Illegale Einwanderung im Kanton Bern
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- Silvia Walter
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1 Kanton Bern Canton de Berne Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires Vorstoss-Nr: Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: Eingereicht von: Guggisberg (Ittigen, SVP) (Sprecher/ -in) Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit: Datum Beantwortung: RRB-Nr: 1913 Direktion: POM Illegale Einwanderung im Kanton Bern Laut dem Stadtberner Fremdenpolizeichef hat sich seit der Zugehörigkeit der Schweiz zum Schengen-Raum (seit dem 12. Dezember 2008) die Zahl der illegalen Einwanderer insbesondere aus Brasilien, Russland, Indien und China erhöht. Oft würden Staatsangehörige aus diesen Ländern im Rahmen von Studien- und Sprachaufenthalten in die Schweiz gelangen und nicht mehr ausreisen. Nicht wenige würden versuchen, durch missbräuchliche Eheschliessungen, sog. «Scheinehen», mit einer Schweizer Bürgerin bzw. einem Schweizer Bürger zu einem gültigen Aufenthaltstitel zu kommen. Im Internet gäbe es Netzwerke, die sich speziell auf die Heirat von Schweizerinnen und Schweizern mit ausländischen Staatsangehörigen spezialisiert hätten. Zudem gäbe es regelmässig Fälle, bei welchen die in der Schweiz lebenden ausländischen Staatsangehörigen Kinder im Familiennachzug zu sich holen würden, welche gar nicht ihre leiblichen Kinder seien. Die Fremdenpolizei der Stadt Bern behandle jährlich über 1'300 Familiennachzugsgesuche Tendenz steigend. Schliesslich sei auch festzustellen, dass im Rahmen der irregulären Migration zunehmend Menschen ausgebeutet würden. Mit der Liberalisierung und Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens Schweiz EU sei insbesondere der Handel mit Menschen aus den osteuropäischen Staaten gestiegen. Im Zusammenhang mit diesen Aussagen des Stadtberner Fremdenpolizeichefs ersuche ich den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie hat sich die Zahl illegaler Einwanderer seit dem 12. Dezember 2008 im ganzen Kantonsgebiet entwickelt? Wie hoch ist die Dunkelziffer? 2. Falls die Zahl illegaler Einwanderer gestiegen ist: Was unternimmt der Kanton Bern dagegen? 3. In welchen Regionen leben im Kanton Bern am meisten Ausländergruppen? Wie haben sich diese seit dem 12. Dezember 2008 entwickelt? 4. Was unternimmt der Kanton Bern zur Verhinderung von Ghettobildungen und Subkulturen? 5. Wie viele «Scheinehen» werden im Kanton Bern jährlich aufgedeckt? Wie hoch ist die Dunkelziffer? Geschäfts-Nr.: Seite 1/5
2 6. Was unternimmt der Kanton Bern konkret gegen «Scheinehen»? 7. Wie hat sich im Kanton Bern seit dem 12. Dezember 2008 die Zahl der Gesuche um Familiennachzug verändert? 8. Was unternimmt der Kanton Bern zur Verhinderung von missbräuchlichen Familiennachzügen? 9. Was unternimmt der Kanton Bern konkret dagegen, dass illegale Einwanderer im Kanton Bern zu Dumpinglöhnen und ohne Versicherungsschutz arbeiten? Antwort des Regierungsrates Zu den in der Interpellation gestellten Fragen äussert sich der Regierungsrat wie folgt: Zu Frage 1: Wie hat sich die Zahl illegaler Einwanderer seit dem 12. Dezember 2008 im ganzen Kantonsgebiet entwickelt? Wie hoch ist die Dunkelziffer? Die Statistiken des Bundes über die Straftatbestände gemäss dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR ) zeigen bei den rechtswidrigen Einreisen, Ausreisen und Aufenthalten folgende Entwicklung: Jahr Straftatbestände Einreise / Ausreise / Aufenthalt Halbjahr stiegen die Straftatbestände der rechtswidrigen Einreisen/Ausreisen/Aufenthalte um 32% gegenüber dem Vorjahr. Angaben zur Höhe der Dunkelziffer können aus begriffsimmanenten Gründen nicht gemacht werden. Zu Frage 2: Falls die Zahl illegaler Einwanderer gestiegen ist: Was unternimmt der Kanton Bern dagegen? Soweit möglich werden Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens konsequent in ihre Erstasylländer zurückgeführt. Die Polizei bildet operative Schwerpunkte in Bereichen, in denen sich illegal eingewanderte Personen erfahrungsgemäss vermehrt aufhalten. Zu Frage 3: In welchen Regionen leben im Kanton Bern am meisten Ausländergruppen? Wie haben sich diese seit dem 12. Dezember 2008 entwickelt? Gemäss den Daten des Bundesamtes für Statistik belief sich im Dezember 2008 die Zahl der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton Bern auf und im Dezember 2009 auf Personen. Den grössten Teil der ständigen ausländischen Personen im Kanton Bern bilden deutsche Staatsangehörige, gefolgt von den italienischen. Geschäfts-Nr.: Seite 2/5
3 Die grössten Ausländergruppen leben in den Städten Bern, Biel und Thun sowie den dazugehörenden Agglomerationen. Gemäss den Daten des Bundesamtes für Statistik hat sich die ständige ausländische Wohnbevölkerung in diesen Städten wie folgt entwickelt: Bern Biel Thun Quelle: BFS, 2008, 2009, BEVNAT, ESPOP Zu Frage 4: Was unternimmt der Kanton Bern zur Verhinderung von Ghettobildungen und Subkulturen? Weil sich in den kleinen Schweizer Städten weniger rasch grossräumige Wohngebiete mit unterschiedlicher Attraktivität bilden und die ausländische Wohnbevölkerung bezüglich Herkunft und Bildung heterogen ist, kann im Kanton Bern nicht von einer eigentlichen Ghettobildung von Ausländerinnen und Ausländern gesprochen werden. Sogenannte Ghettobildungen von bestimmten Bevölkerungsgruppen formieren sich entlang von sozioökonomischen Merkmalen wie etwa dem Bildungsstand, dem Einkommen und dem Alter bzw. der Stellung im Lebenszyklus; die Nationalität und der kulturelle Hintergrund sind zweitrangig. In den von Segregation betroffenen Quartieren leben zumeist Menschen mit einem niedrigen gesellschaftlichen Status. Die schweizerische und ausländische Bevölkerung in den betreffenden Quartieren weisen aufgrund ihrer sozialen, ökonomischen und bildungsmässigen Defizite ähnliche Integrationsprobleme auf. In benachteiligten Quartieren ist jedoch der Ausländeranteil oft hoch. Zudem kann die Desintegration bei den Migrantinnen und Migranten durch sprachlich und kulturell bedingte Integrationsprobleme verstärkt werden. Ähnliches gilt für die Bildung sogenannter Subkulturen, die ebenfalls kein ausländerspezifisches Phänomen darstellen und im Kanton Bern kein bedenkliches Ausmass erreichen. Festzuhalten ist, dass allen Einwohnerinnen und Einwohnern in der Schweiz die persönliche Freiheit in Bezug auf die Lebensgestaltung, die Pflege religiöser und kultureller Praktiken und Wertvorstellungen sowie die Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Subkultur zusteht. Problematisch ist eine Subkultur, wenn sie die schweizerische Rechtsordnung und deren Grundwerte in Frage stellt (wie z.b. rechts- oder linksextreme oder religiös fundamentalistische Subkulturen). Verschiedene Massnahmen im Kanton Bern sind darauf ausgerichtet, die vom Interpellanten angesprochene Problematik zu verhindern. Zentrale Handlungsbereiche hierfür sind die Quartierentwicklung und die Quartierarbeit, für welche die Gemeinden zuständig sind. Die Gemeinden können ihre Aufwendungen für Gemeinschaftszentren in den kantonalen Lastenausgleich Sozialhilfe eingeben, wodurch der Kanton diese mitunterstützt. Bei der Durchführung des vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mitfinanzierten projet urbain: Quartierentwicklung Gyrischachen-Lorraine-Einunger in Burgdorf nimmt die kantonale Fachstelle Integration der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) eine beratende Funktion wahr. Die kantonal mitfinanzierte Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Bern wirkt der Entstehung von problematischen Subkulturen von jugendlichen SchweizerInnen und AusländerInnen entgegen. Die Integrationspolitik des Kantons hat das gedeihliche Zusammenleben der Einheimischen und Zugewanderten auf der Basis der schweizerischen Rechtsordnung und die Chancengleichheit der Migrationsbevölkerung zum Ziel. Die Fachstelle Integration der GEF verwaltet die Bundesgelder der Integrationsförderung für den Kanton Bern, die in niederschwellige Projekte der Integrationsförderung fliessen. Diese Projekte haben unter Geschäfts-Nr.: Seite 3/5
4 anderem die Information und soziale Integration von Migrantinnen und Migranten und die transkulturelle Begegnung und Verständigung zwischen Einheimischen und Zugewanderten zum Ziel. In diesem Zusammenhang unterstützt die kantonale Erziehungsdirektion (ERZ) zum Beispiel, gestützt auf das Berufsbildungsgesetz, Angebote für die Migrationsbevölkerung im Bereich Weiterbildung. Unterstützt werden niederschwellige Sprachkurse sowie verschiedene weitere integrationsfördernde Massnahmen für "Menschen im Integrationsprozess" (Integrationskurse, Kompetenzbilanzen für den beruflichen Wiedereinstieg usw.). Zu Frage 5: Wie viele «Scheinehen» werden im Kanton Bern jährlich aufgedeckt? Wie hoch ist die Dunkelziffer? Als Scheinehe gilt gemeinhin eine Ehe, die ausschliesslich zur Umgehung des Ausländerrechts geschlossen wird. Der Nachweis einer Scheinehe lässt sich nie auf eindeutige Beweismittel abstellen, sondern bedarf einer Würdigung zahlreicher Hinweise. Dazu sind meist auch umfangreiche Abklärungen notwendig. Insbesondere drängen sich jeweils Befragungen der betroffenen Ehepartner auf. Aus deren Antworten kann jedoch selten abgeleitet werden, dass gar kein Ehewille besteht, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Ehepartner bei dieser Befragung wissen, worauf es ankommt. Vertiefte Abklärungen erfolgen in mehreren Dutzend Fällen jährlich. Ein erstinstanzlicher Entscheid, dass eine Scheinehe tatsächlich vorliegt, und eine damit verbundene Wegweisung der ausländischen Person aus der Schweiz erfolgt dagegen nur gerade in einem halben Dutzend Fällen pro Jahr. Die Nennung der Dunkelziffer ist nicht möglich. Zu Frage 6: Was unternimmt der Kanton Bern konkret gegen «Scheinehen»? Im ersten Halbjahr 2010 hat das Amt für Migration und Personenstand 45 Befragungen durchgeführt, in den meisten Fällen wegen Verdachts auf Scheinehe oder damit zusammenhängender, rechtsmissbräuchlicher Verhaltensweisen. Die Anzahl Abklärungen via diplomatische Vertretungen im Ausland, die Anzahl Abklärungsaufträge an die Kantonspolizei und die Anzahl brieflicher Anfragen bei Behörden, Betroffenen und Drittpersonen, die im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Scheinehe erfolgen, werden statistisch nicht erhoben. Zu Frage 7: Wie hat sich im Kanton Bern seit dem 12. Dezember 2008 die Zahl der Gesuche um Familiennachzug verändert? Die Einführung des Schengener Abkommens hat keine spürbaren Auswirkungen auf den Familiennachzug. Hingegen hat die Visumbefreiung von serbischen, mazedonischen und montenegrinischen Staatsangehörigen zur Folge, dass Angehörige dieser Staaten legal und scheinbar nur für einen vorübergehenden Aufenthalt in den Schengen-Raum einreisen und dann in der Schweiz ein Gesuch zum dauerhaften Verbleib beim Ehepartner oder bei den Eltern stellen. Das Gesetz sieht hingegen vor, dass solche Gesuche grundsätzlich vom Ausland aus zu stellen sind, und der Ausgang des Verfahrens im Ausland abzuwarten ist. Geschäfts-Nr.: Seite 4/5
5 Zu Frage 8: Was unternimmt der Kanton Bern zur Verhinderung von missbräuchlichen Familiennachzügen? Die Verhinderung von missbräuchlichen Familiennachzügen ist den zuständigen Behörden ein grosses Anliegen. So hat das Amt für Migration und Personenstand im Jahr Familiennachzugsgesuche formell abgewiesen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren oder die Berufung auf den grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Familiennachzug in missbräuchlicher Weise erfolgte. Im ersten Halbjahr 2010 hat das Amt 14 solche Gesuche abgewiesen. Da die (verwaltungs- und bundesgerichtliche) Rechtsprechung den Begriff des Rechtsmissbrauchs sehr restriktiv auslegt, sind die Anforderungen an die Erfüllung eines Rechtsmissbrauchstatbestandes hoch. Dementsprechend reicht der blosse Verdacht für die Verweigerung eines Familiennachzuges nicht aus. Vielmehr muss der Rechtsmissbrauch in jedem Einzelfall nachgewiesen werden. Dies ist in der Regel sehr schwierig und aufwändig, weshalb es auch immer wieder vorkommt, dass Beschwerden, welche gegen abweisende Verfügungen des Amtes erhoben werden, gutgeheissen und die Sache zur weiteren Abklärung an das Amt zurückgewiesen oder der Familiennachzug direkt bewilligt wird. Zu Frage 9: Was unternimmt der Kanton Bern konkret dagegen, dass illegale Einwanderer im Kanton Bern zu Dumpinglöhnen und ohne Versicherungsschutz arbeiten? Bei Schwarzarbeit werden Personen beschäftigt, die nicht über die erforderlichen Arbeitsund Aufenthaltsbewilligungen verfügen, oder es erfolgt keine Anmeldung bei den Sozialversicherungen. Der Kanton Bern geht schon lange gegen Schwarzarbeit vor. Seit 2008 stützt er sich dabei auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA; SR ). Der Kanton betreibt eine Meldestelle für vermutete Schwarzarbeit und führt mit dem tripartiten Verein Arbeitsmarktkontrolle Bern Kontrollen durch. Im Jahr 2009 sind bei der Meldestelle 443 neue Meldungen über vermutete Schwarzarbeit eingegangen, und es wurden 623 Kontrollen durchgeführt. An den Gossen Rat Geschäfts-Nr.: Seite 5/5
In Anwendung von Art. 82 Abs. 5 VZAE erlässt das MIP die vorliegende Weisung.
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Amt für Migration und Personenstand BSIG Nr. 1/122.21/2.1 8. nuar 2016 Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) Eigerstrasse 73 3011 Bern Kontaktstelle: Bereich
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