Verbraucherrechte - Neuregelung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verbraucherrechte - Neuregelung"

Transkript

1 Verbraucherrechte - Neuregelung Kirill Kedrinski - Fotolia.com Die 312b ff. BGB sollen den Verbraucher vor den besonderen Risiken des Fernabsatzvertrages und von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen Verträgen schützen. Beim Fernabsatzkauf kann der Käufer die Ware vor dem Abschluss des Kaufvertrages nicht persönlich in Augenschein nehmen und körperlich prüfen. Bei Verträgen die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, soll der Verbraucher davor geschützt werden, von geschulten Verkäufern überrumpelt zu werden. Für solche Rechtsgeschäfte sehen die 312 ff. n. F. BGB besondere Informationspflichten des Unternehmers sowie ein Widerrufsrecht des Verbrauchers vor. Die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie Ursprung des Fernabsatzrechts war die Fernabsatzrichtlinie aus dem Jahr 1997, das Haustürwiderrufsrecht geht auf die EU-Haustürwiderrufs-Richtlinie aus dem Jahr 1985 zurück. Die Europäische Union hat am 25. Oktober 2011 eine EU-Verbraucherrechte-Richtlinie erlassen, die das Ziel verfolgt, Verbraucherverträge europaweit einheitlich zu regeln. Die Vorgaben dieser Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber nun in nationales Recht umgesetzt, das zum 13. Juni 2014 in Kraft tritt. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Dabei existieren Haustürgeschäfte, wie sie bisher bestanden, nicht mehr. Vielmehr werden solche Geschäfte nunmehr als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge definiert, 312a BGB n.f. Nach 312 BGB n.f. gelten die Informationspflichten sowie das Widerrufsrecht für Verbraucherverträge im Sinne des 310 III BGB. Demnach sind Verbraucherverträge, solche Verträge, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden. Allgemeine Grundsätze für alle Verbraucherverträge Dieses Dokument wurde automatisch generiert aus den Onlineinhalten der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein,

2 312c BGB n.f. nominiert nunmehr folgende Grundsätze: Ruft der Unternehmer den Verbraucher zum Zwecke des Vertragsschlusses an, ist er verpflichtet, diesem zu Beginn des Gesprächs seine Identität sowie den geschäftlichen Zweck des Anrufs offen zu legen. Dieses gilt ebenso für den Anruf eines Vertreters, der nicht nur seine Identität, sondern auch die seines Auftraggebers offenlegen muss. Dem Kunden sind zumutbare und unentgeltliche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Preisaufschläge für bestimmte Zahlungsmittel sind unzulässig, soweit der Aufschlag über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmer für die Nutzung des Zahlungsmittels tatsächlich entstehen. Eine Vereinbarung durch die dem Verbraucher Entgelte für telefonische Fragen und Erklärungen in Rechnung gestellt werden, die über das Entgelt für die bloße Telekommunikationsnutzung hinausgehen, ist unwirksam. Durch solche Entgelte darf der Verbraucher nicht von der Inanspruchnahme der Kundendiensthotline abgeschreckt werden. Es soll sichergestellt werden, dass der Unternehmer durch diese Dienstleitung keine Gewinne erzielt. Auch gegenüber dem Anbieter des Telekommunikationsdienstes ist er im Falle einer solchen Inrechnungstellung nicht zur Zahlung verpflichtet. Schutz des Verbraucher vor unerwarteten Kosten: Entgeltliche Nebenleistungen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Unzulässig ist die Vereinbarung, über eine Voreinstellung herbeizuführen (sog. opt-out -Modell). Allgemeine Informationspflichten beim Verbrauchervertrag, insb. stationärer Handel Zudem gewährleistet der Gesetzgeber durch das neue Verbraucherrecht eine umfassende Informationspflicht. Neu ist vor allem, dass auch Inhaber von Ladengeschäften bestimmte Informationspflichten einhalten müssen. Grundsätzlich hat der Unternehmer den Verbraucher vor dessen Vertragserklärung nach 312a II BGB zu informieren über: wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung in angemessenem Umfang, seine Identität (Handelsname, Geschäftsanschrift, Telefonnummer, gegebenenfalls Faxnummer und adresse), den Gesamtpreis der Ware/Dienstleistung einschließlich Steuern und Abgaben sowie zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten im Falle eines unbefristeten Vertrags oder eines Abonnement-Vertrags den Gesamtpreis, Laufzeit, Bedingung der Kündigung Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, sowie den Liefertermin, sowie das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden Gewährleistungsrechte, Bestehen und Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien Bestehen eines Widerrufsrechts und dessen Voraussetzungen die Funktionsweise digitaler Inhalte sowie 2 Dieses Dokument wurde automatisch generiert aus den Onlineinhalten der Industrie- und Handelskammer Mittlerer

3 dem Verkäufer bekannte Begrenzungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, macht sich der Unternehmer unter Umständen schadenersatzpflichtig. Diese Informationspflichten gelten nicht für Verträge, die Geschäfte des täglichen Lebens zum Gegenstand haben und bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden. Zu solchen Geschäften zählen der Erwerb von Gegenständen des täglichen Bedarfs, wie z.b. geringe Mengen von zum alsbaldigen Verbrauch bestimmten Nahrungs- und Genussmitteln, Tageszeitungen, Zeitschriften, Drogerieartikel, Kleidung, Pflanzen, kleinere Elektrogeräte, einfache medizinische Produkte und einfache Dienstleistungen. Schließlich kann der Unternehmer von dem Verbraucher Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstige Kosten nur verlangen, soweit er den Verbraucher ordnungsgemäß über diese Kosten informiert hat ( 312 c ff. BGB n.f.). Besondere Informationspflichten für Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Über die obig genannten, allgemeinen Informationspflichten hinaus, treffen den Unternehmer bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen weitergehende Pflichten. Nach 312d BGB n.f. i.v.m. Art.246a EGBGB n.f. muss der Unternehmer zusätzlich folgende Informationen zur Verfügung stellen: die dem Verbraucher auferlegten Kosten für Fernkommunikationsmittels, sofern diese über die Kosten für die bloße Nutzung des Fernkommunikationsmittels hinausgehen Verhaltenskodizes, Mindestvertragslaufzeit mögliche Kautionsverpflichtungen, außergerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten und deren Zugangsvoraussetzungen das Bestehen eines Widerrufsrechts und gegebenenfalls für die Rücksendung anfallende Kosten Die Anforderungen an die Informationspflichten sind aber bei Verträgen über Reparatur- und Instandhaltungen bis 200 Euro reduziert. Formanforderungen und Rechtsfolgen Die Informationen müssen klar und verständlich in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger unter Benennung des Unternehmers, der Vertragspartei wird, zur Verfügung gestellt werden. Der Verweis auf die Homepage ist unzureichend. Zudem muss der Unternehmer dem Verbraucher im Falle eines geschlossenen Vertrages außerhalb von Geschäftsräumen eine Abschrift des unterschrieben Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrages, die dessen Inhalt wiedergibt, zur Verfügung stellen. Entsprechend ist der Unternehmer im Falle des Fernabsatzvertrages verpflichtet, eine solche Abschrift innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zu überlassen ( 312f Abs. 1, 2 BGB n.f.). Dies Dieses Dokument wurde automatisch generiert aus den Onlineinhalten der Industrie- und Handelskammer Mittlerer 3

4 kann jedes Medium sein, das es dem Verbraucher ermöglicht, die auf ihm gespeicherten Informationen so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm über einen angemessenen Zeitraum zugänglich sind und unverändert wiedergegeben werden können. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, werden die zu gewährenden Informationen Bestandteil des Vertrages, mit der Folge, dass sich der Unternehmer im Falle der Nichterfüllung schadensersatzpflichtig macht. Hat der Verbraucher über Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstige Kosten unzureichend aufgeklärt, kann er diese von dem Verbraucher nicht ersetzt verlangen. Besondere Informationspflichten für Finanzdienstleistungen Besondere Informationspflichten gelten wegen der hier noch weitergehenden Risiken für Finanzdienstleistungen. Inhaltlich gelten insoweit die bisherigen Regelungen für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge fort. Damit gewährt der deutsche Gesetzgeber weitergehenden Verbraucherschutz als die Richtlinie vorschreibt. Nach 312d II BGB n.f. i.v.m. Art.246b EGBGB muss im Falle eines Verbrauchervertrages über Finanzdienstleistungen der Unternehmer den Verbraucher klar und verständlich informieren über wesentliche Umstände hinsichtlich Person und Unternehmen, insbesondere: seine Identität, das öffentliche Unternehmensregister sowie die zugehörige Registernummer die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens, ggfs. den Vertreter in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens, sowie über wesentliche Modalitäten des Vertrages, insbesondere: wesentliche Merkmale und den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich etwaiger zusätzlicher Kosten und Steuern, Hinweise auf Risiken und mögliche Kursschwankungen solcher Finanzinstrumente, auf die sich die Finanzdienstleistung bezieht, eine mögliche Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, Einzelheiten zur Bezahlung und Erfüllung, spezifische zusätzlichen Kosten, die dem Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels in Rechnung gestellt werden bestehende Widerrufsrechte, Bestehen möglicher Garantiefonds oder Entschädigungsregelungen gegebenenfalls die Mindestlaufzeit des Vertrags, die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen sowie die Möglichkeiten des Rechtsschutzes. Widerrufsrechte für Verbraucher Die überarbeiteten Bestimmungen zum Widerrufsrecht kommen in erster Linie dem Unternehmer zu Gute. Wie nach bisherigem nationalem Recht ist der Verbraucher auch 4 Dieses Dokument wurde automatisch generiert aus den Onlineinhalten der Industrie- und Handelskammer Mittlerer

5 zukünftig grundsätzlich ohne Angabe eines Grundes innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Ware zum Widerruf des Kaufvertrages berechtigt. Ausgeschlossen ist der Widerruf für einzelne bestimmte Vertragstypen, in denen das Bestehen eines Widerrufsrechts ausnahmsweise unangemessen wäre, wie etwa bei der Lieferung individuell für den Kunden angefertigter oder verderblicher Waren, von Zeitungen und Zeitschriften sowie von solchen Artikeln, die versiegelt sind und deren Rückgabe aus Gründen der Hygiene nicht in Betracht kommt ( 312g II BGB n.f.). Den Katalog der ausgenommenen Verträge hat der Gesetzgeber erweitert und so den Bedürfnissen der Praxis Rechnung getragen. Musterwiderrufsbelehrungen sind in der Anlage ab Seite 8 aufgeführt. Begrenzung der Widerrufsfrist Wie nach bisheriger Rechtslage wirkt sich eine unzureichende Belehrung des Unternehmers über das Widerrufsrecht auf die Frist des Verbrauchers zur Erklärung des Widerrufs aus. Dieser kann zukünftig allerdings nicht mehr unbegrenzt widerrufen werden, sondern erlischt gemäß 356 Abs.6 BGB n.f. spätestens nach 12 Monaten nach der 14-Tages-Frist. Ausschließlich für Finanzdienstleistungsverträge gilt das bisherige ewige Widerrufsrecht fort. Ausdrückliche Widerrufserklärung Für den Verbraucher wird das Widerrufsrecht insofern erschwert, als die Rücksendung der Ware nach neuer Rechtslage nicht mehr ausreichend ist; stattdessen muss er den Widerruf zwar nicht begründen, jedenfalls aber ausdrücklich dem Unternehmer gegenüber erklären ( 355 I BGB n.f.). Die Erklärung ist allerdings nicht formgebunden und kann dementsprechend auch mündlich ergehen. Transportkostenregelung Neu sind auch die gesetzlichen Transportkostenregelungen. Nach wie vor trägt der Unternehmer die Kosten für die Zusendung der Ware. Allerdings darf er fortan die Kosten für einen Express- und Nachnahmeversandt dem Verbraucher übertragen. Insbesondere trägt der Verbraucher zukünftig auch die Kosten für die Rücksendung der Ware nach erfolgtem Widerruf, sofern er hinreichend über diese Kostentragung informiert wurde und der Unternehmer sich nicht bereit erklärt hat, die Kosten zu übernehmen. ( 357 BGB n.f.). Damit ist die 40 Euro-Grenze aufgehoben. Zurückbehaltungsrecht Zudem löst der Gesetzgeber die bislang widersprüchliche Rechtslage, der zufolge sich beide Parteien auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen können, wenn der Verbraucher den Vertrag wirksam widerrufen hat. Nach neuer Rechtslage besteht eine einheitliche 14-Tage-Frist auch für das Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers. Er kann die Rückerstattung des Kaufpreises solange verweigern, bis er die zurückgesendete Ware erhalten oder der Verbraucher die Rücksendung nachgewiesen hat ( 357 IV BGB n.f.) Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr Dieses Dokument wurde automatisch generiert aus den Onlineinhalten der Industrie- und Handelskammer Mittlerer 5

6 Neu strukturiert, jedoch inhaltlich weitgehend unverändert sind die nun in den 312h, 312i BGB n.f. geregelten Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. Wie nach alter Rechtslage ist der Unternehmer stets nicht nur gegenüber Verbrauchern verpflichtet, dem Vertragspartner die zur Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern erforderlichen technischen Mittel zur Verfügung zu stellen, den Zugang der Bestellung unverzüglich zu bestätigen, die Möglichkeit zu verschaffen, Vertragsbestimmungen und AGB abzurufen und in wiedergabefähiger Form abzuspeichern sowie etwaige Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel anzugeben. Wie auch im Falle des Fernabsatzvertrages, muss der Unternehmer vor der Bestellung dem Verbraucher folgende Informationen klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen (Art. 246a EGBGB): wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung in angemessenem Umfang, den Gesamtpreis der Ware/Dienstleistung einschließlich Steuern und Abgaben, Fracht-, Liefer- oder Versandkosten im Falle eines unbefristeten Vertrags oder eines Abonnement-Vertrags den Gesamtpreis, Vertragslaufzeit bzw. Kündigungsregelungen für Dauerverträge, die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht Darüber hinaus ergeben sich aus Art. 246c EGBGB weitere Pflichten für den Unternehmer, über die er den Kunden unterrichten muss: die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, Speicherung und Zugang zum Vertragstext, die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen auf welche Art der Kunde von der Korrekturoption Gebrauch machen kann, sowie Verhaltenskodizes und Zugang zu diesen Regelwerken Buton-Lösung Durch die sogenannte Button-Lösung, die seit dem gilt, soll der Unternehmer verpflichtet werden, bestimme Informationen (u.a Gesamtpreis und wesentliche Merkmale der Ware) klar und verständlich über dem Bestell-Button zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kommt nur ein Vertrag zustande, soweit die Schaltfläche gut lesbar und eindeutig formuliert ist, sodass für den Kunden erkennbar ist, dass er durch seine Bestätigung der Bestellung zur Zahlung verpflichtet wird. ( 312i III BGB n.f.) Ansprechpartner Romy Seifert Telefon: Telefax: Bismarckstraße Mönchengladbach 6 Dieses Dokument wurde automatisch generiert aus den Onlineinhalten der Industrie- und Handelskammer Mittlerer

7 Dokument-Infos Webcode: Ausdrucksdatum: Dieses Dokument wurde automatisch generiert aus den Onlineinhalten der Industrie- und Handelskammer Mittlerer 7

MERKBLATT. Neue Verbraucherrechte im Handel

MERKBLATT. Neue Verbraucherrechte im Handel MERKBLATT Neue Verbraucherrechte im Handel Stand: 05/2014 Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie tritt am 13. Juni 2014 ohne Übergangsfrist in Kraft. Ziel des neuen Gesetzes ist es,

Mehr

Übersicht über die Neuregelung der Verbraucherrechte zum 13. Juni 2014

Übersicht über die Neuregelung der Verbraucherrechte zum 13. Juni 2014 Übersicht über die Neuregelung der Verbraucherrechte zum 13. Juni 2014 Geschäftsbereich Recht Deutsches Apothekerhaus Jägerstraße 49/50 10117 Berlin Telefon: 030 / 400 04-0 Telefax: 030 / 400 04-598 E-Mail:

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

EU-Verbraucherrechterichtlinie. Neues Recht für den Online-Handel seit 13. Juni 2014

EU-Verbraucherrechterichtlinie. Neues Recht für den Online-Handel seit 13. Juni 2014 EU-Verbraucherrechterichtlinie Neues Recht für den Online-Handel seit 13. Juni 2014 Verbraucherrechterichtlinie - VRRL Verbraucherrechterichtlinie Verbraucherrechterichtlinie RL 2011/83/EU VRRL vereinigt

Mehr

Änderungen im Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014

Änderungen im Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014 17. April 2014 Änderungen im Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014 von Referendarin Isabelle Möllers Am 20. September 2013 wurde vom Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie und zur Änderung

Mehr

Die aktuellen Regelungen im E- Commerce Informationspflichten und Widerruf

Die aktuellen Regelungen im E- Commerce Informationspflichten und Widerruf Die aktuellen Regelungen im E- Commerce Informationspflichten und Widerruf Im zweiten Teil des Artikels zum neuen Verbraucherrecht geht es um die konkreten Pflichten des Unternehmers: Pflichten beim Online-

Mehr

Neuregelung der Verbraucherrechte

Neuregelung der Verbraucherrechte IHK-Merkblatt Stand: 01.11.2014 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

NEUES VERBRAUCHERRECHT - ÄNDERUNGEN UND AUSWIRKUNGEN

NEUES VERBRAUCHERRECHT - ÄNDERUNGEN UND AUSWIRKUNGEN NEUES VERBRAUCHERRECHT - ÄNDERUNGEN UND AUSWIRKUNGEN IN DER ONLINE-DISTRIBUTION INFOBLATT DES HOTELVERBANDES DEUTSCHLAND (IHA) Vorbemerkung Das neue EU-Verbraucherrecht tritt am 13. Juni 2014 in Kraft

Mehr

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die sich durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ergeben.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die sich durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ergeben. Informationen über die wichtigsten Änderungen für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich elektronischem Handel (Onlinehandel) nach der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) mit Inkrafttreten

Mehr

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Vortrag zum 6. Fachtag Baurecht 1 26. Februar 2014 Alexander Meyer Die Ziele der neuen Richtlinie statt einer Vielzahl von nicht kohärenten Richtlinien für

Mehr

INFORMATIONSPFLICHTEN NACH NEUEM VERBRAUCHERRECHT

INFORMATIONSPFLICHTEN NACH NEUEM VERBRAUCHERRECHT INFORMATIONSPFLICHTEN NACH NEUEM VERBRAUCHERRECHT Dr. Martin Schirmbacher Webinar, 21. März 2014 ein Rechtsberatungsangebot des Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) e.v. INFORMATIONSPFLICHTEN

Mehr

Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014 Änderungen beim Widerrufsrecht und erweiterte Informationspflichten

Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014 Änderungen beim Widerrufsrecht und erweiterte Informationspflichten Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014 Änderungen beim Widerrufsrecht und erweiterte Informationspflichten Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie

Mehr

Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in deutsches Recht zum 13.06.2014. Teil 1

Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in deutsches Recht zum 13.06.2014. Teil 1 Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in deutsches Recht zum 13.06.2014 Teil 1 Die Europäische Union hat im Jahre 2011 mit dem Erlass der sog. EU- Verbraucherrechterichtlinie eine Vielzahl neuer

Mehr

Neues Verbraucherrecht zum 13. Juni 2014

Neues Verbraucherrecht zum 13. Juni 2014 Neues Verbraucherrecht zum 13. Juni 2014 Einführung in die Thematik Bereits am 14. Juni 2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Das Gesetz

Mehr

Das neue Internetrecht Das neue Internetrecht: Worauf sich Onlinehändler einstellen müssen

Das neue Internetrecht Das neue Internetrecht: Worauf sich Onlinehändler einstellen müssen Das neue Internetrecht: Worauf sich Onlinehändler einstellen müssen 04.11.2013 1 EU-Verbraucherrechterichtlinie Zielsetzung: Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften aller Mitgliedsstaaten Betrifft

Mehr

Informationspflichten für Webshops. Dr Christian Handig Abteilung Rechtspolitik

Informationspflichten für Webshops. Dr Christian Handig Abteilung Rechtspolitik Informationspflichten für Webshops Dr Christian Handig Abteilung Rechtspolitik Heute veröffentlicht Fernabsatzvertrag nur B2C keine gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragspartner Vertriebs-

Mehr

Verbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten?

Verbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten? Verbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten? Eine Präsentation von Nadine Postler Praktikantin der Verbraucherzentrale Brandenburg Gliederung 2 Kaufrecht Pflichten aus einem Kaufvertrag

Mehr

CHECKLISTE Neues Verbraucherrecht ab 13.6.2014

CHECKLISTE Neues Verbraucherrecht ab 13.6.2014 CHECKLISTE Neues Verbraucherrecht ab 13.6.2014 I. Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts 1. Müssen wir uns um das Fernabsatzrecht kümmern? Gilt nur für B2C (bei B2B auf ausreichende Abgrenzung achten)

Mehr

Mit den nachfolgenden Informationen gibt das Institut für Europäisches Medienrecht einen Überblick über die medienrechtlich relevanten Änderungen.

Mit den nachfolgenden Informationen gibt das Institut für Europäisches Medienrecht einen Überblick über die medienrechtlich relevanten Änderungen. Mit den nachfolgenden Informationen gibt das Institut für Europäisches Medienrecht einen Überblick über die medienrechtlich relevanten Änderungen. I. Anwendungsbereich Die neuen Regeln sind gemäß 312 Abs.

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Verbraucherrechtsnovelle 2014 Neuerungen für Onlinehändler

Verbraucherrechtsnovelle 2014 Neuerungen für Onlinehändler Verbraucherrechtsnovelle 2014 Neuerungen für Onlinehändler Ab dem 13. Juni 2014 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher. Dies hat Folgen für den gesamten Fernabsatz, da sich insbesondere

Mehr

(vorgesehene Linien handschriftlich ergänzen, Zutreffendes ankreuzen, nicht Zutreffendes streichen)

(vorgesehene Linien handschriftlich ergänzen, Zutreffendes ankreuzen, nicht Zutreffendes streichen) Vorvertragliche Informationen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern - im Sinne des Kapitels I, Titel III, Teil III des GvD Nr. 205/2006 - (vorgesehene

Mehr

Hinweise für Veranstalter von Fernlehrgängen zur Gestaltung eines Fernunterrichtsvertrags sowie des der Werbung dienenden Informationsmaterials

Hinweise für Veranstalter von Fernlehrgängen zur Gestaltung eines Fernunterrichtsvertrags sowie des der Werbung dienenden Informationsmaterials Hinweise für Veranstalter von Fernlehrgängen zur Gestaltung eines Fernunterrichtsvertrags sowie des der Werbung dienenden Informationsmaterials In 3 des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) bzw. in

Mehr

Maklerrecht Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident Hamburg, 05. April 2014

Maklerrecht Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident Hamburg, 05. April 2014 Maklerrecht Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident Hamburg, 05. April 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie Der Makler und das neue Verbraucherrecht Der Maklervertrag

Mehr

MAKLERRECHT DER MAKLER UND DAS NEUE VERBRAUCHERRECHT 2014

MAKLERRECHT DER MAKLER UND DAS NEUE VERBRAUCHERRECHT 2014 MAKLERRECHT DER MAKLER UND DAS NEUE VERBRAUCHERRECHT 2014 AGENDA I. Der Makler und das neue Verbraucherrecht 2014 (13.06.2014) II. Typische Fallkonstellationen III. Das gesetzliche Widerrufsrecht IV. Vorzeitiges

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie

Das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie Das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie Informationspflichten Dass dieses Gesetz, welches in erheblichem Maße die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB )und das Einführungsgesetz

Mehr

Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsrecht für Verbraucher Widerrufsrecht für Verbraucher A. Widerrufsbelehrung bei einem ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossenen Verbrauchervertrag 1. Widerrufsrecht a. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen

Mehr

Filesharing für volljährige Familienangehörige wird nicht gehaftet

Filesharing für volljährige Familienangehörige wird nicht gehaftet Klienten-Information 1/2014 Urheberrecht Filesharing für volljährige Familienangehörige wird nicht gehaftet Wird ein Internetanschluss innerhalb der Familie an ein volljähriges Familienmitglied überlassen,

Mehr

Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik Bundesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe

Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik Bundesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik Bundesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe 21/2014 05.06.2014 Neuregelung beim Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014 Anlässlich der diesjährigen

Mehr

RECHTSINFO RECHTLICHE ANPASSUNGEN WEBSHOPS - UMSETZUNG VERBRAUCHERRECHTE-RICHTLINIE

RECHTSINFO RECHTLICHE ANPASSUNGEN WEBSHOPS - UMSETZUNG VERBRAUCHERRECHTE-RICHTLINIE RECHTSINFO RECHTLICHE ANPASSUNGEN WEBSHOPS - UMSETZUNG VERBRAUCHERRECHTE-RICHTLINIE Im Juni 2014 wurde durch das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz u.a. das Konsumentenschutzgesetz geändert

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce Vortrag von Rechtsanwalt Björn Leineweber im Rahmen der Veranstaltung Orientierung im Paragraphendschungel: Rechtssicher dim Internet unterwegs Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Gesetzliche Neuregelungen für Verbraucherverträge. Vorschriften zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechtlinie sind in Kraft

Gesetzliche Neuregelungen für Verbraucherverträge. Vorschriften zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechtlinie sind in Kraft Gesetzliche Neuregelungen für Verbraucherverträge Vorschriften zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechtlinie sind in Kraft Die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (VRRL) hat zu zahlreichen Änderungen

Mehr

Das neue Fernabsatzrecht 2014 -

Das neue Fernabsatzrecht 2014 - Das neue Fernabsatzrecht 2014 - Eine systematische Einführung Dr. Felix Buchmann Überblick Anwendungsbereich der fernabsatzrechtlichen Vorschriften neu Einheitliche Regelung für die Europäische Union Widerrufsfrist

Mehr

Bedingungen für den Vertragsschluss mit Verbrauchern, die gleichzeitig die gesetzlichen Informationspflichten enthalten:

Bedingungen für den Vertragsschluss mit Verbrauchern, die gleichzeitig die gesetzlichen Informationspflichten enthalten: Allgemeinen Geschäftsbedingungen Allgemeine Bedingungen zum Abschluss der Verträge Bedingungen für den Vertragsschluss mit Verbrauchern, die gleichzeitig die gesetzlichen Informationspflichten enthalten:

Mehr

Verbraucherrechte-Richtlinie 2014

Verbraucherrechte-Richtlinie 2014 Verbraucherrechte-Richtlinie 2014 Neue Stolpersteine am Weg zum grenzenlosen Webshop? Dr. Peter Kubanek RL 2011/83/EU und ihre Umsetzung in Ö Veröffentlichung: Abl 2011/304, 64 v 22.11.2011 Ersetzt Fernabsatz-RL

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für ebay Kleinanzeigen Stand: Mai 2014 1.Allgemeines Für sämtliche Geschäftsbeziehungen der EuroCar Landshut GmbH (nachfolgend Verkäufer genannt) gelten ausschließlich die

Mehr

Verbraucherinformationen zum Abschluss von Fernabsatzverträgen und weitergehende Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr

Verbraucherinformationen zum Abschluss von Fernabsatzverträgen und weitergehende Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr Verbraucherinformationen zum Abschluss von Fernabsatzverträgen und weitergehende Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr Die nachfolgenden Informationen stellen keine Vertragsbedingungen dar.

Mehr

Kurz gefasst: Das ändert sich für den Internethandel durch die Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014

Kurz gefasst: Das ändert sich für den Internethandel durch die Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 Kurz gefasst: Das ändert sich für den Internethandel durch die Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 Am 13.06.2014 ändert sich vieles für den Internethandel. Die Umsetzung des deutschen Gesetzgebers

Mehr

Rundschreiben zur Um-setzung der Verbraucher-rechtsrichtlinie

Rundschreiben zur Um-setzung der Verbraucher-rechtsrichtlinie 29. Juli 2014 Rundschreiben zur Um-setzung der Verbraucher-rechtsrichtlinie Am 14. Juni 2014 sind die neuen Bestimmungen aus der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher (nachfolgend als "die

Mehr

Der rechtssichere Online-Shop Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr. Was erwartet uns am 13.06.2014?

Der rechtssichere Online-Shop Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr. Was erwartet uns am 13.06.2014? Der rechtssichere Online-Shop Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr Was erwartet uns am 13.06.2014? von Andreas Arlt Vorstandsvorsitzender des Händlerbundes Herzlich Willkommen!

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen von MCW Optics für den Online-Shop unter der Domain www.mcwoptics.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen von MCW Optics für den Online-Shop unter der Domain www.mcwoptics.at Allgemeine Geschäftsbedingungen von MCW Optics für den Online-Shop unter der Domain www.mcwoptics.at I. Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehung zwischen MCW Optics (nachfolgend

Mehr

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architektenverträgen mit Verbrauchern AKBW Juli 2014 1 Architekt: Thomas Fabrinsky, Karlsruhe, Foto: Stephan

Mehr

Was sind die Besonderheiten, wenn ich im Internet bestelle?

Was sind die Besonderheiten, wenn ich im Internet bestelle? 5 Verschiedene Formen des Kaufs Was sind die Besonderheiten, wenn ich im Internet bestelle? Wichtig! Bestellung bei einem Internetshop können Sie widerrufen Das gilt auch beim Kauf vom gewerblichen Händler

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Messingschmiede

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Messingschmiede Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Messingschmiede Stand vom 01. März 2012 1 Vertragsprache Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. 2 Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen

Mehr

Neues Verbraucherrecht mit Auswirkungen auf den Fernabsatz/E-Commerce

Neues Verbraucherrecht mit Auswirkungen auf den Fernabsatz/E-Commerce Kostenloses Probeabo inkl. Datenbank-Zugang und App 67. Jahrgang Heft 22/2013 S. 1317 VERBRAUCHERRECHT Neues mit Auswirkungen auf den Fernabsatz/E-Commerce RA Dr. Kay Oelschlägel Das Gesetz zur Umsetzung

Mehr

Widerrufs- und Rückgabebelehrungen

Widerrufs- und Rückgabebelehrungen Widerrufs- und Rückgabebelehrungen Neue Muster Durch das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge sind die BGB-Informationspflichten

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch BGB: 13, 14, 312, 312a, 312f; 355-359 Bürgerliches Gesetzbuch Bekanntmachung der Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr.2, Seite 42 vom 8.01.2002) 13 ) Verbraucher

Mehr

Immobilienscout24 Foren 2014

Immobilienscout24 Foren 2014 Immobilienscout24 Foren 2014 Widerruf von Maklerverträgen - Probleme und Lösungen Die Rechtslage seit dem 13.06.2014 Dr. Oliver Buss LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt

Mehr

INFO-Post 4/2014. Achtung Falle Der Widerruf des Mieters im Verbrauchermietrecht. Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7

INFO-Post 4/2014. Achtung Falle Der Widerruf des Mieters im Verbrauchermietrecht. Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7 INFO-Post Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7 E-Mail: recht@raberundcoll.de Telefax: (0361) 43 05 63 99 www.raberundcoll.de In Kooperation mit: 4/2014 Achtung Falle Der Widerruf

Mehr

Neuerungen im Verbraucherschutzrecht Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie ab 13.06.2014

Neuerungen im Verbraucherschutzrecht Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie ab 13.06.2014 Neuerungen im Verbraucherschutzrecht Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie ab 13.06.2014 Am 14.06.2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen.

Mehr

Die gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular

Die gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular Die gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular mit vielen Beispielen für die neue Widerrufsbelehrung Anlage zur Orientierungshilfe zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RoboSauger.com. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RoboSauger.com. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RoboSauger.com 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen

Mehr

HI1039615 HI5504364. Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. 2 Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem

HI1039615 HI5504364. Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. 2 Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Bürgerliches Gesetzbuch TK Lexikon Arbeitsrecht 355-361 Untertitel 2 [ 52 ] Widerrufsrecht [ 53 ] [Bis 12.06.2014: Widerrufs- und Rückgaberecht] bei Verbraucherverträgen HI1039615 355 [ 54 ] Widerrufsrecht

Mehr

Verbraucherrecht im Wandel

Verbraucherrecht im Wandel Leitung: Professor Dr. Ingo Saenger Westfälische Wilhems-Universität Verbraucherrecht im Wandel Rechtswissenschaftliche Fakultät Erste Erfahrungen mit den Neuregelungen zu den besonderen Vertriebsformen

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 62/2014 17.11.2014 PK Das neue Widerrufsrecht und seine Auswirkungen auf die anwaltliche Beratungspraxis Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem

Mehr

Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anhang zu Artikel 2 Nummer 11 Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anlage 7 (zu Artikel 247 6 Absatz 2 und 12 Absatz 1) Widerrufsrecht Widerrufsinformation Der Darlehensnehmer*

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen von Verträgen, die über die Plattform www.ums-metall.de und www.cortenstahl.com zwischen ums - Unterrainer Metallgestaltung Schlosserei GmbH, Mühlenweg 5, 83416

Mehr

Rechtssichere B2C-Online-Shops. Was Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher zu beachten haben

Rechtssichere B2C-Online-Shops. Was Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher zu beachten haben Rechtssichere B2C-Online-Shops Was Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher zu beachten haben Inhalt Einleitung Impressum Informationspflicht beim Fernabsatzkauf Pflichten in elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

1. ANWENDUNGSBEREICH DER REGELUNGEN ÜBER DEN FERNABSATZ

1. ANWENDUNGSBEREICH DER REGELUNGEN ÜBER DEN FERNABSATZ MERKBLATT Recht und Steuern FERNABSATZVERTRÄGE Zum 13.06.2014 trat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft, welches zu wesentlichen Änderungen im Bereich der Fernabsatzverträge

Mehr

Werbe-& E-Commerce-Recht

Werbe-& E-Commerce-Recht Universität Hamburg Werbe-& E-Commerce-Recht Dr. Stefan Engels Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Partner Bird & Bird LLP Großer Grasbrook 9 20457 Hamburg Tel: +49 (40) 46063-6000 stefan.engels@twobirds.com

Mehr

Der verbraucherrechtliche Widerruf

Der verbraucherrechtliche Widerruf Der verbraucherrechtliche Widerruf A. Allgemeines I. rechtliche Einordnung: unter Anspruch untergegangen als rechtsvernichtende Einwendung ( nachträgliche Vernichtung eines bereits zuvor wirksam zustande

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsbelehrung 1 Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsbelehrung Stand: 25.04.2015 Tripidi führt unter der URL http://www.tripidi.com und den dazugehörigen Unterseiten einen Online- Shop. Für sämtliche

Mehr

Erfolgreiche Websites 2: AGBs, Informationspflichten & Co. Rechtssicherheit für Ihre Website

Erfolgreiche Websites 2: AGBs, Informationspflichten & Co. Rechtssicherheit für Ihre Website Leipzig, 27.03.2012 Erfolgreiche Websites 2: AGBs, Informationspflichten & Co. Rechtssicherheit für Ihre Website RA Alexander Wagner Mitteldeutsches Kompetenzzentrum für den elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen Für alle Lieferungen und Leistungen von Grillgenuss-Ruhr, Philipp Horst, im folgenden Anbieter genannt, die über unseren

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) - Fernabsatz

Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) - Fernabsatz Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) - Fernabsatz AutomexX e.k. Alte Regensburgerstr. 17 84030 Ergolding Stand: 11/2015 I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DRS Fashion Concept GmbH. Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die über die Plattform

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DRS Fashion Concept GmbH. Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die über die Plattform Allgemeine Geschäftsbedingungen der DRS Fashion Concept GmbH Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die über die Plattform www.uebervart-shop.de und www.uebervart.de zwischen DRS Fashion Concept

Mehr

NEUES VERBRAUCHERRECHT IN DEUTSCHLAND WAS IST NEU UND WICHTIG FÜR SCHWEIZER HÄNDLER?

NEUES VERBRAUCHERRECHT IN DEUTSCHLAND WAS IST NEU UND WICHTIG FÜR SCHWEIZER HÄNDLER? WAS IST NEU UND WICHTIG FÜR SCHWEIZER HÄNDLER? Dr. Martin Schirmbacher 15. April 2014 Im Rahmen der Webinarreihe von vsv und Bühlmann Rechtsanwälte Inhaltsübersicht INHALTSÜBERSICHT Hintergrund: EU-Richtlinie

Mehr

Mandanteninformation Umfassende Gesetzesänderung im Bereich des Verbraucherrechts

Mandanteninformation Umfassende Gesetzesänderung im Bereich des Verbraucherrechts JBB JBB Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft Mandanteninformation Umfassende Gesetzesänderung im Bereich des Verbraucherrechts Sehr geehrte Damen und Herren, am 13. Juni 2014 wird das Gesetz

Mehr

(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge zwischen uns, der

(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge zwischen uns, der AGB Allgemeine Verkaufsbedingungen online 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge zwischen uns, der

Mehr

Rechtsanwalt J. Küpperfahrenberg kfb@kanzlei-essen.de www.kanzlei-essen.de

Rechtsanwalt J. Küpperfahrenberg kfb@kanzlei-essen.de www.kanzlei-essen.de Grober Überblick über die gesetzlichen Grundlagen aus dem BGB Bürgerlichen Gesetzbuch bei Fernabsatzverträgen (also über das Internet, wie z.b. Onlineshops; ebay) 312 [1] Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz

Mehr

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.brennweite59.de.

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.brennweite59.de. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem

Mehr

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop A. Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop 1 Anwendungsbereich Diese Verkaufsbedingungen der aerobis fitness GmbH, Dieselstr. 6, 50859 Köln (im Folgenden aerobis fitness GmbH, Verkäufer) gelten für

Mehr

Die Pflichten im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr seit 13.06.2014

Die Pflichten im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr seit 13.06.2014 RESMEDIA E-Commerce-Recht Die Pflichten im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr seit 13.06.2014 Ein Überblick für den Onlinehandel mit Checklisten September 2014 Inhalt Inhalt... 2 Einführung...

Mehr

Änderungen des Widerrufsrechts

Änderungen des Widerrufsrechts Aktualisierung des Ratgebers Ärger mit Handy, Internet oder Telefon, 1. Auflage 2013 Änderungen des Widerrufsrechts Stand: 13. Juni 2014 Seite 72 81 5 5. Vertragsende und Umzug Wann und wie kann ich einen

Mehr

Verbraucherschutz. Mehr Rechte beim Einkaufen

Verbraucherschutz. Mehr Rechte beim Einkaufen Verbraucherschutz Mehr Rechte beim Einkaufen Mehr Rechte beim Kauf Wann ist meine Bestellung im Internet verbindlich? Wie hoch ist der Gesamtpreis? Wie sind die Zahlungs- und Lieferbedingungen? Wie kann

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages 1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Nakatanenga 4x4-Equipment,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich und Anbieter 2 Vertragsschluss 3 Preise 4 Versandkosten 5 Lieferbedingungen 6 Zahlungsbedingungen 7 Eigentumsvorbehalt 8 Widerrufsbelehrung 8a Rücksendekosten

Mehr

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Versandkosten Die Standard-Versandkosten für Pakete bis 25kg und einem Gurtmaß bis max. 3m finden Sie nachfolgend aufgelistet. Preise für größere Versandeinheiten

Mehr

1. Allgemeines. 2. Vertragsschluss bei ebay-angeboten

1. Allgemeines. 2. Vertragsschluss bei ebay-angeboten 1. Allgemeines Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer akku_outlet (nachfolgend Verkäufer genannt) und dem jeweiligen Käufer auf der Verkaufsplattform ebay im Internet.

Mehr

Übersicht VerbraucherschutzR

Übersicht VerbraucherschutzR Zivilrecht SchuldR BT Verbraucherrecht Seite 1 von 11 Übersicht VerbraucherschutzR I. Persönlicher Anwendungsbereich 1. Verbrauchereigenschaft gem. 13 BGB (+) soweit keine Zurechnung zu gewerblicher oder

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IT-Service Christian Schlögl

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IT-Service Christian Schlögl Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem

Mehr

AGB und Widerrufsrecht

AGB und Widerrufsrecht AGB und Widerrufsrecht 1 Allgemeines, Geltungsbereich der AGB 1.1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in

Mehr

WEBSHOPS: DIE WESENTLICHEN BESTIMMUNGEN DER VERBRAUCHERRECHTE- RICHTLINIE UND IHRE UMSETZUNG IN ÖSTERREICH

WEBSHOPS: DIE WESENTLICHEN BESTIMMUNGEN DER VERBRAUCHERRECHTE- RICHTLINIE UND IHRE UMSETZUNG IN ÖSTERREICH WEBSHOPS: DIE WESENTLICHEN BESTIMMUNGEN DER VERBRAUCHERRECHTE- RICHTLINIE UND IHRE UMSETZUNG IN ÖSTERREICH DIE NEUEN BESTIMMUNGEN FÜR E-COMMERCE UND WEBSHOPS Die Richtlinie über Rechte der Verbraucher

Mehr

Onlineshopping und Versandhandel: Regeln für den Widerruf

Onlineshopping und Versandhandel: Regeln für den Widerruf Onlineshopping und Versandhandel: Regeln für den Widerruf Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines

Mehr

Jurakompakt. Schuldrecht AT. von Prof. Dr. Knut Werner Lange. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015

Jurakompakt. Schuldrecht AT. von Prof. Dr. Knut Werner Lange. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015 Jurakompakt Schuldrecht AT von Prof. Dr. Knut Werner Lange 4. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67258 3 Zu Inhalts- und Sachverzeichnis schnell

Mehr

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ AGB Kundeninformationen und Widerrufsbelehrung Bradt Shop-Exquisite UG (haftungsbeschränkt) Feinkost und Künstlerbedarf Telefon: 05754.1421 Mobil: 0170.837 2396 Fax: 05754.92 63 89 E-Mail info@shop-exquisite.de

Mehr

Neues Verbraucherrecht tritt am 13. Juni 2014 in Kraft

Neues Verbraucherrecht tritt am 13. Juni 2014 in Kraft Neues Verbraucherrecht tritt am 13. Juni 2014 in Kraft Der Deutsche Bundestag hat am 13. Juni 2013 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie verabschiedet. Die Änderungen des

Mehr

RÜCKTRITTSRECHT BEI DIENSTLEISTUNGEN IM INTERNET B2C - IM DETAIL

RÜCKTRITTSRECHT BEI DIENSTLEISTUNGEN IM INTERNET B2C - IM DETAIL RÜCKTRITTSRECHT BEI DIENSTLEISTUNGEN IM INTERNET B2C - IM DETAIL Hinweis: Alle Ausführungen beziehen sich auf österreichisches Recht. Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten

Mehr

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.

Mehr

Zustandekommen des Abonnement- Vertrages, Bestellung von Einzelheften

Zustandekommen des Abonnement- Vertrages, Bestellung von Einzelheften Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abonnements und Einzelausgaben Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen über die Webseiten der Social Publish Verlag 2010 GmbH

Mehr

Cigarren-Katalog: Verschiedene Länder. Herausgeber: Zigarrenhaus Peter Weinig GmbH

Cigarren-Katalog: Verschiedene Länder. Herausgeber: Zigarrenhaus Peter Weinig GmbH Cigarren-Katalog: Verschiedene Länder Herausgeber: Zigarrenhaus Peter Weinig GmbH www.cigarrenversand.de Stand: 23.11.2015 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Liefer- & Versandkosten 5 Anschrift und Widerrufsrecht

Mehr

Bundesgesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher (Fern- Finanzdienstleistungs-Gesetz BGBl I 62/2004

Bundesgesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher (Fern- Finanzdienstleistungs-Gesetz BGBl I 62/2004 FernFinG Bundesgesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher (Fern- Finanzdienstleistungs-Gesetz BGBl I 62/2004 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Bearbeitung Franz Schmidbauer

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den ENGEL & VÖLKERS Interiors Online Shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den ENGEL & VÖLKERS Interiors Online Shop Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den ENGEL & VÖLKERS Interiors Online Shop 1 Vertragsgegenstand 1.1 Engel & Völkers AG (im Folgenden E&V genannt) vertreibt über die Internet Plattform www.engelvoelkersinteriors.com

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Geltungsbereich 2 Zustandekommen des Vertrages, Speicherung Vertragstext, Vertragssprache 3 Bestellvorgang 4 Rückzahlung bei Ausübung des Widerrufsrechts 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Kundeninformationen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Kundeninformationen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns, der babywalz GmbH (walzkidzz) abschließen.

Mehr