BauKG Bauarbeiten- koordination

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1 BauKG Bauarbeiten- koordination Peter Petri BauKG ÖNORM B

2 5. Buch Mose (Deuteronomium), Kap. 22, Vers 8: Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. Peter Petri BauKG ÖNORM B

3 Baubranche doppelt so viele Arbeitsunfälle mehr als dreimal so viele Tote Peter Petri BauKG ÖNORM B

4 Fehler bei der Bauabwicklung Qualitätsmängel: 15 % des Umsatzes Arbeitsunfälle: 3 % des Umsatzes Gewinnspanne: 1,5 % des Umsatzes Peter Petri BauKG ÖNORM B

5 Ursachen von Fehlern Qualitätsmängel: Planung und Organisation: 80 % Arbeitsunfälle: Planung und Organisation: 60 % Peter Petri BauKG ÖNORM B

6 Zentrale Aussagen Planung+Organisation+Koordination statt Improvisation Festlegung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen vorausschauend in der Planungsphase Mangelnde Sicherheit darf kein Wettbewerbsvorteil sein Peter Petri BauKG ÖNORM B

7 EU - Vorschriften Sicherheit und Gesundheitsschutz Richtlinien Art. 95 Adressat: Hersteller Richtlinien Art. 137 Adressat: Verwender Peter Petri BauKG ÖNORM B

8 Baustellen-Richtlinie 92/57/EWG BauKG BGBl. I Nr. 37/1999 konkretisiert durch ANS-RG, BGBl. I Nr. 159/2001 Änderung der GewO 1994, BGBl. I Nr. 66/2010 ÖNORM B 2107, Peter Petri BauKG ÖNORM B

9 Bauherr Grundzüge der Gefahrenverhütung Planungskoordinator Baustellenkoordinator Vorankündigung SiGe-Plan Unterlage Pflichtenübertragung an: Projektleiter nach BauKG Peter Petri BauKG ÖNORM B

10 Bauherr Vertraglich Anordnungsbefugnisse fixieren Projektleiter nach BauKG muss über Fachkunde zur Abwicklung des Bauvorhabens verfügen Bauherr muss Projektleiter nach BauKG Anordnungsbefugnisse übertragen, insbesondere finanzielle und terminliche Pflichtenübertragung ohne Einschränkungen = umfassende Anordnungsbefugnisse für den Projektleiter nach BauKG Peter Petri BauKG ÖNORM B

11 Bauherr Ein Baustellengelände mehrere Bauherrn: Bauherr der umschließenden Baustelle hat Maßnahmen mit Bauherrn der eingeschlossenen Baustelle zu koordinieren Bei wechselseitigen Einflüssen: Koordination der Sicherheitsmaßnahmen durch die Bauherrn Peter Petri BauKG ÖNORM B

12 BauKG Positive Auswirkungen: Mit dem BauKG ist Arbeitssicherheit vermehrt ein Thema geworden Bauherrn, Planer, aber auch Ausführende sind sensibilisiert worden Peter Petri BauKG ÖNORM B

13 BauKG Fehler in der Umsetzung Hauptmangel: In Planungsphase Ursache: Für Bauherrn und Planer ist Arbeitschutz oft Neuland Ergebnis: Formale Umsetzung des BauKG statt sinngemäßer Umsetzung Was muss ich tun, damit ich nicht belangt werden kann? statt Wie erreiche ich einen sicheren und koordinierten Arbeitsablauf? Peter Petri BauKG ÖNORM B

14 BauKG Fehler bei der Umsetzung Alibi-Beauftragung des Projektleiters Zu späte Beauftragung des Planungskoordinators Zu späte Erstellung des SiGe-Plans und der Unterlage Keine Regelungen im Leistungsverzeichnis Ziel des SiGe-Plans Die vorausschauende Planung der Sicherheitsmaßnahmen wird nicht erreicht BauKG, SiGe-Plan und Unterlage leben nicht im Baugeschehen Als vom Gesetzgeber aufgepfropft empfunden Peter Petri BauKG ÖNORM B

15 ÖNORM B 2107 Teil 1: Funktionen und Pflichten bei der Bauarbeitenkoordination Teil 2: Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen sowie von Unterlagen für spätere Arbeiten Peter Petri BauKG ÖNORM B

16 1 Geltungsbereich Zweck des BauKG: Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen gewährleisten Für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer beschäftigt werden Das ASchG gilt voll, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer wird nicht geschmälert Peter Petri BauKG ÖNORM B

17 2 Begriffsbestimmungen Erlass vom 2. Juli 2012 BMASK /0008-VII/A/1/2012 Hoch- und Tiefbauarbeiten Alle allgemeinen und spezialisierten Hochund Tiefbautätigkeiten gemäß ÖNACE 2008, Abschnitt F Bau, gelten als Hoch- und Tiefbauarbeiten im Sinne des 2 Abs. 3 ASchG und des 2 Abs. 3 BauKG. Peter Petri BauKG ÖNORM B

18 Begriffe ÖNORM B Bauablaufplan Baustellenordnung Gefährliche Arbeiten Generalunternehmer Lieferant Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Peter Petri BauKG ÖNORM B

19 3 Bestellung von Koordinatoren Gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig Juristische oder natürliche Person Benennung einer natürlichen Person Zustimmung zur Bestellung Zeitgerechte Bestellung Qualifikation in Hinblick auf das zu koordinierende Bauwerk Eignungsnachweis Mehrere Koordinatoren möglich Peter Petri BauKG ÖNORM B

20 3 Bestellung von Koordinatoren Planungskoordinator: für die jeweilige Bauwerksplanung oder Bauwerksausführung einschlägige Ausbildung eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung Kenntnisse der Arbeitnehmerschutzvorschriften Baustellenkoordinator: für die jeweilige Bauausführung oder Überwachung einschlägige Ausbildung eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung Kenntnisse der Arbeitnehmerschutzvorschriften Peter Petri BauKG ÖNORM B

21 3 Bestellung von Koordinatoren Baustellenkoordinator: Bei vorankündigungspflichtigen Bauvorhaben sollte der Baustellenkoordinator nicht einem ausführenden Unternehmen angehören Mögliche Interessenskollision Peter Petri BauKG ÖNORM B

22 4 Vorbereitung des Bauprojekts Bauherr/Projektleiter nach BauKG: Wahrnehmen der Grundzüge der Gefahrenverhütung ( 7 ASchG) VfGH-Erkenntnis G 37/06-6 vom repariert durch BGBl. I Nr. 42/2007 Vertraglich für den Projektleiter fixieren: Anordnungsbefugnisse Einfordern von Schutzmaßnahmen Arbeitseinstellung Peter Petri BauKG ÖNORM B

23 7 ASchG Wahrnehmen der Grundzüge der Gefahrenverhütung Vermeidung von Risken Abschätzung nicht vermeidbarer Risken Gefahrenbekämpfung an der Quelle Stand der Technik Vorrang des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellem Gefahrenschutz Peter Petri BauKG ÖNORM B

24 7 ASchG Risiko = Schadensschwere x Eintrittswahrscheinlichkeit Es gehört zum Wahrscheinlichen, dass das Unwahrscheinliche passieren kann. Aristoteles Peter Petri BauKG ÖNORM B

25 4 Vorbereitung des Bauprojekts Planungskoordinator: Koordination SiGe-Plan und Unterlage ausarbeiten Auf Berücksichtigung durch den Bauherrn/Projektleiter achten Mehrere Planungskoordinatoren zulässig - Zusammenarbeit Peter Petri BauKG ÖNORM B

26 Vorbereitungsphase ÖNORM B Weitere Pflichten des Bauherrn/Projektleiters Pflichten aus 8 ASchG Bei Bauarbeiten unter laufendem Betrieb: dafür sorgen, dass fremde Arbeitnehmer über Betriebsgefahren informiert und unterwiesen Zugang zu SiGe-Dokumenten Durch den Betrieb erforderliche Schutzmaßnahmen im Einvernehmen mit den Unternehmen festlegen Schutzmaßnahmen für Besucher und betriebsfremde Arbeitnehmer festlegen Peter Petri BauKG ÖNORM B

27 Vorbereitungsphase ÖNORM B Weitere Pflichten des Bauherrn/Projektleiters Einbindung der Planer Bauablaufplan an Planungskoordinator Ausschreibung/Vergabe/Vertrag Verpflichtungen der Unternehmen: Aufsichtspersonen + Vertreter namhaft machen Information, wenn Subunternehmen vorgesehen Meldung bei geplanten Abweichungen von SiGe-Plan und Unterlage Peter Petri BauKG ÖNORM B

28 Vorbereitungsphase ÖNORM B Weitere Pflichten des Bauherrn/Projektleiters Schutzmaßnahmen aus SiGe-Plan in Leistungsverzeichnis SiGe-Plan und Unterlage Vertragsbestandteil Beiziehen des Planungskoordinators zur Beurteilung von Alternativen Peter Petri BauKG ÖNORM B

29 Vorbereitungsphase ÖNORM B Pflichten des Planungskoordinators Beratung und Koordination der Planer Maßnahmen gegen Unbefugte Beratung des Ausschreibenden Beurteilung von Alternativen Pflichten der Planer Grundzüge der Gefahrenverhütung und Hinweise des Planungskoordinators berücksichtigen Alle Informationen etc. an Subplaner und Planungskoordinator Peter Petri BauKG ÖNORM B

30 5 Ausführung des Bauwerks Baustellenkoordinator Koordination Auf Anwendung des SiGe-Plans und der Grundsätze der Gefahrenverhütung achten Organisation der Zusammenarbeit SiGe-Plan und Unterlage anpassen Maßnahmen veranlassen: Unbefugte fernhalten Bei Gefahren Bauherrn/Projektleiter und Arbeitgeber informieren Recht zur Information des Arbeitsinspektorats Hinweispflicht kein Durchsetzungsrecht Peter Petri BauKG ÖNORM B

31 Ausführungsphase ÖNORM B Pflichten des Bauherrn/Projektleiters Änderungen von SiGe-Plan und Unterlage zur Anwendung bringen Mitgeteilte Gefahren: Von Unternehmen beseitigen lassen und kontrollieren durch ÖBA oder Baustellenkoordinator Vorankündigung aktualisieren durch ÖBA oder Baustellenkoordinator SiGe-Plan und Unterlage auf der Baustelle Mehrere Koordinatoren möglich Zuständigkeit und Zusammenarbeit regeln Peter Petri BauKG ÖNORM B

32 Ausführungsphase ÖNORM B Pflichten des Baustellenkoordinators Beratung und Koordination der Unternehmen Baustellenbesuche in entsprechenden Intervallen Pflichten der Unternehmen Information des Baustellenkoordinators und der Unternehmen, wenn Gefahren entstehen, für die noch keine Schutzmaßnahmen festgelegt Zusammenarbeit und Koordination Information der Arbeitnehmer Berücksichtigung von Hinweisen Meldung von geplanten Abweichungen von SiGe-Plan und Unterlage Peter Petri BauKG ÖNORM B

33 6 Vorankündigung Bei Bauvorhaben über 500 Personentagen Zeitgerechte Übersendung an das Arbeitsinspektorat und an die BUAK Baustellendatenbank Aushang auf der Baustelle Anpassung Peter Petri BauKG ÖNORM B

34 6 Vorankündigung Datum der Erstellung Ort der Baustelle Bauherr, Projektleiter, Koordinatoren Art des Bauwerks Beginn und Dauer der Bauarbeiten Höchstzahl der Beschäftigten Beauftragte Unternehmen Aufsichtspersonen und Vertreter Peter Petri BauKG ÖNORM B

35 Generalunternehmerhaftung AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz, BGBl. I Nr. 91/2008 (Änderung des ASVG) Ziel: Entgegenwirken von Missständen bei Subvergaben Seit 1.Sep durch Verordnung des Sozialministers in Kraft Mitwirkung der Baustellenkoordinatoren: gemäß 67a Abs. 12 ASVG Auskunftspflicht gegenüber Krankenversicherungsträger Führen von besonderen Aufzeichnungen über die Unternehmen (= Vorankündigung) Peter Petri BauKG ÖNORM B

36 7 SiGe-Plan Bei vorankündigungspflichtigen Baustellen oder bei Arbeiten mit besonderen Gefahren Veranlassung: Bauherr/Projektleiter Erstellung: Planungskoordinator Anpassung: Baustellenkoordinator Berücksichtigung in Vorbereitungsund Ausführungsphase Peter Petri BauKG ÖNORM B

37 7 SiGe-Plan Arbeiten mit besonderen Gefahren Absturz, Verschüttetwerden Gefährliche Arbeitsstoffe Hochspannungsleitungen Gefahr des Ertrinkens Untertagebau Druckluft- und Taucherarbeiten Sprengarbeiten Schwere Fertigbauelemente Arbeiten in EX-Bereichen - VEXAT Arbeiten mit Flüssiggas unter Niveau Abbrucharbeiten mit Abbruchanweisung Montagearbeiten Arbeiten in Schächten etc. Arbeiten unter Asbeststaub Peter Petri BauKG ÖNORM B

38 7 SiGe-Plan Baugelände, Baugrund, Umfeld Auflistung der Arbeiten Baustellenspezifische Regelungen Maßnahmen und Einrichtungen bei gegenseitigen Gefährdungen Gemeinsame Einrichtungen Maßnahmen bei besonderen Gefahren Festlegung, welches Unternehmen die jeweiligen Maßnahmen durchführt Peter Petri BauKG ÖNORM B

39 SiGe-Plan ÖNORM B Bauherr/Projektleiter Aufnahme der Inhalte des SiGe-Plans gemäß ÖNORM B 2110 in Ausschreibung und Bauverträge Vorbereitungsarbeiten Bodenuntersuchung Einbautenerhebung, Erhebung obertägiger Leitungen Bestandserhebungen Altbestand und Nachbarobjekte Umfeld der Baustelle Verkehr, Passanten, Schulen, Krankenhäuser etc. Erhebung Verkehrs- und Nutzungsflächen Bescheide Peter Petri BauKG ÖNORM B

40 SiGe-Plan ÖNORM B Ausarbeitung und Inhalt des SiGe-Plans Nur wesentliche Inhalte Gewerke-spezifische Auszüge Baustellenordnung Vorgaben für die Baustelleneinrichtung Festlegung der konkreten Schutzmaßnahmen Gemeinsame genutzte Einrichtungen Notfallplanung Regelung der Zuständigkeit Prüf- und Kontrollverpflichtungen Arbeiten mit besonderen Gefahren Peter Petri BauKG ÖNORM B

41 SiGe-Plan ÖNORM B Notfallplanung = Krisenmanagement Achtung: Menschen in gefährlichen Situationen neigen zu besonders riskanten Aktionen Stress Kontrollverlust Denkblockade Fluchttendenz Notfallplanung muss die möglichen Krisen (Unfall, Vergiftung, Brand, Explosion) vorausschauend andenken und die erforderlichen Maßnahmen festlegen Wichtig: Wer ist Einsatzleiter Verständigung und Empfang der Einsatzkräfte Peter Petri BauKG ÖNORM B

42 8 Unterlage Bei allen Baustellen Veranlassung: Bauherr/Projektleiter Erstellung: Planungskoordinator Anpassung: Baustellenkoordinator Berücksichtigung in Vorbereitungsund Ausführungsphase Aufbewahrung durch den jeweiligen Bauherrn(=Eigentümer) Peter Petri BauKG ÖNORM B

43 8 Unterlage Die zum Schutz der Arbeitnehmer bei späteren Arbeiten erforderlichen Angaben über das Bauwerk: Zugänge, Anschlagpunkte, Leitungen Ziel: Benutzerhandbuch Peter Petri BauKG ÖNORM B

44 Unterlage ÖNORM B Bauherr/Projektleiter Aufnahme der Inhalte der Unterlage gemäß ÖNORM B 2110 in Ausschreibung und Bauverträge Voraussetzungen Kenntnisse der Arbeitsschutzvorschriften Kenntnisse der praktischen Durchführung der späteren Arbeiten Kenntnisse der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen Peter Petri BauKG ÖNORM B

45 Unterlage ÖNORM B Erstellung und Inhalt der Unterlage Ermittlung der Bauwerksteile, der späteren Arbeiten und der Häufigkeit der Arbeiten Ermittlung der Gefährdungen und Festlegung der Sicherheitseinrichtungen/-maßnahmen Diese Sicherheitseinrichtungen sind in die Bauwerkspläne aufzunehmen Nur wesentliche Inhalte Überblick Detailbeschreibungen Verweise auf Bestandspläne Prüf- und Kontrollverpflichtungen Peter Petri BauKG ÖNORM B

46 Nutzungsphase ÖNORM B Geeignete Aufbewahrung auf Bestandsdauer durch den Bauherrn, bei Wohnungseigentum: durch Hausverwaltung Bei Planung von späteren Arbeiten am Bauwerk: Unterlage an Planungskoordinator oder anbietende Unternehmen Bauherr/Projektleiter, Planungskoordinator, anbietende Unternehmen haben den Inhalt der Unterlage zu berücksichtigen Peter Petri BauKG ÖNORM B

47 9 Pflichtenübertragung Bauherr - Projektleiter 3 Bestellung von Koordinatoren 4 Wahrnehmen der Grundsätze der Gefahrenverhütung 6 Vorankündigung 7 SiGe-Plan 8 Unterlage Peter Petri BauKG ÖNORM B

48 10 Strafbestimmungen Bauherr Projektleiter Planungskoordinator Baustellenkoordinator Strafsätze wie ASchG Peter Petri BauKG ÖNORM B

49 12 Vollziehung Zuständige Behörde: Arbeitsinspektion Rechte und Pflichten der Arbeitsinspektoren gegenüber Bauherr, Projektleiter und Koordinatoren Peter Petri BauKG ÖNORM B

50 Kosten/Nutzen Kosten: 0,5 bis 1 % der Bausumme Nutzen: Verringerung der Unfallzahlen, der Ausfallzeiten und der Folgekosten Einhaltung der Bauzeiten Exakte Termin- und Finanzplanung Vermeidung von Nachtragsforderungen Einrichtungen für Instandhaltungsarbeiten Peter Petri BauKG ÖNORM B

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