Universe, The CMI Global Network Fund

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1 Nur zur offiziellen Verwendung, bitte freilassen Kontonummer: Universe, The CMI Global Network Fund Antragsformular für Unternehmen Dieses Formular gilt für Kapitalanlagen in Universe, The CMI Global Network Fund. Bitte vor dem Ausfüllen unbedingt die umseitigen Anweisungen und Hinweise lesen. Bitte senden Sie dieses Formular nach dem Ausfüllen an: RBC Invester Services Bank, 14 rue Porte de France, L-4360 Esch-sur-Alzette, Luxemburg. Nur zur internen Verwendung Verkaufsabteilung/ Niederlassungsnummer Vermittlernummer Beraternummer Finanzvermittler Angaben Name der Kontaktperson Telefonnummer Faxnummer

2 VOR DEM AUSFÜLLEN DIESES FORMULARS BITTE DIE WICHTIGEN HINWEISE AUF DER NACHSTEHENDEN SEITE LESEN. FORMULAR BITTE MIT KUGELSCHREIBER AUSFÜLLEN. 1. ANGABEN ZUR PERSON DER ANTRAGSTELLER (Bitte in Blockschrift ausfüllen) Bitte den Namen des Unternehmens, die Korrespondenzadresse, die eingetragene Adresse und die Registrierungsnummer angeben. Name des Unternehmens zwecks Eintragung Name des Teilfonds Anlagebetrag Bitte Betrag oder Prozentsatz der Anlage angeben. Muttergesellschaft/Hauptsitz Eingetragene Adresse* Land * Postfach und c/o -Adressen sind keine gültigen Meldeadressen. Diese werden nur für Korrespondenzzwecke akzeptiert. Tel.-Nr. Fax Mobilnr. Korrespondenzadresse (falls von vorstehender verschieden) b. Investieren Sie Ihr eigenes Geld? Ja Nein c. Falls nein, bitte kurz Einzelheiten einschließlich Namen und Adresse der anderen Person oder Organisation, deren Geld investiert wird, angeben und dabei Ihre Beziehung zu dieser Person oder Organisation beschreiben. Beziehung Name Adresse d. Im Namen eines Dritten eröffnetes Konto GESAMT Falls die Anlage im Namen eines Dritten erfolgt, entspricht das Konto: einem Sammelkonto (mit einem Pool zugrunde liegender Kunden) Tel.-Nr. Fax Mobilnr. 1. Kurze Beschreibung der Hauptgeschäftstätigkeiten der Gesellschaft Börsennotierung: Nein Ja Zulassungscode: Beaufsichtigtes Unternehmen: Nein Ja Aufsichtsbehörde: Lizenznummer: Website der Aufsichtsbehörde: Land Bankreferenz Unternehmen als Anleger a. Die Befugniserteilung zum Einholen einer Bankreferenz wird von uns beigefügt. b. Die EU-Zinsrichtlinie Entscheidung Erhebung einer Quellensteuer (Falls kein Kästchen angekreuzt wurde, erfolgt in Luxembourg automatisch die Erhebung einer Quellensteuer) Automatischer Informationsaustausch (Formular zur Ermächtigung unterzeichnen) einem getrennt geführten Konto (die Kontobezeichnung ermöglicht die Identifizierung des zugrunde liegenden Dritten oder spezifischen Kontos)* einem Pool-Konto (die Kontobezeichnung bezieht sich auf eine Region, ein Produkt oder mehrere spezifische Kunden) *Bitte vervollständigen Sie Abschnitt 4 unten. 4. LETZTENDLICH WIRTSCHAFTLICH BEGÜNSTIGTER Ein letztendlich wirtschaftlich Begünstigter ist der letztendlich Begünstigte der Anlage, der direkt oder indirekt mehr als 25 % des Wertes der gezeichneten Anteile besitzt. Dieser letztendlich Begünstigte kann entweder eine private Person oder eine öffentlich gehandelte Gesellschaft sein, deren Kapital zu mehr als 75 % an einer anerkannten Börse notiert ist. Wichtig: Geben Sie bei einer indirekten Beteiligung bitte in einem datierten und unterschriebenen Diagramm die Beteiligungsquoten gestaffelt mit Namen und Prozentsätzen an. Geben Sie gegebenenfalls bitte an, ob eine der folgenden Eigenschaften auf den Kontoinhaber oder auf (den) letztendlich wirtschaftlich Begünstigte(n) zutrifft: eine Person, die durch Ernennung oder Wahl ein Amt im Bereich der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz innehat: eine Person, die eine öffentliche Funktion ausübt, einschließlich für eine Behörde oder ein öffentliches Unternehmen: ein Beamter oder Bediensteter einer öffentlichen internationalen Organisation eine Person oder eine Gesellschaft, die einer der Personen oben offenkundig nahesteht oder mit ihr verbunden ist Beschreiben Sie ggf. bitte: 2. ZAHLUNGSMETHODE Bitte Ihre Zahlungsmethode durch Ankreuzen des betreffenden Kästchens angeben. a. Telegrafische Überweisung b. Scheck 3. WAHL DES TEILFONDS a. Bitte angeben, wieviel Sie in welchem/welchen Teilfonds investie ren möchten.

3 Füllen Sie bitte entweder den Abschnitt Natürliche Person oder Juristische Person aus. Natürliche Person Juristische Person Herr Frau Banken Versicherungsgesellschaft Sonstiges Finanzinstitut Unternehmensanleihen Pensionsfonds Partnerschaft Investment/Anlagefonds Stiftung/Verband Nominee Trust Regierungsbehörde Sonstiges (bitte angeben): Nachname Name des Unternehmens Vorname Muttergesellschaft/Hauptsitz: Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Geburtsort und -land Gründungsdatum (TT.MM.JJJJ) Gründungsland / /. / /. Reisepass-Nr./ Personalausweis-Nr. (Auswahl mit Kreis markieren) Ablaufdatum (TT.MM.JJJJ) Ausstellendes Land Tätigkeitsbereich: Börsennotierung: Nein Ja: Zulassungscode: Nationalität Steuerliche Ansässigkeit Gesellschaftsregister / /. Beruf Doppelte Staatsbürgerschaft Beaufsichtigtes Unternehmen Lizenznummer Nie Aufgegeben Nein Ja, welche: Ja Aufsichtsbehörde Website der Aufsichtsbehörde Gemeinsamer Abschnitt Meldeadresse* Straße Meldeadresse Ort Meldeadresse Meldeadresse Land Nummer: Postanschrift, falls von oben abweichend Straße Postanschrift Ort Postanschrift Postanschrift Land Nummer: Telefon Fax Mobiltelefon * Postfach und c/o -Adressen sind keine gültigen Meldeadressen. Diese werden nur für Korrespondenzzwecke akzeptiert. Unterschrift des letztendlich wirtschaftlich Begünstigten

4 5. DIVIDENDEN Bitte nur ein Kästchen ankreuzen. (Falls kein Kästchen angekreuzt wurde, werden Dividenden reinvestiert). Ich/Wir möchte/n, dass alle Dividenden: a. zum Erwerb weiterer Fondsanteile reinvestiert werden; b. in der Dividenden-Zahlungswährung des Teilfonds an meine/unsere eingetragene Adresse gezahlt werden; c. in der Dividenden-Zahlungswährung des Teilfonds direkt wie folgt auf mein/unser Bankkonto gezahlt werden: Name der Bank Adresse der Bank BLZ Name des/der Kontoinhaber(s)/in Kontonummer 6. AUSGABEAUFSCHLAG FÜR FINANZVERMITTLER-DIENSTE Ich /Wir genehmige(n) die Zahlung von % der Antragsgelder an meinen/unseren nachstehend namentlich genannten Finanzvermittler als Anfangsberatungsgebühr. Angaben zur Person des/der Finanzvermittler(s)/in Name Name der Gesellschaft Adresse Unterschrift des/der Finanzvermittler(s)/in Name Unterschrift 7. RÜCKAUSZAHLUNGSANWEISUNGEN NICHT-AUSFÜLLEN DIESES ABSCHNITTS KANN ZAHLUNG DES RÜCKKAUFSERLÖSES VERZÖGERN. Im Falle des Rückkaufs soll der Erlös wie folgt gezahlt werden: Name der Bank Adresse der Bank Swift Code 8.a. Specified US Person Bitte Zutreffendes markieren und vervollständigen. Die Entity ist eine Specified US Person, und die Entity hat folgende US Federal Taxpayer Identifying Number (US TIN Bundes-Steueridentifikationsnummer): US TIN: Die Entity ist keine Specified US Person. Bitte weiter mit nächstem Abschnitt. 8.b. Finanzinstitute FATCA-Klassifizierung Bitte Zutreffendes markieren und vervollständigen. Lesen Sie die Hinweise zu FATCA-Klassifizierung in Anhang 1. Wenn Ihre Gründung für Steuerzwecke nicht in einem US-Bundesstaat/Territorium erfolgte, geben Sie bitte Ihre Internationale Identifikationsnummer für Intermediäre (Global Intermediary Identification Number) an: GIIN: Die Entity ist eine IGA Partner Jurisdiction Financial Institution und hat noch keine GIIN erhalten. Die Entity hat noch keine GIIN erhalten, wird jedoch von einer anderen Entity gesponsert, die eine GIIN hat. Geben Sie bitte den Namen und die GIIN Ihres Sponsors an: Name des Sponsors: GIIN des Sponsors: Sonstiges bitte geben Sie Ihren FATCA-Status an: Certified Deemed Compliant Foreign Financial Institution (einschließlich eines gemäß Anhang II eines IGA als vereinbar betrachteten Foreign Financial) Registered Deemed Compliant Foreign Financial Institution Restricted Distributor Exempt Beneficial Owner Non-Participating Foreign Financial Institution Territory Financial Institution Non-Reporting Foreign Financial Institution gemäß IGA Model 1 BLZ Name des/der Zahlungsempfänger(s)/in Zahlungswährung Swift Code Reporting Foreign Financial Institution gemäß IGA Model 1 Sonstiges, bitte angeben: 8.c. Nicht-Finanzinstitute FATCA-Klassifizierung Kontonummer 8. STEUERINFORMATIONEN Gemäß internationalen und lokalen Steuergesetzen und Vorschriften, die für den Fonds, die Gesellschaft und deren Anlagen gelten, sind der Fonds und die Gesellschaft zwingend zur Erhebung steuerrelevanter Informationen über den Kontoinhaber und gegebenenfalls (den) letztendlich wirtschaftlich Begünstigte(n) verpflichtet. Unter bestimmten Umständen (einschließlich bei Vorlage einer gültigen Selbstzertifizierung) können der Fonds und die Gesellschaft verpflichtet sein, diese Informationen an die entsprechenden Steuerbehörden gemäß geltenden Steuergesetzen und Vorschriften weiterzugeben. Wenn Sie Fragen zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Wenn die Entity keine Specified US Person und keine Financial Institution ist, bitte Zutreffendes markieren und vervollständigen: Die Entity ist eine Active Non-Financial Foreign Entity. Die Entity ist eine Passive Non-Financial Foreign Entity (wenn die Entity eine Passive Non-Financial Foreign Entity ist, geben Sie unten bitte Einzelheiten zu den Controlling Persons an (deren Prozentsatz der Beteiligung 25 % oder mehr beträgt), die für Steuerzwecke US-Bürger oder US-Gebietsansässige sind. Der Begriff Controlling Persons ist in einer Weise auszulegen, die mit den Empfehlungen der Financial Action Task Force übereinstimmt. Ich bin eine Excepted Non-Financial Foreign Entity.

5 Vollständiger Name Geburtsdatum Vollständige Wohnanschrift % der Beteiligung US-Steueridentifikationsnummer 8.d. Erklärung der steuerlichen Ansässigkeit (Anmerkung: Eine Erklärung der steuerlichen Ansässigkeit wird im Zusammenhang des OECD Common Reporting Standard [ CRS ] gefordert, einer Initiative zur Umsetzung des automatischen Austauschs von Informationen über Finanzkonten auf globaler Basis.) Geben Sie bitte den Ort der steuerlichen Ansässigkeit der Entity an (wenn in mehr als einem Land ansässig, geben Sie bitte alle Länder der steuerlichen Ansässigkeit und die entsprechenden Steuer-ID-Nummern an). Land der steuerlichen Ansässigkeit Steuer-ID-Nummer Der Kontoinhaber erklärt durch seine Unterschrift auf diesem Antragsformular, dass vorstehende Informationen wahr, vollständig und richtig sind und dass er den Fonds, die Gesellschaft und die Registerstelle über Änderungen der Informationen so bald wie möglich informiert. 9. PERSÖNLICHE DATEN Anleger werden hiermit darüber informiert, dass die von ihnen im Antragsformular angegebenen oder anderweitig im Rahmen ihrer Funktion als Anteilinhaber des Fonds erhaltenen persönlichen Daten oder Informationen, einschließlich Details zu ihrem Anteilsbesitz, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Luxemburger Datenschutzgesetzes vom 2. August 2002 zu folgenden Zwecken in digitaler Form erfasst und gespeichert und anderweitig vom Fonds, der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, der Verwaltungsstelle, einer Einheit der Lloyds Banking Group und/oder deren Vertretern und Delegierten verarbeitet werden: (i) Erbringung ihrer Dienstleistungen für die Anteilinhaber und (ii) Erfüllung geltender Gesetze, insbesondere Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche sowie FATCA- Verordnungen, als Daten-Controller oder Datenverarbeiter. Anleger stimmen der vorgenannten Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu, was die Übertragung und Offenlegung ihrer Personendaten zwischen den oben genannten Parteien in Ländern außerhalb der Europäischen Union (einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika) umfasst, in denen möglicherweise nicht dieselben Gesetze für den Schutz persönlicher Daten wie in Luxemburg gelten. Anleger werden außerdem darauf hingewiesen, dass ihre persönlichen Daten im von der Verwaltungsstelle geführten Anteilinhaberregister enthalten sind, wobei der Vertrag, mit dem die Verwaltungsgesellschaft ihre Verwaltungsstelle ernennt, in Kraft bleibt. Letztere wird daher die persönlichen Daten von Anlegern im Namen des Fonds verarbeiten und trägt somit die Verantwortung für die Verarbeitung der persönlichen Daten. Gemäß den Bestimmungen des Luxemburger Datenschutzgesetzes vom 2. August 2002 sind Anleger berechtigt, jederzeit Informationen über ihre persönlichen Daten anzufordern und diese zu korrigieren. 10. ERKLÄRUNG UND UNTERSCHRIFT(EN) Vor dem Unterschreiben dieses Antragsformulars bitte Folgendes überprüfen und bestätigen: A. Handelt es sich bei drei oder weniger der Gesellschafter/Aktieninhaber um Einzelpersonen: Beglaubigte Kopien des Identitätsnachweises (Reisepass/Personalausweis), wie im Abschnitt Angaben zur Person der Antragsteller angegeben, liegen bei: B. Falls es sich bei mehr als drei Gesellschaftern/Aktieninhabern um Unternehmen handelt, sind folgende Unterlagen beigefügt: Liste der Direktoren Liste der Zeichnungsbefugten und Unterschriftsproben bestätigte Kopie der Satzung des Unternehmens oder einer Gründungsurkunde Bankreferenz C. Sie sind in der Lage, alle im Abschnitt Wichtige Hinweise, Punkt 7 genannten Erklärungen zu geben. D. Die aktuelle Fassung der wesentlichen Anlegerinformationen wurden gelesen und bei der Anlageentscheidung berücksichtigt. In welcher Branche sind Sie tätig? Bitte nennen Sie den Anlagesgrund? CMI Asset Management (Luxembourg) SA behält sich das Recht vor, erforderlichenfalls die Vorlage von Belegen oder weiteren Informationen anzufordern. 1. Unterschrift Name (in Blockschrift) Position/Eigenschaft Datum 2. Unterschrift Name (in Blockschrift) Position/Eigenschaft Datum Hier (zutreffendenfalls) Firmenstempel anbringen

6 WICHTIGE HINWEISE 1. Angaben zur Person der Antragsteller (Unternehmen) Im Einklang mit internationalen Initiativen und der internationalen Gesetzgebung zur Verhinderung von Geldwäsche folgt Clerical Medical heute bei allen Anträgen zur Kapitalanlage bestimmten Standardverfahren. Bitte füllen Sie dieses Antragsformular vollständig aus und beachten Sie, dass Nicht-ausfüllen die Annahme Ihres Antrags möglicherweise verzögert. Alle Anleger haben dieses Antragsformular zu unterzeichnen. Besitzt das Unterneh men drei oder weniger Gesellschafter/Aktieninhaber, die Einzelpersonen sind, werden alle Gesellschafter/Aktieninhaber hiermit höflichst gebeten, wie im Abschnitt Angaben zur Person der Antragsteller im Einzelnen aufgeführt wird, bestätigte* Kopien eines Identitäts nachweises (Reisepass/Personalausweis) vorzulegen. Bei mehr als 3 Gesellschaftern/ Aktieninhabern oder falls es sich bei den Gesellschaftern/Aktieninhabern um Unter nehmen handelt, bitten wir um Folgendes: Liste der Direktoren Liste der Zeichnungsbefugten und Unterschriftsproben Bestätigte Kopie der Satzung des Unternehmens oder einer Gründungsurkunde Bankreferenz Bitte beachten Sie, dass wir die Bearbeitung der Kapitalanlage nicht fortsetzen, bis wir abgerechnete Mittel und alle verlangten Unterlagen erhalten. * Bei jedem dieser Dokuments muss es sich um eine Kopie mit Stempel und Unterschrift entweder eines anerkannten Finanzvermittlers, Bankmanagers, Buchprüfers, Anwalts, Notars oder einer Regierungsbehörde handeln. Andere Kopien werden nicht akzeptiert. 2. Zahlungsmethode Zahlungen können per telegrafische Überweisung oder Scheck erfolgen. Bitte geben Sie Ihre Zahlungsmethode an, indem Sie das entsprechende Kästchen ankreuzen. Anlagen von oder mehr (oder deren Gegenwert) sind per telegrafische Überweisung zu senden. Fondsanteile werden erst nach Erhalt abgerechneter Mittel ausgestellt. Anleger ziehen es daher eventuell vor, die nachstehend aufgeführten Möglichkeiten der telegrafischen Überweisung zu nutzen. a. Telegrafische Überweisung Steht für alle Fondswährungen zur Verfügung. Bitte das Formular für telegrafische Überweisungen ausfüllen und das Original an Ihre Bank senden. Die erste Kopie bitte für Ihre eigenen Unterlagen behalten. Die zweite Kopie muss diesem Antragsformular beigeheftet bleiben. 5. Ausgabeaufschlag für Finanzvermittlerdienste Die Person, die diesen Fonds empfiehlt, oder andere Personen, die Sie in Verbindung mit diesem Antrag berieten, handelte/n und handelt/n in Ihrem Auftrag, nicht im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft. Von dieser/ diesen Person/en wird verlangt, das Formular Angaben zur Person des Finanz-/Geschäftsvermittlers auszufüllen, das auf Ersuchen von der Verwaltungsgesellschaft erhältlich ist, und dies zusammen mit dem Antragsformular zurückzusenden. Falls keine anfängliche Beratergebühr an eine/n Finanzvermittler/in zahlbar ist, bitte Abschnitt 5 streichen. 6. Rückkauf Zahlungsanweisungen Der Einfachheit halber wird Anlegern unbedingt geraten, ein Bankkonto anzugeben, auf das der Rückkauferlös eingezahlt werden kann. ANLEGER WERDEN DARAUF AUFMERKSAM GEMACHT, DASS ZAHLUNGEN AN DRITTE NICHT MÖGLICH SIND. Werden diese Informationen nicht zur Verfügung gestellt, kann es zu Verzögerungen kommen, da die Verwaltungsgesellschaft die schriftliche, von ALLEN Aktieninhabern unterzeichnete Befugnis benötigt, den Rückkauferlös zu überweisen. 7. Erklärung und Unterschrift(en) Dieses Formular ist ordnungsgemäß durch einen oder mehrere der Satzung des Unternehmens entsprechend befugte/n Vertreter auszufertigen und zu unterzeichnen. Gegebenenfalls ist das Siegel des Unternehmens anzubringen. Das Unternehmen hat die Verwaltungsgesellschaft über alle zu einem späteren Zeitpunkt stattfindenden Veränderungen der Liste der zeichnungsberechtigten Personen zu informieren. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit den Nachweis für die Befugnis eines/einer Zeichnungs berechtigten, im Namen des Unternehmens zu handeln, zu verlangen. Weitere wichtige Hinweise 1. Dieses Formular ist ordnungsgemäß der Satzung des betreffenden Unternehmens entsprechend auszufertigen. 2. Alle Antragsteller sollten den Prospekt lesen. 3. Eine Kopie des ausgefüllten Antragsformulars steht auf Ersuchen von der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung. 4. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass Sie die Bestätigung Ihres Antrags nicht innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung dieses Formulars erhalten, setzen Sie sich bitte mit der Registerstelle an folgender Adresse in Verbindung: RBC Invester Services Bank, 14 rue Porte de France, L-4360 Esch-sur-Alzette, Luxemburg, oder rufen Sie sie unter folgender Nummer an b. Scheck Alle Schecks müssen von Ihnen oder Ihrem Finanzvermittler ausgestellt werden, an zahlbar und diesem Antragsformular beigeheftet sein. 3. Wahl des Fonds Die Mindestanlage insgesamt beträgt pro Fonds oder den entsprechenden Gegenwert in einer sonstigen, frei konvertierbaren Währung. 4. Dividenden Anleger, die anschließend von ihrer Bank verlangen, Dividendenzahlungen in andere Währungen umzurechnen, sollten beachten, dass dadurch Bankgebühren entstehen. Solchen Anlegern wird in Anbetracht dieser Tatsache unbedingt empfohlen, ihre Dividenden erneut zu investieren (Option a ausfüllen). WICHTIG : Bitte wenden Sie sich bei Fragen bzw. Anträge an RBC Invester Services Bank, 14 rue Porte de France, L-4360 Esch-sur-Alzette, Luxembourg Herausgegeben von: Eingetragener Sitz: 36 Rangwee, L-2412 Luxemburg, Luxemburg. Telefon: Fax: In Luxemburg unter der Nummer RC N29384 eingetragen. untersteht den Regulierungsvorschriften der Commission de Surveillance du Secteur Financier, Luxemburg. Zugelassen von: Clerical Medical Financial Services Limited, Narrow Plain, Bristol BS2 0JH, Großbritannien. Clerical Medical Financial Services Limited untersteht den Regulierungsvorschriften der Financial Services Authority, deren Regeln und Vorschriften dem Financial Services and Markets Act (Finanzdienstleistungsgesetz) von 2000 entsprechend zum Schutze der Anleger erfolgen und nur auf Investmentgeschäfte zutreffen, die in Großbritannien oder von Großbritannien aus getätigt werden. IFG221*/0714

7 ANHANG 1 FATCA-Hinweise Active Non Financial Foreign Entity (NFFE) Deemed-compliant FFI Exempt Beneficial Owner Der Begriff Active NFFE bezeichnet eine NFFE, die folgende Kriterien erfüllt: a) Weniger als 50 Prozent des Bruttoeinkommens der NFFE im vorherigen Kalenderjahr oder einem anderen entsprechenden Berichtszeitraum ist passives Einkommen und weniger als 50 Prozent der von der NFFE im vorherigen Kalenderjahr oder im anderen entsprechenden Berichtszeitraum gehaltenen Vermögenswerte sind Vermögenswerte, die passives Einkommen generieren oder zur Generierung von passivem Einkommen gehalten werden. b) Die Aktien der NFFE werden regelmäßig an einem etablierten Wertpapiermarkt gehandelt, oder die NFFE ist eine Related Entity einer Entity, deren Aktie an einem etablierten Wertpapiermarkt gehandelt wird. c) Die NFFE ist in einem US-Territorium organisiert, und alle Eigentümer des Zahlungsempfängers sind Bona-fide- Ansässige dieses US-Territoriums. d) Die NFFE ist eine Regierung (außer der US-Regierung), eine Gebietskörperschaft dieser Regierung (was, um Zweifel auszuschließen, einen Bundesstaat, eine Provinz, einen Bezirk oder eine Gemeinde einschließt) oder eine öffentliche Körperschaft, die eine Funktion dieser Regierung oder einer ihrer Gebietskörperschaften ausübt, eine Regierung eines US-Territoriums, eine internationale Organisation, eine Nicht-US-Zentralbank oder eine Entity im Alleineigentum einer oder mehrerer der vorgenannten Einheiten. e) Im Wesentlichen bestehen alle Aktivitäten der NFFE aus dem Besitz (aller oder eines Teils) der ausstehenden Aktien von einer oder mehreren, oder der Leistung von Finanzierungen und Dienstleistungen für eine oder mehrere Tochtergesellschaften mit anderen Handels- oder Geschäftstätigkeiten als den Geschäftstätigkeiten einer Financial Institution, es sei denn, eine NFFE erfüllt die Anforderungen für diesen Status nicht, wenn die NFFE als Investmentfonds fungiert (oder sich selbst so bezeichnet), beispielsweise als Private Equity Fonds, Risikokapitalfonds, Leveraged Buyout Fonds oder Investmentvehikel, dessen Zweck der Erwerb oder die Finanzierung von Unternehmen ist und die Beteiligungen an diesen Unternehmen dann als Kapitalvermögen zu Anlagezwecken gehalten werden. f) Die NFFE hat ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen und war in der Vergangenheit nicht tätig, investiert jedoch Kapital in Vermögenswerte mit der Absicht, eine andere Geschäftstätigkeit als die einer Financial Institution auszuüben, sofern die NFFE die Anforderungen für diese Ausnahme nach dem Datum nicht erfüllt, das 24 Monate nach dem Datum der ersten Organisation der NFFE liegt. g) Die NFFE war in den letzten fünf Jahren keine Financial Institution und befindet sich im Verfahren der Liquidation ihrer Vermögenswerte oder wird mit der Absicht reorganisiert, eine andere Geschäftstätigkeit als die einer Financial Institution fortzusetzen oder wieder zu beginnen. h) Die NFFE ist primär in Finanzierungs- und Absicherungsgeschäften mit oder für Related Entities tätig, die keine Financial Institutions sind und keine Finanzierungs- oder Absicherungsdienstleistungen für eine Entity erbringen, die keine Related Entity ist, sofern die Gruppe solcher Related Entities primär anderen Geschäftstätigkeiten als jenen einer Financial Institution nachgeht. i) Die NFFE ist eine Excepted NFFE gemäß der Beschreibung in den relevanten US Treasury Regulations (diese Kategorie schließt hauptsächlich bestimmte Pensionsfonds ein). j) Die NFFE erfüllt alle folgenden Anforderungen: i. Ihre Gründung und ihre Tätigkeit in der Rechtsordnung ihrer Ansässigkeit dienen ausschließlich religiösen, wohltätigen, wissenschaftlichen, künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder bildenden Zwecken; oder ihre Gründung und ihre Tätigkeit erfolgen in der Rechtsordnung ihrer Ansässigkeit, und sie ist ein Berufsverband, eine Business League, Handelskammer, Arbeitsorganisation, landwirtschaftliche oder gartenbauliche Organisation, Bürgerinitiative oder eine ausschließlich zur Förderung der Wohlfahrt betriebene Organisation. ii. Sie ist von der Ertragssteuer in der Rechtsordnung ihrer Ansässigkeit befreit. iii. Sie hat keine Anteilseigner oder Mitglieder, die Eigentums- oder Nutzungsrechte an ihren Einkünften oder Vermögenswerten haben. iv. Nach geltendem Recht der Rechtsordnung der Ansässigkeit der NFFE oder den Gründungsdokumenten der NFFE dürfen ihre Einkünfte und Vermögenswerte nicht an eine Privatperson oder eine nicht gemeinnützige Entity ausgeschüttet oder zu deren Gunsten verwendet werden, außer in Übereinstimmung mit der Ausübung der gemeinnützigen Tätigkeit der NFFE, als Zahlung einer angemessenen Vergütung für erbrachte Leistungen oder als Zahlung in Höhe des Marktwerts eines von der NFFE erworbenen Vermögensgegenstands. v. Nach geltendem Recht der Rechtsordnung der Ansässigkeit der NFFE oder den Gründungsdokumenten der NFFE müssen bei einer Liquidation oder Auflösung der NFFE alle ihre Vermögenswerte an eine Regierungsstelle oder sonstige gemeinnützige Organisation verteilt werden oder fallen der Regierung der Rechtsordnung der Ansässigkeit der NFFE oder einer ihrer Gebietskörperschaften anheim. Der Begriff deemed-compliant FFI bezeichnet im Rahmen der IRS-Bestimmungen: 1) eine registered deemed-compliant FFI 2) eine certified deemed-compliant FFI 3) eine owner-documented FFI 4) eine QI-Niederlassung eines US-Finanzinstituts, das eine reporting FFI gemäß IGA Model 1 ist Im Rahmen des Luxemburger IGA (betreffend Investmentfonds) 1) Sponsored Investment Entity und Sponsored Controlled Foreign Corporation 2) Sponsored, Closely Held Investment Vehicle 3) Anlageberater und Anlageverwalter 4) Collective Investment Vehicles 5) Restricted Fund Die folgenden Entities gelten als Exempt Beneficial Owners (steuerbefreite wirtschaftliche Eigentümer): 1) Exempt Beneficial Owners außer Fonds a. Regierungsstelle b. Internationale Organisation c. Zentralbank 2) Fonds, die als Exempt Beneficial Owners gelten a. Treaty-Qualified Retirement Fund b. Broad Participation Retirement Fund c. Narrow Participation Retirement Fund d. Pension Fund eines Exempt Beneficial Owner e. Investment Entity im Alleineigentum von Exempt Beneficial Owners Im Rahmen des Luxemburger IGA, für Fonds: 3) SEPCAVs 4) ASSEPs 5) Pensionsfonds unter der Überwachung des Commissariat aux Assurances 6) Investment Entity im Alleineigentum von Exempt Beneficial Owners

8 Financial Institution (FI) Foreign Financial Institution (FFI) Investment Entity Non-Participating Financial Institution Non-Reporting Financial Institution Participating FFI Passive NFFE Registered Deemedcompliant FFI Reporting Financial Institution Restricted Distributor Specified US Person Der Begriff Financial Institution bezeichnet ein verwahrendes Institut, ein depotführendes Institut, eine Investment Entity oder eine Specified Insurance Company. Der Begriff FFI oder Foreign Financial Institution bezeichnet bezüglich einer Einrichtung, die nicht in einem Land ansässig ist, das ein Model 1 IGA oder Model 2 IGA abgeschlossen hat, ein Finanzinstitut, das eine ausländische Einrichtung ist. Bezüglich einer Einrichtung, die in einem Land ansässig ist, das ein Model 1 IGA oder Model 2 IGA abgeschlossen hat, eine FFI, die eine Einrichtung ist, die als Financial Institution gemäß diesem Model 1 IGA oder Model 2 IGA behandelt wird. Der Begriff Investment Entity bezeichnet eine Einrichtung, deren primäre Geschäftstätigkeit eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten oder Tätigkeiten für oder im Auftrag eines Kunden umfasst (oder die von einer Einrichtung mit entsprechender Geschäftstätigkeit verwaltet wird): 1) Handel mit Geldmarktinstrumenten (Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate, Derivate etc.), Devisen, Devisen-, Zins- und Indexinstrumenten 2) übertragbaren Wertpapieren oder Rohstofffutures, 3) individuelle und gemeinsame Portfolioverwaltung, 4) sonstige Anlage, Verwaltung oder Management von Fonds oder Geldern im Auftrag anderer Personen. 5) Dieser Begriff ist in einer Weise auszulegen, die mit der Formulierung in der Definition von Financial Institution in den Empfehlungen der Financial Action Task Force übereinstimmt. Der Begriff Non-Participating Financial Institution bezeichnet eine FI, die keine Participating FFI, keine Deemed Compliant FFI und kein Exempt Beneficial Owner ist. Die Definition schließt eine Luxemburger oder sonstige Partner Jurisdiction Financial Institution ein. Als eine Non-participating Financial Institution gemäß Unterabsatz 2(b) von Artikel 5 des Luxemburger IGA oder gemäß der entsprechenden Bestimmung in einer Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten und einer Partner Jurisdiction behandelte Financial Institution. Gemäß Unterabsatz 2(b) von Artikel 5 des Luxemburger IGA ist eine Non-participating Financial Institution eine Financial Institution, die ihre Nichteinhaltung nicht innerhalb von 18 Monaten nach der erstmaligen Benachrichtigung über eine wesentliche Nichteinhaltung behoben hat. Der Begriff Non-Reporting Financial Institution bezeichnet eine Financial Institution oder eine sonstige Entity mit Sitz in einer FATCA Partner Jurisdiction, die in Anhang II als eine Non-Reporting Financial Institution beschrieben wird, oder die anderweitig als konforme FFI oder steuerbefreiter wirtschaftlicher Eigentümer im Rahmen relevanter US Treasury Regulations gilt, die zum Datum der Unterzeichnung der relevanten zwischenstaatlichen Vereinbarung wirksam waren. Der Begriff Participating FFI bezeichnet eine Financial Institution, die sich zur Erfüllung der Anforderungen einer FFI- Vereinbarung verpflichtet hat, einschließlich einer in einem Model 2 IGA beschriebenen Financial Institution, die sich zur Erfüllung der Anforderungen einer FFI-Vereinbarung verpflichtet hat. Der Begriff Participating FFI schließt auch eine Niederlassung eines qualifizierten Intermediärs einer Reporting US Financial Institution ein, sofern diese Niederlassung eine FFI nach Reporting Model 1 ist. Eine Passive NFFE bezeichnet eine NFFE, die keine (i) Active NFFE oder (ii) keine einbehaltende ausländische Personengesellschaft oder kein einbehaltender ausländischer Trust gemäß relevanter US Treasury Regulations ist. Im Rahmen der IRS-Bestimmungen bezeichnet der Begriff Registered Deemed-Compliant FFI eine FFI, die beim IRS zur Meldung ihres Status registriert ist, und schließt Folgendes ein: 1) Lokale FFI 2) Nicht meldende Mitglieder teilnehmender FFI-Gruppen 3) Qualified Collective Investment Vehicles 4) Restricted Funds 5) Qualifizierte Kreditkartenaussteller 6) Sponsored Investment Entities und Controlled Foreign Corporations. Im Rahmen des Luxemburger IGA besteht kein Registered Deemed Compliant Status. Ein Deemed Compliant Status ist grundsätzlich nicht meldend und erfordert daher keine Registrierung beim IRS. Der Begriff Reporting Financial Institution bezeichnet je nach dem Zusammenhang eine Reporting FATCA Partner Financial Institution oder eine Reporting US Financial Institution. Im Zusammenhang des Luxemburger IGA bezeichnet er eine Reporting Luxembourg Financial Institution ( Luxemburger FI ) Der Begriff Restricted Distributor wird im IGA nicht erwähnt. Ein Restricted Distributor ist ein sehr kleiner Vertreiber (weniger als 30 Kunden, von denen mindestens die Hälfte verbundene Personen sind), der lokal tätig ist, d. h. der keine feste Geschäftseinrichtung außerhalb seines Gründungslandes hat. Die vollständige Definition ist in den US Treasury Regulations unter definition of a restricted distributor aufgeführt. Der Begriff Specified US Person bezeichnet eine US-Person mit Ausnahme: 1) einer Körperschaft, deren Aktien regelmäßig auf einem oder mehreren etablierten Wertpapiermärkten gehandelt werden; 2) einer Körperschaft, die der gleichen erweiterten Unternehmensgruppe wie eine in Klausel (i) oben beschriebene Körperschaft angehört; 3) der Vereinigten Staaten oder einer Behörde oder eines Organs in ihrem Alleineigentum; 4) eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten, eines US-Territoriums, einer Gebietskörperschaft einer der vorstehenden Einheiten oder einer Behörde oder eines Organs im Alleineigentum einer oder mehrerer der vorstehenden Einheiten; 5) einer gemäß Abschnitt 501(a) des US Internal Revenue Code steuerbefreiten Organisation oder eines individuellen Pensionsplans gemäß Definition in Abschnitt 7701(a)(37) des US Internal Revenue Code; 6) einer Bank gemäß Definition in Abschnitt 581 des US Internal Revenue Code; 7) einer Immobilieninvestmentgesellschaft (REIT) gemäß Definition in Abschnitt 856 des US Internal Revenue Code; 8) einer regulierten Investmentgesellschaft gemäß Definition in Abschnitt 851 des US Internal Revenue Code oder einer bei der US Securities and Exchange Commission im Rahmen des Investment Company Act von 1940 (15 USC 80a-64) registrierten Einrichtung; 9) eines Common Trust Fund gemäß Definition in Abschnitt 584(a) des US Internal Revenue Code; 10) eines Trusts, der gemäß Abschnitt 664(c) des US Internal Revenue Code steuerbefreit ist oder der in Abschnitt 4947(a) (1) des US Internal Revenue Code beschrieben ist; 11) eines Wertpapier-, Rohstoff- oder Derivatehändlers (einschließlich Notional Principal Contracts, Futures, Forwards und Optionen), der als solcher im Rahmen der Gesetze der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates registriert ist; oder 12) eines Brokers gemäß Definition in Abschnitt 6045(c) des US Internal Revenue Code.

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