AUSSCHREIBUNG. Veranstalter: Hyundai Motor Deutschland GmbH. Ausrichter: GmbH
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- Florian Voss
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1 AUSSCHREIBUNG Veranstalter: Hyundai Motor Deutschland GmbH Ausrichter: GmbH 1
2 presented by: AUSSCHREIBUNG Hyundai-Beachclub-Open 2006 Wer kann mitmachen? Preise: Veranstaltungsorte und - daten: Zeitplan: Die Teilnahme ist freiwillig. Jeder, der volljährig ist oder dessen Teamkapitän mind. das 18 Lebensjahr erreicht hat, kann als Mitglied eines Teams teilnehmen. Für jeden Teilnehmer der ersten drei Teams wird natürlich ein Pokal gestellt. Außerdem gibt es für diese Teams Sachpreise. Weitere Sachpreise werden in Extraprämierungen (bestes Outfit, lauteste Fans, o.ä.) ausgelobt München (Beacharena, Föhringer Ring) Hamburg (Freibad Kiwittsmoor) Köln (Playa de Cologne) Bis 10:30 Uhr Anreise Uhr Begrüßung und gemeinsames Aufwärmen 11:00 Uhr Spielbeginn ca. 18:00 Uhr Finale ca. 19:30 Uhr Siegerehrung anschließend: Players-Party Kaution/Startgebühr: Gesamt EUR 20,00 (wird am Turniertag komplett in Wertmarken an jedes Team ausgezahlt) Bankverbindung: rich-portal GmbH, Kreissparkasse Ebersberg BLZ: Kontonummer: Meldeschluss: Max. Teilnehmerzahl: Austragungsmodus: Jeweils drei Tage vor Turnierbeginn 24 Teams pro Event Gruppenspiele (3er Gruppen) mit anschließenden Platzierungsspielen (Zeitspiele). Das Finale wird auf zwei Gewinnsätze á 15 Punkte gespielt. Alle Informationen zum Hyundai-Beachclub-Open 2006 unter: 2
3 presented by: Spielregeln Gespielt wird Vier gegen Vier, wobei es wünschenswert wäre, wenn bei jedem Team mindestens eine Frau auf dem Spielfeld stehen würde. Jede Mannschaft darf zusätzlich zu den vier Spielern bis zu zwei Ersatzspieler benennen, die in keinem anderen Team gleichzeitig spielen dürfen. Jedes Team kann beliebig oft Auswechslungen durchführen. Die Netzhöhe beträgt 2,34m. Die Feldgröße beträgt 8x16m, geteilt durch ein Netz in zwei Hälften á 8x8m. Offizieller Spielball ist der Mikasa Beach Champ VLS200 Micro. Schiedsrichter werden durch die Turnierorganisation gestellt. Ein Ballwechsel beginnt durch einen Aufschlag (der Ball wird von einer Hand in Richtung des Gegners geschlagen) hinter der Grundlinie. Jedes Team hat das Recht auf maximal drei Schläge bevor der Ball zurückfliegen muss. Blockberührungen zählen dabei nicht mit. Kein Spieler darf den Ball direkt zweimal hintereinander berühren (Ausnahme: Nach einer Blockberührung darf der Ball erneut von demselben Spieler berührt werden). Zugunsten langer Ballwechsel werden nur grobe technische Fehler abgepfiffen. Lediglich der Angriff muss technisch einwandfrei (kurzer Kontakt) ausgeführt werden. Der Ball darf mit jedem Körperteil gespielt werden. Der Ball darf berührt und geschlagen, jedoch nicht gefangen werden. Nach einem erfolgreichen Side-Out (Aufschlaggewinn) muss ein neuer Spieler nach einer vor dem Satz festgelegten Reihenfolge aufschlagen. Eine unbegrenzte Anzahl von Spielerauswechslungen ist erlaubt, sofern der Ball aus dem Spiel ist. Ein Spiel besteht aus einem Satz, der in einer vorher festgelegten Zeit gespielt wird. Sieger ist, wer am Ende mindestens einen Punkt mehr als der Gegner hat. Im Falle von Punktgleichheit wird der letzte Punkt auch nach Ablauf der Spielzeit ausgespielt. Im Finale werden zwei Gewinnsätze im Rally-Point-System (jeder Ballwechsel führt zum Punktgewinn) bis 15 Punkte gespielt. Der Satz muss mit mind. 2 Punkten 3
4 Vorsprung gewonnen werden, eine obere Begrenzung gibt es nicht. Bei Zeitspielen wird kein Seitenwechsel durchgeführt, beim Spiel nach Punkten nach dem ersten Satz. Eine Netzberührung durch einen Spieler wird nicht bestraft, wenn sie das Spiel nicht beeinflusst hat. Ein Stören des Gegners (Berühren, Halten, Stoßen etc.) ist nicht erlaubt. Jeder Fehler wird mit Spielzugverlust bestraft (der Gegner bekommt einen Punkt und das Recht aufzuschlagen). Ansonsten gelten die offiziellen Beach-Volleyballregeln des Deutschen Volleyball Verbands, sofern diese nicht durch die hier aufgeführten Regelungen außer Kraft gesetzt werden. 4
5 presented by: AGBs Hyundai-Beachclub-Open Haftungsausschluss Die Teilnahme an einem Hyundai-Beachclub-Open 2006 ist grundsätzlich freiwillig und geschieht auf eigene Gefahr. Durch die Buchung zur Teilnahme erklärt der Teilnehmer den Verzicht auf jedwede Ansprüche gegen den Veranstalter. 1.1 Sicherheitsmaßnahmen Alle Anweisungen des Personals des Veranstalters oder Ausrichters sind grundsätzlich zu befolgen. 1.2 Spielberechtigung Spielberechtigt sind alle Teilnehmer, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben oder deren Mannschaftskapitän volljährig ist. Für die minderjährigen Teammitglieder übernimmt der Mannschaftskapitän die Aufsichtspflicht. 1.3 Verhalten Jeder Spieler hat sich während des Turniers entsprechend dem sportlichen FairPlay auf dem Turniergelände und der unmittelbaren Umgebung zu verhalten. Insbesondere darf kein anderes Team/kein anderer Spieler gefährdet oder der ordnungsgemäße Verlauf des Turniers gestört werden. Bei Zuwiderhandlungen, ist der Veranstalter/der Ausrichter berechtigt, den Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung des Teams auszusprechen. 1.4 Meldegebühr Die Team-Meldegebühr beträgt EUR 20,00 Die Meldegebühr wird bei Turnierbeginn in Form von Wertmarken an das Team zurückgezahlt. 5
6 1.5 Anmeldung Die Spieler müssen sich im Team für alle Turniere online auf anmelden. Dabei muss ein Teamname und der Name des Mannschaftskapitäns angegeben werden. Zur Anmeldung ist weiter die Anmeldegebühr vor Meldeschluss auf das genannte Konto unter Angabe des Veranstaltungsortes und des Namens des Mannschaftskapitäns zu überweisen. Sofern das Teilnehmerfeld noch nicht gefüllt ist und die organisatorischen Bedingungen dies zulassen, können Teams sich auch noch am Veranstaltungstag mit Barzahlung der Anmeldegebühr anmelden. Die Reihenfolge der Zahlungseingänge entscheidet über einen Startplatz der Teams. 1.6 Meldeschluss Meldeschluss für die einzelnen Veranstaltungen ist jeweils drei Tage vor Turnierbeginn. 1.7 Meldebestätigung Die Anmeldung bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch den Ausrichter. Diese erfolgt an die hierfür benannte -Adresse. Der Versand der Meldebestätigungen erfolgt direkt nach Zahlungseingang auf das Konto des Ausrichters. Soweit für einzelne Teilnehmer eines Teams eine weitere E- mail-adresse angegeben wird, erfolgt eine Anmeldebenachrichtigung auch an diese Adresse. 1.8 Abmeldung, Ersatzteilnehmer, Absage der Veranstaltung Meldet sich das Team spätestens eine Woche vor dem Tag des Turnierbeginns ab, wozu eine Abmeldung an die -Adresse des Ausrichters erforderlich ist, so wird die überwiesene Anmeldegebühr auf das Ausgangskonto zurückerstattet. Dabei behält sich der Ausrichter das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro einzubehalten. Meldet sich das Team später ab oder tritt es nicht an, so wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet. Für jeden Teilnehmer eines jeden angemeldeten Teams kann bis zum Spielbeginn unentgeltlich ein beliebiger Ersatzteilnehmer benannt werden. Sagt der Veranstalter die Veranstaltung aus Gründen ab, die er nicht zu vertreten hat, so ist er dennoch verpflichtet, die Anmeldegebühr zurückzuerstatten. 6
7 1.9 Teilnehmerfeld Die Teilnehmerzahl ist auf 24 Teams pro Veranstaltung beschränkt. Anmeldungen, die nach dem Erreichen dieses Limits eingehen, können leider nicht mehr angenommen werden Persönlichkeitsrecht Jeder Teilnehmer/in erklärt sich mit seiner Anmeldung einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dem Hyundai-Beachclub-Open 2006 gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk und Fernsehen, Werbung, Büchern und sonstigen Medien ohne jeden Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen. 2. Haftungshinweis Für Sachen, die am Veranstaltungsort in Garderoben usw. eingebracht werden, übernimmt der Veranstalter keine Pflicht zur Verwahrung und für Verluste oder Beschädigung solcher Sachen folglich keine Haftung. 3. Schlussbestimmung Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (mindestens ). Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder nur teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten wirtschaftlichen Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken; in diesem Fall sind die Vertragsteile zur Einführung die jeweilige Lücke schließender Bestimmungen in den Vertrag verpflichtet. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich. 7
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