Inhalte, Erläuterungen und Erklärungen zum Antrag bzw. zur Erstellung des Instandhaltungs-/Maintenanceprogramm AMP

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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kmmunikatin UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugtechnik, STLT Inhalte, Erläuterungen und Erklärungen zum Antrag bzw. zur Erstellung des Instandhaltungs-/Maintenanceprgramm AMP Für Luftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht vn über 2730Kg ist ein Instandhaltungsprgramm nach EASA Part-M einzureichen. Die Verwendung einer BAZL Vrlage ist nicht zulässig. In den Erläuterungen unter AMP (Aircraft Maintenance Prgramm) Grundsätzlich: Das Frmblatt AMP dient dem Halter neben der Antragstellung auch zur Erstellung eines AMP nach den Vrgaben vn Part M, namentlich M.A.301, M.A. 302 & AMC zu M.A Die Blöcke 1 bis 17 sind vm Halter zu erstellen/auszufüllen. (Eine Zusammenarbeit mit dem Unterhaltsbetrieb wird empfhlen) Die Blöcke 18und 19 dienen dem Prüfvermerk und Bemerkungen des BAZL. werden mit Ja zutreffende Punkte markiert, ist in den Tabellen der genaue Inhalt/Umfang anzuführen. HINWEIS: Nicht vllständige der ungenügende Angaben können zu Verzögerungen in der Abwicklung führen. Die Inspektren der Sektin Lufttüchtigkeit Flugmaterial (STLT) swie Ihr Sachbearbeiter stehen für Auskünfte jederzeit zu Verfügung. Infrmatinen zu den einzelnen Blöcken: 1. Die Dkumenten Nr. des AMP ist nach flgenden Schlüssel zu erstellen (M.A.): AMP / Kennzeichen / Revisin Beispiel:AMP/HB-XXX/Revisin 0 2. Die Genehmigung des AMP erflgt nach den Vrschriften der Verrdnung (EG) Nr. 2042/2003 Teil M für Luftfahrzeuge, die vn dieser betrffen sind. Angaben über den Namen und die Adresse des Halters haben den Angaben im Eintragungzeugnis zu entsprechen. Zusätzlich sind Tel. / Fax und anzugeben. 3. Der beabsichtigte Umfang der Einsatzart swie die Zulassung des Luftfahrzeuges sind anzugeben. HINWEIS: Einsatz- und Zulassungsgsart des Luftfahrzeuges haben wesentlichen Einfluss auf die Mdalitäten (Vereinfachungen der Auflagen) der Instandhaltung. Da für höherwertige Verwendungen der schwierige Einsätze ein entsprechendes Sicherheitsniveau einzuhalten ist, ist das AMP entsprechend anzupassen. Flgende Grundprinzipien kmmen dabei zur Anwendung: Wiederkehrende Instandhaltungsanweisungen (Snderanweisungen) (Blck 10) für Luftfahrzeuge mit Zulassungsbereich Gewerbsmässig swie für die Einsatzarten Schulungsflüge, IFR, Aussenlast-Frachttransprte, Ambulanz- und der Rettungsflüge gelten die vm Luftfahrzeughersteller angegeben Überhlungsintervalle (TBO). Im Wesentlichen trifft es die Durchführung vn Herstelleranweisungen wie SB, SL, SI aber auch LTA s. LTA s und Lufttüchtigkeitslimitatinen (Airwrthiness Limitatins) sind in jedem Fall verbindlich durchzuführen. Dies gilt auch für andere zwingend vrgeschriebene Instandhaltungsanweisungen (z.b. Life Limits). Für jene Luftfahrzeuge deren Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit vm Halter an eine gemäss der VO (EG) Nr. 2042/2002 genehmigte Organisatin (CAMO) übertragen wurde, gelten die drt festgelegten Bestimmungen für die Durchführung vn Herstelleranweisungen. Für alle anderen Luftfahrzeuge steht es dem Halter nach entsprechender Beurteilung frei diese Instandhaltungsanweisungen durchzuführen. 1/6

2 Kmpnenten Instandhaltung (Blck 11) Für Luftfahrzeuge mit Zulassungsbereich Gewerbsmässig swie für die Einsatzarten Schulungsflüge, IFR, Aussenlast-Frachttransprte, Ambulanz- und der Rettungsflüge gelten die vm Luftfahrzeughersteller angegebenen Überhlungsintervalle (TBO) für Mtr & Prpeller. Die angegebenen Fristen und Verfahren sind einzuhalten. Referenziert der Luftfahrzeughersteller bezüglich Überhlung vn Mtr & Prpeller auf die Publikatinen seiner Mtr & Prpellerhersteller, s sind diese Intervalle und Verfahren gemäss den Angaben der Hersteller einzuhalten. Die Einhaltung der angegebenen Überhlungsintervalle gilt unabhängig vn der Klassifizierung als Mandatry, Recmmended, etc. Die vm Musterzulassungshalter vrgegebenen Empfehlungen für Überhlungszeiten sind verbindlich. Für jene Luftfahrzeuge deren Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit vm Halter an eine gemäss der VO (EG) Nr. 2042/2003 der genehmigte Organisatin (CAMO) übertragen wurde, gelten die drt festgelegten Bestimmungen für Überhlungszeiträume an Kmpnenten. Abweichungen zu Überhlungszeiträumen können nach Vrlage eines entsprechenden Prgramms vm BAZL genehmigt werden. Für alle anderen Luftfahrzeuge der Allgemeinen Luftfahrt hat der Halter aufgrund der Ergebnisse der planmässigen Instandhaltung gemäss den Herstellervrgaben die Überhlung festzulegen. Pilt/Owner Maintenance (Blck 12) Für Luftfahrzeuge mit Zulassungsbereich Gewerbsmässig swie für die Einsatzarten Schulungsflüge, IFR, Aussenlast-Frachttransprte, Ambulanz- und der Rettungsflüge swie bei Haltergemeinschaften (Vereinen) vn über 5 Persnen ist Pilt Owner Maintenance grundsätzlich nicht zulässig. Siehe dazu auch Part M, M.A Die genaue Bestimmung des Luftfahrzeuges und der Hauptkmpnenten ist wesentlich im Bezug auf die nach Blck 5 erfrderlichen Dkumente für die Instandhaltung. Die Angaben sind den jeweils letzten Prüfberichten, Herstellungsunterlagen, Brdpapieren der den Technischen Akten zu entnehmen. Unter Luftfahrzeug ist jedenfalls auch das Kennzeichen anzugeben. 4 Kennzeichen: Beispiel Mtrflugzeug: HB- FLZ Beispiel Balln HB-BBB Beispiel Helikpter HB-ZXX Luftfahrzeug/Helikpter (Hersteller): Piper Aircraft crp. Lindstrand Eurcpter Baumuster: PA LBL-120 AS350-B2 Werknummer: Triebwerk (Hersteller): Lycming Camern Brenner Turbmecca Baumuster: O-360-ABC Mark IV Super Ariel Werknummer: / Baumuster: N/A N/A N/A Werknummer: N/A N/A N/A 2/6

3 Prpeller (Hersteller): Sensenich Camern Krb Baumuster: 76EM22222 CB-300-4A Werknummer: TB000 Baumuster: N/A N/A Werknummer: N/A N/A Hilfstriebwerk (Hersteller): N/A N/A Baumuster: N/A N/A Werknummer: N/A N/A 5. Es sind die entsprechend den Anweisungen des Musterzulassungsinhabers (Herstellers) jeweils für die entsprechend Blck 5 zutreffenden letztgültigen Instandhaltungsanweisungen als Basis des Prgramms anzugeben. Sllte im Zuge der Genehmigung festgestellt werden, dass unzulängliche Dkumente angegeben wurden, s ist eine Genehmigung nicht möglich und das AMP entsprechend zu berichtigen. Entsprechende Infrmatinen sind auf den Publikatinen des Musterzulassungsinhabers / Herstellers und den Luftfahrzeugtypenblättern zu finden. Es sind jeweils detaillierte Angaben mit Dkumentenname und Nummer der Basis Dkumentatin (inkl. Supplements) anzugeben, wie: Chapter 4& 5 Maintenance Manual, Service Manual, Instandhaltungshandbuch, Betriebshandbuch, Checklisten und wenn zutreffend zusätzliche Instandhaltungsanweisungen aus Kmpnentenhandbüchern / Manuals wie: Engine Maintenance Manual, Instandhaltungshandbuch, Betriebshandbuch APU Maintenance Manual, Instandhaltungshandbuch, Betriebshandbuch Prpellers Maintenance, Overhaul Manual, Instandhaltungshandbuch, Betriebshandbuch 6. Aufgrund der Einsatzdauer einzelner Luftfahrzeugtypen der aufgrund unterschiedlicher natinaler gesetzlicher Rahmenbedingungen können zusätzliche Instandhaltungsanweisungen wie z.b.: Aging Aircraft Vrschriften und spezielle Sampling Prgramme Zusätzlich Instandhaltungsanweisungen für die Struktur (Supplemental Structural Inspectin Prgrammes, SSID; SB Snderkntrllen, Reparatur-Inspektinen) Crrsin Preventin and Cntrl Prgrammme aber auch betrieblich vrgeschriebene Instandhaltungsanweisungen zu speziellen Einsatzarten, wie z.b.: Pwerchecks vr/nach speziellen Einsätzen Operatinelle Genehmigungen welche eigene Instandhaltungsmassnahmen erfrdern Engine Trend Mnitring TBO Extensin Prgramm Instandhaltung der betrieblichen Ausrüstung. (z.b. BRNAV / RVSM, Transprt f Dangerus gds, Absetzen vn Fallschirmspringern u.s.w) Siehe dazu auch Technische Mitteilungen. 7. Nicht vm Inhaber der Musterzulassung herausgegebene Änderungen/ Abweichungen zum Baumuster haben wesentlichen Einfluss auf den Inhalt des AMP. Das sind z.b. Supplemental Type Certificates (STC), Zusatzmusterprüfungen, Änderungen, Technische Mitteilungen, Engineering Orders, etc. 3/6

4 Diesen können zusätzliche Instandhaltungsanweisungen (Instructins fr Cntinued Airwrthiness) beigefügt sein, welche im AMP abgedeckt werden müssen. Diese sind, wenn zutreffend, einzeln in Tabelle 1 anzuführen. 8. Instandhaltungsanweisungen, welche sich durch grße Reparaturen ergeben haben, sind mit den genauen Inhalten und/der Angaben im Tabelle 1 aufzulisten. Das sind zum Beispiel: Zusätzliche zerstörungsfreie Prüfungen (NDT) Rissprüfungen / Inspektinen Klebeprüfungen (Bnding Check) Funktinsprüfungen 9. Aufgrund des halterspezifischen Betriebes eines Luftfahrzeuges der einer Fltte können Abweichungen/Zusätze zu Inhalt der Umfang der Basisinstandhaltungsanweisungen Blck 5-8 beantragt werden. Beispiele für Abweichungen: Checkperiden und Instandhaltungsintervalle Geringe Nutzung des LFZ (lw utilisatin) Streckung einzelner Intervalle aufgrund Flttenerfahrung, Reliability und guter Umweltbedingungen. Für alle die in Blck 9 beantragten Abweichungen ist jedch eine detaillierte Begründung erfrderlich. Im Allgemeinen werden derartigen Abweichungen nur im Zusammenhang mit einem genehmigten Zuverlässigkeitsprgramm zugestimmt. Nicht genehmigungspflichtig sind einzelne Umgruppierungen und Zusammenfügungen einzelner Instandhaltungsabschnitte innerhalb des genehmigten AMP, sfern die darin vrgesehenen Intervalle nicht überschritten werden. 10. Wiederkehrende Instandhaltung Im Wesentlichen trifft es die Durchführung vn Herstelleranweisungen wie SB, SL, SI aber auch LTA. Für Luftfahrzeuge mit Zulassungsbereich Gewerbsmässig swie für die Einsatzarten Schulungsflüge, IFR, Aussenlast-Frachttransprte, Ambulanz- und der Rettungsflüge sind die vm Musterzulassungshalter zwingend vrgeschriebenen Anweisungen zur Instandhaltung verbindlich durchzuführen. Für jene Luftfahrzeuge deren Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit vm Halter an eine gemäss der VO (EG) Nr. 2042/2003 der genehmigte Organisatin (CAMO) übertragen wurde, gelten die drt festgelegten Bestimmungen für die Durchführung vn Snderanweisungen der Hersteller. EASA AD s und schweizerische LTA s sind immer zu verbindlich durchzuführen. Die sich daraus ergebenden wiederkehrenden Instandhaltungsanweisungen sind in der Tabelle 2b aufzulisten und bei den jährlichen Überprüfungen des AMP zu ergänzen. Bereits bestehende Dkumente wie z.b. Betriebszeitübersicht können als ein Dkument zur wiederkehrenden Instandhaltung aufgenmmen werden. 11. Kmpnenten Instandhaltung: Das betrifft im Wesentlichen die Überhlung vn Mtren und Prpellern. Für Luftfahrzeuge mit Zulassungsbereich Gewerbsmässig swie für die Einsatzarten Schulungsflüge, IFR, Aussenlast-Frachttransprte, Ambulanz- und der Rettungsflüge gelten die vm Luftfahrzeughersteller angegebenen Überhlungsintervalle (TBO) für Mtr & Prpeller und Helikpterkmpnenten. Die angegebenen Fristen und Verfahren sind einzuhalten. Referenziert der Luftfahrzeughersteller bezüglich Überhlung vn Mtr, Prpeller & Helikpterkmpnenten auf die Publikatinen seiner Mtr-, Prpeller & Kmpnentenherstellern, s sind diese Intervalle und Verfahren gemäss den Angaben der Hersteller einzuhalten. 4/6

5 Die Einhaltung der angegebenen Überhlungsintervalle gilt unabhängig vn der Klassifizierung als Mandatry, Recmmended, etc. Die vm Musterzulassungshalter vrgegebenen Empfehlungen für Überhlungszeiten verbindlich. Für jene Luftfahrzeuge deren Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit vm Halter an eine gemäss der VO (EG) Nr. 2042/2003 der genehmigte Organisatin (CAMO) übertragen wurde, gelten die drt festgelegten Bestimmungen für Überhlungszeiträume an Kmpnenten. Für alle anderen Luftfahrzeuge der Allgemeinen Luftfahrt hat der Halter aufgrund der Ergebnisse der planmässigen Instandhaltung, gemäss den Herstellervrgaben die Überhlung festzulegen. Abweichungen zu Überhlungszeiträumen können nach Vrlage eines entsprechenden Prgramms vm BAZL genehmigt werden. Sind Abweichungen vn den vm Inhaber der Musterzulassung vrgegebenen Empfehlungen für Überhlungszeiten beabsichtigt, s ist das entsprechende Feld zu markieren und die Abweichungen in Tabelle 1 anzuführen. Lufttüchtigkeitslimitatinen (Airwrthiness Limitatins) sind in jedem Fall verbindlich durchzuführen. Zusätzliche Überhl- der Austauschintervalle vn anderen, neuen der überhlten Kmpnenten welche nicht vn Musterzulassungshalterdkumenten unter Blck 5-8 vrgeben werden (z.b. Sauerstff, lse Equipment aufgrund Betrieblicher Vrschriften, First Aid Kit ) sind in Tabelle 1 anzugeben. 12. Pilt/Owner Maintenance Entsprechend den Vrgaben Anhang VIII zu Part M kann eine eingeschränkte Instandhaltung (Pilt/Owner Maintenance) bei Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt im Zuge des AMP genehmigt werden. Pilt/Owner ist die Persn, die das instandgehaltene Luftfahrzeug allein der gemeinsam mit anderen besitzt. Im Weiteren ist eine gültige Piltenlizenz in Verbindung mit der entsprechenden Muster- der Klassenberechtigung gefrdert. Pilt/Owner Maintenance ist möglich: für einen Halter bzw. Haltergemeinschaften (Vereine) bis inklusive 5 (natürliche) Persnen, wenn die dafür ntwendigen Unterlagen zur Verfügung stehen, wenn die dafür ntwendigen Werkzeuge zur Verfügung stehen, wenn die ntwendige Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, und wenn die für den beantragten Task ntwendigen Kenntnisse vrhanden sind. Flgende Vraussetzungen sind dabei zu erfüllen: privat betriebenes Luftfahrzeug einfacher Bauart mit einer höchstzulässigen Startmasse vn weniger als kg. Der eingeschränkte Instandhaltung/Task durch den Pilt/Owner muss in der Tabelle 3 angeführt werden. Der Nachweis einer Einschulung durch einen Instandhaltungsbetrieb (Part 145 / Part F) ist dem Antrag beizulegen. Beispiele zu den möglichen Instandhaltungen /Task siehe Anlage VIII zu Part M der VO (EG) Nr. 2042/2003 in der letztgültigen Fassung. Der Pilt/Owner hat eine Instandhaltungsbescheinigung auszustellen; diese Instandhaltungsbescheinigung muss in den Technischen Akten und dem Flugreisebuch (Fahrtenbuch) eingetragen werden und wesentliche Angaben zu der durchgeführten Instandhaltung beinhalten swie das Datum an dem die Instandhaltung beendet wurde; ebens den Namen bzw. die Piltenlizenznummer des Pilt/Owner, der eine slche Bescheinigung ausstellt. 5/6

6 13. Einsatz Gewerbsmässig Die gemäss JAR-OPS Subpart K&L gefrderte Ausrüstung ist anhand der Vrgaben in den jeweiligen Paragrafen zu überprüfen. Die Anfrderungen (gilt nicht für Helikpter, da JAR-OPS 3 nicht in Kraft ist) können je nach Verwendungsart des LFZ. unterschiedlich sein. Die einzelnen Paragrafen sind in Tabelle 6 einzutragen. 14. Halterverantwrtung für das AMP Entsprechend den in Blck 2 genannten gesetzlichen Vrgaben ist der Halter eines Luftfahrzeuges für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwrtlich. Die Grundbedingungen des AMP sind vm Halter in Blck 16 durch seine Unterschrift zu bestätigen. 15. Tleranzen Grundsätzlich gelten die Tleranzen der jeweiligen Instandhaltungsanweisungen der in Blck 5 vrgeschriebenen Instandhaltungsanweisungen. Gibt es keine ausreichenden Infrmatinen, gelten die Angaben und Fristen der TM Die zwingend vrgeschriebenen Instandhaltungsanweisungen wie Airwrthiness Limitatins, AD s, LTA s, Life Limits, etc. sind vn den Tleranzen immer ausgenmmen. 16. Revisinen durch die CAMO Änderungen des AMP gemäss genehmigtem CAMO-Verfahren sind nur dann zulässig, wenn das LFZ unter laufender Kntrlle (cntrlled envirnment) einer CAMO steht. 17. Datum der Antragsstellung bzw. der Ausstellung des AMP und Unterschrift des Halters. CAMO: Wurde die Bearbeitung/Genehmigung des AMP an eine CAMO übertragen, s ist dem Antrag ein entsprechender Vertrag beizulegen. 6/6

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