Die Quartiersvereinbarung Neu Reform
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- Hinrich Möller
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1 Die Quartiersverebarung Neu Reform 5. Stadtumbaukonferenz Sachsen-Anhalt Thale, 1. November 2010 Stephan Herrmann Stadtplanungsamt Magdeburg Ausgangssituation Neu Reform Erste Großwohnsiedlung Magdeburgs, entstanden , ca Wohneheiten 1995: Ewohner 2007: Ewohner 2020: Ewohner (Prognose 2007) Leerstand 2006: 22%
2 Quartiersverebarung Neu Reform i.s.d. 171 c BauGB Vertragliche Verebarung von gemesamen Entwicklungszielen bis zum Jahr 2020 und konkreter Ezelmaßnahmen der nächsten Jahr Vertragspartner: Sechs Wohnungsunternehmen, Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB), Städtische Werke Magdeburg (SWM), Landeshauptstadt Magdeburg Ziele Ee höhere Verbdlichkeit und Verlässlichkeit bzgl. der jeweiligen Vorhaben der Partner untereander erzielen Gegenüber Bewohnern und Nutzern des Quartiers Vertrauen durch Verbdlichkeit und Transparenz schaffen Sich der kommunalen und Landespolitik als verlässlicher Partner der Stadtteilentwicklung anbieten Inhalte des Vertrages I Laufzeit bis 2020, vorfristige Kündigung nur evernehmlich Zielrahmen der Quartiersentwicklung (Anlage 1: Grobkonzept Neu Reform) Konkrete Abriss-, Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen mit Zeitpunkt und Verantwortlichkeit (Anlage 2) - Umsetzungszeitpunkt privater Maßnahmen vorbehaltlich Förderung, falls von der Landeshauptstadt beantragt - Öffentliche Maßnahmen zusätzlich des Vorbehaltes der Mittelverfügbarkeit und der Zustimmung des Stadtrates Verpflichtende, vorsorgende Rückbauplanung mit den Städtischen Werken Magdeburg (Anlage 3)
3 Inhalte des Vertrages II Nicht adressgenauer Beobachtungsfonds (1.000 Wohneheiten) für weitere Reduzierungsmaßnahmen, falls erforderlich Bei Verkäufen werden Verpflichtungen auf neue Eigentümer übertragen Informationspflicht und jährliche Evaluierung Bei Vertragsverletzung Sanktionierung: - Zurücksetzung der zur Förderung beantragten Vorhaben des Unternehmens, das den Vertrag verletzt hat - Landeshauptstadt: Zurückbehaltungsrecht der anderen Vertragspartner Phase 1 Verfahren Erarbeiten der Quartiersverebarung Abstimmung zu Inhalten und Zielen mit den Vertragsparteien Erarbeiten des Grobkonzeptes Analyse von Stärken + Chancen sowie Schwächen + Risiken führt zu Handlungsfeldern Erstellen und Unterzeichnen der Quartiersverebarung
4 Verfahren II Phase 2 Qualifizieren der Quartiersverebarung zum Fekonzept Ämter- und Gemewesenrunde zur Sammlung von Maßnahmen Bürgerversammlung zur Vorstellung des Grobkonzeptes und Werbung um Mitarbeit Zwei Quartiersspaziergänge mit Akteuren und Anwohnern Erarbeiten ees mit den Vertragsparteien abgestimmten Maßnahmekataloges mit Vorschlägen zum weiteren Vorgehen Verfahren III Phase 3 und 1. Evaluierung Anfang 2009: Präzisieren der Maßnahmen und deren Fanzierung durch die Vertragsparteien, anschließend Umsetzen erster Maßnahmen Frühjahr 2009: Vorstellen des Fekonzeptes eer Bürgerversammlung Frühjahr/Sommer 2009: Aktualisieren der Maßnahmeliste Anlage 2 der Quartiersverebarung Herbst 2009: Bürgerversammlung:
5 Die Zentrumsachse Grobkonzept zur Ermittlung des Handlungsbedarfs und der möglichen Kosten der Sanierung, Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm Stadtumbau Ost Bürgerwerkstatt März 2009 Was soll unbedgt erhalten bleiben? Was soll sich ändern? Bürgerversammlung April 2009 Auswertung der Ergebnisse der Bürgerversammlung und Vorstellung der Ergebnisse des Fekonzeptes Quartiersentwicklung Vorplanung Vergabe dreier paralleler Planungsaufträge zur Erstellung von Gestaltungsvorschlägen Planung Öffentliche Diskussion und Entscheidung, wer den Planungsauftrag bekommt.
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7 Aktualisierte Quartiersverebarung Wohnungen durch Komplettabrisse und Etagenreduzierungen seit 2008 dauerhaft vom Markt genommen Gergerer prognostizierter Ewohnerrückgang 2020 (5.372 E. Prognose 2010 statt E. Prognose 2007), Reduzierung des Beobachtungsfonds von auf 700 Wohnungen Großer Zuspruch durch Ebdung der Öffentlichkeit, der jedoch zum Teil unter der fehlenden Mittelbewilligung der Aufwertung litt Gute Ansätze eer besseren Information und Abstimmung der Vertragsparteien untereander Ausweitung der gegenseitigen Informationspflicht auf wesentliche und nachhaltig wirkende nicht-vestive Vorhaben Verpflichtung mdestens een gemesamen jährlichen Presseauftritt zur Information über ggf. erforderliche Anpassungen durchzuführen Fekonzept als Anlage den Vertrag tegriert Aufnahme neuer Objekte für Rückbau und Aufwertung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und auf e Wiedersehen der Ottostadt Magdeburg
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