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1 Europäische Kommission Die Erweiterung verstehen Die Erweiterungspolitik der Europäischen Union

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3 Vorwort verfügen, um die Welt um sich herum zu gestalten, statt von ihr bestimmt zu werden. EU Die EU setzt ihre Arbeit in dieser Überzeugung fort. Die im Europäischen Rat vertretenen Regierungen der 27 Mitgliedstaaten haben sich auf die Beitrittsperspektiven des westlichen Balkans, der Türkei und Islands geeinigt, die sich alle für das wertebasierte Modell der EU entschieden haben. Štefan Füle Für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission Zwischen den späten fünfziger Jahren und 2007 ist die Europäische Union von sechs auf 27 Mitglieder angewachsen und zählt heute mehr als 500 Millionen Einwohner. Sie erstreckt sich vom Atlantik bis zum Schwarzen Meer und vereint damit den Westen und den Osten Europas. Die Gemeinschaft wurde gegründet, um den Frieden und die Stabilität auf dem europäischen Kontinent zu stärken, und diese Zweckbestimmung hat seitdem nichts von ihrer Bedeutung verloren. Neue Mitglieder haben sich dem europäischen Projekt im Laufe der Zeit angeschlossen, und die EU ist dadurch wohlhabender, stärker und einflussreicher geworden. Die Erweiterungspolitik der EU macht Europa zu einem sichereren Ort: Ihr Fokus liegt auf der Festigung des Rechtsstaats und der gleichzeitigen Stärkung von Demokratie und Grundfreiheiten in den beitrittswilligen Ländern, die unsere nächsten Nachbarn sind. Durch die Erweiterung können wir unsere Werte und Interessen fördern. Sie ermöglicht es uns, unsere Rolle als globaler Akteur wahrzunehmen. Wir tragen die gemeinsamen Werte, die Europa einen, über unsere Grenzen hinaus auf die internationale Ebene, die durch Wandel und Unsicherheit geprägt ist. Eine Union, die die erneute Zusammenarbeit ehemaliger Rivalen fördert und den höchsten Menschenrechtsstandard wahrt, wird weiterhin über den nötigen Einfluss Damit sie ihren Erfolg fortsetzen kann, muss die Erweiterung glaubwürdig bleiben. Die Glaubwürdigkeit ist allerdings keine Einbahnstraße. Für die Mitgliedstaaten bedeutet Glaubwürdigkeit, dass der Beitritt eines Kandidatenlands erst nach Abschluss sämtlicher Vorbereitungen empfohlen wird. Die Glaubwürdigkeit der Beitrittsanwärter wiederum erwächst aus ihrem klaren Engagement für EU-bezogene Reformen. Nur das Engagement für den Erweiterungsprozess stellt sicher, dass alle beteiligten Länder daraus als Gewinner hervorgehen. Bei künftigen Erweiterungen muss die EU besonders auf die Meinungen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger achten. Denn nur mit ihrer vollen Unterstützung als eigentliche Entscheidungsträger kann die EU eine ihrer erfolgreichsten Politiken die Erweiterung fortsetzen. Wir wollen die Erweiterungspolitik der EU für alle Bürgerinnen und Bürger leicht verständlich machen. Diese Broschüre bietet einen Überblick über die Geschichte des Erweiterungsprozesses und damit über die Entstehung der heutigen Europäischen Union. Sie erklärt, welche Bedingungen neue EU-Mitglieder erfüllen müssen, wer über die Beitrittsfähigkeit eines Kandidaten entscheidet, wie der Erweiterungsprozess verläuft, und was sowohl die EU als auch die Beitrittsanwärter in Zukunft erwartet. Štefan Füle 1

4 Die Europäische Kommission und die in ihrem Namen handelnden Personen übernehmen keine Haftung für die Verwendung der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen. Viele zusätzliche Informationen über die Europäische Union sind über das Internet Server Europa ( verfügbar. Weitere Informationen über die Erweiterung der Europäischen Union können unter folgender Internetadresse der Generaldirektion Erweiterung abgerufen werden: Katalogisierungsdaten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Europäische Kommission Generaldirektion Erweiterung, 2011 Europäische Union 2011 Das Manuskript wurde im Juni 2011 abgeschlossen. Bildnachweise, Umschlag: von oben nach unten, von rechts nach links: Fotos: 1, 2 und 6 plainpicture agency; 3 und 4 European Union, 2011, Audiovisuelle Bibliothek der Europäischen Kommission/Alain Schroeder; 5 Getty agency Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Printed in Belgium 2

5 Inhaltsübersicht Aus sechs Mitgliedstaaten werden Wer kann Mitglied werden?... 6 Wer entscheidet?... 8 Der Erweiterungsprozess: die Bedingungen erfüllen... 9 Unterstützung der Kandidatenländer bei ihren Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft 14 Die Zukunft EU / Alain Schroeder 3

6 Aus sechs Mitgliedstaaten werden 27 Aus dem Klub der sechs Gründungsmitglieder ist eine Union von 27 Ländern mit einer Gesamtbevölkerung von über 500 Millionen Menschen geworden. Am 25. März 1957 trafen sich die Staatschefs von sechs Ländern, die sich noch von den Verwüstungen des Kriegs erholten, in Rom zur feierlichen Unterzeichnung der Verträge, aus denen das Gebilde, das wir heute als Europäische Union bezeichnen, hervorgehen sollte. Es handelte sich dabei um einen beispiellosen Schritt, der viel Mut und Weitblick erforderte: Länder, die sich seit Jahrhunderten bekriegt hatten, kamen überein, die zentralen Fragen ihrer gemeinsamen Zukunft gemeinsam anzugehen. Sie einigten sich außerdem darauf, bestimmte Kompetenzen auf eine neue Entscheidungsebene zu übertragen, die wir heute einfach als Europäische Union bezeichnen. Die Aufnahme neuer Mitglieder gehörte bereits zum ursprünglichen Plan der Gründungsväter, die von ihrer Idee so überzeugt waren, dass sie die Tür auch für andere Länder öffnen wollten. Durch ihre Unterstützung beitrittswilliger und -fähiger Länder hat die EU den Veränderungen der politischen Landschaft Europas in den letzten 50 Jahren Rechnung getragen und damit auch Wirtschaftswachstum und Solidarität sowie die demokratischen Kräfte in ehemals diktatorisch regierten Ländern gefördert. Die EU ist ein historischer Erfolg. Die EU hat den dazu gehörigen Völkern die längste Friedensperiode ihrer Geschichte und beispiellosen Wohlstand gebracht. Die Europäische Union hat allen Europäern immense Vorteile gebracht Stabilität, Wohlstand, Gründungsmitglieder 1957 Spätere EU-Mitglieder 1973 bis 2007 Island Kandidatenländer Potenzielle Kandidaten Schweden Finnland Estland Lettland Dänemark Irland Vereinigtes Königreich Litauen Polen Niederlande Belgien Deutschland Luxemburg Frankreich Tschechische Republik Slowakei Österreich Italien Ungarn Rumänien Slowenien Kroatien Bosnien und Serbien Herzegowina Bulgarien Kosovo* Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Albanien Montenegro Portugal Spanien Türkei Griechenland Zypern Malta * Im Sinne der Resolution 1244/1999 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

7 Demokratie, Menschenrechte, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit. Das sind keine rein abstrakten Prinzipien sie haben vielmehr die Lebensqualität von Millionen von Menschen verbessert. Die Vorteile des Binnenmarktes für die Verbraucher in der EU sind offensichtlich: Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze, sicherere Verbrauchsgüter, niedrigere Preise und größere Wahlmöglichkeiten in wichtigen Bereichen wie Telekommunikation, Banken und Luftverkehr, um nur einige zu nennen. Die EU-Erweiterung hat diese Möglichkeiten vermehrt und kam damit gleichzeitig den europäischen Wirtschaften insgesamt zugute. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Union und ihre Währung stärker als je zuvor auf die Probe gestellt. Sie hat gezeigt, dass die Mitglieder der EU voneinander abhängig und neue Formen der Solidarität und wirtschaftlichen Zusammenarbeit erforderlich sind, um die Herausforderungen der globalisierten Wirtschaft zu meistern. Bei der Erörterung möglicher Antworten auf die Krise auf internationaler Ebene hat die erweiterte EU mehr Gewicht und agiert als ein stärkerer internationaler Akteur. Die EU fördert jedoch nicht nur die wirtschaftliche und finanzielle Solidarität und die Möglichkeiten der Verbraucher, sie ist auch eine Wertegemeinschaft. Wir sind eine wachsende Familie demokratischer europäischer Länder, die sich dazu verpflichtet haben, bei der Förderung von Frieden und Freiheit, Wohlstand und sozialer Gerechtigkeit zusammenzuarbeiten. Und wir verteidigen diese Werte. Wir streben eine engere Zusammenarbeit der europäischen Völker unter gleichzeitiger Achtung und Wahrung unserer Vielfalt an. Die bisherigen Erweiterungen Die Organisation, die 1957 gegründet wurde und heute als Europäische Union bezeichnet wird, zählte ursprünglich sechs Mitglieder: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande wurden auch Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich Mitglied traten Griechenland und 1986 Spanien und Portugal bei wurden Österreich, Finnland und Schweden aufgenommen wurden im Rahmen der größten Erweiterung der EU die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei Mitglied. Im Januar 2007 traten Bulgarien und Rumänien bei damit zählt die EU heute 27 Mitglieder. 5

8 Wer kann Mitglied werden? Im Laufe der Entwicklung der EU wurden die Beitrittsbedingungen mit zunehmender Präzision ausformuliert, um den eigenen Bürgern Klarheit und den beitrittswilligen Ländern Orientierungspunkte zu bieten. Nach Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union kann jeder europäische Staat, der die demokratischen Werte achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, beantragen, Mitglied der Union zu werden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist allerdings die Erfüllung der Beitrittskriterien, die 1993 beim Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegt und 1995 bekräftigt wurden. Diese Kriterien sind: 1. politische Kriterien: stabile Institutionen, die die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten garantieren. 2. wirtschaftliche Kriterien: eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerb und den Marktkräften in der EU standzuhalten. 3. Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen. Da sie in der Lage sein muss, neue Mitglieder zu integrieren, behält sich die EU das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob und wann sie zur Aufnahme neuer Mitglieder fähig ist. Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union: Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten [ ] gemeinsam [ ]. Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union: Jeder europäische Staat, der die in Artikel 2 genannten Werte achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden. plainpicture agency 6

9 Was ist der heutige Stand? Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben den Ländern des westlichen Balkans, der Türkei und Island die EU-Mitgliedschaft in Aussicht gestellt. Diese Länder befinden sich in unterschiedlichen Phasen des Erweiterungsprozesses. Die Türkei, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island und Montenegro sind Kandidatenländer. Mit Island und der Türkei wurden Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Kroatien hat die Betrittsverhandlungen bereits abgeschlossen. Kandidatenländer Island Kroatien Montenegro Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Türkei Potenzielle Kandidaten Bosnien und Herzegowina Serbien Kosovo* Albanien * Im Sinne der Resolution 1244/1999 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

10 Wer entscheidet? Neue Mitglieder werden per einstimmigen Beschluss der entweder im Ministerrat oder im Europäischen Rat versammelten Vertreter der demokratisch gewählten Regierungen der EU- Mitgliedstaaten aufgenommen. Stellt ein Land einen Beitrittsantrag, so entscheiden die im Rat vertretenen Regierungen der EU- Mitgliedstaaten nach Stellungnahme der Kommission darüber, ob dem Antrag stattgegeben und das Land damit als Beitrittskandidat anerkannt wird. Die Mitgliedstaaten entscheiden mit Blick auf die Empfehlungen der Europäischen Kommission ebenfalls darüber, wann und zu welchen Bedingungen die Beitrittsverhandlungen mit den Kandidaten in jedem Politikbereich aufgenommen und abgeschlossen werden. Und es sind die Mitgliedstaaten, die über den zufriedenstellenden Abschluss der Beitrittsverhandlungen insgesamt entscheiden. Alle Mitgliedstaaten und der betreffende Beitrittskandidat müssen den Beitrittsvertrag unterzeichnen. Der Beitrittsvertrag muss dann von allen Mitgliedstaaten und vom Beitrittsland nach den eigenen verfassungsrechtlichen Verfahren ratifiziert werden. Auch das Europäische Parlament, dessen Mitglieder direkt von den Bürgern der EU gewählt werden, muss seine Zustimmung geben. EU / Rat der Europäischen Union 8

11 Der Erweiterungsprozess: die Bedingungen erfüllen Um sicherzustellen, dass die Erweiterung sowohl der EU als auch den beitretenden Ländern gleichzeitig Nutzen bringt, muss der Beitritt sorgsam vollzogen werden. Die Beitrittskandidaten müssen beweisen, dass sie in der Lage sein werden, ihre Rolle als Mitgliedstaaten voll auszufüllen. Dies setzt einerseits die breite Unterstützung der Bevölkerung und andererseits die politische und technische Einhaltung der Standards und Normen der EU voraus. In jedem Stadium des Erweiterungsprozesses von der Antragsstellung bis zum Beitritt wendet die EU umfassende Genehmigungsverfahren an. Um die Länder auf ihre künftige Mitgliedschaft vorzubereiten, hat die EU eine Heranführungsstrategie ausgearbeitet. Zu den Kernelementen dieser Heranführungsstrategie zählen u. a. mit Rechten und Pflichten verbundene Abkommen (wie z. B. die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen im Fall der Länder des westlichen Balkans) sowie Beitrittspartnerschaften oder Europäische Partnerschaften, in denen konkrete Reformziele festgelegt werden, die von den Kandidaten und potenziellen Kandidaten zu verwirklichen sind. Die Finanzhilfe der EU ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Heranführungsstrategien. Beitrittsverhandlungen Im Mittelpunkt der Beitrittsverhandlungen steht die Fähigkeit des Kandidaten zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen. Der Begriff Verhandlungen kann leicht zu Missverständnissen führen. Die Beitrittsverhandlungen betreffen vor allem die Bedingungen und die Zeitplanung für die Übernahme, Umsetzung und Anwendung der EU-Regeln ( Textseiten) durch den Kandidaten. Und über diese Regeln (als gemeinschaftlicher Besitzstand bezeichnet) wird nicht verhandelt. Für die Kandidaten geht es vielmehr darum, über das Wie und Wann der Übernahme und Umsetzung der EU-Regeln und -Verfahren zu verhandeln. Für die EU ist es wichtig, bei den Verhandlungen Garantien in Bezug auf den Zeitpunkt und die Wirksamkeit der Umsetzung der EU-Regeln durch die einzelnen Kandidaten zu erhalten. Verhandlungen werden zwischen den EU- Mitgliedstaaten und jedem einzelnen Kandidatenland geführt. Das Verhandlungstempo richtet sich nach den Fortschritten jedes einzelnen Landes bei der Erfüllung der Beitrittsbedingungen. Damit haben die Kandidatenländer ein Interesse daran, die notwendigen Reformen schnell und wirksam durchzuführen. Einige Reformen erfordern weitgehende und mitunter schwierige Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Strukturen eines Landes. Es ist daher wichtig, dass die jeweilige Regierung diese Reformen gegenüber den eigenen Bürgern klar und überzeugend begründet. Die Unterstützung der Zivilgesellschaft ist unverzichtbar. Die Verhandlungssitzungen finden auf Ministerebene statt, d. h. seitens der Mitgliedstaaten auf der Ebene der Ständigen Vertreter und seitens der Kandidatenländer auf der Ebene der Botschafter oder Verhandlungsführer. Zur Erleichterung der Verhandlungen wird der gesamte Rechtsbestand der EU in Kapitel unterteilt, die den einzelnen Politikbereichen entsprechen. Der erste Schritt im Verhandlungsprozess ist das sogenannte Screening. Hier geht es darum, die Bereiche zu ermitteln, in denen eine Anpassung der Gesetzgebung, der Institutionen oder der Verfahren in dem betreffenden Kandidatenland erforderlich sind. 9

12 Die Kapitel des Besitzstands 1. Freier Warenverkehr 2. Freizügigkeit der Arbeitnehmer 3. Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr 4. Freier Kapitalverkehr 5. Öffentliches Beschaffungswesen 6. Gesellschaftsrecht 7. Rechte an geistigem Eigentum 8. Wettbewerbspolitik 9. Finanzdienstleistungen 10. Informationsgesellschaft und Medien 11. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 12. Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit 13. Fischerei 14. Verkehrspolitik 15. Energie 16. Steuern 17. Wirtschafts- und Währungspolitik 18. Statistik 19. Sozialpolitik und Beschäftigung 20. Unternehmens- und Industriepolitik 21. Transeuropäische Netze 22. Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente 23. Justiz und Grundrechte 24. Recht, Freiheit und Sicherheit 25. Wissenschaft und Forschung 26. Bildung und Kultur 27. Umwelt 28. Verbraucher- und Gesundheitsschutz 29. Zollunion 30. Außenbeziehungen 31. Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik 32. Finanzkontrolle 33. Finanz- und Haushaltsbestimmungen 34. Institutionen 35. Sonstige Fragen 10

13 Als Grundlage für die Einleitung der technischen Verhandlungen erstellt die Kommissionen einen Screening-Bericht für jedes Kapitel und jedes Land. Diese Berichte werden dem Rat vorgelegt. Es ist dann Sache der Kommission, entweder die Eröffnung der Verhandlungen zum betreffenden Kapitel zu empfehlen oder festzulegen, dass zunächst bestimmte Vorgaben ( Benchmarks ) erfüllt werden müssen. Daraufhin legt das Kandidatenland eine Verhandlungsposition vor. Auf Vorschlag der Kommission nimmt der Rat einen Gemeinsamen Standpunkt an, der die Eröffnung der Verhandlungen ermöglicht. Nachdem die EU zu einem Kapitel einen Gemeinsamen Standpunkt angenommen und das Kandidatenland diesen Gemeinsamen Standpunkt akzeptiert hat, werden die Verhandlungen zu diesem Kapitel abgeschlossen, doch nur vorläufig. Denn die Beitrittsverhandlungen werden nach dem Grundsatz geführt, dass nichts vereinbart ist, bis alles vereinbart ist. Demgemäß erfolgt der endgültige Abschluss der Verhandlungen zu den einzelnen Kapiteln erst am Ende des gesamten Verhandlungsprozesses. Screening-Bericht Kroatien, Kapitel 20 Unternehmensund Industriepolitik III. Bewertung der Rechtsangleichung und der Umsetzungskapazitäten Kroatien hat insgesamt eine zufriedenstellende Angleichung an den Besitzstand erzielt; das Land muss nun seine industriepolitische Strategie fertig stellen, seine Fähigkeit zur Bewertung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Politikanalyse und -formulierung verbessern [ ]. Corbis agency 11

14 Berichterstattung und Monitoring EU / Eureka Slide agency Durch die Vorlage von jährlichen Strategiepapieren und länderbezogenen Fortschrittsberichten informiert die Kommission den Rat und das Europäische Parlament umfassend über die Fortschritte der Kandidatenländer. Im Rahmen des Monitoring überwacht sie auch die Erfüllung der Vorgaben und Bedingungen sowie die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen. Die Fortschrittsberichte bieten den betreffenden Ländern wertvolles Feedback und signalisieren die wichtigsten Bereiche, in denen weitere Anstrengungen erforderlich sind. Fortschrittsbericht Türkei 2010, Kapitel 25 Wissenschaft und Forschung Im Bereich Wissenschaft und Forschung sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Es wurden Regelungen getroffen, um internationale Forscher zu ermutigen, sich auf Dauer in der Türkei niederzulassen. Außerdem wurde ein neues Unterstützungsprogramm aufgelegt, um türkischen Wissenschaftlern, die ihr Promotionsstudium abgeschlossen haben, aber gegenwärtig im Ausland leben, Anreize für eine Rückkehr in die Türkei zu bieten. Die Türkei ist im Bereich Wissenschaft und Forschung bereits gut vorbereitet und kann auch hinsichtlich der künftigen Integration in den Europäischen Forschungsraum gute Fortschritte vorweisen. Insgesamt beteiligt sich die Türkei zunehmend an den Rahmenprogrammen, und ihre Erfolgsquote steigt. Nun sind weitere Anstrengungen erforderlich, damit dies auch während des gesamten Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (RP7) so bleibt. 12

15 Das Monitoring setzt sich bis zum Beitritt fort. Dadurch erhalten die neuen Mitgliedstaaten zusätzliche Orientierungshilfe bei der Übernahme der mit der EU-Mitgliedschaft verbundenen Pflichten und die alten Mitgliedstaaten die Gewähr dafür, dass die neuen Mitglieder die Beitrittsbedingungen erfüllen. Beitrittsvertrag Nach dem für beide Seiten zufriedenstellenden Abschluss der Verhandlungen zu allen Kapiteln finden die Ergebnisse Eingang in den Entwurf des Beitrittsvertrags. Wird der Beitrittsvertrag von der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament gebilligt, so wird er von dem betreffenden Kandidatenland und allen Mitgliedstaaten unterzeichnet und ratifiziert. Von der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags zum Beitritt Mit der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags wird das Kandidatenland zum beitretenden Staat und erhält bis zum endgültigen EU-Beitritt bereits bestimmte Vorrechte. So kann der beitretende Staat Stellungnahmen zu den Entwürfen von EU- Vorlagen wie Vorschlägen für Rechtsetzungsakte, Mitteilungen, Empfehlungen und Initiativen abgeben und erhält durch den Status eines aktiven Beobachters das Rederecht aber nicht das Stimmrecht in EU-Gremien und -Agenturen. Nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses tritt der Beitrittsvertrag am vorgesehenen Tag in Kraft, und aus dem beitretenden Staat wird damit ein Mitgliedstaat. EU / Jean-Michel Clajot 13

16 Unterstützung der Kandidatenländer bei ihren Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft Wie schnell sich ein Kandidatenland dem Beitritt nähert, hängt von seinen Fortschritten bei der Durchführung der zur Erfüllung der Beitrittskriterien erforderlichen Reformen ab. Die EU unterstützt die Kandidatenländer bei ihren Vorbereitungen auf den EU-Beitritt. Die förmlichen Beziehungen der Kandidatenländer zur EU können in verschiedenen Abkommen gründen. So beruhen sie z. B. im Fall der Türkei auf einem bereits 1963 unterzeichneten ( Abkommen von Ankara ) und seitdem immer wieder aktualisierten Abkommen sowie auf der 1995 vereinbarten Zollunion. Speziell für die Länder des westlichen Balkans wurde 2000 der sogenannte Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) eingeleitet. Dem SAP liegt eine dreifache Zielsetzung zugrunde: Stabilisierung und zügiger Übergang zur Marktwirtschaft, Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Annäherung an den EU-Beitritt. Im Rahmen des SAP werden die Länder der Region dabei unterstützt, ihre Fähigkeit zur Übernahme und Umsetzung europäischer Standards zu stärken. Der SAP bietet ihnen zudem Handelszugeständnisse, vertragliche Beziehungen zur EU sowie wirtschaftliche und finanzielle Hilfe. Von 1991 bis 2011 gewährte die EU den Ländern des westlichen Balkans Unterstützung in Höhe von mehr als 16 Mrd. EUR pro Kopf mit die höchste Hilfesumme weltweit. Türkei Die Kandidatenländer müssen weitreichende Reformen durchführen, um zu gewährleisten, dass die EU-Regeln nicht nur übernommen, sondern auch wirksam angewandt werden. So kann es sein, dass sie neue Stellen wie z.b. eine unabhängige Wettbewerbsbehörde oder eine Agentur für Lebensmittelsicherheit Masterfile agency 14 Kroatien schaffen müssen. Oder sie müssen bereits bestehende Institutionen umstrukturieren, indem sie z.b. die Polizei entmilitarisieren, die Aufsichtsbehörden in Bereichen wie Umweltschutz und nukleare Sicherheit modernisieren oder der Staatsanwaltschaft eine größere Autonomie bei der Korruptionsbekämpfung einräumen. Island Diese Reformen erfordern erhebliche Investitionen in Know-how und auch einen beträchtlichen Mitteleinsatz. Die EU bietet eine ganze Reihe ergänzender Programme und Mechanismen an, um die Durchführung solcher Reformen finanziell und technisch zu unterstützen. Da ihr die Herausforderungen bewusst sind, vor die die Bürgerinnen und Bürger in den Kandidatenländern durch diese Reformen gestellt werden können, fördert die EU auch Strategien, die dazu dienen, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Erweiterungsprozess zu schärfen. Dazu gehört auch der zivilgesellschaftliche Dialog zwischen den EU- Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern, in den auch die Gewerkschaften, Verbraucherverbände und weitere Nichtregierungsorganisation einbezogen werden. Ein wichtiger Aspekt der von der EU geleisteten Hilfe ist die Stärkung institutioneller Kapazitäten als Institutionenaufbau bezeichnet durch EU EU

17 Seit 2007 erhalten sowohl die Kandidatenländer als auch die potenziellen Kandidaten gezielte finanzielle Unterstützung der EU im Rahmen eines einzigen Instruments des Instruments für Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession Assistance IPA). Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien die Entwicklung institutioneller Strukturen oder die Schulung des in den Kandidatenländern für die Anwendung der EU-Regeln zuständigen Personals. Die Beratung bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands erfolgt meist im Rahmen von Twinning -Projekten, bei denen Experten aus den EU-Mitgliedstaaten für Einsätze in den Kandidatenländern abgestellt werden, oder von Workshops. Die Vorbereitung von Ländern auf den Beitritt kann auch bedeuten, ihnen bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur zu helfen, z.b. durch Projekte zum Bau von Abfallentsorgungsanlagen oder zur Verbesserung des Verkehrsnetzes, die teils durch EU-Zuschüsse, teils durch Darlehen der internationalen Finanzinstitutionen finanziert werden. Die Kandidatenländer können sich auch an EU-Programmen in Bereichen wie öffentliche Gesundheit, Forschung oder Bildung beteiligen. EU Das IPA legt den Schwerpunkt der Unterstützung auf die Stärkung demokratischer Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit, die Reform der öffentlichen Verwaltung, die Durchführung wirtschaftlicher Reformen, die Förderung der Menschen- und Minderheitenrechte und der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und der Armutsminderung. Für die Kandidatenländer besteht das Ziel darin, alle an die Mitgliedschaft geknüpften Bedingungen zu erfüllen. Die für den Zeitraum vorgesehene Heranführungshilfe beläuft sich auf insgesamt 11,5 Mrd. EUR, wobei die genauen Mittelzuweisungen jährlich festgelegt werden. Durch diese Erfahrungen lernen die Kandidatenländer, wie sie mit der Art der Finanzierung umgehen müssen, auf die sie nach dem Beitritt Anspruch haben, und werden mit den Politiken und Instrumenten der EU vertraut. Montenegro EU Finanzrahmen des Instruments für Heranführungshilfe bis 2013 (Mio. EUR, jeweilige Preise) Türkei 497,2 538,7 566,4 653,7 781,9 899,5 935,5 Kroatien 141,2 146,0 151,2 153,6 156,6 159,7 163,0 Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 58,5 70,2 81,8 91,7 98,0 105,1 117,2 Serbien 189,7 190,9 194,8 197,9 201,9 205,9 214,8 Montenegro 31,4 32,6 34,5 33,5 34,1 34,8 35,4 Kosovo (im Sinne von UNSCR 1244/1999) 68,3 187,7 106,1 67,3 68,7 70,0 73,7 Bosnien und Herzegowina 62,1 74,8 89,1 105,4 107,4 109,5 111,8 Albanien 61,0 73,8 81,2 94,2 94,4 96,3 98,1 Island ,0 12,0 6,0 Mehrempfängerprogramm 129,6 137,7 188,9 146,6 191,6 162,5 183,9 Insgesamt 1239,0 1449,4 1494,0 1543,9 1744,6 1861,3 1939,4 15

18 Die Zukunft Künftige Erweiterungen werden die Länder Südosteuropas und Island betreffen. Es liegt im Interesse Europas insgesamt, den demokratischen Wandel in den Ländern des westlichen Balkans und der Türkei zu fördern und dort die Stabilität zu konsolidieren und gleichzeitig die langjährige Zusammenarbeit mit Island zu vertiefen. Im Dezember 2006 bekräftigte der Europäische Rat seinen Konsens in Bezug auf die Erweiterung. Die EU nimmt die Sorgen ihrer Bürger über das Tempo der Erweiterung ernst. Die Erweiterungspolitik beruht auf dem Grundsatz der Konsolidierung. Demnach kommt die EU ihren bestehenden Verpflichtungen gegenüber Ländern nach, die sich bereits im Heranführungsprozess befinden, wägt aber die Übernahme neuer Verpflichtungen sehr sorgfältig ab. Für alle Kandidaten und potenziellen Kandidaten gelten strikte Bedingungen. Wann sie der EU beitreten, hängt von ihren Fortschritten bei den politischen und wirtschaftlichen Reformen und von der Einhaltung des EU-Rechtsbestands ab. Jedes Land wird nach den eigenen Leistungen beurteilt. Damit die Erweiterung ein Erfolg bleibt, kommt es entscheidend auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger an. Dies gilt sowohl für die EU-Mitgliedstaaten als auch für die Kandidaten und potenziellen Kandidaten. Um ihre Unterstützung zu gewinnen und das Zusammenwachsen Europas zu einem gemeinsamen Projekt zu machen, müssen die Erfolge und Herausforderungen der Erweiterung durch eine bessere Kommunikation gezielt vermittelt werden. Im Engagement der EU für den Erweiterungsprozess spiegelt sich die Überzeugung der Mitgliedstaaten wider, dass die Erweiterung im gegenseitigen Interesse liegt. Der Erweiterungsprozess ist Teil der Lösung für viele Anliegen und Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger, ob in Bezug auf die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption oder die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung. Wenn die EU heute die Erweiterung zu einer Erfolgsgeschichte macht, wird sie mit den Herausforderungen von morgen besser zurechtkommen. EU 16

19 Die Geschichte der Erweiterung 1957 Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichnen den Vertrag von Rom und gründen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Das Abkommen mit der Türkei (Abkommen von Ankara) wird unterzeichnet Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten der EG bei Griechenland tritt der EG bei Spanien und Portugal treten der EG bei Die Türkei beantragt den Beitritt zur EG Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wird die ehemalige Deutsche Demokratische Republik in die EG integriert Der Europäische Rat von Kopenhagen legt die Beitrittskriterien fest Island tritt dem Europäischen Wirtschaftsraum bei und kann damit am Binnenmarkt teilnehmen Österreich, Finnland und Schweden treten der EU bei. Eine Zollunion mit der Türkei wird errichtet Der Europäische Rat von Helsinki bestätigt die Türkei als Kandidatenland Auf dem Gipfel von Zagreb bekräftigen die Länder des westlichen Balkans ihr uneingeschränktes Engagement für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess. Island tritt dem Schengener Übereinkommen über die Freizügigkeit bei Kroatien beantragt den Beitritt zur EU. Auf dem Gipfel von Thessaloniki bekräftigt die EU ihr Engagement für den künftigen Beitritt der Länder des westlichen Balkans Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien treten der EU bei. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien beantragt den Beitritt zur EU Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien. Beginn der analytischen Durchsicht des Besitzstands ( Screening ) bei Kroatien und der Türkei. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien erhält den Kandidatenstatus Bulgarien und Rumänien treten der EU bei Montenegro beantragt den Beitritt zur EU Albanien, Island und Serbien beantragen den Beitritt zur EU Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Island. Der Europäische Rat bestätigt Montenegro als Kandidatenland Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien. 17

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21 Europäische Kommission Generaldirektion Erweiterung Die Erweiterung verstehen - Die Erweiterungspolitik der Europäischen Union Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union S. 17,6 x 25 cm ISBN DOI /34847 Katalog-Nummer: NI DE-C

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23 Kostenlose Veröffentlichungen: WO ERHALTE ICH EU-VERÖFFENTLICHUNGEN? über EU Bookshop ( bei den Vertretungen und Delegationen der Europäischen Union. Die entsprechenden Kontaktdaten nden sich unter oder können per Fax unter der Nummer angefragt werden. Kostenp ichtige Veröffentlichungen: über EU Bookshop ( Kostenp ichtige Abonnements (wie z. B. das Amtsblatt der Europäischen Union oder die Sammlungen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union): über eine Vertriebsstelle des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union (

24 Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Generaldirektion Erweiterung: NI DE-C Europäische Kommission Generaldirektion Erweiterung Referat A.2: Information und Kommunikation Anschrift: Rue de la Loi Brüssel Tel: (+32-2) Fax: (+32-2) Für Informationen über alle Aspekte der EU-Politik wenden Sie sich an Europe Direct unter der EU-weiten Rufnummer:

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