A-Z für Schlepppiloten
|
|
- Hella Kaufman
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1/12
2 Abstellen AMIE Antikollissionslicht Anwesenheit siehe Parkieren Ist eingeschaltet solange der Motor läuft Wochentags: Pilot stellt am Vorabend seine telefonische Verfügbarkeit sicher und wird für den Einsatztag von einem Segelflieger aufgeboten Auslandflug Ausweichflugplatz AVGAS Beerdigungen Benzin Betankung Betriebsstoff Betriebsstufe Sa / So / Feiertage: Im Prinzip ist Anwesenheit Pflicht kann aber unter Umständen den Wetterverhältnissen und unter Absprache mit den SF-Fluglehrern angepasst werden. siehe Flugplan und Zoll siehe Flugplanung siehetreibstoff siehe Betriebszeiten siehetreibstoff Wenn möglich ist die Betankung vor und nach dem Flugbetrieb oder während den Pausen durchzuführen. Für den Schleppbetrieb soll nach Ende des Flugbetriebs die Betankung 1/2 + 2cm betragen. Wenn MOGAS in den erlaubten Grenzwerten erhältlich ist soll nicht AVGAS getankt werden. Ölfass in der Werkstatt Schlüssel & Ölbuch im C-Büro. Bezug ins Ölbuch eintragen. Bezug ins Flugreisebuch mit Zählerstand eintragen. Die Betriebsstufe der Piste ist am Anschlagbrett vor dem C-Büro angeschlagen und im Internet ersichtlich. An Wochenenden und Feiertagen kann es vorkommen, dass die Stufe im Internet nicht aktuell ist C:\Users\Andreas\suitcase\sgf\AZ_schleppiloten.doc 2/12 AW - Version Mai 2009
3 Betriebszeiten Wochentage Samstage Sonntag / Feiertage Spezielles 1.Mai 08h00-12h00 // 13h30 20h00 08h00-12h30 // 14h00 20h00 10h00 12h30 // 14h00 20h00 siehe Anschlagbrett C-Büro wie entsprechender Tag der Woche Bezahlung Brille Charter Checkflüge Checklisten CRI EC Flugplatz geschlossen Karfreitag Weihnachtstag Bettag (kein Motorflug) Charterflüge sollen direkt an der EC-Station im SGF-Büro gleichentags bezahlt werden. Die Handhabung ist gleich wie beim Geldbezug an einem herkömmlichen EC- Geldautomaten nur dass man kein Bargeld bezieht, sondern einen zu bezahlenden Betrag überweist. Ein Berechnungsblatt gibt es auf dem Computer welches mit den aktuellen Daten ausgedruckt werden kann. Der entsprechende Betrag soll dann direkt mit der EC-Karte bezahlt. Eine EC-Quittung wird an dieses Blatt geheftet und im grossen Ordner welcher sich neben dem PC befindet abgelegt. Sollte jemand die EC-Karte vergessen haben oder eine sofortige Bezahlung aus zum Beispiel technischen Gründen nicht möglich sein, so wird dieses Blatt direkt im kleinen gelben Ordnung bis zu dessen Bezahlung abgelegt. Anstelle dieses Blattes ist auch eine gelbe Startkarte der SGF verwendbar. Die jeweiligen Flugtarife können dem Tarifblatt der SGF entnommen werden. siehe Sonnenschutz siehe Vermietung Siehe Training Sind im Flugzeug mit Plastik laminiert vorhanden und dürfen von dort nicht entfernt werden Class Rate Instructor - Revalidation siehe Bezahlung C:\Users\Andreas\suitcase\sgf\AZ_schleppiloten.doc 3/12 AW - Version Mai 2009
4 Ersatzteile FI Flügplatzbüro Fluganmeldung Flugdienstleiter Flugfunk Fluggelder Flugkarten Flugplan Flugplanung Flugplatzchef Flugreisebuch Flugtarife Sind im Schlepperkasten vorhanden Schlüssel beim Administrator, beim technischen Verantwortlichen oder beim Obmann SGF Flight Instructor Revalidation & Profficiency Check siehe Kontake Beim Schalter vor dem C-Büro auf Papier. Der Computer ist für G109BT und Huskies der Statistik wegen nicht zu verwenden Sind ausgebildete Aktiv-Mitglieder des RV und organisiert durch die MFGF. Dieser darf nur Informationen geben. Jeder Pilot bleibt für den sicheren Abstand seines zu anderen Flugzeugen zuständig und verantwortlich siehe Funkverkehr siehe Bezahlung siehe Karten Für Flüge ins und aus dem Ausland und über die Landesgrenze vorgeschrieben Einer Resttreibstoffmenge für 30 Minuten soll nach der Landung auf der Destination oder auf dem Ausweichflugplatz vorhanden sein siehe Kontakte Ist sauber zu führen und der Eintrag des Vorgängers ist stets zu überprüfen und wenn nötig richtigzustellen siehe Tarife C:\Users\Andreas\suitcase\sgf\AZ_schleppiloten.doc 4/12 AW - Version Mai 2009
5 Flugzeug Grob G109B Turbo Burkhart Grob GmBH & Co. KG; Deutschland; Type G109B Motor Limbach L 2400 DT1 (Korff) Propeller MTV-1-A/L HB-2087 (wird nur von der SGF betrieben) ICAO-Code G109; Lärmklasse D 850kg max Startgewicht 800kg max Anhängelast; Tost Kupplung E85 & Winde GA 22 Flugzeug Husky Aviat Inc. (Christen) USA; Type A-1 Motor Lycoming C1G Propeller Hartzell HC-C2YK-1BF/F7666A; 72 inch HB-KIP #1153; Baujahr 1990 HB-KCI #1079; Baujahr 1989 ICAO-Code HUSK; Lärmklasse C 816kg max Startgewicht (1800 LBS) 850kg max Anhängelast; Tost Kupplung E85 Auto-Fuel STC 1% Flugzeughandbuch AFM im Internet einsehbar Das Original muss immer im Flugzeugmitgeführt werden Flugzeugreinigung siehe Reinigung Flugzeugreservation siehe Reservation Flugzeug Formularmappe Graue B4 Mappe mit Klarsichteinschüben mit der Flugzeugbezeichnung an Bord Funkverkehr Hier gilt kurz knapp und klar, so viel als nötig, so wenig als möglich. Unnötige Freundlichkeitsfloskeln sind nicht erwünscht. Im Schleppbetrieb statt Hotel Charlie India wird Schlepper Charlie India verwendet, damit andere Flugzeuge auch Externe den Sonderstatus erkennen können. Sonstiger Sprechfunk wie auf der Schleppvoltenkarte Gesetzliche Bestimmungen müssen eingehalten werden Grenzübertritt siehe Zoll Grob G109Bturbo siehe Flugzeug Grob G109Bturbo Hangarieren Aus-Hangarieren selbständig Falls noch Flugzeuge der MFGF auf dem Vorfeld stehen wird von der MFGF eingeräumt Headset siehe Sprechgarnitur Husky siehe Flugzeug Husky C:\Users\Andreas\suitcase\sgf\AZ_schleppiloten.doc 5/12 AW - Version Mai 2009
6 Hut siehe Sonnenschutz Instruktoren CRI Class Rate Instruktoren Internet Karten ICAO 1:500'000; SF-Karte CH 1: Diese Karten sind empfohlen und vom Piloten bereitzustellen. VAL-Karten im VFR-Manual. Birrfeld, Langenthal und Basel als Kopie in der Formularmappe Kontakte RV Präsident Flugplatzchef Sekretariat Sicherheitsverantwortlicher MFGF Cheffluglehrer Schleppverantwortlicher Technik Unterhaltsbetrieb FI CRI CRI Obmann SGF Obmann SGB Obmann MFGF VFR Manual Revision Daniel Rüetschi Bruno Beck Sabrina Stalder SiKo vakant Patrick Rehmann Andreas Walter Dominik Lenzin / David Oldani Airla Langenthal G. Staude Willy Brack Fredy Schaffner Andreas Walter Jürg Thomas Weiss Remo Stebler Roger Stieger Erwin Villiger Kopfbedeckung siehe Sonnenschutz Kopfschmerzen siehe Wohlbefinden Lager extern in Absprache mit Administration Technik und Legerleiter Kiste mit allen nötigen Ersatzteilen und Öl wird vorbereitet und ist mit dem Flugzeug mitzunehmen Lagerstatistik Ein Blatt dazu ist in der Flugzeugmappe vorhanden Landekarten siehe Karten Landelicht Ist beim Rollen, für Start, Landung, bei schlechter Witterung und im Schleppbetrieb eingeschaltet Landetaxen In Schupfart im RV-Beitrag pauschal eingeschlossen. Auf anderen Flugplatzen ist der Pilot für die ordentliche Bezahlung zuständig und verantwortlich C:\Users\Andreas\suitcase\sgf\AZ_schleppiloten.doc 6/12 AW - Version Mai 2009
7 Lärm Lizenzen Mängel Medical Merkblätter MF MFGF Mittagspause MOGAS Müdigkeit Navigation Notfälle Öl Parkieren Passagiere Passagierscheine Pause Pflichtenheft Pilotenbriefing Auf lärmsensitive Umgebung ist entsprechend zu achten und unter allen Umständen ist unnötige Lärmbelästigung zu vermeiden. Die Mindestflughöhen sind jederzeit einzuhalten Der Pilot ist für die Gültigkeit aller zum Flugbetrieb nötigen Lizenzen selbst zuständig siehe Reparaturen siehe Lizenzen Gefahren Hinweise Instruktion CRI Pflichtenheft Schleppen an Meisterschaften Schleppseileinzugsvorrichtung Husky Training Voltenplan Motorflug Motorfluggruppe Fricktal siehe Pause oder Betriebszeiten siehe Treibstoff siehe Wohlbefinden Nach Sichtflugregeln Flugplatzbüro, REGA und entsprechende Stellen siehe Betriebsstoff während dem Flugbetrieb am Ende der Rollbahn, über die Mittagspause wenn möglich sonnengeschützt im Hangar, ausserhalb gegen den Wind, respektive in Pistenrichtung Während Schleppflügen mit Segelflugzeugen sind keine Passagiere im Motorflugzeug erlaubt. Einzig ein Fluglehrer zu Ausbildungs- oder Weiterbildungszwecken ist statthaft. In der Formularmappe Auch während den Betriebszeiten kann der Pilot eine Pause einlegen. Dies muss entsprechend mit dem Segelflugstartplatz abgesprochen werden. siehe Merkblätter Sa / So / Feiertage:09h00 vor dem Hangar C:\Users\Andreas\suitcase\sgf\AZ_schleppiloten.doc 7/12 AW - Version Mai 2009
8 Platzrunde VAL Karten und Publikationen Platzrunde Standard & Schlepp. In Spezialfällen gemäss Anschlagbrett vis-à-vis Schalter C-Büro. Prioritäten Schleppen Ausbildung Lager Vermietung Reinigung mit Wasser und Papier im SGF-Hangar für Scheiben kein Leder und keine Schwämme verwenden Reparaturen Melden an Technik-, Schleppverantwortlichen oder Unterhaltsbetrieb. Eintragung im Internet vornehmen Reservation Flugzeug Im Internet Reservation Schlepptermin Im Internet Revalidation Flug bei einem CRI wenn 12 Flugstunden SEP innerhalb 12 Monaten vor dem Ablauf der Lizenz erflogen werden können. Dieser Checkflug darf frühestens 12 Monate vor Ablauf der Lizenz stattfinden und muss mindestens eine Stunde Blockzeit dauern. Eine Zwischenlandung ist dabei möglich Rollen Die Geschwindigkeit ist den Verhältnissen anpassen. Taxi- oder Landescheinwerfer eingeschaltet RV Regionalverband Fricktal Schleppblatt In der Formularmappe und im Internet Schlepppilotenbriefing In der Regel im Frühling Schleppseil Ersatzschleppseile befinden sich in der schwarzen Kiste auf dem Kasten im SGF Hangar und/oder bei den Schleppseilen im SGF Kasten. Einzugswerkzeug befindet sich im Flugzeug in der Tasche der Rücklehne des Piloten. Eine Beschreibung der Knoten befindet sich in der Formularmappe. Vollwertige Schleppseile mit Ringen sind im SGF Kasten. Diese sind nur bei Ausfall der Einzugsvorrichtung zu verwenden. Vorgeschriebene Länge m Schlepptermin siehe Reservation Schlepptermin Schlichtungsstelle Über disziplinarische Weisungen oder Massnahmen entscheidet die Starthilfekommission unter Einbezug der Cheffluglehrer abschliessend SEP Single Engine Piston SF Segelflug / Segelflugzeug SGB Segelfluggruppe Basel C:\Users\Andreas\suitcase\sgf\AZ_schleppiloten.doc 8/12 AW - Version Mai 2009
9 SGF SGF-Büro Sicherheitskommission SiKo Sicherheitsverantwortlicher Sonnenschutz Sprechgarnitur Starthilfekommission SHK Segelfluggruppe Fricktal Im Nordecken des Hangars. Der Schlüssel ist an der Hangar-Aussenwand in der Kiste. Zugangscode: 5525 Eine übergeordnete Kommission welche sich mit Sicherheitsfragen auf unserem Flugplatz befasst. Der Leiter dieser Kommission ist der Sicherheitsverantwortliche. siehe Kontakte ein Sonnenschutz wie Sonnenbrille, Sonnencreme und Kopfbedeckung sind unbedingt zu verwenden. Eine optimale Sicht soll immer gewährleistet sein. Vorsicht mit Baseball- Caps mit langem Schild. in jedem Schlepper sollte eine Garnitur vorhanden sein es wird aber ein privates Gerät empfohlen. Diese Kommission ist zuständig für alle Starthilfen: Schlepper (ausser Motorsegler SGF), Winde, Fahrzeuge und Material, sowie dessen Betrieb und Unterhalt Sie ist eine paritätische Kommission bestehen aus 3 SGF und 3 SGB Mitgliedern: SGF Obmann, Schleppverantwortlicher, Technikverantwortlicher SGB Obmann, Windenverantwortlicher, Materialwart Erweitert durch den jeweiligen: Kassier und Cheffluglehrer jeder Gruppe C:\Users\Andreas\suitcase\sgf\AZ_schleppiloten.doc 9/12 AW - Version Mai 2009
10 Startkarte SGF Gelb SGB Blau Die Startkarten ersetzen bei der SGF die Startliste. Bei der SGB wird weiterhin eine Startliste geführt. Die Startkarte wird beim anhängen des SF die Startkarte an den Schlepppiloten übergeben. Diese wird beim nächsten Anhängen wieder zurückgegeben und die neue übernommen. Bei geringem Betrieb kann die Übergabe nicht immer plangemäss stattfinden weshalb die Karten in diesem Fall nach Beendigung des Flugbetriebs in der Box zwischen den SGF/SGF-Hangartoren in die entsprechenden Ordner (SGF Gelb, SGB Blau) eingelegt werden. Startliste Stufe Tarife Technische Mängel Technische Unterlagen Oberer Teil wird ausgefüllt durch den Segelflugpiloten Mittlerer (Schlepper) Teil wird durch den Schlepppiloten ausgefüllt mit: Name SGF Nummer immer ausser auf SGB-Karte (Blau) Startzeit Schleppminuten Schleppflugzeug MF-Startliste. Diese ist als Heft gebunden um einen Verlust dieser Daten zu verhindern. Es sollen keine Seiten herausgerissen oder sonstwie entfernt werden. Zu Beginn eines neuen Monats werden die leeren Zeilen des Vormonats mit einem Diagonalstrich durchstrichen um weitere Eintragungen zu verhindern und es wird eine neue folgende Seite begonnen werden. Der neue Monatsname wird im Startlistenkopf eingetragen. SF-Starlisten, SGF / SGB Startkarten, siehe Startkarten siehe Betriebsstufe gemäss Tarifblatt SGF siehe Mängel Diese Unterlagen werden im Unterhaltsbetrieb (siehe Kontakte) aufbewahrt und befinden sich in einer blauen Kiste beschriftet mit dem Kennzeichen des entsprechenden Flugzeugs. C:\Users\Andreas\suitcase\sgf\AZ_schleppiloten.doc 10/12 AW - Version Mai 2009
11 Training Jeder Pilot soll innerhalb einer Flugsaison mindestens 20 Schleppflüge durchführen. Sind 3 Landungen in 3 Monaten durchgeführt, so ist kein Checkflug vor dem Beginn der Saison nötig. Jedes Jahr ist mindest ein Checkflug durchzuführen. Dieser kann bereits ab dem 1. Oktober des Vorjahres stattfinden, anschliessend muss die 3-Monatsregel eingehalten werden. Zusätzliche Checkflüge können jederzeit verlangt werden. Sonderregelungen können in begründeten Ausnahmesituationen von den Instruktoren bewilligt werden Treibstoff AVGAS Schlüssel am Zündschalter, Flugzeug erden (grüne Lampe brennt), Bei der Tankstelle einstecken, Start Taste, Tanken, Bezug AVGAS xxl XXXXhxx ins Flugreisebuch mit Zählerstand eintragen. Es wird nur AVGAS getankt wenn kein MOGAS vorhanden ist oder dessen Grenzwert ausserhalb unserer Limiten liegt. Treibstoff MOGAS Die Qualität des MOGAS wird nach jeder Füllung von einem Verantwortlichen mit der Fuel-Alk Testmethode auf deren Bestand auf Alkohol (Ethanol, Methanol) getestet. Der Testwert wird hinter der Scheibe des Schalters des C-Büros angeschlagen. Der zugelassene technische Grenzwert beträgt 1% für unsere Huskies. Wir wollen diesen Wert nicht vollständig ausnutzen und verwenden MOGAS bei Werten 0.9%. Schlüssel im Flugplatzbüro mit MOGAS-Benzinbuch, Flugzeug erden (grüne Lampe brennt), Hauptstromschalter EIN, Tanken, Bezug MOGAS xxl XXXXhxx ins Flugreisebuch mit Zählerstand eintragen. Solange MOGAS innerhalb des Grenzwertes erhältlich ist wird MOGAS und nicht AVGAS getankt. Vermietung Die Huskies werden nur an Schlepppiloten vermietet Verpflegung Sache des Piloten. Alkoholische Getränke sind strikte untersagt. VFR Manual Dieser Ordner steht im SGF-Büro für die Flugplanung bereit. Sollte dieser dort entfernt werden, so ist er unmittelbar nach dem Flug zurückzubringen Zuständiger für Revisionen siehe Kontakte C:\Users\Andreas\suitcase\sgf\AZ_schleppiloten.doc 11/12 AW - Version Mai 2009
12 Voice Volte Vorfluginformationen Vorkommnis Wettbewerbe Wetter Wohlbefinden Zoll siehe Funkverkehr siehe Platzrunde das Anschlagsbrett vor dem Flugplatzbüro ist Pflichtlektüre vor dem Flugeinsatz eines jeden Tages um Informationen wie Beerdigungen, Fuel-Alk-Wert MOGAS, Betriebsstufe und viele mehr zu erfahren Unmittelbar an die Verantwortlichen melden siehe Merkblatt Schleppen an Wettbewerben Es ist sicherzustellen, dass die Wetterbedingungen so sind, dass während dem gesamten Flug die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und der Flug auf dem Zielflugplatz oder auf dem Ausweichflugplatz sicher beendet werden kann Hat ein Pilot Zweifel über sein Wohlbefinden so ist unmittelbar von weiterem Flugbetrieb abzusehen. Tritt Unwohlsein in einem Flug auf, so ist auf dem nächstgelegenen Flugplatz zu landen. Ein Weiterflug darf nur bei wiedererlangtem Wohlbefinden stattfinden. Gemäss Val-Karte im VFR-Manual C:\Users\Andreas\suitcase\sgf\AZ_schleppiloten.doc 12/12 AW - Version Mai 2009
REGLEMENT FLUGBETRIEB
REGLEMENT 1. Allgemeines 1.1. Anwendungsbereich Dieses Reglement ergänzt das Betriebsreglement des Flugfeldes Schänis und muss an alle, die am Flugbetrieb teilnehmen, abgegeben werden. 1.2. Teilnahme am
MehrDer Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern:
1 Richtlinien : Stand vom 01. 01. 2007 Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern: 1. Ausbildung zum Segelflugzeugführer mit vereinseigenen Segelflugzeugen im Winden- und/oder im
MehrMATERIALREGLEMENT. Akademische Fluggruppe Zürich INHALTSVERZEICHNIS I. ORGANISATION II. FLUG- UND HILFSMATERIAL
Akademische Fluggruppe Zürich MATERIALREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS I. ORGANISATION II. FLUG- UND HILFSMATERIAL II.1 Unterhalt II.2 Mängel, Schäden und deren Behebung III. FAHRZEUGE III.1 Unterhalt III.2
MehrFlugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries EDNC Stand 03 2015
Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries Stand 03 2015 Beim Betreten oder Benutzen des Flugplatzes Beilngries sind die Flugplatzbenutzungsordnung inkl. der gültigen Gesetze, Vorschriften
MehrDie Flugplatzchef Stellvertreter treten den Dienst zu folgenden Zeiten an:
1 1. Dienstantritt Die Flugplatzchef Stellvertreter treten den Dienst zu folgenden Zeiten an: Sommerzeit: Montag bis Samstag 0.30 Uhr bis SS */** Sonntag 09.30 Uhr bis SS */** Winterzeit: Montag bis Samstag
MehrFLUGPLATZORDNUNG WITTENWIL (Windenstart- und Schleppgelände)
FLUGPLATZORDNUNG WITTENWIL (Windenstart- und Schleppgelände) Version Januar 2013 1. ZIEL 1.1. Erlaubte Modelle 2. ORDNUNG 2.1. Parkordnung (Beilage 1) 2.2. Platzeinteilung (Beilage 1) 2.2.1. Start- und
MehrDer Betrieb des Flugplatzes ist abgestimmt mit den Zielen und Anforderungen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL).
Betriebsreglement 1 Flugplatzhalter Flugplatzhalter ist FLYING-RANCH AG Triengen 2 Flugplatzleiter/-in Der Flugbetrieb untersteht einer vom Flugplatzhalter bestimmten und vom Bundesamt für Zivilluftfahrt
MehrBetriebsreglement der Motorfluggruppe Fricktal
Betriebsreglement der Motorfluggruppe Fricktal INHALTSVERZEICHNIS Ausgabe 01.01.2012 1. Allgemeines 2. Startberechtigung 3. Mindestanforderungen für bestimmte Flugzeuge 4. MFGF Einweisungsflüge 5. MFGF
MehrPflichtenheft Pistenwart und Flugdienstleiter 2013
Pflichtenheft Pistenwart und Flugdienstleiter 2013 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Änderungen... 1 Grundlagen... 2 1.1 Allgemein... 2 1.2 LSPL... 2 2 Pistenwart... 3 2.1 Generell... 3 2.2 Vorbereitung
MehrHängegleiter im Oberengadin Version
Hängegleiter im Oberengadin Version 12.2008 1 Inhaltsverzeichnis Beteiligte Seite 3 Gesetzliches Seite 4 Letter of Agreement (Luftarena) Seiten 5 / 6 Situation Sommer heute Seite 7 Situation Winter heute
MehrMerkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Dezernat 41 Fachplanung, Luftfahrtpersonal Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen (gültig für Lizenzen, welche noch nicht in eine Lizenz
MehrBWLV-UL-Lehrer-Lehrgang. in Aalen-Elchingen
BWLV-UL-Lehrer-Lehrgang in Aalen-Elchingen für Inhaber einer Lehrberechtigung (FI) für PPL-A/N oder GPL Termin: 24.- 26. 6.2005 Für Inhaber einer PPL-Lehrberechtigung veranstaltet der BWLV in Zusammenarbeit
MehrSegelflugausbildung. Teil 1: Das Grundschulungspaket
Segelflugausbildung Vielen Dank für Ihr Interesse an der Segelflugausbildung bei der Segelfluggruppe Basel Fricktal (SGBF). Auf den folgenden Seiten finden Sie alle notwendigen Informationen zur Pilotenausbildung.
MehrBundesamt für Zivilluftfahrt BAZL UL Erweiterung im schweizerischen Luftraum
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL UL Erweiterung im schweizerischen Luftraum Patrick Hofer, Senior Flight Inspektor Schulleiter- und Fluglehrer-Meeting 5. November 2016 Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
MehrASKÖ Flugsportverein LINZ
ASKÖ Flugsportverein Linz Informationsbroschüre ASKÖ Flugsportverein LINZ Betriebsstätten Linz-Ost und Scharnstein 2005 Arten der Mitgliedschaft A-Mitglieder Arbeitsleistung und Flugbetriebsdienste - keine
MehrFlug zur Zugspitze. Bericht von Andreas Krautinger, Sternreporter Sparte Flugsport
Flug zur Zugspitze Bericht von Andreas Krautinger, Sternreporter Sparte Flugsport Hier ein kleiner Bericht über den Flug zur Zugspitze am 9. April 2006. Ein geheimer Wunsch von mir ist, mal die hohen Berge
MehrFlugdienstleiter WK 2008
Flugdienstleiter WK 2008 Flugdienstleiter WK 2008 13.05.2008 1 Warum brauchen wir Flugdienstleiter? 13.05.2008 2 Flugbetriebsreglement 3. Allgemeiner Flugbetrieb 3.1. Überwachung Unter der Woche wird der
MehrFlight Safety Seminar 2010 Verwertung Unfallberichte aus Pilotensicht
Flight Safety Seminar 2010 Verwertung Unfallberichte aus Pilotensicht Roland B. Becker Vizepräsident AOPA Switzerland Themen Hintergrund: Ereignis & Unfall Haltung Erkenntnisse: technisch, organisatorisch,
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 56. JAHRGANG LANGEN, 17. JULI 2008 NfL I 169 / 08 Bekanntmachung über die Festlegung von Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung Büro der Nachrichten für Luftfahrer DQS-zertifiziert
MehrErwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer
LuftPersV 36 Erwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer Fachliche Voraussetzungen (1) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer sind 1. die theoretische
MehrWeiterbildung Streckenflug
Segelfluggruppe Oberaargau Weiterbildung Streckenflug (nach dem Brevet) Dokumentgeschichte: Datum: Inhalt: 28.12.09 Basisdokument mit Phase A Streckenflug erstellt. Zwicky / Burkhalter Streckenflug_nach_Brevet_SGO20100228
MehrBriefingpaket für den Sonderlandeplatz Wächtersberg EDSV 123,475 MHz
Briefingpaket für den Sonderlandeplatz Wächtersberg EDSV 123,475 MHz AUSGABE 2016 Vorwort: Dieses Briefingpaket für den Sonderlandeplatz Wächtersberg, ICAO- Kennung EDSV, soll dem Piloten eine Übersicht
MehrVerhalten auf Flugplätzen
Verhalten auf Flugplätzen Allgemeines Immer häufiger wird der Winden- und UL-Schleppbetrieb auf Segelfluggeländen und anderen, zugelassenen Flugplätzen im Mischflugbetrieb durchgeführt. Besonders der gemeinsame
MehrBedingungen der Segelfluggruppe 2013
www.fve.de Bedingungen der Segelfluggruppe 2013 Stand: 04.04.2013 1. Unser Angebot Die Segelfluggruppe der Flugsportvereinigung Erlangen (FVE) betreibt den Flugsport gemeinnützig, entsprechend ihrer Tradition
MehrZollvorschriften und Stolpersteine für die Aviatik zwischen Schweiz und Europa
MFGT Podiumsgespräch Zollvorschriften und Stolpersteine für die Aviatik zwischen Schweiz und Europa 3. Juni 2016 in Lommis Hans-André Gallus, Zollexperte, EZV Bern Roland Müller, Präsident CFAC, Staad
MehrMerkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Dezernat 41 Fachplanung, Luftfahrtpersonal Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen In Abhängigkeit von der Art des Luftfahrzeuges zu dessen
MehrAeCS. Modellfluggruppe Amriswil FLUGPLATZREGLEMENT
AeCS Modellfluggruppe Amriswil FLUGPLATZREGLEMENT Genehmigt durch den MGA-Vorstand 4.3.2014 -2- FLUGPLATZREGLEMENT MGA FLUGPLATZREGLEMENT MGA -3- FLUGPLATZREGLEMENT MODELLFLUGPLATZ in BIESSENHOFEN der
MehrDaniel Affolter Präsident AOPA Switzerland Flight Safety Seminar 2014 Tablets im Cockpit Daniel Affolter
Daniel Affolter Präsident AOPA Switzerland 1. Vorbemerkungen 2. Tablets - Neue Wege der Cockpitorganisation 3. Welches Tablet? 4. Flugvorbereitung 5. Powermanagement 6. Zubehör 7. Im Cockpit 8. Diskussion
MehrBedienungsanleitung zu AirportData. Version 1.1
Bedienungsanleitung zu AirportData Version 1.1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Inhaltsverzeichnis... 2 AirportData... 4 Beschreibung... 4 Bedienung... 4 Menü und Hauptwerkzeugleiste... 4 Anwendungstasten...
MehrDienstleistungen. Handbuch DL-Mobil. Wichtige Informationen und Funktionen. weiterberaten.
Dienstleistungen Handbuch DL-Mobil Wichtige Informationen und Funktionen weiterberaten. www.dl.phlu.ch PH Luzern Pädagogische Hochschule Luzern Dienstleistungen Sentimatt 1 6003 Luzern T +41 (0)41 228
MehrFlight Safety Workshop
Schweizer Segelflugverband Flight Safety Workshop 28. Januar 2012 Safety briefings Warum wiederholen sich Unfälle mit bekannten Unfallursachen? - Wir haben eine gründliche fliegerische und theoretische
MehrAusbildung. IR(A) - Instrumentenflugausbildung
Flugtraining Aschaffenburg Flugplatz Großostheim Tel. 06026-994994 Fax 06026-994996 E-mail: schule@ifr-flugtraining.de Internet: www.ifr-flugtraining.de Ausbildung IR(A) - Instrumentenflugausbildung Die
MehrRegierungspräsidium Tübingen Referat 46 (Verkehr) Konr.-Adenauer-Str Tübingen
Stuttgart Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Tübingen Konr.-Adenauer-Str.20 72072 Tübingen Karlsruhe 76247 Karlsruhe Freiburg Sautierstr. 26 79083 Freiburg Umschreibung sowie Verlängerung der Gültigkeit
MehrPARA-OPERATIONEN AB LSZU VERSION 1 VOM 10.MAI 2012
PARA-OPERATIONEN AB LSZU VERSION 1 VOM 10.MAI 2012 Weisungen über den Ablauf von Fallschirm-Betrieb ab dem Flugplatz Buttwil / LSZU Allgemeines: Bei Nichtbefolgung dieser Regeln behält sich der Flugplatzhalter
MehrModellfluggeländeordnung 2015
Diese Version ist ab sofort gültig und ersetzt vollständig die Gültigkeit aller vorherigen Versionen. Flugzeiten: Mo. - Fr. ohne Beschränkung Sa. Betrieb mit Verbrennungsmotoren nur bis 19.00 Uhr So. und
MehrModellflug-Briefing. Herzlich Willkommen auf dem Flugplatz Samedan. Europas höchstgelegener Airport
Modellflug-Briefing Herzlich Willkommen auf dem Flugplatz Samedan Europas höchstgelegener Airport 1 Index Version: 1.10 Status: Endversion Ausgabedatum: 11. April 2013 Autor: Engadin Airport AG Inhaber:
Mehr4) Zu anstehenden Arbeiten werden die Mitglieder eingeladen beziehungsweise aufgeboten (siehe Anhang Arbeits-einladungen
Segelfluggruppe Basel Fricktal ARBEITSREGLEMENT Allgemeines 1) Dieses Reglement betrifft alle Arbeitseinsätze zugunsten der SGBF, welche nicht in direktem Zusammenhang mit dem eigenen Flugbetrieb stehen.
MehrLuftverkehr C30 Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle
Grundsätze des Bundes und der Länder für die Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle 1. Einleitung vom 3. 4. 2000 (NfL II 37/00), geänd. durch Bek. vom 1. 8. 2001 (NfL
MehrN u t z u n g s v e r e i n b a r u n g. Name Vorname geb. am Str., Haus-Nr. Wohnort Tel. (privat) (geschäftlich) E-Mail. 1 Vertragsgegenstand
N u t z u n g s v e r e i n b a r u n g zwischen Luftsportverein Osthofen e.v. (nachfolgend LSV Osthofen genannt) vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand (Anschrift und Namen gem. Vereinsregister)
MehrChartervertrag. 1.Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die kostenpflichtige Überlassung des Luftfahrzeuges
Chartervertrag Vercharterer, kurz A genannt Rent-a-Glider GesmbH Paul Heysegasse 1-7 AT 1110 Wien ATU 67026915 Charterer, kurz B genannt Name: Straße /Nr.: PLZ/Ort: Staat: 1.Vertragsgegenstand Gegenstand
MehrXCITOR Treibstoff Fibel
XCITOR Treibstoff Fibel Für unseren XCITOR gibt es inzwischen keinen Kraftstoff mehr auf dem Markt, der vom Hersteller zugelassen ist! Welchen Treibstoff soll/darf man dann in den XCITOR tanken? Wer kennt
MehrGegenstand: Wiederholungskurs für die Erneuerung des Flug-/Fahrlehrerausweises (Segelflug + Ballon)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugbetrieb Richtlinie 318.35.300 D Gegenstand: Wiederholungskurs für die Erneuerung
MehrGEBÜHRENORDNUNG. für den Verkehrslandeplatz Bonn/Hangelar. Teil l. Landegebühren
Flugplatzgesellschaft Hangelar mbh GEBÜHRENORDNUNG für den Verkehrslandeplatz Bonn/Hangelar Teil l Landegebühren 1. Allgemeines 1.1 Für Landungen von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Entgelt
MehrGeschäftsordnung. des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig)
Geschäftsordnung des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig) zu 7 der Satzung des Luftsportvereins Quakenbrück e.v.
MehrDer Flughafen. Zusätzliche Informationen: Weiterführende Ideen:
Anleitung Lehrperson Ziel: Schüler lernen, wer was macht im reibungslosen Ablauf des Flugalltags. Sie bekommen einen ersten Einblick in die Vielfalt der Berufe am Flughafen und bei einer Luftfahrtgesellschaft.
MehrTheorieprüfung PPL(A), RPPL(A)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugbetrieb Richtlinie 318.11.320 D Theorieprüfung PPL(A), RPPL(A) (Flächenflugzeug)
MehrPflichtenheft der Feuerwehr Flumenthal/Hubersdorf
www.fwfh.ch Pflichtenheft der Feuerwehr Flumenthal/Hubersdorf Pflichtenheft vom: Seite: Feuerwehrkommandant 2 Kommandant-Stellvertreter 3 Chef der Atemschutz-Abteilung 4 Feuerwehroffizier 5 Fourier 6 Materialverwalter/Materialoffizier
MehrINFORMATIONSBLATT Segelflug LAPL(S) und SPL
Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, Kaiserstr. 27, 26122 Oldenburg Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg - Luftfahrtbehörde
MehrINFOBRIEF 2012. 05. Febr. EDITORIAL TARIFE 2012 INTEGRATION DG-1000S DIVERSES. Blick aus dem DG-1000 Cockpit. Bald auch bei uns...?
05. Febr. INFOBRIEF 2012 Blick aus dem DG-1000 Cockpit. Bald auch bei uns...? EDITORIAL Die Anfrage der SG Alpin zur Integration in unsere Gruppe hat den Vorstand in den letzten Monaten intensiv beschäftigt
MehrSaisonstart Briefing 2011 SG Lenzburg
Saisonstart Briefing 2011 SG Lenzburg Saisonziele SGL 2011 Unfallfrei SGL fliegt 1'100 Std Jeder Gruppenpilot fliegt 20 Std An jedem OLC-Wochenende 3 Flüge gemeldet Gesamtrang OLC-Liga Top 5 Zwei neue
MehrMindestalter für den Beginn der Schulung: 16 Jahre Mindestalter für den Scheinerwerb: 17 Jahre
Motorflug Aerodynamik Funknavigation Wetter ca. 80 Stunden gesamt Alleinflugreife Überlandflugreife/Einweisung auf ein zweites Muster Prüfungsreife Light Aircraft Pilot Licence (LAPL) Privat Pilot Licence
MehrGebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken e.v.
Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken e.v. 1 Gebühren für Mitglieder 1.1 Aufnahmegebühr Mitglieder mit geregeltem Einkommen 100,00 Ermäßigte Aufnahmegebühr * 50,00 Diese wird fällig
MehrHeli Sitterdorf NIT / Helicamp Südfrankreich, März Christian Mueller
Heli Sitterdorf NIT / Helicamp Südfrankreich, März 2012 Christian Mueller 18.01.2011 Grundlagen Teilnehmer können entweder das NIT Camp oder VFR Camp besuchen Voraussetzungen für Ausbildungsbeginn NIT
MehrBericht: Schleppdemonstration in Schänis
MCR 01 M HB-YMD Bericht: Schleppdemonstration in Schänis MCR01M Schleppdemo in Schänis.doc 04.11.2005 Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis Beschreibung MCR 01 M...3 Ziel...4 Messbericht...4 Wetter...4 Flugplatz...4
MehrLuftrecht. Lizenzierungsregeln Gültigkeits- und Verlängerungsbedingungen
Luftrecht Lizenzierungsregeln Gültigkeits- und Verlängerungsbedingungen Übersicht der Lizenzen Privatflugzeugführer bis 750kg - PPL(N) nur Flüge mit D-registrierten Flugzeugen innerhalb von Deutschland
MehrEASA FCL Die Europäische Lizenz Stand 23.04.2013. Hier eine kurze Zusammenstellung über das aktuelle Lizenzwesen
EASA FCL Die Europäische Lizenz Stand 23.04.2013 Hier eine kurze Zusammenstellung über das aktuelle Lizenzwesen Termine: Die EU-Verordnung EU VO 1178/2011 ist in Kraft. Hiervon sind alle Piloten betroffen
MehrLuftsportverein Hameln e. V. Mitglied im Deutschen Aero-Club Landesverband Niedersachsen e. V. 02/2016
Gebührenstufe Punkte Gebührenordnung Fluggebühren Punkteregelung Windenstart ( ) Zeitgeb. 1Std. ( /min) Zeitgeb. > 1 Std. ( /min.) Nicht- Vereinsflugzeug ( /Windenstart) Sonderstatus 0 7,30 0,31 0,31 7,30
MehrVerordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien
Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) 1 748.941 vom 24. November 1994 (Stand am 1. Februar 2013) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
MehrOPERATION MANUAL EXTRA-230
OPERATION MANUAL EXTRA-230 im KUNSTFLUGVEREIN ALTENRHEIN Version 2.0 Name: Operation Manual Extra-230-2 - Version 2.0 1. Allgemeines Die Extra-230 des Kunstflugvereins Altenrhein (KFVA) muss stets innerhalb
Mehr43. Niedersachsenrallye. mit 54. Niedersächsischer Motorflugmeisterschaft. 11. Juni 2016. Ausschreibung
mit 54. Niedersächsischer Motorflugmeisterschaft 11. Juni 2016 Ausschreibung Veranstalter Der Deutsche Aero Club Landesverband Niedersachsen e. V. ist Veranstalter der 2016. Der Wettbewerb beginnt und
MehrKenntnistest Piper PA 28 161
Kenntnistest Piper PA 28 161 Name: Datum: Die nachfolgenden Fragen bearbeiten Sie anhand des Flughandbuches Piper PA 28-161. - Nichtzutreffendes streichen - 1. Bezeichnung des Flugzeugmusters: 2. Bezeichnung
MehrAUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO
TEIL 13 AUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO 1. Ausbildungsvoraussetzungen Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis zum Führen aerodynamisch
MehrVergleich der Lizenzen
Erhalt, Verlängerung und Erneuerung von en und für Privatflugzeug und Segelflugzeugführer Christian Herold Luftfahrtverband Berlin (LVB) Stand: Oktober 2006 Vergleich der en en Klasse GPL ICAO TMG Klasse
MehrAusschreibung Flugrallye Rund um Berlin 2016
Ausschreibung Flugrallye Rund um Berlin 2016 Allgemeines Die Flugrallye Rund um Berlin 2016 findet am 27. August 2016 am Flugplatz Eisenhüttenstadt EDAE statt. Am 26. August findet eine Eröffnungsveranstaltung
Mehrairport-software GbR Behandlung von Anforderungen zum Lärmschutz
Behandlung von Anforderungen zum Lärmschutz airport-software GbR Frank Dickhaus & Christoph Schneider Wiesbaden, den 01.10.2009 Inhalt 1 EINLEITUNG 1 2 BEGRIFSBESTIMMUNG 2 2.1 LÄRMSCHUTZ 2 2.2 LÄRMWERTE
MehrAusschreibung XVIII. Flugrallye Mecklenburg-Vorpommern Fliegen zu U(h)rzeiten. Veranstalter Sponsoren
Ausschreibung XVIII. Flugrallye Mecklenburg-Vorpommern Fliegen zu U(h)rzeiten Offene Meisterschaft Navigationsflug für Motorflugzeuge, Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge 4. 6. Mai 2012 Start und Landung:
MehrInformationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen
Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen Nachfolgend finden Sie Hinweise und Informationen zur Verlängerung/Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen. Die Hinweise
MehrEin optimaler Schulungsablauf ist Ihnen bei der Flugschule Seeland garantiert.
Fliegen lernen in der Flugschule Seeland Wie ein Vogel über den Wolken die grenzenlose Freiheit zu geniessen ist seit jeher ein Traum der Menschheit. Durch moderne Technik und fortschrittliche Ausbildungsmethoden
MehrREGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI. Version 1.1
REGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI Version 1.1 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 Zweck... 3 Benützungsbewilligung... 3 Vereine... 3 Behörden, Kommissionen... 3 Ortsbürger, Einwohner... 3
MehrVersion Datum Verabschiedet am V01.00 April 2015 17. April 2015
Version Datum Verabschiedet am V01.00 April 2015 17. April 2015 FGHO Handbuch Fliegen in Hausen am Albis V01.00 April 2015 Seite 2 von 18 Inhalt... 4... 4... 5... 5... 6... 6... 6... 7... 7... 7... 8...
MehrLuftverkehrsordnung Inhaltsübersicht
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/bjnr006520963.html Luftverkehrsordnung Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
MehrMit nur zwei Triebwerken?
Mit nur zwei Triebwerken? In den Pionier-Zeiten der Luftfahrt war der Flug über den Atlantik noch ein großes Abenteuer. Piloten, die auf der einen Seite abhoben, konnten sich nicht sicher sein, ob sie
MehrBETRIEBSREGLEMENT FLUGSCHULE BASEL AG
BETRIEBSREGLEMENT FLUGSCHULE BASEL AG Flugschule Basel AG 1 / 22 Betriebsreglement 11.2008 Inhalt 1. Das Betriebsreglement 1.1 Gültigkeit 1.2 Abgabe 1.3 Akzeptanz 1.4 Geltungsbereich 2. Die Flugschule
MehrKopie Kassen - und Gebührenordnung AeroClub Gotha e.v.
Kopie Kassen - und Gebührenordnung AeroClub Gotha e.v. 2015 Der AeroClub Gotha e.v. ist ein gemeinnütziger Verein. Der Verein trägt sich durch Mitgliedsbeiträge und Chartergebühren der Mitglieder, freiwillig
MehrVerfahrens-und Verhaltensregeln des Flugbetriebes Segelfluggelände Leibertingen. Stand 2012
Verfahrens-und Verhaltensregeln des Flugbetriebes Segelfluggelände Leibertingen Stand 2012 Segelflug Startplatz WEST Startaufstellung N Keine Tragfläche in der Landebahn Abstand zur Verlängerung des Seilrückholweg
MehrKarten nach pocket*strepla exportieren Auszug aus dem Handbuch Version 3.1, Juni 2003
Karten nach pocket*strepla exportieren Auszug aus dem Handbuch Version 3.1, Juni 2003 Klaus Langelüddeke und 8F Computer GmbH Jakob Lengfelder Strasse 46 61352 Bad Homburg Tel: 06172 / 94 28 48 Fax: 06172
MehrBETRIEBSREGELEMENT DER MOTORFLUGSCHULE
Motorfluggruppe Langenthal Flugplatz Langenthal-Bleienbach (LSPL) 3368 Bleienbach BETRIEBSREGELEMENT DER MOTORFLUGSCHULE Ausgabe 9.12.2010 INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeines... 3 1.1 Grundlagen... 3 1.2
MehrBITTERWASSER LODGE AND FLYING CENTER
BITTERWASSER LODGE AND FLYING CENTER Private Bag 13003, Windhoek Namibia Tel: +264 63 265300 Fax +264 63 265355 mail: lodge@bitterwasser.com Informationen und Bestimmungen für Piloten Allgemeines: Willkommen
MehrPeter Bachmann / Jürgen Mies. Perfekt und sicher fliegen Flugpraxis für Fortgeschrittene
Peter Bachmann / Jürgen Mies Perfekt und sicher fliegen Flugpraxis für Fortgeschrittene Inhalt Vorwort 9 1. Einführung Flugerfahrung sammeln 12 Professionell fliegen 13 Kenntnisse erweitern 14 2. Erlaubnisse
MehrFlug- und Betriebsordnung (FBO) für Gleitschirm- und Drachenflieger. am Tegelberg & Buchenberg
Flug- und Betriebsordnung (FBO) für Gleitschirm- und Drachenflieger am Tegelberg & Buchenberg Die Tegelbergbahn hat aus Gründen der Flugsicherheit und zur Sicherstellung eines geordneten Start-, Flug-
MehrEin kleiner Auszug der wichtigsten Änderungen mit EASA
Ein kleiner Auszug der wichtigsten Änderungen mit EASA Nationale Lizenzen sind nur noch bis 7.4.2015 gültig. Sie müssen vorher in eine EASA Lizenz umgewandelt werden. Aus Segelflugschein wird SPL oder
MehrRefresher-Kurs für Segelflieger mit SPL oder LAPL(S)
-Kurs für Segelflieger mit SPL oder LAPL(S) Lehrgangsinformation Voraussetzung/Erforderliche Dokumente Anmeldung Flugerfahrung Information zum Versicherungsumfang Anfahrt Lehrgangsinformation Termin: 10.
MehrEntgeltordnung für den Verkehrsflughafen Memmingen / Allgäu (EDJA / FMM)
Entgeltordnung für den Verkehrsflughafen Memmingen / Allgäu (EDJA / FMM) Version 2.5 Gültig ab dem 01.05.2010 Flughafenbetreiber: Allgäu Airport GmbH & Co. KG Schleifweg am Flughafen 35 87766 Memmingerberg
MehrLAPL(A) (Motorflug) Light Aircraft Pilots License nach EU-FCL (Flight Crew Licensing)
LAPL(A) (Motorflug) Light Aircraft Pilots License nach EU-FCL (Flight Crew Licensing) Ausbildungsdauer: ca. 4 Monate bis 6 Monate Voraussetzungen: Mindestalter zum Beginn der Ausbildung: 16 Jahre Mindestalter
MehrAusbildungskatalog. Die MG flyers Luftfahrerschule GmbH bietet Lehrgänge zur Erlangung der folgenden Lizenzen und Berechtigungen an:
Ausbildungskatalog Die MG flyers Luftfahrerschule GmbH bietet Lehrgänge zur Erlangung der folgenden Lizenzen und Berechtigungen an: (Stand 01.06.2015, Änderungen vorbehalten) (Bitte beachten Sie unsere
MehrTheorieausbildung: Einführung
Theorieausbildung: Einführung Übersicht über die Ausbildung Stand: Januar 2013 Uwe Bodenheim SFG Wershofen e.v. Übersicht Segelflugausbildung Lizenzen und Berechtigungen Literatur/Lernmittel Segelflugausbildung
MehrGEMEINSAM FÜR DIE ALLGEMEINE LUFTFAHRT
Flugbetrieb in der Allgemeinen Luftfahrt GEMEINSAM FÜR DIE ALLGEMEINE LUFTFAHRT Stefan RONIG EASA Boudewijn Deuss Project Manager General Aviation Roadmap xx Month 2016 AIR OPS Struktur (Reg. 965/2012)
MehrBenützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon
GEMEINDE VILLMERGEN Benützungsreglement für das Waldhaus Hilfikon Ausgabe 2010 Reglement über die Benützung des Waldhauses Hilfikon Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Waldhaus befindet sich im Eigentum
MehrUepaa Alleinarbeiterschutz
Uepaa Alleinarbeiterschutz Benutzeranleitung & Prozessbeschreibung Datum: 6. Juni 2016 Kontaktinformationen Uepaa AG Dominic Bestler Seefeldstrasse 301A CH- 8008 Zürich Tel: +41 44 809 6000 support@uepaa.ch
MehrFLUGSPORTGRUPPE ZÜRCHER-OBERLAND SCHULUNG CHARTERUNG RUNDFLÜGE
Kurzanleitung zum FGZO Reservationssystem Anmelden per: fgzo.ch Login: Passwort: Mitglieder Nr. Wie bisher per: flightnet.ch fgzo Mitglieder Nr. Gemäss Email anschliessend: Kurzanleitung FGZO Reservationssystem
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 04 AUG 2015 gültig ab: sofort 1-521-15 Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die besondere Ermächtigung zu handschriftlichen Eintragungen
MehrDer Hems-Crew-Member (HCM) in der Luftrettung. A. Burgkhardt, Msc (Christoph 61, Leipzig / ADAC Luftrettung GmbH)
Der Hems-Crew-Member (HCM) in der Luftrettung A. Burgkhardt, Msc (Christoph 61, Leipzig / ADAC Luftrettung GmbH) Was oder Wer ist der HCM? Was oder Wer ist der HCM? Was ist der HCM? Hems - Crew - Member
MehrRegierungspräsidium Darmstadt
Hinweise zur Verlängerung/Erneuerung von Lizenzen (Luftfahrerschein, Fluglizenz) Berechtigungen/ICAO-Sprachanforderungen Nachfolgend finden Sie Hinweise und Informationen zur Verlängerung/Erneuerung von
MehrModellflugreglement Flugplatz Mollis
Modellfluggruppe Glarnerland, Postfach 610, 8750 Glarus Seite 1 / 5 Modellfluggruppe Glarnerland Ausgabe. Januar 2004 Modellflugreglement Flugplatz Mollis Dieses Reglement ist auf die Bedürfnisse der Modellfluggruppe
MehrSysteme Triebwerk Hersteller: Thielert Aircraft Engines GmbH Baumuster: TAE (vermarktet als Centurion 1.7) Der TAE ist ein flüssigkeitsg
Motorfluggruppe Zürich Merkblatt Cessna 172 TDI Reims/Cessna F 172 P Operationelle Vorschriften MFGZ 1. Vor der Inbetriebnahme durch den Piloten ist das Flughandbuch (AFM) in seinem vollen Inhalt samt
MehrINFOBRIEF 2012. 26. Dez. EDITORIAL INVESTITIONEN DIVERSES ZUKUNFT SCHLEPPER. Im Schlepp hinter unserer Remos G3 [1] Kurzer Rückblick. Was steht an...
26. Dez. INFOBRIEF 2012 Im Schlepp hinter unserer Remos G3 EDITORIAL Kurzer Rückblick INVESTITIONEN Was steht an... ZUKUNFT SCHLEPPER Wie geht es mit unserem Schleppbetrieb weiter... DIVERSES Infos und
MehrCLEARED TO SNOW-LAND
CLEARED TO SNOW-LAND Geöffnet: jeweils 15.12. 31.03. PPR Ein Stück Luftfahrergeschichte lebt auf. Südlich der Asphaltpiste des Flugplatzes Zell am See wird auch diesen Winter wieder die Schi-Landefläche
MehrÜbungsleiterordnung. des. MTV Riede e.v. von 1910
des MTV Riede e.v. von 1910 Version Datum Status A01 01.01.2013 Einführung gem. Vorstandsbeschluss B_2012_08 vom 29.11.2012 2/16 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten...
MehrBEENDEN TRIEBWERKSSTÖRUNG WIEDERANLASSEN RAUCH UND BRAND GLEITFLUG NOTLANDUNG TRUDELN
3.2.3 TRIEBWERKSSTÖRUNG IM FLUG WARNUNG: Ein stark rauh laufendes Triebwerk kann zu Verlust des Propellers führen. Nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt, darf ein rauh laufendes Triebwerk weiter betrieben
Mehr