RECHTSSICHER REVISIONSFEST RISIKOGERECHT

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1 Bank Praktiker RECHTSSICHER REVISIONSFEST RISIKOGERECHT Finanz Colloquium Heidelberg BP 03/2017 BankPraktiker.de Herausgeber: Christoph Johannes Heibel Verbraucherkredit: Neue Möglichkeiten durch Digitalisierung Werner Böhnke, Stv. Aufsichtsratsvorsitzender, DZ BANK AG Christian Denk, Abteilungsleiter Bankenaufsichtsrecht und internationale Bankenaufsicht, Deutsche Bundesbank Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Prof. Ulrich Bantleon Christoph Horn Dr. Christoph Schmidt Interne Revision: Anforderungen an die Wirksamkeit Vorsitzender Richter am BGH, Bankrechtssenat, und Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Dr. Peter Hanker, Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eg Wolfgang Hartmann, Vorstandsvorsitzender des Instituts für Risikomanagement und Regulierung, ehem. Mitglied des Vorstands und CRO, Commerzbank AG Dr. Stefan Scheve Kapitalplanung der Banken und Sparkassen: Aufsichtliche Vorgaben Prof. Dr. Thomas A. Lange, Vorsitzender des Vorstands, National-Bank AG Sabine Lautenschläger, Mitglied des Direktoriums, Europäische Zentralbank, Frankfurt/M. Dr. Peter Lutz, Abteilungspräsident, Bankenaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Prof. Dr. Svend Reuse Annika Rüder Noel Boka Copulas in der Marktpreis risikosteuerung: Ein aktuelles Modellierungsbeispiel Bernd Meist, Geschäftsleiter, BANK OF CHINA LIMITED, Zweigniederlassung Frankfurt/M. Dr. Hans Richter, Oberstaatsanwalt, Leiter der Abteilung Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht a. D., Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafrecht, Stuttgart Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender, quirin bank AG Mit freundlicher Unterstützung von: Sandra Strelow Die neuen MaRisk: Ihre Bedeutung für das OpRisk-Management

2 Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT Kapitalplanung der Banken und Sparkassen: Aufsichtliche Vorgaben Kapitalbedarf frühzeitig identifizieren und seine Erfüllung überwachen. Autor: Dr. Stefan Scheve, Leiter des Sachgebiets Sparkassen, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Hannover 1. Diskutieren Sie zum Thema dieses Beitrags mit anderen BankPraktikern in unserem FCH Blog: blog.fc-heidelberg.de Diesen Beitrag finden Sie dort unter der Rubrik: Vorstand/Revision/IT. w Spätestens in den Jahren der Finanzkrise reifte auf Seiten der Aufsicht die Über zeu gung zur Notwendigkeit von Vorgaben für die Kapitalplanung bzw. Kapital bedarfs planung und der dazugehörigen Prozesse. Die schon 2012 formulierten Vor gaben gelten in angepassten Form weiterhin für große, aber auch für kleine und mittelgroße Banken und Sparkassen. I. Vorbemerkungen zur Kapital(bedarfs)planung nach MaRisk Für den Großteil der Kreditinstitute in Deutschland gilt die indirekte Aufsicht der EZB. Etwa Kreditinstitute fallen in Deutschland in diese Gruppe. Art. 6 Abs. 6 der SSM-Verordnung regelt, dass die nationalen Aufsichtsbehörden für diese Less Significant Institutions (LSIs) für den Großteil der in Art 4 der EZB zugewiesenen Aufgaben weiterhin zuständig sind. Zu den bedeutendsten nationalen bankenaufsichtlichen Vorgaben gehören nach wie vor die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute (MaRisk). Diese Vorgaben gelten sowohl für die Significant Institutions (SI) als aber auch insbesondere Abbildung 1: AT 4.1, Textziffer 9 der MaRisk als Herausforderung für die LSI. Sie stellen, wie der Name es schon sagt, Mindestanforderungen dar, die auch von kleinen und mittleren Kreditinstituten unter Beachtung der Proportionalität zu erfüllen sind. Die MaRisk sprechen im Wortlaut von Kapitalbedarfsplanung. In der Literatur wird der Kapitalplanung oftmals der Vorzug gegeben. Fachliche Unterschiede sind in beiden Formulierungen nicht zu sehen; somit kann eine synonyme Verwendung der Begriffe erfolgen. Der MaRisk-Begriff zielt stärker auf die Zielrichtung der Kapital(bedarfs) planung ab. Diese soll es der Geschäftsleitung ermöglichen, fundierte Aussagen über eine angemessene Höhe (und Zusammensetzung) des Kapitals zu machen. Hierdurch soll die Geschäftsstrategie einer Bank oder Sparkasse unter verschiedenen möglichen Szenarien und Entwicklungen hinweg gestützt werden. Schlussendlich soll ein möglicher Kapitalbedarf ermittelt werden. II. Vorgaben nach MaRisk 2012 und 2017 Seit der vierten MaRisk-Novelle vom gelten bankenaufsichtliche Vorgaben zur Kapitalplanung und zum Kapitalplanungsprozess. 1 Die nachfolgenden Interpretationen und Meinungen sind ausschließlich persönliche Auffassungen des Verfassers und stellen keine offizielle Meinungsäußerung der Deutschen Bundesbank dar. AT 4.1 Textziffer 9 Jedes Institut muss über einen Prozess zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs verfügen. Der Planungshorizont muss einen angemessen langen, mehrjährigen Zeitraum umfassen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie sich über den Risikobetrachtungshorizont des Risikotragfähigkeitskonzepts hinaus Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit oder der strategischen Ziele sowie Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds auf den Kapitalbedarf auswirken. Möglichen adversen Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, ist bei der Planung angemessen Rechnung zu tragen. Quelle: MaRisk und Erläuterungen in der Fassung vom

3 In der MaRisk-Version aus 2012 ist im Abschnitt AT 4.1 folgenden Vorgabe geregelt. Die gleichlautende Formulierung findet sich auch in der MaRisk-Version des Jahres 2017 bzw. wird sich in dieser finden. Die fünfte MaRisk- Novelle wird schon seit einiger Zeit vorbereitet; sie war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags allerdings noch nicht abgeschlossen. Der Fokus der fünften MaRisk-Novelle liegt jedoch auf anderen Sachverhalten als auf den Vorgaben zur Kapitalplanung. Somit wird sich die obige Formulierung (voraussichtlich) künftig in der Textziffer 11 (und nicht wie bisher Textziffer 9) des Bereichs AT 4.1 wiederfinden. Auch die Erläuterungen zu den MaRisk werden weiterhin vom zukunftsgerichteten Kapitalplanungsprozess sprechen. Dieser ist eine Ergänzung des Risikotragfähigkeitskonzeptes, um auch die zukünftige Fähigkeit, die eigenen Risiken tragen zu können, angemessen zu überwachen und zu planen. Bei der Kapitalplanung geht es darum, etwaigen Kapitalbedarf (intern und regulatorisch), der sich über den Risikobetrachtungshorizont hinaus ergeben könnte, rechtzeitig zu identifizieren und erforderlichenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen einzuleiten. III. Erwartungen an Kapital(bedarfs)planung Bei der Kapitalplanung ist ein angemessen langer, mehrjähriger Planungshorizont, der über den Risikobetrachtungshorizont des Risikotragfähigkeitskonzepts hinausgeht, zu betrachten. Dabei ist der Horizont der Kapitalplanung vom Horizont der Unternehmensplanung abhängig. Dieser sollte abhängig von der Geschäftsausrichtung bzw. dem Geschäftsmodell i. d. R. mindestens drei und selten mehr als fünf Jahre betragen. Der Betrachtungshorizont im Rahmen der Risikotragfähigkeit beträgt hingegen i. d. R. ein Jahr. Als Grundlage ist regelmäßig die mittelfristige Unternehmensplanung der Bank oder Sparkasse zu sehen. Es sollte aber keine reine Übernahme von Plangrößen erfolgen. Vielmehr müssen adverse Entwicklungen berücksichtigt werden. Somit sollte keine bloße schematische zusätzliche Bestimmung der Risikotragfähigkeit für einen längeren Horizont erfolgen; es sollte eine ggf. gröbere bzw. vereinfachte Abbildung der Auswirkungen alternativer Szenarien auf die Kapitalerfordernisse vorgenommen werden. Hierbei sind Risikotreiber (z. B. Zinskurven, Anlegerverhalten, Konjunktur, Kreditnachfrage) und wesentliche Umfeldbedingungen zu beachten. Sowohl interne als auch externe Einflüsse wirken auf die Kapitalplanung. Als interne Einflussfaktoren sind z. B. Veränderungen in der Geschäftsstrategie, dem Geschäftsmodell bzw. der Geschäftstätigkeit zu nennen. Zu externen Einflüssen sind die Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds zu zählen. Die schon oben erwähnten Risikotreiber wie Anlegerverhalten, Konjunktur etc. zählen hierzu. Natürlich können diese Faktoren auch als Störfaktoren auftreten. Abbildung 3 stellt dies grafisch dar.» Bei der Kapitalplanung geht es darum, etwaigen Kapitalbedarf (intern und regulatorisch), der sich über den Risikobetrachtungshorizont hinaus ergeben könnte, rechtzeitig zu identifizieren und erforderlichenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen einzuleiten. «Abbildung 2: Kapitalplanung und Risikotragfähigkeitskonzept als Instrumente der Gesamtbanksteuerung Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Meyborn, Peter: Kreditinstitute müssen steigende Kapitalressourcen effizient steuern; in: Betriebswirtschaftliche Blätter 12/2012 S

4 » Sowohl interne als auch externe Einflüsse wirken auf die Kapitalplanung. «Abbildung 3: Grundüberlegungen zum Kapitalplanungsprozess Zusammenspiel Kapitalplanung und Geschäftsstrategie Zum Thema: Prüfung Kapitalplanungsprozess. 03. Mai 2017, Frankfurt/M. Prüfung Frühwarnverfahren. 04. Mai 2017, Frankfurt/M. Prüfung und Beurteilung der Risikotragfähigkeits-Prozesse. 15. Mai 2017, Köln. Quelle: Büschelberger, Jürgen und Hortmann, Steffen: Kapitalplanung für einen nachhaltigen Going Concern; in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 5/2015 S Die MaRisk fordern: Möglichen adversen Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, ist bei der Planung angemessen Rechnung zu tragen. Was heißt dies im Detail? Ab wann ist eine Entwicklung advers? Natürlich darf hier keine Verwechslung mit den auch in den MaRisk geforderten inversen Stresstests erfolgen. Hier handelt es sich um einen ganz anderen Zusammenhang. Adverse Entwicklungen betrachten keine Stresstest. Sie sollten weiterhin von der going concern-betrachtung ausgehen, auf der i. d. R. auch die Risikotragfähigkeit fußt. Eine nennenswerte Abweichung vom Planszenario sollte erfasst werden. Eine Größenordnung bzw. Definition des Begriffs nennenswerte Abweichung wird bankenaufsichtlich nicht vorgegeben. Als mögliche Beispiele sind ein Einbruch der Hauptertragsquelle, deutlicher Rückgang oder auch schneller Anstieg beim Kreditwachstum zu sehen. Abbildung 4: Prozessablauf des Kapitalplanungsprozesses Quelle: Wimmer, Konrad und Schirsch, Claudia: MaRisk: Umsetzungsempfehlungen zum Kapitalplanungsprozess; in: Finanzierung Leasing Factoring 5/2013 S. 199, veränderte Darstellung. 78

5 Hier kommt es aber immer auf die Einzelfallbetrachtung an und den Abstand zu den Annahmen im Plan- und im Stressfall. IV. Aufbau und Phasen des Kapitalplanungsprozesses Dass der Kapitalplanungsprozess mit der Ermittlung der Kapitalausstattung beginnen sollte, überrascht sicherlich nicht. Von den Zahlen des letzten Jahresabschlusses sollte ausgegangen werden. Anschließend sind die geplanten Erhöhungen aus der Gewinnthesaurierung und bereits geplante Maßnahmen zur Kapitalzuführung zu erfassen. Mögliche nennenswerte Abweichungen von den Plangrößen sind in adversen Szenarien festzuhalten. Somit kann im Weiteren sowohl für das Planszenario als auch im nächsten Schritt für Szenarien, die adverse Entwicklungen beinhalten, der Eigenkapitalbedarf durch Vergleich der Quoten gem. bankenaufsichtlicher Anforderung mit den vorhandenen Kapitalwerten im Planfall und den adversen Szenarien ermittelt werden. Der Kapitalbedarf zur Erfüllung der Gesamt kapital kenn ziffern kann ermittelt werden. Wichtig ist, auch auf die Werte der Risikotragfähigkeit zu schauen. Das Risikodeckungspotenzial, das für die Limitierung der Risiken notwendig ist, muss ebenfalls ausreichen. Der Blick gilt sowohl dem regulatorischen als auch dem internen Kapitalbedarf. Sofern sich ein Kapitalbedarf ergibt, sind Maßnahmen vorzusehen, durch die der Bedarf gedeckt werden soll.» Die MaRisk fordern: Möglichen adversen Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, ist bei der Planung angemessen Rechnung zu tragen. «PRAXISTIPPS Im Rahmen des Prozesses der Kapitalplanung soll frühzeitig ein möglicher Kapitalbedarf aufgespürt werden. Als Ergänzung der eher kurzfristigen Risikotragfähigkeitsrechnung sollte hier ein im Zweifel längerfristiger Zeithorizont gewählt werden. Änderungen des wirtschaftlichen Umfelds sowie der geschäftspolitischen Ausrichtung und der strategischen Ziele sind natürlich ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Nicht nur die reinen Planzahlen sind zu betrachten; vielmehr ist adversen Entwicklungen eine besondere Beachtung zu schenken. Maßgeschneiderte und praxisorientierte Lösungen für die Kreditwirtschaft 79

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