Ausbildungsleitfaden

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1 Ausbildungsleitfaden 1. November 2016 Seminar für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung Münster

2 Vorwort Mit diesem Ausbildungsleitfaden möchten wir allen an der Lehrerausbildung Beteiligten am Seminar für das Lehramt Sonderpädagogische Förderung in Münster einen ersten Überblick über wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen der Ausbildung ermöglichen und ihnen so Anregungen für ihre weitere Arbeit geben. Wir wollen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bei ihren ersten Schritten begleiten, Hilfestellung geben, da wo es notwendig ist und Ermutigungen aussprechen, damit sie ihren eigenen Weg finden können. Wir wünschen Ihnen auf Ihrem Ausbildungsweg... Wind im Rücken und Sonne im Gesicht, Herausforderungen, die zu Ihnen passen, sichere Schritte auf schmalen Pfaden und ausgetretenen Wegen, hervorragende Aussichten Lust am Entwickeln und Gestalten Spaß am Ver-rückten, Gelassenheit, wenn s zu schnell zu gehen scheint und eine gute Portion Humor. Münster, im November 2016 Für die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder des Seminars für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung, Münster gez. M. Guth-Einhaus 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen Seminarleitung und Verwaltung Seminarorganisation Rechtliche Vorgaben Lehrerausbildung an den Schulen Erläuterungen zum schulischen Teil der Lehrerausbildung Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten Ausbildungsprogramme der Schulen Ausbildung im Umsetzung rechtlicher Vorgaben/Ausbildungskalender Durchgang Kurzüberblick über die Ausbildungsquartale Durchgang 11/ Seminarprogramm Übersicht über Ausbildungsinhalte (Fach- und Fachrichtungsseminare und Kernseminar)... als Teil des Seminarprogramms Übersicht über die Aufgabenverteilung in Kern- und Fach- und (Fachrichtungs-) seminaren Unterrichtsbesuche durch Fachleitungen Unterrichtsbesuche im Fach und in der Fachrichtung Unterrichtsnachbesprechung Unterrichtsbesuche im Kernseminar Personenorientierte Elemente in der Ausbildung Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) ( 15 OVP 2011) Personenorientierte Beratung mit Coachingelementen (POB-C) ( 10 (4) OVP 2011) Professionelle Lerngemeinschaften (PLG) ( 10 (3) OVP 2011) Portfolio ( 15 OVP 2011) Weitere Gesprächsformate im Rahmen der Ausbildung Informationen zur Ausbildung im Gemeinsamen Lernen Verschiedene Modelle der Ausbildung in der sonderpädagogischen Förderung Ausbildungsvoraussetzungen im Gemeinsamen Lernen an der allgemeinen Schule Aktuelle Kooperationen mit Seminaren aus anderen Lehrämtern Beurteilungsbeiträge/Langzeitbeurteilung und Staatsprüfung Dienstlich relevante Internetadressen

4 1. Allgemeine Informationen 1.1. Seminarleitung und Verwaltung Das im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Münster (ZfsL), An den Speichern 5, Münster wird geleitet von Frau Direktorin Mechthild Guth-Einhaus Tel.: Die Seminarleiterin ist in der Regel an den Ausbildungstagen des Seminars erreichbar. Eine ausführliche Beratung ist nach einer Terminabsprache möglich. In der Verwaltung des ZfsL ist Frau Elisabeth Koitek Tel.: für das Seminar für sonderpädagogische Förderung zuständig. Bitte wenden Sie sich bei lehramtsbezogenen verwaltungstechnischen Fragen (Antrag auf Seminarbefreiung, Antrag auf Mehrarbeit ) an die zuständige Verwaltungskraft. Wir bitten um Verständnis, dass die Verwaltungsaufgaben im Interesse aller Lehrkräfte in Ausbildung konzentriert erledigt werden müssen. Deshalb ist die Seminarverwaltung für die sonderpädagogische Förderung (SF) vorrangig am Seminartag (Donnerstag) zugänglich. In dringenden Fällen können Ausnahmen gemacht werden. In unserem Ausbildungs-ABC sind die für alle Auszubildenden wesentlichen organisatorischen und rechtlichen Informationen zusammengefasst. ( 4

5 1.2. Seminarorganisation Die Seminarausbildung findet in Kern-, Fach und Fachrichtungsseminaren statt. Als Wochentag für die Seminarausbildung SF ist in der Regel der Donnerstag vorgesehen. An diesem Tag haben die Veranstaltungen des Seminars Vorrang vor den Veranstaltungen der Ausbildungsschule. Die Kernseminarsitzungen werden grundsätzlich in den geraden Kalenderwochen und die Fachund Fachrichtungsseminarsitzungen in den ungeraden Kalenderwochen durchgeführt. Darüber hinaus gibt es Pädagogische Tage (z.b. Kompakttage, Thementage, ggf. Prüfungsvorbereitungstage,...), die gesondert angekündigt werden. Aktuell wird im Seminar SF über eine neue Seminarstruktur nachgedacht. Näheres dazu erfahren Sie zu gegebener Zeit in den Seminarsitzungen. 2. Rechtliche Vorgaben Verbindlich für die Ausbildung sind folgende Rechtsgrundlagen: - die Ordnung des Vorbereitungsdienstes(OVP) in der Fassung vom 11. April 2011 sowie - das Kerncurriculum(Runderlass des MSW vom ). ( ml) Die wissenschaftlich fundierte schulpraktische Ausbildung, die das Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung und die Ausbildungsschulen gemeinsam verantworten (vgl. 1 OVP 2011), bereitet auf die eigenverantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit als sonderpädagogische Lehrkraft vor, unabhängig vom zukünftigen beruflichen Arbeitsfeld. Die inhaltliche Ausbildungsgestaltung ist auf die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz gerichtet und orientiert sich an den Kompetenzen und Standards der OVP Der Ausbildung im Vorbereitungsdienst liegt ein an den in der OVP benannten Standards und Kompetenzen orientiertes Kerncurriculum zugrunde. Vielfalt als Herausforderung anzunehmen und als Chance zu nutzen wirkt als richtungsweisende Leitlinie für das Lehrerhandeln in allen schulischen Handlungsfeldern: Ausgangspunkt allen verantwortlichen Lehrerhandelns ist die in den Lerngruppen gegebene Vielfalt auch in ihren interkulturellen, genderbezogenen, begabungsdifferenzierten, sozialen und behinderungsspezifischen Ausprägungen (MSW, 2016, S. 3). 5

6 Professionelles Handeln von Lehrkräften erschließt sich unter Berücksichtigung der Leitlinie in folgenden fünf Handlungsfeldern: (1) Unterricht für heterogene Lerngruppen gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen (2) Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen (3) Lernen und Leisten herausfordern, dokumentieren, rückmelden und beurteilen (4) Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten (5) Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten. In diesen Handlungsfeldern erwerben Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst spiralcurricular professionelle Handlungskompetenzen und entwickeln diese bis zur Berufsreife. Das Kerncurriculum konturiert und strukturiert die Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Dabei sind die schulischen Handlungsfelder ausbildungsdidaktisch leitend. Alle Handlungsfelder stehen untereinander in einer engen wechselseitigen Beziehung: Sie sind mit jeweils unterschiedlicher Gewichtung in allen schulischen Bildungs- und Erziehungsprozessen relevant. Mit dem Begriff Vielfalt sind alle Ausprägungen von Individualität einbezogen (Behinderung, Geschlecht, kultureller und sozialer Hintergrund, etc.) (MSW, 2016, S. 3). Je nach individuellen Möglichkeiten setzen die Ausbildungsschulen unterschiedliche Akzente. Die Ausbildungsbeauftragten (ABBA) der Schulen koordinieren die Ausbildung zwischen Schule und ZfsL. Sie erstellen in Zusammenarbeit mit dem ZfsL ein schulspezifisches Ausbildungsprogramm auf der Grundlage des Kerncurriculums (siehe auch Kap. 3.4). 3. Lehrerausbildung an den Schulen 3.1. Erläuterungen zum schulischen Teil der Lehrerausbildung (Linneborn, 2016) Um häufig wiederkehrende Fragen zum schulischen Teil der Lehrerausbildung zu beantworten und auch mögliche Friktionen zwischen der Ausbildung an der Schule bzw. am Seminar zu vermeiden, möchte der folgende Text die einschlägigen Paragraphen der OVP erläutern und damit in Absprache mit dem Dezernat 46 und schulformübergreifend die Vorstellungen der Zfslund Seminarleitungen in der Bezirksregierung Münster für die schulische Ausbildung zusammenfassen. Ziel ist es, dadurch die Zusammenarbeit zwischen Seminar und Schule im Interesse der Auszubildenden weiter zu stärken. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die ZfsL-Leitung, die Verantwortung für die lehramtsbezogene Ausbildung die Seminarleitung und die Verantwortung für den Unterricht die Schulleitung ( 9 OVP 2011). Die Leitungen arbeiten dabei im Interesse der Ausbildung zusam- 6

7 men. (ebd.) Wenn für die Schule die Lehrerausbildung nur als eine Aufgabe unter vielen erscheinen mag, wird ihre Bedeutung für die Schule z.b. dadurch hervorgehoben, dass die ADO ( 20 (4)) ausführt, dass es zur allgemeinen Leitungsaufgabe von Schulleitungen gehört, Verantwortung für die Lehrerausbildung zu übernehmen. Der Referenzrahmen Schulqualität konkretisiert: Das schulische Ausbildungsprogramm stellt sicher, dass Impulse aus der Lehrer- und Lehrerinnenausbildung systematisch aufgegriffen und für die schulische Arbeit nutzbar gemacht werden. Die Schule fördert die Professionalisierung der angehenden Lehrkräfte unter Beachtung der Grundsätze von Wissenschaftsorientierung, Standardorientierung, Handlungsorientierung und Personenorientierung. Der Einsatz von Lehramtsanwärterinnen, Lehramtsanwärtern und Lehrkräften in Ausbildung berücksichtigt die Ausbildungsbedürfnisse. In der Ausbildung befindliche Personen werden begleitet, beraten und unterstützt. (Referenzrahmen Schulqualität, 2015, S. 63) Ausbildung an Schulen Die Ausbildung an Schulen umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht. ( 11 (3) OVP 2011) Ausbildungsunterricht ist sowohl Unterricht unter Anleitung als auch selbstständiger Unterricht. Nach 11 (5) umfasst die Ausbildung an Schulen durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden. Bei Hospitationen und im Ausbildungsunterricht steht die Person der Auszubildenden im Vordergrund (Personenorientierung). Für die Kompetenzentwicklung ist es von Bedeutung, dass die Schulleitungen die Auszubildenden zunächst nur in solchen Lerngruppen einsetzen, in denen für Berufsanfänger ein erfolgreiches Unterrichten grundsätzlich möglich ist und ihnen jene positiven Erfahrungen von Selbstwirksamkeit gelingen können, welche die erfolgreiche Anbahnung und Weiterentwicklung einer professionellen Lehrerrolle ermöglichen. Mit zunehmender Kompetenzentwicklung und abhängig von den individuellen Voraussetzungen der Auszubildenden können die Anforderungen ausgeweitet werden. Ausbildungsunterricht umfasst jeweils auch die Beratung, Begleitung und Unterstützung durch ausgebildete Lehrkräfte und soll den Auszubildenden ausreichend Gelegenheit bieten, sich selbstständig mit eigenen Ideen und Überlegungen in die Unterrichtsarbeit einzubringen. Insbesondere auch im selbstständigen Unterricht (s.u.) sind die angehenden Lehrkräfte auf Beratung und Unterstützung angewiesen (z.b. bei der Planung von Unterrichtsreihen, bei der Leistungsfeststellung, in Beratungssituationen). 7

8 Der Ausbildungsunterricht erfolgt im Unterrichtsfach für das ausgebildet wird, unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachrichtung. Für die Ausbildung sind zwei Lerngruppen in unterschiedlichen Jahrgangsstufen mit möglichst gleichen Anteilen, verteilt über den gesamten Zeitraum der Ausbildung notwendig. Neben dem Ausbildungsfach kann sich die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter in weiteren, studierten Unterrichtsfächern erproben und sonderpädagogische Expertise hinsichtlich seiner Fachrichtung erwerben. Unterricht unter Anleitung Ausbildungsunterricht unter Anleitung und Hospitationen im 1. Quartal ermöglichen nach einer kurzen, den individuellen Ausbildungsbedürfnissen angepassten Eingewöhnungsphase, die Übernahme von gemeinsam geplanten Anteilen des Unterrichts; so wird eine gestufte Entwicklung der Kompetenzen unterstützt. Die Ausbildung in den weiteren Quartalen umfasst mit entsprechenden Stundenanteilen ebenfalls Ausbildungsunterricht unter Anleitung und ggf. auch weitere Hospitationen (vgl. 11 (3) OVP 2011). Hospitationsanteile dienen hier insbesondere dann der Kompetenzentwicklung der angehenden Lehrkräfte, wenn sie mit einer Beobachtungs- bzw. Reflexionsaufgabe verbunden sind und für Beratungszusammenhänge genutzt werden. Es kann in einigen Schulformen bzw. Schulstufen vorkommen, dass wegen der Lage der Stunden von Klassen und Kursen und wegen des Seminartages das Angebot an Ausbildungsunterricht eingeschränkt ist. Es kann also vorkommen, dass der Ausbildungsunterricht nicht durchgängig von den Auszubildenden gehalten werden kann. Hier wäre es wünschenswert, dass in deren Fehlzeiten die Ausbildungslehrerin oder der Ausbildungslehrer den Unterricht übernimmt. Die Auszubildenden sollten im Unterricht unter Anleitung nicht übermäßig belastet werden, etwa indem sie mit der gesamten Korrektur einer Klassen- oder Kursarbeit beauftragt werden. Dies ist für sie nicht mehr zu leisten und hat auch keinen Ausbildungseffekt. Demgegenüber wäre es besser, den Auszubildenden zwei bis drei Einzelarbeiten zur Korrektur zu geben und diese dann mit ihnen zu besprechen. Selbstständiger Unterricht Auch beim Einsatz im selbstständigen Unterricht sind die Belange der Ausbildung und Wünsche der Auszubildenden angemessen zu berücksichtigen ( 11(7) OVP 2011). Der Vorgabe der OVP ( 11 (7) 2011) nach Herstellen des Benehmens mit der Seminarleitung beim Einsatz im selbstständigen Unterricht wird dadurch Rechnung getragen, dass die Schulen dem Seminar rechtzeitig den geplanten Einsatz mitteilen, so dass die Möglichkeit besteht, Stellung zu nehmen und ggf. eine Änderung herbeizuführen. 8

9 Als förderlich für den Kompetenzaufbau hat es sich erwiesen, wenn auf Kontinuität bezüglich der Lerngruppen geachtet wird (Fortführung des Unterrichts in der nächsten Jahrgangsstufe, Einsatz in einer anderen Lerngruppe derselben Jahrgangsstufe o.ä.). Die Ausbildungsbeauftragten oder Elemente des Begleitprogramms sollten eine besondere Unterstützung sicherzustellen, z.b. durch eine spezielle didaktische Beratung, die Bildung von Patenschaften mit Kollegen in Parallelklassen (Mentoren), durch Paralleleinsatz von zwei Auszubildenden in derselben Jahrgangsstufe usw. Selbstständiger Unterricht kann in Einzelfällen auch in der Leitung einer schulischen Arbeitsgemeinschaft (AG) bestehen, wenn der Bezug zu einem Ausbildungsfach gegeben ist (z.b. im Lehramt Grundschule: Fach Sachunterricht Forscher AG; auch Förderunterricht gem. Stellentafel der Grundschule).Ein unterrichtlicher Einsatz in der OGS kann zeitlich begrenzt in einem Schulhalbjahr erfolgen in Form eines fachbezogenen Angebotes. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor Erteilung zusätzlichen Unterrichts ( 11(8) OVP 2011). Dieser bedarf der Zustimmung der Betroffenen (Antrag an das Seminar) und umfasst bis zur Prüfung maximal 2 Wochenstunden, die von der ersten Stunde an nach der Mehrarbeitsvergütung zu bezahlen sind. Auch Vertretungsunterricht, ad hoc Vertretung wie auch geplanter Vertretungsunterricht, der die 14 Wochenstunden Ausbildungsunterricht übersteigt, ist für LAA zusätzlicher Unterricht und damit grundsätzlich Mehrarbeit. Ein längerfristiger Einsatz im Vertretungsunterricht, d.h. länger als über einen Zeitraum von ca. 14 Tagen, ist grundsätzlich zu vermeiden. Auch der sonstige Einsatz im Schulbetrieb wie Pausenaufsichten usw. sollte höchstens anteilig angeordnet werden. Ein Dauereinsatz von Auszubildenden im Bereitschaftsdienst oder ähnliches ist grundsätzlich zu vermeiden. Auszubildenden, die die Prüfungsleistungen am Prüfungstag erfolgreich absolviert haben, kann mit ihrer Zustimmung und nach Genehmigung durch das Seminar über die Ausbildung hinausgehender Unterricht im Umfang von durchschnittlich sechs Wochenstunden übertragen werden. Unbenommen davon ist die Ausbildung in Schule und Seminar sicher zu stellen. Empfehlungen zum Einsatz in inklusiven Lerngruppen Auszubildende, die in inklusiven Lerngruppen unterrichten, sind in besonderer Weise auf Begleitung, Beratung und Unterstützung angewiesen. Diese wird sichergestellt durch alle Lehrerinnen und Lehrer, die im gemeinsamen Unterricht eingesetzt sind ( ). Von einem Einsatz in extrem heterogenen Lerngruppen, z.b. auch in sogenannten Auffangklassen, ist im selbstständigen Unterricht abzusehen. 9

10 Seminartag und Konferenzen Die Seminare organisieren ihre Ausbildungsveranstaltungen in der Regel wie von der OVP vorgesehen an einem Seminartag. Überschneidungen mit schulischen Verpflichtungen (Konferenzen usw.) am Seminartag sollten wenn irgend möglich vermieden werden. Jede bzw. jeder Auszubildende sollte während der gesamten Ausbildung nur für zwei Seminartage wegen schulischer Veranstaltungen (einschließlich Kurs- und Klassenfahrten) beurlaubt werden. Bei schulischen Konferenzen am Seminartag, die mehrere Referendare betreffen (Lehrerkonferenz etc.), müssen jeweils Vertreter für die Konferenz reichen. Dies gilt nicht für Zeugniskonferenzen, an denen Referendarinnen und Referendare wegen des selbstständigen Unterrichts (s.o.) teilnehmen müssen. Unterrichtsnachbesprechungen und selbstständiger Unterricht Eine erhöhte Bedeutung besitzen die Unterrichtsnachbesprechungen nach Unterrichtsbesuchen durch Fachleiterinnen und Fachleiter. Die Nachbesprechungen sollten grundsätzlich zeitnah zur eingesehenen Stunde und an der Ausbildungsschule abgehalten werden; die Teilnahme der Ausbildungslehrerinnen und -lehrer, der Mentoren usw. ist erwünscht. Konflikte mit dem selbstständigen Unterricht sind im Vorfeld zu besprechen und flexibel zu lösen. Rigorose Regeln ( Die Nachbesprechung muss immer direkt nach der Unterrichtsstunde sein, oder: Der selbstständige Unterricht der bzw. des Auszubildenden hat immer Vorrang ) helfen dabei nicht weiter. Je nach individuellen Möglichkeiten setzen die Ausbildungsschulen unterschiedliche Akzente Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten Im Benehmen mit der Lehrerkonferenz bestellen Schulleitungen Ausbildungsbeauftragte. Dabei können für mehrere kooperierende Schulen eine Ausbildungsbeauftragte/ein Ausbildungsbeauftragter benannt werden. ( 13 (1) OVP 2011) Zu den Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten gehören insbesondere - die Unterstützung der Kooperation zwischen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und den Schulen, - die Koordination von Lehrerausbildung innerhalb der Schulen, - die Beratung der Schulleitungen sowie - die ergänzende Beratung und Unterstützung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Ausbildungsbeauftragte sollen regelmäßig selbst als Ausbildungslehrerin oder Ausbildungslehrer tätig werden und an den Eingangs- und Perspektivgesprächen an ihrer Schule teilnehmen. ( 13 (2) OVP 2011) 10

11 Darüberhinaus sollten Schulleitungen vor abschließender Erstellung der Langzeitbeurteilung der oder dem Ausbildungsbeauftragten Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis geben. ( 16 (3) OVP 2011) Zudem sollten vor Eintritt in die Unterrichtspraktischen Prüfungen die oder der Ausbildungsbeauftragte oder eine Vertretung zu ausbildungs- und prüfungsrelevanten Aspekten gehört werden. ( 32 (6) OVP 2011) 3.3. Ausbildungsprogramme der Schulen Die Ausbildungsschulen erstellen gemeinsam mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung schulische Ausbildungsprogramme auf der Grundlage des Kerncurriculums. Kooperierende kleinere Schulen können ein gemeinsames Programm entwickeln. ( 14 OVP 2011) Die schulspezifische Ausgestaltung der Ausbildungsprogramme obliegt den Ausbildungsschulen. Das schulische Ausbildungsprogramm sollte Vereinbarungen und Verfahren des schulischen Teils der Lehrerinnenausbildung aufzeigen. Es sind Aussagen zu schulischen Verantwortlichkeiten und Rollen in Bezug auf die Lehrerausbildung zum Beratungsverständnis, zu Terminplänen, zur Unterstützung der Professionellen Lerngemeinschaften, zur Unterstützung der Portfolioarbeit, zur Prüfungsvorbereitung u.a. denkbar (vgl. Referenzrahmen Schulqualität NRW, Dimension ). Es sollte sowohl auf das Ausbildungsprogramm des Seminars für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung als auch auf das Schulprogramm der jeweiligen Schule abgestimmt sein. Das schulische Ausbildungsprogramm sollte zudem sicherstellen, dass Impulse aus der Ausbildung aufgegriffen und für die schulische Arbeit nutzbar gemacht werden. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen der Ausbildungsbeauftragten mit dem sowie im Rahmen von Koordinationsgesprächen einzelner Schulen wird die Ausbildungsarbeit an den Ausbildungsschulen und am Seminar vorgestellt, diskutiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Aktuell sollen die im April 2012 passend zu den Quartalen des Seminarprogramms des Seminars für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung entwickelten schulspezifischen Ausbildungsprogramme überarbeitet werden. 1 Siehe: 11

12 4. Ausbildung im 4.1. Umsetzung rechtlicher Vorgaben/Ausbildungskalender Durchgang

13 4.2. Kurzüberblick über die Ausbildungsquartale Durchgang 11/16 Quartal Organisation Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind an ihrer zugewiesenen Schule mit 12 Std. Unterricht unter Anleitung + 2 Std., die sich wie folgt verteilen: Bis Ende November: 2 Std. an der eigenen Schule um das Bedingungsfeld an der eigenen Schule besser kennenzulernen. 1. Ausbildungsquartal Im Dezember/Januar: Möglichkeit mindestens 2 Std. in einer Hospitationsgruppe das Bedingungsfeld anderer Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter kennenzulernen. Individuelle Erfahrungen werden im Portfolio festgehalten. Zudem werden in dieser Zeit die Eingangs- und Perspektivgespräche terminiert und durchgeführt. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter haben 14 Std. Unterricht an ihrer Schule: 9 Std. selbstständigen Unterricht, 5 Std. Unterricht unter Anleitung. 2. Ausbildungsquartal Im 2. Ausbildungsquartal sind die ersten Unterrichtsbesuche in Fach- und Fachrichtung möglich. Termine werden durch die jeweiligen Fachleitungen vergeben. Es beginnen die Gruppenhospitationen im Fach und in der Fachrichtung. Die Zeiten sind in den Seminaren flexibel abzusprechen. 3. und 4. Ausbildungsquartal Beginn der Arbeit in den professionellen Lerngemeinschaften (PLG). Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter verbringen: 10 Std. an der zugewiesenen Schule, davon: 9 Std. selbstständiger Unterricht 1 Std. unter Anleitung. Die weiteren 4 Std. werden je nach Modell unterschiedlich genutzt: Modell 1: 4 Std. Erprobung im Gemeinsamen Lernen 24 (siehe Kap. 8.1): Hier sollen anhand forschender Fragestellungen an einer Schule des Ge- 13

14 meinsamen Lernens Erfahrungen gesammelt werden. Die Schule des Gemeinsamen Lernens wird mit Unterstützung der Ausbildungsbeauftragten individuell ausgesucht. Modell 2: 4 Std. Erprobung an einer Förderschule. Hier sollen anhand forschender Fragestellungen an einer Förderschule Erfahrungen gesammelt werden. (umgekehrt zu Modell 1) 5. Ausbildungsquartal 6. Ausbildungsquartal Modell 3: 50:50 Da LAA in diesem Modell nutzen im 3. Ausbildungsquartal die Erprobung um das Bedingungsfeld der zweiten Ausbildungsschule zu erkunden. Die 4 Std. werden an der jeweiligen Ausbildungsschule verbracht. Das genaue Vorgehen wird in den Kernseminaren besprochen. Die Stundenverteilung ist wie im 2. Ausbildungsquartal. Keine Gruppenhospitationen Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter haben keinen selbstständigen Unterricht mehr. Sie unterrichten 14 Std. an der eigenen Schule unter Anleitung. Gegen Ende des 6. AQ ist eine Hospitationsphase von einer Woche nach 12 (OVP) für Erfahrungen an einer weiteren Schulform vorgesehen. Die Schulen werden je nach Interesse von den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern selbst gewählt. 5. Seminarprogramm Das Seminarkonzept des Seminars für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung in Münster wurde auf der Basis der OVP 2011 und des Kerncurriculums NRW gemäß der dort vorgegebenen vier Ausbildungsprinzipien: Handlungsfeldorientierung, Standardorientierung, Personenorientierung und Wissenschaftsorientierung entwickelt. 14

15 Handlungsfeldorientierung Abb. 3 Vier Ausbildungsprinzipien Die fünf Handlungsfelder des Kerncurriculums mit insgesamt 28 den Handlungsfeldern jeweils zugeordneten Handlungssituationen sind durch das Kerncurriculum vorgegeben. Alle Handlungsfelder stehen untereinander in einer engen wechselseitigen Beziehung. (siehe Kap. 2) Die fünf Handlungsfelder sind Grundlage der Förderung der Kompetenzen der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter im Rahmen ihrer Ausbildung am in Münster. Standardorientierung Die den schulischen Handlungsfeldern zugeordneten Kompetenzen und Standards der OVP 2011 beschreiben die Ziele des Vorbereitungsdienstes in Nordrhein-Westfalen als zu erreichende Kompetenzen und Standards für Absolventinnen und Absolventen. Sie sind verbindliche Grundlage für die Ausbildung in Seminar und Schule sowie für die Staatsprüfung. Diese Kompetenzen und Standards werden auf insgesamt sechs Ausbildungsquartale verteilt erworben. Personenorientierung Den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern wird über möglichst passgenaue Angebote auf ihren individuellen Wegen als erwachsene Lernerinnen und Lerner in der Unterrichtspraxis und in der Reflexionspraxis Lernen ermöglicht. Wissenschaftsorientierung Die schulpraktische Lehrerausbildung in NRW baut auf den im Studium erworbenen Kompetenzen auf. Die Wissenschaftsorientierung in unserer Arbeit im Seminar zielt vor allem auf den Erwerb von reflexiv gesteuerten Handlungskompetenzen und orientiert sich in diesem Rahmen an dem aktuellen Stand der Schul- und Unterrichtsforschung, dem aktuellen Stand der Lernforschung, dem aktuellen Stand der Fachwissenschaften und dem aktuellen Stand der Fachdidaktiken. Unsere Ausbildung in Seminar und Schule basiert auf einem pragmatisch-konstruktivistisches Didaktikverständnis. Das Seminarprogramm wird aktuell in Teilen überarbeitet. Es ist auf der Homepage des ZfsL veröffentlicht. ( 15

16 5.1. Übersicht über Ausbildungsinhalte (Fach- und Fachrichtungsseminare und Kernseminar) als Teil des Seminarprogramms Um eine stärkere Vernetzung der Inhalte von Kernseminar, Fach- und Fachrichtungsseminaren zu ermöglichen, wird ab 1. November die im Folgenden dargestellte Übersicht (Entwurf!) erprobt. Nr._Ausbildungsquartal Kernseminar/ Fach- (Fachrichtungs)seminar: Kompetenzen (gemäß OVP 2016) FL geben an, welche Kompetenzen aus welchen Handlungsfeldern mit diesem Ausbildungsschwerpunkt bearbeitet werden können. Ausbildungsschwerpunkt spiralcurricular angelegt, abgestimmt zwischen FS, FR, KS deckt mehrere Handlungsfelder ab ist so angelegt, dass LAA exemplarisch und an ihrer eigenen Praxissituation arbeiten können Vielfalt wird als Querschnittthema in allen Aufgabenschwerpunkten mitgedacht (siehe neues KC) Handlungssituationen(gemäß OVP 2016) FL geben an, welche Handlungssituationen sich in diesem Ausbildungsschwerpunkt ergeben können. LAA geben an, welche Situationen sich aus ihrer eigenen Berufspraxis innerhalb des Ausbildungsschwerpunktes ergeben. Erschließungsfragen: FL und LAA formulieren gemäß der Handlungssituationen Erschließungsfragen die aus einer forschendfragenden Haltung erwachsen. Die Erschließungsfragen können die Grundlage für die spätere Kontraktierung darstellen. Kontraktierung einer konkret gewählten Arbeitsaufgabe FL/LAA: LAA formulieren/konkretisieren auf der Grundlage ihrer Erschließungsfragen Arbeitsaufgaben, die aus ihrer Berufssituation erwachsen. Sie sollten zum Ausbildungsschwerpunkt passen. Sie geben an, in welcher Weise sie ihr Lernprodukt präsentieren möchten. FL bringen Beispiele für Arbeitsaufgaben ein und sprechen im Bedarfsfall Empfehlungen aus, insbesondere wenn zu befürchten ist, dass die angedachte Arbeitsaufgabe der LAA nicht den Kriterien der Fachlichkeit entspricht. Sie schlagen vor, in welcher Weise das Lernprodukt präsentiert werden könnte. Dokumentation/Präsentation der kontraktierten Arbeitsaufgabe: Die Art des Lernprodukts, sowie Zeit und Ort der Präsentation und des Feedbacks werden gemeinsam festgelegt. KS/F/FR sollten sich über die Lernprodukte abstimmen, damit LAA nicht mit 3 Vorhaben in eine Überforderungssituation geraten. Verbindliche Literatur: Fachleitung stellt ein, kann durch Tipps der LAA ergänzt werden Weiterführende Literatur: 16

17 Ausbildungsangebote durch das Kernseminar/Fach- bzw. Fachrichtungsseminar: Hier sollen Folien, Präsentationen, Handout, u.a. angeben, die zum Ausbildungsschwerpunkt passen. Auch ein instruierender Vortrag der Ausbilder/innen kann hier genannt sein. Wann wird was angeboten? Anregungen für die PLG Erweiterungen und Vertiefungen könnten im Bedarfsfall aus der Seminararbeit erwachsen und in den PLG weitergeführt werden 5.2. Übersicht über die Aufgabenverteilung in Kern- und Fach- und (Fachrichtungs-) seminaren Seminarveranstaltungen Hinweis: Zurzeit wird über eine neue Seminarstruktur ab dem 2. Ausbildungsquartal nachgedacht. Kernseminarleitung (KSL) 4 Zeitstunden alle 14 Tage in geraden Wochen Fachleitung (FL) Fachseminar 3 Zeitstunden alle 14 Tage in ungeraden Wochen Fachrichtungsseminar 3 Zeitstunden alle 14 Tage in ungeraden Wochen Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) Gespräch wird mit Kernseminarleitung in der Schule geführt. Grundlage: Die Einsichtnahme in den Unterricht im studierten Fach zu Beginn der Ausbildung Dokumentation durch LAA --- Unterrichtsbesuche 2 Unterrichtsbesuche überfachlich zu selbst gewählten Beobachtungs- und/oder Beratungsschwerpunkten Insgesamt sind 10 Unterrichtsbesuche in Fach und Fachrichtung vorgesehen: 5 Unterrichtsbesuche im Fach 5 Unterrichtsbesuche in der Fachrichtung Eine Kopplung von zwei Unterrichtsbesuchen in Fach und Fachrichtung ist möglich. 17

18 POB-C-Gespräche Kernseminarleitung (KSL) 2 Personenorientierte Beratungen mit Coachingelementen (POB-C) zu individuellen Fragen der Professionalisierung und Aspekten aus allen Handlungsfeldern Fachleitung (FL) --- Beurteilungsbeiträge --- Fach- und Fachrichtung je einen Beurteilungsbeitrag Langzeitbeurteilung --- Fach undfachrichtung schlagen gemeinsam eine Note für eine Langzeitbeurteilung vor weitere Aufgaben Information über Zeitleiste der Ausbildung, Rechtliche Information und Formalia der Ausbildung Hinweise zur Schriftlichen Arbeit Allgemeindidaktik und schulrechtliche Grundlagen gem. Seminarprogramm Mitarbeit an Seminarprogramm Planung und Durchführung von Dienstbesprechungen der Ausbildungsbeauftragten Organisation, Durchführung und Evaluation von Pädagogischen Tagen Hospitationen bei KSL Gesamt- und Kernseminarevaluation Begleitung der Professionellen Lerngemeinschaften Fachdidaktische Ausbildung gemäß Seminarplan und speziellem Fachseminarplan, Hospitationen bei FL Fachseminarevaluation Organisation, Durchführung und Evaluation von Pädagogischen Tagen Begleitung der Professionellen Lerngemeinschaften Prüfungsvorbereitung Information über Zeitplan Prüfung Formulare Anmeldungen Verfahren am Prüfungstag und allgemeindidaktische Prüfungsvorbereitung in Kernseminar Abgleich mit der jeweiligen allgemeindidaktischen Prüfungsvorbereitung sowie spezielle fachdidaktische Begleitung in der Prüfungsvorbereitung 18

19 Kernseminarleitung (KSL) Fachleitung (FL) Sonstiges Vorbereitung und Teilnahme an Seminar-Dienstbesprechungen und Seminar-Konferenzen 6. Unterrichtsbesuche durch Fachleitungen 6.1. Unterrichtsbesuche im Fach und in der Fachrichtung Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden während ihrer Ausbildung durch die zuständigen Fachleitungen im Fach und in der Fachrichtung jeweils fünfmal besucht. Eine mögliche Verteilung der Besuche auf den Ausbildungszeitraum ist der Übersicht (Kap.4.1) zu entnehmen. Etwa eine Woche vor dem geplanten Besuch informiert die/der Auszubildende die eingeladene Fachleitung neben Ort und Zeit, über das Thema sowie die gewählten Zielsetzungen der Stunde (siehe UB-Info bei moodle, Formulare SF). Die Lehramtsanwärterin bzw. der -anwärter legt am Tag des Unterrichtsbesuchs eine schriftliche Planung ihrer bzw. seiner Unterrichtsprobe vor. Da die Unterrichtsbesuche der Anleitung, Beratung, Unterstützung dienen (OVP 2011, 11 (3)), soll die schriftliche Unterrichtsplanung die zentralen Entscheidungen und Begründungszusammenhänge, die der Unterrichtsprobe zugrunde liegen, enthalten. Im Seminar wurde aktuell eine Handreichung dazu entwickelt. Die Unterrichtsplanung - ist ein Handlungskonzept für die Unterrichtenden, - erweist sich als geistige Übung, die didaktische Prioritäten bewusst erschließt und damit methodische und mediale Gestaltungsmöglichkeiten entwickeln hilft, - ist ein Gedankenspiel vor dem Hintergrund von Erfahrung, Theorie und Wissen, - ist ein Reflexionsvorgang, der ein Teil der unterrichtspraktischen Anwendung ist, - ist ein Nachdenken über den Unterricht, das mögliche Zufälle antizipiert, um sie fruchtbar machen zu können, - verringert so das Risiko des realen Unterrichts und erleichtert es den Unterrichtenden, sich auf die konkrete Unterrichtssituation einzustellen. Den tatsächlichen Unterrichtsverlauf kann sie im Detail nicht festlegen, - erweitert und vertieft die Handlungsfähigkeit und -sicherheit, - macht eine stabile Unterrichtssituation und einen entsprechenden Unterrichtserfolg wahrscheinlicher, - gewährleistet nicht den Unterrichtserfolg durch hermetisches Determinieren, 19

20 - ist ein zentrales Instrument der Lehrerausbildung. Sie unterstützt die Entwicklung von Qualifikationen und Kompetenzen für die Planung von Unterricht, indem sie die didaktische Urteils- und Entscheidungsbildung fördert. Die theoriegeleitete Praxisbewältigung wird durch die Kontextualisierung der theoretischen Konzepte ermöglicht. Die Information über das Verfassen einer schriftlichen Unterrichtsplanung ist Gegenstand der Seminararbeit im 1. Ausbildungsquartal Unterrichtsnachbesprechung Die schriftliche Unterrichtsplanung, die Unterrichtsdurchführung und die didaktischen und methodischen Begründungen für Planungsentscheidungen der Lehramtsanwärterinnen oder anwärters sind Grundlage der Unterrichtsnachbesprechung. Die Auszubildenden erhalten im Gespräch die Gelegenheit, ausgewählte Aspekte der Planung und Durchführung ihres Unterrichts zu analysieren und zu bewerten sowie notwendige Konsequenzen für die weitere Unterrichtsarbeit zu ziehen. Die Nachbesprechung erfolgt in der Regel am Tag des Unterrichtsbesuchs. Es wäre gut, wenn von schulischer Seite Mentor/innen und/oder die sonderpädagogische Lehrkraft (im GL) an der Nachbesprechung teilnehmen können. Das Gespräch sollte einen Zeitrahmen von 60 Minuten nicht überschreiten. Im wurde folgende Gesprächsstruktur für Unterrichtsnachbesprechungen vereinbart: 20

21 1 Zeit und Organisationsabsprachen 2 Blitzlicht: Was mir erst mal wichtig ist... (alle) 3 Gespräch 3.1 Reflexion Analyse und Bewertung der gewählten Aspekte mit Bezug auf die Zielerreichung und ggf. zentraler Planungs- und Durchführungsentscheidungen. (LAA) 3.2 Dialog zu Schwerpunkten der Reflexion (alle) 4.1 Schwerpunkte sammeln 4 Beratung (alle) 4.3 Blick auf 4.2 Gespräch zu den Schwerpunkten Ressourcen 4.4 Perspektiven der Weiterarbeit 5 Metakommunikation 21

22 6.3. Unterrichtsbesuche im Kernseminar Für die Beratung wird von der Lehramtsanwärterin bzw. dem Lehramtsanwärter ein Schwerpunkt bestimmt, der aktuellen Fragestellungen zum gezeigten Unterricht in der Lerngruppe entspricht. Die Beratung kann zum Ausbildungsfach oder auch zum Unterricht in anderen Fächern durchgeführt werden. Aufgrund eines bereits vorher bezeichneten Beratungsschwerpunktes weicht die Struktur der Nachbesprechung von der bekannten Vorgehensweise bei den Unterrichtsbesuchen von Fachund Fachseminarleiter/innen evtl. ab. Sie kann flexibel an den Bedarf angepasst werden, so dass auch über den Beratungsschwerpunkt hinausgehende Aspekte einbezogen werden können. Der Zeitrahmen für die Beratung umfasst etwa 60 Minuten. Bei Bedarf ist es möglich, zu Beginn der Nachbesprechung die Präsentation der eigenen Reflexionen zum Unterricht in Form einer Stellungnahme zu trainieren, evtl. als Simulation unter prüfungsähnlichen Bedingungen. Die Beratung im Anschluss umfasst in diesem Fall auch eine Rückmeldung durch die Kernseminarleitung. Wer dieses Angebot in Anspruch nehmen möchte, sollte etwa 15 Minuten Zeit zwischen Unterricht und Beratung zur eigenen Vorbereitung einplanen. Die Beratung durch die Kernseminarleitung wird in der Regel als Vier-Augen-Gespräch durchgeführt. Auf Wunsch der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter können weitere Personen, z.b. Mentor/in oder sonderpädagogische Lehrkraft (im GL), an der Beratung teilnehmen. Ein Doppelbesuch zusammen mit einer anderen Fachleitung ist nicht vorgesehen. Bei Unterrichtsbesuchen vom Kernseminar wird nur eine eingeschränkte Form der Unterrichtsskizze als eine Verschriftlichung der Planung benötigt. Sie sollte im Kern Angaben zum Thema und Zielsetzungen der Unterrichtsstunde, Informationen zu den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und die Verlaufsplanung enthalten. Darüber hinaus sollten zum Beratungsschwerpunkt immer aussagekräftige Informationen vorliegen. Die Skizze dient zur Information und Orientierung der Kernseminarleitung für eine möglichst effektive Beratung. Je nach gewähltem Schwerpunkt sollten deshalb grundlegende Informationen in schriftlicher Form gegeben werden. Aufgrund des geringeren Umfangs der Skizze trifft die Kernseminarleitung zum Unterrichtsbesuch in der Regel etwa eine viertel Stunde vor Beginn des Unterrichts an der Ausbildungsschule ein. Eine Unterrichtsbesuchsinformation (Formular siehe Moodle) sollte rechtzeitig vor dem UB- Termin an die Kernseminarleitung gesendet werden. Neben den üblichen Angaben wird der gewählte Beratungsschwerpunkt genannt und ob die Teilnahme weiterer Personen an der Nachbesprechung gewünscht wird. 7. Personenorientierte Elemente in der Ausbildung 7.1. Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) ( 15 OVP 2011) Zu Beginn der Ausbildung führen alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter unter Beteiligung eines schulischen Vertreters ein Eingangs- und Perspektivgespräch. Es dient dazu, auf der Grundlage bereits erworbener Kompetenzen Perspektiven für die professionelle Entwick- 22

23 lung zu benennen und für den jeweiligen individuellen Bedarf individuelle Unterstützungsformate zu finden. Das Gespräch sollte in den ersten sechs Wochen der Ausbildung stattfinden. Als Grundlage dient eine erste Einsichtnahme in den Unterricht durch die Kernseminarleitung. Das Eingangs- und Perspektivgespräch wird beurteilungsfrei von der zuständigen Kernseminarleitung geführt. Die Dokumentation der Gesprächsinhalte obliegt der/dem Auszubildenden Personenorientierte Beratung mit Coachingelementen (POB-C) ( 10 (4) OVP 2011) Personenorientierte Beratungsgespräche mit Coachingelementen (POB-C) beinhalten ein optimiertes Anknüpfen an den aktuellen Stand der Kompetenzentwicklung, das Akzeptieren und Berücksichtigen, dass die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter selbstständige Lernerinnen und Lerner sind sowie die Förderung der Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit. Personenorientierte Beratung mit Coachingelementen findet im benotungsfreien Raum statt und erfolgt in Form von Vier-Augen-Gesprächen unter Wahrung der Schweigepflicht. Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder werden fortlaufend vom MSW für diese Tätigkeit qualifiziert. Zwei POB-C-Gespräche sind für jede Lehramtsanwärterin bzw. jeden Lehramtsanwärter verpflichtend. Darüber hinaus können weitere Beratungsgespräche durchgeführt werden. Sie werden in der Regel mit der jeweiligen Kernseminarleitung durchgeführt Professionelle Lerngemeinschaften (PLG) ( 10 (3) OVP 2011) In dem Entwurf einer Konzeption für den reformierten Vorbereitungsdienst (2010) heißt es, dass der professionsorientierte Austausch der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Rahmen fester Professioneller Lerngemeinschaften (PLG) von Beginn der Ausbildung an den Kompetenzaufbau in nachhaltiger Weise fördert und zudem die Brücke zu einer reflexiven Grundhaltung im Lehrerberuf schlägt. Professionelle Lerngemeinschaften stellen ein verbindliches Element der Ausbildung in ZfsL und Schule dar. Seminarausbilderinnen und -ausbilder und auch die Ausbildungsschulen unterstützen die Einrichtung und Durchführung von PLGs durch organisatorische und personelle Begleitung, was auch in den schulischen Ausbildungsprogrammen festgehalten wird. Die Arbeitsergebnisse der PLGs werden in den Portfolios der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter festgehalten Portfolio ( 15 OVP 2011) Portfolioarbeit ist in der OVP vorgesehen. Das Portfolio unterstützt die personenorientierte Ausbildung durch eine kontinuierliche Dokumentation des systematischen Aufbaus der individuellen berufsbezogenen Kompetenzen in den einzelnen Praxiselementen der individuellen Leh- 23

24 rerausbildung. Das Portfolio besteht aus einem persönlichen-, einem prozess- und einem Qualifikationsbereich. Das Portfolio wird im Kernseminar implementiert und kann in der Seminarausbildung und in der schulischen Ausbildung genutzt werden. Ein Vorschlag zur Gestaltung und Strukturierung des Portfolios ist der internen Seminarseite (Moodle) zu entnehmen Weitere Gesprächsformate im Rahmen der Ausbildung Ausbildungsstandsgespräche ( 10 (5) OVP 2011) Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter können von den Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern jederzeit Auskunft über ihren Ausbildungsstand erhalten. Im Einzelfall können Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder um Ausbildungsstandsgespräche bitten. Ausbildungsstandsgespräche können einzeln oder mit beiden Seminarausbildern gemeinsam geführt werden. Sie finden im Rahmen des Seminars in der Regel nach dem 3. Unterrichtsbesuch statt. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die nach dem 50/50 Modell ausgebildet werden, sollten frühzeitig um ein Ausbildungsstandsgespräch bitten, damit genügend Zeit verbleibt, sich im System weiterzuentwickeln. Perspektivgespräche Perspektivgespräche können jederzeit auf Wunsch von allen an der Ausbildung beteiligten Personen bedarfsorientiert angefragt werden. Sie dienen dazu, Entwicklungsbedarfe zu klären und Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben aufzuzeigen, wenn Faktoren (z.b. Erkrankung; nicht ausreichende Leistungen) vorliegen, die einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gefährden. In diesem Fall werden durch die Seminarleitung die betroffene Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter, alle beteiligten Seminarausbilder/innen (F, FR und KS) sowie ein/e Vertreter/in der Ausbildungsschule eingeladen. Perspektivgespräche können ggf., vor allem, wenn die Prüfungsvorleistungen nicht in ausreichendem Maße erbracht wurden, zu weiteren Gesprächen führen. 24

25 Planungsgespräche Zielgruppe sind Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die aus verschiedenen Gründen ihre Ausbildung verlängern müssen. Alle beteiligten Ausbilder/innen und Kernseminarleitungen sowie Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen werden von der Seminarleitung bei Bekanntwerden der Verlängerungsnotwendigkeit transparent informiert und ein Planungsgespräch anberaumt. An diesem Planungsgespräch nehmen die Kandidatin/der Kandidat, alle beteiligten Seminarausbilder/innen sowie die zuständige Kernseminarleitung teil. Die Teilnahme der Seminarleitung ist keine zwingende Voraussetzung. Einem Planungsgespräch ist in der Regel ein Perspektivgespräch vorausgegangen. In dem Planungsgespräch sollte besprochen werden, wie die Zeit der Verlängerung sinnvoll genutzt werden kann, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Dazu gehört - die Vereinbarung von Unterrichtsbesuchen, je einer im Fach, in der Fachrichtung und im Kernseminar, - die Absprache über die Teilnahme an ausgewählten Seminarsitzungen und/oder - die Absprache darüberhinausgehender individueller Termine zur Besprechung von ausbildungsbezogenen Inhalten, die sich am Kerncurriculum orientieren. 8. Informationen zur Ausbildung im Gemeinsamen Lernen 8.1. Verschiedene Modelle der Ausbildung in der sonderpädagogischen Förderung Aufgrund der sich ständig verändernden Bedingungen im schulischen Umfeld (Förderschulen werden geschlossen, Ausbildung im Gemeinsamen Lernen ist notwendig und gewünscht), haben sich im in Münster verschiedene Ausbildungsmodelle bewährt. Zurzeit werden diese Modelle bedarfsgerecht und dem Einzelfall angepasst ausgewählt. 25

26 Im 1. Ausbildungsquartal: Ankommen an einer Förderschule Im 1. und 2. Ausbildungsquartal: Vorbereitung durch das Seminar auf Themen des Gemeinsamen Lernens Im 3. und 4. Ausbildungsquartal: 4 Wochen-Std. Erprobung im Gemeinsamen Lernen, 24 (Ausbildungsbeauftragte stellen Kontakt her; ZfsL wird informiert Im 5. Ausbildungsquartal: Ausbildung an der Förderschule Im 6. Ausbildungsquartal: Ausbildung an der Förderschule und 1 Woche (14 Wochen-Std.) Hospitation an einer weiteren Schulform, 12 Im 1. Ausbildungsquartal: Ankommen an der allgemeinen Schule Im 1. und 2. Ausbildungsquartal: Vorbereitung durch das Seminar auf Themen des Gemeinsamen Lernens Im 3. und 4. Ausbildungsquartal: 4 Wochen-Std. Erprobung an einer Förderschule, 24(Ausbildungsbeauftragte stellen Kontakt her; ZfsL wird informiert Im 5. Ausbildungsquartal: Ausbildung an der allgemeinen Schule Im 6. Ausbildungsquartal: Ausbildung an der allgemeinen Schule und 1 Woche (14 Wochen-Std.) Hospitation an einer weiteren Schulform, 12 26

27 (50:50) Im 1. Ausbildungsquartal: Ankommen an der Förderschule Im 1. und 2. Ausbildungsquartal: Vorbereitung durch das Seminar auf Themen des Gemeinsamen Lernens Im 3. Ausbildungsquartal: 4 Wochen-Std. Erprobung an der zukünftigen Ausbildungsschule, 24(ZfsL ist für die Vermittlung zuständig) Im 4. und 5. Ausbildungsquartal: Ausbildung an der allgemeinen Schule (auf Wunsch im 4. AQ Verbleib mit 4 Wochenstunden an der Förderschule) Im 6. Ausbildungsquartal: Ausbildung an der allgemeinen Schule und 1 Woche (14 Wochen-Std.) Hospitation an einer weiteren Schulform, Ausbildungsvoraussetzungen im Gemeinsamen Lernen an der allgemeinen Schule Personelle Voraussetzungen an der Schule Die Schule muss mindestens eine sonderpädagogische Lehrkraft fest im System haben, die, wenn möglich, in der Fachrichtung der LAA ausgebildet ist. Das regionale Netzwerk der sonderpädagogischen Förderung, das die Schule nutzt, soll von der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter zur Unterstützung ebenfalls genutzt werden können. Die Schule schafft hier Transparenz. Die sonderpädagogische Lehrkraft ist erste/r Ansprechpartner/in für die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter. Die allgemeine Lehrkraft unterstützt bei Fragen zur Klasse oder bei fachlichen Fragen. Die sonderpädagogische Lehrkraft muss für die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter in regelmäßigen Abständen zur Hospitation und Beratung zur Verfügung stehen. 27

28 Die sonderpädagogische Lehrkraft sollte - wenn möglich- im Team mit der Klassenleitung an Unterrichtsnachbesprechungen teilnehmen. Unterrichtsvoraussetzungen In der Lerngruppe der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters sollten mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, (laut Prüfungsamt ist ein/e Schüler/in verpflichtend) der Fachrichtung der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters entsprechend, unterrichtet werden. Es ist sinnvoll, dass die LAA auch in kleineren Lerngruppen unterrichten. Diese können sowohl inhalts-, wie auch förderorientiert ausgewählt sein. Wenn die ganze Klasse unterrichtet wird, sollte während der Ausbildung im Co-Teaching mit der Lehrkraft der allgemeinen Schule unterrichtet werden. Es wird den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern empfohlen, so früh wie möglich in zwei Klassen oder Lerngruppen zu unterrichten. Mehr als drei Lerngruppen werden für die Ausbildung als nicht sinnvoll erachtet. Beratungszeiten der Teampartner sollten regelmäßig bedarfsgerecht eingeplant werden Aktuelle Kooperationen mit Seminaren aus anderen Lehrämtern Kooperationspartner sind Seminare aus den beiden Zfsl in Münster und Rheine. Kooperationspartner in Münster: Fachleitungen SF/HRGe/GS und Lehramtsanwärter/innen SF/HRGe/GS Kooperationspartner in Rheine: Fachleitungen GS (Rheine) und SF (Münster) und Lehramtsanwärter/innen GS/SF Mögliche Kooperationen (zurzeit in der Erprobung): - gemeinsame Kernseminarsitzungen zu ausgewählten Themen, - gemeinsame Unterrichtsbesuche durch Kernseminarleitungen aus den kooperierenden Seminaren (bewertungsfrei), - Lehramtsanwärter/innen aus den kooperierenden Seminaren begegnen sich in der Schule, - wenn machbar: Unterricht im Co-Teaching. 28

29 9. Beurteilungsbeiträge/Langzeitbeurteilung und Staatsprüfung Langzeitbeurteilungen der Schulen werden durch die Schulleiterinnen oder Schulleiter auf der Grundlage von eigenen Beobachtungen und der Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer erstellt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll vor abschließender Erstellung der Langzeitbeurteilung der oder dem Ausbildungsbeauftragten Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis geben. Langzeitbeurteilungen beruhen auf der fortlaufenden Begleitung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in allen schulischen Handlungsfeldern. ( 16 (3) OVP 2011) Insgesamt sind von jeder Langzeitbeurteilung und von den Beurteilungsbeiträgen der Ausbildungslehrkräfte jeweils drei Exemplare zu erstellen. Je ein Exemplar erhalten die Lehramtsanwärterin bzw. der Lehramtsanwärter, die restlichen zwei Exemplare werden in der Verwaltung des ZfsL abgegeben. Der Abgabetermin der Langzeitbeurteilungen im ZfsL Münster ist stets spätestens 5 Wochen vor dem individuellen Prüfungstermin. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die im Modell 50:50 ausgebildet werden, erhalten zur Ausbildungsmitte von der abgebenden Schule einen Beurteilungsbeitrag (ggf. auch mehrere) sowie eine Langzeitbeurteilung, die sich auf die im 1. Ausbildungsabschnitt erbrachten Leistungen beziehen. 29

30 Der folgende Ablaufplan des Prüfungsamtes Dortmund gibt eine Übersicht zum Verfahren der Erstellung von Langzeitbeurteilungen an Schulen: Alle weiteren Informationen zur Staatsprüfung sind in der jeweils aktuellen Version den Unterlagen des Prüfungsamts für zweite Staatsprüfungen in Dortmund unter zu entnehmen. 30

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