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1 Übersicht über die vom Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde in seiner Sitzung am behandelten Tagesordnungspunkte: TOP Beratungsgegenstand Ergebnis Öffentlicher Teil: 1 Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Einladung, Anträge zur Tagesordnung Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am anerkannt Bericht des Vorsitzenden Allgemeines Eilentscheidungen Mitteilungen der Verwaltung -Übersicht Biotoppflege- und Entwicklungsmaßnahmen Erteilung von Befreiungen zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen -Neuaufstellung des Landschaftsplans Nr. 1 Niederkassel Gründung eines Arbeitskreises - Schreiben des BUND vom Befreiung von den Verboten der ordnungsbehördlichen Verordnung über Landschaftsschutzgebiete in den Gemeinden Windeck, Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Much sowie in den Städten Hennef und Siegburg im Rhein-Sieg- Kreis hier: Vergrößerung der Erdaushubdeponie in Eitorf-Hausen Ausweisung des Naturschutzgebietes "Elisenthal und angrenzende Wälder" 10 10a 6 Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Nr. 10 Naafbachtal Errichtung eines Mobilfunkmastes mit Basisstation Antragsteller: Aggerverband Befreiung von den Verboten der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete in den Gemeinden Alfter und Wachtberg 7 Errichtung eines Mobilfunkmastes mit Basisstation Antragstellerin: Europoles GmbH & Co.KG, Rheinberg Befreiung von den Verboten des Landschaftsplan Nr. 10 Naafbachtal 8 Bauantrag zur Erneuerung und Sanierung eines Daches und zur Errichtung eines Satteldaches auf einer vorhandenen Garage in der Gemarkung Seelscheid, Flur 28, Flurstück 8 Antragsteller: Herr Ernst Ulrich Willscheidt, Lohmar Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages für das Naturschutzgebiet "Rodder- 9 berg Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Nr. 4 Meckenheim-Rheinbach- Swisttal des Rhein-Sieg-Kreises vom Bautechnische Überarbeitung des Römerkanal-Aufschlusses im Kottenforst bei Swisttal-Buschdorf Antragsteller: Gemeinde Swisttal, Swisttal Befreiung von den Verboten im Naturschutzgebiet des Landschaftsplanes Nr. 15 Wahner Heide hier: Anlage eines Rad-/Gehweges im Verlauf der ehemaligen Eisenbahntrasse zwischen Siegburg und Lohmar 12 x ja 1 x Enthaltung abgesetzt abgesetzt Bedenken 8 x ja 2 x nein 3 x Enthaltungen 1

2 11 Geschäftsordnung des Beirates hier: Anlage zu 12 GeschO Antrag des BUND vom Arbeitsgruppe 12 Mitteilungen und Anfragen 13 Nicht öffentlicher Teil: Landschaftswacht im Rhein-Sieg-Kreis gem. 13 Landschaftsgesetz Bestellung neuer ehrenamtlicher Landschaftswarte 14 Mitteilungen und Anfragen --- N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am VORBEMERKUNGEN: Sitzungsbeginn: Uhr Ende der Sitzung: Ort der Sitzung: Uhr großer Sitzungssaal im Kreishaus Datum der Einladung: Stimmberechtigt anwesend waren: Auen, Johannes Baumgartner, Achim Hirzel, Joachim Kampe, Dietrich Karall, Peter Kemmer, Dr. Wolfgang (Vorsitzender) Knoop, Ulrich Möhlenbruch, Dr. Norbert Möller, Hinrich Schöpwinkel, Dr. Ralph Simon, Matthias von Loe, Frhr. Georg Welz, Bertram stellv. für Herrn Jakob stellv. für Herrn Bechtloff stellv. für Herrn Thesen stellv. für Herrn Dr. Pacyna Anwesend waren die stellvertretenden Mitglieder: Klahold, Karin Krion, Hannegret Zander, Monika Liessem, Britta 2

3 Von der Verwaltung waren zu den sie betreffenden TOPs anwesend: Schwarz, Christoph Dezernent Dez. 4 Zimmermann, Bernd Hoffmann, Frank Pischke, Stephanie (Schriftführerin) Rüter, Christoph Säglitz, Elke Schuth, Wolfgang Thomas, Elmar Gäste Herr Hein, RSAG zu TOP 4 Herr Langer, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft zu TOP 5 Herr Müller, Planungsbüro zu TOP 6 Herr Lichtinghagen, Aggerverband zu TOP 6 Herr Schramm, Aggerverband zu TOP 6 Herr Kranz, Dt. Funkturm GmbH zu TOP 7 Herr Maack, Bürgermeister zu TOP 10 Herr Hildebrandt, Stadt Lohmar zu TOP 10a Öffentlicher Teil Tagesordnungspunkt Beratungsgegenstand 1 Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Einladung, Anträge zur Tagesordnung Der Vorsitzende bat um eine Gedenkminute zu Ehren von Herrn Hans Thesen, der am verstarb. Er war seit 2009 Mitglied des Landschaftsbeirates. Der Vorsitzende begrüßte die anwesenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder sowie die Gäste zur 4. Sitzung des Landschaftsbeirates in diesem Jahr. Der Vorsitzende stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, des Nachtrages und der Nachsendung sowie die Beschlussfähigkeit des Beirates fest. Der Vorsitzende teilte mit, dass TOP 8 und 9 entfallen. Herr Baumgartner wies darauf hin, dass der TOP Geschäftsordnung des Beirates als letzter öffentlicher TOP behandelt werden soll und davon auszugehen sei, dass er wieder in eine nächste Sitzung verschoben werde. Er habe keine Bedenken gegen eine Verschiebung des TOP, wenn die Anlage ausgesetzt werde. Er bat darum, den TOP vorzuziehen. Der Vorsitzende antwortete, dass die Behandlung dieses voraussichtlich sehr beratungsintensiven TOP nicht zu Beginn der Sitzung möglich sei, da sie nicht zu Lasten der eilbedürftigen ordnungsgemäßen Anträge, zu denen auch Gäste anwesend seien, gehen dürfe. Die Anlage zur Geschäftsordnung habe sich über lange Zeit bewährt, deren Änderung sei nicht eilbedürftig. Er wies auf die personelle Unterbesetzung der ULB hin. 2 Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am Einwendungen wurden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als anerkannt. 3

4 Mitteilung des Vorsitzenden allgemeine Mitteilungen Eilentscheidungen Der Vorsitzende wies erneut darauf hin, dass eine Beschilderung der Natur erfolge und appellierte, dass die Wahner Heide nicht mit einer Beschilderung zugestellt werde Eilentscheidungen wurden keine getroffen. 3.2 Mitteilung der Verwaltung Herr Möller bat darum, die Landschaftswarte zu informieren, wenn eine wissenschaftliche Untersuchung in deren Gebiet durchgeführt wird Neuaufstellung des Landschaftsplans Nr. 1 Niederkassel -Gründung eines Arbeitskreises- Auf Nachfrage von Herrn Zimmermann stellten sich Herr Dr. Kemmer, Herr Möller, Herr Baumgartner, und Herr Dr. Möhlenbruch für den Arbeitskreis Neuaufstellung des Landschaftsplans Nr. 1 Niederkassel zur Verfügung Herr Zimmermann erläuterte, dass es dem Landschaftsbeirat unbenommen sei, sich mit Hinweisen, Ratschlägen und fachkundigen Beiträgen an Behörden und Einrichtungen zu wenden, die sich mit Natur und Landschaft befassen. Wenn der Beirat Beschlüsse zu Themen fasse, in denen die ULB nicht zuständig sei und keinen Einfluss nehmen könne, seien diese Beschlüsse vom Beirat selbst umzusetzen. Bei der Anfrage des BUND vom zum Naturschutzbeirat Trägerschaft Naturpark Siebengebirge handele es sich um einen solchen Sachverhalt. Wenn der Beirat beschließe, dem Antrag des BUND zu folgen, müsse der Hinweis aus der Mitte des Beirates an die betreffenden Adressaten weitergeleitet werden. Hinsichtlich der 16. und 17. Änderung des FNP Much könne er derzeit keine Auskunft geben, da sich der BUND zeitgleich an den zuständigen Abteilungsleiter des Umweltministeriums gewandt habe. Das Ministerium habe die ULB um Stellungnahme gebeten. Die Beurteilung des Ministeriums sei abzuwarten, so dass er in der heutigen Sitzung zum Sachverhalt nicht Stellung nehmen könne. Er wies jedoch darauf hin, dass die artenschutzrechtlichen Belange in dem vorliegenden Gutachten umfassend berücksichtigt worden seien. Zum Bebauungsplan Bornheim Hersel 220 C teilte er mit, dass der Landschaftsbeirat der Planung der Stadt Bornheim in 2009 zugestimmt habe. Das Ministerium habe die Planung der Stadt Bornheim aus den Gründen Ortsranddefinition und Freiraumgarantie unterstützt und festgestellt, dass die artenschutzrechtlichen Belange hinreichend berücksichtigt worden seien. Durch die Planung werde die Zielsetzung des Grünen C umgesetzt, Ortsränder fachlich so aufzuwerten, dass für die Zukunft vermieden werde, dass ein solch aufgewerteter und wertvoller Ortsrand durch eine weitere Bauflucht zerstört werde. Die Fehlerhaftigkeit oder Nichtigkeit eines Bebauungsplans könne nur im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und nicht durch die ULB oder den Rhein-Sieg-Kreis Kommunalaufsichtgeklärt werden. Das unter Biotopplanung und ULB angesprochenen Vorhaben Hennef-Scheurenmühle habe die Höhere Landschaftsbehörde im Rahmen ihres Ermessens als vorgesetzte Behörde anderes bewertet. Diese Vorgabe habe die ULB umgesetzt. 4

5 3.2.4 Im Rahmen der Sitzung ergab sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt Tagesordnungspunkte aus dem Beirat für die Sitzungen gemeldet werden können. Hierzu steht in 2 Abs. 1 Tagesordnung der Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises 2 Tagesordnung (1) Der Vorsitzende setzt die Tagesordnung nach Benehmen mit der ULB fest. Er hat dabei Vorschläge in die Tagesordnung aufzunehmen, die im Rahmen der Aufgaben des Beirates liegen und ihm drei Wochen vor der Sitzung aus dem Kreis der Mitglieder zugehen. Herr Zimmermann erläuterte, die Antragsfrist für Anträge aus der Mitte des Beirates sei in 2 der GeschO abschließend geregelt. Die kurzfristige Ergänzung der Tagesordnung durch Nachträge im Sinne des 1 Abs. 3 der GeschO trage der gesetzlichen Vorgabe Rechnung, dass es durch die Beteiligung des Beirates zu keiner zeitlichen Verzögerung der Anträge bei der ULB kommen darf Im Rahmen der Sitzung ergab sich, dass sich der Landschaftsbeirat zu einem Arbeitskreis zusammenfinden möchte, um die Stellung, Aufgaben und Befugnisse des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde zu besprechen. Die ULB stellt für diese Besprechung Räumlichkeiten in der Kreisverwaltung zur Verfügung. 4 Befreiung von den Verboten der ordnungsbehördlichen Verordnung über Landschaftsschutzgebiete in den Gemeinden Windeck, Eitorf, Neunkirchen- Seelscheid, Ruppichteroth und Much sowie in den Städten Hennef und Siegburg im Rhein-Sieg-Kreis hier: Vergrößerung der Erdaushubdeponie in Eitorf-Hausen Herr Dr. Möhenbruch schlug als Rekultivierungsmaßnahme die Pflanzung eines Buchenwaldes vor. Herr Welz befürwortete zur Rekultivierung der Deponie die Schaffung von Ackerland statt einer extensiven Schafweide. Es würden Produktionsflächen benötigt. Der Vorsitzende bat darum, dass diese Vorschläge und andere Lösungsansätze zur Rekultivierung im Rahmen des Forschungsprojektes Chance Natur überprüft werden. Der Beirat erhebt keine Bedenken. 5 Ausweisung des Naturschutzgebietes "Elisenthal und angrenzende Wälder" Herr Welz gab zu Bedenken, dass entgegen ursprünglicher Abmachungen, keine Privatwaldflächen in das Schutzgebiet aufzunehmen, dieses nun doch erfolge und Flächen von 4 Privatwaldbesitzern einbezogen würden. Die Unterschutzstellung habe Nachteile. Die Flächen würden weniger wert, es gäbe wirtschaftliche Erschwernisse und die vorgesehene Wegeerschließung nach Süden würde dann nicht erfolgen. Er bat darum den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass der Regierungspräsident gebeten werde, eine neue Abgrenzung des NSG durchzuführen. 5

6 Der Vorsitzende teilte mit, dass es nicht im Aufgabenbereich des Beirates liege, aus privatrechtlichen Gründen die Änderung der Abgrenzungen des NSG gegenüber dem Regierungspräsidenten zu fordern. Die Verbände könnten jedoch im Rahmen ihrer Beteiligung diese Stellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidenten abgeben. Herr Dr. Möhlenbruch fügte hinzu, dass die betreffenden Flächen große Nadelholzbestände, überwiegend Lerchen- und Fichtenbestände, und geringen Laubholzbestand aufwiesen. Die Flächen hätten auch bislang nicht im NSG gelegen. Aus fachlicher Sicht sehe er keine Veranlassung die Außengrenze des NSG auf diese Flächen auszuweiten. Er schlug ebenfalls vor, den Regierungspräsidenten um Korrektur der Abgrenzung zu bitten. Herr Schwarz erläuterte, dass der Regierungspräsident die Abgrenzung des NSG unabhängig von Grundbesitzfragen nur aus fachlichen Erwägungen vornehme. Da die Flächen Laubholzbestände aufwiesen, bestünden aus fachlicher Sicht von Seiten der ULB keine Gründe, die Ausweisung des Regierungspräsidenten anzuzweifeln. Die Eigentümer der Privatwaldflächen müssen sich mit ihren Bedenken unmittelbar an den Regierungspräsidenten wenden. Herr Baumgartner führte aus, dass er die Ausweisung eines NSG natürlich begrüße, jedoch sei die Gebietsabgrenzung des NSG "Elisenthal und angrenzende Wälder" nicht nachvollziehbar. Sie orientiere sich erkennbar nicht an fachlichen Gesichtpunkten, sondern an Eigentumsgrenzen. Inhaltlich bestünden umfassende Bedenken. Die Grenze führe z.b. durch wertvolle Biotopflächen und die Schutzziele seien nur dürftig festgesetzt. Die 62-Biotope in den Bachauen unterlägen weiterhin der Forstwirtschaft. Er befürworte die Überarbeitung des Verordnungsentwurfes. Herr Langer erläuterte, dass die Unteren Forstbehörde vorgeschlagen habe, die Gebietsabgrenzung des NSG aus waldfachlicher Sicht auf die öffentlichen Waldflächen zu beschränken. Diesem Vorschlag sei leider nicht gefolgt worden. Herr Auen fragte nach, ob die Flächen unter Landschaftsschutz stehen. In diesem Falle habe man Zeit, die Fläche als NSG auszuweisen, da die Nadelwälder nach und nach verschwänden. Es bestünde auch die Möglichkeit, Flächen für das NSG anzukaufen. Herr Hirzel bemängelte die mangelhafte und oft missverständliche sprachliche Ausgestaltung des Verordnungstextes. Der Landschaftsbeirat erhebt keine Bedenken gegen die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Elisenthal und angrenzende Wälder". Bezüglich der Gebietsabgrenzung des NSG bestehen aus Sicht von Grundstücksbesitzern und Mitgliedern des Landschaftsbeirates naturschutzfachliche Bedenken. Der Landschaftsbeirat bittet die ULB, den Regierungspräsidenten aufzufordern, die Verordnung inhaltlich und sprachlich zu überarbeiten. Hinweis der Schriftführerin: Das Anschreiben der Privatwaldbesitzer vom wird als Anlage zur Niederschrift den Mitgliedern und Stellvertretern beigefügt. 6 Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Nr. 10 Naafbachtal Errichtung eines Mobilfunkmastes mit Basisstation Antragsteller. Aggerverband Der Beirat erhebt keine Bedenken. 6

7 7 Befreiung von den Verboten der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete in den Gemeinden Alfter und Wachtberg Errichtung eines Mobilfunkmastes mit Basisstation Antragstellerin: Europoles GmbH & Co.KG, Rheinberg Der Beirat erhebt keine Bedenken. 12 x ja 1 x Enthaltung 8 Befreiung von den Verboten des Landschaftsplan Nr. 10 Naafbachtal Bauantrag zur Erneuerung und Sanierung eines Daches und zur Errichtung eines Satteldaches auf einer vorhandenen Garage in der Gemarkung Seelscheid, Flur 28, Flurstück 8 Antragsteller: Herr Ernst Ulrich Willscheidt, An der Burg Sülz 1, Lohmar Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt. 9 Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages für das Naturschutzgebiet "Rodderberg Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt. 10 Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Nr. 4 Meckenheim- Rheinbach-Swisttal des Rhein-Sieg-Kreises vom Bautechnische Überarbeitung des Römerkanal-Aufschlusses im Kottenforst bei Swisttal-Buschdorf Antragsteller: Gemeinde Swisttal, Rathausstraße 115, Swisttal Herr Maack stellte das Vorhaben vor. Der Beirat erhebt keine Bedenken. 10a Befreiung von den Verboten im Naturschutzgebiet des Landschaftsplanes Nr. 15 Wahner Heide hier: Anlage eines Rad-/Gehweges im Verlauf der ehemaligen Eisenbahntrasse zwischen Siegburg und Lohmar Der Vorsitzende erläuterte, dass man sich in der Sitzung am sehr ausführlich darüber unterhalten habe, ob unter der Autobahnauffahrt auf der Trasse der Eisenbahn ein Radweg angelegt werden soll, der dann seinerseits Richtung Norden auf den Fahrradweg der B484 münde und in der anderen Richtung neben der Bahntrasse nach Siegburg führe. Man habe sich in der Sitzung aus vielen Gründen, auch naturschutzfachlicher Art, dagegen entschieden, dem Fahrradweg unter der Autobahn zuzustimmen. Ein Punkt seien die Klein- und Säugetiere, Kröten usw., die im derzeit noch offenen Schotterbett leben würden. Es gebe auch Probleme, weil es auf der Seite der Wahner Heide Rotwild und Wildschweine gebe. Es bestehe die Gefahr, dass die Tiere bei einer Öffnung des Tunnels nach draußen auf die Straße gelangten. Es seien Schutzeinrichtungen geplant, wie Gitterroste im Boden, die verhindern sollten, dass das Wild auf die Straße gelangen könne. Ferner seien selbstschließende Türen geplant. Man habe aber dies allem nicht zustimmen können und einen Alternativvorschlag gemacht, der die Tunnel vermeide und für die Wochenendradfahrer und für Familien schöner sei. Dieser verlaufe im Aggertal zwischen Autobahn und Agger auf einem asphaltierten Wirtschaftsweg über die Brückenstraße bis in das Zentrum von Lohmar. Für diesen Weg hätte ein zurzeit von Traktoren 7

8 zerfahrenes Stück Weg etwas ertüchtigt werden müssen. Diesem Alternativvorschlag sei im Landschaftsbeirat am zugestimmt worden. Auch die Stadt Lohmar hatte damals zugestimmt. Als Ausgleich für den Weg über die Bahntrasse hat die Stadt Lohmar zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen angeboten. Darüber hinaus enthielt der neue Antrag keine neuen Voraussetzungen. Herr Hildebrand, Stadt Lohmar erläuterte die Gründe, warum die Stadt Lohmar die Wegeverbindung plane (Förderung der Radwege auf Bahntrassen durch ein Programm des Landes NRW). Zunächst sei man den Vorgaben des Landes und der Fördergeber gefolgt und habe geplant, die gesamte Bahntrasse auf der Strecke bis nach Siegburg (4,75 km) auszubauen, davon lägen 750 m auf dem Gebiet der Stadt Lohmar. In Abstimmungsgesprächen mit dem Regionalforstamt und der Kreisverwaltung sei es gelungen, Einvernehmen über die Streckenführung zu erzielen. Das jetzt nur noch in Rede stehende Teilstück im Bereich der Autobahnanschlussstelle Lohmar-Nord in Lohmar sei nur 300 m lang. In Gesprächen mit der ULB und der Forstbehörde habe man dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich um schützenswerte Bereiche handele. Man habe z.b. die Breite des Radweges auf 2,50 m reduziert und vereinbart, dass die Wege auch für Forstfahrzeuge genutzt werden können. Bei einer evtl. Vernetzung von Naturräumen durch den schon einmal angedachten Bau einer Grünbrücke, würden Teilbereiche des Weges zurückgebaut werden. Diese Zusage erfolge schriftlich. Dem Ruheraum des Rotwildes in der Nähe der Autobahnanschlussstelle werde Rechnung getragen, indem nachts ein Betretungs- und Nutzungsverbot des Weges erlassen werde und eine unmittelbar daneben liegende Waldfläche als Ruheraum gestaltet werde. Die Stadt Lohmar habe die vom Beirat vorgeschlagene Alternativstrecke von Experten untersuchen lassen. Die beantragte Streckenführung sei aus Sicht der Stadt Lohmar und der Planungsbüros weiterhin die optimale Streckenführung. Sie sei in Vergleich zur Streckenführung über die Aggerstraße ca. 200 m kürzer, dies sei für Wanderer und Familien wichtig. Auf der Streckenführung hinter der Fa. Walterscheid fände LKW-Gewerbeverkehr statt. Herr Hildebrand fasste zusammen, dass der betroffene Bereich durch den Autobahnverkehr, Luftverkehr und der jetzt bereits bestehenden Nutzung durch Wanderer/Fahrradfahrer vorbelastet sei und ein zusätzlicher Radweg auf einer vorhandenen Bahntrasse auf eine Strecke von 300 m durch die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen und Zugeständnissen der Stadt Lohmar verträglich sei. Der Vorsitzende ergänzte, dass die Idee, Radwege auf Schienen zu legen, nicht zwangläufig gut sei, da die Schotterbecken auf den Bahntrassen ökologisch äußerst wertvoll seien und sie an anderer Stelle z.b. in der Wahner Heide aus diesem Grunde so belassen und nicht überplant würden. Auch eine Strecke von nur 300 m sei wichtig. Er habe auch kein Verständnis dafür, dass die Stadt Lohmar beim Bau der Trasse unter der Autobahn den 400 m schönen Weg in der Aggeraue für die Rad-Wanderer dann nicht ausbauen werde. Umweltdezernent Schwarz erläuterte, dass der Radweg südlich des Lageplan-Punktes Querung Bahntrasse neben der Bahntrasse auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg verlaufe. Diese Streckenführung sei auch in der Sitzung am unstrittig gewesen und eine Befreiung erteilt worden. In der heutigen Sitzung stehe nur der nördliche Teil der Streckenführung ab des Punktes Querung Bahntrasse zur Diskussion. Über der Hälfte der betreffenden 300 m liege im unmittelbaren Bereich der B 484 und der Unterführungen. Er könne an dieser Stelle keinen großen Naturschutzkonflikt erkennen. Er sehe keine Gründe, die gegen die Nutzung dieses Bahndammes auf diesem Teilstück sprächen. Da der Bereich für den Rotwildwechsel interessant sein könnte, sei vor einiger Zeit (im Zuge des Konjunkturpakets II) überlegt worden, dort eine Grünbrücke über die Autobahn und die B 484 zu bauen. Damit sei aus finanziellen Gründen auf absehbare Zeit nicht zu rechnen. Trotzdem gäbe es die Zusage der Stadt Lohmar, beim Bau der Grünbrücke den Radweg zurückzubauen, damit sie ihre Funktion erfüllen könne. Das Rotwild werde derzeit durch einen Zaun von der Benutzung der Unterführungen und damit vom Überqueren der Straße abgehalten. Er könne sich nicht vorstellen, dass eine Öffnung für einen Radweg baulich nicht so gestaltet werden kann, dass man auch weiterhin Rotwild vom Benutzen dieser Unterführung fernhalten könne. Herr Baumgartner teilte mit, die Diskussion an dieser Stelle eine Grünbrücke zu errichten spräche doch dafür, dass es sich hier um einen hochsensiblen Bereich handele. Die Wanderkorridore seien immer dort, wo noch ein Rest Ruhe in der Landschaft gegeben sei. Unabhängig davon, dass die Grünbrücke zurzeit noch nicht errichtet wurde. Eine Grünbrücke werde nur angenommen, wenn der Abstand zu begleitenden Radwegen erheblich sei. In Lohmar werde der Radweg jedoch bei Bau der Grünbrücke sicherlich nur verlegt und den Verbund weiterhin erheblich belasten. Er befürworte die Variante aus der letzten Beiratssitzung. 8

9 Der Beirat erhebt Bedenken gegen die Befreiung. 8 x ja 2 x nein 3 x Enthaltungen 11 Geschäftsordnung des Beirates hier: Anlage zu 12 GeschO Antrag des BUND vom Herr Dr. Möhlenbruch schlug die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor. Es stellten sich für die Arbeitsgruppe zur Verfügung: Herr Dr. Kemmer, Herr Baumgartner, Herr Dr. Möhlenbruch, Herr Hirzel, Frau Krion, Herr von Loe. Hinweis der Schriftführerin: Die Einladung zu dieser Arbeitsgruppe erfolgt in die Räume des Rhein- Sieg-Kreises. 12 Mitteilungen und Anfragen Herr Kampe betonte, dass die Gemeinde Wachtberg dringend eines Landschaftsplanes bedürfe. Herr Schwarz bestätigte dessen Erforderlichkeit. Aufgrund der personellen und finanziellen Situation der ULB bestehe jedoch nicht die Möglichkeit einen neuen Landschaftsplan zu entwickeln. Es gäbe nur eine halbe Stelle zur Bearbeitung von Landschaftsplänen. Man habe sich entschlossen mit den vorhandenen Ressourcen die bestehenden, jedoch veralteten Landschaftspläne, wie z.b. Niederkassel, zu überarbeiten. Herr Simon stellte verschiedene Anfragen, die im Rahmen der Sitzung beantwortet wurden. gez. Dr. Kemmer (Vorsitzender) Pischke (Schriftführerin) 9

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