Handreichung: Grundsätze der Beratung
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- Christel Krüger
- vor 6 Jahren
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1 Handreichung: Grundsätze der Beratung Grundlegende Haltungen für jede Beratung sind: Wertschätzung Empathie Authentizität Dabei ist zu beachten, dass Beratung die sachlich notwendige Auseinandersetzung und die erforderliche professionelle Distanz beinhaltet. Grundsätze für jede Beratung sind: Transparenz: Jeder Beratung liegt eine Struktur zugrunde, die die Fachseminarleitung vorschlägt. In Beratungsgesprächen werden Qualitätskriterien im Hinblick auf fachdidaktische und pädagogische Aspekte gelungenen Unterrichts deutlich benannt. Kontinuität: Ausbildende unterstützen die Auszubildenden dabei, ihr Bewusstsein für didaktische und pädagogische Ansätze weiterzuentwickeln. Besprechungspunkte sind nicht nur stundenbezogen zu erörtern, sondern in den Ausbildungsprozess einzuordnen. Selbstreflexion der Auszubildenden Stellungnahmen der Ausbildenden: Vorrangig ist, dass Ausbildende die Auszubildenden durch Impulse und geeignete Gesprächstechniken zu eigener Reflexion, Analyse und alternativem Denken anregen. Bei Grenzen der Selbstwahrnehmung und Selbstreflexion benennen die Ausbildenden die Probleme klar und präzise. STAND
2 Elemente einer Beratung: Beratungen sollten in der Regel folgende Elemente enthalten: Auszubildende und Ausbildende haben vor Beginn der Beratung genügend Zeit zur Vorbereitung. Auszubildende äußern sich in der Regel als erste zur Unterrichtsstunde. Sie erhalten von den Beteiligten ein konkretes Feedback. Die Beratung setzt Schwerpunkte und beschränkt sich auf einige Aspekte. Beratungen enden mit einem Resümee und gemeinsamen Vereinbarungen (z.b. über Entwicklungsziele). Auszubildende und Ausbildende haben die Möglichkeit, das Beratungsgespräch selbst zum Thema zu machen und damit in die Meta-Ebene zu wechseln. Beratung vor dem Unterricht vor dem Unterrichtsbesuch Zentrales Anliegen der Ausbildung ist es, Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen, Unterricht kompetenzorientiert zu planen, durchzuführen und zu analysieren. (Vgl. APVO-Lehr S. 36, Kompetenzbereich 1) Dabei wird der Beratung besondere Bedeutung beigemessen. In der Regel findet diese nach der Unterrichtsdurchführung statt; zu einem Zeitpunkt also, an dem Planungsentscheidungen bereits getroffen und umgesetzt worden sind. Das Unterrichtsgeschehen kann zwar unterschiedlich gewichtet werden, ist aber insgesamt als Prozess abgeschlossen. Die Beratung hat demnach einen in sich abgeschlossenen Arbeitsvorgang zum Inhalt und wird auch bei offener Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten immer an das erreichte Unterrichtsergebnis gebunden sein. Die rechtlichen Vorgaben bieten durchaus die Möglichkeit, eine präventive Beratung, also eine Beratung vor dem Unterricht, wahrzunehmen. Dies beinhaltet jedoch keine Beratung vor dem Prüfungsunterricht. Zur Organisation der Beratung vor dem Unterricht Die Termine für die Beratung werden langfristig vereinbart, in der Regel sieben Tage vor der Unterrichtsdurchführung. Nach der Beratung muss für die von der oder dem Auszubildenden endgültig zu treffenden Pla-nungsentscheidungen genügend Zeit verbleiben. Das Beratungsgespräch findet in der Regel in der Schule oder im Studienseminar statt und sollte eine Stunde nicht überschreiten. STAND
3 Die oder der Auszubildende bereitet sich auf die Beratung vor, indem sie oder er die bisherigen Planungsarbeiten schriftlich festhält. Die Auszubildenden thematisieren ihre didaktischen oder methodischen Problemstellen/Fragen/Überlegungen zum Unterricht. Das Beratungsziel liegt darin, der oder dem Auszubildenden mehrere Entscheidungsmöglichkeiten für Problemstellen, Gelenkstellen oder Fragen verfügbar zu machen. Die endgültigen Planungsentscheidungen trifft die oder der Auszubildende selbständig nach dem Beratungsgespräch. Der Inhalt des Gesprächs in der Planungsphase und die für bedeutsam erachteten Beratungs-aspekte können erneut Gegenstand der Reflexion sein. Der Einheit von Planung, Durchführung und Reflexion wird Rechnung getragen. Es wird Transparenz über die bisherige Arbeit unter allen an der Beratung Beteiligten sichergestellt. Diese kann im Protokoll vermerkt werden. Beratung nach dem Unterricht Nach dem Unterricht bereiten sich die Auszubildenden und die Ausbildenden auf das anschließende Beratungsgespräch vor. (Zeitraum Minuten) Das Beratungsgespräch eröffnet die Ausbildende oder der Ausbildende, indem sie oder er einen Überblick über den Verlauf des Gesprächs gibt. Dieses sollte nach Möglichkeit eine Zeitstunde nicht überschreiten. Die Beratungsschwerpunkte für das folgende Gespräch werden gemeinsam festgelegt. Zu Beginn der Beratung erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit, zusammenhängend zur Unterrichtsstunde Stellung zu nehmen. Sie oder er schließt die Reflexion mit der Angabe ihrer bzw. seiner Beratungswünsche. Die Ausbildenden benennen ihrerseits Beratungsaspekte. In gleicher Weise können sich die weiteren Gesprächsteilnehmerinnen und Teilnehmer (Schulleitung, Fachlehrkraft) äußern. Die Beratungskompetenz aller Anwesenden soll genutzt werden (z.b. auf der Grundlage des Beratungsmodells nach Alfred Goll). Sind sowohl Pädagogik- als auch Fachseminarleitung an dem gemeinsamen Besuch und der Beratung beteiligt, wird der Unterricht unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des pädagogischen Seminars mit den LiVd besprochen. Qualität und Mängel des Unterrichts sind eingehend unter Berücksichtigung des Kompetenzzuwachses zu erörtern. Eine Benotung findet nicht statt. (Dbst. zu 5.4 APVO Lehr von 08/13). STAND
4 Über die Besprechung wird von einer oder einem der Ausbildenden eine Niederschrift angefertigt. Sie ist von dieser oder diesem und der Leiterin oder dem Leiter des pädagogischen Seminars sowie der LiVd zu unterschreiben. Sie bleibt mit dem Unterrichtsentwurf bei den Ausbildungsakten des Seminars. Ein Exemplar der Niederschrift ist der oder dem Auszubildenden innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung zu stellen. Das Reflexionsgespräch im Rahmen einer Seminarveranstaltung Der Ablauf eines Reflexionsgesprächs im Rahmen einer Seminarveranstaltung sollte allen Seminarteilnehmern und Seminarteilnehmerinnen vorab bekannt sein. Es sollte ebenso geklärt sein, wer die Gesprächsleitung in dem Beratungsgespräch übernimmt (Ausbildende oder Auszubildende). Beobachtungsaufgaben Vor Beginn des Unterrichts kann der/die Unterrichtende mit den Hospitierenden Beobachtungsschwerpunkte absprechen. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kann eine weitere Lehrkraft im Vorbereitungsdienst benennen, die ihr unmittelbar nach der Unterrichtsdurchführung als Gesprächspartnerin zur Verfügung steht. Abstand nehmen Wie üblich nehmen sich die Unterrichtenden nach der Unterrichtsdurchführung Ruhe und Zeit, um sich emotional zu entlasten und sich auf die anschließende Phase der Reflexion vorzubereiten. Stellungnahme der Unterrichtenden In gewohnter Weise nimmt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst Stellung zu ihrer Unterrichtsstunde. Sie wird nicht unterbrochen. Rückmeldung der Hospitantinnen bzw. Hospitanten Nach der Reflexion der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst äußern alle Anwesenden ggf. auf Basis der Beobachtungsaufgaben in getrennten Gesprächsrunden gelungene Aspekte und Hinweise zur Optimierung des Unterrichts. Dies geschieht in wertschätzender und konstruktiver Form. Aus beiden Gesprächsrunden werden Fragestellungen für die Weiterarbeit formuliert und diskutiert. STAND
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