Vorwort des Herausgebers
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- Reiner Bader
- vor 7 Jahren
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1 BECKER Vorwort des Herausgebers Die angemessene Kapitalausstattung sowie die effektive Steuerung der Risikotragfähigkeit der Kreditinstitute sind wesentliche Voraussetzungen für die Stabilität des Finanzsystems. 1 Dies ist gerade vor dem Hintergrund der vergangenen Finanzkrise unerlässlich, da höhere Kapitaldecken generell zur Risikoabfederung dienen und damit der Finanzwirtschaft eine höhere Sicherheit geben sollen. Seitens der gesetzlichen Anforderungen müssen Banken nach 25 a Abs. 1 Nr. 1 KWG Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit einrichten, wobei die vorsichtige Ermittlung der Risiken und das zu ihrer Abdeckung verfügbare Risikodeckungspotenzial zu Grunde zu legen ist. Neben der grundlegenden Regelung im KWG existieren noch weitergehende Anforderungen an die Risikotragfähigkeit. Zu nennen sind die letzten veröffentlichten MaRisk vom 14. Dezember 2012 sowie tiefergehende Erläuterungen aus der Prüfungspraxis, die von der deutschen Bankenaufsicht mittels BaFin- Rundschreiben vom 07. Dezember 2011 als Konzept»Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte«veröffentlicht wurden. Hiermit werden die im KWG aufgeführten Grunderfordernisse an Risikotragfähigkeitskonzepte weiter präzisiert und den Kreditinstituten ergänzend mit den MaRisk ein Leitfaden aus Sicht der aktuellen Aufsichtspraxis zur Verfügung gestellt. Die Aufseher kommen somit dem Wunsch der deutschen Kreditwirtschaft nach, die bankaufsichtlichen Maßstäbe, nach denen die internen Risikotragfähigkeitskonzepte regelmäßig beurteilt werden, breiter und öffentlich zu kommunizieren. 2 Weiterhin sind in dem BaFin-Schreiben Erkenntnisse aus der aktuellen Prüfungspraxis und den internationalen Entwicklungen mit eingeflossen. Einige Neuerungen zur Risikotragfähigkeit wurden auch in der letzten Version der MaRisk aus 2012, insbesondere im AT 4.1 vorgestellt, die bis zum 31. Dezember 2013 umzusetzen waren. 3 Die aktuelle, gänzlich überarbeitete und an die neuen Entwicklungen angepasste dritte Auflage des Bearbeitungs- und Prüfungsleitfadens»Risikotragfähigkeit im Fokus der Bankenaufsicht«, hat die neuen Erkenntnisse und Entwicklungen mit aufgenommen. Der Umfang des Buches hat sich durch die Neuerungen bedingt weiter erhöht. Das erfahrene Autorenteam berücksich- 1 Vgl. Deutsche Bundesbank: Monatsbericht März 2013, Frankfurt 2013, S Vgl. Ebenda, S Vgl. BaFin: Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Rundschreiben 10/2012 vom , AT 4.1., Tz. F ff. 1
2 VORWORT DES HERAUSGEBERS tigt in der aktuellen Fassung die Weiterentwicklungen der MaRisk und praxisorientierte Prüfungsansätze im Themenbereich der Risikotragfähigkeit. Herr Andreas Seuthe, Deutsche Bundesbank, geht auf die aktuellen Anforderungen an die Risikotragfähigkeit aus Sicht der Aufsicht ein. Hierbei werden auch die Kernpunkte und die Motivation zum aktuellen Rundschreiben»Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte«dargestellt und erläutert. Der Beitrag behandelt weiterhin regulatorische (Neu-)Regelungen zur Konkretisierung der ICAAP-Anforderungen, Kernbotschaften und Praxiserfahrungen bzgl. bankinterner Methoden zur Ermittlung/Sicherstellung der Risikotragfähigkeit lt. Bundesbank-Monatsbericht vom März Ergänzend werden die Grundformen der Risikotragfähigkeitskonzepte, die Einbindung in die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Überprüfungsund Sanktionsinstrumente der Bankenaufsicht detailliert dargestellt. Der Beitrag von Helge Kramer, Taunus Sparkasse, beschreibt einen modernen Ansatz zur fachseitigen Ausgestaltung eines Risikotragfähigkeitsverfahrens aus Sicht einer mittelgroßen Sparkasse. Die behandelten Themen konzentrieren sich auf die Risikotragfähigkeit im Rahmen der Planung/Strategie, die relevanten Risikoarten und Risikolandkarte sowie die einzelnen Verfahren zur Risikomessung. Kernstück des Beitrags ist die Darstellung des Verfahrens zur wertorientierten Messung der Risikotragfähigkeit»S-Karisma«. Dabei werden verschiedene Risk-Return Analysen zur Bestimmung der»ziel Asset Allokation«in der Sparkasse dargestellt und anschaulich beschrieben. Neben der Bestimmung des wertorientierten Vermögenswerts des Kreditinstituts werden auch die Auswirkungen des BaFin-Stresstests berücksichtigt. Auch auf die G+V-orientierte Risikotragfähigkeit und Umsetzungsbeispiele für die neuen Anforderungen an die Risikotragfähigkeit geht der Autor ein. Abschließend ergänzen umfangreiche Checklisten die Ausführungen des Beitrags. Aus der Sicht des Wirtschaftsprüfers stellt Hubert Barth, Ernst & Young GmbH, Ansätze zur Prüfung von Risikotragfähigkeitskonzepten dar. Neben den Erwartungen der Marktteilnehmer und den Prüfungsgrundlagen des Wirtschaftsprüfers stellt der Beitrag die einschlägigen Regelungen, Verlautbarungen sowie ökonomische Grundlagen zur Risikotragfähigkeit vor. Ein zentraler Teil des Beitrags ist die Prüfung von Risikotragfähigkeitskonzepten. Hierbei werden Prüfungsziele, -planung und -durchführung angesprochen. Die Berichterstattung, Erkenntnisse aus Prüfungen und praktische Checklisten runden die Ausführungen des Autors ab. 2
3 BECKER Der Beitrag von Mathias Schmitt, VR Bank Rhein-Neckar eg, Veronika Dettling und Axel Becker, beide SÜDWESTBANK AG, schildern aus Sicht der Internen Revision Prüfungsansätze für das Prüffeld der Risikotragfähigkeitskonzepte. Neben den erforderlichen Erwartungen an die Prüfer (incl. BaFin- Schreiben), den Grundlagen für Risikotragfähigkeitskonzepte und den Neuerungen der aktuellen MaRisk werden verschiedene Prüfungsansätze aufgezeigt. Diese gehen auch auf die Themenbereiche Projektrevision und Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation (systemischer Ansatz) ein. Weiterhin enthält der Beitrag Beispiele für Funktionsprüfungen und umfangreiche Checklisten. Das Buch richtet sich an alle Mitarbeiter in Kreditinstituten, die sich mit dem Themenfeld der»risikotragfähigkeit«im weiteren und engeren Sinne auseinandersetzen. Hierbei werden Geschäftsleiter, Aufsichts-/Verwaltungsräte, Mitarbeiter der Aufsicht und der Fachabteilungen, Projektmanager und -mitarbeiter, Prüfer der in- und externen Revision sowie Studierende und Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen angesprochen. Für die verlagsseitige Unterstützung danke ich insbesondere Herrn Frank Sator. Axel Becker Stuttgart im Juni
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5 I. Ansätze zur Ausgestaltung der Risikotragfähigkeit und der Kapitalplanung
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7 KRAMER I. Ansätze zur Ausgestaltung der Risikotragfähigkeit und der Kapitalplanung 1. Einleitung Im Sinne einer langfristigen und zielgerichteten Banksteuerung werden vom Vorstand Ziele und Wege zur Erreichung dieser in Strategien festgelegt. Zentraler Ankerpunkt bildet hierbei die schriftlich festgelegte Geschäftsstrategie des Vorstandes, die grundsätzlich hohen Freiheitsgraden unterliegt und auch nicht Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Prüfungsverfahrens ist Risikotragfähigkeit zentraler Anker der Planung/Strategie Risikostrategie Risikotragfähigkeit Geschäftsstrategie Planung (mittelfristige Planung) Zunehmender Detaillierungsgrad und inhaltliche Plausibilität Abbildung 1: Einflüsse auf die Risikotragfähigkeit Da die Aktivitäten in den Kerngeschäftsfeldern der Banken in der Regel mit dem Eingehen von Risiken verbunden sind, müssen dezidierte Risikostrategien oder entsprechende Teilstrategien hierzu definiert werden, wobei die Festlegungen in der Risikostrategie konsistent zur Geschäftsstrategie und der Planung des Hauses sein muss. Die Planung und die daraus abgeleiteten 2 7
8 AUSGESTALTUNG RISIKOTRAGFÄHIGKEIT UND KAPITALPLANUNG Ergebnisse müssen dabei»vorsichtig ermittelt werden«4, um in die Risikotragfähigkeitsermittlung eingebunden werden zu können. Die Fundierung, Dokumentation und Erläuterung der Risikostrategie hat nicht zuletzt durch die MaRisk 5 einen hohen Stellenwert im Rahmen der Umsetzung einer modernen Gesamtbanksteuerung erhalten. Zur Gewährleistung eines angemessenen Risikomanagements ist sie auch Prüfungsgegenstand. Die Verzahnung der Risikostrategie mit den wesentlichen Risikoarten und der Risikoneigung des Vorstandes liefert die Risikotragfähigkeitsbetrachtung. Die Risikotragfähigkeitsbetrachtung ist zusätzlich der Anknüpfungspunkt für alle arbeitsordnenden Organisationsrichtlinien und Rahmenanweisungen im Bereich des Risikomanagements Risikotragfähigkeit 3 Risikotragfähigkeit ist grundsätzlich gegeben, wenn durch das Risikodeckungspotenzial alle wesentlichen Risiken laufend abgedeckt sind. GRUNDSÄTZLICHE DARSTELLUNG alle wesentlichen Risiken Risikodeckungspotenzial Welche sind die wesentlichen Risikoarten? Abbildung 2: Grundsätzliche Darstellung Risikotragfähigkeit 4 Dr. Lutz, BaFin, Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte, , TZ 20 ff. 5 O. V.: Rundschreiben 18/2005, Mindestanforderungen an das Risikomanagement. 8
9 KRAMER Die Risikotragfähigkeit beschreibt, welche potenziellen Deckungsmassen einem Institut zur Abdeckung von Risiken und Verlusten zur Verfügung stehen. Im Rahmen dieser Möglichkeiten legt der Vorstand nach seiner Risikoneigung fest, welchen Risikoarten welches Risikobudget zugeordnet wird. Die Betrachtung der Risikotragfähigkeit sollte grundsätzlich wertorientiert und GuV-orientiert erfolgen. Damit wird nicht nur die bevorstehende Periode, sondern die gesamte Vermögenssituation der Bank in der Totale betrachtet. Die regulatorischen Anforderungen werden von der Aufsicht zwingend vorgegeben und schreiben die Qualität und Quantität des Eigenkapitals vor 6 und verlangen dass die Gesamtkapitalquote mindestens 8 Prozent 7 betragen muss. Da das (GuV-) Risikodeckungspotenzial (hier Eigenkapital) nur»einmal verwendet«werden kann, bleibt in Zukunft durch die höheren regulativen Anforderungen, mit einem Anstieg von 8,0 Prozent incl. Puffern auf 13,0 Prozent 8 bis 2019, deutlich weniger Deckungsmasse für die periodenorientierte Risikotragfähigkeit übrig. Die Ableitung der Risikotragfähigkeit wert- und GuV/bilanzorientiert erfordert vorab vom Vorstand die Entscheidung, ob die Ermittlung in einem Going-Concern- oder in einem Liquidationsansatz zu erfolgen hat. Jede dieser Varianten unterliegt grundsätzlich verfahrensimmanenten Beschränkungen. Die Aufsicht erwartet, dass diese Beschränkungen innerhalb der jeweiligen Steuerungskreisläufe den Instituten bekannt sind und dass durch ergänzende Verfahren»Lücken«in der Risikotragfähigkeitsdarstellung geschlossen werden 9. In der dritten Novelle der MaRisk vom Dezember 2010 standen zwei wesentliche»neue«ergänzungen bzw. Vertiefungen im Fokus bezogen auf die Anforderungen an die Risikotragfähigkeit. Diese wurden in der vierten Novelle der MaRisk vom Dezember 2013 aufgegriffen und weiter präzisiert. Eine stärkere Berücksichtigung beabsichtigter oder erwarteter Veränderungen des internen und externen Umfeldes des Institutes. 10 Diese stärkere Betonung der Zukunftsorientierung soll eine verändernde Ge Die Eigenmittel ergeben sich gem. Art. 72 CRR aus der Summe von Kern- und Ergänzugskapital des Institutes. 7 Vgl. Art. 92 CRR. 8 Vgl. Kapitel 3, dieses Buches. 9 Dr. Lutz, BaFin, Im Anschreiben zur Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte, O. V.: BaFin Rundschreiben Dez. 2010, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, S. 2 f. 9
10 AUSGESTALTUNG RISIKOTRAGFÄHIGKEIT UND KAPITALPLANUNG 8 9 schäftstätigkeit, beabsichtigte Strategieänderungen und erwartete Veränderungen des wirtschaftlichen Umfeldes in der Risikotragfähigkeit abbilden (siehe auch Regelkreis Abb. 1). Ein wichtiger Punkt hierbei ist, eine über den Bilanzstichtag hinausgehende Analyse vorzunehmen, wobei eine rollierende 12-Monats-Betrachtung sinnvoll erscheint. Bei den Diversifikationsannahmen darf keine unreflektierte Übernahme aus externen Quellen erfolgen und es werden detaillierte Anforderungen an die Ermittlung von impliziten/expliziten Korrelationen gestellt. Das Problem der Belastbarkeit von Diversifikationseffekten, insbesondere die Stabilität der inter-risk Effekte zwischen Risikoarten ist wie folgt zu umschreiben: sie müssen so konservativ geschätzt werden, dass auch unter Stressphasen die Korrelationsannahmen halten 11. Auf den ersten Blick erscheinen diese zusätzlichen Anforderungen leicht lösbar; in der Umsetzung ergeben sich auch heute noch Herausforderungen. Die erste Anforderung bedarf aus Sicht der Autoren eine stärkere Ausrichtung in der periodenorientierten Sicht der Risikotragfähigkeit auf gleichartige 12 bzw. 24-monatige rollierende Berechnungszeiträume auch in den Stresstestsum Veränderungen der Risikopositionen miteinander vergleichen zu können. In der wertorientierten Sicht sind naturgemäß diese»herausforderungen«nicht vorhanden, da die Berechnungen immer den ganzen Lebenszyklus beinhalten. Die zweite Herausforderung erfordert angemessen lange, für das Institut repräsentative Zeitreihen der einzelnen Assetklassen (hier wertorientierter Ansatz). Sind diese nicht vorhanden so muss bei den vorgenommenen Expertenschätzungen eine wesentlich tiefere Auseinandersetzung auf Führungsebene mit diesen Verfahren als bisher- erfolgen 12. Da die Datenhistorien konjunkturelle Auf- und Abschwungphasen beinhalten sollten, wird aus Sicht des Autors diese Problemstellung die Institute längerfristig beschäftigen. Zusätzliche Klarstellungen und Neuerungen der vierten MaRisk Novelle vom Dezember 2012 betrafen die Risikoquantifizierungsverfahren und den Kapitalplanungsprozess. Jegliche Methoden und Verfahren zur Risikoquantifizierung 13 die Realität nicht vollständig abzubilden vermögen, sind den Umstand zu schulden, dass die Risikowerte Ungenauigkeiten sowohl auf Ebene der Einzelrisiken als auch auf aggregierter Ebene aufweisen oder das 11 Allerdings lässt sich nachweisen, dass Korrelationen gerade in Extremsituationen stabil bleiben vgl. hierzu insbesondere Reuse (2011), S und Reuse ( ), S Vgl. Kramer/Klomfass: Zinsbuchsteuerung als Basis für die wertorientierte Risikotragfähigkeit, in Dr. Reuse S. (Hrsg.), Zinsrisikomanagement. 2 Auflage, Heidelberg Vgl. MaRisk,2012 AT 4.1 Tz 8. 10
11 KRAMER Risiko unterschätzen können und bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit hinreichend Rechnung zu tragen. Sind bei vergleichsweise einfachen und transparenten Verfahren die damit ermittelten Risikowerte im Hinblick auf die Grenzen und Beschränkungen der Verfahren erkennbar hinreichend konservativ, kann auf eine weitergehende Analyse verzichtet werden. Sind die Methoden und Verfahren, die ihnen zugrunde liegenden Annahmen, Parameter oder die einfließenden Daten vergleichsweise komplex, so ist eine entsprechende quantitative und qualitative Validierung dieser Komponenten sowie der Risikoergebnisse in Bezug auf Ihre Verwendung erforderlich. Beispiele für Modellrisiken in den Verfahren zur Risikoquantifizierung sind: die Autokorrelationen in der historischen Simulation mit überlappenden Zeitreihen (Zinsänderungsrisiko), Monte-Carlo-Simulationen können in einer angemessenen Zeit nur ca Simulationsschritte durchlaufen (ist das immer ausreichend?), die Normalverteilungsannahmen beim Varianz-Kovarianz-Ansätzen (Aggregation der Risiken in S-RTF) nicht immer gegeben, die Abbildung des Zinsänderungsrisikos bei variablen Produkten hängt maßgeblich von den unterstellten Mischungsverhältnissen ab, die zugrunde gelegte Stichprobe ist von der Zeitdauer her beschränkt, etc. Damit ergibt sich aus Sicht des Autors ein ganz anderer Umgang mit allen Verfahren zur Risikoermittlung. Modellrisiken werden -eventuell als eine eigene Risikoart- in der Zukunft im Fokus stehen und müssten dann konsequent in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt werden. Die MaRisk fordern nun, dass jedes Institut über einen Prozess zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs 14 verfügen muss. Die MaRisk enthielten auch bislang eine zukunftsgerichtete Komponente 15, der Aspekt der Kapitalplanung ist nun deutlich stärker akzentuiert worden. Mit dem nun geforderten Kapitalplanungsprozess hat die Aufsicht diesen Grundgedanken weiterentwickelt. Um künftigen Kapitalbedarf möglichst frühzeitig zu identifizieren, muss ein Zeitraum betrachtet werden, der über den in der Regel ein- bis zweijährigen Risikobetrachtungshorizont des Risikotragfähigkeitskonzeptes hinausgeht. Der Kapitalplanungsprozess soll daher einen angemessen langen, mehrjäh Hofer M., BaFin Fachartikel Neue MaRisk für Banken, März O. V.: BaFin Rundschreiben Dez. 2010, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, S. 2 f. 11
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