für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 11

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1 AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 11 Allgemeinverfügung; Anordnung von 189 HHS 2016 Stadt Mellrichstadt 190 Schutzmaßregeln gegen die Varroatose HHS 2016 Bauhofgemeinschaft Hohenroth 191 HHS 2016 Schulverband Hohenroth 193 Salz Schönau a. d. B. HHS 2016 Schulverband Salz 195 HHS 2016 AZV Streu-Saale 198 Flurbereinigungsverfahren Großbardorf 3, Gemeinde Großbardorf Bekanntmachung und Ladung zur Vorstandssitzung Flurbereinigungsverfahren Birnfeld, Markt Stadtlauringen, Landkreis Schweinfurt Bekanntmachung und Ladung zur Teilnehmerversammlung Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zum Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser für die Lochmühlquelle, die Wörthquelle und die Mittelmühlquelle durch den Wasserzweckverband Mellrichstädter Gruppe Öffentliche Auslegung des Managementplanes für das Natura 2000-Gebiet Bundorfer Wald und Quellbäche der Baunach durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a. d. Saale 200 Flurbereinigungsverfahren Trappstadt 2, Markt Trappstadt Bekanntmachung und Ladung zur Vorstandssitzung 202 Bekanntmachung über die Vergabe der Anschrift für die Biogasanlage Herbstadt, Gemeinde Herbstadt 205 Vollzug der Wassergesetze; Ökologischer Ausbau und Anlage eines Wassererlebnisraums an der Bahra in der Gemeinde Oberstreu 207 Öffentliche Auslegung des Managementplanes für das Natura 2000-Gebiet Bundorfer Wald und Quellbäche der Baunach durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i. Gr Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Landratsamt Rhön-Grabfeld, Spörleinstraße 11, Bad Neustadt a. d. S.

2 Anordnung von Schutzmaßregeln gegen die Varroatose Gem. 15 Abs. 2 der Bienenseuchen-Verordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2738) erlässt das Landratsamt Rhön-Grabfeld folgende Allgemeinverfügung: 1. Zum Schutz gegen die Varroatose wird angeordnet, dass im Jahre 2016 alle Bienenvölker im Landkreis Rhön-Grabfeld nach Trachtende gegen Varroamilben zu behandeln sind. 2. Zur Bekämpfung der Varroatose dürfen nur arzneimittelrechtliche Mittel (z.b. Bayvarol, Perizin, Api Life Var, Apiguard, Thymovar, Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 % (m/v) ad us. vet., Ameisensäure 60 % ad us. vet. (Formivar), Milchsäure 15 % ad. us. vet.) verwendet werden. 3. Die Behandlung ist gemäß den Angaben des Arzneimittelherstellers durchzuführen. 4. Der Einsatz apotheken- oder verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist in ein Bestandsbuch gemäß 4 der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, einzutragen. Bad Neustadt a. d. Saale, Landratsamt Rhön-Grabfeld gez. Helfrich Oberregierungsrat

3 Stadt Mellrichstadt IV/ Go/Her Mellrichstadt, Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Mellrichstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat Mellrichstadt hat am 2. Juni 2016 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft. Die Haushaltssatzung wird durch Niederlegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt (Hauptstraße 4, Zimmer-Nr. 204) amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang, nämlich in der Zeit vom A 6. bis 13. Juli 2016 öffentlich aufgelegt (Art. 65 Abs. 3 GO). Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt, Zimmer-Nr. 204, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit ( 4 Abs. 2 BekV). Der Haushaltsbericht und der Haushaltsplan sind auf der homepage: hinterlegt. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat mit Schreiben vom 9. Juni 2016, Zeichen: , die Haushaltssatzung 2016 rechtsaufsichtlich genehmigt. B Stadt Mellrichstadt Streit 1. Bürgermeister

4 Haushaltssatzung der Bauhofgemeinschaft Hohenroth Salz Schönau a. d. Brend Landkreis Rhön-Grabfeld für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund der Art. 27 Abs. 1 Satz 1, 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Bauhofgemeinschaft Hohenroth Salz Schönau a. d. Brend folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit ausgeglichen ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von erforderlich. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3

5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft. 5 Bad Neustadt a. d. Saale, Bauhofgemeinschaft Hohenroth Salz Schönau a. d. Brend gez. Straub Zweckverbandsvorsitzender Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat mit Schreiben vom , Nr , die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Im Ergebnis ergeben sich keine Beanstandungen. Gem. Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden, öffentlich zur Einsicht auf. Bad Neustadt a. d. Saale, gez. Straub Zweckverbandsvorsitzender

6 Haushaltssatzung Schulverband Hohenroth Landkreis Rhön-Grabfeld für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund Art. 9 Abs. 9 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG), Art. 34, 40 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Hohenroth folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit ausgeglichen ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3 I. Verwaltungsumlage 4 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2016 auf festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

7 Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2015 auf 201 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.349,75 festgesetzt. II. Investitionsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2016 auf festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2015 auf 201 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 877,11 festgesetzt. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft. 6 Bad Neustadt a. d. Saale, Schulverband Hohenroth gez. Straub Schulverbandsvorsitzender Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat mit Schreiben vom , Nr , die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt. Im Ergebnis ergaben sich keine Beanstandungen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale öffentlich zur Einsicht auf. Bad Neustadt a. d. Saale, gez. Straub Schulverbandsvorsitzender

8 Haushaltssatzung des Schulverbandes Salz Landkreis Rhön-Grabfeld für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund Art. 9 Abs. 9 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG), Art. 34, 40 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Salz folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit ausgeglichen ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3

9 I. Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2016 auf festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2015 auf 162 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.443,83 festgesetzt. II. Investitionsumlage Die Erhebung einer Investitionsumlage ist nicht erforderlich. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft. 6 Bad Neustadt a. d. Saale, Schulverband Salz gez. Schmitt Schulverbandsvorsitzender

10 Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat mit Schreiben vom , Nr , die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Im Ergebnis ergeben sich keine Beanstandungen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden, öffentlich zur Einsicht auf. Bad Neustadt a. d. Saale, gez. Schmitt Schulverbandsvorsitzender

11 Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Streu - Saale Landkreis Rhön-Grabfeld für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund des Art. 41 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,-- und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,-- ab. 2 ( ) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 festgesetzt. oder: ( X ) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen 3 ( ) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 festgesetzt. oder: ( X ) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. (1) Betriebskostenumlage Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungsaushalt wird für das Haushaltsjahr 2016 auf ,-- festgesetzt. Umlageschlüssel für die Betriebskostenumlage ist die prozentuale Aufteilung lt. Beschluss vom (2) Investitionskostenumlage Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2016 auf ,-- festgesetzt und auf die Mitglieder des Verbandes umgelegt. Umlageschlüssel ist die prozentuale Aufteilung lt. Beschluss vom ( X ) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,-- festgesetzt. ( ) Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

12 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Heustreu, den Abwasserzweckverband Streu - Saale (Siegel) gez. Menninger Verbandsvorsitzender Das Landratsamt Rhön Grabfeld in Bad Neustadt a. d. Saale hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2016 mit Schreiben vom Nr. 2/ rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres in der Verwaltungsgemeinschaft Heustreu, Wetterstrasse 4, Heustreu, Zimmer 105 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus. Heustreu, gez. Menninger Verbandsvorsitzender

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14 Teilnehmergemeinschaft Trappstadt 2 - Dorferneuerung Der Vorsitzende des Vorstandes Nr. LD-A2 - TG B E K A N N T M A C H U N G Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung behandelt am Donnerstag, den um 9:00 Uhr im Kaffee Grenzpunkt, Hauptstraße 43, in Trappstadt in einer Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte: A) Öffentlicher Teil 1. Stand der Objektplanungen zu den Dorferneuerungsmaßnahmen 2. Vereinbarungsentwurf zur Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen unter Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft bzgl. Umgestaltung des Spielplatzes sowie der Areale Storchenbrünnle und Eßmännle B) Nichtöffentlicher Teil - Die Behandlung der Tagesordnung zu Buchstabe A ist öffentlich. Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen. Würzburg, den Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Joachim Sauer Techn. Amtsrat

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18 Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zum Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser für die Lochmühlquelle, die Wörthquelle und die Mittelmühlquelle durch den Wasserzweckverband Mellrichstädter Gruppe B e k a n n t m a c h u n g Das Landratsamt Rhön-Grabfeld beabsichtigt, dem Wasserzweckverband Mellrichstädter Gruppe die wasserrechtliche Bewilligung für das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus der Lochmühlquelle, der Wörthquelle und der Mittelmühlquelle in der Gemarkung Mittelstreu, Gemeinde Oberstreu gem. 10 Abs. 1 i. V. m. 14 WHG zu erteilen. Dieses Vorhaben dient der Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie zur Betriebswasserversorgung in Trinkwassergüte im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Mellrichstädter Gruppe. Die im Zuge des Anhörungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Behörden werden im Rahmen eines Erörterungstermins mit den Betroffenen, den Behörden sowie dem Wasserzweckverband Mellrichstädter Gruppe als Träger des Vorhabens am Donnerstag, den 28. Juli 2016 um 10:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Rhön-Grabfeld (2. Stock Altbau) Spörleinstraße 11, Bad Neustadt a. d. Saale erörtert. Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann jedoch zugelassen werden, sofern keiner der Beteiligten Einwendungen erhebt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann. Bad Neustadt a. d. Saale, gez. Endres Oberregierungsrat

19 Öffentliche Bekanntmachung Vollzug der Wassergesetze; Ökologischer Ausbau und Anlage eines Wassererlebnisraums an der Bahra in der Gemeinde Oberstreu, Landkreis Rhön-Grabfeld Die Gemeinde Oberstreu beantragte unter Vorlage des Bauentwurfes des Planungsbüros Glanz, Am Wacholderrain 23, Leutershausen, vom Mai 2016, den ökologischen Ausbau der Bahra (Gewässer III. Ordnung) im Bereich der Fl.-Nr. 522 der Gemarkung Oberstreu auf einer Länge von ca. 85 m. Für dieses Vorhaben war nach 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 94) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2490) i. V. m. Anlage 1 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Diese Feststellung wird hiermit gemäß 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG bekannt gemacht. Sie ist nicht selbständig anfechtbar, 3 a Satz 3 UVPG. Bad Neustadt a. d. Saale, Landratsamt Rhön-Grabfeld gez. E n d r e s Oberregierungsrat

20 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a. d. Saale mit Landwirtschaftsschule Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a. d. Saale Berliner Str. 39, Bad Neustadt Dienstgebäude Berliner Str Bad Neustadt Name Waiden Fritz Telefon 09771/ Telefax 09771/ fritz.waiden@aelf-ns.bayern.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bad Neustadt Öffentliche Auslegung des Managementplanes für das Natura 2000-Gebiet Bundorfer Wald und Quellbäche der Baunach Sehr geehrte Damen und Herren, der Managementplan wurde bereits bei den Runden Tischen im Oktober 2009 (Waldteil) in Bundorf und im November 2015 (Offenlandteil) in Hofheim den Beteiligten vorgestellt und erörtert Beteiligte und Interessierte haben die Möglichkeit, den Managementplan für das Fauna-Flora- Habitat-(FFH-) Gebiet Bundorfer Wald und Quellbäche der Baunach in der Zeit vom bis an den nachgenannten Auslegungsstellen zu den dort üblichen Öffnungszeiten einzusehen. Danach tritt der Managementplan in Kraft. Auslegung des MP Bundorfer Wald und Quellbäche der Baunach Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a. d. Saale Otto Hahn Str Bad Neustadt a. d. Saale Telefon 09771/61020 Telefax 09771/ poststelle@aelf-ns.bayern.de Internet Seite 1 von 2 Besuchszeiten Mo.Di. Mi. Do. 08:00-12:00 Di. u. Do 13:00-16:15 Fr. 08:00-13:00 und nach Vereinbarung

21 Bad Neustadt, AELF: Waiden, FOR Funktionsstelle Natura 2000 Seite 2 von 2

22 ******************************* Thomas Habermann Landrat

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