»KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE FÜR EINEN FLÄCHENDECKENDEN EINSATZ INTELLIGENTER ZÄHLER«DES BMWI

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1 »KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE FÜR EINEN FLÄCHENDECKENDEN EINSATZ INTELLIGENTER ZÄHLER«DES BMWI ZUSAMMENFASSUNG UND BEWERTUNG DES GUTACHTENS SOWIE DER AUSWIRKUNGEN AUF DIE MARKTENTWICKLUNG

2 2 SMART METERING August 2013 August 2013 SMART METERING 3 INHALTSVERZEICHNIS 1 Ausgangslage 04 2 Vorgehen und Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse Beschreibung des Vorgehens der Gutachter Zusammenfassung der Ergebnisse und Empfehlungen der Gutachter 08 IHR ANSPRECHPARTNER Sascha Schlosser Leiter Marketing & Vertrieb sascha.schlosser@co-met.info Telefon: Bewertung der Kosten-Nutzen-Analyse und Einschätzung der Marktwirkung Bewertung des methodischen Vorgehens Bewertung der Empfehlungen und Einschätzung zur Auswirkung auf den Markt Fazit: Konsequenzen aus der Kosten-Nutzen-Analyse für Energieversorger 14 Adresse: co.met GmbH Hohenzollernstraße Saarbrücken Telefon: Telefax:

3 4 SMART METERING August 2013 August 2013 SMART METERING 5 NEUE EINBAUPFLICHTEN UND STEIGENDE ANFORDERUNGEN ZUSAMMENFASSUNG DER KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE UND KONSEQUENZEN FÜR DAS MESSWESEN 1. AUSGANGSLAGE Als Teil der Umsetzung des Dritten EU-Binnenmarktpakets (hier der Richtlinie 2009/72/EG Strom) hat das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im September 2012 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young damit beauftragt, eine Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) der fl ächendeckenden Einführung intelligenter Stromzähler zu erstellen. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsländer bei den Energieverbrauchern intelligente Messsysteme einsetzen. Dazu kann ein individueller Einführungsplan erstellt werden, der auf den Ergebnissen einer KNA basiert, bei welcher die langfristigen Kosten und Nutzen für die Gesamtwirtschaft und die einzelnen Verbraucher geprüft werden. Bei positivem Ergebnis der KNA sollen bis zum Jahr 2020 mindestens 80% der Verbraucher mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Am wurde die deutsche KNA veröffentlicht und in der AG Intelligente Netze und Zähler der Netzplattform des BMWi durch die Gutachter vorgestellt. Im nächsten Schritt prüft das BMWi nun die Umsetzbarkeit der Ergebnisse. In diesem Papier werden Vorgehen, Inhalte und Ergebnisse der vorgelegten KNA zusammengefasst, und es wird eine erste Einschätzung getroffen, welche Konsequenzen die KNA für die Marktakteure haben wird.

4 6 SMART METERING August 2013 August 2013 SMART METERING 7 2. VORGEHEN UND ERGEBNISSE DER KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE EU- SZENARIO INHALTE VARIANTEN ROLLOUTQUOTE Rollout von intelligenten Messsystemen bei 80% aller Verbraucher bis 2022, gleich verteilt über alle Verbrauchergruppen Keine 80% bis 2022 bleibt dauerhaft bei 80% 2.1. BESCHREIBUNG DES VORGEHENS DER GUTACHTER Das Vorgehen der Gutachter orientiert sich an den Empfehlungen der EU-Kommission (2012/148/EU): Bestimmung der Funktionalitätsanforderungen an die Messtechnologie auf Basis bestehender Vorgaben etwa aus EnWG, Schutzprofi len und Technischer Richtlinie Bildung der zu untersuchenden Szenarien: drei Basis-Szenarien plus zwei Abwandlungen (siehe Tabelle 1) Wirkungsanalyse: Bestimmung der grundsätzlichen Kosten- und Nutzeneffekte der Messsysteme auf die verschiedenen betroffenen Prozesse Monetarisierung der Kosten- und Nutzeneffekte Berechnung der Nettokapitalwerte der Szenarien sowie der Auswirkungen ergänzender Sensitivitätsanalysen Bewertung der Szenarien gesamtwirtschaftlich und aus Einzelkundenperspektive Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zum zu wählenden Szenario, zur Rollenverteilung bei der Aufgabenbearbeitung sowie zum Finanzierungsmodell bzw. der Kostenumlage. Für die Bestimmung der Kosten- und Nutzeneffekte sowie die anzusetzenden Wertparameter und Prämissen haben die Gutachter bestehende Studien und Pilotprojekte ausgewertet sowie zahlreiche Experten bzw. Marktteilnehmer und Verbände befragt. Im Ergebnis haben sie sich in der Regel an den Mittelwerten der genannten Ansätze orientiert. KONTINUITÄTS- SZENARIO KONTINUITÄTS- SZENARIO PLUS ROLLOUT-SZENA- RIO Weiterbestehen des aktuellen 21 EnWG: Pfl ichteinbauten von Messsystemen ohne Änderung bei Verbrauchern > kwh/ Jahr, bei Neubau/Sanierung, bei neuen EEG-/KWK-Anlagen > 7 kw (Inbetriebnahme nach ) Wie Kontinuitätsszenario, ergänzend: Anwendung 21c Abs. 5 EnWG zum Pfl ichteinbau intelligenter (aufrüstbarer) Zähler bei Turnustausch. Ausstattung des Zählers mit separatem Display für die Wohnung Pfl ichtfälle des bestehenden 21 EnWG (siehe Kontinuitätsszenario) Zusätzlich: verpfl ichtender Einbau von Messsystemen bei EEG-/KWK- Anlagen > 0,25 kw sowie bei Altanlagen vor Mit netzdienlicher Abregelung der EEG- Anlagen Mit netzdienlicher Abregelung der EEG- Anlagen Mit netzdienlicher Abregelung der EEG- Anlagen 23% bis % bis % bis 2022 (davon 65% nur intelligente Zähler) 100% bis 2032 (davon 69% nur intelligente Zähler) 25% bis % bis 2032 Eine wesentliche Unterscheidung, die bezüglich der Technologie getroffen wird, ist die nach»intelligenten Messsystemen«einerseits und»intelligenten Zählern«andererseits. Während intelligente Messsysteme nach 21d EnWG aus einem Zähler sowie Schutzprofi l-gateway bestehen, sind intelligente Zähler im Sinne der Studie solche Zähler, die potenziell mit einem Schutzprofi l-gateway verbunden werden können (wie in 21c Abs. 5 EnWG beschrieben). ROLLOUT- SZENARIO PLUS Wie Rolloutszenario, ergänzend: Anwendung 21c Abs. 5 EnWG (siehe Kontinuitätsszenario Plus) Mit netzdienlicher Abregelung der EEG- Anlagen (ist hier die Basisvariante) 68% bis 2022 (davon 63% nur intelligente Zähler) 100% bis 2032 (davon 69% nur intelligente Zähler) Tabelle 1: Zusammenfassung der Szenarien

5 8 SMART METERING August 2013 August 2013 SMART METERING 9 2. VORGEHEN UND ERGEBNISSE DER KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE 2.2 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN DER GUTACHTER Die Ergebnisse der verschiedenen Szenarien werden in Tabelle 74 auf S. 178 des Gutachtens zusammengefasst. Tabelle 74: Zusammenfassung der Szenarienergebnisse Eu- Szenario Kontinuitätsszenario Kontinuitätsszenario Plus Rollout Szenario Rollout Szenario Plus NRW¹ aktueller Rechtsrahmen (Mrd. Euro) NKW¹ mit EE- Abregelung (Mrd. Euro) NKW¹mit EE- Abregelung u. Halbierung der EEG- Ausgleichszahlungen (Mrd. Euro) -0, ,6 0,9 1,1 1,0 0,5 0,7-1,1 1,6 2,0-1,5 1,9 Abbildung 1: Zusammenfassung der Szenarienergebnisse der KNA Investitionsvolumen/ Kosten pro Systemkostenbeitrag Betriebskosten bis 2022 Messsystem/ Intelligentem (Euro p.a.) 4 (inkl. Kostenersparnisse) p.a.)³ Zähler (Euro bis 2022 (Mrd. Euro)² 8,5 / 12,3 (5,9) ,7 / 5,2 (3,1) ,8 / 6,3 (3,3) ,9 / 5,5 (3,3) ,0 / 5,7 (3,3) Quelle: Ernst & Young: Kosten-Nutzen-Analyse für den fl ächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler. Endbericht. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie , S. 178 (ohne Fußnoten der Tabelle) Die Gutachter kommen in ihrer Zusammenfassung (Kapitel 9) zu dem Schluss, dass das EU-Szenario gesamt- und einzelwirtschaftlich einen negativen Netto-Kapitalwert hat, insbesondere dass die damit verbundenen Kosten für den Großteil der Verbraucher nicht zumutbar wären (S. 204). Dagegen wird der aktuelle Gesetzesrahmen des EnWG (Kontinuitätsszenario) positiver bewertet, da hier ein größerer Nutzen entstehe und die Kosten und Nutzen zielgerichteter verteilt würden. Empfohlen wird das Rolloutszenario Plus, das heißt im wesentlichen die Fortführung und leichte Ergänzung der aktuellen EnWG-Vorgaben: verpfl ichtende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen bei Neubau und Sanierung, bei Jahresverbrauch von mehr als kwh sowie bei neuen EEG- und KWK-Anlagen von mehr als 7 kw Leistung, zusätzlich die verpfl ichtende Ausstattung weiterer EEG- und KWK-Anlagen (alle Neu- und Altanlagen mit mehr als 0,25 kw Leistung) und von 14a-EnWG- Anlagen (Elektromobile, Wärmepumpen, Speicher) mit intelligenten Messsystemen, zusätzlich der verpfl ichtende Einbau intelligenter Zähler bei Turnustausch ( 21c Abs. 5 EnWG), welche zudem mit einem abgesetzten In-House-Display ausgestattet werden sollen. Dieses Szenario hat einen positiven Nettokapitalwert von 1,5 Mrd. Euro bis 2032, sofern die Abregelung von EEG- Anlagen als Nutzeneffekt berücksichtigt wird. Bis 2029 sind nach diesem Szenario fl ächendeckend (100%) zumindest intelligente Zähler eingebaut; bei ca. 30% der Verbraucher sind intelligente Messsysteme verbaut. Im Gasbereich werden keine über das aktuelle EnWG hinausgehenden Verpfl ichtungen empfohlen (S. 177f.). Voraussetzung für das Erreichen des ermittelten Nettonutzens sei eine Änderung des gesetzlichen Rahmens (S. 205 f. bzw. Kapitel 8.5 ab S. 201): Anpassung des EEG: Ein erheblicher Nutzeneffekt entsteht durch die Reduzierung des Netzausbaubedarfs aufgrund einer Abregelung von EEG- und KWK- Anlagen um max. 5% ihrer Jahresenergieleistung. Um diese Steuerungshandlungen des Netzbetreibers als dauerhaften Regelfall zu ermöglichen, ohne dass eine Verpfl ichtung zum Netzausbau entsteht (denn dieser soll ja gerade reduziert werden), muss das EEG angepasst werden. Die Gutachter erklären dies zur Voraussetzung für einen Rollout in welchem Umfang auch immer, da ohne diesen Nutzeneffekt kein positiver Gesamtnutzen erreichbar sei. Anpassung der europäischen Messgeräterichtlinie MID: Da der dauerhafte Einsatz intelligenter Zähler empfohlen wird, welche nicht unter die Technische Richtlinie bzw. die Schutzprofi l-anforderungen fallen (diese gelten nur für die Kommunikationsmodule), wird gefordert, die Erfüllung entsprechender Datenschutzanforderungen an die Zähler durch eine Anpassung der Richtlinie sicherzustellen. Weitere verpfl ichtende Vorgabe soll die Zählerstandsgangmessung bei allen Pfl ichteinbaufällen intelligenter Messsysteme sein (außer Neubau/Sanierung), um die netzdienlichen Nutzeneffekte zu ermöglichen. Netzbetreiber sollen zudem berechtigt werden, netzdienliche Informationen von sämtlichen intelligenten Messsystemen abzurufen. Finanziert werden sollen die aus den Pfl ichteinbauten entstehenden Kosten über eine Mischfi nanzierung durch die Verbraucher (S. 207 bzw. Kapitel 8.4 ab S. 191): Die Kunden, die mit intelligenten Messsystemen bzw. Zählern ausgestattet werden, sollen sich in gewissem Umfang an

6 10 SMART METERING August 2013 August 2013 SMART METERING VORGEHEN UND ERGEBNISSE DER KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE 3. BEWERTUNG DER KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE UND EINSCHÄTZUNG DER MARKTWIRKUNG den Kosten beteiligen, soweit es ihren wahrscheinlichen Nutzen nicht übersteigt (72 Euro/Jahr bei Verbrauch > 6 MWh/Jahr, 55 Euro/Jahr bei Verbrauch < 6 MWh/ Wettbewerbliche MSB können dabei das Entgelt frei wählen und bei Bedarf auf die Dienstleistung des Netzbetreibers zurückgreifen, während Netzbetreiber ein re- 3.1 BEWERTUNG DES METHODISCHEN VORGEHENS sondern sie werden sofort mit der (politisch zu diskutierenden) Frage der Kostenträgerschaft in Form eines konkreten Modells kombiniert. Jahr bzw. 42 Euro/Jahr bei intelligenten Zählern). Die restlichen Kosten sollen über einen sogenannten»systemkostenbeitrag«auf alle übrigen Verbraucher umgelegt werden (8 Euro/Jahr plus bisheriges Entgelt von ca. 22 Euro/Jahr). Begründet wird der Systemkostenbeitrag damit, dass die Einführung intelligenter Zähler bzw. Messsysteme das System der Energieversorgung und -verteilung insgesamt verbessert und die Gesamtheit der Verbraucher somit über geringere Netzentgelte, Einsparung von CO2-Emissionen usw. ebenfalls profi tiert. Für den Ausgleich der unterschiedlichen Verbraucherbeiträge zwischen den Akteuren (Netzbetreiber als Grund- Messstellenbetreiber und wettbewerbliche Messstellen- guliertes Entgelt vorgegeben bekommen sollen (S. 173). Die Rolle des grundzuständigen Gateway-Administrators soll analog zum grundzuständigen Energielieferanten bestimmt werden: derjenige Messstellenbetreiber, der die meisten Zählpunkte in einem Netzgebiet betreut (S. 186). Der Verbraucher soll jedoch seinen Gateway-Administrator frei wählen können. Die zusammenfassende Einschätzung der Gutachter zum empfohlenen Rolloutszenario Plus ist, dass dieses besonders vorteilhaft sei durch seinen Fokus auf netzdienliche und Energieeffi zienz-relevante Pfl ichteinbaufälle sowie dadurch, dass es Spielraum für marktliche Initiativen lasse. Der Vorschlag zur Kostenumlage sei verursachungsgerecht und zumutbar (S. 206). In Hinsicht auf das methodische Vorgehen der Gutachter sind einige Punkte kritisch zu sehen. So wurden einige Fragen, die im Kontext einer solchen KNA ebenfalls relevant sind, nicht behandelt, und einige Vorgehensschritte wurden nicht dargestellt und können daher nicht vollständig nachvollzogen werden. Die Frage etwa, welches Rolloutszenario in Deutschland gesamt- und einzelwirtschaftlich das optimale wäre, wird nicht beantwortet. Angesichts der Ergebnisse in Tabelle 74 des Gutachtens (s.o. Abbildung 1), nach der das EU-Szenario in der Basisvariante ohne EEG-Abregelung den höchsten Nettokapitalwert aller Szenarien hat, ist anzunehmen, dass das EU-Szenario unter Anwendung der Variante»mit Abregelung EEG-Anlagen«den bei weitem höchsten Nettokapitalwert aufweist. Dies wurde jedoch nicht berechnet bzw. nicht dargestellt. Ein weiterer fehlender Punkt ist die Diskussion dazu, wie sich die Kosten- und Nutzentreiber insbesondere in Verbindung mit Skaleneffekten auswirken. Das heißt wie sich beispielsweise die Hardware-Kosten der Messtechnik oder Investitionen mit sprungfi xen Kosten bei verschiedenen Mengen und Rollout-Zeitplänen verhalten. Für die Bewertung der Szenarien wäre es sinnvoll gewesen, diese Effekte in ihrer Größenordnung aufzuzeigen, die je Szenario resultierenden Kosten und Nutzen je Prozess oder je Akteur darzustellen und dies im Vergleich der Szenarien zu analysieren. Die Kosten der»neuen Welt«scheinen zudem nicht in der Kalkulation der künftigen Betriebskosten sowie in den vorgeschlagenen Entgelten enthalten zu sein. Dies betrifft betreiber (MSB)) werden drei Mechanismen skizziert (S. 198 ff.), jedoch wird keiner der drei eindeutig empfohlen (S. 207). Der Wettbewerb im Messstellenbetrieb soll nach wie vor gefördert werden, das heißt wettbewerbliche MSB sollen die verpfl ichtenden Messsystem-Einbauten genauso vornehmen können wie Netzbetreiber als Grund-MSB, und der Netzbetreiber soll bei Pfl ichteinbauten verpfl ichtet werden, den Endkunden über Wahlmöglichkeiten des MSB zu informieren (S. 186). Ebenfalls nicht dargestellt werden die Berechnungsergebnisse für das laut Aussage der Gutachter gesamtwirtschaftlich vorteilhafteste Szenario einer Absenkung der Pfl ichteinbaufälle auf die Grenze von > kwh Jahresverbrauch (textliche Erwähnung S. 173). Somit ist nicht nachvollziehbar, wie sich das Szenario im Vergleich mit den anderen Szenarien tatsächlich darstellt und weshalb es ausgeschlossen wird. Das im Text gewählte Argument für den Ausschluss, die resultierenden Entgelte seien nicht zumutbar, weist auf ein weiteres methodisches Problem: die Vermischung von Berechnung und Bewertung. Kosten und Nutzen werden nicht einzeln und neutral dargestellt, insbesondere die Prozesse rund um Zählerstandsgangmessung sowie Administration und Betrieb der Schutzprofi l-gateways. Bei den Finanzierungsvarianten werden ausschließlich Varianten aufgezeigt, in denen die Letztverbraucher sämtliche Kosten tragen, selbst diejenigen, die keinen direkten Nutzen von den Messsystemen haben. Angesichts der erheblichen netzdienlichen Nutzeneffekte stellt sich die Frage, weshalb die Netzbetreiber nicht ebenfalls an den Kosten beteiligt werden sollen. Bei einem insgesamt positiven Nettonutzen müssen theoretisch die Kosten so verteilt werden können, dass jedem Betroffenen immer noch ein Nettonutzen verbleibt.

7 12 SMART METERING August 2013 August 2013 SMART METERING BEWERTUNG DER KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE UND EINSCHÄTZUNG DER MARKTWIRKUNG 3.2 BEWERTUNG DER EMPFEHLUNGEN UND EINSCHÄTZUNG ZUR AUSWIRKUNG AUF DEN MARKT Die aufgeführten methodischen Mängel sind letztlich für Eine große Herausforderung bei diesem Szenario ent- nen Erzeugungsanlagen. Gleichzeitig werden Netzbe- Zum anderen könnte der vorgeschlagene Systemkosten- die Marktakteure nicht entscheidend zentral sind viel- steht für Messstellenbetreiber (Netzbetreiber und ande- treiber vor die Herausforderung gestellt, ihre Netze mit beitrag verfassungsrechtlich problematisch sein, da an mehr die Auswirkungen, die die Empfehlungen auf die re) daraus, dass verpfl ichtend nur der Einbau von intelli- mehr Intelligenz in Form von Monitoring und Last- und die Einführung einer solchen allgemeinen Umlage hohe Marktentwicklung haben werden. genten Messsystemen (mit Fernauslesung) bei rund 30% Einspeisemanagement aufzurüsten. Entsprechende Vor- Anforderungen der Begründung gestellt werden. Ob die der Messstellen vorgegeben ist und somit dauerhaft alte gaben sind mit den nächsten Verordnungen zu erwarten. Begründung in diesem Fall stichhaltig genug ist, ist eine Das von den Gutachtern empfohlene»rolloutszena- und neue Prozesse und IT-Landschaften nebeneinander juristisch zu klärende Frage. rio Plus«ist insofern zu begrüßen, als es angesichts der geführt werden müssen. Nun sind der Verordnungsgeber und die Bundesnetz- noch mit vielen Unsicherheiten behafteten Technologie agentur gefordert, möglichst rasch die noch ausste- einen weichen Übergang in die»neue Welt«des Smart Für eine Übergangslösung wie die Ausweitung der beste- henden Vorgaben und Details zu klären, damit Investi- Market ermöglicht. Der vor allem auf die Netzbetreiber henden ZFA auf die neuen Messsysteme ist diese Anzahl tions- und Technologiesicherheit hergestellt wird und der (als Default-MSB) zukommende Aufwand in Bezug auf zu groß, für den effi zienten Betrieb eines eigenen neuen schrittweise Rollout intelligenter Zähler und Messsysteme Mitarbeiter-Qualifi kation, Installation und Betrieb neuer IT-Systems bei jedem Netzbetreiber jedoch ist die Anzahl beginnen kann. Technologie und neuer Prozesse wird zeitlich gestreckt zu gering. Insbesondere die vollständig neue, sehr an- und erlaubt das schrittweise Sammeln von Erfahrungen. spruchsvolle Aufgabe der Gateway-Administration und Unsere Einschätzung ist es, dass die MID nicht aufgrund Wettbewerbliche MSB können ebenfalls mit der Umset- die aufwändige Zertifi zierung zum GW-Administrator der deutschen KNA angepasst werden wird. Dies wäre zung von Pfl ichteinbauten beauftragt werden, so dass ein werden bundesweit nur wenige Akteure wirtschaftlich in den Vorgaben für die bei Turnustausch einzubauenden gewisses Maß an Wettbewerb entsteht. wahrnehmen können. intelligenten Zähler mit Display zu beachten. Die Empfehlung, bei allen turnusmäßigen Zählerwechseln Weiter am Gutachten positiv hervorzuheben ist der Fokus Beim Finanzierungsmechanismus besteht zudem Nach- zukünftig zumindest einen intelligenten Zähler einzubau- auf den Einsatz der neuen Messsysteme für netzdienliche besserungsbedarf. Zum einen sollten die regulierten Ent- en, ist ebenfalls sinnvoll. Schon auf Basis dieser Zähler las- Zwecke, vor allem die Last- und Einspeisesteuerung von gelte die anfallenden (effi zienten) Kosten realistisch und sen sich Angebote für die Verbraucher entwickeln, die die Verbrauchern und dezentralen Erzeugungsanlagen und verursachungsgerecht widerspiegeln, so dass idealerwei- energie- und umweltpolitische Zielrichtung der Steigerung Speichern. Hieraus werden nicht nur Nutzen im Sinne se kein komplizierter Ausgleichsmechanismus zwischen von Energieeffi zienz unterstützen, beispielsweise Energie- eines effi zienteren Netzbetriebs und -ausbaus entstehen, Netzbetreibern und wettbewerblichen MSB eingerichtet beratung auf Basis der individuellen Verbrauchswerte. sondern zugleich Potenziale für neue Serviceleistungen werden muss. Diese Diskussion ist laut BMWi noch nicht Wird später die Aufrüstung zu einem intelligenten Mess- und Produkte der Energieversorger für ihre Endkunden, abgeschlossen. system gewünscht oder benötigt, so erfordert dies keine etwa im Bereich dynamischer variabler Tarife und neuer komplette Neuinstallation, sondern nur ein»upgrade«. Geschäftsmodelle zur Versorgung der Kunden aus eige-

8 14 SMART METERING August 2013 August 2013 SMART METERING BEWERTUNG DER KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE UND EINSCHÄTZUNG DER MARKTWIRKUNG 3.3 FAZIT: KONSEQUENZEN AUS DER KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE FÜR ENERGIEVERSORGER Im Ergebnis ist die nun vorgelegte KNA aus Sicht von Energieversorgern zu begrüßen. Die Empfehlungen zu Pfl ichteinbauten und Zeitplan ermöglichen einen schrittweisen Einstieg in die neue Technologie, ohne dass zu große Belastungen für einzelne Marktakteure oder die Endkunden entstehen. Die durch die Energiewende entstehende Notwendigkeit zunehmend intelligenter Verteilnetze wird erkannt; Netzbetreiber sollen in ihrer Aufgabe unterstützt werden, indem sie netzdienliche Daten aus den intelligenten Messsystemen sowie Steuerungsrechte erhalten sollen. Gleichzeitig wird das Angebot vielfältiger neuer Produkte und Leistungen für Endkunden ermöglicht, etwa im Bereich variabler Tarife, Energieberatung, Effi zienzsteigerung, Last- und Einspeisemanagement. Einige Stadtwerke schließen sich bereits in Kooperationen zusammen, um von der Marktentwicklung im Messwesen zu profi tieren, andere prüfen die Beauftragung spezialisierter Messdienstleister mit Teilleistungen bis hin zum Full Service. Die Richtung ist klar: Das Messwesen wird intelligenter, und das bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich. Energieversorger müssen nun prüfen, wie der Übergang in die neue Welt für sie so erfolgreich wie möglich und nur so aufwändig wie nötig gelingen kann. Es entstehen neue Prozesse rund um das Schutzprofi l- Gateway (inkl. Zertifi zierung) und das Einspeise- und Lastmanagement, eine neue IT-Landschaft wird sich entwickeln. Hier sollten Energieversorger Unterstützung durch größere Anbieter suchen, um sich eine effi ziente und zuverlässige Leistungserbringung zu sichern. Dies gilt bereits für die Einstiegs- und Übergangsphase, da die Anforderungen zu komplex und die Mengen zu gering sind, als dass jeder Energieversorger seine eigenen Prozesse und IT-Systeme wirtschaftlich betreuen könnte.

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