/D Bundesagentur für Arbeit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "/D Bundesagentur für Arbeit"

Transkript

1 /D Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, f,.oa.zotz Neuausfertigung ERLAUBNIS zur Arbeitnehmerüberlassu ng Nach den $$ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August BGBI. I S wurde der Firma Felten Personalservice GmbH Gahlenfeldstr. 4 a Herdecke die seit geltende Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern ab dem unbefristet erteilt. lm Auftrag -7 Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblichenrveise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. Sie ist zwischen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens SlEi Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentaritverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit ertasst wird ($ 1 b AUG). Dieser Nachweis ist mit des Verleihs vom Verleiher in Weise vozuhalten. Diese Erlaubnisurkunde ist Eiqentum der Bundesaqentur für Arbeit und auf

2 4 Hinweise für Erlaubnisinhaber Nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die ordnu-ngsgemäße Geschäftsführung von Gewerbetreibenden, die sich mit der gewerosmaßgen Arbeitnehmerüberlassung befassen, lu übenivachen. Bei Verstößen gegen das AUG kann die Erlaubnis widerrufen oder zurückgenommen werden. Arbeitsvertrag ln einem zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer abgeschlossenen schriftlichen Arbeitsvertrag müssen mindestens die in $ 11 Abs. 1 AÜG in Verbindung mit S 2 Abs. 1 Nachweisgesetz (NachwG) vorgesehenen Angaben enihalten sein. Der Verleiher ist verpflichtet, die hier genannten Angaben in einö von ihm zu uiterzeichnende Urkunde aufzunehmen und sie dem Leiharbeitnehmer auszuhändigen. Eine Durchschrift dieser Urkunde hat der Verleiher drei Jahre aufzubewahren. Der Verleiher ist üeiterhin verpflichtet, jedem Leiharbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein Merkblatt der Erlaubnisbehörde nach dem Muster der Bundesagentur für Arbeit (verfügbar im Internet: arbeitsagentur.de > Unternehmen > Rechtsgrundlagen > Arbeitnehmerüberlassung Merkblätter) auszuhändigen. Bei nichtdeutschen Arbeitnehmeln ist nur auf dessen Verlangen dieses Merkblatt in der Muttersprache auszuhändigen. Gleichbehandlungsgrundsatz (Equal-Treatment) Dem Leiharbeitne[mär sind grundsätzlich die Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren, die ein vergleichbarer Arbeitnehmer im Entleihbetrieb beanspruchen kann. Von diesem Gl;ichbehandlungsgrundsatz kann nur durch die Anwendung von Tarifverträgen oder deren Inbezugnahme abgewichen werden. Anzei gepflicht von Veränderungen Die VJrlegung, Schließung und Eirichtung von Betrieben, Betriebsteilen oder Nebenbetrieben ist der RegionatOirekiion vorher änzuzeigen. Pärsonengesamtheiten, Personengesellschaften oder juristisch-e personen, denen die Erlaubn-is erteilt ist und die nach Erteilung der Erlaubnis eine andere Person zur Geschäftsführung oder Vertretung nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufen, haben diese Veränderung der bezeichneten Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeil anzuzeigen. Beide Anzeigen sind unaufgefordert zu erstatten. Gesetzliches Verbot des S 1b AÜG (Verleih ins Baugewerbe) N""n S f U AüG ist die gelv'erbsmaßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeitön, die üblicherwäise von ArbJitern verrichtet werden, unzulässig Sie ist zwischen Betrieben oei eauieweroes und anderen Betrieben gestattet, wenn diese Betriebe erfassende, für allgemeinverbindliöh erklärte Tarifuerträge dies bestimmen. Sie ist weiterhin gestattet zwislh_en Betrieben des Baugewerbes, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von densef ben-rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird. Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern Arbeitnehmer, die nicht Deutsche im sinne des Art- 116 des Grundgesetzes sind, bedürfen zur Ausübung einer deschäftigung im Bundesgebiet einer Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, soweit in zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes bestimmt ist. Die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bleiben unberührt. Ausländische Arbeitnehmef dürfen unter Berücksichtigung von $ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG bzw $ 6 $;. 1 Nr. 2 Arbeitgenehmigungsverordnung nur unter folgenden Voraussetzungen verliehen werden: - z-

3 L Staatsangehörige der alten EU-Mitgliedstaaten: ohne Einschränkungen 2. Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten (Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slovakei, Slovenien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Bulgarien) a) wenn sie Inhaber einer Arbeitsberechtigung -EU nach S '12a Arbeitsgenehmigungsverordnung srnd b) oder für Tätigkeiten, für die sie keine Arbeitsgenehmigung-EU benötigen, z. B. Beschäftigungen nach Abschn. 'l d. Beschv 3. Drittstaatsangehörige a) wenn sie Inhaber einer Niederlassungserlaubnis sind; b)wenn ihnen im Aufenthaltstitel die Beschäftigung ohne Beschränkung hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit und des Arbeitgebers erlaubt wurde. Statistische Meldungen (Achtung Anderung!) Dem Zentralen statistischen Meldedienst (ZIVD) bei der Reqionaldirektion Berlin Brandenburq, Postfach, Berlin, sind halbiährlich statistische Meldungen nach S 8 AUG zu erstatten. Diese Meldungen sind für das erste Kalenderhalbjahr bis zum 15. August des gleichen Jahres, für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 15. Februar des folgenden Jahres zu erstatten. Hiezu wird lhnen eine Aufforderung zur Abgabe der vorgenannten Meldungen - einschließlich der dafür erforderlichen Formulare - spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag zugesandt. Finanzamt lhr zuständiges Finanzamt erhält eine [ritteilung über diesen Ve.waltungsakt. Sie enthält: Angabe der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, AKenzeichen, Datum, Gegenstand und Umfang der Erlaubnis, Bezeichnung (Name, Vorname, Firma) und Anschrift des Erlaubnisinhabers, Steuernummer sowie (bei natürlichen Personen) Geburtsdatum (s. S 12 der Mitteilungsverordnung der Bundesregierung vom 07. September Bundesgesetzblatt l, Seite 1554). lm Ubrigen weise ich Sie auf lhre steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten gegenüber den Finanzbehörden hin. Anlagen zum Bescheid bei neu erteilten Erlaubnissen Mit gleicher Post erhalten Sie - außer den schon bezeichneten Anlagen - Informationen an alle Inhaber;iner Verleiherlaubnis zur Baubetriebe-Eigenschaft von Entleihern nach S 1b AÜG sowie ein Merkblatt für Leiharbeitnehmer in deutscher Sprache. Achtung - folgender Hinweis gilt nur für Verlängerungsanträge Die Verlängerung der Erlaubnis ist spätestens drei Monate vor Ablauf bei der bezeichneten Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen (S 2 Abs. 3 AUG). Uber die Verlängerung der Erlaubnis e.geht ein neuer Bescheid. Eine Bitte lhrer Erlaubnisbehörde: Wählen Sie bei künftigem Schriftwechsel als Absender die Firmenbezeichnung, die auch auf der Erlaubnisurkunde angegeben ist. lvlit freundlichen Grüßen lhre RegionaldireKion der Bundesagentur für Arbeit

4 /D Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord rhein-westfalen Düsseldorf, 1 3.oe.zooa ERLAUBNIS zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerü berlassung Nach den $$ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August BGBI. I S wird der Firma Felten Personalservice GmbH Gahlenfeldstr Herdecke die ab dem geltende Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitbis zum verlängert. Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die tiblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. Sie ist zwischen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird ($ t U lüc). Dieser Nachweis ist mit Beginn des Verleihs vom Verleiher in Weise vorzuhalten. Diese Erlaubnisurkunde ist Eigentum der Bundesagentur für Arbeit und auf Verlangellrul!!qkz!99!9n.

5 /D Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord rhein-westfa len Hinweise z.tr neuen Urkunde Keine Nennunq des Geschäftsführers in der Erlaubnisurkunde Durch die Abberufung und Neubestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung bei juristischen Personen und Personengesellschaften war bisher die Neuausfertigung der Erlaubnisurkunde erforderlich. lm Interesse der Venrvaltungsvereinfachung wird die Urkunde zukünftig ohne Nennung eines Vertreters ausgestellt. Dies entbindet jedoch nicht von der Anzeigepflicht des S 7 Abs. 1 Arbeitneh merü berlassungsgesetzes (AÜG). Auszug: $ 7 Anzeigen und Auskünfte (1) Der Verleiher hat der Erlaubnisbehörde nach Erteilung der Erlaubnis unaufgefordert die Verlegung, Schließung und Errichtung von Betrieben, Betriebsteilen oder Nebenbetrieben vorher anzuzeigen, soweit diese die Ausübung der Arbeitnehmeruberlassung zum Gegenstand haben. Wenn die Erlaubnis Perconengesamtheiten, Pensonengesellschaften oder juristischen Pelsonen erteilt ist und nach ihrer Erteilung eine andere Person zur Geschäftsführung oder Vertretung nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufen wird, ist auch dies unaufqefordert anzuzeigen. Bedenken Sie bitte, dass die Nichterfüllung dieser Obliegenheit nach Maßgabe des $ 16 Abs. 1 Nr. 4 AÜG eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

6 -1- Hinweise für Erla u bn is in habe r Nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die ordnungsgemäße Geschäftsführung von Gewerbetreibenden, die sich mit der gewerbsmäßigen Arbeitnehmertiberlassung befassen,lu überwachen. Bei Verstößen gegen das AÜG kann die Erlaubnis widerrufen oder zurückgenommen werden. Arbeitsvertrag ln einem zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer abgeschlossenen schriftlichen Arbeitsvertrag müssen mindestens die in $ 11 Abs. 1 AÜG in Verbindung mit $ 2 Abs. 1 Nachweisgesetz (Nachwc) vorgesehenen Angaben enthalten sein. Der Vedeiher ist verpflichtet, die hier genannten Angaben in eine von ihm zu unterzeichnende Urkunde aufzunehmen und sie dem Leiharbeitnehmer auszuhändigen. Eine Durchschrift dieser Urkunde hat der Verleiher drei Jahre aufzubewahren. Der Verleiher ist weiterhin verpflichtet, jedem Leiharbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein Merkblatt der Erlaubnisbehörde nach dem Muster der Bundesagentur für Arbeit (verfügbar im Internet: arbeitsagentur.de > Unternehmen > Rechtsgrundlagen > Arbeitnehmerüberlassung Merkblätter) auszuhändigen- Bei nichtdeutschen Arbeitnehmern ist nur auf dessen Verlangen dieses Merkblatt in der Muttersprache auszuhändigen. Gleichbehandlungsgrundsatz (Equal-Treatment) Dem Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich die Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren, die ein vergleichbarer Arbeitnehmer im Entleihbetrieb beanspruchen kann. Von diesem Gleichbehandlungsgrundsatz kann nur durch die Anwendung von Tarifverträgen oder deren Inbezugnahme abgewichen werden. Anzeigepflicht von Veränderungen Die Verlegung, Schließung und Errichtung von Betrieben, Betriebsteilen oder Nebenbetrieben ist der Regionald-ireKion vorher änzuzeigen. Personengesamtheiten, Personengesellschaften oder juristischl Personen, denen die Erlaubnis erteilt ist und die nach Erteilung der Erlaubnis eine andere Person zur Geschäftsführung oder Vertretung nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufen, haben diese Veränderung der bezeichneten Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeil anzuzeigen. Beide Anzeigen sind unaufgefordert zu erstatten. Gesetzliches Verbot des S f b AÜG (Verleih ins Baugewerbe) Nach S 1b AüG ist die gewlrbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für ArbeitÄn, die üblicherwäise von Arbeitern verrichtet werden, unzulässig. Sie ist zwischen Betrieben des Baugewerbes und anderen Betrieben gestattet, wenn diese Betriebe erfassende, für allgemeinverbindliöh erklärte Tarifverträge dies bestimmen. Sie ist weiterhin gestattet alischen Betrieben des Baugewerbes, wenn der verlejhende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben -Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird. Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern Arbeitnehrier, iie nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind, bedürfen zur Ausübung einer feschäftigung im Bundesgebiet einer Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, soweit in zwisc-henstaalichen Väreinbarungen nühts anderes bestimmt ist. Die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bleiben unberührt. Ausländische Arbeitnehmer dürfen unter BerÜcksichtigung von $ 40 Abs. 1 Nr' 2 AufenthG bzw $ 6 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitgenehmigungsverordnung nur unter folgenden voraussetzungen verliehen werden:

7 '1. Staatsangehörige der alten EU-Mitgliedstaaten: ohne Einschränkungen 2. Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten (Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slovakei, Slovenien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Bulgarien) a) wenn sie Inhaber einer Arbeitsberechtigung -EU nach S 12a Arbeitsgenehmigungsverordnung sind b) oder fürtätigkeiten, für die sie keine Arbeitsgenehmigung-ELJ benötigen, z. B. Beschäftigungen nach Abschn. 1 d. Beschv 3. Drittstaatsangehörige a) wenn sie Inhaber einer Niederlassungserlaubnis sind; b) wenn ihnen im Aufenthaltstitel die Beschäftigung ohne Beschränkung hinsichflich der berutlichen Tätigkeit und des Arbeitgebers erlaubt wurde. Statistische Meldungen (Achtung Anderung!) Dem Zentralen statistischen Meldedienst (ZMD) bei der ReoionaldireKion Berlin Brandenburq, postfach, '10958 Berlin, sind halbiährlich statistische Meldungen nach S 8 Aüc zu erstatten. Diese Meldungen sind für das erste Kalenderhalbjahr bis zum 15. August des gleichen Jahres, für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 15. Februar des folgenden Jahres zu erstatten. Hiezu wird lhnen eine Aufforderung zur Abgabe der vorgenannten Meldungen - einschließlich der dafür erforderlichen Formulare - spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag zugesandt. Finanzaml lhr zuständiges Finanzamt erhält eine Mitteilung über diesen Verwaltungsakt. Sie enthält: Angabe der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, AKenzeichen, Datum, Gegenstand und Umfang der Erlaubnis, Bezeichnung (Name, Vorname, Firma) und Anschrift des Erlaubnisinhabers, Steuernummer sowie (bei natürlichen Personen) Geburtsdatum (s. S 12 der Mitteilungsverordnung der Bundesregierung vom 07. September Bundesgesetzblatt l, Seite 1554). lm übrigen weise ich Sie auf lhre steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten gegenüber den Finanzbehörden hin. Anlagen zum Bescheid bei neu erteilten Erlaubnissen Mit gleicher Post erhalten Sie - außer den schon bezeichneten Anlagen - Informationen an alle Inhaber einer Verleiherlaubnis zur Baubetriebe-Eigenschaft von Entleihern nach S 1b Aüc sowie ein Merkblaft für Leiharbeitnehmer in deutscher Sprache. Achtung - folgender Hinweis gilt nur für Verlängerungsanträge Die Verlängerung der Erlaubnis ist spätestens drei Monate vor Ablauf bei der bezeichneten Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen (S 2 Abs. 3 AÜG). Über die Verlängerung der Erlaubnis ergeht ein neuer Bescheid. Eine Bitte lhrer Erlaubnisbehörde: Wählen Sie bei künftigem Schriftwechsel als Absender die Firmenbezeichnung, die auch auf der Erlaubnisurkunde angegeben ist. Mit freundlichen Grüßen lhre Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit

8 2.i, SAn,? d0.- /D Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen, Postfach , Düsseldorf Felten Personalservice GmbH Gahlenfeldstr Herdecke lhr Zeichen: lhre Nachricht: Mein Zeichen: (Bei jeder Antwort bitte angeben) Name: Durchwahl: Telefax: Datum: Hen Steinhäuser Nordrheirwestfalen @aöeitsgentur. de -t September Durchführung des Arbeitnehmerü berlassu ngsgesetzes (AÜ G) ; lhr Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis Sehr geehrte Damen und Herren, auf lhren bei mir am eingegangenen gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung für die zum Antrag verlängere ich lhnen die Erlaubnis Dauer eines Jahres. Die Erlaubnis gilt jetzt zur bis Die Gebühr für die oben aufgeführte Erlaubnis setze ich gem. $ 2a AÜG in Verbindung mit S 2 Nr. 1 Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung (AÜKostV) auf 750,00 fest, auf die ich den geleisteten Kostenvorschuss von 750,00 anrechne. Gegen den Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Regionaldirektion einzulegen, und zwar binnen eines Monats, nachdem lhnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. lch weise darauf hin, dass die Kostenfestsetzung zusammen mit der Sachentscheidung oder selbständ ig an g efochte n werden kan n ($ 22 Y erw altu n gskosteng esetz). Anlaqen Erlaubnisurkunde H irlweise für Erlaubnisinhaber freundlichen Grüßen Dien3tEabäude Josef-Gockeln-Str Düsseldorf Telafm Talefü lntsrnst w.arbeitsaeenlur.de Bankveölndunq öffnungszeiten Raoionaldirektion NRW Mo - Do: Bundesbank 7:30-16:00 BLZ Fr: Kto.Nr :30-13:30 BIC: MARKDEF1300 IBAN: DE Sis emichen un3 mit den U-Behn-Lini n 78r/9 Haltestelle Golzheimer Platz

9 @ eunuesagenturfürarbeit Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 26.os.zoot ERLAUBNIS zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung Nach den $$ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August BGBI. I S wird der Firma Felten Personalservice GmbH Gahlenfeldstr Herdecke die ab dem geltende Eflaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbei! nehmern bis zum verlängert. ffi Gewerbsmäßige Arbeitnehmerübe.lassung in Betriebe des Baugewerbes fü. Arbeiten, di üblicherweise von Arbeitem ve.richtet werden, ist unzulässig. Sie ist zwischen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird (Q t b AÜG). oieser Nachweis ist mit Beginn des Verleihs vom vedeihet in

10 Hinweise für Erlaubnisin haber Nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die ordnungsgemäße Geschäftsführung von Gewerbetreibenden, die sich mit der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung befassen, zu überwachen. Bei Verstößen gegen das AUG kann die Erlaubnis widerrufen oder zurückgenommen werden. Arbeitsvertrag ln einem zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer abgeschlossenen schriftlichen Arbeitsvertrag müssen mindestens die in S 11 Abs. 1 AÜG in Verbindung mit $ 2 Abs. 1 Nachweisgesetz (NachwG) vorgesehenen Angaben enthalten sein. Der Verleiher ist verpflichtet, die hier genannten Angaben in eine von ihm zu untezeichnende Urkunde aufzunehmen und sie dem Leiharbeitnehmer auszuhändigen. Eine Durchschrift dieser Urkunde hat der Verleiher drei Jahre aufzubewahren. Der Verleiher ist weiterhin verpflichtet, jedem Leiharbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein Merkblatt der Erlaubnisbehörde nach dem Muster der Bundesagentur für Arbeit (verfügbar im Internet: arbeitsagentur.de > Unternehmen > Rechtsgrundlagen > Arbeitnehmerüberlassung Merkblätter) auszuhändigen. Bei nichtdeutschen Arbeitnehmern ist nur auf dessen Verlangen dieses Merkblatt in der Muttersprache auszuhändigen. Gleichbehandlungsgrundsatz (Equal-Treatment) Dem Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich die Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren, die ein vergleichbarer Arbeitnehmer im Entleihbetrieb beanspruchen kann. Von diesem Glelchbehandlungsgrundsatz kann nur durch die Anwendung von Tarifverträgen oder deren lnbezugnahme abgewichen werden. Anzeigepflicht von Veränderungen Die Verlegung, Schließung und Errichtung von Betrieben, Betriebsteilen oder Nebenbetrieben ist der RegionaldireKion vorher änzuzeigen. Personengesamtheiten, Personengesellschaften oder juristischl Personen, denen die Erlaubnis erteilt ist und die nach Erteilung der Erlaubnis eine andere Person zur Geschäftsführung oder Vertretung nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufen, haben diese Veränderung der bezeichneten Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeil anzuzeigen. Beide Anzeigen sind unaufgefordert zu erstatten. ceseeliches Verbot des S 1b AÜG (Verleih ins Baugewerbe) Nach S 1b AüG ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für ArbeitÄn, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, unzulässig. Sie ist zwischen Betrieben des Baugewerbes und anderen Betrieben gestattet, wenn diese Betriebe erfassende, für allgemeinverbindliöh erklärte Tarifverträge dies bestimmen. Sie ist weiterhin gestattet zwischen Betrieben des Baugewerbes, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben -Rahmen- und Sozialkassentarifuerträgen oder deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird. Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern Arbeitnehmer, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind, bedürfen zur Ausübung einer äeschäftigung im Bundesgebiet einer Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, soweit in zwisc-henstaaflichen Väreinbarungen nichts anderes bestimmt ist. Die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bleiben unberührt. Ausländische Arbeitnehmer dürfen unter Berücksichtigung von S 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG bzw' S 6 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitgenehmigungsverordnung nur unter folgenden Voraussetzungen verliehen werden: -2-

11 - z- 1. Staatsangehörige der alten EU-Mitgliedstaaten: ohne Einschränkungen 2. Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten (Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slovakei, Slovenien, Estland, LettlaM, Litauen, Rumänien, Bulgarien) a) wenn sie Inhaber einer Arbeitsberechtigung -EU nach $ 12a Arbeitsgenehmigungsverordnung sind b) oder für Tätigkeiten, für die sie keine Arbeitsgenehmigung-EU benötigen, z. B. Beschäftigungen nach Abschn. 1 d. Beschv 3. Drittstaatsangehörige a) wenn sie Inhaber einer Niederlassungsedaubnis sind; b) wenn ihnen im Aufenthaltstitel die Beschäftigung ohne Beschränkung hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit und des Arbeitgebers erlaubt wurde. Statistische Meldungen (Achtung Anderung!) Dem Zentralen statistischen Meldedienst (ZMD) bei der Reqionaldirektion Berlin Brandenburq, Postfach, Berlin, sind halbjährlich statistische Meldungen nach $ 8 AÜG zu erstatten. Diese Meldungen sind für das erste Kalenderhalbjahr bis zum 15. August des gleichen Jahres, für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 15. Februar des folgenden Jahres zu erstatten. Hierzu wird lhnen eine Aufforderung zur Abgabe der vorgenannten Meldungen - einschließlich der dafür erforderlichen Formulare - spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag zugesandt. Finanzamt lhr zuständiges Finanzamt erhält eine Mitteilung über diesen VeMaltungsakt. Sie enthält: Angabe der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, AKenzeichen, Datum, Gegenstand und Umfang der Erlaubnis, Bezeichnung (Name, Vorname, Firma) und Anschrift des Erlaubnisinhabers, Steuernummer sowie (bei natürlichen Personen) Geburtsdatum (s. S 12 der Mitteilungsverordnung der Bundesregierung vom 07. September Bundesgesetzblatt l, Seite 1554). lm Übrigen weise ich Sie auf lhre steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten gegenüber den Finanzbehörden hin. Anlagen zum Bescheid bei neu erteilten Erlaubnissen Mit gleicher Post erhalten Sie - außer den schon bezeichneten Anlagen - Informationen an alle Inhaber einer Verleiherlaubnis zur Baubetriebe-Eigenschaft von Entleihern nach $ 1 b AÜG sowie ein Merkblatt für Leiharbeitnehmer in deutscher Spraohe. Achtung - folgender Hinweis gilt nur für Verlängerungsanträge Die Verlängerung der Erlaubnis ist spätestens drei Monate vor Ablauf bei der bezeichneten Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen (S 2 Abs. 3 AÜG). Über die Verlängerung der Erlaubnis ergeht ein neuer Bescheid. Eine Bitte lhrer Erlaubnisbehörde: Wählen Sie bei künftigem Schriftwechsel ais Absender die Firmenbezeichnung, die auch auf der Erlaubnisurkunde angegeben ist. Mit freundlichen Grüßen lhre Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit

12 @ eunaesagenturfürarbeit Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Hinweise zur neuen Urkunde Keine Nennung des Geschäftsführers in der Erlaubnisurkunde Durch die Abberufung und Neubestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung bei juristischen Personen und Personengesellschaften war bisher die Neuausfertigung der Erlaubnisurkunde erforderlich. lm Interesse der Verwaltungsvereinfachung wird die Urkunde zukünftig ohne Nennung eines Vertreters ausgestellt. Dies entbindet jedoch nicht von der Anzeigepflicht des $ 7 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassu ngsgesetzes (AÜG ). Auszug: 5 7 Anzeigen und Auskünfte (1) DerVerleiher hatder Erlaubnisbehörde nach Erteilung der Erlaubnis unaufgefordert die Verlegung, Schließung und Errichtung von Betrieben, Betriebsteilen oder Nebenbetrieben vorher anzuzeigen, soweit diese die Ausübung der Arbeitneh!'nerüberlassung zum Gegenstand haben. Wenn die Erlaubnis Personengesamtheiten, Personengesellschaften oder juristischen Personen erteilt ist und nach ihrer Erteilung eine andere Person zur Geschäftsführung oder Vertretung nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufen wird, ist auch dies unaufqefordert anzuzeigen. Bedenken Sie bitte, dass die Nichterfüllung dieser Obliegenheit nach Maßgabe des $ 16 Abs. 1 Nr. 4 AÜG eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

13 EINOE6ANGEN 2 i. SeP Er1... fö Bundesagentuhür Arbeit Regionaldirektion Nordrhein-Westfa len Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen, Postfach Düsseldorf Felten Personalservice GmbH Gahlenfeldstr Herdecke lhr Zeichen: lhre Nachricht: Mein Zeichen: (Bei jeder Antwort bitte angeben) Name: Hen Steinhäuser Durchwahl: Telefax: Datum: /6. Nordrhein-Westfalen.3o13@arb itsgentur.de S"ot"ruer 2oo7 Durchführu ng des Arbeitneh merüberlassu ngsgesetzes (AÜ G) lhr Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis Sehr geehrte Damen und Herren. auf lhren bei mir am eingegangenen Antrag verlängere ich lhnen die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer eines Jahres. Die Erlaubnis gilt jetzt bis zum Die Gebühr für die oben aufgeführte Erlaubnis setze ich gem. $ 2a AÜG in Verbindung mit $ 2 Nr. 1 Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung (AÜKostV) auf 750,00 fest, auf die ich den geleisteten Kostenvorschuss von 750,00 anrechne. Gegen den Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Regionaldirektion einzulegen, und zwar binnen eines Monats, nachdem lhnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. lch weise darauf hin, dass die Kostenfestsetzung zusammen mit der Sachentscheidung oder selbstständ ig angefochten werden kann ($ 22 Y erwaltu ngskostengesetz). Anlaqen Erlaubnisurkunde für Erlaubnisinhaber Grüßen Dienstqebäudo Josef-Gockeln-Str Düs*ldorf Telefon Tel fil o21'l lnternet M.aöeitsaqentur.de Bankverbindung Reoionaldirektion NRW öffnunqszeiten Mo - Oo: 7:30 - '16i00 Fr: BBk Oüsseldorf BLZ Kto.Nr :30-13:30 BIC: MARKDEFl300 IBAN: oe Sie ereichen uns Haltestelle Golzheimer Platz

14 Bundesagentur für Arbeit Regionald irektion Nordrhein-Westfalen 1n.! 2? Düsseldorf, den 7/l.tO.ZOOe ERLAUBNIS zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung Na-ch den $$ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August BGBI. I S wird der Felten Personalseryice GmbH Gahlenfeldstr Herdecke vertreten durch Frau Heike Felten die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern längstens für die Dauer eines Jahres, gerechnet vom Tage nach der Zustellung, erteilt. tm Auftrao d-'-:- U ffi DS Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. Sie ist zwischen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn diese Betriebe von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträqen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst werden (Q I b Diese Erlaubnisurkunde ist Eigentum der Bundesagentur für Arbeit / Regionaldirektion Nordrhein-westfalen und auf

Dokumente und Bescheinigungen. Lorenz Office

Dokumente und Bescheinigungen. Lorenz Office Dokumente und Bescheinigungen Lorenz Office (:) Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Bayern Nürnberg, 15.10.2008 ERLAUBNIS zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung Nach den 1 und 2 des Gesetzes

Mehr

~ Bundesagentur für Arbeit

~ Bundesagentur für Arbeit ~ Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland Saarbrücken, /..('12.2011 - Neuausfertigung ERLAUBNIS zur Arbeitnehmerüberlassung Nach den 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Freie Hansestadt Bremen

Freie Hansestadt Bremen Stadtamt Aufenthalt und Einbürgerung Freie Hansestadt Bremen Stadtamt Bremen Postfach 10 78 49 28078 Bremen Dienstgebäude Stresemannstr. 48 Auskunft erteilt T (04 21) 361 88630 F (04 21) 361 15013 E-mail:

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Die Überlassung von Arbeitnehmern ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Das Gesetz dient der Vermeidung von Missbräuchen, insbesondere der Ausbeutung von Arbeitnehmern

Mehr

Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die

Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT TEL FAX Dienstsitz Bonn Graurheindorfer

Mehr

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Zwischen der Firma Flad Industrie Service UG, Waldenser Straße 25, 75365 Calw-Heumaden nachstehend: Verleiher und der Firma nachstehend: Entleiher Auf der Grundlage des

Mehr

Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Bundesverwaltung

Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Bundesverwaltung POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin BEARBEITET VON Referat

Mehr

Die Seite "Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer" ist in folgende Abschnitte gegliedert:

Die Seite Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer ist in folgende Abschnitte gegliedert: Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 74926 RECHTSINFORMATION Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer Die Seite "Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer"

Mehr

Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen

Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Aufenthaltserlaubnis nach 16 Abs. 4 AufenthG Zielgruppe: erfolgreiche Absolventen eines Hochschulstudiums Aufenthaltszweck: Suche eines dem Studienabschluss

Mehr

Verteiler Telefax: 06131/393 6710 Bearbeiter Herr Krempel. Vollzug des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG)

Verteiler Telefax: 06131/393 6710 Bearbeiter Herr Krempel. Vollzug des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) Postfach 2927 55019 Mainz Landeshochschulkasse Mainz An Schillerstraße 9 Rückgebäude (Wichern Haus) 55116 Mainz Telefon: 06131/393 6711 Verteiler Telefax: 06131/393 6710 Bearbeiter Herr Krempel Datum und

Mehr

Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 74773. RECHTSINFORMATION Arbeitnehmerüberlassung

Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 74773. RECHTSINFORMATION Arbeitnehmerüberlassung Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 74773 RECHTSINFORMATION Arbeitnehmerüberlassung Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die legale Arbeitnehmerüberlassung. Es

Mehr

Sehr Damen und Herren,

Sehr Damen und Herren, Sehr Damen und Herren, mit der Einführung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) zum 01.01.2005 sowie des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum 01.10.2005 sind vermehrt

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Information und Beratung Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Karl-Heinz Goller, Telefon 07121 2412-260, E-Mail: karl-heinz.goller@hwk-reutlingen.de

Mehr

Arbeitsrechtliche Konsequenzen aus der Arbeitnehmerfreizügigkeit

Arbeitsrechtliche Konsequenzen aus der Arbeitnehmerfreizügigkeit Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer Chemnitz Donnerstag, den 07.04.2011 Arbeitsrechtliche Konsequenzen aus der Arbeitnehmerfreizügigkeit Welche (nationalen) arbeitsrechtlichen Bestimmungen

Mehr

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Beschäftigung bei einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr geehrte

Mehr

Ausländerrecht I Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer

Ausländerrecht I Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer Ausländerrecht I Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer I. Allgemeines Im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die legale Arbeitnehmerüberlassung. Es soll zugleich illegale Formen der Arbeitnehmerüberlassung bekämpfen. Das Gesetz wurde mehrfach

Mehr

2. Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben

2. Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben Freie und Hansestadt Hamburg Europawahl am 25. Mai 2014 Informationsblatt für Seeleute 1. Wahlberechtigung 1.1 Deutsche Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnelle Bearbeitung. Für das Verfahren wird

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL E-MAIL DATUM

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2015 20.08.2015 Gs Fahrerlaubnisbefristungen im Ausland Sehr geehrte Damen und Herren, in zahlreichen Ländern wird die Gültigkeit des Führerscheins

Mehr

zu den oben genannten Schwerpunkten geben wir nachfolgende Hinweise:

zu den oben genannten Schwerpunkten geben wir nachfolgende Hinweise: KAV Rundschreiben V 31/2014 Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e. V. 1. Tarifregelungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst; Kündigungsschreiben der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft

Mehr

Antrag auf Altersruhegeld

Antrag auf Altersruhegeld Bitte zurück an das Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen Potsdamer Str. 47 14163 Berlin Antrag auf Altersruhegeld Sehr geehrte(r) Ruhegeldantragsteller(in). Wir bitten Sie, die nachstehenden

Mehr

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs.

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs. (Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht und Steuern Kerschensteinerstr. 9 63741 Aschaffenburg Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnisbefreiung

Mehr

Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer)

Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) ist eine spezielle Steuernummer, die der Identifikation gegenüber anderen Unternehmen dient. Die UID-Nummer

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 06/2014 M e r k b l a t t Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Dieses Merkblatt soll Ihnen die

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung (-Makler-, Bauträger- und Baubetreuererlaubnis-)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung (-Makler-, Bauträger- und Baubetreuererlaubnis-) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung (-Makler-, Bauträger- und Baubetreuererlaubnis-) An das Landratsamt Roth -Gewerberecht- 91152 Roth 1. Personalien des Antragstellers bzw. des

Mehr

Arbeitsvertrag. unbefristet. 1 Rechtliche Voraussetzungen

Arbeitsvertrag. unbefristet. 1 Rechtliche Voraussetzungen Arbeitsvertrag Zwischen der Firma Flad Industrie Service UG, Waldenser Straße 25, 75365 Calw-Heumaden nachstehend: Verleiher und Herrn/Frau nachstehend: Leiharbeitnehmer Auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Mehr

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) An den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises - Straßenverkehrsamt 36.1 - Postfach 1551 53705 Siegburg Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle weiteren Angaben auf Beiblättern, die dann als Anlagen

Mehr

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von-bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von-bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Honorar-Finanzanlagenberaterregister Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Honorar-Finanzanlagenberater Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs.

Mehr

Bei Haus- bzw. Wohnungseigentum reichen Sie bitte auch den Bescheid über öffentliche Abgaben mit ein (Müllabfuhr, Grundsteuer, Abwasser).

Bei Haus- bzw. Wohnungseigentum reichen Sie bitte auch den Bescheid über öffentliche Abgaben mit ein (Müllabfuhr, Grundsteuer, Abwasser). Um Ihren Antrag auf Erlass bearbeiten zu können senden Sie bitte die beiliegende Erklärung ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte fügen Sie über die von Ihnen genannten Einkünfte und Ausgaben Belege

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus ( 15 BQFG) Die mit * gekennzeichneten Felder sind freiwillig auszufüllen sie ermöglichen eine schnelle Bearbeitung.

Mehr

Ich versichere, dass mir ein Exemplar der Nachweisberechtigtenverordnung vorliegt, und dass ich von dem Inhalt Kenntnis genommen habe.

Ich versichere, dass mir ein Exemplar der Nachweisberechtigtenverordnung vorliegt, und dass ich von dem Inhalt Kenntnis genommen habe. Beantragung einer Listeneintragung für Standsicherheit nach der Kooperationsvereinbarung vom 10.12.2004 zwischen den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen Vorzulegende Unterlagen - Nachweis über

Mehr

Aufnahmeantrag Kfz-Sachverständiger

Aufnahmeantrag Kfz-Sachverständiger Aufnahmeantrag Kfz-Sachverständiger Hiermit beantrage ich die Verbandsmitgliedschaft beim Bundesverband für Kfz-sachverständigen Handwerk e.v. als Kfz-Sachverständiger. Dieser Antrag verpflichtet den BVkSH

Mehr

Bezirksversammlung 2013

Bezirksversammlung 2013 Bezirksversammlung 2013 Fremdpersonaleinsatz in Baubetrieben Harm Plesch Rechtsanwalt Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks AGENDA Fremdpersonaleinsatz in Baubetrieben Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

s Sparkasse SEPA-Lastschrift: Geldbeträge europaweit und in Deutschland einziehen

s Sparkasse SEPA-Lastschrift: Geldbeträge europaweit und in Deutschland einziehen s Sparkasse SEPA-Lastschrift: Geldbeträge europaweit und in Deutschland einziehen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit der neuen europäischen SEPA-Lastschrift können Sie fällige Forderungen Ihrer

Mehr

Sozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012

Sozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012 1. Die in 5 Abs. 11 SGB 5 genannten Nicht-EU-Ausländer unterfallen dann nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5, wenn nach ihrem Aufenthaltstitel

Mehr

S Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

S Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC. S Sparkasse Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA Single Euro Payments Area) sollen Ihre grenzüberschreitenden

Mehr

Merkblatt: Regelapprobation

Merkblatt: Regelapprobation Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf) Sprechzeiten (telefonisch): Montag und Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) AÜG Ausfertigungsdatum: 07.08.1972 Vollzitat: "Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Sparkasse. SEPA-Lastschrift: Geldbeträge europaweit und in Deutschland einziehen

Sparkasse. SEPA-Lastschrift: Geldbeträge europaweit und in Deutschland einziehen Sparkasse SEPA-Lastschrift: Geldbeträge europaweit und in Deutschland einziehen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit der neuen europäischen SEPA-Lastschrift können Sie fällige Forderungen Ihrer

Mehr

2. an einer Veranstaltung der Jugendarbeit mitwirken, die aus öffentlichen Mitteln gefördert wird,

2. an einer Veranstaltung der Jugendarbeit mitwirken, die aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, Information des Jugendamtes im Kreis Stormarn zur Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit (Freistellungsverordnung - FreiStVO) vom 16. Dezember 2009 (GVOBl.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern Deutscher Bundestag Drucksache 17/13022 17. Wahlperiode 10. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle

LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 48133 Münster Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30-12:30 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Freitag 08:30-12:30 Uhr

Mehr

Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen

Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen ACHTUNG: Dies ist ein neutrales Muster, für welches keine Haftung übernommen wird. Wir empfehlen ausdrücklich, sich individuell anwaltlich beraten zu lassen. Vereinbarung über Abrufarbeit 1 zwischen (Name,

Mehr

Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt

Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt Vorab per E-mail oder FAX An die Geschäftsführung der Börsen Berlin Fax: 030/31 10 91 78 Düsseldorf Fax: 0211/13 32 87 Hamburg Fax: 040/36 13 02 23 Hannover Fax: 0511/32 49 15 München Fax: 089/54 90 45

Mehr

»Wie bekomme ich eine

»Wie bekomme ich eine »Wie bekomme ich eine Die Voraussetzungen und das Verfahren Vorwort Dies Broschüre finden Sie in mehrere Sprachen übersetzt unter www.azf2.de oder auf der Seite des Flüchtlingsrates Niedersachsen e.v.

Mehr

FAQ Auslaufen von Übergangsregeln am 1. Mai 2011

FAQ Auslaufen von Übergangsregeln am 1. Mai 2011 FAQ Auslaufen von Übergangsregeln am 1. Mai 2011 im Bereich der Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit EU Top Thema Jänner 2011 Impressum: Wirtschaftskammer Österreich, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße

Mehr

Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach 34d Abs. 1 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34d Abs.

Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach 34d Abs. 1 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34d Abs. (Absender) Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 4 FAV/VVR 80323 München Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach 34d

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Ärztekammer Berlin Abteilung 3 - Berufsbildung Friedrichstraße 16 10969 Berlin Hinweise zum Antrag: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des

Mehr

DG-Verlag -Muster- aus Termineinlagen-/Tagesgeldkonto Nr.

DG-Verlag -Muster- aus Termineinlagen-/Tagesgeldkonto Nr. von Guthabenforderungen gegen eine andere 1 Abtretung (enge Zweckerklärung) Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. Nr. Sicherungsgeber (Name, Anschrift) Sicherungsgeber und schließen

Mehr

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ansprüche, die vor Gerichten innerhalb der Europäischen Union geltend gemacht werden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ansprüche, die vor Gerichten innerhalb der Europäischen Union geltend gemacht werden. Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, so genannter Pflege-Bahr Fragebogen für eine Risikoanalyse und einen Preis-Leistungs-Vergleich Stand 07/2014 Bestätigung Ihrer Anfrage und Vertragsangebot

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Wesentliche Inhalte dieses Gesetzes MI11. Die Blaue Karte EU. Stand der Präsentation: 1. Januar 2014

Wesentliche Inhalte dieses Gesetzes MI11. Die Blaue Karte EU. Stand der Präsentation: 1. Januar 2014 Wesentliche Inhalte dieses Gesetzes MI11 Die Stand der Präsentation: 1. Januar 2014 Die Teil 1: Gesetz zur Einführung der Blauen Karte Teil 2: Teil 3: Prozess zur Erteilung der Blauen Karte Teil 4: Weitere

Mehr

s Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen

s Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen s Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit der neuen SEPA Lastschrift bezahlen Sie fällige Forderungen in Euro

Mehr

Antrag auf Altersruhegeld

Antrag auf Altersruhegeld Bitte zurück an das Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin Potsdamer Str. 47 14163 Berlin (Zehlendorf) Antrag auf Altersruhegeld Ihre Architektenversorgung Berlin I. Ihre Personalien Teilnehmer-Nr.:

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 Gewerbeordnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 Gewerbeordnung Absender (Industrie- und Handelskammer) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 64 24105 Kiel Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co. KG)

Mehr

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sparkasse Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA Single Euro Payments Area) sollen Ihre grenzüberschreitenden

Mehr

Verwaltungskostensatzung

Verwaltungskostensatzung Verwaltungskostensatzung Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville am Rhein hat in ihrer Sitzung am 14. Februar 2011 diese Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten beschlossen, die auf folgende

Mehr

Herzlich willkommen. Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler 28.2.2013

Herzlich willkommen. Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler 28.2.2013 Herzlich willkommen Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler Vermittlertreff Chart-Nr. 1 Agenda I II III Das neue Finanzanlagenvermittlerrecht: Überblick und Fragen aus der Praxis

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches Bekanntmachungsblatt der 27. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 06. August 2001 Nummer 5 Amtsblatt für den Bereich der Herausgeber und Verleger: der, Bürgerzentrum und Rathaus, Postfach 1163,

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 21.05.2015

IHK-Merkblatt Stand: 21.05.2015 IHK-Merkblatt Stand: 21.05.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

CVR. Herr Martin Trübner. Teichstr. 39E. 63225 Langen. 28.12.2004 Ihr Sachbearbeiter

CVR. Herr Martin Trübner. Teichstr. 39E. 63225 Langen. 28.12.2004 Ihr Sachbearbeiter 123 456 789000 CVR Telefon 0 18 03 / Telefax 0 18 03 / (0,09 EUR/Min) 9597 9601 28.12.2004 Ihr Sachbearbeiter Beispielsfond "Hilfe für bedürftige leitende Angestellte" Peanutsfond (aka Kopperfond) wie

Mehr

3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern

3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern An die Ingenieurkammer-Bau NRW Carlsplatz 21 40213 Düsseldorf Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Gesellschaften Beratender Ingenieure und Ingenieurinnen gemäß 33 Abs. 1 BauKaG NRW vom 16.12.2003,

Mehr

Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein

Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein Tarifvertragliche Regelungen zur Zeitarbeit - allgemein Grundsatz equal pay bzw. equal treatment Zeitarbeitnehmern sind vom ersten Einsatztag an die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb des

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO) Absender: Stadtverwaltung Kirn -Ordnungsamt- Kirchstraße 3 55606 Kirn Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO) Hinweis: Bei Personengesellschaften

Mehr

Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Hamburg

Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Hamburg Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Hamburg Seite 1 von 12 SACHVERSTÄNDIGENORDNUNG - SVO - Die Vollversammlung der Handwerkskammer Hamburg hat am 9. Oktober 1979 aufgrund von 106 Abs. 1 Nr. 10

Mehr

Rundschreiben 42/724-2010

Rundschreiben 42/724-2010 40-4000-05.2009 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung/ Kreisverwaltung - Jugendamt - im Gebiet des Landschaftsverbandes

Mehr

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Anhang A Vordruck für einen Teilnahmeantrag - Briefbogen mit

Mehr

Datum. gerne bestätigen wir Ihnen, dass bislang die Beiträge ordnungsgemäß entrichtet worden sind. Beitragsrückstände

Datum. gerne bestätigen wir Ihnen, dass bislang die Beiträge ordnungsgemäß entrichtet worden sind. Beitragsrückstände BARMERGEK Beitrags-Zentrum Dresden BARMER GEK - Postfach 110117-01330 Dresden DV 08 0,62 Deutsche Post Q., ' 339 0000253 06480 Personalbereich 04103 Leipzig Ihre Gesprächspartnerin Frau Sperling-Hornig

Mehr

Benutzungsmarke ( 4 Nr. 2, 12 MarkenG);

Benutzungsmarke ( 4 Nr. 2, 12 MarkenG); Deutsches Patent- und Markenamt Markenabteilungen 80297 München W 7202 12. 13 1 (1) Registernummer / Aktenzeichen der Marke, gegen deren Eintragung, bzw. Nummer der international registrierten Marke, gegen

Mehr

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes

Mehr

Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar

Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN Fachbereich Rechtswissenschaft Einladung zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar Sommersemester 2015 Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht

Mehr

in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe.

in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe. Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Bockenheimer Landstr. 21 60325 Frankfurt am Main Antrag auf Eintragung Änderung der Eintragung in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke

Mehr

BARTSCH UND PARTNER RECHTSANWÄLTE GESELLSCHAFT DES BÜRGERLICHEN RECHTS. Erlaubte und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung. Leiharbeit in der IT-Branche

BARTSCH UND PARTNER RECHTSANWÄLTE GESELLSCHAFT DES BÜRGERLICHEN RECHTS. Erlaubte und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung. Leiharbeit in der IT-Branche BARTSCH UND PARTNER RECHTSANWÄLTE GESELLSCHAFT DES BÜRGERLICHEN RECHTS Erlaubte und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung Leiharbeit in der IT-Branche Lange Zeit stand Leiharbeit im Ruf, nur eine Arbeitsform

Mehr

Sparkasse. Neuer Anstrich für Ihren Zahlungsverkehr

Sparkasse. Neuer Anstrich für Ihren Zahlungsverkehr Sparkasse Neuer Anstrich für Ihren Zahlungsverkehr Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, nach der Einführung des Euro als gemeinsame Währung folgt nun die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums

Mehr

Ansprechpartner: Telefon: Datum:

Ansprechpartner: Telefon: Datum: Firma / Adresse. Ansprechpartner: Telefon: Datum: Aktenzeichen: Betreff: Sehr geehrte Damen und Herren, die Wettbewerbszentrale ist eine gemeinnützige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft.

Mehr

-Veranstaltererklärung nach 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) -Veranstalterhaftpflichtversicherung

-Veranstaltererklärung nach 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) -Veranstalterhaftpflichtversicherung I n f o r m a t i o n -Veranstaltererklärung nach 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) -Veranstalterhaftpflichtversicherung Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben möchten wir Sie über zwei

Mehr

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind nicht vom Arbeitnehmer auszufüllen)

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind nicht vom Arbeitnehmer auszufüllen) Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind nicht vom Arbeitnehmer auszufüllen) FIRMA: Name des Mitarbeiters: Personalnummer: Persönliche Angaben:

Mehr

Blaue Karte EU. Gewinnung von hochqualifizierten Fachkräften aus aller Welt. Dr. Timo Karsten. Rüsselsheim, 6. März 2013

Blaue Karte EU. Gewinnung von hochqualifizierten Fachkräften aus aller Welt. Dr. Timo Karsten. Rüsselsheim, 6. März 2013 Blaue Karte EU Gewinnung von hochqualifizierten Fachkräften aus aller Welt Dr. Timo Karsten Rüsselsheim, 6. März 2013 Ausgangssituation osborneclarke.de Fachkräftemangel Unumstrittener Fachkräftemangel:

Mehr

Industrie- und Handelskammer

Industrie- und Handelskammer (Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer 2 Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular 7.2. ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER

Mehr

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) FreizügG/EU Ausfertigungsdatum: 30.07.2004 Vollzitat: "Freizügigkeitsgesetz/EU vom 30. Juli 2004 (BGBl.

Mehr

Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Harsewinkel vom 06.10.2010

Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Harsewinkel vom 06.10.2010 Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Harsewinkel vom 06.10.2010 Seite 1 von 7 Inhaltsübersicht Präambel 1 Benutzung 2 Veräußerung und Form der Aufbewahrung von Archivgut 3 Art der Benutzung 4 Benutzungsantrag

Mehr

Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten

Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten Inhalt Oranger Einzahlungsschein (TA 826)... 2 Oranger Einzahlungsschein mit indirekt Begünstigter (TA 826)... 3 IPI/IBAN- Beleg (TA 836)... 4 Zahlungen an die Übrigen

Mehr

/ 4AzfhrL. Dokument der GZS Service mbh. oie Gesundheitskasse. für Sachsen und Thüringen

/ 4AzfhrL. Dokument der GZS Service mbh. oie Gesundheitskasse. für Sachsen und Thüringen oie Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS 99105 Eftd Posfach 900261 GZS mbh - Sicherheitsdienste lhre Unbedenklichkeitsbescheinigung Betriebsnumme( 09327172 FB Firmenkunden 5 Team Firmenkunden

Mehr

Forschungsaufenthalte

Forschungsaufenthalte Forschungsaufenthalte in Deutschland Informationen zu Einreise und Aufenthalt von Forschenden aus Nicht-EU-Staaten ( 16 bis 21 - insbesondere 20 - Aufenthaltsgesetz) Einreise aus dem außereuropäischen

Mehr

Freiwillige Versicherung

Freiwillige Versicherung Freiwillige Versicherung Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, wenn Sie sich versichern möchten, senden Sie den Antrag bitte ausgefüllt zurück. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag nach Eingang

Mehr

Bestellübersicht. Verlag für die öffentliche Verwaltung. Ausländerrecht. Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart

Bestellübersicht. Verlag für die öffentliche Verwaltung. Ausländerrecht. Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart Bestellübersicht Verlag für die öffentliche Verwaltung Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart Für eilige Bestellungen: Telefon: 0711 7863-7355 Telefax: 0711 7863-8400 E-Mail: dgv@kohlhammer.de

Mehr

Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union)

Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union) Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union) Sprechzeiten (telefonisch): Montag und Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechtage

Mehr

A K. Die Gesundheitskasse. Unbedenklichkeitsbescheinigung. für die Beteiligung an öffentlichen Aufträgen

A K. Die Gesundheitskasse. Unbedenklichkeitsbescheinigung. für die Beteiligung an öffentlichen Aufträgen A K Die Gesundheitskasse. AOK Niedersachsen Postfach 32 23 38022 Braunschweig Stephanstr. 14 04103 Leipzig AOK - Die Gesundheitskasse for Niedersachsen Servicezentrum Braunschweig Am Fallersleber Tore

Mehr

Personalfragebogen Minijob Stand: Januar 2015

Personalfragebogen Minijob Stand: Januar 2015 Arbeitgeber: Persönliche Angaben Name Vorname Straße und Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum Geburtsort und -name nur bei fehlender Versicherungs-Nr. Geschlecht Familienstand männlich weiblich Versicherungsnummer

Mehr

Personalbogen für geringfügig Beschäftigte

Personalbogen für geringfügig Beschäftigte Personalbogen für geringfügig Beschäftigte Vorname: Straße: PLZ/Wohnort: Geburtsdatum: Geschlecht: männlich weiblich Staatsangehörigkeit: Rentenversicherungsnummer: Falls der Arbeitnehmer noch keine Versicherungsnummer

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht

Mehr

Volksinitiative "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit tur gute Bildung" Unterrichtung des Landtags gem. 1 Abs.

Volksinitiative Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit tur gute Bildung Unterrichtung des Landtags gem. 1 Abs. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Minlstenum für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221

Mehr

MitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen

MitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen Deutscher Bundestag Drucksache 17/12165 17. Wahlperiode 28. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter

Mehr

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Meine Zeichen Datum. Antrag auf Stundung bzw. Ratenzahlung. Festgesetzt mit Bescheid vom

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Meine Zeichen Datum. Antrag auf Stundung bzw. Ratenzahlung. Festgesetzt mit Bescheid vom Der Bürgermeister Stadt Erkner Friedrichstr. 6-8 15537 Erkner Stadt Erkner Friedrichstraße 6-8 15537 Erkner Geschäftsbereich : Stadtkasse Ressort : 20 / Finanzen Bearbeiter : Telefon : 03362 / 795-122

Mehr

Rödl & Richter Fondstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Straße des 17. Juni 106. 10623 Berlin

Rödl & Richter Fondstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Straße des 17. Juni 106. 10623 Berlin _orcapstart_36060_7_50_22.01.2015_1_2_@kinfo[rs AU 2015]_ D- Telefon: +49 (30) 206 279 18-0 Telefax: +49 (30) 206 279 18-10 E-Mail: berlin@roedl-richter-fondstreuhand.de Internet: www.roedl.de (Bitte stets

Mehr

Arbeitsmarktzulassungsverfahren

Arbeitsmarktzulassungsverfahren Information der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung Susanne Witt, 18. November 2014 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen

Mehr