Risikotragfähigkeit der Kreditinstitute Anforderungen der Aufsicht und praktische Umsetzungsimpulse Teil 2: Eckpunkte des BaFin Papiers vom

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1 Risikotragfähigkeit der Kreditinstitute Anforderungen der Aufsicht und praktische Umsetzungsimpulse Teil 2: Eckpunkte des BaFin Papiers vom Dr. Svend Reuse, Abteilungsleiter Controlling, Sparkasse Mülheim an der Ruhr. Robert Schillings, Senior Berater, TriSolutions GmbH. Teil 1 dieses Artikels befasste sich in der letzten Ausgabe mit grundsätzlichen Aussagen zur Risikotragfähigkeit. Periodische und wertorientierte RTF wurden dargestellt. Der zweite Teil des Artikels befasst sich schwerpunktmäßig mit den Implikationen des BaFin Papiers vom Zusammenfassung der wesentlichen Aspekte des BaFin Papiers vom Liquidiations- vs. Going-Concern-Ansatz Zu Beginn dieses Artikels wurde bereits dargestellt, dass das Papier der BaFin weniger eine Neuerung als vielmehr eine Klarstellung der bereits geltenden Regelungen zur RTF ist. Hierbei ist die Going-Concern-Sicht von der Liquidationssicht (auch Gone-Concern-Sicht) zu unterscheiden. Auch ist es wichtig zu wissen, ob die Ableitung des RDP in einem Steuerungskreis GuV-/bilanzorientiert oder wertorientiert erfolgt. Eine GuV-/bilanzorientierte Ableitung des RDP liegt vor, wenn Bilanzpositionen gemäß externer Rechnungslegung und/oder ein Plangewinn als RDP angesetzt sind. Demgegenüber handelt es sich um eine wertorientierte RDP-Ableitung, wenn das RDP aus rein ökonomischer Perspektive grundsätzlich losgelöst von der Abbildung in der externen Rechnungslegung definiert ist und bilanzielle Ansatz- und Bewertungsregeln, die im Hinblick auf die ökonomische Betrachtung verzerrend wirken können, mithin nicht zum Tragen kommen. Der Steuerungskreis zielt darauf ab, dass die auf Gesamtinstituts- bzw. Gruppenebene aggregierten Risiken durch das RDP laufend abgedeckt sind. In einem Going-Concern-Ansatz mit GuV-/bilanzorientierter RDP-Ableitung kann es im Hinblick auf die Bewertungsvorschriften zur externen Rechnungslegung ggf. akzeptiert werden, wenn hier Kursrisiken bei Positionen im Anlagebestand unberücksichtigt bleiben. Für zinstragende Geschäfte im Depot A sind grundsätzlich auch Credit Spread Risiken zu berücksichtigen, wobei eine differenzierte Herangehensweise geboten ist. Für die Erhebung und die Messung der Risikotragfähigkeit kommen verschiedene Methoden in Frage, die regelmäßig parallel eingesetzt werden. Idealerweise wird eine Kombination aus den verschiedenen Methoden gewählt, die zentralisiert in der Gesamtbanksteuerung ein ganzheitliches Abbild der Risikosituation der Bank und der dieser gegenüberstehenden Ressourcen widerspiegelt. Abbildung 2 3 zeigt die unterschiedlichen Methoden bzw. Wahlmöglichkeiten im Zusammenhang mit der RTF einer Bank auf. 7

2 Abbildung 2 3: Wahlmöglichkeiten der Banken im Zusammenhang mit der Risikotragfähigkeit Von zentraler Bedeutung für die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit ist die Einbettung der Risikotragfähigkeitsanalyse in den Risikosteuerungs- und Risikoüberwachungsprozess. Diese bewirkt, dass die Risikotragfähigkeit nicht nur im Rahmen einer Stichtagsbetrachtung analysiert wird, sondern dass kontinuierlich Maßnahmen zu deren Sicherstellung getroffen werden. Ob die bankinternen Verfahren letztlich angemessen sind oder nicht, beurteilt die Bankenaufsicht grundsätzlich in Form einer Gesamtwürdigung aller Elemente der Risikotragfähigkeitssteuerung im jeweiligen Einzelfall und mit dem Prinzip der Wesentlichkeit, wobei Geschäftsart, Umfeld und Größe des jeweiligen Instituts in die Beurteilung einfließen. Das Papier der BaFin befasst sich letztlich mit Detailfragen der Ermittlung der Risikotragfähigkeit. Die wesentlichen Inhalte in Bezug auf die Ermittlung des periodischen und wertorientierten Risikodeckungspotenzials fasst Abbildung 2 4 zusammen. Hierbei findet eine Einschätzung aufbasisdererkenntnissederautorenstatt,wiewichtig(1gering 3hoch)dasThemafürmittelständische Kreditinstitute wirklich ist. 8

3 Abbildung 2 4: Wesentliche Eckpunkte zur Ermittlung der RTF Hieraus folgen mehrere Detailfestlegungen, die im Folgenden präsentiert werden. 4.2 Anforderungen an die Ermittlung der periodischen Risikotragfähigkeit Die Aufsicht erwartet, dass ergänzende Verfahren vorgehalten werden, welche auf die Einhaltung der aufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen bei schlagend werdenden Risiken abstellen. Die Anforderungen an Kapitalbestandteile sind im Einzelnen: Nur freie Eigenmittelbestandteile sind als Risikopuffer zu berücksichtigen, die Fortführung der Geschäftstätigkeiten vorausgesetzt. Die Berücksichtigung noch nicht realisierter aber geplanter Gewinne als Risikodeckungspotenzial setzt voraus, dass sie nach dem Vorsichtsprinzip ermittelt wurden. Sowohl erwartete als auch unerwartete Verluste sind in einem konsistenten Gesamtkonzept einzubeziehen. Bilanzielle Eigenkapitalpositionen können im Hinblick auf ihre Haftungsfunktion ebenso wie in Säule 1 auch bei der internen Risikotragfähigkeitssteuerung als RDP angesetzt werden. Wiederum parallel zusäule1könnengrundsätzlichauchdiejeweilsseparatausgewiesenen Positionen Nachrangige Verbindlichkeiten, Genussrechtskapital sowie Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB im Liquidationsansatz als RDP Berücksichtigung finden. NachrangigeVerbindlichkeiten,welchenichtanlaufendenVerlustenteilnehmen,dürfen nur bei Liquidationsansätzen als RDP angesetzt werden, da sie laut Definition nur bei Liquidation oder Insolvenz zum Ausgleich von Verlusten zur Verfügung stehen. 9

4 Vorsorgereserven nach 340f HGB haben hinsichtlich ihrer Verlustausgleichsfunktion eine mit den offenen Eigenkapitalposten vergleichbare Qualität. Ihr Ansatz als RDP ist deshalb bei Konzepten, welche an die HGB-Rechnungslegung anknüpfen, grundsätzlich möglich. Etwas anderes gilt nur für die anstelle der Bildung von EWB oder Rückstellungen gebundenen Vorsorgereserven. Bei Unterscheidung der Risikotragfähigkeitsansätze in Going-Concern- und Liquidationsansätze, können die ungebundenen 340f-Vorsorgereserven wie fiktives Kernkapital behandelt werden. Dies kann Auswirkungen auf die in Säule 1 vorzunehmenden Kappungen nach 10 Abs.2KWGhaben. Unterjährig können Wertaufholungsbeträge grundsätzlich dem Risikodeckungspotenzial zugerechnet werden. Allerdings sind etwaige steuerliche Belastungen, welche bei Realisierung der Reserve entstehen würden, zu berücksichtigen. Wenig fungible Positionen in nicht handelbaren Beteiligungen oder in Immobilien werden grundsätzlich nicht als RDP akzeptiert. Eine Abweichung von diesem Grundsatz setzt voraus, dass zeitnahe und valide Bewertungsgutachten den Wert bestätigen und dabei vorsichtige Annahmen und nachvollziehbare Bewertungsparameter zugrunde gelegt und verbundene Risiken angemessen berücksichtigt werden. Wertpapiere dürfen im HGB-Jahresabschluss nur dann mit einem höheren als dem zum Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, wenn davon auszugehen ist, dass die daraus resultierende stille Last sich im Zeitablauf wieder auflöst. Voraussetzung für die Höherbewertung im Jahresabschluss ist, dass das bilanzierende Institut das entsprechende Aktivum dauerhaft zu halten beabsichtigt und hierzu auch in der Lage ist. Generell ist bei den Risiken eine Trennung in erwartete und unerwartete Verluste vonnöten. Wird im RDP das Betriebsergebnis vor Bewertung verwendet, so muss als Risiko zusätzlich der Erwartungswert abgezogen werden. Wird das Betriebsergebnis nach Bewertung verwendet, so reicht die Implementierung des unerwarteten Verlustes. Der Ansatz von Plangewinnen setzt deren Ermittlung voraus. Je volatiler ein Gewinn ist, desto eher muss er mit Abschlägen versehen werden. Zudem darf ein Plangewinn nur im Going Concern Ansatz Berücksichtigung finden. 4.3 Anforderungen an die Ermittlung der wertorientierten Risikotragfähigkeit Die wertorientierte RDP-Ermittlung muss künftig zu erwartende Ausfälle von Schuldnern angemessen berücksichtigen. Soweit dies nicht bereits durch Anpassung der Zahlungsströme, die in die Barwertermittlung von Aktivpositionen eingehen, geschieht, müssen mit einem risikolosen Zinssatz ermittelte Barwerte entsprechend korrigiert werden. Die Berücksichtigung der erwarteten Verluste kann insbesondere anhand risikoadäquater Spreadaufschläge auf die risi- 10

5 kolosen Abzinsungssätze erfolgen. Für Kredite kann alternativ auch eine Korrektur der risikolos abgezinsten Barwerte durch den Abzug von Standardrisikokosten vorgenommen werden. Bei der Berechnung von Standardrisikokosten ist darauf zu achten, dass diese auch die Laufzeit der betrachteten Portfolien angemessen berücksichtigen. Die Ermittlung des RDP muss die Kosten, welche für Fortführung und Verwaltung der Positionen anfallen (Bestandskosten), in konsistenter Weise berücksichtigen. Die Laufzeit der betrachteten Portfolien ist dabei angemessen zu berücksichtigen. Eine grundsätzlich konsistente Verfahrensweise ist insoweit die Errechnung eines Kostenbarwerts, bei dem die in zukünftigen Perioden anfallenden Bestandskosten auf den aktuellen Zeitpunkt abgezinst werden. Werden zur Barwertermittlung die Zahlungsströme aus Positionen mit unbestimmter Laufzeit (z.b. Girokonto- oder Spareinlagen) oder möglichen vertraglichen Optionen (z.b. Kündigungsrechte der Schuldner) anhand von Ablauffiktionen festgelegt, so sind diese plausibel festzulegen. Grundsätzlich ist bei der Plausibilisierung der Ablauffiktionen das beobachtete Kundenverhalten zu berücksichtigen oder in bestimmten Fällen können qualifizierte Expertenschätzungen herangezogen werden. Analog zum Plangewinn bei GuV-/bilanzorientierter RDP-Ableitung darf ein geplanter Vermögenszuwachs grundsätzlich bei Liquidationsansätzen nicht angesetzt werden. Analog der periodischen RTF dürfen positive Eigenbonitätseffekte nicht zu einer Erhöhung des Bankbarwertes führen. 5. Zusammenfassung und Fazit Letztlich gibt die Aufsicht mit dem präsentierten Papier eine von den Instituten oft geforderte Konkretisierung hinsichtlich der Berechnung des Risikodeckungspotenzials und der Abgrenzung des Liquiditationsansatzes vom Going-Concern-Ansatz heraus. Grundsätzliche Fragen zur Ermittlung eines periodischen und/oder wertorientierten RDP unter Berücksichtigung der Solvabilität erfahren eine Klarstellung. Aus Sicht der Autoren ist dies positiv zu werten werden doch offene Fragen vieler Institute mit diesem Schreiben erfreulich klar beantwortet. Es bleibt trotzdem zu hoffen, dass die Aufsicht im Einzelfall die umgekehrte Proportionalität nicht außer Acht lässt und mit Augenmaß die Umsetzung der dargestellten Sachverhalte verlangt. Gerade hier wird in Verbindung mit dem verschärften Eigenkapitalbegriff nach Basel III (Verordnungsentwurf der EU) die große Herausforderung der Zukunft liegen. Literatur zum Thema BaFin(2010): Rundschreiben 11/2010(BA) Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk. BaFin (2011): Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte, Geschäftszeichen: BA 54-K /0006, Bonn/Frankfurt a.m., erhältlich auf: 11

6 risik otragfaehigkeit,templateid=raw,property=publicationfile.pdf/leitfaden_risikotragfaehigkeit.pdf, Abfrage vom Becker, A. / Gehrmann, V. / Schulte-Mattler, H. (2008): Handbuch ökonomisches Kapital, Frankfurt am Main Becker, A./ Berndt, M./ Klein, J.(2010): Risikotragfähigkeit im Fokus der Bankenaufsicht, Heidelberg Deutsche Bundesbank(2010): Range of Practice zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit bei deutschen Kreditinstituten, Frankfurt, , erhältlich auf: Abfrage vom DSGV (2011): Mindestanforderungen an das Risikomanagement Interpretationsleitfaden, Version 4.0, Berlin 2011, erhältlich auf: Abfrage vom Hannemann, R. / Schneider, A. (2011): Mindestanforderung an das Risikomanagement (Ma- Risk) Kommentar unter Berücksichtigung der Instituts-Vergütungsverordnung (Instituts- VergV), 3. Auflage, Stuttgart Reuse, S.(2007): Corporate Evaluation in the German Banking Sector, Wiesbaden Reuse, S.(2011): Korrelationen in Extremsituationen Eine empirische Analyse des deutschen Finanzmarktes mit Fokus auf irrationales Marktverhalten, zgl. Diss. Masaryk Universität Brno, Wiesbaden Reuse, S.(2012, Hrsg.): Zinsrisikomanagement, 2. Auflage, Heidelberg, erscheint vorr Reuse, S. / Schillings, R. (2011): Risikotragfähigkeit der Kreditinstitute Anforderungen der Aufsicht und praktische Umsetzungsimpulse Teil 1: Periodische vs. barwertige RTF, in: Bankentimes Spezial Banksteuerung/Treasury Management Dezember 2011 & Januar 2012,S SolvV (2010): Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen(Solvabilitätsverordnung- SolvV) vom 14. Dezember 2006, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie vom 5. Oktober 2010(BGBl.IS.1330). 12

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