Verfahren zur Aufnahme von Arbeitsverfahren geringfügiger Exposition nach 2.8 der TRGS 519 in die BGI 664

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1 Verfahren zur Aufnahme von Arbeitsverfahren geringfügiger Exposition nach 2.8 der TRGS 519 in die BGI 664 Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 1

2 Veranlassung zur Durchführung der Versuchsreihen nach BGI 664 Novellierung der GefStoffV 2005 Anlass zur Neufassung der GefStoffV (auszugsweise): Erfordernis zur Anpassung an das neue Chemikalienrecht der Europäischen Union EU-Chemikalienverordnung REACH Registration, Evaluation, Authorisation an Restriction of Chemicals [Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien] CLP-Verordnung Classification, Labelling und Packaging [Einstufung, Etikettierung und Verpackung chemischer Produkte] Fortschreibung der Gefahrstoffverordnung auf Grundlage von Erkenntnissen (aus Praxis und Wissenschaft) und Erfahrungen aus der GefStoffV 2005 sowie der Anpassung an den Stand der Technik. Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 2

3 Veranlassung zur Durchführung der Versuchsreihen nach BGI 664 Novellierte GefStoffV 2010 und die Folgen Anpassungen der REACH-Verordnung (wirksam ) betreffen insbesondere: Anhang IV der bisherigen GefStoffV mit seinen Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen [ ] entsprechende Regelungen wurden daher aus dem Anhang der GefStoffV gestrichen Übrig geblieben sind einige rein nationale Einträge wie z.b. zu Korrosionsschutzmitteln oder zu bioresistenten Fasern sowie ergänzenden Regelungen zu Asbest: jetzt in Anhang II der neuen GefStoffV (vorher Anhang IV der GefStoffV) Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 3

4 Veranlassung zur Durchführung der Versuchsreihen nach BGI 664 Ein Ziel der novellierten GefStoffV 2010 Ein primäres Ziel der novellierten GefStoffV 2010 ( 16 in Verbindung mit Anhang II) soll sein, einen Anreiz zur ganzheitlichen Sanierung von asbesthaltigen Bauteilen zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden Abbrucharbeiten nach 16 in Verbindung mit Anhang II, Ziffer (1) / Nr.1, von der Regelung ausgeschlossen! Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten sind zukünftig nur noch mit Verfahren ohne Ausnahmegenehmigung durchführbar! Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 4

5 Veranlassung zur Durchführung der Versuchsreihen nach BGI der novellierten GefStoffV 2010 in Verbindung mit Anhang II Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. Satz 1 gilt nicht für Abbrucharbeiten Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Ausnahme von Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme Verfahren, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind. Zu den Verfahren, die zum verbotenen Abtrag von asbesthaltigen Oberflächen führen, zählen insbesondere Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten und Bohren. Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 5

6 Veranlassung zur Durchführung der Versuchsreihen nach BGI 664 Auswirkung der Novellierung der GefStoffV auf die ausführenden Betriebe und die WSV alt: Anhang IV der GefStoffV 2005: Auf Grundlage des 20 der GefStoffV [Behördliche Ausnahmen, Anordnungen u. Befugnisse] konnte seitens der gesetzlichen Unfallversicherungen eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung von Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an mit Asbest belasteten Bauteilen erteilt werden, "wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist." neu: Anhang II der GefStoffV 2010: Auf Grundlage des 19 der GefStoffV [Behördliche Ausnahmen, Anordnungen u. Befugnisse] (vormals 20 der GefStoffV) ist seitens der gesetzlichen Unfallversicherungen keine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung von Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an mit Asbest belasteten Bauteilen mehr möglich. Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 6

7 Veranlassung zur Durchführung der Versuchsreihen nach BGI 664 BGI = Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gegenüber Asbest sind bei Verzicht auf die (vollen) technischen Schutzmaßnahmen nach TRGS 519 zukünftig ausschließlich standardisierte und anerkannte BGI 664- Verfahren zulässig! BGI 664: Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (bisher ZH 1/511) - aufgestellt vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (seit 2007: DGVU = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) - Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit des HVBG (BIA) (seit 2010: Institut für Arbeitssicherheit der DGVU = IFA) Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 7

8 BGI = Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI Verfahren 664: weshalb erforderlich? Eine stringente Umsetzung des Expositionsverbotes nach Gefahrstoffordnung und die damit verbundene Anforderung an die Schutzmaßnahmen ist bei ASI-Arbeiten (z.b. für kleinere Handwerkertätigkeiten) wirtschaftlich nicht vertretbar. Hierfür sieht die TRGS 519 [Technische Regeln für den Umgang mit Asbest] unter Pkt. 2.8 [Arbeiten mit geringfügiger Exposition mit einer Asbestfaserkonzentration < Fasern/m³ am Arbeitsplatz] erhebliche Erleichterung wie z.b. Verzicht auf Abschottung und das Tragen von PSA vor. Da gem. Mitteilung 910 zur TRGS 519 zukünftig ein Fasergrenzwert < Fasern/m³ gilt, wurde die Prüfung vorauswirkend auf dieses Kriterium durchgeführt. Der Nachweis der Expositionsgrenzen erfolgt über geprüfte und standardisierte Arbeitsverfahren nach BGI 664 Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 8

9 BGI = Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI - Verfahren 664: Kriterien? Die Durchführung von Arbeiten geringfügiger Exposition nach 2.8 TRGS 519 unterliegt der Ermittlung der Asbestfaserkonzentration für die beabsichtigten ASI-Arbeiten. Die Ermittlung muss nach den vom Ausschuss für Gefahrstoffe [AGS] bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [BAuA] vorgegebenen Kriterien erfolgen. Aufnahme von Arbeitsverfahren für ASI Arbeiten in das BIA-Verzeichnis Aufnahme durch den Arbeitskreis (Asbestexposition bei ASI-Arbeiten) beim Institut für Arbeitssicherheit [IFA] des DGVU, dieses legt die Vorgehensweise zu standardisierten Arbeitsverfahren mit geringfügiger Exposition nach TRGS 519 fest. Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 9

10 Anforderungen an Messergebnisse für BGI 664-Verfahren Messprogramme für standardisierte Arbeitsverfahren Drei aufeinander folgende Messungen mit 120 Min., wenn alle ME< ¼ F/m³ Da gem. Mitteilung 910 zur TRGS 519 zukünftig ein Fasergrenzwert < Fasern/m³ gilt, wurden die Messungen vorauswirkend auf dieses Kriterium durchgeführt: Drei aufeinander folgende Messungen mit 120 Min., wenn alle ME< ¼ F/m³ = 2500 F/m³ Alternativ gibt es noch Messprogramme mit: sechs aufeinanderfolgenden ME< ¼ F/m³ oder zwölf aufeinanderfolgenden ME< 0, F/m³. Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 10

11 Bestandsaufnahme der angewandten Verfahren in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Auftrag / Veranlassung Im Auftrag der zuständigen Arbeitssicherheitsstelle des BMVBS (Rf. Z31) hat die Bundesanstalt für Wasserbau [BAW] alle Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes [WSV] zur Nennung von bis dato angewandten Verfahren aufgefordert. Umsetzung Im September 2011 wurde eine Besprechung in der Bundesanstalt für Wasserbau anberaumt, um alle genannten und praktizierten Verfahren unter den Sachverständigen der Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und der Unfallkasse des Bundes zu diskutieren und aufzulisten. Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 11

12 Bestandsaufnahme der angewandten Verfahren in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 12

13 Vorbereitungen zur Durchführung der Versuchsreihen Für die Durchführung der Versuchsreihen zu den v.g. Verfahren mussten im Vorfeld folgende Randbedingungen geklärt werden: Sollen die Versuchsreihen zentral oder in mehreren Dienststellen durchgeführt werden? Unter Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte sollen die Versuchsreihen zentral im Wasser- und Schifffahrtsamt Trier durchgeführt werden, da dieses über eine geeignete Halle auf dem Bauhofsgelände verfügt. Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 13

14 Vorbereitungen zur Durchführung der Versuchsreihen In welchen Umgebungsbedingungen sollen die Versuche durchgeführt werden? Allgemein bestand der Anspruch, alle gelisteten Verfahren (mit Ausnahme des Wasserhochdruck-Reinigens) im Freien als auch innerhalb von Gebäuden anzuwenden. Die Prüfvoraussetzungen mussten dementsprechend innerhalb und außerhalb von geschlossenen Gebäuden geschaffen werden. So wurden in Abhängigkeit an die Anwendbarkeit der Verfahren drei Prüfstufen / Prüfbereiche eingerichtet. Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 14

15 Vorbereitungen zur Durchführung der Versuchsreihen Prüfstufe 1: Prüfstelle im Freien Praxisnahe Anforderungen an die Prüfverfahren unter normalen Umgebungsbedingungen Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 15

16 Vorbereitungen zur Durchführung der Versuchsreihen Prüfstufe 2: Prüfstelle in der geschlossenen Halle (20x20x6m L/B/H) Hohe Anforderungen an die Prüfverfahren, da in Halle mit wenig Luftzirkulation Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 16

17 Vorbereitungen zur Durchführung der Versuchsreihen Prüfstufe 3: geschlossene Prüfkammer (6x5x3m - L/B/H) innerhalb der Halle Höchste Anforderungen an die Prüfverfahren, da in engem Raum ohne Luftzirkulation Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 17

18 Vorbereitungen zur Durchführung der Versuchsreihen Weshalb erfolgte die Einrichtung einer Prüfkammer (für Prüfstufe 3)? Mit der Einrichtung einer Prüfkammer konnte der sog. "worst case" bei der Durchführung der BGI-664 Verfahren simuliert werden, da hier die Verfahren ohne Luftzirkulation und auf engem Raum messtechnisch begleitet wurden. Faktoren, welche eine personenbezogene Messung beeinflussen können (Luftgeschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit, Umgebungstemperatur etc.), konnten gezielt gesteuert und kontrolliert werden. Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 18

19 Vorbereitungen zur Durchführung der Versuchsreihen Weshalb soll in Prüfstufe 3 der "worst case" simuliert werden? Nur so ist eine Differenzierung der zugelassenen Verfahren möglich, ob diese nur im Freien, in der Halle oder auch in (engen) Räumen zur Ausführung kommen können. Dies ist im Hinblick auf die spätere Ausführung im Regiebetrieb wichtig, denn nicht alle Verfahren, welche im Hinblick auf geringfügige Exposition (< Fasern/m³) messtechnisch im Freien nachweisbar waren, konnten auch in geschlossenen Räumen nachgewiesen werden. Verfahren, welche innerhalb geschlossener Räume zur Anwendung kommen sollen und im Laufe der Versuchsdurchführung potentiell zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen könnten, müssen in einer Kammer mit folgenden Konstruktionsmerkmalen ausgeführt werden: -> dekontaminationsfähig, d.h. konstruktiv muss die Kammer für eine Dekontaminierung nach TRGS 519 geeignet sein -> unterdruckfähig für den "Luftaustausch" in der Kammer nach jeder Messreihe Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 19

20 Vorbereitungen zur Durchführung der Versuchsreihen Technische Einrichtung für die Durchführung der Versuchsreihen TE für Prüfstufe 1: Prüfstelle im Freien Asbest- und PAK-tauglicher Sicherheitssauger, Staubklasse H Hochdruckreiniger (250 bar) Klimaüberwachung Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 20

21 Vorbereitungen zur Durchführung der Versuchsreihen Technische Einrichtung für die Durchführung der Versuchsreihen TE für Prüfstufe 2: Prüfstelle in der geschlossenen Halle Asbest- und PAK-tauglicher Sicherheitssauger, Staubklasse H Klimaüberwachung Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 21

22 Vorbereitungen zur Durchführung der Versuchsreihen Technische Einrichtung für die Durchführung der Versuchsreihen TE für Prüfstufe 2: Prüfstelle in der geschlossenen Halle Probenahmegerät zur Raumluftmessung nach VDI 3492 Asbest- und PAK-taugliches Schweißrauch- Absauggerät Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 22

23 Vorbereitungen zur Durchführung der Versuchsreihen Technische Einrichtung für die Durchführung der Versuchsreihen TE für Prüfstufe 3: geschlossene Prüfkammer Asbest- und PAK-taugliches Unterdruckgerät Asbest- und PAK-tauglicher Sicherheitssauger Staubklasse H Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 23

24 Vorbereitungen zur Durchführung der Versuchsreihen Technische Einrichtung für die Durchführung der Versuchsreihen TE für Prüfstufe 3: geschlossene Prüfkammer Asbest- und PAK-tauglicher Sicherheitssauger, Staubklasse H Klimaüberwachung Probenahmegerät zur Raumluftmessung nach VDI 3492 Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 24

25 Vorbereitungen zur Durchführung der Versuchsreihen Welche Prüfobjekte sind zur Durchführung der Versuchsreihen geeignet? Das Prüfobjekt muss nachweislich (durch akkreditiertes Institut) mit schadstoffhaltiger bzw. asbesthaltiger Altbeschichtung versehen sein. Das Prüfobjekt muss alle relevanten konstruktiven Bestandteile enthalten: = Schraub- und Schweißnahtverbindungen, feingliedrige Konstruktion. Das Prüfobjekt muss ausreichend Fläche für die umfänglichen Versuchsreihen aufweisen. Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 25

26 Vorbereitungen zur Durchführung der Versuchsreihen Prüfobjekt: Schleusentor Bootsschleuse Im Zuge der Baumaßnahme "Neubau Bootsschleusentore an der Mosel" wurden Schleusentore ausgebaut, welche eine steinkohleteerpech-epoixidharz basierte Beschichtung mit 1-10% Amphibolasbest aufwiesen. Da diese auf Grund ihrer Bauform mit allen konstruktiven Bestandteilen zur Durchführung der BGI 664-Versuchsreihen ausgestattet waren, wurden 3 der ausgebauten Bootsschleusentore (für alle drei Prüfstufen) verwendet. Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 26

27 Durchführung der Versuchsreihen Verfahren Nr.1: Wasserwaschen (Hochdruckreinigen) zum Reinigen mit max. 250 bar Anwendung: Lösen von Verunreinigungen (wie Algen- und Muschelbesatz etc.) auf asbesthaltigen Altbeschichtungen Anwendungsbereich: Ausschließlich im Außenbereich Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 27

28 Durchführung der Versuchsreihen Verfahren Nr.2a: Lösen von Verschraubungen mit Schlagschrauber u. händisch unter Absaugung Anwendung: Lösen von geschraubten Verbindungsmitteln mit asbesthaltiger Altbeschichtung unter Absaugung Anwendungsbereich: Innenbereich und Außenbereich Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 28

29 Durchführung der Versuchsreihen Verfahren Nr.2b: Lösen von Verschraubungen mit Schlagschrauber u. händisch (ohne Absaugung) Anwendung: Lösen von geschraubten Verbindungsmitteln mit asbesthaltiger Altbeschichtung ohne Absaugung Anwendungsbereich: Ausschließlich im Außenbereich Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 29

30 Durchführung der Versuchsreihen Verfahren Nr.2c: Lösen von Verschraubungen händisch (ohne Absaugung) Anwendung: Lösen von geschraubten Verbindungsmitteln mit asbesthaltiger Altbeschichtung ohne Absaugung Anwendungsbereich: Innenbereich und Außenbereich Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 30

31 Durchführung der Versuchsreihen Verfahren Nr.3a: Abbeizen Anwendung: Chemisch-mechanisches Lösen PAK- und asbesthaltiger Altbeschichtungen durch Abbeizen Anwendungsbereich: Ausschließlich im Außenbereich Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 31

32 Durchführung der Versuchsreihen Verfahren Nr.3b: Abbeizen mit anschließendem Schneidbrennen Anwendung: Schneidbrennen auf abgebeizten Flächen Anwendungsbereich: Innenbereich (bei kompletter Rauchgasabsaugung mit Abluftfilter, asbestund PAK-tauglich) und Außenbereich (mit A2/P2 Atemschutzmaske) Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 32

33 Durchführung der Versuchsreihen Verfahren Nr.3c: Abbeizen mit anschließendem Schweißen Anwendung: Schweißen auf abgebeizten Flächen Anwendungsbereich: Innenbereich (bei kompletter Rauchgasabsaugung mit Abluftfilter, asbestund PAK-tauglich) und Außenbereich (mit A2/P2 Atemschutzmaske) Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 33

34 Durchführung der Versuchsreihen Verfahren Nr.3d: Abbeizen mit anschließendem Schleifen der Oberfläche Anwendung: Schleifen auf abgebeizten Flächen Anwendungsbereich: Keine Anwendung auf Grund erhöhter Exposition möglich! Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 34

35 Durchführung der Versuchsreihen Verfahren Nr.4a: Nadeln unter permanenter Absaugung Anwendung: Mechanisches Lösen PAK- und asbesthaltiger Altbeschichtungen durch Nadeln Anwendungsbereich: Innenbereich und Außenbereich Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 35

36 Durchführung der Versuchsreihen Verfahren Nr.4b: Nadeln unter permanenter Benetzung mit Restfaserbindemittel Anwendung: Mechanisches Lösen PAK- und asbesthaltiger Altbeschichtungen durch Nadeln Anwendungsbereich: Ausschließlich im Außenbereich Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 36

37 Durchführung der Versuchsreihen Verfahren Nr.5: Bohren unter Benetzung mit Bohrsuspension Anwendung: Bohrungen herstellen in Bleche, welche mit PAK- und asbesthaltiger Altbeschichtung versehen sind Anwendungsbereich: Innenbereich und Außenbereich Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 37

38 Anträge beim Institut für Arbeitssicherheit [IFA] des DGVU Muster Verfahrensbeschreibung zum Antrag nach BGI 664 Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 38

39 Bericht zur Ermittlung und Beurteilung von Asbestfasern in der Luft von Arbeitsbereichen. Muster Messbericht zum Antrag nach BGI 664 Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 39

40 Ausblick zur Handlungsfähigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Ausnahmegenehmigungen in Anlehnung an den ehemaligen 20 der GefStoffV 2005 sind nicht mehr erforderlich, da es sich nachweislich um Verfahren geringfügiger Exposition handelt. Vorbehaltlich der Aufnahme der Anträge durch die IFA wird die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (und auch sonstige metallverarbeitende Betriebe) die Handlungsfähigkeit bei Arbeiten im Umgang mit asbesthaltigen Altbeschichtungen aufrecht erhalten können. Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 40

41 Norbert Fischer Wasser- u. Schifffahrtsamt Trier; Pacelliufer 16; Trier 41

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