Die Reform der Bundeswehr: Ein Überblick

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1 Die Reform der Bundeswehr: Ein Überblick I. Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen Bekannt ist, dass derzeit neue Verteidigungspolitische Richtlinien (VPR) erarbeitet werden. Diese VPR sollen die sicherheitspolitische Basis für die Ausplanung der Streitkräfte sein. Doch was bedeutet das? Die VPR sind ein Grundsatzdokument, das der Verteidigungsminister als verbindliche konzeptionelle Grundlage für die Verteidigungspolitik und die Arbeiten in seinem Geschäftsbereich erlässt. Die VPR legen Grundsätze für die Gestaltung der Verteidigungspolitik fest, bestimmen die Aufgaben der Bundeswehr und machen Vorgaben für die Fähigkeiten der Streitkräfte. Sie stecken den Rahmen ab für weitere Planungsdokumente wie die Konzeption der Bundeswehr oder den Bundeswehrplan des Generalinspekteurs. Bei der Überarbeitung der VPR werden die jüngsten sicherheitspolitischen Entwicklungen aufgegriffen. Dazu gehört, dass geographische Distanz keine Garantie für Sicherheit ist. Sicherheit und Wohlstand hängen in einem stärkeren Maße als früher von den Entwicklungen in der übrigen Welt ab. Deutschland als Exportnation und Hochtechnologiestandort ist in besonderem Maße auf Ressourcensicherheit, freien Welthandel, den Schutz kritischer Infrastruktur und Computersicherheit angewiesen. Sicherheitsrisiken können sich aus dem fortlaufenden Prozess von globalen und regionalen Machtverschiebungen bzw. Destabilisierungen ergeben. Zudem bringen nichtstaatliche Akteure zusätzliche Unwägbarkeiten und Komplexität in das ohnehin eher unübersichtliche internationale System von etablierten und aufstrebenden Staaten. Unsere bisweilen eher statischen Vorstellungen im Bereich der Sicherheitspolitik können dabei leicht in Widerspruch zur zunehmenden Dynamik sicherheitspolitischer Entwicklungen geraten. Weitere Risiken ergeben sich aus dem internationalen Terrorismus, der Proliferation von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel, Piraterie und möglicher Cyberangriffe. Es wird künftig in erster Linie darauf ankommen, Auswirkungen von Krisen und Konflikten für Deutschland zu begrenzen, indem wir ihnen vorbeugen oder sie zumindest eingrenzen. Das kann in letzter Konsequenz auch den Einsatz der Bundeswehr (z.b. zur Absicherung humanitärer Missionen) bedeuten. II. Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes Eine Folge der beschriebenen Rahmenbedingungen ist, dass sich eine Wehrpflichtarmee sicherheitspolitisch nicht mehr begründen lässt. Sie ist militärisch nicht mehr erforderlich. Zur Erfüllung der aktuellen und künftigen Aufgaben der Bundeswehr brauchen wir vielmehr hochprofessionelle Streitkräfte, die unter schwierigen und anspruchsvollen Bedingungen rasch und wirksam zum Einsatz gebracht werden können. Die Streitkräfte müssen reaktionsschnell, multinational und in einem breiten Fähigkeitsspektrum einsetzbar sein. Dazu gehört insbesondere auch, dass sie bestmöglich ausgebildet und ausgerüstet sind. Das ist mit Grundwehrdienstleistenden, die an Auslandseinsätzen nicht teilnehmen und nur 6 Monate bei uns sind, nicht zu leisten. Stattdessen binden Ausbildung und Betreuung der Grundwehrdienstleistenden Zeit- und Berufssoldaten, die insbesondere für Einsätze oder deren Vorbereitung fehlen. Daher wurde die Aussetzung der Verpflichtung

2 zur Ableistung des Grundwehrdienstes von Gesetzgeber zum 1. Juli 2011 beschlossen. Auf Musterungen und Einberufungen wird bereits verzichtet. Das ist ganz ohne Frage ein Einschnitt. Die Bundeswehr beschreitet Neuland. Nach Aussetzung der verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst zum 1. Juli 2011 werden, erstmals seit Bestehen der Bundeswehr, Frauen und Männer nur noch freiwillig in unseren Streitkräften dienen. III. Ziel der Neuausrichtung Die Bundeswehr muss befähigt sein, die beschriebenen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu bewältigen. Daran mangelt es derzeit. Erforderlich sind eine höhere organisatorische Effizienz, eine Stärkung der Einsatzfähigkeit der Streitkräfte und vor allem eine nachhaltige finanzielle Hinterlegung der erforderlichen Fähigkeiten. Die entscheidenden Parameter für die Neuausrichtung sind: die sicherheitspolitischen Anforderungen, die internationalen Verpflichtungen und die Ressourcen. Keiner dieser Parameter darf außer Acht gelassen werden, keiner darf allein bestimmend sein. IV. Grundlagen für die Neuausrichtung Die Grundlagen für die Neuausrichtung sind: - der Kabinettbeschluss vom 15. Dezember 2010, der einen Streitkräfteumfang von bis zu Soldaten (davon bis zu Zeit- und Berufssoldaten und bis zu freiwillig Wehrdienstleistende) vorsieht, - der Eckwertebeschluss des Kabinetts vom 16. März dieses Jahres zum Bundeshaushalt 2012 einschließlich der Finanzplanung bis 2015 sowie - die Verteidigungspolitischen Richtlinien, mit denen die sicherheitspolitische Basis gelegt wird, um die Streitkräfte ausplanen zu können. V. Weiteres Vorgehen Bundesminister de Maizière hat in seinem ersten Tagesbefehl vom 4. März 2011 direkt nach Amtsantritt erklärt, dass er die Bundeswehrreform konsequent weiterführen wird. Die zeitlichen Vorgaben für die weitere Arbeit ergeben sich daraus, dass im Juli 2011 der Regierungsentwurf zum Haushalt 2012 vom Kabinett beschlossen werden soll. Die Aufgaben sollen jedoch in gebotenem zeitlichen Vorlauf hierzu abgearbeitet werden. Der Minister erwartet, dass im Mai die Voraussetzungen für eine Entscheidung über die Eckpunkte eines Gesamtkonzepts zur Strukturreform und dem anschließenden weiteren Vorgehen geschaffen werden. Hierzu hat der Minister einen Lenkungsausschuss eingerichtet. Der Ausschuss ist für die Gesamtstrategie und die Steuerung der Strukturreform sowie für die Vorbereitung von Ministerentscheidungen verantwortlich. Ihm gehören neben Staatssekretär Beemelmans, der die Federführung in diesem Gremium hat, auch Staatssekretär Wolf und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wieker, an. Bei Staatssekretär Beemelmans ist ferner zum 1. April 2011 der Arbeitsstab Strukturreform (ASR) eingerichtet worden, der dem Lenkungsausschuss Einzelergebnisse zur Entscheidung bzw. Billigung vorlegen und regelmäßig zu den Arbeitsfortschritten berichtet. Geleitet wird dieser Arbeitsstab durch Vizeadmiral Nielson, der derzeit Befehlshaber der Flotte ist und zuvor Chef des Stabes im Führungsstab der Streitkräfte war. Sein Stellvertreter ist Ministerialdirigent Reifferscheid, der zuvor den Arbeitsstab Umbau der Bundeswehr (ASUBw) geleitet hat.

3 Die Aufgaben des neuen Arbeitsstabs gehen über die Aufgaben des früheren ASUBw deutlich hinaus. Der ASUBw war nur für die Erarbeitung von Vorschlägen zur neuen Führungsstruktur des Ministeriums und des unmittelbar nachgeordneten Bereichs zuständig. Die Neuausplanung der Streitkräfte wurde vom Generalinspekteur bzw. den Inspekteuren der Teilstreitkräfte durchgeführt. Konzepte zur Nachwuchsgewinnung und zum Personalumbau wurden durch die Personalabteilung geplant und Überlegungen zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr erfolgten beim Führungsstab der Streitkräfte. In einem neuen Ansatz werden die wesentlichen Handlungsfelder für die Strukturreform jetzt zusammengeführt, um zu einem integrativen und damit bundeswehrgemeinsamen Ansatz zu kommen. Zu diesen wesentlichen Handlungsfeldern gehören - die Anpassung des Aufgabenspektrums der Bundeswehr und daraus abgeleitet die Anpassung des Fähigkeitsprofils sowie dessen Priorisierung, auf Grundlage der sicherheitspolitischen Vorgaben und gespiegelt an den finanziellen Rahmenbedingungen, - die Ableitung der Grobstrukturen der Bundeswehr aus dem priorisierten Fähigkeitsprofil, - die Entwicklung einer Ausrüstungsstrategie auf Basis des priorisierten Fähigkeitsprofils, - die Ausarbeitung eines Reformbegleitprogramms einschließlich eines Konzepts zum Personalumbau, eines Konzepts zur Nachwuchsgewinnung und eines Konzepts zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes, - die Erarbeitung von Vorschlägen zur Neustrukturierung des Ministeriums, unter Festlegung der ministeriellen Kernaufgaben sowie der Aufzeichnung der Schnittstellen bzw. Wechselbeziehungen zum nachgeordneten Bereich, - die Ausgestaltung der neuen Rolle des Generalinspekteurs sowie - die Erarbeitung von Vorschlägen zur Neustrukturierung und Verbesserung der Steuerbarkeit der Bundeswehr. Die bisherigen Arbeiten zu diesen Punkten werden Grundlage der weiteren Planung. VI. Folgen für die Nachwuchsgewinnung Die Aussetzung der Wehrpflicht hat Folgen für die Nachwuchsgewinnung. Bislang konnte ein nicht unerheblicher Teil von Zeit- und Berufssoldaten aus dem Kreis der Grundwehrdienstleistenden gewonnen werden. Die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft auch nach der Aussetzung der Wehrpflicht ist nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung eine strategische Aufgabe ersten Ranges. Daran müssen wir unser Handeln ausrichten. Die Bundeswehr ist bei der Berufswahl eines jungen Menschen nur ein Mitbewerber unter Vielen. Unsere Chancen in diesem Wettbewerb werden vor allem durch die Attraktivität als Arbeitgeber sowie das Image der Organisation und des Soldatenberufs beeinflusst. Nur wenn wir den Dienst attraktiv ausgestalten und das Bewusstsein für die gesellschaftliche Notwendigkeit des Dienens schaffen, garantieren wir auch die personelle Einsatzbereitschaft.

4 Das Ziel ist klar: wir wollen professioneller und attraktiver sein, wir setzen verstärkt auf Nachwuchswerbung. Und wir müssen sicherstellen, dass wir die Besten und Fähigsten dauerhaft an uns binden. Mit Aussetzung der Wehrpflicht und durch den Umbau der Streitkräfte mehr Zeit-, weniger Berufssoldaten ergibt sich ein erhöhter und auf freiwilliger Basis zu deckender Personalbedarf der Streitkräfte im Bereich der Laufbahnen der Mannschaften (SaZ und FWDL). Mit Blick auf diesen Schwerpunkt wurden bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Hierzu gehören insbesondere eine Werbekampagne zur Erhöhung des Bewerberaufkommens, eine intensivierte Freiwilligenwerbung in der Truppe, eine stärkere Verzahnung der externen und internen Personalgewinnung sowie Anschreibeaktionen durch die Kreiswehrersatzämter. VII. Folgen für die Personalgewinnungsorganisation Die veränderten Anforderungen an die Gewinnung von militärischem Personal werden erhebliche Auswirkungen auf die Personalgewinnungsorganisation haben. Dies betrifft insbesondere die Wehrersatzbehörden. Aktuell erfolgt die Planung für die Zusammenführung der in den Kreiswehrersatzämtern und der militärischen Personalgewinnungsorganisation verfügbaren Ressourcen. Der Arbeitsbegriff für die geplante neue organisatorische Grundform lautet Berufsberatungszentrum Bundeswehr (BBZBw). Im Ergebnis soll eine neue Organisation zur Gewinnung von militärischem Personal entstehen, in der Ressourcen (einschließlich Infrastruktur) und Fähigkeiten der bestehenden 52 Kreiswehrersatzämter und sieben Musterungszentren aufgehen. Die dienstpostenbezogene Ausplanung wird synchron mit der Feinausplanung der Bundeswehr vorgenommen, wenn der tatsächliche Streitkräfteumfang entschieden ist und der sich daraus ergebende Regenerationsbedarf abgeleitet werden kann. VIII. Personalumbau Es ist kein Geheimnis, dass sich die Zahl der Dienstposten sowohl beim militärischen als auch beim zivilen Personal reduzieren wird. Es wird daher darauf ankommen, den Personalkörper dienstgrad- und altersgerecht so umzugestalten, dass die neu definierte Einsatzbereitschaft mit weniger Personal auch künftig sichergestellt und verbessert werden kann. In der Konsequenz bedeutet dies einen Umbau des Personalkörpers mit z.b. zukünftig weniger Berufssoldaten insbesondere im höheren Dienstgradbereich und mehr Zeitsoldaten auf der Mannschaftsebene. Über den zukünftigen Gesamtumfang der Bundeswehr ist derzeit noch nicht entschieden. Demnach gibt es auch noch keine belastbaren Zahlen zu erwartbaren Überhängen. Erst wenn abschließend über den zukünftigen Personalumfang der Bundeswehr entschieden ist und exakt bekannt ist, wie groß der Überhang an militärischem Personal tatsächlich sein wird, gilt es konkret auch über Umbau- und Ausgliederungsmaßnahmen zu entscheiden. Im Bereich des Wehrersatzwesens werden bereits jetzt Möglichkeiten von amtsangemessenen bzw. tarifgerechten Verwendungen für Mitarbeiter geprüft, die in ihrer bisherigen Funktion nicht weiterverwendet werden können. Dazu werden Beschäftigungsund Unterbringungsmöglichkeiten in anderen Bereichen der Bundeswehr (z.b. Gebührniswesen und Beihilfe, Berufsförderungsdienst, Sozialdienst, Tätigkeiten im Ärztlichen oder Psychologischen Dienst) sowie externe Beschäftigungsmöglichkeiten ermittelt. IX. Attraktivität des Dienstes Zu Beginn dieses Jahres wurde ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes erlassen. Die dort vorgesehenen insgesamt über 80 grundsätzlich mögli-

5 chen Einzelmaßnahmen werden derzeit auf ihre Realisierbarkeit geprüft. Sicher, nicht alles wird kommen, entscheidend sind jetzt vor allem kurzfristig greifende Maßnahmen. Ein kurzfristiger Anreiz für die Nachwuchsgewinnung ist das Zahlen von Verpflichtungsprämien im Vorgriff auf die Verkündung des Wehrrechtsänderungsgesetzes. Der Deutsche Bundestag hat dieser Absicht des BMVg zugestimmt. Die Verpflichtungsprämien werden daher seit April dieses Jahres bewilligt. Dadurch konnte schnell ein wichtiger Anreiz für die Nachwuchsgewinnung geschaffen werden. Zudem werden bessere Unterbringungsstandards für Mannschaften und nach Möglichkeit heimatnahe Verwendungen angestrebt. Die vorgesehene Fortgeltung der Steuerfreiheit der Geld- und Sachbezüge, der kostenlosen Familienheimfahrten sowie der Regelungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes sind weitere Elemente einer attraktiven Ausgestaltung des Freiwilligen Wehrdienstes. Darüber hinaus ist u.a. geplant, im Rahmen der Berufsförderung die Möglichkeiten der Teilnahme an Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen zu erweitern und die Einrichtung von Eltern-Kind-Arbeitszimmern an 200 Standorten. X. Stationierung Der künftigen Stationierung der Bundeswehr kommt selbstverständlich ebenfalls eine hohe Bedeutung zu. Ein neues Konzept kann jedoch erst nach der Entscheidung über die Strukturen erarbeitet werden. Alle im Zusammenhang mit der Reform notwendigen Entscheidungen werden nach objektiven Maßstäben und unter sorgfältiger Abwägung aller relevanten Faktoren getroffen. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher keine konkreten Aussagen zu Standorten gemacht werden.

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