INTERNATIONALES ARBEITSRECHT
|
|
- Erna Geiger
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ausgabe 2/2013 INTERNATIONALES ARBEITSRECHT MIT KOMPETENTER UNTERSTÜTZUNG RECHTSSICHER HANDELN: DER WISSENSVORSPRUNG FÜR ALLE, DIE SICH IM INTERNATIONALEN UMFELD ENGAGIEREN
2 MARKTÜBERSICHTEN Outsourcing 1. Welche administrativen Dienstleistungen bieten Sie an? 2. Welche Dienstleistungen im Bereich Recruitment bieten Sie an? 3. Welche Dienstleistungen im Bereich Personalentwicklung/Personalmanagement bieten Sie an? 4. Welche Dienstleistungen im Bereich betriebl. Altersversorgung bieten Sie an? 5. Welche Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitsmanagements bieten Sie an? 6. Wie viele Abrechnungen führen Sie pro Monat durch? VRG HR GmbH Ulrike Grafe Mittelkamp Oldenburg Telefon: 0441/ Fax: 0441/ Lohn- und Gehaltsabrechnung - Personalverwaltung/Personalstammdaten - Zeitwirtschaft - Digitale Personalakte - Archivierung - Expatriate-Services Bremer Rechenzentrum GmbH Armin Rautenhaus Universitätsallee Bremen Telefon: 0421 / Fax: 0421 / armin.rautenhaus@brz.ag - Lohn- und Gehaltsabrechnung - Personalverwaltung/Personalstammdaten - Zeitwirtschaft - Zeitkonten-Management - Arbeitszeitmanagement - Digitale Personalakte - Archivierung - Auslandsabrechnung - Bewerberverwaltung - Bewerberverwaltung - HR-Portal für Mitarbeiter - Talentmanagement - Rentnerverwaltung - Rentnerabrechnung - Hotline für Versorgungsberechtigte keine Angaben HR-Portal für Mitarbeiter - Seminarauswertungen - Talentmanagement - Bildungscontrolling - Rentnerverwaltung - Rentnerabrechnung - Hotline für Versorgungsberechtigte auf Anfrage mtl PAISY-Abr. mit BRZ-HR auf Basis MS-SQL im modernen Web-Design via Internet Infoline HR ist ein Supplement in der Zeitschrift Human Resources Manager und in der Aboausgabe des manager magazins. Das Supplement im Human Resources Manager erreicht mit einer Auflage von Exemplaren die Mitglieder des Bundesverbandes der Personalmanager (BPM). IMPRESSUM 2. Ausgabe 2013 Verlags- und Redaktionsanschrift: cks media Claudia Kampmann- Schröder Glockenzehnten Heidelberg Im Internet: Gestaltung + Layout: mediapartent GmbH Druck: Dietz Druck Heidelberg Hebelstraße Heidelberg 7. Welche Referenzkunden können Sie nennen? auf Anfrage BRZ betreut über Kunden bundesweit (weitere Infos unter 8. Bieten Sie eine ASP- Lösung (webbasiertes Outsourcing) an? ja ja, BRZ bietet ausschließlich webbasiertes Outsourcing an
3 Arbeitsrecht in der VR China: Mit kompetenter Unterstützung rechtssicher handeln Fragen an Julia Tänzler-Motzek, Rechtsanwältin an den Standorten Shanghai und Köln in der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle cks media: Sie sind deutsche Rechtsanwältin, haben aber auch in der Volksrepublik China studiert. Einer Ihrer Arbeitsschwerpunkte liegt auf dem chinesischen Arbeitsrecht. Können Sie uns in kurzen Worten den größten Unterschied zwischen dem chinesischen und dem deutschen Individualarbeitsrecht schildern? Julia Tänzler-Motzek: Der größte Unterschied liegt meines Julia Tänzler-Motzek Erachtens darin, dass das chinesische Arbeitsrecht stark von lokalen Einflüssen geprägt ist und im Wesentlichen von Behörden und Schiedsgerichten interpretiert wird. Ein Beispiel ist die im chinesischen Arbeitsrecht vorgesehene Möglichkeit, für bestimmte Positionen etwa im Management - ein sog. flexibles Arbeitszeitsystem einzuführen. Das flexible Arbeitszeitsystem ermöglicht es, von der regelmäßigen 40-Stunden-Woche abzuweichen und eine pauschale Vergütung von Überstunden zu vereinbaren. Es muss jedoch von der zuständigen Arbeitsbehörde genehmigt werden. Während dies mancherorts eine unkomplizierte Formalie ist, werden anderorts regelrecht abschreckend hohe Verfahrensanforderungen gestellt. In der Praxis erlebe ich jedoch auch, dass die Gemeinsamkeiten zwischen deutschem und chinesischem Arbeitsrecht teilweise mehr verwundern als die Unterschiede. So gibt es auch in China ein starkes Kündigungsschutzrecht, das mehr und mehr durchgesetzt wird. Eine Besonderheit ist in diesem Zusammenhang der gesetzliche Abfindungsanspruch, der dem Arbeitnehmer auch bei einer berechtigten ordentlichen Kündigung und sogar bei Ablauf eines befristeten Vertrags zusteht. cks media: Das chinesische Arbeitsrecht ist ständigen Änderungen unterlegen. Welche neuen Entwicklungen sind aktuell von Bedeutung? Julia Tänzler-Motzek: Mit Wirkung zum 1. Juli 2013 wurde das chinesische Arbeitsvertragsgesetz von 2008 erstmals geändert. Es geht dabei um das Thema Leiharbeit. Neben erhöhten Anforderungen für den Betrieb von Personalvermittlungsagenturen wird der Grundsatz Gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der neuen Gesetzesfassung konkretisiert. Zudem wird Leiharbeit in Zukunft ausschließlich für vorübergehende Einsätze sowie für Hilfs- oder Ersatzpositionen zulässig sein. Maximalquoten für die Nutzung von Leiharbeit in Unternehmen sollen per Verordnung folgen. Schließlich werden die entsprechenden Bußgeldvorschriften verschärft. Weiter ist aktuell eine Stellungnahme des Obersten Volksgerichtshofs vom 18. Januar 2013 von Bedeutung. Die Stellungnahme setzt sich mit verschiedenen Fragestellungen bei der Anwendung des Gesetzes in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten auseinander. Interessant sind dabei vor allem die Ausführungen zur angemessenen Höhe der Karenzentschädigung beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, da es hierzu auf nationaler Ebene bislang keine Regelung gibt. Ist die Höhe der Karenzentschädigung im Arbeitsvertrag nicht vereinbart, kann der Arbeitnehmer nach Maßgabe der höchstrichterlichen Stellungnahme monatlich 30% seines ehemaligen Durchschnittsmonatsgehalts verlangen, wenn er das Wettbewerbsverbot beachtet. Schließlich möchte ich auf eine Entwicklung auf lokaler Ebene hinweisen. Die Provinz Jiangsu hat am 15. Januar 2013 neue Regelungen zum Thema Arbeitsvertrag herausgegeben, die teilweise sehr streng sind und über die Anforderungen des chinaweit geltenden Arbeitsvertragsgesetzes hinausgehen. Die Regelungen werden am 1. Mai 2013 in Kraft treten, sind also ebenfalls ganz aktuell. In der Provinz Jiangsu liegen gerade für deutsche mittelständische Unternehmen wichtige Standorte wie zum Beispiel Taicang, Wuxi, Nanjing, Suzhou, Changzhou, Yangzhou und Taizhou. Seminar: Arbeits- und Sozialrecht in der VR China IN FRANKFURT, 9.30 UHR BIS UHR Julia Tänzler-Motzek, CMS Hasche Sigle, Rechtsanwältin und Joachim Weyand, Univ.-Prof., Dr. jur., Technische Universität Ilmenau
4 Arbeitsrecht in Belgien: Welche Besonderheiten sind im belgischen Recht und besonders im belgischen Arbeitsrecht von großer Wichtigkeit, und werden doch gerne missachtet Uta Bröckerhoff Fragen an Uta Bröckerhoff, Rechtsanwältin in der Wirtschaftskanzlei Kocks & Partners in Brüssel. Uta Bröckerhoff betreut bei Kocks & Partner deutschsprachige Unternehmen bei ihrem Engagement in Belgien. Eine Hürde im belgischen Recht ist oftmals die Sprachenvielfalt. Vor dem Hintergrund der drei Landessprachen in Belgien (französisch, niederländisch, deutsch) besteht eine klare Regelung, welche Dokumente im Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in welcher Sprache zu verfassen sind. Diese Regelungen erfordern eine strikte Einhaltung insbesondere auch durch den Arbeitgeber, andernfalls kann sich aus deren Nichtbeachtung weitreichende Folge für diesen ergeben. So sind beispielsweise Handlungen nichtig, die gegen die Sprachenregelungen verstoßen. Die in der falschen Sprache abgefassten Dokumente werden nicht vor Gericht berücksichtigt; das Gericht ordnet von Amts wegen die Ersetzung der nichtigen Dokumente durch in der richtigen Sprache abgefasste Dokumente an. Außerdem drohen strafrechtliche Verfolgung sowie ein Bußgeld. cks media: Was ist aber im Arbeitsrecht von besonderer Bedeutung für ein Unternehmen? Uta Bröckerhoff: Die Missachtung des geltenden belgischen Arbeitsrechts kann unvorhergesehene Folgen haben, besonders nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Seit dem Jahr 2012 gelten insbesondere neue Kündigungsregelungen, die für alle Arbeitnehmer starre Kündigungsfristen in das Arbeitsvertragsgesetz eingeführt haben und die sog. CLAEYS-Formel somit obsolet haben werden lassen. Danach konnten die Parteien vertraglich eine Kündigungsfrist festsetzen. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Es gelten nun starre Regelungen. Dabei ist dann nicht nur die Dauer der Betriebszugehörigkeit entscheidend, sondern ebenso die Höhe des Jahreseinkommens. Seminar: Arbeitsrecht in Belgien in KÖLN, 9.30 UHR BIS UHR Uta Bröckerhoff, Rechtsanwältin, Kocks & Partner, Brüssel Christophe Meyer, Rechtsanwalt, LL.M., Kocks & Partner, Brüssel Johan De Ridder, Rechtsanwalt, LL.M., Kocks & Partner, Brüssel
5 Arbeitsrecht in Italien: Das italienische Arbeitsrecht kennen und rechtssicher anwenden. Christian Hermann Fragen an Rechtsanwalt Christian Hermann aus der Wirtschaftskanzlei Dolce & Lauda. Christian Hermann wurde am in Speyer geboren. Nach dem Hochschulstudium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz hat er sein Referendariat in der Pfalz und in Cagliari absolviert. Seit 2000 ist er in der italienisch - deutschen Rechtsanwaltskanzlei Dolce & Lauda, Frankfurt/M. und Mailand tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Versicherungsrecht. cks media: Welche aktuellen Entwicklungen gibt es derzeit im italienischen Arbeitsrecht? Christian Hermann: Der aktuelle Schwerpunkt des italienischen Arbeitsrechts ist die am verabschiedete und jüngst eingeführte Arbeitsmarktreform zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes ( Riforma Fornero ), durch die vielfältige Änderungen, u.a. in den Bereichen Kündigungsschutz, Compliance, Arbeitssicherheit und Unternehmerhaftung, eingeführt wurden. cks media: Das führt zur Frage des Kündigungsschutzes. Welche Regelungen gibt es dazu im italienischen Recht? Christian Hermann: Einen großen Unterschied gibt es bei den Regelungen zu den Widerspruchsfristen für gekündigte Arbeitnehmer. In Deutschland hat ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Anders ist es bei einer Kündigung in Italien. Dort hat ein Arbeitnehmer innerhalb von 60 Tagen die Kündigung anzufechten. Dies hat nicht zwingend durch eine Klage zu erfolgen sondern ist auch durch ein außergerichtliches Schreiben möglich. Innerhalb von weiteren 270 Tagen hat der Arbeitnehmer sodann entweder eine Kündigungsschutzklage zu erheben oder zu beantragen, dass er ein Schlichtungsverfahren durchführen möchte. Seminar: Arbeitsrecht in Italien IN MÜNCHEN, 9.30 UHR BIS UHR Christian Hermann, Dolce Lauda, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Dr. Rodolfo Dolce, Dolce Lauda, Rechtsanwalt und Avvocato
6 Arbeitsrecht in Schweden: Kulturelle Unterschiede, auch im Arbeitsrecht - Grundsätzliche Aspekte Fragen an Rechtsanwalt Dr. Truls Hebrant in der Wirtschaftskanzlei lindenpartners in Berlin. Truls Hebrant ist schwedischer Staatsbürger und hat in Passau, Berlin und Stockholm studiert. Sein Beratungsschwerpunkt sind skandinavische Unternehmen bei Transaktionen und Investitionen in Deutschland. Dr. Truls Hebrant cks media: Das schwedische Arbeitsrecht unterscheidet sich grundsätzlich vom deutschen Recht. Welches sind die gravierendsten Unterscheidungen? Dr. Truls Hebrant: Die gravierenden Unterschiede sind weniger in der gesetzestechnischen Systematik des schwedischen Arbeitsrechts als solchem oder in der juristischen Auslegung der einzelnen Vorschriften zu suchen. Zwar bestehen über das gesamte schwedische Arbeitsrecht Regelungen, die sich von den deutschen Entsprechungen mehr oder weniger unterscheiden und mit denen der Arbeitgeber vertraut sein sollte. Viele Institutionen und Regelwerke (z.b. Kündigungsrechte, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dürften dem deutschen Arbeitgeber aus seinem Heimatland jedoch bekannt sein. Der wichtige Unterschied besteht nach unserer Erfahrung in der gelebten arbeitsrechtlichen Kultur in Schweden. Das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in Schweden mehr von Verhandlung, gegenseitiger Motivation und Konsens geprägt. Es überwiegt unter Arbeitgebern die klare Auffassung, dass die soziale Sicherheit von Arbeitnehmern und das gute Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber zu einer besseren Unternehmenskultur, zur höheren Effizienz und somit auch zur Prosperität des Unternehmens beiträgt. Beispielsweise haben schwedische Arbeitnehmer auf vielen Ebenen im Schnitt mehr Urlaub als deutsche und arbeiten weniger. Gleichwohl wird niemand von schwedischen Unternehmen generell behaupten, sie wären weniger effektiv als deutsche. Die unternehmerische Verantwortung kann zwar auch einen schwedischen Arbeitgeber zwingen, zu schwerwiegenden Maßnahmen (wie z.b. betriebsbedingten Kündigungen) zu greifen; der schwedische Unternehmer zählt das Wohlbefinden seiner Arbeitnehmer grundsätzlich zum unternehmerischen Erfolg seines Unternehmens hinzu. Diese Unternehmenskultur fordert dem deutschen Arbeitgeber andere Verhaltensweisen ab. cks media: Die Gewerkschaften spielen im schwedischen Arbeitsrecht eine gewichtige Rolle. Was hat der einzelne Personalleiter im Umgang mit einer schwedischen Gewerkschaft besonders zu beachten? Dr. Truls Hebrant: In Schweden sind über 80% der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert (zum Vergleich: in Deutschland 20 %). Den schwedischen Gewerkschaften und den von ihnen abgeschlossenen Tarifverträgen kommt ein enormer Stellenwert zu. Die Gewerkschaften übernehmen in vielen Fällen jedoch eine Art Mittlerrolle zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Auch hier sind erhebliche Konflikte zwischen den Tarifvertragsparteien (Streiks und lock-out) zwar nicht ungewöhnlich. In Schweden versteht sich die Gewerkschaft jedoch als eine Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft, die ihre Ziele frühzeitig durch Verhandlungen mir den Arbeitgebern zu erreichen sucht. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber stets auch außerhalb von konkreten Konflikten darauf bedacht sein sollte, Verhandlungsbereitschaft mit den Gewerkschaften zu signalisieren und einen kooperativen Ansatz zu wählen. Es besteht sogar eine Pflicht des Arbeitgebers, mit den Gewerkschaften Verhandlungen aufzunehmen. Eine solche Verhandlungspflicht besteht nach dem deutschen Bundesarbeitsgericht jedenfalls im Grundsatz nicht. Seminar: Arbeitsrecht in Schweden IN KÖLN, 9.30 UHR BIS UHR Dr. Truls Hebrant, lindenpartners, Rechtsanwalt
7 Arbeitsrecht in den Niederlanden Fragen an Advocaat Tim Rikmenspoel in der Wirtschaftskanzlei TeekensKarstens advocaten notarissen in Leiden. cks media: Welches sind die derzeit grundlegenden Bestimmungen im niederländischen Individualarbeitsrecht? Tim Rikmenspoel: In den Niederlanden ist es in vielen Branchen üblich, dass Arbeitnehmer zunächst über Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden auch in den oberen Hierarchieebenen. Häufig führt dies zu einem festen Arbeitsvertrag. Der Zeitarbeitsvertrag entspricht einem vollwertigen Tim Rikmenspoel Arbeitsvertrag. Außerdem gibt es einen eigenen Tarifvertrag für Zeitarbeitskräfte. Eine weitere Besonderheit der Niederlande ist, dass dort so viele Menschen in Teilzeit beschäftigt sind wie nirgendwo sonst in Europa fast die Hälfte (48,3 Prozent) aller Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren, vor allem Frauen, haben eine eingeschränkte Stundenzahl in ihrem Vertrag stehen.viele Arbeitgeber empfinden das Arbeitsrecht der Niederlande als rigide: Kündigungen sind oftmals nur schwierig und unter Zahlung hoher Abfindungen durchzusetzen. Immer häufiger versuchen die Unternehmen daher, befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Sie sind bis zu einer Dauer von 36 Monaten zulässig. Außerdem gibt es Bereitschaftsdienstverträge, Verträge mit flexibler Stundenarbeitszeit pro Woche oder flexibler Wochentageregelung. Gesetzlich ist für Verträge keine schriftliche Form vorgeschrieben, daher gelten auch mündliche Absprachen. Die Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt normalerweise 39,5 Stunden, in vielen Tarifverträgen ist jedoch eine geringere Arbeitszeit vereinbart. Die maximal zulässige Arbeitszeit pro Schicht beträgt 12 Stunden, pro Woche 60 Stunden. Die Probezeit dauert maximal zwei Monate und muss schriftlich festgelegt werden. Während dieser Zeit können beide Seiten fristlos kündigen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen von maximal zwei Jahren Dauer ist die Probezeit auf einen Monat begrenzt. Falls der Arbeitgeber danach kündigen will, muss er das Kündigungsgesuch vom UWV WERKbedrijf überprüfen und genehmigen lassen. Falls dem Kündigungsgesuch stattgegeben wird, muss er eine Kündigungsfrist einhalten; sie beträgt abhängig davon, wie lange man bereits im Unternehmen angestellt war zwischen einem und vier Monaten. cks media: Im niederländischen Arbeitsrecht ist der Begriff der flexiblen Entlassung ein aktueller Schwerpunkt. Im deutschen Recht ist der Begriff so nicht bekannt ist. Was ist darunter zu verstehen? Tim Rikmenspoel: In dem Koalitionsvertrag der neuen Regierung sollen die Entlassung (und dadurch der Arbeitsmarkt) flexibler gehandhabt werden. Die Abfindung bei einer Auflösung des Arbeitsvertrages soll von den Gerichten auf ein halbes Monatsgehalt pro Dienstjahr begrenzt werden. Zudem müssen die Arbeitgeber bei Entlassungen keinen Antrag mehr bei Gericht stellen Es sind jedoch die entsprechenden Behörden zu informieren. cks media: Was ist für den Personalleiter in diesem Zusammenhang besonders zu beachten? Tim Rikmenspoel: Aufgrund der neuen Flexibilität auf dem niederländischen Arbeitsmarkt, haben die Arbeitgeber gewissenhaft darauf zu achten, dass die Grenzen der Flexibilität eingehalten werden. So gilt es etwa zu beachten, dass ein befristeter Vertrag in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften nur dreimal verlängert werden kann. Seminar: Arbeitsrecht in den Niederlanden IN KÖLN, 9.30 UHR BIS UHR Tim Rikmenspoel, Dick Feddes und Joost Donkersloot Rechtsanwälte, Teekens Karstens Rechtsanwälte und Notare, Leiden/NL
8 Arbeitsrecht in Norwegen: Norwegische Regelungen im Arbeitsrecht, die im deutschen Arbeitsrecht kaum vorstellbar wären. Fragen an Rechtsanwalt Dr. Roland Mörsdorf in der Wirtschaftskanzlei Grette in Oslo. Dr. Roland Mörsdorf Dr. Roland Mörsdorf ist als deutscher und norwegischer Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2008 ist er als Partner in der Wirtschaftskanzlei Grette tätig und leitet dort das German Desk und berät vor allem deutsche Unternehmen bei deren Wirtschaftsaktivitäten in Norwegen. cks media: Welche aktuellen Entwicklungen gibt es derzeit im norwegischen Arbeitsrecht? Dr. Roland Mörsdorf: Zum einen ist ganz aktuell zu erwähnen, dass der norwegische Oberste Gerichtshof (Høyesterett) durch Urteil vom 5. März dieses Jahres übrigens einstimmig entschieden hat, dass aufgrund einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen die in den Tarifverträgen vereinbarten Gehaltsbestimmungen auch auf ausländische und andere nicht-tarifgebundene Arbeitskräfte Anwendung finden. Der Gerichtshof hat dabei ausdrücklich hervorgehoben, dass dies im Hinblick auf ausländische Arbeitskräfte nicht durch die europäischen Grundfreiheiten, vor allem den Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit, untersagt sei. Zum anderen ist erwähnenswert, dass die Leiharbeitsrichtlinie in wesentlichen Teilen zum 1. Januar dieses Jahres in norwegisches Recht umgesetzt worden ist. Danach sind die im Rahmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung entsandten Arbeitnehmer mit den beim Entleiher fest angestellten Arbeitnehmern hinsichtlich verschiedener Arbeitsbedingungen, vor allem hinsichtlich der Arbeitszeit, des Gehalts und des Urlaubsgelds, gleich zu behandeln. Mit Wirkung am 1. Juli dieses Jahres ist außerdem vorgesehen, dass der Entleiher neben dem Verleiher (Arbeitgeber) gegenüber den Arbeitnehmern gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Gehalts und des Urlaubsgelds haftet. cks media: Gibt es im norwegischen Arbeitsrecht Regelungen, die in Deutschland besondere Probleme bereiten? Dr. Roland Mörsdorf: Ein typisches Problem ergibt sich aus deutscher Sicht regelmäßig dann, wenn in einer norwegischen Tochtergesellschaft ein Geschäftsleiter, der mit dem deutschen Geschäftsführer von GmbHs vergleichbar ist, angestellt werden soll. Der norwegische Geschäftsleiter gilt nämlich als Arbeitnehmer und genießt damit u.a. vollen Kündigungsschutz. Allerdings kann der Kündigungsschutz im Arbeitsvertrag unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden. An diese Möglichkeit sollte stets gedacht werden, da es anderenfalls sehr schwierig und kostspielig werden kann, sich von einem Geschäftsleiter zu trennen. In der Praxis bereitet auch die Ausgestaltung des Urlaubs Probleme, wenn dem Urlaub deutsche Arbeitsverträge oder Arbeitsbedingungen zugrunde gelegt werden. In Norwegen beträgt der Urlaub nämlich nicht sechs, sondern in aller Regel nur fünf Wochen. Weiterhin haben die Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, sondern während des Urlaubs nur Anspruch auf Urlaubsgeld, das aber im ersten Arbeitsjahr zunächst erarbeitet werden muss. Im ersten Arbeitsjahr haben die Arbeitnehmer daher nur Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Auf dieser Systematik baut das gesamte norwegische Vergütungssystem auf, in das die deutschen Vorstellungen von sechs Wochen bezahlten Urlaubs ab einschließlich des ersten Arbeitsjahrs nur durch Kunstgriffe integriert werden können. Seminar: Arbeitsrecht in Norwegen (teilweise auf Englisch) IN FRANKFURT, 9.30 UHR BIS UHR Dr. Roland Mörsdorf, Rechtsanwalt, Advokatfirmaet Grette DA, Oslo und Thorkil H. Aschehoug, Rechtsanwalt, Advokatfirmaet Grette DA, Oslo
9 Arbeitsrecht: Geschäftsführerverträge in Frankreich Fragen an Rechtsanwalt Dr. Christophe Kühl in der Kühl Rechtsanwaltsgesellschaft mbh in Köln, Paris, Strasbourg, Baden-Baden und Sarreguemines. cks media: Im französischen Arbeitsrecht gibt es den Begriff der Tagespauschale (forfait-jours), der im deutschen Recht so nicht bekannt ist. Was ist unter diesem Rechtsbegriff zu verstehen? Dr. Christophe Kühl: Die sog. Tagespauschale (forfait-jours) ist eine Möglichkeit, die Arbeitszeit für bestimmte Mitarbeiter Dr. Christophe Kühl in Frankreich, insbesondere leitende Angestellte, flexibler zu gestalten und somit die Zahlung von Überstunden vor dem Hintergrund der 35 Stunden-Woche zu vermeiden: Die Arbeitszeit wird nicht mehr nach Stunden abgerechnet, sondern nach halben oder ganzen Arbeitstagen. Diese Pauschale wird seit dem Jahr 2000 im Arbeitsvertrag vieler (hauptsächlich leitender) Arbeitnehmer übernommen, sofern sie vom Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen worden ist. cks media: In letzter Zeit hat sich die höchste französische Rechtsprechung zum Arbeitsrecht mit den Tagespauschalen befasst. Was ist für den Personalleiter in diesem Zusammenhang besonders zu beachten? Dr. Christophe Kühl: Die Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes des Arbeitnehmers gegen eine zu hohe Arbeitsbelastung im Rahmen dieser Pauschale ist ein stark umstrittenes Thema, das sogar auf europäischer Ebene diskutiert worden ist. Der französische Kassationshof hat am 29. Juni 2011 für Klarheit gesorgt und entschieden, dass die jährliche Tagespauschale nur zulässig ist, wenn sie von einem Tarifvertrag (oder einer Betriebsvereinbarung) vorgesehen wird, der die Beachtung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten gewährleistet. Sollte der angewendete Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung den geforderten Schutz nicht bieten, ist die Tagespauschale allerdings ungültig, auch wenn die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Tarifvertrag in dieser Hinsicht ergänzt. Seit dieser Stellungnahme hatte der Kassationshof bereits einige Gelegenheiten, einzelne Tarifverträge zu prüfen: Bis auf den Tarifvertrag der Metallindustrie, dessen Inhalt bezüglich der Tagespauschale als ausreichend betrachtet wurde, wurden die Regelungen folgender Tarifverträge für unzulässig erklärt: Chemieindustrie (industries chimiques); Gartencenter (jardineries et graineteries); Haushaltnahe Dienstleistungen (aide à domicile); Beratungsbüros (syntec); Bekleidung (habillement) und Großhandels (commerces de gros). Dies bedeutet, dass alle Tagespauschalen, die auf der Grundlage dieser Tarifverträge abgeschlossen worden sind, ungültig sind. Die möglichen Folgen sind schwerwiegend: Der Mitarbeiter hat Anspruch auf die Vergütung aller geleisteten Überstunden (er trägt hierfür allerdings die Beweislast), wobei als Überstunde jede Stunde gilt, die über die 35-Stunden- Woche hinaus geleistet wurde. Der Anspruch auf Vergütung von Überstunden verjährt nach französischem Recht erst nach 5 Jahren, somit betrifft dieses Risiko nicht nur die Zukunft, sondern auch die letzten 5 Jahre! Zudem kann Schadensersatz wegen Schwarzarbeit (die Überstunden sind nicht bei der Sozialabgabenbehörde gemeldet worden) verlangt werden. Neue Verträge in den betroffenen Branchen sollten mit einer Tagespauschale erst abgeschlossen werden, wenn die Sozialpartner den Tarifvertrag entsprechend der Vorstellungen des Kassationshofes ergänzt haben. Eine Tagespauschale sollte in anderen Branchen erst eingeführt werden, nachdem geprüft worden ist, ob die tarifvertragliche Grundlage den Voraussetzungen entspricht. Bei bestehenden Verträgen sollte zwischen dem Risiko drohender Nachzahlungen einerseits und dem Aufschrecken der Belegschaft andererseits abgewogen werden. Seminar: Arbeitsrecht Geschäftsführerverträge in Frankreich IN KÖLN, 9.30 UHR BIS UHR Dr. Christophe Kühl, Avocat au Barreau de Paris und Rechtsanwalt, Kühl Rechtsanwaltsgesellschaft mbh und Laure-Amandine Trésarrieu, LL.M., Avocat à la Cour, Kühl Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
10 MARKTÜBERSICHTEN Personaleinsatzplanung/ Workforce Management MPDV Mikrolab GmbH, Die MES-Experten Rainer Deisenroth Römerring Mosbach Telefon: Fax: info@mpdv.de Relocation Services RSB Deutschland GmbH Helmut Berg Dreieichstraße Frankfurt/Main Telefon helmut.berg@rsb-relocation.de 1. Name des Produkts MES HYDRA 2. Welche Formen der Arbeitsplanung sieht Ihr Produkt vor? 3. Welche Kriterien kann Ihr Produkt berücksichtigen? 4. Berücksichtigt Ihr Produkt tarifvertragliche und arbeitsrechtliche Vorgaben? 5. Bietet Ihr Produkt eine grafische Unterstützung bei der Personaleinsatzplanung? 6. Kann Ihr Produkt Bedarfsdaten wie Umsatz und Kundenfrequenzen berücksichtigen? 7. Bietet Ihr Produkt das Mobil-Handling über Smartphones? - manuelle Einsatzplanung - halbautomatische Einsatzplanung (automatische Zuordnung der Zeiten auf Mitarbeiter ohne eine namentliche Zuordnung) - vollautomatische Einsatzplanung (automatische Zuordnung der Zeiten auf bestimmte Mitarbeiter) - Wünsche der Mitarbeiter - Qualifikation der Mitarbeiter - Verfügbarkeit der Mitarbeiter - Ausgleich der Mitarbeiterzeitkonten - Erfassung des quantitativen Bedarfs (Über und Unterdeckung) - Prioritäten bei Wochentagen ja ja nein ja 1. Welche Dienstleistungen bieten Sie an? 2. Verfügen Sie über das Qualitätssiegel für Relocation-Dienste des europäischen Relocation Verbandes (EuRA)? 3. Nennen Sie mögliche Kooperationspartner: 4. Welche Referenzkunden können Sie nennen? - Übernahme von Behördengängen: Visum - Übernahme von Behördengängen: Aufenthaltsbewilligung - Übernahme von Behördengängen: Arbeitsbewilligung - Umzugsorganisation - Lagerung und Verpackungsservice - Bereitstellung von Mietmöbel - Bereitstellung von Mietwohnungen - Übernahme der Wohnungssuche - Hilfe bei der Einschulung - Eingliederungshilfe, Networking - Familienunterstützung - Steuerberatung - Beratung in Versicherungsfragen - Beratung in Fragen des Arbeits- u. Sozialversicherungsrechts - Beratung bei Gruppenumzügen (Group Move) - Beratung bei der Gestaltung von Entsendungsverträgen ja Talanx Pensionsmanagement, Simmons & Simmons, WTS keine Angaben 8. Welche Administrationsform für die Personaleinsatzplanung bieten Sie an? 9. Welche Referenzkunden können Sie nennen? - dezentral - zentral Greiner Bio-One, Gerhardi Kunststofftechnik, Rosenberger 5. Wie viele Dienstleistungen im Bereich Relocation Services im Jahr bieten Sie an? 6. Welche weiteren Leistungen bieten Sie an? ca für ca Personen/Familien - interkulturelles Training
11 MARKTÜBERSICHTEN Bremer Rechenzentrum GmbH Digitale Personalakte Circle Unlimited AG Südportal Norderstedt Tel./Fax: /-809 info@cuag.de 1. Produktname cusmartext HR 2. Betriebssystem 3. Anzahl der Installationen rund Nennen Sie bitte die Schnittstellen Ihrer Digitalen Personalakte 5. Mit welchem HR-Standardsoftwaresystem ist die Digitale Personalakte verfügbar? 6. Mit welchen Funktionen für die Personalabteilung ist Ihre DPA-Lösung verfügbar? 7. Mit welchen Funktionen für die Mitarbeiter ist Ihre DPA-Lösung verfügbar? 8. Welche Sprachen bildet Ihre Digitale Personalakte ab? 9. Welche Referenzkunden können Sie nennen? 10. Welche Maßnahmen zur Datensicherheit bieten Sie? 11. Ist die Systemunabhängigkeit der DPA-Lösung gewährleistet? 12. Nennen Sie bitte die Höhe der jährlichen Wartungsgebühr 13. Deckt die Wartungsgebühr auch gesetzliche Änderungen mit ab? Betriebssystemunabhängig (z.b. Windows, Unix, Linux, Großrechner) - Lohn- und Gehaltserfassung - Zeiterfassung - Urlaubsverwaltung - Reisekostenabrechnung - zu Archiven wie ArchiveLink, zu weiteren SAP-Systemen gemäß SAP-Standard - SAP HCM - MS SharePoint - Ablage von Dokumenten (Verträge, Vereinbarungen, Fotos, Serienbriefe) - Bearbeitung von Dokumenten in Programm - Vergabe von Zugriffs-/ Nutzungsrechten - Erstellen von Listen und Auswertungen - Übernahme gescannter Dokumente ins System - Frei einstellbare Suchbegriffe - Einblick in die Personalakte - Stammdaten-Pflege - Download von Formularen - Urlaubsanträge - Antrag von Weiterbildungsmaßnahmen Mehrsprachig verfügbar VELUX Deutschland Sicheres Berechtigungskonzept (auf Basis des SAP- Berechtigungskonzeptes) - Datenbank-System - Betriebssystem - Archivsystem keine Angaben ja Universitätsallee 5, Bremen Tel / , Fax 0421 / vertrieb@brz.ag Ansprechpartner: Stephan Flörke, Kerstin Witt, Armin Rautenhaus (GF) BRZ-Leistungsspektrum: PAISY im Teil-/ Full-Service BRZ-INFO 2 Personalmanagement Personalkosten-Controlling Budgetierung Integratives Outsourcing - ein neuer Ansatz! Kattunbleiche 31a, Hamburg Tel.: 040 / bpo@kwpartner.de, Digitale Personalakte Melde-/Bescheinigungswesen Bewerber-/Skill-Management Organigramme, Zeugnisse BRZ-Portal Schwerpunkte: SAP R/3 HCM Personalabrechnung Folgeaktivitäten Stammdatenpflege Reisekostenabrechnung Zeitwirtschaft Interims Personaladministration und -abrechnung Wir übernehmen Ihre Personalabrechnung auf Basis von SAP R/3 HCM. Wir sorgen für die richtige Betreuung und das fachliche Know How für sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Eingruppierungen. Befreien Sie sich von immer komplizierter werdenden Folgeaktivitäten. Fokussieren Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen - Ihre Mitarbeiter! Überlassen Sie uns das Administrative: KWP Professional Services GmbH taskforce Management on Demand AG Stephanie Machoi Mitglied der Geschäftsleitung taskforce Management on Demand AG Oberanger 26, München Tel: stephanie.machoi@taskforce.net Schwerpunkte: Unternehmensentwicklung Effizienzsteigerung Krisenmanagement Programm und Projekt Management Die taskforce ist die größte deutsche Sozietät für Interim und Projekt Management mit 50 Partnern und mehr als 400 Netzwerkmanagern. Wir verantworten die Umsetzung strategischer Projekte in nahezu allen Bereichen und Funktionen auf der 1. und 2. Führungsebene und im Programm-/Projektmanagement und haben bereits mehr als 350 Partner-Mandate erfolgreich abgeschlossen.
12 Gesellschaftsrecht in der VR China DER WISSENSVORSPRUNG FÜR ALLE, DIE SICH IM INTERNATIONALEN UMFELD ENGAGIEREN ebooks 2013 Arbeitsrecht in der VR China Rechtsanwältin Julia Tänzler-Motzek CMS Hasche Sigle, Shanghai und Köln pdf-ebook, 43 Seiten, zzgl. MwSt. inkl. 1 Jahr Aktualisierungsservice 1. Aktualisierung April 2013 Gesetzessammlung Arbeits- und Sozialrecht in der VR China Rechtsanwältin Dr. Ulrike Glück CMS Hasche Sigle, Shanghai pdf-ebook, 37 Seiten, zzgl. MwSt. inkl. 1 Jahr Aktualisierungsservice Aktualisierung demnächst Steuerrecht in Japan Rechtsanwalt u.steuerberater Martin Arnold AMI Steuerberatungsgesellschaft, München pdf-ebook, 26 Seiten, zzgl. MwSt inkl. 1 Jahr Aktualisierungsservice Aktualisierung demnächst Gewerblicher Rechtsschutz in der VR China Rechtsanwältin Julia Tänzler-Motzek CMS Hasche Sigle, Shanghai und Köln pdf-ebook, 43 Seiten, zzgl. MwSt. inkl. 1 Jahr Aktualisierungsservice 1. Aktualisierung April 2013 Arbeitsrecht in Belgien Rechtsanwältin Uta Bröckerhoff Rechtsanwalt Christophe Meyer, LL.M. Rechtsanwalt Johan De Ridder, LL.M. Kocks & Partner, Brüssel Rechtsanwalt Dr. Jan Dombrowski CMS Hasche Sigle, Stuttgart pdf-ebook, in Vorbereitung Vorbestellung möglich Gesellschaftsrecht in Indien Dr. Heiko Wiechers CMS Hasche Sigle, Stuttgart pdf-ebook, in Vorbereitung Vorbestellung möglich pdf-ebook, in Vorbereitung Vorbestellung möglich Compliance in der VR China Rechtsanwalt Paul von Hehn, Wilmer Hale, Brüssel und Rechtsanwalt Kenneth Zhou, Wilmer Hale, Peking pdf-ebook, in Vorbereitung Vorbestellung möglich Weitere Informationen und Bestellung: Reif Verlag GmbH Alfred-Jost-Str. 11, Heidelberg Tel / Fax 06221/ Mail ebooks@reifverlag.de
Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis
Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
MehrArbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012
Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012 RAin Uta Bröckerhoff uta.broeckerhoff@kockspartners-law.be RAin Cécile Wolfs, LL.M. cecile.wolfs@kockspartners-law.be
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrWährungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden
Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung
Mehr3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?
1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch
MehrTag für Tag verlieren Sie Zeit & Geld Damit ist jetzt Schluss!
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: www.kasperzyk.de LohnKompetenzCenter Tag für Tag verlieren Sie Zeit & Geld Damit ist jetzt Schluss! Ist Ihnen schon aufgefallen, dass die Lohnabrechnung
MehrDatei: teilzeitarbeit.ppt 20. September 2015. Kommentartext Seite 1
EIN BEISPIEL: Kündigungsschutz im Kleinbetrieb (bisher) Betrieb www.sobi-goettingen.de Das Kündigungsschutzgesetz (Stand seit 1.1.2004) Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Soziale Auswahl bei betriebsbedingten
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrFlexibilität und Erreichbarkeit
Flexibilität und Erreichbarkeit Auswirkungen und Gesundheitsrisiken Ergebnisse einer Umfrage unter Führungskräften, in Zusammenarbeit mit dem Verband Die Führungskräfte e.v. BARMER GEK Hauptverwaltung
MehrLeiharbeit in den Niederlanden
Leiharbeit in den Niederlanden Eine Übersicht Zeitarbeitsmarkt in den Niederlanden Zeitarbeitnehmer pro Tag: ± 240.000 Zeitarbeitnehmer pro Jahr: ± 750.000 Zeitarbeitnehmer: 56% männlich, 44% weiblich
MehrTeilzeitarbeit. Nr. 154/04
Teilzeitarbeit Nr. 154/04 Ansprechpartner: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-428 Fax: 0911/13 35-463 E-Mail:
MehrDie Änderungskündigung im Arbeitsrecht
Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Was ist eine Änderungskündigung? Die Änderungskündigung ist eine weitere Form der Kündigung. Sie stellt eine echte Kündigung dar! Es handelt sich bei der Änderungskündigung
MehrDienstleistung Lohnabrechnung
Dienstleistung Lohnabrechnung Auslagerung der Lohnabrechnung an Ihren Steuerberater Ihre Ansprechpartner: Frau Braun, Tel.: (0 74 52) 84 46-17 Frau Wetzel, Tel.: (0 74 52) 84 46-17 Frau Seeger, Tel.: (0
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrDienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.
MehrTeilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.
Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,
MehrReisekosten-Reform (Teil 1)
Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete
MehrEin Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.
Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?
MehrARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?
ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter
MehrNicht alles. Aber besonders gut. Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
Nicht alles. Aber besonders gut. Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Nicht alles. Aber besonders gut. Es gibt Rechtsanwälte, die können alles. Sagen sie zumindest. Und es gibt Rechtsanwälte,
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrDer Ingenieur als Arbeitgeber Arbeitsrecht in Ingenieurbüros
RA Wilhelm-Staab-Str. 4 14467 Potsdam Wilhelm-Staab-Straße 4 14467 Potsdam Telefon: 0331 / 201 14 61 Telefax: 0331 / 201 16 28 Ra.Kruse@online.de Deutsche Bank AG BLZ 100 700 24 Kto-Nr: 835 54 22 01 Potsdam,
Mehr03/15 Infoblatt. Mindestlohn
03/15 Infoblatt Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Einladung zu einer Informationsveranstaltung am 14.04.2015 Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Das Mindestlohngesetz
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrMUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG
Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften
MehrFirma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte -
Muster: Kündigungsschutzklage (1) An das Arbeitsgericht Klage des, (Anschrift) -Kläger- Firma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte - wegen Kündigungsschutz. Es wird beantragt,
MehrFragebogen für Arbeitnehmer
Fragebogen für Arbeitnehmer Wir bitten Sie, den Fragebogen soweit wie möglich auszufüllen und uns vorab per E-Mail oder Telefax zukommen zu lassen vielen Dank. Ihre persönlichen Daten Vor- und Zuname:
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrIWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrWorkshop. Die Wolken lichten sich. Cloud Computing"-Lösungen rechtssicher realisieren
mit:, Dr. Undine von Diemar, LL.M. (Michigan), Worum es geht Cloud Computing" ist als ein sehr erfolgreiches Geschäftsmodell für die Nutzung von IT- Infrastruktur über das Internet in aller Munde: Virtuelle,
MehrGemeinsam sind wir stark
Gemeinsam sind wir stark auf Dich kommt es an Ihre Mitgliedschaft zählt! Ihre Mitgliedschaft zählt! Als Mitglied stehen Sie bei uns stets im Mittelpunkt. Wir stehen füreinander ein und machen uns gemeinsam
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrFB Tarifpolitik Vorstand. IG Metall erreicht Tarifvertrag zur Qualifizierung. Gesicherte Ansprüche für Beschäftigte und Betriebsräte
FB Tarifpolitik Vorstand IG Metall erreicht Tarifvertrag zur Qualifizierung Gesicherte Ansprüche für Beschäftigte und Betriebsräte Qualifizierung sichert Zukunft des Betriebs und der Arbeitsplätze Die
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9
Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9 1.1 Was muss bei einer Stellenanzeige beachtet werden? 9 1.2 Führen des Bewerbungsgesprächs 10 1.2.1 Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt?
MehrSchnittstelle DIGI-Zeiterfassung
P.A.P.A. die kaufmännische Softwarelösung Schnittstelle DIGI-Zeiterfassung Inhalt Einleitung... 2 Eingeben der Daten... 2 Datenabgleich... 3 Zusammenfassung... 5 Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen
MehrEine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrElternumfrage 2014. Kita und Reception. Campus Hamburg
Elternumfrage 2014 Kita und Reception Campus Ergebnisse der Elternumfrage 2014 Um die Auswertung der Elternumfrage 2014 richtig lesen und interpretieren zu können, sollten folgende Punkte beachtet werden:
MehrCOERPER RECHTSANWÄLTE seit 1972
COERPER RECHTSANWÄLTE seit 1972 Fragebogen Arbeitsrecht: 1. Datum.. 2. Personalien Name: Geburtsdatum: Familienstand: _ unverheiratet _ verheiratet (Steuerklasse ) Kind(er) Unterhaltsverpflichtungen gegen
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.
Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes
MehrVERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!
VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall
MehrNews: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht
News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht März/2013 Radiobeitrag hören Beat Pfister aus Ernetschwil hat von seiner Firma die Kündigung erhalten. Er arbeitet seit Oktober 2006 beim gleichen Arbeitgeber.
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrUrlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
MehrHerzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?
Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrVerbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrPersonalfragebogen Kündigung / Entlassung Zusatzangaben gem. Arbeitsbescheinigung 312 SGB III
Seite 1 Pers.Nr. : Arbeitgeber: Name: Mandanten Nr.: Vorname: Beendigung Arbeitverhältnis I Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses am oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am: ( TT.MM.JJJJ) Kündigung/Beendigung
Mehr72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem
la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der
MehrArbeitsrecht Stefan Rohpeter
Arbeitsrecht Stefan Rohpeter Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Health Care Manager 1 Stellenausschreibung nicht irreführend keine falschen Erwartungen geschlechtsneutral Ausnahme: unverzichtbare
MehrDie Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand. Klar, verständlich, kompetent!
Die Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand Klar, verständlich, kompetent! Unsere Kanzlei zählt zu den ältesten Neuwieds. Die Gründung erfolgte bereits in den 1940er Jahren.
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrTarifvertrag Leih- / Zeitarbeit
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrGesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
Mehr04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de
FINANZKRISE DAS RECHT DES ARBEITSNEHMERS IN DER FINANZKRISE FRAUKE ZIDORN SABINE PLIKAT - RECHTSANWÄLTINNEN KLEINE BÄCKERSTRAßE 1-21335 LÜNEBURG 04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrHeubeck Anbietervergleich. Den passenden Partner finden
Heubeck Anbietervergleich Den passenden Partner finden Unterstützung bei der Auswahl Ihres Versicherungspartners Betriebliche Altersversorgung (bav) ist mit der Übernahme von Risiken verbunden: Renten
MehrKartellrecht mit bits & bytes: Internal Investigations
Kartellrecht mit bits & bytes: Internal Investigations Dienstag, 30. Juni 2015, Luther Office Stuttgart, Augustenstraße 7 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung:
MehrWir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrDIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrSächsischer Baustammtisch
Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrTarifvertrag Leih- / Zeitarbeit
Zwischen dem und der wird folgender Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. - Südwestmetall - IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg vereinbart: 1. Geltungsbereich Tarifvertrag
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrArbeitsvertrag (147)
Arbeitsverträge können in jeglicher Form geschlossen werden und sind an die schriftliche Form nicht gebunden. Um sich jedoch vor Missverständnissen und bei Konfliktfällen abzusichern, ist es für beide
MehrAußerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin
MehrAblauf Vorstellungsgespräch
Leitfaden für Vorstellungsgespräche Ablauf Vorstellungsgespräch Bewerber: Bewerbung als: Interviewer: Datum: ERGEBNIS DES VORSTELLUNGSGESPRÄCHS Gesamtpunktzahl 14-16 Hervorragend 9 13 Kompetent 6-8 Entwicklungsbedarf
MehrMuster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende
MehrFragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung
- 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrIMMER WIEDER: THEMA 48 STUNDEN
MAIN-POST WÜRZBURG, 10./11.09.2003 IMMER WIEDER: THEMA 48 STUNDEN MAINPOST WÜRZBURG, 06.10.2004 WÜRZBURGER ANWALT PLÄDIERTE VOR EUROPÄISCHEM GERICHTSHOF Luxemburg - Luxemburg ist der Sitz des höchsten
MehrKonzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft! Wir sind Ihre Personalabteilung vor Ort.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft! Wir sind Ihre Personalabteilung vor Ort. Für Unternehmen, die in Deutschland investieren, ist das Personalmanagement ein besonders kritischer Erfolgsfaktor.
MehrFinanzbuchhaltung*, lfd. Lohnabrechnungen, Unternehmensberatung für kleine und mittelständische Betriebe
Finanzbuchhaltung*, lfd. Lohnabrechnungen, Unternehmensberatung für kleine und mittelständische Betriebe! * I N H A B E R U W E K R Ä H M E R *Spezialisiert auf das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle.
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrMediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013
Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen
MehrI. Vereinbarungen zwischen Geschäftsführer und GmbH: Wer vertritt wen und wie?
Der Geschäftsführer das angestellte Organ der GmbH Der Geschäftsführer einer GmbH ist ein schillerndes Wesen: Er ist Organ der GmbH und Chef gegenüber den Angestellten. Gleichzeitig ist er selber der Dienstverpflichtete
MehrFREITAG 03. APRIL 2009 10.00 16:30 UHR
MELCHERS SEMINARE Jahrestagung Arbeitsrecht 2009 Arbeitsrechtliches Krisenmanagement FREITAG 03. APRIL 2009 10.00 16:30 UHR heidelberg Im Breitspiel 21 A rbei t srech t l iche s Krisenmanagement Thematik
MehrMINDESTLOHN BÜROKRATIE ABBAUEN
MINDESTLOHN BÜROKRATIE ABBAUEN MINDESTLOHN ENTBÜROKRATISIEREN Der Abbau von unnötiger Bürokratie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. Dies
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
Mehr