, dass jeder Mensch unabhängig von der finanziellen Situation Informationen, Beratung und Bildung in Anspruch nehmen kann. Um das weiterhin gewährleisten zu können, sind wir auf Unterstützung angewiesen. Daher freuen wir uns über jede Spende! IBAN: DE Karin Meinecke Stellenleitung Seite 4

9 Das Beratungsangebot für Einzelne, Paare und Gruppen Schwangerschaft und Geburt Beratung vor, während und nach der Geburt Informationen und Beratung zu sozialen, finanziellen und gesetzlichen Hilfen Wir begleiten im Einzelfall auch zu den Ämtern, vermitteln die Zusammenarbeit mit Familienhebammen, Sozialpädagogischer Familienhilfe, u. ä. Hilfeeinrichtungen Antragstellung bei der Stiftung Mutter und Kind Schwangerschaftskonfliktberatung nach 218/219 StGB Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch Beratung zur vertraulichen Geburt Familienplanung und Gesundheit Beratung zu Verhütungsmethoden und der Pille danach Gesundheitliche Fragen: Sterilisation, sexuell übertragbare Krankheiten, Wechseljahre, Kinderwunsch * Sexual- und Partnerschaftsberatung Beziehungsprobleme und Konflikte, Krisen Sexuelle Probleme: Lustlosigkeit, Erektionsstörungen, vorzeitiger Samenerguss, Vaginismus Trennung und Scheidung * Sexualpädagogische Angebote schulische und außerschulische Veranstaltungen zu Themen wie Liebe, Partnerschaft, Verhütungsmittel, Sexualität usw. Fortbildungen und Informationsveranstaltungen für Multiplikator*innen Elternabende in Kita s und Schulen zum Thema Sexualität * Familienrechtliche Beratung Jeden ersten Mittwoch im Monat bieten wir eine familienrechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt an. * Für diese Beratungen erheben wir einen Kostenbeitrag. Seite 5

10 50 jähriges Jubiläum des Landesverbandes Am 15. Juli 2015 feierten rund 150 geladene Gäste aus ganz Niedersachsen das 50 jährige Jubiläum des pro familia Landesverband Niedersachsen im Alten Rathaus in Hannover wurde der Verein gegründet und 1965 der Landesverband Niedersachsen. In dieser Zeit begannen die Beratungen als Ärztliche Beratungsstunden für Jugendliche und Erwachsene zu allen Fragen des Sexualverhaltens und der Geburtenregelung. Inzwischen berät die pro familia Niedersachsen in 19 Beratungsstellen und 6 Außenstellen jedes Jahr Menschen rund um die Themen Familienplanung, Schwangerschaft, Partnerschaft und Sexualität. Hinzu kommen rund Onlineberatungen. Mit uns können Sie reden - und das seit 50 Jahren! Begleitet wurde das Jubiläum von mitreißender Musik, leckerem Essen und von einer Bildershow, die die Geschichte der pro familia Niedersachsen aufzeigte. Eine Ausstellung mit sieben Postern zeigte den Werdegang und die Entwicklung jedes Jahrzehnts der letzten 50 Jahre. In insgesamt drei Talkrunden führte Travestiekünstlerin Lilo Wanders Gespräche mit Mitarbeiter*innen der pro familia Beratungsstellen über Paar- und Sexualberatung, die sexualpädagogische Arbeit und die Schwangerenberatung und zeigte damit die Vielfalt unserer Arbeit auf. In der Talkrunde zur sexualpädagogischen Arbeit saßen Peggy Bellmann und Alexandros Pavilidis-Nasogga aus der Peiner Beratungsstelle mit Lilo Wanders zusammen. Hier ging es um den Ablauf und den persönlichem Eindruck sexualpädagogischer Veranstaltungen mit Schüler*innen und um den Schwerpunkt der sexuellen Vielfalt. Seite 6

11 Büro- und Verwaltung Während der Öffnungszeiten bin ich in der Regel die Erste Anlaufstelle für Klient*innen, die unterschiedliche Anliegen haben. Meine Aufgabe ist es Termine zu einem Beratungsgespräch und verschiedene Informationen an die Ratsuchenden weiter zu geben, hilfreich zu unterstützen und gegebenenfalls beratend zur Seite zu stehen. Dringende Termine wie z. B. Schwangerschaftskonfliktberatungsgespräche werden aus zeitlichen Gründen in der Regel so schnell wie möglich vergeben. Termine für Schwangerschaftsberatung, Paar- und Sexualberatung, und sexualpädagogische Angebote werden im Terminkalender bei den jeweiligen Berater*innen nach Dringlichkeit eingetragen. Wenn das Telefon klingelt und in diesem Moment auch Klienten persönlich vor der Tür stehen, dann haben persönliche Kontakte Vorrang. Eingehende Telefonate nehme ich kurz an und notiere mir von dem Klienten oder der Klientin die Telefonnummer damit diese zurückgerufen werden können. Meine Aufgabe ist auch alle Büro- und Verwaltungsarbeiten sowie die Eingabe der Statistikbögen, Pflege der Internetseite, Kassenbericht / Bankbericht usw. zu erledigen. Außerdem nehme ich regelmäßig an Supervisionen, Fachgruppentreffen, Fortbildungen und Regionaltreffen teil. Yvonne Beate Wollny Seite 7

12 Die Umsetzung der sexuellen und reproduktiven Rechte am Beispiel der sexualpädagogischen Arbeit Das Recht auf Sexualaufklärung Jeder Mensch hat das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität unter Anerkennung der Rechte des Anderen. Dieses Recht ist in vielen nationalen und internationalen Dokumenten festgehalten. Es ist Teil des Gesamtkonzepts der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte, das auf der Weltbevölkerungskonferenz 1994 in Kairo verabschiedet wurde. Sexualaufklärung ist ein Aspekt des schulischen Bildungsauftrags und ein fester Bestandteil in den schulischen Curricula. Kinder und Jugendliche haben demnach das Recht auf eine altersgemäße Sexualaufklärung. Ein Schwerpunkt von pro familia, dem führenden Verband zu Sexualität, Partnerschaft und Familienplanung in Deutschland, ist der Bereich Sexualpädagogik. Die Arbeit der pro familia Sexualpädagoginnen und -pädagogen beruht auf der Erklärung Sexuelle Rechte der International Planned Parenthood Federation (IPPF) und hat einen direkten Bezug zu den Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen. Die IPPF formulierte 2009 in Artikel 8 ihrer Erklärung Sexuelle Rechte : Alle Menschen haben grundsätzlich und gleichberechtigt das Recht auf Bildung und Information sowie auf umfassende Sexualerziehung und Informationen, die notwendig und nützlich sind, um das volle Bürgerrecht und die Gleichstellung im privaten, öffentlichen und politischen Bereich in Anspruch nehmen zu können. Auch der 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) bekräftigt den Anspruch auf Informationen über Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung. pro familia orientiert sich an den Standards der Sexualaufklärung, die die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA ausgearbeitet haben. Zu diesen Grundsätzen, auf denen eine ganzheitliche und umfassende Sexualpädagogik basieren soll, gehört, dass sie sich eindeutig an der Gleichstellung der Geschlechter, an Selbstbestimmung und Anerkennung der Vielfalt orientiert. Eine rechtebasierte Sexualaufklärung betrachtet Sexualität ganzheitlich, im Kontext sozialer sowie emotionaler Entwicklung und ist mehr als reine Wissensvermittlung. Sie hat das Ziel, Kinder und Jugendliche ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechend mit den Informationen, Werten und Kompetenzen auszustatten, die sie für eine selbstbestimmte Sexualität brauchen. Eine umfassende Sexualaufklärung ist wissenschaftsbasiert, informativ und partizipativ und fördert die (sexuelle) Selbstbestimmung sowie den Schutz vor (sexueller) Gewalt. Sie hilft Heranwachsenden, eine positive Einstellung zur eigenen Sexualität sowie Verantwortungsbewusstsein für sich und das Gegenüber zu entwickeln. Seite 8

13 Sexualpädagogische Arbeit respektiert die individuellen Rechte und Grenzen von Kindern und Jugendlichen und bezieht sie in ihre Arbeit mit ein. Das Wissen um die eigenen Rechte befähigt junge Menschen dazu, diese wahrzunehmen und einzufordern. Eine umfassende Sexualaufklärung ist als gesamtgesellschaftlicher Prozess zu verstehen. Sexuelle Bildung und eine altersgemäße Sexualpädagogik ist Aufgabe der ganzen Gesellschaft und sollte Institutionen wie Schulen, medizinische Einrichtungen, die Jugendarbeit und Eltern mit einbeziehen. Die sexualpädagogischen Angebote der pro familia-fachkräfte unterstützen Eltern bei der sexuellen Bildung ihrer Kinder. Eine ganzheitliche Sexualaufklärung soll Heranwachsende befähigen, selbstbewusst in unserer demokratischen Gesellschaft zu leben und zu agieren. Damit dies gelingt, braucht es die Zusammenarbeit aller Beteiligten, aber auch die Rücksichtnahme auf die Rechte und die altersgerechten Bedürfnisse der jungen Generation. Seite 9

14 Beratungsbörse an der IGS Einmal im Jahr veranstaltet die IGS Vöhrum sowie das Schulzentrum Ilsede eine Beratungsbörse für den achten Jahrgang. Das verspricht für mich immer einen turbulenten Vormittag in einer der beiden Schulen, mit vielen Schüler*innen zu werden. Die Sozialarbeiter*innen der Schule haben für diesen Tag viele Beratungsstellen und Institutionen eingeladen, wie z.b. : Kinderschutzbund, Polizei, Gesundheitsamt, Heckenrose, Lukas-Werke, Jugendamt, Kiss, Arcus, Beratungslehrer, Erziehungsberatungsstelle, 2. Chance. In der Aula bzw. Sporthalle verteilt sitzen die Vertreter*innen der Einrichtung an einem Tisch mit viel Infomaterial. Die Schüler*innen haben sich in kleine Gruppen von 3-7 Leuten aufgeteilt und bekommen zwei Fallbeispiele. Als erstes müssen sie sich überlegen, zu welcher Einrichtung sie mit diesem Problem gehen würden. Wenn sie das getan haben, gehen sie zu dem entsprechenden Tisch. Einige Fallbeispiele: - Mein Freund sagt, wenn ich ihn wirklich liebe, muss ich mit ihm schlafen. Aber eigentlich will ich das nicht. - Wenn wir nach dem Sport duschen, kommt oft ein Mann in die Duschen und tut so, als wenn er etwas repariert. Dabei glotzt er uns ständig an, das gefällt mir gar nicht. - Meine Freundin ist schwanger, ihre Eltern dürfen das nicht wissen. Was können wir machen? - Ich weiß nicht, warum ich jetzt Ärger bekomme, der Pornofilm auf meinem Handy ist doch nicht so schlimm, den haben alle aus meiner Klasse. (Schüler, 14 Jahre) Welches sind die zwei pro familia Themen? Auch für die Schüler*innen nicht so ganz einfach!! Sind sie in der richtigen Einrichtung angekommen, geht es darum, gemeinsam zu überlegen, worum es geht, wie es weitergehen könnte und wer helfen oder unterstützen könnte. Danach haben sie einen Fragebogen zur Einrichtung auszufüllen. Hier geht es um Angaben wie: Ort, Öffnungszeiten, Wer kann kommen, Schweigepflicht, Welche Ausbildung haben die Leute dort, braucht man einen Termin und wie bekommt man den, muss man etwas bezahlen. Wenn beide Fallbeispiele bearbeitet sind und die Gruppen oder auch Einzelne noch Zeit haben, besteht die Möglichkeit zu einer Einrichtung eigener Wahl zu gehen, um Fragen zu stellen oder Informationen zu bekommen. Erfreulicherweise wird dieses immer gern in Anspruch genommen! Aus meiner Erfahrung und Sicht ist die Beratungsbörse eine super Möglichkeit, die Peiner Beratungslandschaft Jugendlichen in dieser Breite ganz konkret aufzuzeigen. Es ist für mich jedes Mal wieder ein wertvoller Tag, den ich gern mitgestalte. Karin Meinecke Seite 10

15 Schwanger und die Welt steht Kopf Bilanz nach einem Jahr Vertrauliche Geburt Um Schwangeren mit Wunsch nach Anonymität noch besser zu helfen, trat am 1.Mai 2014 das Gesetzt zum Ausbau der Hilfen zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft. Ziel der vertraulichen Geburt ist es, die für Mütter wie Kinder riskanten heimlichen Geburten ohne medizinische Betreuung zu vermeiden und zu verhindern, dass Neugeborene ausgesetzt oder sogar getötet werden. Hinzu kommt die Sicherung der Rechte der Kinder, indem Regelungen zur Kenntnis der Herkunft getroffen wurden. Nach einem Jahr konnte festgestellt werden, dass die Regelung zur vertraulichen Geburt deutschlandweit von 95 Frauen in Anspruch genommen wurde. Ebenso wurde das Hilfetelefon Schwangere in Not gut angenommen. Seit Mai 2014 wurden dort 4200 qualifizierte Beratungsgespräche geführt. Durch Umfragen wurde jedoch festgestellt, dass nur die Hälfte aller Frauen wissen, dass sie ein Recht auf Beratung für alle Situation rund um die Schwangerschaft haben. Deshalb entwickelte das Bundesfrauenministerium eine Kampagne, um verstärkt über die vielfältigen Möglichkeiten der Schwangerschaftsberatung zu informieren: Schwanger und die Welt steht Kopf Quelle: vertrauliche Geburt In unserer Beratungsstelle gab es 2015 keine Anfrage zur vertraulichen Geburt. Mit Frau Bellmann und Frau Meinecke stehen zwei qualifizierte Personen Ratsuchenden zur Verfügung. Seite 11

16 Kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen Öffentliche Bundestagspetition von pro familia Menschen mit geringem Einkommen können sich Verhütung oft nicht leisten. pro familia fordert deshalb, dass die Kosten von Verhütungsmitteln für Menschen, die wenig Geld haben, übernommen werden. Eine bundesweit gültige Gesetzesänderung ist dringend notwendig Mehrere aktuelle Studien belegen, dass immer mehr Frauen auf unsichere Methoden ausweichen oder gar nicht verhüten, weil das Geld für Pille oder Spirale nicht reicht. Einzelne Kommunen haben das Problem erkannt und Projekte zur Kostenübernahme ins Leben gerufen. Bei schlechter Haushaltslage sind sie allerdings sofort wieder vom Tisch. Das Recht auf Familienplanung muss aber für alle gelten, ob arm oder reich, ob in Flensburg oder in Kempten. Für die Vereinten Nationen ist Familienplanung ein Menschenrecht Die Vereinten Nationen haben auf der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo 1994 festgeschrieben, dass alle Frauen und Männer das Recht auf ungehinderten Zugang zu möglichst sicheren, verträglichen und erschwinglichen Verhütungsmethoden haben müssen. Und in Deutschland? Bis 2004 gab es im Sozialgesetz eine sogenannte Hilfe zur Familienplanung. Das Sozialamt übernahm die Kosten für Verhütungsmittel, die der Arzt oder die Ärztin verschrieb. Durch die Hartz-IV-Gesetzgebung ist diese Möglichkeit weggefallen. Betroffen sind Frauen und Männer, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten. Anstatt dass die die realen Kosten übernommen werden, bekommen die Menschen seit 2004 einen Regelsatz, der eine Pauschale für den Posten Gesundheitspflege von 17 Euro enthält. Der Gesetzgeber hält es für vertretbar, dass Hartz-IV Empfänger/Innen in anderen Bereichen sparen, falls diese Pauschale nicht ausreicht, um neben allen anderen benötigten nicht verschreibungspflichtigen Arznei- und Heilmitteln, zum Beispiel Kopfschmerztabletten und Heuschnupfenmitteln, die Pille zu bezahlen. Der Hartz IV Regelsatz für einen Erwachsenen beträgt derzeit 399 Euro pro Monat. Seite 12

17 Eine monatliche Pillenpackung kostet zwischen 4,50 Euro und 22 Euro, der Verhütungsring 16 bis 22 Euro pro Monat. Spiralen und Implantate sichern die Verhütung für mehrere Jahre und sind auf lange Sicht kostengünstiger. Die einmaligen Kosten von 300 bis 400 Euro können Hartz-IV-Empfängerinnen aber nicht aus dem Regelsatzbetrag bestreiten. Auch die alleinerziehende Studentin mit BAföG, der Azubi mit Bundesausbildungsbeihilfe sowie Menschen, die Wohngeld erhalten, können Verhütungsmittel oft nicht mehr bezahlen. Eine Sterilisation, die 400 bis 800 Euro kostet, ist für Männer und Frauen mit geringem Einkommen überhaupt nicht umsetzbar. Menschen mit wenig Geld brauchen eine Kostenübernahme. Die Politik muss eine Lösung finden, die in ganz Deutschland gilt. Sie spart am falschen Ende, wenn sie zulässt, dass Menschen aus Geldnot auf Verhütung verzichten. Pille danach* ist nun auch in Deutschland rezeptfrei erhältlich Pille vergessen, Kondom gerissen es gibt viele Gründe, warum nach einer sexuellen Begegnung plötzlich die Sorge um eine ungewollte Schwangerschaft im Raum steht. Oft passiert dies am Abend oder am Wochenende. Zum Glück bedeutet das nun keinen Hindernislauf mehr, um die Pille danach zu bekommen, denn sie ist seit 15. März 2015 auch in Deutschland rezeptfrei erhältlich. Mit dieser neuen Regelung wird es für Frauen künftig deutlich leichter, die Pille danach mit möglichst wenig Zeitverzögerung einnehmen zu können. Für Frauen unter 20 Jahren übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Pille danach, wenn sie ein Rezept vorlegen. Alle anderen erhalten die Pille nach Beratung gegen Barzahlung in der Apotheke. *mit Wirkstoffen Ulipristalacetat und Levonorgestrel Seite 13

18 Neuerungen beim Elterngeld Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 1. Januar Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, neue Möglichkeit bekommen. Folgend ein kurzer Überblick: Elternzeit kann von beiden Elternteilen (auch gleichzeitig) bis zu 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Eine Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden ist möglich. Elterngeld ist abhängig vom erzielten Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt. Eltern, die nicht erwerbstätig waren (z.b. Student*innen, Schüler*innen, Hausfrauen / männer) erhalten den monatlichen Mindestbetrag von 300,- (Basiselterngeld) oder 150,- (ElterngeldPlus). Eltern können Elterngeldmonate untereinander aufteilen. Das Basiselterngeld beträgt 65 bis 100 Prozent ihres Gehaltes vor der Geburt maximal jedoch 1.800,-. Das ElterngeldPlus ist mit dem Basiselterngeld kombinierbar und beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes bei doppelter Laufzeit. Teilzeitarbeit ist auch bei Bezug von Elterngeld oder ElterngeldPlus möglich es erfolgt eine Anrechnung. Arbeiten beide Eltern 4 Monate lang gleichzeitig h/woche, bekommen sie einen Partnerschaftsbonus mit 4 ElterngeldPlus-Monaten, das gilt auch für Alleinerziehende. Informationen: Diese neuen Regelungen zum Elterngeld haben sich unmittelbar in unserem Arbeitsalltag bemerkbar gemacht. Die Anfragen zu einer sozialrechtlichen Beratung sind deutlich gestiegen, da die Unterstützungsangebote für Schwangere sehr vielfältig sind und immer komplexer werden. Quelle: Publikationsverband der Bundesregierung Seite 14

19 Sexualpädagogische Gruppenveranstaltungen 2015 Themenschwerpunkte waren: - Aufgaben und Ziele von pro familia - Sexuelle Entwicklung / Pubertät - Verhütung / Familienplanung - das erste Mal - Untersuchung bei der Frauenärztin - Selbstbefriedigung - Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch - Pornografie - Geschlechtskrankheiten - sexuelle Identitäten - Freundschaft / Partnerschaft / Sexualität - Geschlechterrolle - Sexuelle Grenzverletzungen -Beratung für Jugendliche: Realschule Hauptschule Gesamtschule Förderschule Lebenshilfe Burgdorf andere Veranstaltungen 59 Gruppenveranstaltungen und 592 Teilnehmer*innen Seite 15

20 Beratungen 2015 (Anzahl der Beratungen und Beratungsanlässe) Anzahl der Beratungen: 898 Neuaufnahmen: 645 Folgesitzungen im laufenden Jahr: 253 Beratungsanlass: 1) Beratung nach 5 und (Schwangerschaftskonfliktberatung) SchKG 2) Beratung gemäß 2a SchKG 1 (Beratung nach auffälligem pränataldiagnostischem Befund) 3) Beratung zu Schwangerschaft allgemein 2 SchKG, 483 Beratung über soziale Hilfen bei Schwangerschaft Beratung zu Bundes/-Landesstiftung Hilfe bei Inanspruchnahme sozialer Leistungen Familienplanung 4) Psychosoziale Beratung nach 2 SchKG 255 und Sexualberatung 5) Sexualpädagogische Gruppenarbeit nach 2 SchKG 59 Psychosoziale Beratung nach 2 SchKG 255 Beratungen zur Schanwagerschaft allegmein 2 SchKG 483 Sexualpädagogische Gruppenarbeit 57 Neuaufnahmen 645 Folgesitzungen 253 Anzahl der Beratungen 898 Beratungen nach 5 und Seite 16

21 Zusätzliche statistische Angaben der Schwangerschaftskonfliktberatungen 2015 Bereich: 5 und 6 SchKG ( 219 STGB) Derzeitige Lebenssituation Anzahl alleinlebend ohne Kind(er) mit Kind(ern) in ehelicher Gemeinschaft ohne Kind(er) mit Kind(ern) 3 32 in nicht ehelicher Gemeinschaft lebend ohne Kind(er) mit Kind(ern) bei Eltern / Elternteil lebend ohne Kind(er) mit Kind(ern) 6 0 keine Angaben 3 Staatsangehörigkeit Anzahl Deutschland 90 andere Länder 10 keine Angaben 2 Alter der Klientin 2 SchKG unter 14 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre und älter 14 keine Angaben 0 Erwerbssituation Anzahl Vollzeit erwerbstätig 14 Teilzeit erwerbstätig 23 Arbeitslos gemeldet 18 in Schul- oder Berufsausbildung / Studium 19 sonstige nicht erwerbstätige 4 sonstiges 13 keine Angaben 11 Seite 17

22 Einkommenssituation der Ratsuchenden Anzahl Anzahl der Personen, die Leistungen nach dem SGBII, III oder XII oder dem Asylbewerbergesetz erhielten 23 Anzahl der Personen, die zusätzlich zum Erwerbseinkommen / sonstigem Einkommen Leistungen nach SGBII, III, XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten 2 keine Angaben 77 Verhütung Anzahl (1) Anzahl der Frauen, die nicht verhütet haben 11 Anzahl der beratenen Frauen, die trotz Verhütung schwanger geworden sind (2) Medikamentöse Verhütung 9 (3) Mechanische Verhütung 11 (4) Natürliche Verhütung 1 (5) keine Angaben 70 Seite 18

23 Zusätzliche statistische Angaben der Schwangerschaftskonfliktberatungen 2015 Bereich: 2 SchKG Derzeitige Lebenssituation Anzahl alleinlebend ohne Kind(er) mit Kind(ern) in ehelicher Gemeinschaft ohne Kind(er) mit Kind(ern) in nicht ehelicher Gemeinschaft lebend ohne Kind(er) mit Kind(ern) bei Eltern / Elternteil lebend ohne Kind(er) mit Kind(ern) 74 4 keine Angaben 5 Staatsangehörigkeit Anzahl Deutschland 597 andere Länder 137 keine Angaben 2 Alter der Klientin 2 SchKG unter 14 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre und älter 168 keine Angaben 0 Erwerbssituation Anzahl Vollzeit erwerbstätig 90 Teilzeit erwerbstätig 120 Arbeitslos gemeldet 160 in Schul- oder Berufsausbildung / Studium 43 sonstige nicht erwerbstätige 212 sonstiges 86 keine Angaben 25 Einkommenssituation der Ratsuchenden Anzahl Anzahl der Personen, die Leistungen nach dem SGBII, III oder XII oder dem Asylbewerbergesetz erhielten 321 Anzahl der Personen, die zusätzlich zum Erwerbseinkommen / sonstigem Einkommen Leistungen nach SGBII, III, XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten 55 keine Angaben 360 Seite 19

24 Öffentlichkeitsarbeit und Arbeitsgruppen Regional Fachbeirat Prävention des Landkreises Arbeitskreis des Fachbeirates: - Arbeitskreis Elternschaft lernen Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Arbeitskreis Frühe Hilfen Treffen der Schwangerenberaterinnen der Beratungsstellen aus Peine Versendung des Jahresberichtes Verteilung von Flyern zum sexualpädagogischem Angebot Arbeitsgruppen / Arbeitskreise vom pro familia Landesverband Stellenleiter*innentagung Arbeitskreis Sexualität und Behinderung Arbeitskreis Schwangerschaft / Schwangerschaftskonflikt / Familienplanung Arbeitskreis Sexualpädagogik Fachgruppe Paar- und Sexualberatung Fachgruppe Erstkontakt / Verwaltung Fachgruppe Jungen und Männer Seite 20

25 Landesverband Niedersachsen e. V. Lange Laube 14, Hannover INFORMATIONEN ÜBER DEN TRÄGER Die pro familia, Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung, Landesverband Niedersachsen e.v. mit Sitz in Hannover, ist Träger aller pro familia- Beratungsstellen in Niedersachsen und der Onlineberatung (Sexualpädagogischer Arbeitskreis). ANSCHRIFT: Lange Laube Hannover Telefon: (0511) Fax: (0511) BANKVERBINDUNG: Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE BIC: BFSWDE33HAN VORSTAND (bis 10/2015): Prof. Dr. Heike Fleßner Vorsitzende Annette Peters stellv. Vorsitzende Erika Huxhold Schatzmeisterin Hannelore Mücke-Bertram Schriftführerin Christian Tesche Beisitzer VORSTAND (ab 11/2015): Prof. Dr. Heike Fleßner Vorsitzende Annette Peters stellv. Vorsitzende Hannelore Hintz-Oppelt Schatzmeisterin Hannelore Mücke-Bertram Schriftführerin Christian Tesche Beisitzer Christina Müller-Matysiak Besitzerin GESCHÄFTSFÜHRUNG: Andreas Bergen (bis 11/2015) GESCHÄFTSFÜHRUNG: Uta Engelhardt (ab 12/2015) GESCHÄFTSSTELLE: Assistenz d. Geschäftsführung Claudia Igney Sekretariat / Verwaltung Birgit Lehmann-May Buchhaltung Claudia Holzki Lohnbuchhaltung Katrin Strömer/Monika Dejewska-Mucha Verwaltung Beate Hasse Fachbereichsleitung Fachbereichsleitung Hildegard Müller Silke Wendland Seite 21

26 Landesverband Niedersachsen e. V. Lange Laube 14, Hannover GRÜNDUNG UND ORGANISATION: pro familia wurde 1952 gegründet. Die rechtlich selbstständigen Landesverbände haben sich auf Bundesebene zusammengeschlossen und bilden gemeinsam den pro familia - Bundesverband als eingetragenen Verein. pro familia gehört dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. an. LANDESVERBAND NIEDERSACHSEN: Der Landesverband Niedersachsen e.v. wurde 1965 als rechtlich selbständiger Verein ins Leben gerufen. Er ist gem. 51 AO als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. In Niedersachsen werden 19 Beratungsstellen mit 6 Außenstellen sowie das Projekt Onlineberatung unterhalten. BESCHÄFTIGTE: STATISTIK: 125 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beratungen gem. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz Beratungen gem. 5 u. 6 bzw. 2a SchKG Gruppenberatungen (Schulklassen-, Multiplikatorenarbeit) 440 Allg. Ehe-, Familien- und Lebensberatungen Die Schwerpunkte der Beratungsanlässe waren Schwangerschaft, ungewollte Schwangerschaft, Familienplanung, Sexualität und Partnerschaft sowie Hilfe bei Inanspruchnahme sozialer Leistungen. Online Beratung: Über die Online Beratung wurden im Jahr Anfragen beantwortet, davon Anfragen von Frauen, 527 Anfragen von Männern (211 ohne Geschlechtsangabe). Das Angebot richtet sich vorwiegend an Jugendliche im Alter bis 21 Jahre. ERREICHBARKEIT UNSERER BERATUNGSSTELLEN: Unsere Beratungsstellen sind nach den Anerkennungsrichtlinien für Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mindestens an zwei Tagen der Woche geöffnet. Darüber hinaus verfügen alle Beratungsstellen über einen telefonischen Anrufbeantworter. Seite 22

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