Stand Mietrechtsnovellierung Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Entwurf: Mietrechtsänderungsgesetz AG Große Wohnungsgenossenschaften
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1 1 Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Entwurf: AG Große Wohnungsgenossenschaften 6. September 2012 Dr. Klaus-Peter Hillebrand
2 2 Agenda Förderung Neugründung von Genossenschaften Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Entwurf: SPD Antrag Genossenschaftsrecht Eurokrise Vermögensteuer Stand SEPA Stand Energetische Sanierung E-Bilanz
3 3 Förderung: Neugründung von Wohnungsgenossenschaften 2012 = Internationalen Jahr der Genossenschaften Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Entwurf: Förderung des Genossenschaftsgedankens durch Neugründungen, wobei GdW und Regionalverbände unterstützend tätig werden Neugründungsinitiativen bei Wohnungsgenossenschaften haben im Fokus Reaktion auf demografischen Wandel in Regionen Umsetzung Energiewende Regionalverbände sind gefordert Unterstützung zu leisten
4 4 Förderung: Neugründung von Wohnungsgenossenschaften GdW und Regionalverbände unterstützen junge Genossenschaften künftig stärker Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Entwurf: in Gründungs- und Anlaufphase, indem sie Beratungsleistungen zu Pauschalpreisen anbieten diese Honoraren und Gebühren sind nicht kostendeckend
5 5 Förderung: Neugründung von Wohnungsgenossenschaften 1. Kostenlose Erstberatung gründungswilliger Initiativen durch Verband Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Entwurf: 2. Zeitlich befristete Subventionierung/Pauschalierung der Prüfungsgebühren a) Gründungsprüfung nach 11 GenG: pauschal 500 (bis 25 WE) pauschal (bis 50 WE) b) Pauschalhonorar für Prüfung nach 53 GenG für Jahre 3-5 nach der Gründung: 750 (bis 25 WE) (bis 50 WE) c) Pauschalhonorar für Prüfung ohne Jahresabschlussprüfung nach 53 Abs. 2 GenG, die auch als "Inhouse-Prüfung" beim Verband abgewickelt werden kann
6 6 Förderung: Neugründung von Wohnungsgenossenschaften 3. Seminare speziell für neu gegründete Genossenschaften zu niedrigen Gebühren Wesentliche am Wochenende Änderungen (Gebühr zum ursprünglichen für 1-tägige Veranstaltung: Entwurf: 200 ) 4. Angebot weiterer Dienstleistungen durch Verbände/Verbundpartner zu Pauschalgebühren für die ersten 3-5 Jahre a) Übernahme Buchführung und Jahresabschlusserstellung: (bis 25 WE), (bis 50 WE) b) Steuerliche Erstberatung: kostenfrei c) Erstellung Steuerbilanz und Steuererklärung bei Buchführung und Jahresabschluss-Erstellung über Verband/Verbundpartner: 500 (bis 25 WE), 750 (bis 50 WE) 5. Zurverfügungstellung aller Veröffentlichungen, Arbeitshilfen, Checklisten, Musterverträge: kostenfrei
7 7 SPD Antrag Genossenschaftsrecht SPD-Bundestagsfraktion fordert mit Antrag vom 13. Juni 2012: Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Entwurf: Nach Vorbild haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft soll eine haftungsbeschränkte Kooperativgesellschaft eingeführt werden Für Gründung einer solchen Kooperativgesellschaft solle weder eine externe Gründungsprüfung durch einen Prüfverband noch externe Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nötig sein.
8 8 SPD Antrag Genossenschaftsrecht Für Gründung einer solchen Kooperativgesellschaft sollen Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Entwurf: Kooperativgesellschaften, deren Bilanzsumme > 1 Mio. und deren Umsatzerlöse > 2 Mio. überschreiten, gesetzlich in Genossenschaften umgewandelt werden bestehende Genossenschaften, deren Bilanzsumme > 1 Mio. und deren Umsatzerlöse > 2 Mio. unterschreiten, sich in Kooperativgesellschaften umwandeln dürfen
9 9 SPD Antrag Genossenschaftsrecht Genossenschaften/Kooperativgesellschaften sollen bei Wirtschafts- und Arbeitsförderprogrammen Wesentliche Änderungen behandelt zum ursprünglichen werden wie Entwurf: Kapitalgesellschaften Keine Förderkriterien, die Rechtsform der Genossenschaft benachteiligen Genossenschaft muss wie andere Existenzgründungen in vergleichbarer Weise gefördert werden
10 10 Euro Griechenland Troika Dreigespann aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) sowie Internationalen Wesentliche Änderungen Währungsfonds zum ursprünglichen (IWF) Entwurf: Zwischenbericht Troika: Ministerpräsident Samaras kann bislang nicht erklären, wie Griechenland notwendige Einsparungen von 11,5 Milliarden Euro erreichen will, ein Drittel noch ungedeckt Rückschläge bei Privatisierungen ausbleibenden Steuereinnahmen Anfang September nächster Besuch der Troika: exakte Höhe des zusätzlichen Finanzbedarfs bis dahin wohl bekannt Debatte über eine Spaltung der Währungsunion verschärft sich
11 11 Euro/ESM Frankreich, Italien und führende Mitglieder des EZB Rates Euro-Länder planen ESM (European Wesentliche Stability Änderungen Mechanism) zum ursprünglichen - SchutzschirmEntwurf: ohne Limit Bundesregierung und Bundesbank lehnen bislang ab, Angst vor Inflation Luxemburgs Außenminister warnt Deutschland vor Isolation
12 12 Euro/ESM Nach dem Modell soll EZB Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Entwurf: Länder wie Spanien und Italien in Zukunft unterstützen, indem er ihre Staatsanleihen kauft, um deren Schuldenlast zu mindern Banklizenz für ESM Deutschland haftet mittlerweile angeblich i. H. v. 1 Billion Euro
13 13 Vermögensteuer Bündnis aus Gewerkschaften, Sozialverbänden, Nichtregierungsorganisationen bildet "Aktionsbündnis Wesentliche Änderungen für Reichensteuer" zum ursprünglichen Entwurf: Ziel: stärkere Besteuerung hoher Einkommen, großer Erbschaften, finanzstarker Unternehmen Von SPD und Grünen geführte Bundesländer planen für September 2012 Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vermögensteuer Diskutierte Eckwerte Vermögen ab 2 Mio. soll mit 1 % besteuert werden, bei Ehepaaren doppelter Freibetrag Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) plädiert für Vermögensabgaben für alle Bürger mit einem Vermögen ab
14 14 SEPA Ab 1. Februar 2014 müssen Überweisungen/Lastschriften nach SEPA VO ausgeführt Wesentliche werden Änderungen zum ursprünglichen Entwurf: Verbände haben durchgesetzt, dass Einzugsermächtigungen gültig bleiben (> 90 % d. Mieter zahlen per Einzugsermächtigung, GdW-Unternehmen: ca. 5,8 Millionen Mietverträge) Kreditwirtschaft hat zum 9. Juli 2012 neue Lastschriftbedingungen (AGB der Banken und Sparkassen) in Kraft gesetzt, welche Nutzung existierender Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschriftmandate ermöglichen
15 15 SEPA WU können bestehende Einzugsermächtigung als SEPA- Lastschriftmandat Wesentliche Änderungen nutzen zum ursprünglichen Entwurf: Aber vor erstmaliger Nutzung der SEPA-Lastschrift notwendige IT-technische Veränderungen im Zahlungsverkehr in allen Bereichen des Unternehmens Wohnungswirtschaftliche EDV-Anbieter Aareon, GAP und ESS werden SEPA- Funktionalitäten in aktuellen Programmversionen ab 2013 bereitstellen.
16 16 SEPA Empfehlung: SEPA-Umstellung im WU im Rahmen eines Projekts durchführen Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Entwurf: SEPA-Umstellung erst in 2013, da derzeit Details des SEPA-Verfahrens (z. B. Einführung SEPA-COR1-Lastschrift) bankseitig noch geklärt werden müssen GdW SEPA-Arbeitskreis erstellt bis Ende September Infobroschüre für alle WU
17 17 Gesetz zur Förderung energetischer Maßnahmen Konzipiert als wesentlicher Bestandteil für Energiewende im Gebäudebestand Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Entwurf: Förderung von Maßnahmen an Gebäuden, die vor 1995 gebaut wurden Aufwendungen für Maßnahmen werden über 10 Jahre im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart abgeschrieben
18 18 Gesetz zur Förderung energetischer Maßnahmen Warteschleife dauert an Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Entwurf: Bundesrat stimmt dem Gesetz nicht zu Bundesregierung ruft Vermittlungsausschuss an Vermittlungsausschuss ohne Ergebnis vertagt Vermittlungsausschuss ohne Ergebnis vertagt
19 19 E-Bilanz Einführung der grundsätzlichen Verpflichtung für Unternehmen, Jahresabschluss Wesentliche sowie Änderungen Gewinn- und zum Verlustrechnung ursprünglichen Entwurf: für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, standardisiert in Form eines XBRL-Datensatzes elektronisch zu übermitteln. BMF-Schreiben vom 5. Juni 2012 Für Starttermin 1. Januar 2013 (Sendung in 2014) für alle regelbesteuernden Unternehmen (also ausgenommen partiell-steuerpflichtige Genossenschaften, steuerfreie Einrichtungen etc.) wurde Taxonomie aktualisiert (Version 5.1; Abruf
20 20 E-Bilanz Anforderungen an Mandanten Unternehmen Wesentliche müssen ihre Änderungen Konten (SuSa) zum Taxonomiepositionen ursprünglichen Entwurf: zuordnen (Mapping) Es sind nur die Mussfelder zu beachten Zuordnungstabelle (Excel) muss vom Mandanten auf Vollständigkeit aller Konten geprüft werden (Bilanzsumme, Summe AV, UV, Kapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rohertrag, etc.) Mischsachverhalte sind zukünftig auf separaten Konten (Unterkonten) darzustellen, ggf. sind also neue Konten anzulegen (in der Regel bei der GuV z. B. Trennung steuerlich abzugsfähiger Betriebsausgaben von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben) dafür muss keine neue Software angeschafft werden (keine zusätzlichen Kosten!) Handelsbilanz muss an Steuerberater übertragen werden können (ASCI-CODE, CSV) keine Umwandlung in XBRL!
21 21 E-Bilanz Anforderungen an Steuerberater Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Entwurf: Erstellung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz (wie bisher) Umwandlung der Steuerbilanz ins XBRL-Format Sendung der E-Bilanz an das Finanzamt
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