Friedenstraße Würzburg Bankverbindungen:
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1 Fachbereich Soziales FQA (Heimaufsicht) B r i e f a n s c h r i f t : S t a d t W ü r z b u r g W ü r z b u r g Karmelitenstraße Würzburg Bayerisches Rotes Kreuz - Kreisverband Würzburg - Herrn Reinhold Weißenseel Zeppelinstraße Würzburg Datum und Zeichen Bei Antwort bitte angeben Ihres Schreibens Unser Zeichen Datum , KGF Soz Sprechzeiten: Mo, Mi UhrIWAI Di, Do, Fr UhrIWAI Di, Do UhrIWAI Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Träger der Einrichtung: Bayerisches Rotes Kreuz -Kreisverband Würzburg- Zeppelinstraße 3, Würzburg vertreten durch Herr Reinhold Weißenseel (Kreisgeschäftsführer) Internet: Geprüfte Einrichtung: Anlagen... BRK Altenpflegeheim Dr. Dahl Friedenstraße Würzburg Bankverbindungen: Sparkasse Mainfranken Würzburg BLZ Konto: Fürstlich Castell sche Bank Würzburg BLZ Konto: HypoVereinsbank Würzburg BLZ Konto: Lesehinweis: Im nachfolgenden Bericht wird i.d.r. die geschlechtsneutrale Personenbezeichnung Bewohner, Mitarbeiter, Angehöriger, usw. verwendet. Dadurch soll eine bessere Verständlichkeit und Lesbarkeit erreicht werden. Die Formulierung bezieht sich immer auf beide Geschlechter und ist nicht diskriminierend zu verstehen. In der Einrichtung wurde am von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Postbank Nürnberg BLZ Konto: Volksbank Raiffeisenbank Würzburg e.g. BLZ Konto: 205 Steuerkonten: Sparkasse Mainfranken Würzburg BLZ Konto: 141 Postbank Nürnberg BLZ Konto:
2 - 2 - Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Soziale Betreuung Verpflegung Freiheit einschränkende Maßnahmen Pflege und Dokumentation Qualitätsmanagement Personal Mitwirkung Bauliche Gegebenheiten Hierzu hat die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen (eingestreute Plätze) Angebotene Plätze: 85 davon Beschützende Plätze: davon Plätze für Rüstige: Belegte Plätze: 73 Einzelzimmerquote: 67 % keine keine Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 50,44 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 8 (Es gibt insgesamt 8 Auszubildende beim Einrichtungsträger, der 4 stationäre Pflegeeinrichtungen betreibt. Alle waren aktuell wegen Durchführung eines Schülerprojekts in dieser Einrichtung in Würzburg.) - 3 -
3 - 3 - II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Das BRK-Altenpflegeheim Dr. Dahl besteht seit 1972 und wurde nach einem grundlegenden Umbau 2001 neu eröffnet. In der Einrichtung werden 43 Ein-Bett-Zimmer und 21 Zwei-Bett-Zimmer (85 Pflegeplätze) zur Verfügung gestellt. Die Einzelzimmerquote beträgt 67% und die Einzelwohnplatzquote 51%. Alle erforderlichen Funktionsräume sind vorhanden. Die Pflegeplätze befinden sich auf vier Etagen (1. bis 4. OG) wobei je zwei Etagen zu einem Wohnbereich zusammengefasst sind. Die Wohnbereiche sind hell, freundlich und der Jahreszeit entsprechend gestaltet. Die Einrichtung bietet einen sauberen Eindruck. Durch die vorhandene Möblierung, Dekoration und Wandgestaltung (z.b. Therapiegänge im 3. und 4. OG Bremer Stadtmusikanten und Hänsel und Gretel, viele Bilder und Informationen) strahlt die Einrichtung einen wohnlichen Charakter aus. Allgemeine Orientierungshilfen für die Bewohner waren in der Einrichtung vorhanden. Die Terrasse und der Garten bieten mit verschiedenen Sitzgelegenheiten und Sonnen- und Regenschutz Möglichkeiten zum Aufenthalt und zur Betätigung (z.b. Hochbeete) im Freien. Zudem kann auch der benachbarte große Garten / Park der Blindeninstitutsstiftung von den Bewohnern und Besuchern des BRK Altenpflegeheims Dr. Dahl mit genutzt werden (offener Durchgang zum Gelände der Blindeninstitutsstiftung). Alle von den Pflegefachkräften der FQA / Heimaufsicht besuchten und begutachteten Bewohner (6) waren am Tag der Einrichtungsbegehung sehr gut gepflegt. Auf die Empfehlungen aus der letzten Qualitätsprüfung in Bezug auf die Einstellung der Wechseldruckmatratzen hat die Einrichtung reagiert. Der Umgang der Pflege- und Betreuungskräfte mit den Bewohnern wurde während der Einrichtungsbegehung als sehr freundlich, respektvoll und angemessen erlebt. Auch die Bewohner haben diesen Eindruck im Gespräch uneingeschränkt bestätigt. Die Bewohner wirkten augenscheinlich gut gepflegt, betreut und versorgt. In der Einrichtung wird mit großem Engagement versucht, eine möglichst gute Wohn- und Lebensqualität für die Bewohner zu erreichen. Die befragten auskunftsfähigen Bewohner äußerten sich alle sehr zufrieden mit der Pflege, Betreuung und Versorgung in der Einrichtung. Auch das Essen wurde gut bewertet. In Gesprächen mit mehreren Angehörigen, Besuchern und der Bewohnervertretung ergab sich ebenfalls eine hohe Zufriedenheit bezüglich der Pflege, Betreuung und Versorgung im BRK-Altenpflegeheim Dr. Dahl. Auf direkte Nachfrage wurden die Mitarbeiter als höflich und freundlich geschildert, die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner würden wahrgenommen und soweit wie möglich auch erfüllt. Es wurden von den Gesprächspartnern insgesamt keine wesentlichen Klagen oder Beschwerden geäußert. Die Atmosphäre im Haus wäre überwiegend angenehm und ruhig
4 - 4 - Nur, wie fast immer und in jeder Einrichtung geäußert, hätten die Pflegekräfte zu wenig Zeit und wären häufig in Eile. Im Rahmen der Einrichtungsprüfung wurden von der Einrichtung jeweils tagesaktuell eine Belegungsliste (Bewohner mit Pflegestufen), eine Personalliste / Stellenplan und die Dienstpläne angefordert. Von der FQA wurden ein Abgleich zwischen der Personalliste und den Dienstplänen vorgenommen und die Schichtbesetzungen stichprobenartig überprüft. Zum Zeitpunkt der Prüfung war entsprechend der aktuellen Bewohnerstruktur (Pflegestufen) und gemessen an den vereinbarten Personalschlüsseln ausreichend Personal für Pflege und Betreuung vorhanden. Die Fachkraftquote war mit 50,44 % erfüllt. Es wird den Bewohnern ein umfangreiches und abwechslungsreiches Betreuungsangebot unterbreitet. Das Betreuungsteam besteht aus einer Pflegefachkraft mit gerontopsychiatrischer Zusatzqualifikation und zwei Ergotherapeuten. Ein Wochenplan mit den Betreuungsangeboten für alle Wochentage lag vor. Während unseres Besuchs fanden alle geplanten Betreuungsmaßnahmen statt. Die Bewohner berichteten auch von verschiedenen regelmäßig stattfindenden Aktivitäten. Einige Ehrenamtliche werden in die Betreuung integriert (z.b. Besuchsdienste). Jahreszeitliche Feste und Feierlichkeiten und Veranstaltungen werden angeboten. Laut Veranstaltungsplan und Aushang an den Info-Tafeln war ein Vatertagsausflug zum Alten Kranen in Würzburg geplant. Zwei Gesprächspartner äußerten bereits deutlich ihre Vorfreude bezüglich dieses Ausflugs. Für die Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden zusätzlich zwei Betreuungsassistenten gemäß 87 b SGB XI jeweils in Teilzeit beschäftigt. Es wird die zahnmedizinische Versorgung der Bewohner über einen Patenzahnarzt angeboten, der bei Bedarf zu den Bewohnern kommt. Entsprechende Informationen hängen auf jeder Etage aus. Das Angebot würde auch gut genutzt. Das Mittagessen (individuelles Schöpfsystem, Auswahlmöglichkeit zwischen 2 Gerichten) fand in einer ruhigen Atmosphäre statt. Die Bewohner wurden in ihrer Selbständigkeit beim Essen angemessen unterstützt und ihre Fähigkeiten und Ressourcen wurden beim Essen berücksichtigt. Bei Bedarf wurde Hilfestellung geleistet. Die Interaktion zwischen Pflegekraft und Bewohner bei der Essenseingabe wurde positiv erlebt. Der Ausbildung wird beim Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Würzburg ein hoher Stellenwert beigemessen. Im BRK-Altenpflegeheim Dr. Dahl wurde aktuell das Projekt Schülerstation durchgeführt. Durch dieses Projekt sollen die Auszubildenden noch besser auf die beruflichen Anforderungen in der Altenpflege vorbereitet werden. Die Altenpflegeschüler und Altenpflegehelferschüler des BRK betreuen und pflegen ca. ein halbes Jahr die Bewohner eines Wohnbereichs. Dies erfolgt selbstverständlich unter ständiger Begleitung und Anleitung der Pflegefachkräfte und Ausbilder. Die FQA wurde vorab über das Projekt informiert und das Konzept wurde vorgelegt. In der Einrichtung ist ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem etabliert. Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) ist in der Einrichtung erkennbar. Ein schriftliches Beschwerdemanagement ist eingerichtet und findet Anwendung. Bewohner- und Mitarbeiterbefragungen sind alle 2 Jahre vorgesehen und fanden zuletzt im Sommer 2010 statt. Bewohner- und Angehörigenabende sind zweimal im Jahr vorgesehen
5 - 5 - II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Das BRK-Altenpflegeheim Dr. Dahl hat sich in den letzten Jahren in vielen Bereichen (z.b. Pflege- und insbesondere Betreuungsqualität, Qualitätsmanagement) positiv weiterentwickelt, wobei auch noch weiterhin Verbesserungsmöglichkeiten z.b. in den Bereichen Pflegeplanung, Dokumentation und Evaluation (siehe Qualitätsempfehlungen), bestehen. Die Leitung und die Mitarbeiter zeigen Offenheit und Interesse, Verbesserungsmöglichkeiten aufzugreifen und umzusetzen. Frühere Qualitätsempfehlungen, insbesondere im Hinblick auf die Lebens-, Pflegeund Betreuungsqualität der Bewohner wurden bisher in der Einrichtung größtenteils aufgenommen und umgesetzt. Die soziale Betreuung wurde in der Einrichtung weiter ausgebaut und verbessert. Es gibt jetzt grundsätzlich Betreuungsangebote an allen Wochentagen. Die Betreuungsangebote (Gruppenaktivitäten und Einzelbetreuungen) sind jetzt auch noch besser auf die Struktur und die Bedürfnisse der Bewohner ausgerichtet. Es ist geplant, einen großen Gemeinschaftsraum mit Küche zusätzlich für die Betreuungsangebote zu nutzen, wodurch die räumlichen Möglichkeiten für die soziale Betreuung und Tagesstrukturierung noch weiter verbessert werden können. Insbesondere besteht dann z.b. für die beliebte Kochgruppe mehr Platz. Leider war die Belegungssituation in der Einrichtung aktuell nicht sehr positiv. Es gab viel freie Pflegeplätze und noch zusätzlich einen außerordentlich hohen Stand an Kurzzeitpflegegästen (12 freie Plätze, 14 Kurzzeitpflegen). II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Bei einigen eingesehenen Pflegeplanungen waren die Problemstellungen weiterhin unklar formuliert. Dies hat zur Folge, dass die Pflegeziele nicht nach messbaren Kriterien erreicht werden können. Eine gezielte Erhebung und Analyse von Gefahrenpotential im Bereich der speziellen Pflege fand teilweise nicht statt. Unsere Empfehlung: Pflegeziele auf Grundlage der Bedürfnisse, Probleme/Defizite und Ressourcen/Fähigkeiten handlungsleitend (wer, was, wann, wie oft usw.) erstellen. Pflegeplanungen sollten mindestens ca. 1x vierteljährlich, bzw. nach akuten Ereignissen umgehend evaluiert werden. Bei Bewohnern die über eine PEG-Sonde ernährt werden, sollte verstärkt auf die ausreichende Häufigkeit der Mundpflege geachtet und dies auch in der Planung konkret benannt werden. Notwendige Vital- und Gewichtskontrollen sollten nachweislich durchgeführt werden, bei Abweichungen sollte eine Konsequenz erfolgen und dies aus den Auf
6 - 6 - zeichnungen auch ersichtlich sein, z. B. bei einer hochkalorischen Ernährung sollte ein festes Ziel in Bezug auf die Höhe der Kcal. bzw. auf ein erstrebtes Gewicht vereinbart sein. Behandlungspflegerische Maßnahmen sollten vom Arzt schriftlich verordnet sein. Zur besseren Kontrolle über die Durchführung sollte hier ein Medizinisches Behandlungspflegeblatt erstellt werden. Da mehrfach starke Uringerüche in der Einrichtung wahrgenommen wurden, empfehlen wir entsprechende Maßnahmen zur Minimierung zu ergreifen. Der Einrichtungsträger und die Leitung könnten versuchen, noch weitere ehrenamtliche Helfer unter den Angehörigen und im Stadtteil zu werben (Aushang in der Einrichtung, Presse, Flugblätter, Internet). III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Freiheit einschränkende Maßnahmen (FeM) III.1.1. Sachverhalt: Eine Bewohnerin, die sich im Aufenthaltsbereich ihres Wohnbereichs befand, war mittels Bauchgurt im Rollstuhl fixiert, obwohl weder ein Einverständnis der Bewohnerin noch eine richterliche Genehmigung diesbezüglich schriftlich vorlag. Der Baugurt war auch augenscheinlich falsch angebracht (zu hoch, zu locker). Die Maßnahme war zudem bei unserer Feststellung (noch) nicht dokumentiert. Bei der Bewohnerin war seit dem Einzug ( ) noch keine Pflegeanamnese erstellt! Nach dem Hinweis der FQA, dass der Bauchgurt nicht ordnungsgemäß angewendet wäre, wurde der Gurt sofort von einer Leitungsperson entfernt. Später wurde der FQA mitgeteilt, dass es sich um eine Notfallmaßnahme wegen akuter Unruhe und erheblicher Sturzgefahr gehandelt hätte. Die Maßnahme wurde dann auch umgehend so dokumentiert und der erforderliche richterliche Beschluss beantragt. Es wurde auch gegenüber der FQA zugesichert, dass die Anwendung des Gurtes bzw. der freiheitsentziehenden Maßnahmen nochmals geschult wird. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Für die Anwendung einer FeM ist immer die erforderliche Legitimation (Einverständnis des einwilligungsfähigen Betroffenen oder eine richterliche Ge
7 - 7 - nehmigung) erforderlich oder es muss ein rechtfertigender Notstand (Notfall) vorliegen. Handelt es sich um eine Notfallmaßnahme (i.d.r. wegen akuter Selbstgefährdung), sollte diese von der Pflegekraft sofort entsprechend dokumentiert werden. Der Betreuer, der behandelnde Arzt und die Pflegedienstleitung bzw. die Einrichtungsleitung sollten unverzüglich von der Pflegekraft verständigt werden. Zum Thema FeM empfehlen wir den Leitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses vom November 2006 Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege. Wir weisen darauf hin, dass die Pflegekräfte bezüglich der Anwendung von Fixiergurten eingewiesen sein müssten. Für eine Einweisung / Schulung steht z.b. auch Informationsmaterial des Hersteller zur Verfügung. Es wird dringend angeraten, Alternativmaßnahmen zum Rollstuhlgurt zu erproben. Wir empfehlen hier eine Schulung der Mitarbeiter unter Einbeziehung des Informationsmaterials des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ( und die weitere Anschaffung von geeigneten Pflegematerialien wie Niederflurbetten, Sensormatten, Hüftprotektoren, usw. Es sollte immer zeitnah nach dem Einzug eine Pflegeanamnese erstellt werden. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt
8 - 8 - VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Würzburg, Rückermainstraße 2, Würzburg einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach , Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstraße 26, Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Würzburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach , Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstraße 26, Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Würzburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden
9 - 9 - Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch sind unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor dem Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen I.A. gez. Abdruck: Überprüfte Einrichtung Regierung, ggf. mit Gegendarstellung der Einrichtung Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern MDK-Bayern, Ressort Pflege Überörtlicher Träger der Sozialhilfe Bewohnervertretung, ggf. mit Gegendarstellung der Einrichtung Gesundheitsamt
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