Gemeinde Morschach. Rechnung Berichte und Anträge. Mehrzweckhalle Morschach.

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1 Gemeinde Morschach Rechnung 2016 Berichte und Anträge Gemeindeversammlung Mittwoch, 5. April 2017, Uhr Mehrzweckhalle Morschach

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3 inhaltsverzeichnis Einladung Einladung zur Gemeindeversammlung in Morschach 4 Traktandum 2 Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung Nachkredite zu Lasten der Investitionsrechnung Antrag des Gemeinderates zu den Nachkrediten 8 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission zu den Nachkrediten 8 Traktandum 3 Bericht zur Verwaltungsrechnung Gemeinderechnung Übersicht 12 Laufende Rechnung 2016 Zusammenzug nach Aufgabenbereichen 13 Artengliederung 14 Einzelkonti nach Funktionen 16 Investitionsrechnung 2016 Zusammenzug nach Aufgabenbereichen 27 Artengliederung 27 Einzelkonti nach Funktionen 28 Bestandesrechnung 2016 Zusammenstellung der Bestandesrechnung 29 Abschreibungstabelle 32 Antrag des Gemeinderates zur Rechnung Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission zur Rechnung Traktandum 4 Beschlussfassung über die Erteilung eines Verpflichtungskredites von Fr für die Anschaffung eines neuen Atemschutz- / Mannschaftsfahrzeuges für die Feuerwehr Morschach 34 Traktandum 5 Schlussabrechnung des Verpflichtungskredites 2. Ausbauetappe für die Erstellung der Regenabwasserleitungen Schul-, Dorf- und Axensteinstrasse von Fr Traktandum 6 Beschlussfassung über einen neuen Konzessionsvertrag und die Festlegung der Gemeindeentschädigung (Konzessionsabgabe) zur Nutzung von öffentlichem Grund und Boden durch das Verteilnetz der Elektrizitätswerk Altdorf AG (EWA) 39 Traktandum 7 Einbürgerung Ehepaar Henning Sakslund & Andrea Natalie Schroeter 46 Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 3

4 Einladung Einladung zur Gemeindeversammlung in Morschach Am Mittwoch, 5. April 2017, Uhr, findet in der Mehrzweckhalle des Schulhauses Morschach die ordentliche Gemeindeversammlung statt mit folgenden Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 2015 und 2017 sowie Nachkredite zu Lasten der Investitionsrechnung Verwaltungsrechnung Beschlussfassung über die Erteilung eines Verpflichtungskredites von Fr für die Anschaffung eines neuen Atemschutz- / Mannschaftsfahrzeuges für die Feuerwehr Morschach 5. Schlussabrechnung des Verpflichtungskredites 2. Ausbauetappe für die Erstellung der Regenabwasserleitungen Schul-, Dorf- und Axensteinstrasse von Fr Beschlussfassung über einen neuen Konzessionsvertrag und die Festlegung der Gemeindeentschädigung (Konzessionsabgabe) zur Nutzung von öffentlichem Grund und Boden durch das Verteilnetz der Elektrizitätswerk Altdorf AG (EWA) 7. Einbürgerung Ehepaar Henning Sakslund & Andrea Natalie Schroeter Die Traktanden 1-3, 5 und 7 werden an der Gemeindeversammlung abschliessend behandelt und unterliegen nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Organisation der Gemeinden und Bezirke nicht der geheimen Abstimmung. Die Urnenabstimmung über die Traktanden 4 und 6 wird am 21. Mai 2017 im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Jede Haushaltung wird mit einer Rechnung 2016 samt Erläuterungen zu den einzelnen Positionen bedient. Weitere Exemplare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Das bereinigte Stimmregister liegt gemäss 10 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen vom 15. Oktober 1970 zur Einsichtnahme auf. Die Geltendmachung allfälliger Auf- und Abtragungsbegehren richtet sich nach 11 des genannten Erlasses. Für den Besuch der ordentlichen Gemeindeversammlung danken wir Ihnen. Im Anschluss laden wir Sie zu einem Apéro ein. Insbesondere freuen wir uns, zahlreiche Neuzuzüger/innen in dieser Runde zu begrüssen. Für die Bewohner des Stoos wird nach Bedarf eine Extrafahrt organisiert. Morschach, 16. Februar 2017 GEMEINDERAT MORSCHACH Daniel Betschart, Gemeindepräsident Markus Betschart, Gemeindeschreiber ablauf: Uhr Beginn der Gemeindeversammlung ca Uhr ca Uhr Allgemeine Information aus der Gemeinderatstätigkeit Schluss 4 Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

5 traktandum 2 Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 2016 Die folgenden Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 2016 sind nicht gebundene Ausgaben. Gebundene Ausgaben unterliegen nicht dem Nachkreditverfahren. NK vom NK vom Laufende Rechnung Aufwand Total Konto-Nr. Konto Betrag Fr. Betrag Fr. Kommentar 0 Allgemeine Verwaltung 11 Legislative Dienstleistungen, Honorare Repräsentationen und Behördenapéro 20 Gemeindeverwaltung Übriger Personalaufwand Coaching GS 29 Bauverwaltung Büromaterial, Inserate Baupublikationen vermehrte Bautätigkeit verursachte höhere kantonale Baubewilligungsgebühren, dadurch auch höhere Einnahmen im Konto Dienstleistungen, Honorare Juristische Beratung bei Einsprachen, grosse Bautätigkeit Entschädigung an Gemeinde Ingenbohl Mehr Baubewilligungsgesuche verursachten höhere Kosten beim Bauamt 60 Verwaltungsliegenschaften Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte Ersatz Geschirrspüler und Feuerlöscher Gemeindehaus 1 Öffentliche Sicherheit 140 Schadenwehr Baulicher Unterhalt durch Dritte Übernahme und Instandstellung Löschleitung Schilti Baulicher Unterhalt Hydranten Reparatur Hydrantenunterteil Axensteinstrasse 2 Bildung 210 Primarschule Entschädigungen an Gemeinden Primarschule Sisikon 218 Allgemeine Schuldienste Dienstleistungen, Honorare Honorar Konfliktsituation 240 Schulliegenschaften und Anlagen Baulicher Unterhalt durch Dritte Installationsanpassungen Strom aufgrund Kontrolle Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Neuer Feuerlöscher und kl. Reparaturen 3 Kultur und Freizeit 330 Parkanlagen und Wanderwege Baulicher Unterhalt durch Dritte Anschlussgebühren Wasserspiel Beiträge an private Institutionen Beitrag an Verein üses Muotital budgetiert im Konto Übrige Freizeitgestaltung Entschädigung an Gemeinde Ingenbohl Beitrag Jugendarbeit budgetiert im Konto Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 5

6 Traktandum 2 NK vom NK vom Laufende Rechnung Aufwand Total Konto-Nr. Konto Betrag Fr. Betrag Fr. Kommentar 5 Gesundheit 500 Sozialversicherungen Beiträge an Kanton Ergänzungsleistungen höher als geplant 520 Krankenversicherung Beiträge an Kanton Prämienverbilligung höher als geplant 6 Verkehr 620 Gemeindestrassen Besoldungen Personal Ersatzrekrutierungen wegen Krankheitsfall, Taggeld der Versicherung im Konto Baulicher Unterhalt durch Dritte Netzanschluss Spritzenhaus Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Schneeräumleisten und Parkuhrenunterhalt 630 Privatstrassen Aufwand Fahrbewilligungen Stoos neues Konto für Aufwendungen Fahrbewilligung und Überwachung 7 Umwelt und Raumordnung 701 Wasserversorgung Stoos Wasser, Energie, Heizmaterial Strom für Reservoir Rämsen Baulicher Unterhalt durch Dritte Leitungsverlegung infolge Neubau Stooshütte 710 Abwasserbeseitigung Besoldungen Personal interne Lohnkosten anstatt externe Bauunternehmung Dienstleistungen, Honorare Projektierung der Sanierung Schmutzwasserleitung SHP und Leitungsverlegung Entsorgungsstelle / Bergstation / Stoos Lodge 720 Abfallbeseitigung (Spezialfinanz.) Besoldungen Personal Höheres Arbeitsvolumen als geplant Baulicher Unterhalt durch Dritte Containerhüttli umplatzieren Kirchenparkplatz 780 Übriger Umweltschutz Dienstleistungen, Honorare Honorar Begleitung Energiestadt Prozess 790 Raumordnung Dienstleistungen, Honorare Tourismuskonzept, Dorfentwicklung, Wegrodel und Nutzungsplanung Morschach 8 Volkswirtschaft 830 Tourismus / Zweitwohnungen Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Sitzungsgeld Tourismuskommission Dienstleistungen, Honorare Beitrag an Tourismus Beiträge an private Institutionen Beitrag Tourismusförderung und Beiträge an Schleppschlauch budgetiert im Konto Industrie, Gewerbe, Handel Beiträge an private Institutionen Gemeindebeitrag Bancomat Stoos wurde erhöht 6 Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

7 Traktandum 2 Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 2017 Die folgenden Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 2017 sind nicht gebundene Ausgaben. Gebundene Ausgaben unterliegen nicht dem Nachkreditverfahren. NK vom Laufende Rechnung Aufwand Total Konto-Nr. Konto Betrag Fr. Kommentar 2 Bildung 210 Primarschule Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte Neuanschaffung Klavier Nachkredite zu Lasten der Investitionsrechnung 2016 Die folgenden Nachkredite zu Lasten der Investitionsrechnung 2016 sind nicht gebundene Ausgaben. Gebundene Ausgaben unterliegen nicht dem Nachkreditverfahren. NK vom NK vom NK vom Investitionsrechnung Aufwand Total Konto-Nr. Konto Betrag Fr. Betrag Fr. Betrag Fr. Kommentar 6 Verkehr 620 Gemeindestrassen Buswendeplatz Buswendeplatz wurde nicht budgetiert; Rückbaukosten erfolgen im Umwelt und Raumordnung 701 Wasserversorgung Wasserversorgung Stoos Sanierung Leitungen Geissbützi-Laubgarten Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 7

8 Traktandum 2 Antrag des Gemeinderates Für das Jahr 2016 seien Nachkredite im Gesamtbetrag von Fr zu Lasten der Laufenden Rechnung 2016 zu genehmigen. Für das Jahr 2017 seien Nachkredite im Gesamtbetrag von Fr zu Lasten der Laufenden Rechnung 2017 zu genehmigen. Die Nachkredite im Gesamtbetrag von Fr zu Lasten der Investitionsrechnung 2016 wurden bereits genehmigt. Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Als Rechnungsprüfungskommission haben wir die vorstehende Abrechnung geprüft. Für die Abrechnung der Nachtragskredite ist der Gemeinderat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch über das Rechnungswesen für die Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlaussagen in der Abrechnung mit angemessener Sicherheit erkannt werden. Wir prüften die Posten und Angaben der Abrechnung mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Anwendung der massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. Die Nachtragskredite zu Lasten der Rechnung 2016 von Fr , der Investitionsrechnung 2016 von Fr sowie der Rechnung 2017 von Fr sind begründet und teilweise durch zusätzliche Einnahmen gedeckt. Wir beantragen, die vorliegenden Nachtragskredite zu genehmigen. Morschach, 22. Februar 2017 Rechnungsprüfungskommission Karl Betschart René Burkhard Lukas Suter 8 Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

9 Traktandum 3 Bericht zur Verwaltungsrechnung 2016 Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger Gemäss dem Gesetz über den Finanzhaushalt in den Bezirken und Gemeinden vom 27. Januar 1994 [FHG, SRSZ ] unterbreitet Ihnen der Gemeinderat die Verwaltungsrechnung für das Jahr Sie beinhaltet die Laufende Rechnung nach Kostenarten und nach Funktionen, die Investitionsrechnung sowie die Bestandesrechnung per 31. Dezember Der Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission haben den Abschluss 2016 genehmigt. Ausgangslage An der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2015 haben Sie dem Voranschlag 2016 für die Laufende Rechnung, welcher einen Ertragsüberschuss von Fr vorsah, zugestimmt. Es wurde mit Nettoinvestitionen von Fr gerechnet. Entsprechend dem FHG mussten wir Ihnen bereits am 7. Dezember 2016 Nachkredite in der Höhe von Fr vorlegen. Nach Abschluss der Rechnung 2016 müssen wir Ihnen noch weitere Nachkredite für die Laufende Rechnung von Fr zum Beschluss vorlegen. Diese Nachkredite müssen eingeholt werden, wenn für eine notwendige Ausgabe auf einem Konto kein Kredit besteht oder wenn der bestehende Voranschlag für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht und soweit keine zwingende Ausgabenbindung vorliegt (Ausgaben durch Rechtssatz gebunden, Beschaffung der notwendigen personellen und sachlichen Mittel für die Verwaltungstätigkeit). jedoch Minderkosten gegenüber dem Budget von insgesamt Fr erreicht. Auf der Ertragsseite haben wir Fr mehr eingenommen als budgetiert. Dies ist hauptsächlich auf die höheren Gebühren- und Steuereinnahmen zurückzuführen. Die ordentlichen Gemeinde-Steuern der natürlichen Personen für das Laufende Jahr kamen um Fr über Budget zu liegen. Die Quellensteuern fielen um Fr höher aus. Ertrag minus Aufwand hat zu einem Gewinn von Fr geführt. Dies sind Fr mehr als veranschlagt (Gewinn 2015: Fr ). Erfreulicherweise konnten auch dieses Jahr beinahe in allen Ressorts bessere Resultate erreicht werden als veranschlagt, was für die Budgetdisziplin von allen Beteiligten spricht. Mit dem erreichten Gewinn beträgt nun das Eigenkapitalpolster am Jahresende Fr (VJ: Fr ). Die prozentuale Aufteilung der Kosten auf die verschiedenen Ressorts zeigt folgendes Bild: Wir hatten wie in den Vorjahren im 2016 erhebliche Kosten im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe tragen müssen. Dieses Jahr nämlich Fr (plus rund Fr ggü. dem Voranschlag und Fr ggü. dem Vorjahr). Diese Ausgaben gehören zu den gebundenen Ausgaben. Die Rückerstattungen für diesen Bereich, nämlich der Arbeitslosenkasse, der Krankenversicherer und der Vorschüsse für die Flüchtlinge sind auf der anderen Seite sogar um Fr höher ausgefallen als budgetiert. Netto sind wir deshalb um Fr unter Budget geblieben. Trotz den in den Nachkrediten ausgewiesenen Mehrkosten 2016 gegenüber dem Voranschlag auf Einzelkontoebene haben wir über die ganze Rechnung betrachtet Kommentar zur Laufenden Rechnung 2016 Gemeinderechnung Übersicht Die Gemeinderechnung Übersicht zeigt das Ergebnis der Gesamtrechnung der Gemeinde Morschach. Wegen dem höheren Ertragsüberschuss gegenüber dem Voranschlag von Fr und den tieferen Nettoinvestitionen von Fr (VA: Fr ) konnte ein Finanzierungsüberschuss von Fr realisiert Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 9

10 Traktandum 3 werden (Budget-Fehlbetrag von Fr , somit Fr bessere Finanzierung als budgetiert). Wir haben somit einen Selbstfinanzierungsgrad von 170 % erreicht (VA: 71 %). Die mittel- bis langfristigen Bankdarlehen konnten mit den übrigen Finanzierungsvorgängen um Fr reduziert werden. Der Zusammenzug nach Aufgabenbereichen zeigt auf, wie sich Nettoaufwand und -ertrag nach Funktionen gegenüber dem Voranschlag 2016 und dem Vorjahr verhalten haben. Kostenartenrechnung Bei Betrachtung des Aufwands in der Kostenartenrechnung können wir feststellen, dass im Personalbereich Minderkosten von Fr entstanden sind. Beim Sachaufwand sind Mehrkosten von Fr entstanden. Für die Raumplanung (Nutzungsplanung Stoos und Wegrodel) mussten wir hauptsächlich Mehrkosten verbuchen. Dank den günstigen vertraglich abgemachten Zinssätzen auf dem Fremdkapital und den nicht ausgeführten jedoch geplanten Investitionen mussten wir deutlich weniger Zinsaufwand bezahlen als geplant (minus Fr ). Auch die Abschreibungen fielen um Fr tiefer aus als vorgesehen. Die eigenen Beiträge sind nur um Fr tiefer ausgefallen als budgetiert. Während Fr tiefere Abwasserentsorgungskosten, Fr tieferer ÖV-Beitrag an den Kanton und Fr weniger Aufwand für die Privatstrassen entstanden, mussten Mehrausgaben von Fr für die wirtschaftliche Sozialhilfe finanziert werden. Die meisten übrigen Kostenbudgets der verschiedenen Kostenarten wurden unterschritten, was generell auf eine hohe Budgettreue zurück zu führen ist. Insgesamt sind trotz der Nachkredite auf einzelnen Konti Minderaufwendungen von Fr realisiert worden. Im Bereich der Spezialfinanzierungen (Schadenwehr, Erschliessung Stoos, Wasserversorgung Stoos und Abfallbeseitigung) sind Minderkosten von Fr entstanden. Zusammen mit dem tiefer ausgefallenen Zinsaufwand ergeben sich bei den Verrechnungen Minderkosten von Fr (Gruppe 39). Diese Minderkosten aus den Spezialfinanzierungen und den Zinsen bedeuten auf der Ertragsseite ebenfalls gleich hohe Mindererträge wegen den entsprechenden Verrechnungen (Gruppe 49). Wie am Anfang bereits erwähnt, sind die Steuererträge um Fr höher ausgefallen (Steuern Laufendes Jahr und die Quellensteuern). Die Steuern für die Vorjahre kamen jedoch unter Budget zu liegen. Die übrigen Entgelte und Gebührenerträge sind um Fr höher ausgefallen als im Vorjahr. Die Hauptposten waren die Baugebühren und die Rückerstattungen von Versicherungen für Krankheitsausfälle und im Sozialwesen. Wegen dem besseren Resultat aus der Spezialfinanzierung Abfallentsorgung konnten Fr in die Verpflichtungen für die Spezialfinanzierung eingelegt werden, statt dem geplanten Zuschuss aus Gemeindemitteln. Die Hauptkosten- und Ertragsarten können wie folgt dargestellt werden: 10 Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

11 Traktandum 3 konnte im oberen Bereich der Axensteinstrasse zusammen mit der Mauersanierung nicht wie geplant realisiert werden). Für das Schulhaus wurden Fr weniger investiert. Wegen Verzögerungen der Projekte in der Abfallentsorgung wurden schliesslich Fr weniger investiert als vorgesehen. Auf der Ertragsseite sind Fr als Anschlussgebühren eingenommen worden (Wasserversorgung Stoos und Abwasserbeseitigung). Diese wurden den entsprechenden Verpflichtungskonten in den Passiven gutgeschrieben. Laufende Rechnung nach Funktionen (Ressorts und Einzelkonten) Der Gesamtaufwand 2016 betrug Fr (VA: Fr ; VJ: Fr ) und ist somit um Fr tiefer als budgetiert und selbst Fr tiefer als im Vorjahr ausgefallen (- 1.7 %). Neben den Mehrkosten auf einzelnen Konten, welche Ihnen mit den Nachkrediten vorgelegt werden, musste auf vielen anderen Positionen, wie vorher ausgeführt, nicht alles ausgegeben werden was budgetiert war (nur Ausgaben für Notwendiges, Verzicht auf Wünschbares). Die Gesamterträge sind um Fr höher ausgefallen als veranschlagt, jedoch um Fr tiefer als im Vorjahr (- 0.2 %). Kommentar zur Investitionsrechnung 2016 Investitionsrechnung Übersicht, Kostenarten- und Detailrechnung; Selbstfinanzierungsgrad Die Gemeinde Morschach hat im Rechnungsjahr netto Fr (VJ: Fr ) investiert. Die Nettoinvestitionen sind um Fr tiefer ausgefallen als budgetiert. Fr davon waren Minderkosten in der Gruppe Gemeindestrassen (der Arbeitsfortschritt Der Selbstfinanzierungsgrad für das Jahr 2016 beträgt 170 %. Selbstfinanziert werden konnten aus Abschreibungen und dem Gewinn des Jahres Fr (VJ: Fr ). Der Finanzierungsüberschuss beträgt beachtliche Fr (nach Abzug der Nettoinvestitionen). Kommentar zur Bilanz per 31. Dezember 2016 Bilanzfehlbetrag Der Gewinn 2016 von Fr (2015: Gewinn Fr ) wurde in der Bestandesrechnung per 31. Dezember 2016 zum bestehenden Eigenkapital dazu gerechnet. Daraus entstand nun das vorerwähnte Eigenkapital von Fr Die Bilanzsumme hat um Mio. Franken auf Fr abgenommen. Die Nettoverschuldung pro Kopf hat von Fr auf Fr abgenommen (um Fr ). Morschach, 16. Februar 2017 GEMEINDE MORSCHACH Paul Tonazzi, Säckelmeister Sandra Kenel, Gemeindekassierin Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 11

12 traktandum 3 gemeinderechnung Übersicht Ergebnis der Gesamtrechnung Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Gemeinde Morschach Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Laufende Rechnung Aufwand und Ertrag Ertrags-/Aufwandüberschuss Investitionsrechnung Aufwand und Ertrag Nettoinvestitionen Finanzierung Nettoinvestitionen Abschreibungen Ertrags-/Aufwandüberschuss Laufende Rechnung Total Finanzierungsfehlbetrag Finanzierungsüberschuss Selbstfinanzierungsgrad Selbstfinanzierung x 100 Nettoinvestition + Verlust 170% 71% 169% 12 Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

13 traktandum 3 Laufende Rechnung Zusammenzug nach Aufgabenbereichen Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag LAUFENDE RECHNUNG Nettoergebnis Allgemeine Verwaltung Nettoergebnis Öffentliche Sicherheit Nettoergebnis Bildung Nettoergebnis Kultur und Freizeit Nettoergebnis Gesundheit Nettoergebnis Soziale Wohlfahrt Nettoergebnis Verkehr Nettoergebnis Umwelt und Raumordnung Nettoergebnis Volkswirtschaft Nettoergebnis Finanzen und Steuern Nettoergebnis Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 13

14 traktandum 3 Laufende Rechnung Artengliederung Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand- und Ertragsarten Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 3 AUFWAND Personalaufwand Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder 301 Besoldungen Personal Besoldungen Lehrkräfte Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeberbeitrag Pensionskasse Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Sachaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen 311 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Dienstleistungen Dritter baulicher Unterhalt 315 Dienstleistungen Dritter übriger Unterhalt 316 Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Passivzinsen Kurzfristige Schulden Mittel- und langfristige Schulden Sonderrechnungen Übrige Zinsen Abschreibungen Finanzvermögen Verwaltungsvermögen, ord. Abschreibungen Entschädigung an Gemeinwesen Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Eigene Beiträge Kanton Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Private Institutionen Private Haushalte Einlagen in Spezialfinanzierungen Einlagen in Spezialfinanzierungen Interne Verrechnungen Anteil Kapitalzinsen Zuschuss aus Gemeindemitteln Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

15 traktandum 3 Laufende Rechnung Artengliederung Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand- und Ertragsarten Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 4 ERTRAG Steuern Einkommens- und Vermögenssteuern Ertrags- und Kapitalsteuern Lotteriegewinn-, Liquidationsgewinn-, Kapitalabfindungssteuern 406 Hundesteuern Konzessionen Konzessionen Vermögenserträge Banken Guthaben Anlagen des Finanzvermögens Liegenschaften des Finanzvermögens Liegenschaftserträge des Verwaltungsvermögens Entgelte Ersatzabgaben Gebühren für Amtshandlungen Schulgelder Andere Benützungsgebühren, Dienstleistungen 436 Rückerstattungen Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung 441 Anteile an Kantonseinnahmen Kantonsbeitrag (Finanzausgleich) Rückerstattungen von Gemeinwesen Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Beiträge für eigene Rechnung Kanton Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Interne Verrechnungen Aufteilung Kapitalzinsen Zuschuss aus Gemeindemitteln Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 15

16 traktandum 3 Laufende Rechnung Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag LAUFENDE RECHNUNG Nettoergebnis Allgemeine Verwaltung Nettoergebnis Legislative (Gemeindeversammlung) Nettoergebnis Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Büromaterial, Drucksachen, Inserate Dienstleistungen, Honorare Exekutive (Gemeindebehörde) Nettoergebnis Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Arbeitgeberbeitrag Kranken- und Unfallversicherung Spesenentschädigungen Dienstleistungen, Honorare Gemeindeverwaltung Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Arbeitgeberbeitrag Pensionskasse Arbeitgeberbeitrag Kranken- und Unfallversicherung Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte Verbrauchsmaterial Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Spesenentschädigungen Dienstleistungen, Honorare Entschädigungen an Gemeinden Gebühren für Amtshandlungen Postagentur Rückerstattungen Verwaltungskosten Kantonsbeiträge Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

17 traktandum 3 Laufende Rechnung Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 029 Bauverwaltung Nettoergebnis Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Büromaterial, Inserate Baupublikationen Dienstleistungen, Honorare Entschädigung an Gemeinde Ingenbohl Gebühren für Amtshandlungen Verwaltungsliegenschaften Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Arbeitgeberbeitrag Pensionskasse Arbeitgeberbeitrag Kranken- und Unfallversicherung Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte Wasser, Energie, Heizmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Dienstleistungen, Honorare Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Liegenschaftserträge Öffentliche Sicherheit Nettoergebnis Vermessung Nettoergebnis Nachführung amtliche Vermessung Vermittler Nettoergebnis Entschädigungen an Gemeinden Schadenwehr (Spezialfinanzierung) Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Arbeitgeberbeiträge Kranken- & Unfallversicherung Übriger Personalaufwand Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 17

18 traktandum 3 Laufende Rechnung Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Baulicher Unterhalt Hydranten Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Mieten, Benützungskosten Dienstleistungen, Honorare Vergütungszinsen Steuerskonti Abschreibung von Schadenwehrersatzbeiträgen Ordentliche Abschreibungen Entschädigungen an Gemeinden Interne Verrechnung Verzugszinsen Schadenwehrpflicht-Ersatzabgaben Kantonsbeiträge Zuschuss aus Gemeindemitteln Militär Nettoergebnis Ordentliche Abschreibungen Entschädigung an Schützengesellschaft Interne Verrechnung Zivilschutz Nettoergebnis Anschaffung Mobilien, Maschinen, 500 Geräte Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Verwaltungskosten Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Entnahme aus Spezialfinanzierung Bildung Nettoergebnis Kindergarten Nettoergebnis Besoldungen Lehrkräfte Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Arbeitgeberbeitrag Pensionskasse Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

19 traktandum 3 Laufende Rechnung Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Arbeitgeberbeitrag Kranken- und Unfallversicherung Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte Übriger Sachaufwand Kantonsbeiträge (Besoldungen) Primarschule Nettoergebnis Besoldungen Lehrkräfte Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Arbeitgeberbeitrag Pensionskasse Arbeitgeberbeitrag Kranken- und Unfallversicherung Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Schulreisen, Lager, Exkursionen Entschädigungen an Gemeinden Rückerstattungen Kostenanteile von anderen Gemeinden Kantonsbeiträge (Besoldungen) Rückvergütungen EO/Taggelder Musikschule Nettoergebnis Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Besoldungen Lehrkräfte Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Arbeitgeberbeitrag Pensionskasse Arbeitgeberbeitrag Kranken- und Unfallversicherung Verbrauchsmaterial Spesenentschädigungen Übriger Sachaufwand Entschädigungen an Gemeinden Schulgelder von Privaten (Elternbeiträge) Allgemeine Schuldienste Nettoergebnis Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Verbrauchsmaterial Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 19

20 traktandum 3 Laufende Rechnung Einzelkonti nach Funktionen Spesenentschädigungen Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Dienstleistungen, Honorare Entschädigungen an Gemeinden und Private (Schulbus, Schulschwimmen, Fit für die Zukunft) Kantonsbeiträge Beiträge von PHSZ Schulverwaltung Nettoergebnis Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Spesenentschädigungen Dienstleistungen, Honorare Entschädigungen an Gemeinden Sonderschulen Nettoergebnis Beiträge an Kanton Schulliegenschaften und Anlagen Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Arbeitgeberbeitrag Pensionskasse Arbeitgeberbeitrag Kranken- und Unfallversicherung Übriger Personalaufwand Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen, Honorare Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Benützungsgebühren Mehrzweckanlage Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

21 traktandum 3 Laufende Rechnung Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 3 Kultur und Freizeit Nettoergebnis Kulturförderung Nettoergebnis Büromaterial, Drucksachen, Inserate Dienstleistungen, Honorare Beiträge an private Institutionen Parkanlagen und Wanderwege Nettoergebnis Baulicher Unterhalt durch Dritte Ordentliche Abschreibungen Beiträge an private Institutionen Interne Verrechnung Beitrag von MST Übrige Freizeitgestaltung Nettoergebnis Entschädigung an Gemeinde Ingenbohl Gesundheit Nettoergebnis Ambulante Krankenpflege Nettoergebnis Beiträge an private Institutionen Schulgesundheitsdienst Nettoergebnis Dienstleistungen, Honorare Soziale Wohlfahrt Nettoergebnis Sozialversicherungen Nettoergebnis Beiträge an Kanton Beiträge an die Pflegefinanzierung Krankenversicherung Nettoergebnis Beiträge an Kanton Alters- und Pflegeheime Nettoergebnis Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Wirtschaftliche Sozialhilfe Nettoergebnis Schweizerbürger in der Gemeinde Ausländer Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 21

22 traktandum 3 Laufende Rechnung Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Gemeindebürger in anderen Kantonen Alimentenbevorschussung Rückerstattungen Rückzahlung Alimentenbevorschussungen Übrige Sozialhilfe, Fürsorgeverwaltung Nettoergebnis Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Übriger Personalaufwand Spesenentschädigungen Entschädigungen an Gemeinden Beiträge an private Institutionen Verkehr Nettoergebnis Gemeindestrassen Nettoergebnis Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Arbeitgeberbeitrag Pensionskasse Arbeitgeberbeitrag Kranken- und Unfallversicherung Übriger Personalaufwand Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Spesenentschädigungen Dienstleistungen, Honorare Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Parkplatzgebühren Rückerstattungen Kantonsbeiträge (Verbindungsstrassen) Privatstrassen Nettoergebnis Aufwand Fahrbewilligungen Stoos Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

23 traktandum 3 Laufende Rechnung Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Beiträge an private Institutionen Fahrbewilligungen Stoos Regionalverkehr Nettoergebnis Ordentliche Abschreibungen Beiträge an Kanton Interne Verrechnung Zuschuss aus Gemeindemitteln Umwelt und Raumordnung Nettoergebnis Wasserversorgung Stoos (Spezialfinanz.) Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Spesenentschädigungen Dienstleistungen, Honorare Übriger Sachaufwand Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Benützungsgebühren Wasser Zuschuss aus Gemeindemitteln Abwasserbeseitigung (Spezialfinanz.) Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Arbeitgeberbeitrag Pensionskasse Arbeitgeberbeitrag Kranken- und Unfallversicherung Wasser, Energie, Heizmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Spesenentschädigungen Dienstleistungen, Honorare Ordentliche Abschreibungen Beiträge an Gemeinden, Zweckverbände Interne Verrechnung Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 23

24 traktandum 3 Laufende Rechnung Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Benützungsgebühren Abwasser Entnahme aus Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung (Spezialfinanz.) Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Arbeitgeberbeitrag Pensionskasse Arbeitgeberbeitrag Kranken- und Unfallversicherung Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Spesenentschädigungen Dienstleistungen, Honorare Ordentliche Abschreibungen Entschädigungen an Gemeinden und Wuhrkorporationen Einlage in Spezialfinanzierung Interne Verrechnung Benützungsgebühren Abfall Zuschuss aus Gemeindemitteln Friedhof- & Bestattungswesen Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, ALV, FAK Arbeitgeberbeitrag Pensionskasse Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Dienstleistungen, Honorare Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Rückerstattungen Naturschutz Nettoergebnis Bewirtschaftungsbeiträge Übriger Umweltschutz Nettoergebnis Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Arbeitgeberbeiträge AHV, IV, EO, 500 ALV, FAK Dienstleistungen, Honorare Kantonsbeiträge Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

25 traktandum 3 Laufende Rechnung Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 790 Raumordnung Nettoergebnis Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Büromaterial, Drucksachen, Inserate Dienstleistungen, Honorare Volkswirtschaft Nettoergebnis Landwirtschaft Nettoergebnis Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Beiträge an Viehzuchtvereine Wirtschaft und Entwicklung Nettoergebnis Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Tourismus / Zweitwohnungen Nettoergebnis Entschädigungen Tag- und Sitzungsgelder Dienstleistungen, Honorare Beiträge an private Institutionen Industrie, Gewerbe, Handel Nettoergebnis Beiträge an private Institutionen Energieversorgung Nettoergebnis Provisionen EW Finanzen und Steuern Nettoergebnis Gemeindesteuern Nettoergebnis Steuerskonti Abschreibung Steuerverluste Pauschale Steueranrechnung Ordentliche Steuern Rechnungsjahr nat. Personen Ordentliche Steuern Vorjahre nat. Personen Nach- und Strafsteuern nat. Personen Eingang abgeschriebener Steuern Quellensteuern Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 25

26 traktandum 3 Laufende Rechnung Einzelkonti nach Funktionen Ordentliche Steuern Rechnungsjahr jur. Personen Ordentliche Steuern Vorjahre jur. Personen Lotteriegewinn-, Liquidationsgewinn-, Kapitalabfindungssteuern Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Hundesteuern Finanzausgleich Nettoergebnis Steuerkraftsabschöpfung Normaufwandausgleich Anteil an Kantonalen Steuern Nettoergebnis Grundstückgewinnsteuer Kapitaldienst Nettoergebnis Dienstleistungen, Honorare Vergütungszinsen auf Steuerrückzahlungen Zinsen langfristiger Schulden Zinsen auf Sonderrechnungen Ordentliche Abschreibungen Konzessionen Bankkontokorrentzinsen Verzugszinsen Steuern und Gebühren Zinsen auf Anlagen Finanzvermögen Interne Verrechnung Liegenschaften des Finanzvermögens Nettoergebnis Mietzinserträge Neutrale Posten Nettoergebnis Zuschuss aus Gemeindemitteln Abfallbeseitigung Zuschuss aus Gemeindemitteln Wasserversorgung Stoos Zuschuss aus Gemeindemitteln Schadenwehr Zuschuss aus Gemeindemitteln Erschliessung Stoos Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

27 traktandum 3 Investitionsrechnung 2016 Zusammenzug nach Aufgabenbereichen Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Investitionsrechnung Nettoergebnis Öffentliche Sicherheit Nettoergebnis Bildung Nettoergebnis Kultur und Freizeit Nettoergebnis Verkehr Nettoergebnis Umwelt und Raumordnung Nettoergebnis Investitionsrechnung 2016 Artengliederung Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen AUSGABEN Nettoergebnis Sachgüter Passivierungen EINNAHMEN Nettoergebnis Beiträge von Dritten Nutzungsabgaben und Vorteilsentgelte Aktivierungen Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 27

28 traktandum 3 Investitionsrechnung 2016 Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2016 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Investitionsrechnung Nettoergebnis Öffentliche Sicherheit Nettoergebnis Schadenwehr Hochbauten (Schadenwehr-Gebäude) 2 Bildung Nettoergebnis Schulliegenschaften und Anlagen Schulhaus Kultur und Freizeit Nettoergebnis Parkanlagen und Wanderwege Dorfplatz Verkehr Nettoergebnis Gemeindestrassen Axensteinstrasse Axensteinstrasse, Sanierung Mauer Schönenbuchstrasse Schiltistrasse Buswendeplatz Anschaffung Fahrzeuge Umwelt und Raumordnung Nettoergebnis Wasserversorgung Wasserversorgung Stoos Übertrag auf Verpfl Spezialfinanzierung Anschlussgebühren Beiträge von Dritten Abwasserbeseitigung Meteorwasserleitung Kanalisationen Übertrag auf Verpfl Spezialfinanzierung Anschlussgebühren Abfallbeseitigung Unterflursystem Ausbau Kehrichtsammelstelle Stoos Ausbau Kehrichtsammelstelle Morschach Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

29 traktandum 3 Bestandesrechnung 2016 bestand Veränderung Bestand 01. Januar 2016 Zuwachs Abgang 31. Dezember AKTIVEN FINANZVERMÖGEN Flüssige Mittel Kassa Kassa Kassa Postagentur Postcheck Postcheck Gemeindekasse Banken Schwyzer Kantonalbank Raiffeisenbank Rigi Raiffeisenbank Rigi Guthaben Steuerguthaben Steuerguthaben Verrechnungssteuer-Guthaben übrige Debitoren Debitoren Gebühren VST LR Abwasser Guthaben MWST VST LR Wasser VST LR Abfall Transitkonti Transit Geld Transit EFT/POS Verkauf LED-Lampen Transitorische Aktiven Transitorische Aktiven Transitorische Aktiven VERWALTUNGSVERMÖGEN Sachgüter Tiefbauten Strassenbauten allgemein Strassenbeleuchtung Friedhof Wasserversorgung Stoos Gemeindekanalisation Unterflursystem Parkplatz Dorf (Litschi) Erschliessung Stoos SSSF Buswendeplatz Dorfplatz Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 29

30 traktandum 3 Bestandesrechnung 2016 bestand Veränderung Bestand 01. Januar 2016 Zuwachs Abgang 31. Dezember Grundstücke/Hochbauten Gemeindehaus Zivilschutz Ehem. KVA Stoos Schulhaus Morschach Schulhaus Stoos Schadenwehrlokal Werkhof Schützenhaus Sisikon Kehrichtsammelstellen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Müllverdichtung Schlattli Tanklöschfahrzeuge, Funkanlage SMT Fahrzeuge Strassenunterhalt Übrige Sachgüter Einkauf AHP Schwyz/Brunnen Darlehen und Beteiligungen Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Div. Aktien und Anteile Stoos-Muotatal Tourismus GmbH PASSIVEN FREMDKAPITAL Laufende Verpflichtungen Kreditoren Kreditoren (Abacus) Kreditor FLG Stoos-Muotathal Kreditor FLG Ringstrasse Kreditor FLG Stooswaldstrasse Kreditor SMT Kurtaxen MWST Abwasser MWST Wasser Kreditor MWST Depotgelder Schlüsseldepots Kostenvorschüsse Bauwesen Transitkonti Steuerablieferung Kanton Steuerablieferung Bezirk Steuerablieferung röm-kath. KG Morschach Steuerablieferung evang-ref. KG Löhne Transit Durchlaufkonto Löhne Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

31 traktandum 3 Bestandesrechnung 2016 bestand Veränderung Bestand 01. Januar 2016 Zuwachs Abgang 31. Dezember Fehlerkonto Löhne AHV Ausgleichskasse Pensionskasse Pensionskasse AXA Pensionskasse Musik und Bildung Unfallversicherung Krankentaggeld Quellensteuer Mittel- und langfristige Schulden Darlehen Darlehen SKB Darlehen SKB Darlehen SKB Darlehen SKB Darlehen SKB Darlehen SKB Darlehen SKB Darlehen RBR Darlehen RBR Darlehen RBR Darlehen RBR Darlehen RBR Darlehen RBR Postfinance PF Transitorische Passiven Transitorische Passiven Transitorische Passiven SPEZIALFINANZIERUNGEN Verpflichtungen für Spezialfinanzierung Laufende Rechnung Verpflichtung für Abfallbeseitigung Verpflichtung für Vernetzungspr. Fronalp Investitionsrechnung Verpflichtung für Schutzraumabgeltung Verpflichtung für Abwasser/Anschlussgeb Verpflichtung für Wasserversorgung EIGENKAPITAL Eigenkapital Eigenkapital Eigenkapital Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 31

32 traktandum 3 Abschreibungstabelle 2016 Verwaltungsvermögen Abschreibungssatz / Basis Bestand Zugänge 2016 Abgänge 2016 Bestand vor Abschreibung Abschreibung 2016 Bestand TOTAL SACHGÜTER Tiefbauten Strassenbauten allgemein 8% Strassenbeleuchtung 8% Friedhof Morschach 8% Wasserversorgung Stoos 8% Gemeindekanalisation 8% Unterflursystem 8% Parkplatz Dorf (Litschi) 8% Erschliessung Stoos SSSF (Planung) 8% Neue SSB Stoos 8% Buswendeplatz 8% Dorfplatz 25% Grundstücke/Hochbauten Gemeindehaus 8% Zivilschutz 8% alte KVA Stoos 8% Schulhaus Morschach 8% Schulhaus Stoos 8% Schadenwehrlokal 8% Feuerwehrlokal Stoos 8% Werkhof 8% Schützenhaus Sisikon 8% Kehrichtsammelstellen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Müllverdichtung Schlattli 20% Tanklöschfahrzeuge, Funkanlage SMT 20% Fahrzeuge Strassenunterhalt 20% Übrige Sachgüter Einkauf APH Schwyz/Brunnen 8% Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

33 traktandum 3 Antrag des Gemeinderates Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger Der Gemeinderat beantragt Ihnen, die vorliegende Rechnung 2016 (Laufende Rechnung, Investitionsrechnung und Bestandesrechnung) zu genehmigen Morschach, 16. Februar 2017 GEMEINDERAT MORSCHACH Daniel Betschart, Gemeindepräsident Markus Betschart, Gemeindeschreiber Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger Als Rechnungsprüfungskommission haben wir die Buchführung und die Rechnung (Bilanz, Laufende Rechnung und Investitionsrechnung) gemäss 41 FHG der Gemeinde Morschach für das Jahr 2016 geprüft. Für die Rechnung ist der Gemeinderat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch über das Rechnungswesen für die Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnung mit angemessener Sicherheit erkannt werden. Wir prüften die Posten und Angaben der Rechnung mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Anwendung der massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze, die wesentlichen Bewertungsentscheide sowie die Darstellung der Rechnung als Ganzes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. Gemäss unserer Prüfung entsprechen die Buchführung und die Rechnung den gesetzlichen Bestimmungen. Wir beantragen, die vorliegende Rechnung zu genehmigen. Morschach, 22. Februar 2017 Rechnungsprüfungskommission Karl Betschart René Burkhard Lukas Suter Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 33

34 traktandum 4 Beschlussfassung über die Erteilung eines Verpflichtungskredites von Fr für die Anschaffung eines neuen Atemschutz- / Mannschaftsfahrzeuges für die Feuerwehr Morschach AUSGANGSLAGE Mit der Übertragung neuer Aufgaben und dem Wandel in Technik, Ausrüstung, Ausbildung und Einsatzmittel in den vergangenen Jahren, ist auch der Materialbestand der Feuerwehr Morschach laufend gewachsen. So sind in der Feuerwehr Morschach mittlerweile drei Fahrzeuge im Einsatz. Beim aktuellen Atemschutz- und Mannschaftsfahrzeug handelt es sich um einen Renault Trafic 4x4, Jahrgang 1985, mit 65 PS. Mit seinen nunmehr 32 Dienstjahren zeichnen sich immer grösser werdende Reparaturen ab und es naht der Zeitpunkt, dass das Fahrzeug nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann. Nebenbei steigt auch das Risiko, dass es kurzfristig zu Ausfällen kommen kann. Im Übungs- und Einsatzbetrieb vermag das Fahrzeug zudem den heutigen Anforderungen nicht mehr ausreichend zu entsprechen, zumal das Fahrzeug langsam und untermotorisiert ist. Aus diesen Gründen muss das Fahrzeug ersetzt werden. FAHRZEUG Bei der Fahrzeugauswahl hat sich die Feuerwehrkommission grundsätzlich die Frage gestellt, ob ein Occassionsfahrzeug oder ein Neuwagen angeschafft werden soll. Hierzu wurden verschiedene Abklärungen getroffen. Bei einem bereits umgebauten Occassionsfahrzeug besteht die Schwierigkeit darin, überhaupt ein geeignetes Fahrzeug zu finden, welches die Bedürfnisse der Feuerwehr Morschach abdecken kann, ohne dass hierfür zusätzliche, kostenintensive Umbaumassnahmen vorgenommen werden müssen. Solche angebotenen Fahrzeuge sind ihrerseits meist schon in einem hohen Alter und eine Anschaffung lohnt sich kaum mehr. Erfahrungsberichte einzelner anderer Gemeinden zeigen, dass die Anschaffung von Occassionsfahrzeugen das Risiko von frühzeitigen, kostenintensiven Reparaturen bergen kann. Der Umbau eines Occasionsfahrzeuges ist gleich hoch wie bei einem Neufahrzeug. Für unsere Anforderungen geeignete und preiswerte Occasionen sind kaum zu finden und werden ihrerseits hoch gehandelt. Die Kostenersparnisse können im ungünstigen Fall nach wenigen Jahren durch häufigere Reparaturen zunichte gemacht werden. Da der Ausbau und die entsprechenden Fahrzeuganpassungen einen wesentlichen Teil der Kosten ausmachen, will eine solche Anschaffung gut überlegt sein, zumal das Fahrzeug im Zusammenhang mit den Investitionskosten eine möglichst lange Lebensdauer bieten sollte. Zudem sind nicht viele Fahrzeugtypen für die hohen Anforderungen im Feuerwehreinsatz ausgelegt, da sie kaum auf die Gewichtsbelastungen nach einem Umbau mit der entsprechenden Nutzung ausgelegt sind. Übermässige Verschleisserscheinungen wären die Folge. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile fiel seitens der Gemeinde Morschach die Wahl auf ein Neufahrzeug. Bei einem Neuwagen fallen für mehrere Jahre voraussichtlich keine grössere Reparaturen an. Es bietet hinsichtlich Langlebigkeit, Gestaltung und Aufbau nach unseren Anforderungen klare Vorteile. Ebenso sind auch umwelttechnische Gründe (zukünftige Abgasnormen) nicht von der Hand zu weisen. Mit einem Neuwagen kann ein optimal auf die Bedürfnisse der Feuerwehr Morschach ausgelegtes Fahrzeug angeschafft werden, welches somit auch den höchstmöglichen Nutzen bringt und einen effizienten Einsatz erlaubt. Bei der Auswahl des Fahrzeuges wurden verschiedene Vorgaben und Kriterien einbezogen. So kommt für die Feuerwehr Morschach nur ein Allradfahrzeug in Frage, da auch entlegene und unwegsame Gebiete erreicht werden müssen. Das Fahrzeug wird unter anderem für folgende Bereiche eingesetzt: - Für die Geräte der Atemschutztruppe - Als Transportfahrzeug für die Mannschaft - Als Zugfahrzeug für verschiedene Anhänger (Leiterwagen, Motorspritze, etc.) - Für verschiedene Materialtransporte - Als Arbeitsplatz für die Einsatzleitung Unter diesen Voraussetzungen zeigt der Mercedes Sprinter 516 CDI KA 4x4 ein ideales Nutzen-/Kostenverhältnis und vermag die spezifischen Anforderungen optimal zu erfüllen. Es ist derzeit kein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt, welches Allrad, einen Automaten und eine hohe Nutzlast bietet. Der Sprinter ist mit normalem PW-Fahrausweis (Gewicht < 3.5t) fahrbar. Ebenso handelt es sich um ein nachweislich zuverlässiges Auto, das sehr häufig bei Feuerwehren eingesetzt wird. Das Fahrzeug ist flexibel und modular einsetzbar (z.b. Module für Atemschutz, Umweltkatastrophen oder Ölwehr). Das neue Atemschutz- und Mannschaftsfahr- 34 Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

35 traktandum 4 zeug kommt insbesondere für den Atemschutz und die Mannschaft als Transportwagen zum Einsatz. Zudem wird das Fahrzeug für den Transport von Gerätschaften, als Zugtransporter der Leiter, Motorspritze und Schlauchverleger eingesetzt. Fotobeispiel Mercedes Sprinter 516 CDI KA 4x4 FINANZIERUNG Im Rahmen von Marktsondierungen und unverbindlichen Offerteinholungen konnte ermittelt werden, dass sich ein mögliches Fahrzeug inklusive Umrüstung und Speziallackierung im Rahmen von rund Fr bewegt. Mercedes Sprinter 516 CDI KA 4x4 Kosten Fahrzeug mit Zusatzausrüstung Fr Fahrzeugelektrik Fr Fahrzeugausbau Fr Total Kosten exkl. MWST Fr Die Gesamtkosten belaufen sich unter Anrechnung der Rabattierung auf rund Fr inkl. MWST. BEGRÜNDUNGEN Mit dem Kauf eines neuen Atemschutz- und Mannschaftfahrzeuges erhält die Feuerwehr Morschach ein dem heutigen Stand der Technik entsprechendes Fahrzeug. Damit können die heute geltenden Bedürfnisse gedeckt werden, damit die Feuerwehr Morschach ihren Leistungsauftrag erfüllen kann. Das Fahrzeug ist auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt und ist vielseitig sowie flexibel einsetzbar. 33 Abs. 2 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) bestimmt, dass der Verpflichtungskredit brutto als Sachgeschäft zum Beschluss vorzulegen und in einem Bericht unter Angabe der Beiträge Dritter, der Finanzierung und der Folgekosten zu begründen ist. Folgender Beitrag an die Anschaffungskosten ist zu erwarten: Nach 44 des Gesetzes über den Feuerschutz (FSG) leistet der Kanton Beiträge, welche Pauschal festgesetzt werden. Diese betragen 15 Prozent und können bis auf 50 Prozent erhöht werden, wenn eine Beschaffung einem regionalen Nutzen dient. Gemäss 28 der Feuerschutzverordnung (FSV) legt der Regierungsrat im Raum- Ausrüstungskonzept für die Feuerwehren (RAK) die Normpreise fest. Der Grundbeitrag an beitragsberechtigte Bau- und Beschaffungsvorhaben der Gemeinden beträgt 15 Prozent der Normkosten. Aufgrund der Ausgangslage wird sich der Kanton gestützt auf 44 des Feuerschutzgesetzes (FSG), 28 Abs. 1 der Feuerschutzverordnung in Verbindung mit dem RAK 2017 mit einem Beitrag an die Neubeschaffung des Atemschutz- und Mannschaftsfahrzeuges von voraussichtlich Fr beteiligen. Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 35

36 traktandum 4 Die Folgekosten dieser Investition von Fr minus dem Kantonsbeitrag von Fr betragen gemäss FHG für die Abschreibung 20% des Restbuchwerts und aktuell rund 1% Zinskosten. Im Jahr der Anschaffung kostet dies demnach die Schadenwehr Fr , im 2. Jahr Fr etc. Dazu werden noch die notwendigen Betriebs- und Unterhaltskosten anfallen. Die Betriebsrechnung für Schadenwehr unterliegt der Spezialfinanzierung im Sinne von 13 FHG. Die spezialfinanzierten Bereiche einer Gemeinde müssen grundsätzlich über kostendeckende Steuern oder Abgaben finanziert werden. Da die Gemeinde Morschach im Kanton Schwyz zu den Kleinstgemeinden mit weniger als 1100 Einwohnern gehört, sind die nach allgemeinen Regeln gefundenen Normwerte für den Finanzausgleich in einzelnen Aufwandgruppen nicht repräsentativ genug. Wenn diese Kleinstgemeinden trotz tiefer Einwohnerzahlen eine Mindestversorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen gewährleisten sollen, benötigen sie Strukturzuschläge zu den durchschnittlichen Normwerten. Solche Strukturzuschläge werden den Kleinstgemeinden abgestuft nach ihrer Einwohnerzahl in den aufwandintensiven Aufwandgruppen des einwohnerbezogenen Aufwands zugestanden. Dazu gehört auch die Schadenwehr. Wie in der Vergangenheit bereits praktiziert, kann das Defizit der Funktion Schadenwehr über den Zuschuss aus Gemeindemitteln ausgeglichen werden. Dieser effektive Zuschuss wird im Folgejahr für die Berechnung des Finanzausgleichs zu Ist-Kosten angerechnet und mit dem Finanzausgleich ausbezahlt. Die Finanzierung ist also gesichert, löst keine höhere Abgabe aus und belastet somit den Gemeindebürger nicht zusätzlich. ZUSAMMENFASSUNG Das bisherige Atemschutz- und Mannschaftsfahrzeug ist in die Jahre gekommen, wird reparaturanfällig und muss ersetzt werden. Mit der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges wird den ausgewiesenen Bedürfnissen und dem gesetzlichen Auftrag in gefordertem Masse Rechnung getragen. Zudem kann rascher und effektiver Hilfe geleistet werden, damit im Ernstfall Schaden eingedämmt oder gar verhindert werden kann. Dadurch wird auch die Sicherheit für die Einwohnerinnen und Einwohner von Morschach, den Tourismusgästen und nicht zuletzt der Feuerwehrmannschaft massgeblich erhöht. ANTRAG DES GEMEINDERATES 1. Es sei ein Verpflichtungskredit von Fr für ein neues Atemschutz-/Mannschaftsfahrzeug für die Feuerwehr Morschach zu bewilligen. 2. Die erforderlichen Mittel sind auf dem Darlehensweg zu beschaffen und gemäss Finanzhaushaltgesetz zu Lasten der Laufenden Rechnung zu verzinsen und zu amortisieren. 3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Bericht und ANTRAG DER RECHNUNGSPRÜ- FUNGSKOMMISSION Die Rechnungsprüfungskommission hat das Sachgeschäft am 22. Februar 2017 geprüft und festgestellt, dass 1. sich die Kostenschätzung für die Anschaffung auf Offerten und soweit nötig auf detaillierte Schätzungen stützt, 2. die Gemeinde verpflichtet ist sicherzustellen, dass die Feuerwehr vollumfänglich einsatzbereit ist, 3. die Finanzierung gesichert ist. Aufgrund der Prüfungsergebnisse beantragt die Rechnungsprüfungskommission dem Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung den Verpflichtungskredit von Fr zu genehmigen. Morschach, 22. Februar 2017 RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION Karl Betschart René Burkhard Lukas Suter 36 Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

37 traktandum 5 Schlussabrechnung des Verpflichtungskredites 2. Ausbauetappe für die Erstellung der Regenabwasserleitungen Schul-, Dorf- und Axensteinstrasse von Fr AUSGANGSLAGE Mit der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2014 hat die Stimmbevölkerung von Morschach-Stoos einem Kredit im Umfang von Fr für die 2. Ausbauetappe der Erschliessungsplanung für die Regenabwasserleitungen Schul-, Dorf- und Axensteinstrasse zugestimmt. Durch das Trennsystem wird das Regenwasser neu separat abgeleitet und nicht mehr wie bis anhin zusammen mit dem Abwasser der Abwasserreinigungsanlage ARA, Schwyz, zugeführt. Da die ARA Schwyz die Kosten anhand der zugeführten Abwassermengen berechnet, konnten mit dieser zweiten Etappe, welche gemäss Gewässerschutzverordnung notwendig war, die Kosten für die Abwasserreinigung gesenkt werden. Das gesammelte Regenwasser wird neu mit der bestehenden Meteorleitung (Schiltistrasse) in den Vorabscheiter (Tobelbach) eingeleitet. Die zweite Ausbauetappe wurde in drei Teilprojekte unterteilt: a) Regenabwasserleitung Schulstrasse b) Regenabwasserleitung Dorfstrasse c) Regenabwasserleitung Axensteinstrasse Schulstrasse im Einfahrtsbereich Abrechnung Schulstrasse: Kostenvoranschlag CHF) Abrechnung (CHF) Differenz (CHF) Bauhauptarbeiten Baunebenarbeiten Dienstleistungen Total REGENABWASSERLEITUNG DORFSTRASSE Mit der Realisierung der Regenabwasserleitung Dorfstrasse konnten nebst den Strassen- und Trottoirflächen auch div. Liegenschaften entlang der Dorfstrasse an das Trennsystem angeschlossen werden. Weiter wird die Regenabwasserleitung auch für die Ableitung des Meteorwassers der Axensteinstrasse genutzt. Die Leitung wurde von der Verzweigung Schiltistrasse bis zur Bushaltestelle Dorf ausgeführt. Nach dem Einbau der Regenabwasserleitung wurde der Trottoirabschluss auf Seite Fahrbahn analog der Schulstrasse mit einem Gneis-Wasserstein erstellt. Zudem wurde der Deckbelag der Strasse erneuert. Übersicht ausgeführter Perimeter REGENABWASSERLEITUNG SCHULSTRASSE Die Regenabwasserleitung wurde ab der Dorfstrasse bis zum Spielplatz der Schule Morschach neu erstellt. Mit der neu erstellten Leitung konnte neben der ganzen Strassenfläche auch teilweise der Gemeindeparkplatz sowie einzelne Liegenschaften der Gemeinde Morschach entwässert und von der Schmutzwasserleitung getrennt werden. Nebst der Einführung des Trennsystems wurden auch die Randsteine zwischen dem Trottoir und der Fahrbahn analog Schilti- und Dorfstrasse ersetzt. Dorfstrasse im Bereich Einfahrt Axensteinstrasse Abrechnung Dorfstrasse: Kostenvoranschlag CHF) Abrechnung (CHF) Differenz (CHF) Bauhauptarbeiten Baunebenarbeiten Dienstleistungen Total Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 37

38 traktandum 5 REGENABWASSERLEITUNG AXENSTEINSTRASSE Die Regenabwasserleitung Axensteinstrasse wurde von der Dorfstrasse bis zur Überführung des Weg der Schweiz im Gebiet Rütliblick erstellt. Mit der neu erstellten Leitung kann das gesamte Strassenabwasser sowie das Regenwasser der Erschliessungsstrassen und -wege des Quartiers Husmatt abgeleitet werden. Der Bau der Meteorleitung wurde im Zusammenhang mit der Sanierung der Axensteinstrasse, für welche ein separates Sachgeschäft besteht, ausgeführt. Im Frühling 2017 wird noch der Deckbelag auf der Axensteinstrasse eingebaut. Damit kann die Sanierung der Axensteinstrasse bis zum Herbst 2017 abgeschlossen werden. Fr abschliessen. Dank der guten Projektführung wurden die Kosten laufend kontrolliert und der Verpflichtungskredit konnte leicht unterschritten werden. ANTRAG DES GEMEINDERATES Der Gemeinderat beantragt, die vorliegende Schlussabrechnung des Verpflichtungskredites von Fr für die 2. Ausbauetappe der Erschliessungsplanung für die Regenabwasserleitungen Schul-, Dorf- und Axensteinstrasse zu genehmigen ( 33 Abs. 3 Finanzhaushaltgesetz FHG). BERICHT UND ANTRAG DER RECHNUNGSPRÜ- FUNGSKOMMISSION Als Rechnungsprüfungskommission haben wir die vorstehende Abrechnung geprüft. Für die Abrechnung des Verpflichtungskredites ist der Gemeinderat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen. Axensteinstrasse im Bereich ehemaliges Rest. Krone Abrechnung Axensteinstrasse: Kostenvoranschlag CHF) Abrechnung (CHF) Differenz (CHF) Bauhauptarbeiten Baunebenarbeiten Dienstleistungen Total Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch über das Rechnungswesen für die Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlaussagen in der Abrechnung mit angemessener Sicherheit erkannt werden. Wir prüften die Posten und Angaben der Abrechnung mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Anwendung der massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. SCHLUSSABRECHNUNG Kostenvoranschlag CHF) Abrechnung (CHF) Differenz (CHF) Schulstrasse Dorfstrasse Axensteinstrasse Total Aufgrund der sehr guten Koordination der Baufirma sowie den genauen Plangrundlagen kann der Gemeinderat Morschach die Schlussabrechnung der 2. Ausbauetappe Erstellung der Regenabwasserleitungen Schul-, Dorf- und Axensteinstrasse mit Minderkosten von Gemäss unserer Prüfung entspricht die Abrechnung des Verpflichtungskredits vom 9. Februar 2014 den gesetzlichen Bestimmungen. Wir beantragen, die vorliegende Abrechnung zu genehmigen. Morschach, 22. Februar 2017 RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION Karl Betschart René Burkhard Lukas Suter 38 Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

39 traktandum 6 Beschlussfassung über einen neuen Konzessionsvertrag und die Festlegung der Gemeindeentschädigung (Konzessionsabgabe) zur Nutzung von öffentlichem Grund und Boden durch das Verteilnetz der Elektrizitätswerk Altdorf AG (EWA) AUSGANGSLAGE Die Elektrizitätswerk Altdorf AG (EWA) betreibt in der Gemeinde Morschach ein Stromverteilnetz. Mit einem Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde und dem EWA werden die Bedingungen für die Benützung des öffentlichen Grund und Bodens geregelt. Dieser ist für alle 17 Konzessionsgemeinden des EWA identisch. Die alten Konzessionsverträge aus dem Jahre 2000, welche mit den Konzessionsgemeinden abgeschlossen wurden, hatten eine Laufzeit bis Danach verlängerte er sich ohne Kündigung jeweils um weitere zwei Jahre. Einzig mit der Gemeinde Morschach wurde eine Laufzeit bis 2026 vereinbart. Nachdem sich seit der Unterzeichnung der Konzessionsverträge unter anderem die Gesetzgebung als Folge der Strommarktliberalisierung stark verändert hat, sind der Vorstand des Urner Gemeindeverbands und das EWA zum Schluss gelangt, dass eine Anpassung der bestehenden Konzessionsverträge angezeigt ist. Eine Arbeitsgruppe zusammengesetzt aus fünf Gemeinde- und zwei EWA-Vertretern erhielt den Auftrag, einen neuen Konzessionsvertrag zu erarbeiten. Die Hauptanliegen der eingesetzten Arbeitsgruppe waren, dass der künftige Konzessionsvertrag die Gleichbehandlung aller Gemeinden sicherstellt, Rechtssicherheit bietet und die Einnahmen für die Gemeinden unabhängig von zukünftigen Schwankungen der Netznutzungspreise sicherstellt. Nach einer Vernehmlassung wurde der neue wiederum für alle Gemeinden identische Konzessionsvertrag im Herbst 2016 von den Räten aller Gemeinden und dem EWA geprüft und gutgeheissen. Er sieht vor, dass das EWA der Gemeinde eine Konzessionsabgabe entrichtet. Im vorliegenden Geschäft geht es nun darum, den neuen Konzessionsvertrag und die Höhe der Konzessionsabgabe für die Gemeinde abschliessend fest zu setzen. KONZESSIONSVERTRAG Mit dem Konzessionsvertrag erteilt die Gemeinde Morschach EWA das Recht, Verteilanlagen und Stromleitungen im und auf öffentlichem Grund zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten. Als Gegenleistung für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden entrichtet das EWA der Gemeinde eine Konzessionsabgabe. Diese Konzessionsabgabe stellt eine Abgabe an die Gemeinde dar und ist gemäss Stromversorgungsgesetz auf jeder Stromrechnung als Abgaben und Leistungen an Gemeinden separat ausgewiesen. Die Konzessionsabgabe wird vom EWA erhoben. Die von den Stromkunden bezahlten Abgaben werden vom EWA direkt und vollständig an die betreffende Gemeinde ausbezahlt. Die Höhe der Abgaben wird von der Gemeinde vorgegeben und das EWA ist lediglich für die Erhebung respektive das Inkasso verantwortlich. Der neue Konzessionsvertrag regelt die Gleichbehandlung aller Gemeinden, die Verpflichtungen und Leistungen der Vertragsparteien, die gegenseitige Information und Koordination von Bauarbeiten sowie die Vertragslaufzeit. Die Genehmigung des Vertrags liegt im Kompetenzbereich der Gemeindeversammlung. Er wurde im Herbst 2016 von allen betroffenen Gemeinden und dem EWA geprüft und gutgeheissen. Darüber wurde im Rahmen einer Medieninformation im vergangenen Herbst orientiert. Da die Erhebung der Konzessionsabgabe möglicherweise fiskalischen Charakter hat (Vermengung aus Entgelt für die Nutzung von Grund und Boden und einer Steuer, welche bedingungslos geschuldet wird), sieht das neue Vertragswerk vor, dass die Festlegung der Höhe der Konzessionsabgabe neu durch die Gemeindeversammlung erfolgt. FINANZIERUNG GEMEINDEENTSCHÄDIGUNG ÜBER KONZESSIONSABGABEN Der alte Konzessionsvertrag brachte den Gemeinden neben den Einnahmen aus der Konzessionsabgabe einen weiteren finanziellen Vorteil. Den Gemeinden wurde auf den Strombezug für Gemeindezwecke ein Rabatt gewährt. Dieser Rabatt wurde zusammen mit der Konzessionsabgabe als Abgaben und Leistungen an Gemeinden auf der Stromrechnung der EWA-Kunden ausgewiesen und somit auch von diesen finanziert. Im Sinne einer Vereinfachung und zur Erhöhung der Transparenz sieht der neue Vertrag vor, künftig die gesamte Gemeindeentschädigung über die Konzessi- Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 39

40 traktandum 6 onsabgabe zu finanzieren und auf das Instrument der Stromrabatte zu verzichten. Dadurch werden Fehlanreize beseitigt, welche in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass auf Energieeffizienzmassnahmen verzichtet wurde. Als Konsequenz werden zukünftig auf Stromlieferungen für Gemeindezwecke keine Rabatte mehr gewährt. Dies betrifft auch jene gemeindenahen Institutionen, die bisher auf Basis des alten Konzessionsvertrages Rabatte erhalten haben. Alle vom Systemwechsel betroffenen Institutionen wurden bereits schriftlich über die Änderung orientiert. Ausserdem wird mit dem neuen Vertragswerk ein Wechsel von einer prozentualen Belastung des Netznutzungsentgelts zu einer direkten Belastung der aus dem Verteilnetz bezogenen Menge Energie vollzogen (Zuschlagsmodell in Rp./kWh). Dieses Modell ist in der Schweiz weit verbreitet und bietet den Gemeinden den Vorteil, dass die Erträge aus der Abgabe nicht mehr von Schwankungen der Netznutzungspreise abhängig sind. HÖHE DER KONZESSIONSABGABE Die Festlegung der Höhe der Konzessionsabgabe liegt mit dem neuen Konzessionsvertrag in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Bei der Festlegung sind aus Sicht des Gemeinderates verschiedene Aspekte zu beachten. - Die Konzessionsabgabe stellt für die Gemeinde eine wichtige Einnahmequelle dar. Im Jahr 2015/2016 waren dies Fr Beim bisherigen Konzessionsvertrag lag die Abgabenbelastung des Stromverbrauchs im Kanton Uri um rund 35 % über dem Schweizer Durchschnitt. Eine Reduktion der Abgabebelastung ist ein positives Signal für den Kanton Uri als Wohn- und Wirtschaftsstandort und Hauptversorgungsgebiet des EWA. Dies betrifft insbesondere die Urner Konzessionsgemeinden, stimmt so jedoch auch für die Gemeinde Morschach. - Grundsätzlich ist jede Gemeinde frei in der Festlegung der Höhe der Konzessionsabgabe. Der Gemeinderat ist jedoch zusammen mit dem EWA der Meinung, dass es vorteilhaft ist, wenn alle Gemeinden die gleichen Abgabesätze festlegen. - Bei der Festlegung der Abgabesätze ist sicherzustellen, dass die Abstufung der Abgabesätze für verschiedene Kundensegmente diskriminierungsfrei vorgenommen wird. Gleiches soll gleich, Ungleiches nach Massgabe der Ungleichheit anders behandelt werden. Beantragt wird eine leichte Reduktion der Abgabesätze, die einheitlich auch in allen anderen Gemeinden des EWA-Versorgungsgebiets den Gemeindeversammlungen vorgelegt werden. WÜRDIGUNG Der Gemeinderat Morschach kam bei der Beurteilung des neuen Konzessionsvertrages zum Schluss, dass dieser einen ausgewogenen Kompromiss zwischen einer Senkung der Stromkundenbelastung und der daraus für die Gemeinde resultierenden Einnahmenminderung darstellt. Mit den vorgeschlagenen Abgabehöhen liess sich im Vergleich zu den tatsächlich vereinnahmten Konzessionsabgaben 2014/2015 eine leichte Erhöhung für die Gemeinde Morschach von Fr errechnen. Da jedoch gleichzeitig die Rabatte für die Netznutzung der Gemeinde von damals Fr wegfallen, ergibt sich netto eine Einnahmenreduktion von Fr zu den damaligen Ansätzen. Diese Rabatte wurden bisher finanziert mit zusätzlichen 2.3% auf den Kosten der Netznutzung. Diese Rabatte wurden nun, wie auch die bisherigen Rabatte an die Kirchgemeinde Morschach- Stoos und die Wasserversorgung Schwyzerhöhe von insgesamt Fr , integriert in die Konzessionsabgabe. Die Vorteile des neuen Zuschlagsmodells liegen darin, dass pro verbrauchte kwh ein bestimmter Betrag in Rp./kWh als Konzessionsabgabe erhoben wird. Dieses System ist transparenter als das bisherige Prozentmodell. Beim Zuschlagsmodell haben ausserdem Preisänderungen der Netznutzung keinen Einfluss auf die Höhe der Konzessionsabgaben. Da dieses Zuschlagsmodell bei den Verteilnetzbetreibern der Schweiz am Meisten verbreitet ist (rund 93%) können die Abgabesätze unter Berücksichtigung des schweizerischen Mittelwerts festgelegt werden. Vorliegend wird ein leicht höherer Wert als der Mittelwert vorgeschlagen. 40 Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

41 traktandum 6 Die finanziellen Konsequenzen sind bescheiden und durch die Gemeinde Morschach wie für die Strombezüger tragbar. Die Vorteile des neuen Modells sind offensichtlich. Eine zukünftige Anpassung der Abgabesätze kann zukünftig ohne Vertragsänderung mit dem EWA erfolgen, da diese in einem Anhang zum Konzessionsvertrag geregelt sind. Der Gemeinderat erachtet einen für alle betroffenen Gemeinden einheitlichen Grundvertrag als richtig und befürwortet gleichzeitig auch einheitliche Abgabesätze im Konzessionsgebiet des EWA. Allfällige spätere Anpassungen bleiben vorbehalten. ANTRAG DES GEMEINDERATES 1. Dem neuen Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Morschach und der Elektrizitätswerk Altdorf AG sowie dem Anhang 1 zum Konzessionsvertrag wird zugestimmt. 2. Die Höhe der Konzessionsabgabe wird wie folgt festgelegt: Kunden (Netzebene 3, Hochspannung) 0.3 Rp./kWh Kunden (Netzebene 5, Mittelspannung) 0.5 Rp./kWh Gewerbe- und Industriekunden (Netzebene 7, Niederspannung) 0.7 Rp./kWh Übrige Kunden (Netzebene 7, Niederspannung) 1.0 Rp./kWh 3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Bericht und ANTRAG DER RECHNUNGSPRÜ- FUNGSKOMMISSION Als Rechnungsprüfungskommission haben wir dieses Sachgeschäft geprüft. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch über das Rechnungswesen für die Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlaussagen mit angemessener Sicherheit erkannt werden. Wir prüften die Angaben mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. Wir beantragen, das vorliegende Sachgeschäft zu genehmigen. Morschach, 22. Februar 2017 RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION Karl Betschart René Burkhard Lukas Suter Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 41

42 traktandum 6 Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Morschach (im Folgenden Gemeinde genannt) und der Elektrizitätswerk Altdorf AG, Altdorf (im Folgenden EWA genannt), zusammen Parteien genannt betreffend Nutzung von öffentlichem Grund und Boden 2 EWA hat für Netzerweiterungen keine zusätzlichen Konzessionsabgaben zu entrichten. 3 Die Lage der elektrischen Verteilanlagen auf Grundstücken der Gemeinde wird in Absprache mit der Gemeinde festgelegt. 1. Gleichbehandlung Alle Gemeinden im Versorgungsgebiet (gemäss Netzgebietszuteilung der Kantone Uri resp. Schwyz) von EWA werden gleich behandelt. In diesem Sinne orientiert EWA die Gemeinde über wichtige geschäfts- oder versorgungspolitische Entscheide, welche Zweck und Gegenstand dieses Vertrages betreffen. Es ist Sache der jeweiligen Gemeinde die Höhe der Konzessionsabgaben festzulegen Ausschliesslichkeit des Rechts Die Rechte gemäss Ziff. 2.1 und 2.2 werden ausschliesslich EWA erteilt. Die Gemeinde erteilt keiner anderen natürlichen oder juristischen Person ein gleiches Recht. Die Gemeinde verpflichtet sich ferner, selbst keine derartigen Anlagen und Einrichtungen zur Verteilung von elektrischer Energie zu erstellen oder erstellen zu lassen. Nötigenfalls verwehrt sie im Einvernehmen mit EWA Dritten die Benützung ihres Grundeigentums mit allen ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln. Die daraus entstehenden Kosten übernimmt EWA. 2. Verpflichtungen und Leistungen der Gemeinde 2.1. Sondernutzungskonzession für den öffentlichen Grund 1 Die Gemeinde erteilt EWA das ausschliessliche Recht, ihre Verteilanlagen und Stromleitungen im und auf öffentlichem Grund (alle Grundstücke der Gemeinde auf dem Gemeindegebiet, die Verwaltungsvermögen sind oder im Gemeingebrauch stehen) zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten. 2 Die erwähnten Rechte beziehen sich auf die bei Vertragsabschluss bestehenden elektrischen Verteilanlagen und dessen Erweiterungen gemäss Ziffer 2.2 nachstehend inklusive die zum Zwecke der Stromverteilung integrierte Datenübertragung. 3 Führt der Betrieb der EWA-Anlagen zu anderen Zwecken (z.b. Telekommunikation) zu einer zusätzlichen Belastung des Grundeigentums der Gemeinde, ist diese Mehrbelastung nach den dannzumal üblichen Bedingungen zu entschädigen Netzerweiterungen 1 EWA hat Anspruch auf die Erteilung der Rechte gemäss Ziff. 2.1 für weitere elektrische Verteilanlagen inklusive die zum Zwecke der Stromverteilung integrierte Datenübertragung Umlegung und Entfernung von elektrischen Verteilanlagen Die Gemeinde verpflichtet sich durch vorausschauende Planung, etc. sicher zu stellen, dass die Umlegung von elektrischen Leitungen und Verteilanlagen nach Möglichkeit vermieden werden kann Rechte an Grundstücken im Finanzvermögen der Gemeinde 1 Grundstücke im Finanzvermögen der Gemeinde werden bezüglich Dienstbarkeiten gleich behandelt wie private Grundstücke. Die Gemeinde wird mit EWA die erforderlichen Dienstbarkeitsverträge abschliessen. Auf eine finanzielle Entschädigung wird in diesem Fall verzichtet. Das Entgelt ist in mit den Konzessionsabgaben gemäss Ziff. 3.1 dieses Vertrags abgegolten. Die Kosten für den Grundbucheintrag der Dienstbarkeiten gehen zu Lasten EWA. 2 Beim Erwerb von Durchleitungsrechten und weiteren Dienstbarkeiten auf Privateigentum ist die Gemeinde EWA nach Möglichkeit behilflich Veräusserung belasteter Grundstücke Beabsichtigt die Gemeinde, Grundstücke auf denen sich elektrische Verteilanlagen von EWA befinden, zu veräussern, wird die Gemeinde EWA rechtzeitig benachrichtigen. Sofern die elektrischen Verteilanlagen nicht bereits dinglich gesichert sind, bestellt die Gemeinde 42 Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

43 5.1. Gegenseitige Information 1 Die Gemeinde und EWA orientieren sich gegenseitig im Voraus rechtzeitig über alle relevanten Massnahmen, Baugesuche, Änderungen und Planungen jeglicher Art (wie Zonen-, Bebauungs-, Gestaltungs-, Erschliessungsplanungen), welche Auswirkungen auf die elektrischen Verteilanlagen nach sich ziehen. Die Getraktandum 6 auf diesen Grundstücken vor der Veräusserung zu Gunsten von EWA die entsprechenden Dienstbarkeiten. Das Entgelt ist in den Konzessionsabgaben gemäss Ziff. 3.1 dieses Vertrags inbegriffen. Die Kosten für den Grundbucheintrag der Dienstbarkeiten gehen zu Lasten EWA Energiebezug für Gemeindezwecke Die Gemeinde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die von ihr zum Eigenverbrauch benötigte elektrische Energie zu Konkurrenzpreisen für vergleichbare Stromprodukte und gleiche Strombezugsprofile von EWA zu beziehen. bestimmte Treuhandstelle verlangen. Enthält die Abrechnung Fehler, gehen die Kosten zu Lasten von EWA, ansonsten zu Lasten der Gemeinde Öffentliche Beleuchtung EWA erstellt, betreibt und unterhält auf Wunsch der Gemeinde die öffentliche Beleuchtung. Die Details werden in einer separaten Vereinbarung geregelt Dokumentation der Verteilanlagen EWA führt den Leitungskataster nach den elektrizitätsrechtlichen Vorschriften. 3. Verpflichtungen und Leistungen von EWA 3.1. Gemeindeentschädigung (Konzessionsabgabe) 1 Als Gegenleistung für das Erteilen der Sondernutzung von öffentlichem Grund und Boden, der damit verbundenen Durchleitungsrechte und anderen Dienstbarkeiten entrichtet EWA der Gemeinde eine Konzessionsabgabe. 2 Die Höhe dieser Konzessionsabgaben sind im Anhang 1 zu diesem Vertrag festgelegt. Dabei wird angestrebt, dass in allen Gemeinden identische Sätze festgelegt werden. 3 Als Abrechnungsperiode dient das EWA-Geschäftsjahr. Die Auszahlung der Konzessionsabgaben erfolgt halbjährlich, spätestens 60 Tage nach Halbjahres-/Jahresabschluss. 4 Mit der Abgeltung gemäss Ziff. 3.1 Abs. 1 sind auch die Rabatte für den Strombezug der Gemeinde abgegolten. Es bestehen keine weiteren Ansprüche der Gemeinde auf Rabatte für Strombezug. 5 Diese Abgeltung gemäss Ziff. 3.1 Abs. 1 entspricht gemäss Art. 12 Abs. 2 StromVG als Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen und ist somit auf der Rechnung an die EWA-Kunden separat auszuweisen. 6 Erleidet EWA auf den Netznutzungsentgelten Debitorenverluste bei Kunden, so sind von EWA für diese Verluste auch keine Konzessionsabgaben gemäss Ziff. 3.1 geschuldet. 7 Die Gemeinde kann die Überprüfung der Abrechnung über die Konzessionsabgaben durch eine neutrale, unabhängige und von beiden Parteien gemeinsam 4. Kaufrecht 1 Sämtliche auf öffentlichem Grund und Boden der Gemeinde erstellten elektrischen Verteilanlagen von EWA sind und bleiben auch nach Ablauf des Konzessionsvertrages im Eigentum von EWA. 2 Für den Fall, dass die Netzgebietszuteilung gemäss Art. 5 Abs. 1 StromVG aus Gründen, die bei EWA liegen (schwere Pflichtverletzungen, Zahlungsunfähigkeit, nachhaltig mangelnder Netzunterhalt und/oder -ausbau, o.ä.) nicht mehr an EWA erfolgt, hat die Gemeinde ein Kaufrecht auf die Verteilanlagen. 3 Will die Gemeinde ihr Kaufrecht nach Absatz 2 ausüben, hat sie dies innert 60 Tagen, nachdem das Netzgebiet einem anderen Betreiber als EWA zugeteilt wurde, schriftlich zu erklären. Die Frist läuft ab Zustellung der Verfügung des Regierungsrats. 4 Der Kaufpreis bestimmt sich nach dem Wert der Verteilanlagen. Die Bewertung wird gemäss der dannzumal üblichen Methode vorgenommen. 5. Gegenseitige Information und Koordination von Bauarbeiten Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 43

44 traktandum 6 meinde und EWA gewähren sich gegenseitig Einblick in ihre Werkleitungskataster und erstellen davon auf Verlangen kostenlos Auszüge. 2 Die Gemeinde teilt EWA auf Anfrage Mutationen der Einwohnerkontrolle (Adress- und Namensänderungen) ohne Kostenfolgen mit, soweit diese für die Aufgaben als Netzbetreiberin erforderlich sind. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sind einzuhalten Koordinieren von Bauarbeiten 1 Bauarbeiten auf öffentlichem Grund und Boden werden zwischen der Gemeinde und EWA koordiniert. 2 Die Parteien können Gräben und Leitungsschächte sowie weitere Anlagen der anderen Vertragspartei für leitungsgebundene Dienstleistungen (Wasser, Abwasser, Gas, Kabelfernsehen, Datenübertragungsanlagen usw.) gegen Kostenbeteiligung mitbenutzen oder mitbenutzen lassen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. 6. Rechtsnachfolge EWA kann den vorliegenden Konzessionsvertrag nur mit Zustimmung der Gemeinde an einen Dritten übertragen. Die Gemeinde wird der Übertragung zustimmen, wenn ihr der Dritte die Gewähr bietet, die vertraglichen Bedingungen zu erfüllen. 7. Vertragsdauer 1 Dieser Vertrag ersetzt denjenigen vom 11. März 2007 und wird auf eine Dauer von 15 Jahren ab Inkrafttreten gemäss Ziffer 8 abgeschlossen. 2 Wird dieser Vertrag nicht zwei Jahre vor Ablauf gekündigt, so bleibt er mit der gleichen Kündigungsfrist jeweils fünf weitere Jahre in Kraft. 3 Anhang 1 kann unabhängig von der Vertragsdauer gemäss Ziffer 7 Abs. 1 durch die Gemeindeversammlung angepasst werden und tritt auf das nächstfolgende Geschäftsjahr von EWA in Kraft. 8. Genehmigung und Inkrafttreten 1 Der Vertrag und der Anhang 1 sind durch die Gemeindeversammlung zu genehmigen. 2 Der vorliegende Vertrag tritt auf Beginn des nächstfolgenden Geschäftsjahrs EWA in Kraft, nachdem der Vertrag und Anhang 1 durch alle Konzessionsgemeinden genehmigt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für alle Konzessionsgemeinden der ungekündigte aktuelle Konzessionsvertrag. 9. Schlussbestimmungen 9.1. Salvatorische Klausel Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Gemeinde und EWA, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere, im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen. Sollte der Vertrag ausfüllungsbedürftige Lücken enthalten, verpflichten sich die Gemeinde und EWA zu einer entsprechenden Vertragsergänzung, wobei die wirtschaftlichen Interessen beider Parteien angemessen zu berücksichtigen sind Schriftform Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sie werden mit der Unterzeichnung beider Parteien wirksam Streitigkeiten und Gerichtsstand Alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten zwischen den Parteien, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden ausschliesslich durch die zuständigen Gerichte des Kantons Uri [bzw. Schwyz] beurteilt. 44 Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

45 traktandum 6 Anhang 1 zum Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Morschach (im Folgenden Gemeinde genannt) und der Elektrizitätswerk Altdorf AG, Altdorf (im Folgenden EWA genannt), zusammen Parteien genannt betreffend Gemeindeentschädigung (Konzessionsabgabe) Gestützt auf Ziff. 3.1 Abs. 2 des Konzessionsvertrages betreffend Nutzung von öffentlichem Grund und Boden vereinbaren die Parteien folgende Regelung zur Berechnung und Festlegung der Gemeindeentschädigung: 2. Höhe der Konzessionsabgaben Kunden (Netzebene 3, Hochspannung) Kunden (Netzebene 5, Mittelspannung) Gewerbe- und Industriekunden (Netzebene 7, Niederspannung) Übrige Kunden (Netzebene 7, Niederspannung) 0.3 Rp./kWh 0.5 Rp./kWh 0.7 Rp./kWh 1.0 Rp./kWh 1. Basis für die Erhebung der Konzessionsabgaben Die Konzessionsabgaben werden auf der Basis der aus dem Verteilnetz EWA bezogenen Menge elektrischer Energie [kwh] erhoben. 3. Inkrafttretung Der vorliegende Anhang tritt nach Genehmigung durch die Gemeindeversammlung auf Beginn des nächst folgenden Geschäftsjahres von EWA in Kraft. Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach 45

46 traktandum 7 Einbürgerung Ehepaar Henning Sakslund & Andrea Natalie Schroeter Angaben zu den Gesuchstellern Name und Vorname Sakslund Henning Geburtsdatum 11. September 1966 Geburtsort Soborggard, Gladsaxe, Dänemark Staatsangehörigkeit Dänemark Adresse husmatt 41, 6443 Morschach In der Schweiz wohnhaft seit 18. Juli 2004 In der Gemeinde Morschach wohnhaft seit 25. Oktober 2008 Zivilstand verheiratet Schule und Ausbildung Gymnasium Dänemark Universität Kopenhagen, Dänemark, Master der Biochemie & Doktor der Chemie University of California, Berkeley, USA, Master of Business Administration Name und Vorname Schroeter Andrea Natalie Geburtsdatum 18. Dezember 1964 Geburtsort Ingolstadt, Deutschland Staatsangehörigkeit USA Adresse husmatt 41, 6443 Morschach In der Schweiz wohnhaft seit 18. Juli 2004 In der Gemeinde Morschach wohnhaft seit 25. Oktober 2008 Zivilstand verheiratet Schule und Ausbildung Primarschule & Gymnasium, Deutschland University New Mexico State, USA, Bachelor of Arts in Languages, Fremdsprachenkorrespondentin University New Mexico State, USA, Master of Arts in Education 1995 sekundarlehrerin Französisch, spanisch, Sport Allgemein: Leumund: Über das Ehepaar Sakslund/Schroeter ist dem Gemeinderat Morschach nichts Nachteiliges bekannt. Einbürgerungsgespräch: Das Einbürgerungsgespräch ergab, dass Henning Sakslund und Andrea Natalie Schroeter sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Lebenslauf Am 18. Juli 2004 reiste die Familie Sakslund/Schroeter von Pleasant Hill, California USA, in die Schweiz nach Cham. Im gleichen Jahr zog die Familie nach Goldau und lebte dort bis sie am 24. Oktober 2008 nach Morschach gezogen ist. Henning Sakslund arbeitet als Associate Direktor bei der Firma Johnson&Johnson in Zug. Natalie Schroeter ist Hausfrau und Lehrerin. Sie hat an der Primarschule Morschach in den Vorjahren in einem Teilpensum unterrichtet. 46 Rechnung 2016 der Gemeinde Morschach

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