1. Landesbehörden. Kenntnisnahme, kein Abwägungsbedarf. 1.1 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ref. 309, Schr. vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1. Landesbehörden. Kenntnisnahme, kein Abwägungsbedarf. 1.1 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ref. 309, Schr. vom"

Transkript

1 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 1 1. Landesbehörden 1.1 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ref. 309, Schr. vom

2 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 2

3 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 3 Die Stellungnahme vom liegt vor und wurde geprüft. Daraus ergibt sich kein erneuter Änderungs- und Abwägungsbedarf. Die Ziele der Raumordnung wurden beachtet. Daraus ergibt sich kein Abwägungsbedarf. Die Daten des Raumordnungskatasters wurden in der Planung genutzt. Daraus ergibt sich kein Abwägungsbedarf.

4 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 4

5 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ref. 309, Schr. vom

6 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 6 - Der Landkreis Harz wurde beteiligt. - Der Hinweis auf eine nahe Wohnnutzung wurde in der Planung beachtet.

7 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 7 - Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde liegt vor und wurde beachtet. Die Hinweise wurden in der Planung beachtet. Es besteht kein Abwägungsbedarf. - Aus den geltenden Gesetzen ergibt sich kein Änderungsbedarf für die Planung.

8 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 8 Der Hinweis wird beachtet. 1.

9 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 9 2. Regionale Planungsgemeinschaft Harz, Schr. vom Der Hinweis wurde beachtet. - Die Planung wurde nach Neufeststellung der Überschwemmungsbereiche präzisiert. - Das Plangebiet befindet sich nicht im Überschwemmungsgebiet der Bode. Es besteht kein erneuter Abwägungsbedarf.

10 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 10 Der Hinweis wurde geprüft. - Eine verbalargumentative Bewertung ist im Rahmen der Planung erfolgt. - Die weitere planerische Auseinandersetzung mittels Varianten oder Notpläne erscheint im Rahmen der Bauleitplanung nicht zweckmäßig, da bisher keine konkrete Investition bekannt ist. - Seitens der Welterbestadt Quedlinburg wurden frühzeitig die Hinweise zum Verhalten in Überschwemmungsgebieten geprüft, einschließlich baulicher Alternativen und strömungsrelevanter Bauweisen in der Ausführung. - Investoren werden über Hinweise in der Planung zur nahen Bode und den damit nicht auszuschließenden Gefahren informiert.

11 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Landkreis Harz, Schr. vom Die Stellungnahme vom liegt vor und wurde beachtet.

12 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 12 Die Stellungnahme vom liegt vor und wurde geprüft. - Aus den Hinweisen ergeben sich keine Änderungen und kein Abwägungsbedarf. Die Stellungnahme vom liegt vor und wurde geprüft. - Aus den Hinweisen ergeben sich keine Änderungen und kein Abwägungsbedarf. Die Stellungnahme vom liegt vor und wurde geprüft. - Aus den Hinweisen ergeben sich keine Änderungen und kein Abwägungsbedarf. Die Hinweise werden berücksichtigt. - In der Begründung erfolgen Ergänzungen unter dem Punkt Hinweise.

13 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 13 - Die ehemalige Zufahrt auf dem Damm bis nahe der Bode wurde geprüft. Der Uferbereich ist zugewachsen und derzeit nicht mehr befahrbar. Die Begründung wurde angepasst. Daraus ergeben sich keine Änderungen der Planung. Die Hinweise werden bei der Realisierung der Planung beachtet. - Die festgesetzte Baugrenze im Plangebiet hat über 30 m Abstand von der bestehenden Waldkante. Die Waldkante außerhalb vom Plangebiet kann nicht genau bestimmt werden. Investoren werden über die Gefahren entlang der Waldkante und über den empfohlenen Abstand einer Bebauung von 30 m zur Waldkante informiert. - Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen im Plangebiet betreffen nicht die bestehenden Waldflächen, sondern die Grünflächen. Zur Vermeidung von Härten gegenüber möglichen Investoren und zur Entwicklung breiter Spektren der Begrünung und Gestaltung der Freiräume wird auf zusätzliche Festsetzungen verzichtet. Die Stellungnahme vom liegt vor und wurde geprüft. - Aus den Hinweisen ergeben sich keine Änderungen und kein Abwägungsbedarf.

14 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 14 Der Hinweis wird berücksichtigt. - Die Rechtsgrundlage wird redaktionell in 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB berichtigt. Die Hinweise wurden geprüft. Planungsziel ist und damit zulässig sind: - Im GI (Nr. 1-4) sind Photovoltaikanlagen nur auf Dachflächen und an Fassaden zulässig. Dies für Hauptnutzungen nur innerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Für Nebenanlagen auch auf Dächern und an Fassaden außerhalb der Baugrenze. - Im GI(E) ist Photovoltaik zulässig, wenn der Betreiber der 380 kv-leitung zustimmt. - Die fehlende Baugrenze in GI(E) ist kein Mangel, sondern deren Festsetzung im B-Plan kann bei städtebaulichem Bedarf gem. 9 Abs. 1Nr. 2 BauGB erfolgen. Im GI(E) besteht kein städtebaulicher Bedarf. Damit besteht kein Änderungsbedarf. Der Hinweis wurde geprüft. - Nahe der Bode sollen keine Tankstellen zulässig sein. Daher sind sie in der Aufzählung auch nicht als zulässig aufgeführt. Das erscheint eindeutig. Daher kein Änderungsbedarf. Der Hinweis wurde geprüft. - In der Begründung wird redaktionell ergänzt, dass im Plangebiet keine Anlagen für soziale Zwecke, bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen, vorgesehen sind. Der Hinweis wurde geprüft. Die Bauweise kann bei städtebaulichem Bedarf gem. 9 Abs. 1Nr. 2 BauGB festgesetzt werden. Im Plangebiet besteht kein städtebaulicher Bedarf. Damit kein Änderungsbedarf. Der Hinweis wurde geprüft. - Gem. 12 Abs. 1 BauNVO sind Stellplätze und Garagen in allen Baugebieten zulässig.., soweit sie nicht aus anderen Gründen ausgeschlossen werden. Die in GI(E) festgelegte Nutzungsbeschränkung auf Gewerbebetriebe nach 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO schließt auch Nebennutzungen, wie erforderliche Stellplätze ein. Daher wurde in den Festsetzungen nicht explizit die Zulässigkeit von Stpl. festgelegt. Damit besteht kein Änderungsbedarf.

15 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 15 Der Hinweis wurde geprüft. Es ist keine Änderung der Planung vorgesehen. - Die Darstellung der Gasleitung im Plangebiet dient der Beachtung durch den Grundstücksnutzer. Die Lage der Gasleitung ist in der Örtlichkeit auch durch Beschilderung erkennbar. Es steht dem Leitungsbetreiber frei, gesonderte Vereinbarungen zur Sicherheit und Wartung zu treffen. Der Hinweis wurde geprüft. Es ist keine Änderung der Planung vorgesehen. - Die teilweise mögliche Sukzession wird im Zusammenhang mit dem mittelfristigen Biotopausgleich als eine Möglichkeit betrachtet. Im Rahmen der Investition sind auch andere Maßnahmen zum Biotopausgleich denkbar. Es erscheint im randlichen Plangebiet nicht praktikabel festzulegen, wo gemäht werden darf und wo nicht. Der Hinweis wurde geprüft. Es ist keine Änderung der Planung vorgesehen. - Die Vermarktung der Baufläche ist in größeren Einheiten vorgesehen, die jeweils von der bestehenden Verbindungsstraße (im Westen) erschließbar sind. Die Hinweise wurden geprüft. - Daraus ergeben sich redaktionelle Anpassungen, keine Planänderung. Die vorgeschlagenen Anpassungen erfolgen in Plan und Begründung. - Die Planungsergebnisse werden zugesendet.

16 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Landesbehörden 4.1 Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, Schr. vom

17 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Schr. v Die Stellungnahmen liegen vor und wurden erneut geprüft. Die Hinweise werden im Rahmen der Ausführungsplanung beachtet. - Ergänzungen zu archäologischen Kulturdenkmalen erfolgen in der Begründung. - Künftige Investoren werden informiert. Die Stellungnahmen liegen vor und wurden erneut geprüft. - Es ergibt sich nach Auswertung der Sichtachsenanalyse des Welterbemanagement- Planes, kein Handlungsbedarf, da die Einsicht in das Stadtgebiet von Nordosten nur fragmenthaft erlebbar ist. - Eine Beeinträchtigung des Welterbes bzw. der denkmalpflegerischen Qualität ist nicht ersichtlich. Überdeckungen oder Konkurrenz zu städtebaulichen Dominanten durch neue Bebauung werden in der Annäherung an Quedlinburg als zufällig und sehr kurzzeitig gewertet.

18 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 18

19 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 19 Kenntnisnahme, kein Abwägungsbedarf Hinweise wurden in der Begründung berücksichtigt. - Investoren werden zu notwendigen Maßnahmen der Voruntersuchung und Dokumentation informiert. - Eine präventive Zusammenarbeit von Investoren mit den zuständigen Behörden ist erforderlich.

20 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 20 Hinweise wurden in der Begründung berücksichtigt. - Investoren werden zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zur Gewährleistung wissenschaftlicher Untersuchungen informiert. Kenntnisnahme, mit Abwägungsbedarf - Den denkmalfachlichen Bedenken wird nicht gefolgt. - Im Rahmen der projektbezogenen Sichtachsenanalyse erfolgte keine losgelöste Betrachtung von Stadt und Umland. - In der Bewertung des Vorhabens erfolgte auch eine projektbezogenen Bewertung - Auch nach Auswertung der Sichtachsenanalyse des Welterbemanagementplanes besteht kein Änderungsbedarf hinsichtlich der Bauhöhe. Die wahrzunehmende Stadtansicht über das Plangebiet wird als untergeordnete oder fragmentarische, nicht schützenswerte Sichtbeziehung, klassifiziert. Ihr Schutz sollte bei Bauvorhaben nur in geringem Maße Beachtung finden, was durch die Festsetzungen in ausreichendem Maße geschehen ist. Die denkmalfachliche Betreuung der Sichtachsenanalyse erfolgte durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt. - Neue Baustrukturen stellen evtl. in der Anfahrt zur Welterbestadt Quedlinburg eine kurzzeitige Konkurrenz zu Turmbauten dar. Überdeckungen von Turmhauben oder gar Teilen der Stadtsilhouette sind praktisch kaum erlebbar. - Das geplante Baugebiet liegt im Niederungsbereich der Bode und wird von bestehenden Gehölzstrukturen flankiert. Zusätzlich sind beachtliche Denkmalbereiche in nordöstlicher Stadtnäherung optisch sehr weit entfernt. - Beachtliche Einflüsse durch Baukubatur, evtl. Werbung oder Beleuchtung wurden nicht festgestellt. - Die Bedenken können daher nicht nachvollzogen werden. Die Stellungnahme legt einen Entwurf der Sichtachsenanalyse zu Grunde und nicht die Endfassung vom September 2013.

21 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 21 Die Hochwertigkeit der Stadtansicht von Punkt 4 wird durch die Planung nicht verletzt. - Die wahrzunehmende Stadtansicht von Punkt 4: Silhouette in Fragmenten sichtbar. (Turmspitzen Nikolaikirche, Türme Stiftskirche, westliche Bereiche Schlossberg) - Das Plangebiet liegt von Punkt 4 aus weiter westlich der Turmspitzen d. Nikolaikirche, somit erfolgt keinerlei Überdeckung sichtbarer Silhouettenteile. - Die erlebbare Konkurrenz neuer Baukörper zu Elementen der Stadtsilhouette wird nicht erheblich empfunden, zumal Werbeanlagen nur an Erschließungsstraßen zulässig sind. Die max. Bauhöhe im GI (12 m über 114 m HN) ist wesentlich niedriger als die Bauhöhe des Silos (ca. 48 m). eine deutlich verstärkte Störung gegenüber dem Bestand ist nicht zu befürchten. Die visuelle Beeinträchtigung durch die Festsetzungen im Bebauungsplan werden auch unter Würdigung der verschiedenen Grade der Annäherung an die Welterbestadt Quedlinburg als nicht erheblich eingestuft. Die Nicht-Denkmalverträglichkeit der Planung wird nicht nachvollzogen, da das Plangebiet nur eine untergeordnete oder fragmentarische, nicht schützenswerte Sichtbeziehung tangiert.

22 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Landesamt für Vermessung u. Geoinformation Sachsen-Anhalt, Schr. vom Hinweise werden beachtet. - Es erfolgt eine Aktualisierung der Flur 53 in der Begründung. Hinweise werden beachtet. - Vermerke erfolgen auf der Planzeichnung und in der Begründung präzisiert.

23 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Versorgungsträger 5.1 Stadtwerke Quedlinburg GmbH, Schr. vom Hinweise werden beachtet. - In der Erschließungsplanung erfolgen konkrete Abstimmungen mit den Stadtwerken Quedlinburg. - Investoren werden zum Erschließungsbedarf informiert. - Hinweise bezüglich der Kabeltrasse zum Umspannwerk werden in die Begründung der Planung aufgenommen.

24 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Zweckverband Ostharz (ZVO), Quedlinburg, Schr. vom In der Erschließungsplanung erfolgen konkrete Abstimmungen mit dem ZVO. - Beim Ausbau der Verbindungsstraße sind die erforderlichen Medien vorgesehen. - Investoren werden informiert, sich frühzeitig mit dem ZVO abzustimmen.

25 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Hertz Transmission GmbH, Schr. vom Die Hinweise werden berücksichtigt. - Investoren werden informiert. - Die Begründung zum Bebauungsplan beinhaltet mehrere Hinweise zur erforderlichen Abstimmung mit den Leitungsbetreibern.

26 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 26 Die Hinweise werden berücksichtigt. - Investoren werden informiert. - Die Begründung zum Bebauungsplan beinhaltet mehrere Hinweise zur erforderlichen Abstimmung mit den Leitungsbetreibern.

27 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 27 Die Hinweise werden berücksichtigt. - Investoren werden informiert.

28 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Nachbargemeinden 6.1 Stadt Ballenstedt, Schr. vom

29 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Stadt Thale, Schr. vom ( ), Posteingang

30 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Verbandsgemeinde Vorharz, Schr. vom

31 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Stadt Quedlinburg 7.1 Stadtwehrleiter, Schr. vom Die Hinweise werden berücksichtigt. - Investoren werden informiert. - Die Begründung zum Bebauungsplan beinhaltet mehrere Hinweise zum Löschwasserbedarf und zur Bereitstellung.

32 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Stadt Quedlinburg, Bauverwaltung, Tiefbau, Schr. vom Die Hinweise werden berücksichtigt. - Es besteht kein Korrekturbedarf an der Planung.

33 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 33 Es liegen keine Stellungnahmen vor von: - Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, - Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt, - Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, - Handwerkskammer Magdeburg, - Unterhaltungsverband Selke/Obere Bode, - Harzer Verkehrsbetriebe GmbH, - DB Netz AG, - Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR - enwi, - GDMcom - Gesellschaft f. Dokumentation u. Telekommunikation mbh, - Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH, - Mineralölverbundleitung GmbH, Schwedt, - Deutsche Telekom AG, - Stadt Harzgerode,

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Flecken Ottersberg Bebauungsplan Nr. 138 Betriebsgelände Fa. Kegel öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Inhalt: Zusammenstellung

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014 Fachbereich : F3.1 Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : F3.1.6 Stu Datum : 02.01.2014 Beratung im StUWi Drucksache 10/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan

Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK NEUSTADT IN SACHSEN / LANGBURKERSDORF BEGRÜNDUNG TEIL B 2 VOM 19.12.1995,

Mehr

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf - Vorhabenbezogener Bebauungsplan III/3/67.01 Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB - Verfahrensstand: Entwurf - A1-4 Auswertung Stellungnahmen

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Tecklenburg Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Tecklenburg Kreis Steinfurt Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.

Mehr

Gemeinde Börger Der Bürgermeister

Gemeinde Börger Der Bürgermeister Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der

Mehr

Anlage Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 153 B (Woltorfer Straße/UPP I) - Peine -

Anlage Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 153 B (Woltorfer Straße/UPP I) - Peine - Anlage Abwägung zum Bebauungsplan 153 B (Woltorfer Straße/UPP I) - Peine - I 1 Bebauungsplan 153B (Woltorfer Straße/UPP I) Peine-- Nrn. insg. Eingaben zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung Die Frühzeitige

Mehr

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS 01.10.2014 für die Stadt Bad Ems AZ: 2/610-53/1/12 1 DS 15/ 0077 Sachbearbeiter: Herr Figurski VORLAGE Gremium Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat Status

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade

Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Textbebauungsplan einfacher Bebauungsplan gemäß 9 BauGB i.v.m. 30 Abs. 3 BauGB

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Panoramafoto Katasterauszug Änderungs- und Erweiterungsbereich Ost: 5,2 ha 2 Rechtskräftiger

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

Lfd. Nr. Träger/Behörde Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ Beschlussvorschlag

Lfd. Nr. Träger/Behörde Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ Beschlussvorschlag Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung West (PE 23.11.2012) 1. Belange des Immissionsschutzes - Von Seitens des Immissionsschutzes bestehen gegenüber der Änderung der

Mehr

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg

Mehr

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49

Mehr

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden. Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 73/2016 Befreiungsantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren hier: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück Ligetistr. 8 Überschreitung

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet Am Hackstruck, nördlich und südlich der Robert-Koch-Straße und östlich des Maria-Bornheim-Weges und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

Bebauungsplan Wohngebiet Saarstraße Südost OT Eiche, Gemeinde Ahrensfelde

Bebauungsplan Wohngebiet Saarstraße Südost OT Eiche, Gemeinde Ahrensfelde Gemeinde Ahrensfelde Sitzungstermin 20.07.2015 Beteiligungsverfahren gemäß 3 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage vom 21.04.2015 bis 21.05.2015 Bebauungsplan Wohngebiet Saarstraße

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I STADT OBERKOCHEN OSTALBKREIS BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I Aufgestellt: Adelmannsfelden, 25.05.2011 / 21.09.2011 Ausfertigung: Die Übereinstimmung der Teilaufhebung

Mehr

Ausnahmen und Befreiungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Ausnahmen und Befreiungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht - Seminar am 27.05.2003 in Kiel - Abweichung Ausnahme Befreiung im Bauplanungsrecht im Bauordnungsrecht 31 BauGB 76 LBO Ausnahmen - Sinn und Zweck - programmierte Abweichung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Stand: Entwurf August 2016 VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN FLEESTEDT 26 Einkaufszentrum Fleestedter Ring mit Örtlichen Bauvorschriften Übersichtsplan Bearbeitung: GEMEINDE SEEVETAL Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Mehr

Bebauungsplan Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd

Bebauungsplan Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd Entwurf Bebauungsplan Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd - 1. Änderung Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Zeichnerische und textliche Festsetzungen Stand: 01.03.2016 Stadt Osterholz-Scharmbeck

Mehr

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A. Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Gemeinde Hilders. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen. Begründung

Gemeinde Hilders. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen. Begründung Gemeinde Hilders 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen Begründung Entwurfsfassung: 10.08.2016 Verfahrensübersicht: 14.06.2016 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 Reulbachswiesen

Mehr

Öffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom

Öffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom Öffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom 25.11.2013 Beschluss Nr. 936 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.10.2013 und 11.11.2013 Der Marktgemeinderat genehmigt

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a BauGB i.v.m. 3 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 26.2.2015 STADT BAD SALZDETFURTH OT DETFURTH UND WESSELN BEBAUUNGSPLAN NR. 18A VIENIG

Mehr

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV)

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) 5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) FNA 213-1-6 geänd. durch Art. 2 G zur

Mehr

S A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom

S A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom S A T Z U N G über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 837 - Hofenbornstraße vom 19.4.2002 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Gemeinde Feldkirchen-Westerham Landkreis Rosenheim. Bebauungsplan Nr. 74 "Vagen - Auland" 3. Änderung für die Flur Nr. 456/177.

Gemeinde Feldkirchen-Westerham Landkreis Rosenheim. Bebauungsplan Nr. 74 Vagen - Auland 3. Änderung für die Flur Nr. 456/177. Gemeinde Feldkirchen-Westerham Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 74 "Vagen - Auland" 3. Änderung für die Flur Nr. 456/177 Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20 a Tel.: 08034/9303 Architekt

Mehr

BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand:

BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand: 1. Änderung BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand: 15.02.2016 Teilbebauungspläne 23.1. 23.7 sowie 23.9 und 23.10. bleiben unverändert rechtsgültig! BP-Nr. 23.1.

Mehr

Städtebauliche Begründung

Städtebauliche Begründung Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese

Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese 1 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese Öffentlichkeitsbeteiligung am 20. September 2011 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr.

Mehr

Bebauungsplan Nr. 209 Am hohen Ufer - Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB in der Zeit vom

Bebauungsplan Nr. 209 Am hohen Ufer - Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB in der Zeit vom Bebauungsplan Nr. 209 Am hohen Ufer - Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB in der Zeit vom 05.10. 06.11.2015 Träger Abteilung Straße Postfach PLZ Ort Ergebnis Deutsche

Mehr

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH

Mehr

Stadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift -

Stadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 Erweiterung Flachsland - mit örtlicher Bauvorschrift - Stadt Soltau Erste vereinfachte Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift - Ausgearbeitet von der Stadt Soltau, - Planungsamt - Poststraße

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 42. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Kreis Steinfurt. gem. 9 Abs.

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 42. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Kreis Steinfurt. gem. 9 Abs. Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

Mehr

III WKA und die verbindliche Bauleitplanung

III WKA und die verbindliche Bauleitplanung III WKA und die verbindliche Bauleitplanung 40 Bebauungsplanarten Qualifizierter Bebauungsplan: Mindestens Festsetzungen zu: Art und Maß der baulichen Nutzung Überbaubare Grundstücksfläche und Erschließung

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 37 MOORENDE 157

BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 37 MOORENDE 157 GEMEINDE JORK BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 37 MOORENDE 157 Stand: Satzungsbeschluss, 10.09.04 Planverfasser: Planungsgruppe Elbberg Architekten & Stadtplaner Kruse Schnetter & Rathje

Mehr

Bebauungsplan Pfungstadt Nord-West 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan Pfungstadt Nord-West 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan Pfungstadt Nord-West 1. Änderung Stadt Pfungstadt Stadtplanung Stand: Entwurf gem. 13 (2) BauGB Fassung: Januar 2014 Inhaltsverzeichnis: I BEGRÜNDUNG...3 1. VERANLASSUNG UND ERFORDERLICHKEIT...3

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794 Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:

Mehr

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB)

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) zur 17. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Haiden-Wiedmannsfelden der Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land. Der Begründung liegt der Änderungsplan,

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich

Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich B e g r ü n d u n g Seite 1 Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Lage

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West 4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West Übersichtsplan M. 1:10.000 Geltungsbereich der 4. Berichtigung Kartengrundlage:

Mehr

Stuttgart - Vaihingen

Stuttgart - Vaihingen Stuttgart - Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Informations- und Dialogveranstaltung 04. Mai 2016 Informations- und Dialogveranstaltung

Mehr

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Stadt Dornstetten. Auswertung und Beratung der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanverfahren eingegangenen Anregungen

Stadt Dornstetten. Auswertung und Beratung der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanverfahren eingegangenen Anregungen Kreis Freudenstadt Stadt Dornstetten B E B A U U N G S P L A N R I E D S T E I G E 2. Ä N D E R U N G Projekt-Nr. 72280.221 Auswertung und Beratung der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanverfahren

Mehr

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg Benachbarte Bebauungspläne:. Innenstadt des Stadtteiles Vorsfelde. Ernst-August-Str. und Luisenstr., I.Teilbereich. Ernst-August-Str., Alter Mühlenweg I Lange Straße Amtsstraße M.:000 Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich

Mehr

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn Gemeinde Glienicke/Nordbahn 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße Auftraggeber: Gemeinde Glienicke/Nordbahn Hauptstraße 19 16548 Glienicke/Nordbahn Planverfasser: architekturbüro civitas Dr.

Mehr

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 23.05.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.06.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Teilung des Bebauungsplanes 10-81

Mehr

ANLAGE 3. Zweckverband Flughafen Hahn. Bebauungsplan. Textliche Festsetzungen V O R E N T W U R F. "Logistikpark Flughafen Frankfurt-Hahn Nord"

ANLAGE 3. Zweckverband Flughafen Hahn. Bebauungsplan. Textliche Festsetzungen V O R E N T W U R F. Logistikpark Flughafen Frankfurt-Hahn Nord ANLAGE 3 Zweckverband Flughafen Hahn Bebauungsplan "Logistikpark Flughafen Frankfurt-Hahn Nord" Textliche Festsetzungen V O R E N T W U R F [wird im weiteren Verfahren ergänzt] Planfassung zur Durchführung

Mehr

Federführender DB-Leiter Beteiligte DB-Leiter Genehmigung des Bürgermeisters

Federführender DB-Leiter Beteiligte DB-Leiter Genehmigung des Bürgermeisters Stadt Sendenhorst Vorlage-Nr. Datum Beschlussvorlage der Verwaltung 0440/16 31.03.2016 Beschlussorgan Sitzungstermin Rat 19.05.2016 18:00 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Stadtentwicklung und

Mehr

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan Zwischen Pfalzstraße, Alzeyer Straße und Mannheimer Straße (Nr. 6/5) 3. Änderung Im Rahmen der Beteiligung vom 01.07.2016 bis 18.07.2016

Mehr

Bebauungsplan Einzelhandel nördlich Durlacher Allee, westlich A5, Karlsruhe - Rintheim

Bebauungsplan Einzelhandel nördlich Durlacher Allee, westlich A5, Karlsruhe - Rintheim Bebauungsplan Einzelhandel nördlich Durlacher Allee, westlich A5, Karlsruhe - Rintheim Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf Fassung vom 31.05.2016 FIRU mbh - 2 - Inhaltsverzeichnis:

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN

Mehr

- zu beachtende Belange der Straßenbauverwaltung bei Straßenbaumaßnahmen

- zu beachtende Belange der Straßenbauverwaltung bei Straßenbaumaßnahmen Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 84 Anhang - Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Ratsbeschluss - zu beachtende Belange der Straßenbauverwaltung

Mehr

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com

Mehr

>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<

>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung << GEMEINDE ORTSTEIL LANDKREIS DUNNINGEN SEEDORF ROTTWEIL >> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung

Mehr

Bevölkerung und Wohnen Hedersleben

Bevölkerung und Wohnen Hedersleben 5.2.7. Bevölkerung und Wohnen Hedersleben HEDERSLEBEN Entwicklung Einwohnerzahlen -2011 Prognose Einwohnerzahlen 2012-2025 1777 1756 1800 1735 1675 1800 1603 1759 1757 1600 1718 1540 1540 1638 1600 1513

Mehr

Gemeinde Herxheim. Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet West II" Begründung. 1. Änderung nach 13 BauGB. Endfassung vom

Gemeinde Herxheim. Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet West II Begründung. 1. Änderung nach 13 BauGB. Endfassung vom Gemeinde Herxheim Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet West II" 1. Änderung nach 13 BauGB Begründung Endfassung vom 14.07.2014 Pröll- GmbH Architekten-Ingenieure Am Storrenacker 1 b 76139 Karlsruhe

Mehr

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am RMN Wohnbau GmbH MARKT MANCHING LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN BEBAUUNGSPLAN NR. 14 Wechselfeld 6. Änderung ReR M 1:1000 PLANFERTIGER: Gez. am 27.05.2014 RMN Wohnbau GmbH Friedrich-Ebert-Str.

Mehr

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem.

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem. Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten

Mehr

Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan "Weizenfeld" in der Fassung der 1. Änderung

Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan Weizenfeld in der Fassung der 1. Änderung Fassung vom 2008-06-16 Anlage: 2 OR 6410 Fertigung: GmbH weissenrieder Ingenieurbüro für Bauwesen und Stadtplanung Offenburg GEMEINDE ORTENBERG Ortenaukreis Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan "Weizenfeld"

Mehr

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung Begründung Gemarkung Föhren Flur 9 Dipl.-Ing. H.-P. Stolz Stadtplaner SRL Maarstr. 25 54292 Trier Tel.: 0651/24026 email: Stolz.Kintzinger@t-online.de

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung. Präambel

Bebauungsplan Nr Änderung. Präambel Stadt Achim Landkreis Verden Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth Ortsteil

Mehr

Gemeinde Ruderatshofen

Gemeinde Ruderatshofen Gemeinde Ruderatshofen Landkreis Ostallgäu Zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Gewerbepark Am Fürgen In der Fassung vom 16.06.2015 Gemeinde Ruderatshofen Landkreis Ostallgäu Zweite Änderung des Bebauungsplanes

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr

Stadt Gundelsheim - Bürgerinformation

Stadt Gundelsheim - Bürgerinformation Stadt Gundelsheim - Bürgerinformation Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lehmgrube Datum: 28.09.2016 M. Eng. STEFANIE MULFINGER Stadtplanerin und Architektin ALTSTADT 36 74613 ÖHRINGEN FON 07941/9241-0 FAX

Mehr

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken

Mehr

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Satzung zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Malching WEST VORENTWURF Datum: 22.09.2016 Planverfasser: Frank Bernhard REIMANN Dipl.-Ing. Univ.

Mehr

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Flächennutzungsplan Deining 19. Änderung (Deckblattänderung) Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Gemeinde Deining Landkreis Neumarkt i. d. Opf. Regierungsbezirk Oberpfalz Entwurf Fassung vom 22.05.2012 2

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Auftraggeber: Gemeinde Jork Am Gräfengericht 2 21634 Jork Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 12.12.2007 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 34 IM KIRCHENFELDE, 1. ÄNDERUNG

Mehr

Name Wohnort Anmerkung Antwort Vorgehen

Name Wohnort Anmerkung Antwort Vorgehen Sch 29.09.2016 Ergebnisprotokoll 27.09.2016 Fragen und Anmerkungen der BürgerInnen Lfd. Nr. Name Wohnort Anmerkung Antwort Vorgehen 1 Frage zur Zulässigkeit der eigenen, abgeschlossenen Sanierung aus Sicht

Mehr

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden B-Plan Nr.12A

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden B-Plan Nr.12A Stadt Brunsbüttel Bebauungsplan Nr. 12A Industriegebiet an der Elbe Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden ( 4 Abs. 1 BauGB) ( nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche

Mehr