RICHTIG MONTIERT. Arbeitssicherheit und gewählte Methoden bei der Montage von Fertigteilen im Holzbau Reinhold Steinmaurer

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1 Arbeitssicherheit und gewählte Methoden bei der Montage von Fertigteilen im Holzbau Reinhold Steinmaurer

2 Grundsatz Für den schnell fortschreitenden Montagevorgang sind Maßnahmen systematisch zu planen. Wichtige Voraussetzungen sind: Sichere Konstruktion Organisierter Arbeitsablauf Geeignete Arbeitsmittel Geschultes Personal

3 Wesentliche Gefahren bei der Montage von Holzfertigteilen: Stehend gelagerte Elemente fallen um, Angehobene Elemente fallen herunter, Personen verletzen sich bei einem Sturz oder Absturz, Verantwortlichkeiten und Pflichten Planung `=> Verantwortliche Person in der Arbeitsvorbereitung Planung der Abläufe, Erstellen einer Gefahrenbeurteilung, ggf. Montageanweisung, Montagedurchführung => Aufsicht auf der Baustelle (Verpflichtung gemäß BauV) Umsetzung der Vorgaben aus der Planung, ggf Anpasssung

4 Für die Montage gelten insbesondere BauV 85 und 86 Sind besondere Sicherheitsmaßnahmen oder die Kenntnis besonderer sicherheitstechnischer Angaben erforderlich? ja Schriftliche Montageanweisung und Zeichnungen durch eine fachkundige Person nein Keine Schriftlichkeit gefordert Maßstab ist die Montageanweisung gemäß BauV 86

5 Inhalt der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile, 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen (z.b. Schrägstützen), 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, 7. erforderliche Maßnahmen zur Tragfähigkeit und Standsicherheit während der Montage, 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, 9. Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen bei der Montage, 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

6 Inhalt der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile, 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen (z.b. Schrägstützen), 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, 7. erforderliche Maßnahmen zur Tragfähigkeit und Standsicherheit während der Montage, 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, 9. Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen bei der Montage, 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

7 Bauteilkonstruktion Das Gewicht der Elemente ist zu ermitteln und auf den Plänen bzw, in Stücklisten festzuhalten. suva - Holzelementbau Sicherheit durch Planung

8 Inhalt der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile, 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen (z.b. Schrägstützen), 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, 7. erforderliche Maßnahmen zur Tragfähigkeit und Standsicherheit während der Montage, 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, 9. Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen bei der Montage, 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

9 BauV 15 (1) Materialien und Geräte sind so zu lagern, daß durch deren Herabfallen, Abrutschen, Umfallen oder Wegrollen Arbeitnehmer nicht gefährdet werden. Kenntnisse der Baustelleninfrastruktur. Elementsicherungen für die Beladung und den Transport festlegen Verladeplan in Abstimmung mit der Montage-Reihenfolge (Zusammenhang mit Produktionsreihenfolge beachten, Ladelisten und Montagepläne z.b. mit Farbsystem)

10 Elementelagerung Variables Steckrungensystem Längssicherung mit genügend Überstand suva - Holzelementbau Sicherheit durch Planung

11 Inhalt der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile, 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen (z.b. Schrägstützen), 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, 7. erforderliche Maßnahmen zur Tragfähigkeit und Standsicherheit während der Montage, 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, 9. Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen bei der Montage, 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

12 Schwerpunkt der Elemente bestimmen In der Werkplanung muss der Schwerpunkt mit Hilfe von CAD- Programmen und/oder Handrechnung bestimmt werden. Mit justierbaren Anschlagmitteln (Balkentraversen, verstellbare Kettengehänge usw.) können Schiefstellungen korrigiert werden. Die Bestimmungen der betreffenden Betriebsanleitungen (Herstellerangaben) sind zwingend einzuhalten.

13 Anschlagsysteme festlegen - Rahmenbedingungen sind: Zur Verfügung stehende Hebemittel (zb Autokran) Platzverhältnisse (horizontal und vertikal) Bestimmen der Anschlagsysteme für die verschiedenen Elementtypen (Wand-, Decken- und Dachelemente), mit Berücksichtigung der Elementgeometrie und des -gewichts Lastverteilung und maximal mögliche Anschlagkräfte auf die einzelnen Anschlagpunkte Einsatz einer Ausgleichswippe zum Lastausgleich bei mehr als 2 Anschlagpunkten Eigenkonstruktionen müssen der Maschinenrichtlinie bzw. den einschlägigen Normen entsprechen.

14 Positionieren der Lastaufnahmemittel Elementschwerpunkt Ausrichtung beim Montagevorgang (z.b. Neigung bei Dachelementen) Herstellerangaben zu Verwendung der Anschlag- und Lastaufnahmemittel Steifigkeit und Festigkeit der Elemente (z.b. gegen Knicken, Biegen) Auftretende Kräfte im Element durch die Position des Lastaufnahmemittels Kraftfluss vom Lastaufnahmepunkt in das Element

15 Anschlagmittel zulässige Tragfähigkeit muss am Anschlagmittel beschriftet und erkennbar sein. Beschädigte oder defekte Anschlagmittel entfernen Anschlagmittel gemäß Herstellerangaben (Bedienungsanleitung) einsetzen. Die periodische Prüfung der Anschlagmittel einhalten und dokumentieren. Lasthaken müssen eine Hakensicherung aufweisen. Lasthaken (Größe, Radius usw.) auf das Anschlagmittel abstimmen.

16 Balkentraverse mit kranseitiger 1-Punkt Aufhängung Traversen horizontal ausrichten. Eine Schiefstellung ist nicht zulässig. Die Anschlagpunkte an der Traverse müssen für den Lastausgleich verstellbar sein. suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

17 H-Balkentraverse mit kranseitiger 2-Strang Aufhängung Die H-Balkentraverse hat 4 Lastaufnahmepunkte und ist für die Aufnahme von liegenden und geneigten Elementen oder Raumzellen geeignet. suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

18 Transport eines schweren Elements mit Traverse, Ausgleichswippen und vier Lastaufnahmemitteln Beim Einsatz von mehr als zwei Lastaufnahmemitteln Maßnahmen (zb Ausgleichswippen) für den Lastenausgleich anwenden. suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

19 Gleichgewicht beim Anschlagen mit Balkentraverse suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

20 Anschlagsystem für liegende Holzelemente suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

21 Anschlagsystem für geneigte Dachelemente suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

22 Reduzierte Tragfähigkeit bei schräg angeordneten Strängen suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

23 4 tragende Stränge durch eine Ausgleichseinrichtung Ausgleichswippen können nur bei geringfügigen Abweichungen der Stranglängen oder Anschlagpunkte ausgleichend wirken. Die maximal zulässige Schrägstellung der Wippe ist einzuhalten. Planung suva Holzelementbau Sicherheit durch

24 Einbau von Lastaufnahmemitteln Eigenentwicklungen sollten nicht verwendet werden. Nicht geeignet sind kraftschlüssige Befestigungen wie Klemmen, Spreizen, Schraubzwingen und auf Zug belastete Schrauben, ausgenommen geprüfte Systeme. suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

25 Bemessung Lastaufnahmepunkt Bei der Bemessung die Multiplikation der charakteristischen Last (Eigengewicht im Ruhezustand) mit dem Lastbeiwert (1,35) und dem dynamischen Beiwert für Einwirkung am Kran (1,75) berücksichtigen. Die Lasttabellen als Hilfsmittel für die Planung stehen im pdf-format unter folgender Internetadresse zur Verfügung: Lasttabellen Wand: Lasttabellen Decke: Lasttabellen Dach:

26

27 Lastaufnahmemittel sind gemäß Herstellerangaben einzubauen oder zu verankern Als übliche Lastaufnahmemittel werden Einweg- und Mehrweg- Hebebänder oder Transportanker verwendet. Sie bilden den kraftschlüssigen Verbund zwischen dem zu hebenden Holzelement und dem Anschlagmittel. suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

28 Textile Einweg- und Mehrweg-Hebebänder Keine schadhaften und nicht gekennzeichneten Hebebänder verwenden. Am Ende der Transportkette Einweg-Hebebänder vernichten. Einweg-Hebebänder sind mit einer orangen Etikette gekennzeichnet. Auf dieser sind folgende Informationen enthalten: Tragfähigkeit, Werkstoffart, Bezeichnung Einwegband, Nennlange, Hersteller und Rückverfolgungscode. Innerhalb eines Anschlagsystems nur Einweg- oder Mehrweg-Hebebänder des gleichen Typs einsetzen. Einweg-Hebebänder immer gleichförmig über die gesamte Breite belasten und niemals geknotet oder verdreht werden. Die Naht muss sich im freien Teil befinden.

29 Beispiele für die richtige Anwendung von Hebebändern um Hartholzleiste geschlauft um Stahlbolzen geschlauft durch den Ständer geschlauft suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

30 Lastaufnahmepunkt, horizontale Elementbeförderung Balkentraverse kombiniert mit vier Einweg-Hebebändern Die Einweghebebänder werden bei der Elementproduktion um die Rippen geführt. Damit die Einweg- Hebebänder gleichmäßig aufliegen, muss eine Balkentraverse eingesetzt werden. suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

31 Lastaufnahmepunkt, horizontale Elementbeförderung Transportbügel verankert mit durchgehender Bauschraube oder Holzschraube Nur für den Lastentransport geprüfte Transportbügel einsetzen. Transportbügel müssen 360 drehbare und 180 schwenkbar sein. suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

32 Lastaufnahmepunkt, horizontale Elementbeförderung Universalkopfkupplung und Schraubenverankerung Nur geprüfte Schrauben und Kupplungen des Herstellers verwenden. Mindestholzabmessungen, Randabstande quer und längs zur Holzfaser gemäß Herstellerangaben einhalten. maximalen Neigungswinkel der Gehänge gemäß Herstellerangaben einhalten. suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

33 Inhalt der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport u. einzuhaltende Transportlage der Fertigteile, 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen (z.b. Schrägstützen), 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, 7. erforderliche Maßnahmen zur Tragfähigkeit und Standsicherheit während der Montage, 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, 9. Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen bei der Montage, 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

34 Anhängersysteme zb. Tandem Anhängersystem mit Mittelrungen suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

35 Wechselpritschensysteme zb. Wechselpritsche mit integriertem Laufsteg für das sichern der Holzelemente suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

36 Inhalt der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile, 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, 7. erforderliche Maßnahmen zur Tragfähigkeit und Standsicherheit während der Montage, 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, 9..

37 85 (1) BauV Bei der Ausführung von Montagearbeiten muss die Tragfähigkeit und die Standsicherheit des Bauwerkes während der einzelnen Montagezustände gewährleistet sein. Wenn bei der Montage besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind oder für die Montage die Kenntnis besonderer sicherheitstechnischer Angaben erforderlich ist, sind von einer fachkundigen Person schriftliche Montageanweisungen und Zeichnungen zu erstellen. Dabei sind die für die Durchführung der Montagearbeiten erforderlichen Standplätze, die Absturzsicherungen, die Schutzeinrichtungen und die Befestigungseinrichtungen für die persönliche Schutzausrüstung (gegen Absturz) festzulegen.

38 Inhalt der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile, 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen (z.b. Schrägstützen), 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen, 9. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

39 Festzulegen sind (Kriterien): Sichere Zugänge erforderliche Standplätze, Absturzsicherungen, Befestigungseinrichtungen für die persönliche Schutzausrüstung (gegen Absturz). Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gemäß BauKG bei gemeinsam genutzten Einrichtungen und besonderen Gefahren Offene Punkte in der Gefahrenbeurteilung des ausführenden Unternehmens (Evaluierung)

40 z.b. Absturzsicherung nach außen BauV 7 (5) Bei der Montage von Wänden auf Stockwerksdecken kann bis zu einer Absturzhohe von 5,0 m kann eine Sicherung entfallen, wenn die Arbeiten mit Blickrichtung zur Absturzkante und von geeignetem Personal* durchgeführt werden. Empfehlung: Fassadengerüste so zu planen, dass sie die Arbeitsebenen überragen (vorauseilende Gerüstmontage). Der Anschluss an das bestehende Bauwerk hat möglichst dicht (15 cm) zu erfolgen. Keinesfalls dürfen die Abstände größer als 30 cm sein. Ist ein Übertritt aus dem Gebäude auf die Gerüstlage möglich, ist der Belag an das Gebäude heranzuführen. Bei Schutzdächern oder Fanggerüsten hat die Belagsdicke von Vollholzbelägen ohne zusätzliche Verstärkung in Systemgerüsten bei Spannweiten über 2,0 m mindestens 45 mm zu betragen.

41 Absturzsicherung nach außen - Mauer- und Wandöffnungen ab 1,0 m Absturzhohe sind an Wandöffnungen, an Stiegenläufen und Podesten Wehren anzubringen, darunter werden sie empfohlen ab 2,0 m Absturzhohe besteht die generelle Pflicht Wehren bzw. Abgrenzungen in ca. 2 m Abstand anzubringen. Bei Balkonzugängen können Abgrenzungen beim Ausgang angeordnet werden. Ausnahmen: Bei Fensteröffnungen reicht eine Parapethöhe von mind. 85 cm aus

42 Abstimmung Mitteilung von erforderlichen Änderungen Evaluierung Vergleich mit Koordinator Ausführende erstellt (passt an) Weiterleitung an SiGePlan & Unterlage

43 Gefahrenbeurteilung (Evaluierung) Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen betrifft: Arbeitsstätte (z.b. Baustelleneinrichtung) Arbeitsmittel (z.b. Gerüst, Autokran) Arbeitsstoffe (z.b. lösemittelhältige Kleber) Arbeitsplätze (z.b. auf dem Gerüst, der Stockwerksdecke) Arbeitsverfahren/-vorgänge (z.b. Versetzarbeiten) zu berücksichtigen sind: Zusammenwirken von Arbeitsverfahren und Besonderheiten der Baustelle Stand der Ausbildung und besondere Schutzbedürftigkeit zulässige Ausnahmen für Montagetätigkeiten gem. 85 und 86 beachten

44 Grundevaluierung Holzhausbau Baustelleneinrichtung Arbeitsmittel Arbeitsplätze Arbeitsvorgänge Arbeitsstoffe Stichworte techn. / organisatorische Maßnahmen Gefahren pers. Schutzausrüstung Prüfungen Fachkunde Unterlagen, Sonstiges wird einmal angelegt und regelmäßig gewartet

45 Unterlagen für die Baustelle Baustelle Holzhausbau Grundevaluierung und Baustellenevaluierung (baustellenspezifische Maßnahmen) Wiederkehrende Tätigkeit z.b. Reparaturarbeiten Standardevaluierung falls erforderlich baustellenspezifische Maßnahmen => meta_wissen_holzbau => Arbeitssicherheit => Gefahrenbeurteilung

46 Inhalt der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile, 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, 7. erforderliche Maßnahmen zur Tragfähigkeit und Standsicherheit während der Montage, 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, 9. Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen bei der Montage, 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

47 85 (2) BauV Bereiche, in denen Personen durch herabfallende, abgleitende oder abrollende Gegenstände gefährdet werden können, dürfen nicht betreten werden. Sie müssen gekennzeichnet und erforderlichenfalls abgesperrt oder durch Warnposten, die mit anderen Arbeiten nicht beschäftigt werden dürfen, gesichert sein. Umsetzung: Gefahrenbereiche sind zu kennzeichnen und ggf. abzusperren oder durch Warnposten zu sichern. Zusammenarbeit mit der Baustellenkoordination

48 Inhalt der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile, 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

49 Planung von Elementstabilität und Kraftfluss Für den Bemessungsnachweis von Vollholz- und Brettschichtholzquerschnitten kann dabei eine stoßartige Einwirkung (Lasteinwirkungsdauer sehr kurz) angenommen werden. suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

50 Druckbereiche bei Deckenelementen Bei Deckenelementen kann eine zu dünne Beplankung quer zum Element ausknicken. Quer zum Element sind häufig keine stabilisierenden Rippen eingebaut. suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

51 Vermeidung von Schwächungen im Druckbereich Schwächungen in zug- oder druckbelasteten Bauteilen stören den Kraftfluss und sind zu berücksichtigen. suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

52 Befestigung von Fenstern und Insatallationen Öffnungen und Installationen stören den Kraftfluss und sind zu berücksichtigen. suva Holzelementbau Sicherheit durch Planung

53 Umsetzung der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, Pläne / Stücklisten 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile, 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, 7. erforderliche Maßnahmen zur Tragfähigkeit und Standsicherheit während der Montage, 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, 9. Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen bei der Montage, 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

54 Umsetzung der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, Grundsätze in der Grundevaluierung, Ergänzungen ggf. in der Baustellenevaluierung Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen (z.b. Schrägstützen) 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, 7. Ggf. erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und der Standsicherheit während der einzelnen Montagezustände, 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, 9. Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen bei der Montage, 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

55 Umsetzung der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile Grundsätze in der Grundevaluierung, Ergänzungen ggf. in der Baustellenevaluierung 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen (z.b. Schrägstützen) 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, 7. Ggf. erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und der Standsicherheit während der einzelnen Montagezustände, 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, 9. Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen bei der Montage, 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

56 Umsetzung der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen (z.b. Schrägstützen) Grundsätze in der Grundevaluierung, Ergänzungen ggf. in der Baustellenevaluierung 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, 7. Ggf. erforderliche Lastdiagramm Maßnahmen Montagekran zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und der Standsicherheit während der einzelnen Montagezustände, Kranprüfung, geprüfte Lastaufnahmemittel Betriebsanweisung Montagekran Innerbetriebliche Fahrerlaubnis und Kranschein Unterweisung Anschläger 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, 9. Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen bei der Montage, 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

57 Umsetzung der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen (z.b. Schrägstützen) 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, Grundsätze in der Grundevaluierung 7. Ggf. erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und der Standsicherheit Pläne während der einzelnen Montagezustände, 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, 9. Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen bei der Montage, 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

58 Umsetzung der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen (z.b. Schrägstützen) 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, 7. Ggf. erforderliche Pläne / Maßnahmen Stücklisten, zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und der Standsicherheit während der einzelnen Montagezustände, CE-Kennzeichnung / ÜA-Zeichen (Holz, Holzwerkstoffe, Verbindungsmittel, ) Einhaltung von Toleranzen 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, 9. Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen bei der Montage, 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

59 Umsetzung der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile Ggf. Montagestatik / Pläne 5. erforderlichen Prüfung Hilfskonstruktionen der Qualitäten (z.b. Schrägstützen) der eingesetzten 6. Reihenfolge Materialien der Montage und die Verbindung der Fertigteile, 7. Ggf. erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und der Standsicherheit während der einzelnen Montagezustände, 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen zu diesen, 9. Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen bei der Montage, 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

60 Umsetzung der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, Grundsätze in der Grundevaluierung, Ergänzungen ggf. in der Baustellenevaluierung Einsatz geprüfter Arbeitsmittel Abnahmeprüfungen u./o., regelmäßige Prüfungen z.b. Gerüst, Bauaufzug, Winden, Fangnetze, jährliche Übungen gem. PSA-Verordnung 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen (z.b. Schrägstützen) 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, 7. Ggf. erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und der Standsicherheit während der einzelnen Montagezustände, 8. Herstellung von Arbeitsplätzen und Zugängen. 9. Maßnahmen gegen Abstürzen von Personen, 10. Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen, 11. Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau

61 Umsetzung der Montageanleitung BauV 86: 1. das Gewicht der Fertigteile, 2. Lagerung, 3. Anschlagen an Hebezeuge, 4. Transport und einzuhaltende Transportlage der Fertigteile 5. erforderlichen Hilfskonstruktionen (z.b. Schrägstützen) 6. Reihenfolge der Montage und die Verbindung der Fertigteile, Prüfung auf gefahrbringende Verformungen udgl. vor dem Einbau Grundsätze in der Grundevaluierung

62 Geforderte Unterlagen für die Montage von Holzhäusern: 1. Grundevaluierung 2. Baustellenevaluierung 3. Zeichnungen (Pläne, Skizzen) und Stücklisten 4. Ggf. Transport- und Montagestatik 5. Einsatz geprüfter Arbeitsmittel, Abnahmeprüfungen u./o. wiederkehrende Prüfungen z.b. Gerüst, Bauaufzug, Winden, Kran, Lastaufnahmemittel 6. Lastdiagramm Montagekran 7. Betriebsanweisung Montagekran 8. Innerbetriebliche Fahrerlaubnis und Kranschein für den Kranfahrer 9. Materialnachweise (CE-Kennzeichnung / ÜA-Zeichen) 10. Unterweisungen und Übungen nach PSA Verordnung

63 Die Inhalte der Montageanleitung sind zu unterweisen: Jahresunterweisung Inhalte der Grundevaluierung Baustellenunterweisung: Inhalte der Baustellenevaluierung und erforderliche Maßnahmen nach Plänen, Betriebsanweisungen, kurze Wiederholung von Inhalten der Grundevaluierung je nach Relevanz für die Baustelle. Spezialunterweisungen: Kranfahrer, Anschläger, Einsatz Hubsteiger, Bühnen,

64 Was ist für die Montage immer zu planen: Termine, Transportbedingungen Lagermöglichkeiten und Lagersysteme Hebemittel, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Arbeitsmittel wie Gerüste, Bauaufzüge, Kräne, Hubsteiger, Leitern,, Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse, Maßnahmen gegen Absturz (Wehren, Auffangnetze, PSA gegen Absturz, Gerüste inkl. Dachfanggerüste,,) Gleichzeitige Tätigkeiten => Beachtung SiGePlan, Abstimmung unter Einbindung Baustellenkoordinator Unterweisung / Information der Aufsicht und der Arbeitnehmer

65 Immer gut vorbereitet bringt zuverlässige Ergebnisse

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