Sanierung der Fulgurit-Halde Wunstorf
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- Rüdiger Dunkle
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1 Sanierung der Fulgurit-Halde Wunstorf Selmsdorf 24. November 2011 Dipl.-Ing. C. Poggendorf Gründe für die Sanierung Region Hannover Umweltsanierung Fulgurit- Halde Entwicklung Logistikunternehmen Fa. Neukirch Sanierung Entwicklung von Gewerbeflächen Stadt Wunstorf 1
2 Entstehung der Fulgurit-Halde Luftbild 1963 Heutiger Zustand 2
3 Heutiger Zustand Heutiger Zustand 3
4 Heutiger Zustand Untersuchung des Haldenmaterials 4
5 Untersuchung des Haldenmaterials Untersuchung des Haldenmaterials 5
6 Untersuchung des Haldenmaterials Untersuchung des Haldenmaterials 6
7 Untersuchung des Haldenmaterials Materialzusammensetzung Sehr einheitliches Material (aber Farbschichtung) Konsistenz: weich bis bröckelig, erdfeucht Wassergehalt sehr hoch (ca. 70 %) Asbest ist in fast allen Proben nachweisbar (ca. 5 %) Fast alle anderen Schadstoffwerte sind unauffällig! Abfallmenge: Asbestzementschlamm: m³ bzw t Asbestzementscherben: ca t 7
8 Wassergehalt in der Halde Verteilung der Wassergehalte Anzahl Proben Wassergehalte (%) Untersuchung der Faserfreisetzung Simulation typischer Arbeiten der Sanierung: 1. Abtrag des Abdeckmaterials 2. Abtrag des eigentlichen Haldenmaterials 3. Rückverfüllung Aushubmaterialien und Einbau in Baugrube Parallel Messung der Asbestfaserfreisetzung gemäß VDI 3492 (Dauer: 8 h ab Arbeitsbeginn) und BGI (Dauer: 2 h ab Arbeitsbeginn) 8
9 Untersuchung der Faserfreisetzung Untersuchung der Faserfreisetzung 9
10 Untersuchung der Faserfreisetzung Ergebnisse der Versuche zur Faserfreisetzung Art der Messung Kurzzeitmessung (2 h) Gemessene Faseranzahl Faserkonzentration Messwert Faserkonzentration Poissonwert Fasern Fasern/m³ Fasern/m³ 0 1 max Arbeiten mit geringer Exposition: Langzeitmessung 0 3 Fasern max. 300 max. 870 (8 h) Sanierungszielwert: Sehr geringe Faserfreisetzung! 10
11 Grundlagen des Sanierungskonzepts Die Faserfreisetzung ist sehr gering. Es handelt sich um Arbeiten mit geringer Exposition gem. TRGS 519. Einhaltung der Bedingungen ist bei Sanierung zu überprüfen Bei Arbeiten mit geringer Exposition ist zulässig reduzierter Arbeitsschutz (i.d.r. keine Atemschutzmasken) keine Einhausung der Sanierungsbaustelle Transport in LKW-Sattelaufliegern mit Plane Aber: Wassergehalt muss erhalten bleiben! Ablauf der Sanierung Einrichtung der Baustelle: Bauzaun Bauleitungsbüros, Sanitärcontainer Schwarz-Weiß-Container Fahrzeugreinigungsanlage Abtrag des Haldenmaterials: Hydraulikbagger Beladen der LKW-Sattelauflieger Befestigter Beladebereich Herstellung der Transportbereitschaft Beschäumen der Ladungsoberfläche Schließen der Plane Reinigung der Fahrzeuge 11
12 Ablauf der Sanierung Sicherheitstechnik Schwarz-Weiß-Trennung Freiliegende Oberflächen Flächen klein halten Abdecken Befeuchten Transporte LKW fahren nicht auf dem asbesthaltigen Abfall Fahrzeugreinigung (Hin- und Rücktour) Beschäumen der Oberflächen Abplanen Sanierung Asbestzementscherben 12
13 Sanierung Asbestzementscherben Ebenfalls Arbeiten mit geringer Exposition Aber: Verpackung für Transport und Entsorgung notwendig Arbeitsverfahren: Verladung in Container mit eingelegten Big-Bags Verschluss der Big-Bags Fahrzeugreinigung Gleiche Entsorgungsanlage Geschlossene Big-Bags werden entsorgt Transporte - Grundlagen Transporte sind keine Gefahrguttransporte! Nutzung der schnellsten Straßenverbindung Bundesstraße 441 Bundesautobahnen BAB 7, 1 und 20 Beobachtung der Verkehrssituation Transportfreigabe nur wenn BAB leistungsfähig Störfallmanagement Überwachung der Transporte GPS-Überwachung der Fahrzeuge Dokumentation der Fahrzeiten und -strecken 13
14 Transporte Prüfung gefahrgutrechtliche Zulässigkeit Gewerbeaufsichtsamt Hannover: Gutachterliche Stellungnahme zur Zulässigkeit der Transporte ohne Anwendung des Gefahrgutrechtes ADR SV 168: Asbest, der so in ein natürliches oder künstliches Bindemittel (wie Zement, Kunststoff, Asphalt, Harze oder Mineralien) eingebettet oder daran befestigt ist, dass es während der Beförderung nicht zum Freiwerden gefährlicher Mengen lungengängiger Asbestfasern kommen kann, unterliegt nicht den Vorschriften des ADR/RID Dann kein Gefahrguttransport! Transporte Gutachterliche Bewertung TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG: Stellungnahme vom Wasser kann Bindemittel sein. Vermutung, dass keine größeren Mengen an Fasern freigesetzt werden Durchführung von Probefahrten zur Absicherung der Einschätzung wird empfohlen Messkonzept vom Durchführung von 3 Messfahrten Messung der Asbestfaserbelastung zwischen Ladegut und Rollplane Messung bei Hin- und Rückfahrt mit je 2 Messköpfen 14
15 Transporte Durchführung der Messfahrten Transporte Durchführung der Messfahrten 15
16 Transporte Durchführung der Messfahrten Transporte Durchführung der Messfahrten 16
17 Transporte Durchführung der Messfahrten Transporte Ergebnisse der Messfahrten Gemessene Asbestfaserbelastung: Tag Messwert Faserbelastung / m³ Hinfahrt Rückfahrt / Bei allen drei Messfahrten wurde im Mittel ein Messwert von 500 Fasern/m³ unterschritten! 17
18 Transporte Ergebnisse der Messfahrten Gemessene Luftfeuchtigkeit: Tag Relative Luftfeuchtigkeit Hinfahrt Rückfahrt % 96 % % 99 % % 100 % Bei allen drei Messfahrten befand sich eine quasi wasserdampfgesättigte Atmosphäre über dem Ladegut. Kein relevanter Luftaustausch mit Umgebungsluft! Transporte Ergebnisse Emissions-/Immissionsmessungen Gemessene Asbestfaserbelastung Tag Messwert Faserbelastung / m³ Näheres Umfeld Weiteres Umfeld Nullmessung Vorabarbeiten Probefahrt
19 Transporte Ergebnisse der Messfahrten Materialzusammensetzung: Bei allen drei Messfahrten wurde schlammartiges Material transportiert. Alle Proben zu den Messfahrten enthielten Asbest. Eine Mengenangabe zu den Asbestgehalten ist auf Grund der besonderen Matrix des vorliegenden Materials nicht möglich. Transporte Gutachterliche Bewertung TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG Stellungnahme vom : Sondervorschrift 168 ADR erfüllt, wenn Asbestbelastung von Fasern/m³ eingehalten Bei Probetransporten keine Freisetzung von gefährlichen Mengen an Asbestfasern Austrocknen / erhöhte Faserfreisetzung auch bei höheren Außentemperaturen nicht zu erwarten. ADR 168 ist anwendbar kein Gefahrguttransport! Aber: Inhomogenität des Materials: Ergebnis kann noch nicht auf die gesamte Halde übertragen werden. Weitere Kontrollfahrten erforderlich! 19
20 Transporte Homogenität des Materials Transporte Homogenität des Materials 20
21 Transporte Homogenität des Materials Transporte Festlegung der Behörden Niedersächsisches Ministerium für Soziales Pressemitteilung vom : Region Hannover und Gewerbeaufsichtsamt sollen die weiteren Transporte intensiv begleiten Weitere Kontrollfahrten zur statistischen Absicherung vorgesehen, bis homogene Schichten erreicht sind. Mit dieser Maßnahme stellen wir sicher, dass von den Transporten keine Gefährdung Dritter ausgeht. 21
22 Transporte Weiteres Vorgehen Transporte können vorläufig wie geplant durchgeführt werden Ladungssicherung durch Faserbindungsmittel und Rollplane Jeder 10. LKW ist als Kontrollfahrt durchzuführen (ohne Bindungsmittel) Wenn Bereiche der Halde erreicht werden, bei denen in den Voruntersuchungen mind. 4 % Asbest festgestellt worden waren weitere 3 Kontrollfahrten Wenn in allen Messungen Fasern/m³ unterschritten wurde ist ADR 168 anwendbar kein Gefahrguttransport! Entsorgung der Abfälle Entsorgung auf den Deponien Ihlenberg (Mecklenburg-Vorpommern) und Rondeshagen (Schleswig-Holstein) Zugelassene Deponie der Deponieklasse III Deponie nach aktuellem Stand der Technik Behördliche Zustimmungen: NGS Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbh Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg 22
23 Überwachung der Arbeiten Bauüberwachung: Messtechnische Überwachung /Sondergutachten Eurofins GmbH: Arbeitsplatz- und Emissions-/Immissionsmessungen Wunstorf TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG: Transporte (Gefahrgut, Asbestmessungen) Dipl.-Geol. Andreas Fricke (Balance GmbH & Co. KG): Begutachtung Deponie Ihlenberg Überwachung der Arbeiten 2 Behördenüberwachung: Region Hannover Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Hannover Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim NGS Nds. Ges. zur Endlagerung von Sonderabfall mbh Zuständige Behörden im Bereich der Deponien Sonstige: Bau-Berufsgenossenschaft 23
24 Zusammenfassung Umfangreiche technische und rechtliche Vorbereitung. Intensive Untersuchung des Haldenmaterials und des Umgangs damit Wassergehalt wirkt als Bindemittel und verhindert Faserfreisetzung Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen sind vorgesehen Messtechnische Begleitung und Überwachung Transporte sind keine Gefahrguttransporte Unverpackte Anlieferung auf der Deponie ist zulässig Sanierung entspricht vollständig den gesetzlichen Regelungen Sanierung einschl. Transporte und Deponierung bedeutet keine Gefährdung von Arbeitnehmern und Anwohnern Herzlichen Dank! 24
25 Vorkommen von Asbeststaub Formale Erstbewertung von Altablagerungen g in Niedersachsen (ab Ende 1980er Jahre): Verwendung des alten LAGA-Abfallartenkataloges: Bauschutt X Asbestzementabfälle, Asbestzementstäube Erfassungsprogramm EVA 2: Vorkommen von Asbeststaub NIBIS-Server des LBEG 2011: Ursprüngliches Gutachten zur Gezielten Nachermittlung 1990: 25
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