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1 LEISTUNGSBESCHREIBUNG Ingenieurdienstleistungen zur Planung einer passiven Breitbandinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim (Niedergrafschaft) Grafschaft Bentheim, im August 2017

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Auftragsgegenstand Verfahren Auftragsgrundlagen Wertungskriterien Bewertungskriterien Konzeptbewertung Bewertung nach Bezugspunkten Preis/Honorar Fertigstellungszeitpunkt... 7 Seite 2 von 8

3 1 Einleitung Der Landkreis Grafschaft Bentheim und die kreisangehörigen Kommunen in der Niedergrafschaft haben beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Gebieten der Region Niedergrafschaft zu verbessern. Hierfür wurde die Breitband Grafschaft Bentheim GmbH & Co.KG als eine Infrastrukturgesellschaft gegründet, die für diesen Fall die ausschreibende Stelle ist. Zum Projektgebiet gehören die Samtgemeinde Emlichheim, die Samtgemeinde Neuenhaus, die Samtgemeinde Uelsen sowie die Gemeinde Wietmarschen. Es wurde beschlossen, zur Breitbandversorgung der Bürger und Gewerbetreibenden ein Leerrohrnetz inklusive Glasfaserkabel mit mind. 50 Mbit/s-Datenübertragungsrate zu errichten und an einen Betreiber zu verpachten. Zur Schaffung eines flächendeckenden NGA-Netzwerks in den unterversorgten Gebieten der Niedergrafschaft sind die Planungsleistungen zu vergeben. Dabei sind Tiefbauarbeiten inklusive Verlegung der notwendigen Leerrohre und Schächte als Objektplanung Ingenieurbauwerk zu planen. Darüber hinaus sind die Verlegung der Glasfaserkabel, die Anschaltung der zu versorgenden Häuser mit Glasfaserkabeln und die Verteilerstandorte mit den notwendigen technischen Ausrüstungen als Fachplanung Technische Ausrüstung zu planen. Für das Projektgebiet liegt eine Strukturplanung vor. Auf dieser Basis wurde ein Fördermittelantrag bei den Fördermittelgebern in Bund und Land gestellt. Hierauf ergingen positive Förderbescheide. 2 Auftragsgegenstand Mit dieser Ausschreibung soll ein Planungsauftrag für die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 5 gemäß HOAI zur Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur vergeben werden. Der geschätzte Gesamtauftragswert für die zu beschaffenden Planungsleistungen beträgt ,00 netto bei Ausbau aller unterversorgten Hausanschlüsse im Projektgebiet der Niedergrafschaft. Zur Berechnung der Grundhonorare wird der Wert der Baumaßnahme auf die beiden Leistungsbilder Ingenieurbauwerk im Wert von ,00 netto und Technische Ausrüstung im Wert von ,00 netto aufgeteilt. Der Auftrag wird in diese beiden Fachlose untergliedert. Der Bieter hat kenntlich zu machen, auf welche Fachlose das Angebot bezogen ist. Eine Bewerbung auf beide Fachlose ist zulässig. Seite 3 von 8

4 3 Verfahren Gemäß 74, 17 VgV wird der Auftrag im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben. Im Teilnahmewettbewerb werden alle interessierten Unternehmen aufgerufen, ihre Eignung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht darzulegen. Hierzu ist verpflichtend das veröffentlichte Formularpaket zu verwenden und mit den entsprechend geforderten Nachweisen fristgerecht bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, einmalig unter Fristsetzung Nachforderungen an die Interessenten zu stellen. Im Falle eines nicht frist- oder formgerecht eingereichten Teilnahmeantrages wird der Bieter zum weiteren Verfahren nicht zugelassen, 57 VgV. Bieter, die ihre Eignung gemäß den veröffentlichen Kriterien nachgewiesen haben, erhalten eine Aufforderung zu Abgabe eines Erstangebots. Mit dieser Aufforderung werden den Bietern voraussichtlich weitere Unterlagen, wie beispielsweise die Fördergeldbeantragung, zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellt. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag gemäß 17 Abs. 11 VgV auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. 4 Auftragsgrundlagen Dem Auftrag wird ein Ingenieurvertrag zugrunde gelegt. Der Vertragsentwurf ist veröffentlich und wird im späteren Verfahrensgang zum Gegenstand der Verhandlung gemacht. Im Übrigen sind Grundlage des Auftrages die Allgemeinden Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB-Arch/Ing) sowie die Zusätzlichen Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (ZVB-Ing). Zudem sind die förderrechtlichen Bedingungen, insbesondere des Zuwendungsbescheids des Bund und dem Zuwendungsbescheid des Landes mit Anlagen zwingend zu beachten. Vertragsgegenstand werden zudem die Bestimmungen der HOAI in ihrer bei Vertragsschluss geltenden Fassung und soweit der Anwendungsbereich eröffnet ist die Regelungen des Werkvertragsrechts, 631 ff. BGB. Weitere Grundlagen sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen. Für den Fall, dass sich in einem der Fachlose zeigt, dass die Honorartabellen der HOAI überschritten werden, wird die Honorierung des Bieters über die Tabellenfortschreibung im jeweiligen Leistungsbild nach der Richtlinien der VBV für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung erfolgen. Seite 4 von 8

5 5 Wertungskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen eines Leistungswettbewerbs ( 76 VgV) erteilt. Mit dem Angebot hat der Bieter Angaben zu den folgenden Wertungskriterien zu machen. Fehlende Angaben führen zu einer Wertung mit 0 Punkten. 1. Fachkunde/Entwurfsqualität a. Vorgeschlagene Bearbeitungsmethodik 8 Punkte b. Qualität der Lösungswege 4 Punkte c. Entwurfsqualität 8 Punkte 2. Leistungsfähigkeit bezogen auf den Umfang der Arbeit a. Kapazität des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft 5 Punkte b. Fachspezifisches Personal und Qualifikation 5 Punkte c. Technische Ausstattung, Programme, Patente 2 Punkte d. Örtliche Präsenz 8 Punkte 3. Erfahrung / Zuverlässigkeit a. Nachweis über vergleichbare Projekte 5 Punkte b. Erfahrung des Führungspersonals 5 Punkte c. Erfahrung des Projektleiters 5 Punkte d. Darstellung der Abwicklung 3 Punkte e. Kundenempfehlungen 2 Punkte 4. Preis/Honorar a. Honorarzonenansatz für Leistungsbild Ingenieurbauwerk 5 Punkte b. Honorarzonenansatz für Leistungsbild Technische Ausrüstung 5 Punkte c. Höhe der Besonderen Leistungen in % 8 Punkte d. Zeithonoraransatz pro Stunde (netto) 2 Punkte 5. Fertigstellungszeitpunkt a. Leistungsphase 3 10 Punkte b. Leistungsphasen 4 und 5 10 Punkte Gesamtsumme 100 Punkte Seite 5 von 8

6 6 Bewertungskriterien Der Zuschlag erfolgt aufgrund der vorstehenden Wertungskriterien unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit erteilt. Dabei erhält das Angebot den Zuschlag, welches das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Das Wertungsergebnis setzt sich aus den nachstehend beschriebenen jeweiligen Einzelpositionen als Zahl mit zwei Nachkommastellen zusammen. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert weist das beste Preisleistungsverhältnis auf. Der Preis ist nicht das alleinige Wertungskriterium. Es werden neben Kriterien der Wirtschaftlichkeit auch Konzeptanforderungen an die Bieter gestellt, welche in einem transparenten System bewertet werden. Zunächst wird das Vorhandensein von Erklärungen, Preisen oder Konzepten geprüft. Fehlt es an Informationen zu einem Wertungskriterium, verbleibt dieses ohne Wertung. Die inhaltliche Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden individuellen Wertungsmodus. Die Wertung erfolgt auf das nach Durchführung des Verhandlungsverfahrens final abgegebene, verbindliche Angebot der Bieter. Bei Interpolierungswerten wird auf die zweite Stelle hinterm Komma nach den allgemeinen Regeln gerundet. Bei einer prozentualen Bewertung eines Konzeptes bezieht sich der Prozentsatz der Bewertungsstufe auf den Punktewert des Kriteriums nach der Bewertungsmatrix. Das Ergebnis der prozentualen Umsetzung wird auf zwei Stellen hinter dem Komma nach den allgemeinen Regeln gerundet. 6.1 Konzeptbewertung In den Wertungskriterien Fachkunde/Entwurfsqualität, Leistungsfähigkeit bezogen auf den Umfang der Arbeit sowie Erfahrung / Zuverlässigkeit erfolgt eine Wertung nach einer konzeptionellen Anschauung. Hieraus ergeben sich die folgenden prozentuale Anteile gemessen an den im Unterkriterium jeweils vergebenen Punktewert: Punktzahl Erfüllungsgrad (s. Bewertungsmatrix) 100 % Die vorgelegten Nachweise, Angaben, Konzepte und Qualifikationen lassen eine exzellente Aufgabenerfüllung des Planungsauftrages wahrscheinlich erscheinen. Seite 6 von 8

7 75 % Die vorgelegten Nachweise, Angaben, Konzepte und Qualifikationen lassen eine überdurchschnittliche Aufgabenerfüllung des Planungsauftrages wahrscheinlich erscheinen. 50 % Die vorgelegten Nachweise, Angaben, Konzepte und Qualifikationen lassen eine durchschnittliche Aufgabenerfüllung des Planungsauftrages wahrscheinlich erscheinen. 25 % Die vorgelegten Nachweise, Angaben, Konzepte und Qualifikationen lassen eine unterdurchschnittliche Aufgabenerfüllung des Planungsauftrages wahrscheinlich erscheinen. 0 % Die vorgelegten Nachweise, Angaben, Konzepte und Qualifikationen lassen eine Aufgabenerfüllung des Planungsauftrages nicht erwarten. 6.2 Bewertung nach Bezugspunkten In den Wertungskriterien Preis/Honorar und Fertigstellungszeitpunkt erfolgt eine Wertung durch eine Interpolation der Angebotsangaben zum betreffenden Unterkriterium gemessen am Angebot mit dem jeweils niedrigsten Preis, der niedrigsten Zonenangabe, bzw. dem frühesten Fertigstellungstermin Preis/Honorar Sodann erhält der Bieter mit dem jeweils niedrigsten Angebot (Honorarzonenansätze, Zeithonoraransatz und prozentuale Höhe der besonderen Leistungen) die volle Punktzahl (s. Unterkriterien in Abschnitt 4 der Bewertungsmatrix). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des jeweils angebotenen Wertes. Alle Angebote mit darüber liegenden Angebotswerten erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma Fertigstellungszeitpunkt Der Pächter gibt den jeweiligen Fertigstellungszeitpunkt der Planung in den Leistungsphasen an. Die volle Punktzahl in den jeweiligen Unterkriterien gemäß Bewertungsmatrix erhält das Seite 7 von 8

8 Angebot mit dem jeweils frühesten Fertigstellungszeitpunkt. 0 Punkte erhalten Angebote mit Fertigstellungszeitpunkten, die 6 Monate oder später nach Beginn des Fertigstellungszeitpunkts des besten Anbieters liegen. Die Punktermittlung für die Bieter, die in den dazwischenliegenden 6 Monaten die Fertigstellung anbieten, erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu einer Stelle nach dem Komma auf Kalendertagesbasis. Seite 8 von 8

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Aufforderung zur Angebotsabgabe Besitzgesellschaft Science Center GmbH vertreten durch die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Langenstraße 2-4 D-28195 Bremen An Ort: Datum: Tel:. 0421 96 00 212 Fax: 0421 96 00 8292 E-Mail: vergabe@wfb-bremen.de

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