1. Landesbehörden. Kenntnisnahme, kein Abwägungsbedarf. 1.1 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ref. 309, Schr. vom
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- Calvin Flater
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1 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 1 1. Landesbehörden 1.1 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ref. 309, Schr. vom
2 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 2
3 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 3 Die Stellungnahme vom liegt vor und wurde geprüft. Daraus ergibt sich kein erneuter Änderungs- und Abwägungsbedarf. Die Ziele der Raumordnung wurden beachtet. Daraus ergibt sich kein Abwägungsbedarf. Die Daten des Raumordnungskatasters wurden in der Planung genutzt. Daraus ergibt sich kein Abwägungsbedarf.
4 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 4
5 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ref. 309, Schr. vom
6 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 6 - Der Landkreis Harz wurde beteiligt. - Der Hinweis auf eine nahe Wohnnutzung wurde in der Planung beachtet.
7 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 7 - Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde liegt vor und wurde beachtet. Die Hinweise wurden in der Planung beachtet. Es besteht kein Abwägungsbedarf. - Aus den geltenden Gesetzen ergibt sich kein Änderungsbedarf für die Planung.
8 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 8 Der Hinweis wird beachtet. 1.
9 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 9 2. Regionale Planungsgemeinschaft Harz, Schr. vom Der Hinweis wurde beachtet. - Die Planung wurde nach Neufeststellung der Überschwemmungsbereiche präzisiert. - Das Plangebiet befindet sich nicht im Überschwemmungsgebiet der Bode. Es besteht kein erneuter Abwägungsbedarf.
10 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 10 Der Hinweis wurde geprüft. - Eine verbalargumentative Bewertung ist im Rahmen der Planung erfolgt. - Die weitere planerische Auseinandersetzung mittels Varianten oder Notpläne erscheint im Rahmen der Bauleitplanung nicht zweckmäßig, da bisher keine konkrete Investition bekannt ist. - Seitens der Welterbestadt Quedlinburg wurden frühzeitig die Hinweise zum Verhalten in Überschwemmungsgebieten geprüft, einschließlich baulicher Alternativen und strömungsrelevanter Bauweisen in der Ausführung. - Investoren werden über Hinweise in der Planung zur nahen Bode und den damit nicht auszuschließenden Gefahren informiert.
11 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Landkreis Harz, Schr. vom Die Stellungnahme vom liegt vor und wurde beachtet.
12 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 12 Die Stellungnahme vom liegt vor und wurde geprüft. - Aus den Hinweisen ergeben sich keine Änderungen und kein Abwägungsbedarf. Die Stellungnahme vom liegt vor und wurde geprüft. - Aus den Hinweisen ergeben sich keine Änderungen und kein Abwägungsbedarf. Die Stellungnahme vom liegt vor und wurde geprüft. - Aus den Hinweisen ergeben sich keine Änderungen und kein Abwägungsbedarf. Die Hinweise werden berücksichtigt. - In der Begründung erfolgen Ergänzungen unter dem Punkt Hinweise.
13 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 13 - Die ehemalige Zufahrt auf dem Damm bis nahe der Bode wurde geprüft. Der Uferbereich ist zugewachsen und derzeit nicht mehr befahrbar. Die Begründung wurde angepasst. Daraus ergeben sich keine Änderungen der Planung. Die Hinweise werden bei der Realisierung der Planung beachtet. - Die festgesetzte Baugrenze im Plangebiet hat über 30 m Abstand von der bestehenden Waldkante. Die Waldkante außerhalb vom Plangebiet kann nicht genau bestimmt werden. Investoren werden über die Gefahren entlang der Waldkante und über den empfohlenen Abstand einer Bebauung von 30 m zur Waldkante informiert. - Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen im Plangebiet betreffen nicht die bestehenden Waldflächen, sondern die Grünflächen. Zur Vermeidung von Härten gegenüber möglichen Investoren und zur Entwicklung breiter Spektren der Begrünung und Gestaltung der Freiräume wird auf zusätzliche Festsetzungen verzichtet. Die Stellungnahme vom liegt vor und wurde geprüft. - Aus den Hinweisen ergeben sich keine Änderungen und kein Abwägungsbedarf.
14 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 14 Der Hinweis wird berücksichtigt. - Die Rechtsgrundlage wird redaktionell in 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB berichtigt. Die Hinweise wurden geprüft. Planungsziel ist und damit zulässig sind: - Im GI (Nr. 1-4) sind Photovoltaikanlagen nur auf Dachflächen und an Fassaden zulässig. Dies für Hauptnutzungen nur innerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Für Nebenanlagen auch auf Dächern und an Fassaden außerhalb der Baugrenze. - Im GI(E) ist Photovoltaik zulässig, wenn der Betreiber der 380 kv-leitung zustimmt. - Die fehlende Baugrenze in GI(E) ist kein Mangel, sondern deren Festsetzung im B-Plan kann bei städtebaulichem Bedarf gem. 9 Abs. 1Nr. 2 BauGB erfolgen. Im GI(E) besteht kein städtebaulicher Bedarf. Damit besteht kein Änderungsbedarf. Der Hinweis wurde geprüft. - Nahe der Bode sollen keine Tankstellen zulässig sein. Daher sind sie in der Aufzählung auch nicht als zulässig aufgeführt. Das erscheint eindeutig. Daher kein Änderungsbedarf. Der Hinweis wurde geprüft. - In der Begründung wird redaktionell ergänzt, dass im Plangebiet keine Anlagen für soziale Zwecke, bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen, vorgesehen sind. Der Hinweis wurde geprüft. Die Bauweise kann bei städtebaulichem Bedarf gem. 9 Abs. 1Nr. 2 BauGB festgesetzt werden. Im Plangebiet besteht kein städtebaulicher Bedarf. Damit kein Änderungsbedarf. Der Hinweis wurde geprüft. - Gem. 12 Abs. 1 BauNVO sind Stellplätze und Garagen in allen Baugebieten zulässig.., soweit sie nicht aus anderen Gründen ausgeschlossen werden. Die in GI(E) festgelegte Nutzungsbeschränkung auf Gewerbebetriebe nach 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO schließt auch Nebennutzungen, wie erforderliche Stellplätze ein. Daher wurde in den Festsetzungen nicht explizit die Zulässigkeit von Stpl. festgelegt. Damit besteht kein Änderungsbedarf.
15 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 15 Der Hinweis wurde geprüft. Es ist keine Änderung der Planung vorgesehen. - Die Darstellung der Gasleitung im Plangebiet dient der Beachtung durch den Grundstücksnutzer. Die Lage der Gasleitung ist in der Örtlichkeit auch durch Beschilderung erkennbar. Es steht dem Leitungsbetreiber frei, gesonderte Vereinbarungen zur Sicherheit und Wartung zu treffen. Der Hinweis wurde geprüft. Es ist keine Änderung der Planung vorgesehen. - Die teilweise mögliche Sukzession wird im Zusammenhang mit dem mittelfristigen Biotopausgleich als eine Möglichkeit betrachtet. Im Rahmen der Investition sind auch andere Maßnahmen zum Biotopausgleich denkbar. Es erscheint im randlichen Plangebiet nicht praktikabel festzulegen, wo gemäht werden darf und wo nicht. Der Hinweis wurde geprüft. Es ist keine Änderung der Planung vorgesehen. - Die Vermarktung der Baufläche ist in größeren Einheiten vorgesehen, die jeweils von der bestehenden Verbindungsstraße (im Westen) erschließbar sind. Die Hinweise wurden geprüft. - Daraus ergeben sich redaktionelle Anpassungen, keine Planänderung. Die vorgeschlagenen Anpassungen erfolgen in Plan und Begründung. - Die Planungsergebnisse werden zugesendet.
16 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Landesbehörden 4.1 Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, Schr. vom
17 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Schr. v Die Stellungnahmen liegen vor und wurden erneut geprüft. Die Hinweise werden im Rahmen der Ausführungsplanung beachtet. - Ergänzungen zu archäologischen Kulturdenkmalen erfolgen in der Begründung. - Künftige Investoren werden informiert. Die Stellungnahmen liegen vor und wurden erneut geprüft. - Es ergibt sich nach Auswertung der Sichtachsenanalyse des Welterbemanagement- Planes, kein Handlungsbedarf, da die Einsicht in das Stadtgebiet von Nordosten nur fragmenthaft erlebbar ist. - Eine Beeinträchtigung des Welterbes bzw. der denkmalpflegerischen Qualität ist nicht ersichtlich. Überdeckungen oder Konkurrenz zu städtebaulichen Dominanten durch neue Bebauung werden in der Annäherung an Quedlinburg als zufällig und sehr kurzzeitig gewertet.
18 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 18
19 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 19 Kenntnisnahme, kein Abwägungsbedarf Hinweise wurden in der Begründung berücksichtigt. - Investoren werden zu notwendigen Maßnahmen der Voruntersuchung und Dokumentation informiert. - Eine präventive Zusammenarbeit von Investoren mit den zuständigen Behörden ist erforderlich.
20 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 20 Hinweise wurden in der Begründung berücksichtigt. - Investoren werden zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zur Gewährleistung wissenschaftlicher Untersuchungen informiert. Kenntnisnahme, mit Abwägungsbedarf - Den denkmalfachlichen Bedenken wird nicht gefolgt. - Im Rahmen der projektbezogenen Sichtachsenanalyse erfolgte keine losgelöste Betrachtung von Stadt und Umland. - In der Bewertung des Vorhabens erfolgte auch eine projektbezogenen Bewertung - Auch nach Auswertung der Sichtachsenanalyse des Welterbemanagementplanes besteht kein Änderungsbedarf hinsichtlich der Bauhöhe. Die wahrzunehmende Stadtansicht über das Plangebiet wird als untergeordnete oder fragmentarische, nicht schützenswerte Sichtbeziehung, klassifiziert. Ihr Schutz sollte bei Bauvorhaben nur in geringem Maße Beachtung finden, was durch die Festsetzungen in ausreichendem Maße geschehen ist. Die denkmalfachliche Betreuung der Sichtachsenanalyse erfolgte durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt. - Neue Baustrukturen stellen evtl. in der Anfahrt zur Welterbestadt Quedlinburg eine kurzzeitige Konkurrenz zu Turmbauten dar. Überdeckungen von Turmhauben oder gar Teilen der Stadtsilhouette sind praktisch kaum erlebbar. - Das geplante Baugebiet liegt im Niederungsbereich der Bode und wird von bestehenden Gehölzstrukturen flankiert. Zusätzlich sind beachtliche Denkmalbereiche in nordöstlicher Stadtnäherung optisch sehr weit entfernt. - Beachtliche Einflüsse durch Baukubatur, evtl. Werbung oder Beleuchtung wurden nicht festgestellt. - Die Bedenken können daher nicht nachvollzogen werden. Die Stellungnahme legt einen Entwurf der Sichtachsenanalyse zu Grunde und nicht die Endfassung vom September 2013.
21 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 21 Die Hochwertigkeit der Stadtansicht von Punkt 4 wird durch die Planung nicht verletzt. - Die wahrzunehmende Stadtansicht von Punkt 4: Silhouette in Fragmenten sichtbar. (Turmspitzen Nikolaikirche, Türme Stiftskirche, westliche Bereiche Schlossberg) - Das Plangebiet liegt von Punkt 4 aus weiter westlich der Turmspitzen d. Nikolaikirche, somit erfolgt keinerlei Überdeckung sichtbarer Silhouettenteile. - Die erlebbare Konkurrenz neuer Baukörper zu Elementen der Stadtsilhouette wird nicht erheblich empfunden, zumal Werbeanlagen nur an Erschließungsstraßen zulässig sind. Die max. Bauhöhe im GI (12 m über 114 m HN) ist wesentlich niedriger als die Bauhöhe des Silos (ca. 48 m). eine deutlich verstärkte Störung gegenüber dem Bestand ist nicht zu befürchten. Die visuelle Beeinträchtigung durch die Festsetzungen im Bebauungsplan werden auch unter Würdigung der verschiedenen Grade der Annäherung an die Welterbestadt Quedlinburg als nicht erheblich eingestuft. Die Nicht-Denkmalverträglichkeit der Planung wird nicht nachvollzogen, da das Plangebiet nur eine untergeordnete oder fragmentarische, nicht schützenswerte Sichtbeziehung tangiert.
22 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Landesamt für Vermessung u. Geoinformation Sachsen-Anhalt, Schr. vom Hinweise werden beachtet. - Es erfolgt eine Aktualisierung der Flur 53 in der Begründung. Hinweise werden beachtet. - Vermerke erfolgen auf der Planzeichnung und in der Begründung präzisiert.
23 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Versorgungsträger 5.1 Stadtwerke Quedlinburg GmbH, Schr. vom Hinweise werden beachtet. - In der Erschließungsplanung erfolgen konkrete Abstimmungen mit den Stadtwerken Quedlinburg. - Investoren werden zum Erschließungsbedarf informiert. - Hinweise bezüglich der Kabeltrasse zum Umspannwerk werden in die Begründung der Planung aufgenommen.
24 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Zweckverband Ostharz (ZVO), Quedlinburg, Schr. vom In der Erschließungsplanung erfolgen konkrete Abstimmungen mit dem ZVO. - Beim Ausbau der Verbindungsstraße sind die erforderlichen Medien vorgesehen. - Investoren werden informiert, sich frühzeitig mit dem ZVO abzustimmen.
25 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Hertz Transmission GmbH, Schr. vom Die Hinweise werden berücksichtigt. - Investoren werden informiert. - Die Begründung zum Bebauungsplan beinhaltet mehrere Hinweise zur erforderlichen Abstimmung mit den Leitungsbetreibern.
26 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 26 Die Hinweise werden berücksichtigt. - Investoren werden informiert. - Die Begründung zum Bebauungsplan beinhaltet mehrere Hinweise zur erforderlichen Abstimmung mit den Leitungsbetreibern.
27 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 27 Die Hinweise werden berücksichtigt. - Investoren werden informiert.
28 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Nachbargemeinden 6.1 Stadt Ballenstedt, Schr. vom
29 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Stadt Thale, Schr. vom ( ), Posteingang
30 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Verbandsgemeinde Vorharz, Schr. vom
31 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Stadt Quedlinburg 7.1 Stadtwehrleiter, Schr. vom Die Hinweise werden berücksichtigt. - Investoren werden informiert. - Die Begründung zum Bebauungsplan beinhaltet mehrere Hinweise zum Löschwasserbedarf und zur Bereitstellung.
32 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: Stadt Quedlinburg, Bauverwaltung, Tiefbau, Schr. vom Die Hinweise werden berücksichtigt. - Es besteht kein Korrekturbedarf an der Planung.
33 Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Seite: 33 Es liegen keine Stellungnahmen vor von: - Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, - Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt, - Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, - Handwerkskammer Magdeburg, - Unterhaltungsverband Selke/Obere Bode, - Harzer Verkehrsbetriebe GmbH, - DB Netz AG, - Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR - enwi, - GDMcom - Gesellschaft f. Dokumentation u. Telekommunikation mbh, - Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH, - Mineralölverbundleitung GmbH, Schwedt, - Deutsche Telekom AG, - Stadt Harzgerode,
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