Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
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- Inken Falk
- vor 6 Jahren
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1 an den Grossen Rat BD/ Basel, 19. Januar 2005 Regierungsratsbeschluss vom 18. Januar 2005 Anzug Christoph Brutschin und Konsorten zur Einrichtung einer Förderstelle gemeinnütziger Wohnungsbau nach Stadtzürcher Modell im Rahmen des regierungsrätlichen Ziels, in Basel 5000 zusätzliche Wohnungen zu schaffen Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2001 den nachstehenden Anzug Christoph Brutschin und Konsorten dem Regierungsrat überwiesen: Ähnlich wie in Basel hat sich auch die Stadt Zürich zum Ziel gesetzt, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen ( 10'000 Wohnungen in 10 Jahren ). Es gibt verschiedene Gründe, warum die Stadt Zürich in diesem Prozess bereits weiter fortgeschritten ist. Eine Ursache liegt sicher darin, dass die gemeinnützigen Wohnbauträger, insbesondere die Wohnbaugenossenschaften von allem Anfang an in diesen Prozess miteinbezogen worden sind, während die hiesigen Bestrebungen zumindest bisher neben den Basler Wohnbaugenossenschaften, die immerhin rund 10'000 Wohnungen besitzen und verwalten, vorangetrieben wurden. In diesem Zusammenhang von besonderem Interesse ist die Stadtzürcher Förderstelle gemeinnütziger Wohnungsbau, die paritätisch getragen und finanziert wird von der Stadt Zürich und der regionalen SVW-Sektion. Diese Förderstelle kümmert sich hauptsächlich um die Vermittlung von Objekten und die Beratung von gemeinnützigen Wohnbauträgern bei der Schaffung von grösseren Wohnungen. Gestützt auf diese Ausführungen bitten wir den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten, auf welche Weise die gemeinnützigen Wohnungsträger des Kantons, insbesondere die Wohnbaugenossenschaften, bei der geplanten Erstellung von 5000 zusätzlichen Wohnungen einbezogen werden können ob in unserem Kanton nicht eine Förderstelle gemeinnütziger Wohnungsbau, gleich oder ähnlich wie in der Stadt Zürich, einzurichten sei.
2 Seite 2 Wir gestatten uns diesen Anzug wie folgt zu beantworten: 1. Einbezug der Genossenschaften Für die Zielsetzungen des Programms "5000 Wohnungen" sind die Wohnbaugenossenschaften in mehrfacher Hinsicht von Interesse. Dies nicht nur, weil Genossenschaften generell mögliche Träger für neue Wohnbauprojekte sind, sondern weil sie mit ihren in der Regel relativ preisbewussten Projekten auch einen wichtigen Teil des notwendigen Angebotsspektrums abdecken. Dazu kommt, dass viele Genossenschaften heute einen grösseren Sanierungsbedarf haben. Diese Gelegenheit sollte genutzt werden, um auch von dieser Seite wichtige Beiträge zur Verbesserung der Angebotsqualität insgesamt und insbesondere der Angebotsstruktur zu erhalten, denn wie beim städtischen Wohnungsangebot im Ganzen besteht auch bei den Genossenschaften ein Überhang von zu kleinen Wohnungen mit nicht mehr zeitgemässen Standards, gemessen an den heutigen Massstäben. Die Genossenschaften besitzen in Basel rund 10'000 Wohnungen. Damit haben sie nicht dieselbe Bedeutung wie in Zürich, wo diese 19% der Liegenschaften besitzen. Mit einem Anteil von rund 10% nehmen sie aber auch in Basel eine bedeutende Stellung innerhalb des gesamten Angebots von rund 100'000 Wohnungen ein. Dementsprechend war es von Beginn weg ein Ziel, die Wohnbaugenossenschaften in die Umsetzung des Programms 5000 Wohnungen mit einzubeziehen. Dieses Ziel konnte umgesetzt werden, indem dem Schweizerischen Verband für Wohnungswesen, Sektion Nordwestschweiz (SVW NW) als Dachverband der regionalen Wohnbaugenossenschaften eine Vertretung direkt in der Projektleitung Logis Bâle eingeräumt wurde. Eine Zusammenarbeit an einem konkreten Projekt hat sich auch schon materiell ergeben. Im Jahr 2002 wurde ein Areal an der Gellertstrasse umgezont und im Jahr 2004 von der Wohnstadt Bau- und Verwaltungsgenossenschaft ein Projekt mit Eigentums- und Mietwohnungen realisiert, welche alle vor Fertigstellung vermietet respektive verkauft werden konnten. Erfreulicherweise befinden sich unter den Käufern auch etliche Stadtrückkehrer. Ein weiteres gemeinsames Projekt könnte auf dem Landhof-Areal verwirklicht werden, für das die Planauflage zur erforderlichen Zonenänderung im 2. Quartal des Jahres 2005 vorgesehen ist. 2. Das Stadtzürcher Modell einer Förderstelle Die Förderstelle gemeinnütziger Wohnungsbau wurde im Jahr 2000 für eine 2- jährige Pilotphase eingerichtet. Ziele sind das Halten des Marktanteils der gemeinnützigen Wohnbauträger sowie die Ausrichtung des Angebots auf die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse.
3 Seite 3 Die Förderstelle hat nach Abschluss der Pilotphase einen detaillierten Erfahrungsbericht vorgelegt, welcher ein insgesamt positives Fazit zieht und eine Fortsetzung für weitere drei Jahre vorschlägt. Die Förderstelle gemeinnütziger Wohnungsbau trägt durch das Aufzeigen von guten Beispielen, durch Ausbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen, durch Beratungen und Public Relations zur Professionalisierung und zum strategischen Handeln gemeinnütziger Wohnbauträger bei. Die Tätigkeiten bestehen vor allem in der - Vermittlung von Bauland - Beratung gemeinnütziger Bauträger bei Strategie- und Projektfragen - Erstellung von Dokumentationsmaterialen (z.b. Ordner das Beispiel ) - Weiterbildung und Vernetzung (z.b. IG Neues Wohnen) Die Finanzierung ist zunächst je hälftig aus Beiträgen der Sektion Zürich der Baugenossenschaften und der Stadt Zürich erfolgt. Zusätzlich sind Honorare für die Beratung in Rechnung gestellt worden. Die Weiterführung der Förderstelle gemeinnütziger Wohnungsbau ist mittlerweile bis 2007 gesichert. Die Finanzierung des Budgets von rund 200'000.- erfolgt weiterhin mehrheitlich über die Erhebung kostendeckender Beratungshonorare, in die ungedeckten Kosten für nicht direkt verrechnungsfähige Dienstleistungen, wie Dokumentation und Information, Koordinations-, Vernetzungs- und Projektinitiierungsaufgaben (z.b. IG neues Wohnen), im öffentlichen Interesse teilen sich Stadt Zürich und der SVW als Dachverband der Wohnbaugenossenschaften hälftig (je 45'000.-). 3. Ansätze für ein Basler Modell 3.1. Ausgangslage und Bedarf Die Ausgangslage für den Bedarf nach einer Förderstelle gemeinnütziger Wohnungsbau ist in Basel grundsätzlich nicht anders als in Zürich. Allerdings sind auch Unterschiede zu beachten. Rein quantitativ spielen die Zürcher Baugenossenschaften eine weitaus wichtigere Rolle als jene in Basel. Dies relativiert sich aber insofern, dass in Zürich auch viele grosse Wohnbaugenossenschaften mit professionellen Strukturen bestehen, während in Basel die meisten klein bis mittelgross sind und überwiegend ehrenamtlich organisiert sind. Handlungsbedarf ist insofern angezeigt, da viele Genossenschaften heute Sanierungsbedarf haben und ein weiteres Anstauen desselben unerwünschte Folgen zeitigen kann. Unzweifelhaft können aber auch über die entsprechenden Sanierungsmassnahmen beim Wohnungsbestand der Genossenschaften ebenso wie beim Neubau von Wohnungen wichtige Beiträge zu einem modernen, zeit- und bedarfsgerechten Wohnungsangebot im Kanton Basel-Stadt erwartet werden, wie viele aktuelle Beispiele aus Zürich zeigen und was eindeutig auch im Interesse des Kantons Basel-Stadt liegt.
4 Seite Trägerschaft und Aufgaben einer Beratungsstelle Wichtig ist grundsätzlich die Mitwirkung der Genossenschaften selbst. Der SVW Nordwestschweiz bietet bereits heute Beratungsangebote an (beispielsweise juristische Beratung). Es kann deshalb keinesfalls darum gehen, bestehende Angebote zu konkurrenzieren. Ziel muss es viel mehr sein, diese bestehenden Dienstleistungen bedarfsgerecht zu einem umfassenden Beratungsangebot auszubauen, so dass ergänzende Aufgaben und auch eine "Förderstelle" als Ganzes sinnvollerweise beim SVW angesiedelt werden. Der SVW Nordwestschweiz hat sich grundsätzlich bereit erklärt, bei der Schaffung einer solchen Stelle mitzuwirken und eine Beteiligung in noch detailliert auszuhandelnder Form in Aussicht gestellt. Zu ergänzen und zu vervollständigen sind die heutigen Tätigkeiten insbesondere zu folgendem Aufgabenfeld: - Beratung bei Strategie- und Projektfragen, sowohl für neue Wohnbauträger als auch bestehende Träger, wobei bei letzteren Aufwertung oder Ersatz bestehender Objekte und Neuplanung im Vordergrund stehen. - Juristische und finanzielle Beratung. Die Beratung erfolgt je nach Wunsch nur in der Startphase oder projektbegleitend. - Vermittlung von geeigneten Objekten und Bauland an das oben genannte Zielpublikum. Für Basel mit seinen kleinen Baulandreserven scheint hierbei auch die Vermittlung von bestehenden Bauten sinnvoll. - Beschaffung und gegebenenfalls Erstellung von Informations- und Beratungsmaterialien. Die stadtzürcherische Ausgabe das Beispiel kann hierbei als Beispiel dienen, ebenso wie die vergriffene Broschüre Wohnen in Basel Finanzierung einer Beratungsstelle Die Probleme der Abwanderung wie auch des überalterten Wohnungsbestandes und des hohen Kleinwohnungsanteils machen vor Kantonsgrenzen nicht halt und betreffen auch die an Basel angrenzenden Gemeinden in unterschiedlich starker Weise. Da auch in diesen Gemeinden Genossenschaften eine gewisse Bedeutung haben, macht eine räumliche Begrenzung eines Beratungsangebotes grundsätzlich nicht Sinn. Die Beratungsstelle soll deshalb als unabhängige Anlaufstelle für gemeinnützige Wohnbauträger nicht nur Interessenten aus dem Kanton Basel-Stadt, sondern gegebenenfalls auch für solche ausserhalb des Kantons zur Verfügung stehen, was ja auch dem Vertretungsgebiet der Sektion Nordwestschweiz entspricht. Um Quersubventionierungen zu vermeiden, muss sichergestellt werden, dass Mittel des Kantons Basel-Stadt ausschliesslich Interessenten aus demselben zu Gute kommen. Vorgesehen ist, nur ein Erstberatungsangebot in noch zu definierendem Umfang kostenlos zu offerieren und darüber hinaus gehende Dienstleistungen kostendeckend zu verrechnen. Diese kostenlose Erstberatung soll mittels einer Leistungsvereinbarung finanziert werden, wobei die
5 Seite 5 budgetierten Mittel als Kostendach gelten und nur im effektiven Umfang der erbrachten Leistungen vergütet werden. Ähnlich wie in Zürich erscheint ein Betrieb in einer ersten Phase als Pilotprojekt sinnvoll. Deshalb ist vorgesehen, einen allfälligen Beitrag des Kantons Basel- Stadt im Sinne einer Anstossfinanzierung über das Budget von Logis Bâle abzuwickeln. Dazu werden in den Budgets 2005 und 2006 jeweils Fr. 20'000.- eingestellt. Dies entspricht rund 10 Rappen pro Einwohner. Dementsprechend können sich bei Bedarf auch andere Gemeinwesen nach diesem einfachen Schlüssel beteiligen. Das Projektbudget Logis Bâle ist selbst zeitlich befristet, weshalb die Weiterführung dieses Angebots über das Jahr 2006 hinaus rechtzeitig überprüft werden muss. Die Tätigkeit der Beratungsstelle muss dementsprechend dokumentiert werden. Vor Ablauf der Projektphase wird von der Trägerschaft über die Weiterführung der Beratungsstelle entschieden Weiteres Vorgehen Sofern mit dem SVW Nordwestschweiz auch in den Detailmodalitäten eine Einigung im vorerwähnten Sinne erzielt wird, kann die Förderstelle für gemeinnützigen Wohnungsbau ihre Arbeit im Laufe des Jahres 2005 aufnehmen. Damit wären die wesentlichen Anliegen des Anzugs erfüllt, zumal - wie ausgeführt - die Genossenschaften bereits in die Projektorganisation Logis Bâle eingebunden sind. Da ein Beitrag an die Weiterführung des Beratungsangebots über die zweijährige Startphase hinaus sich aus heutiger Sicht in jedem Fall im Kompetenzbereich des Regierungsrates bewegt, kann der Anzug Christoph Brutschin und Konsorten abgeschrieben werden. 4. Antrag Gestützt auf die obigen Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat, den Anzug Chr. Brutschin und Konsorten als erledigt abzuschreiben. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Der Präsident Der Staatsschreiber Jörg Schild Dr. Robert Heuss
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