Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung als Prozess eine Zwischenbilanz

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1 Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung als Prozess eine Zwischenbilanz Wie können Unternehmen bei der Ermittlung psychischer Belastung und der Maßnahmenableitung vorgehen? Welche Methoden bieten sich an? Im Laufe des Jahres diskutierte das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung diese Fragen mit verschiedenen Arbeitsschutzexperten. Hier ein metaanalytischer Erfahrungsbericht. Es gibt viele Beweggründe, sich im Betrieb mit dem Arbeitsplatzfaktor psychische Belastung auseinander zu setzen: Äußerungen der Unzufriedenheit, Fehlzeiten und sogar Unfälle häufen sich. Er steht im engen Zusammenhang mit der Qualität von Produkten oder Dienstleistungen sowie der Gesundheit und Zufriedenheit der Beschäftigten. Veränderungen in den Arbeitsabläufen stehen an. Den damit verbundenen psychischen und sozialen Belastungen soll vorgebeugt werden. Das Unternehmen möchte eine fundierte Basis haben, um die Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung ( 3 bis 6 ArbSchG) zu erfüllen. Trotz der potentiellen Chancen betrachten nur wenig Betriebe umfassend die psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Zu diesem Schluss kommen Beck, Richter & Morschhäuser (2012), die verschiedene bundesweite Studien zu dieser Thematik ausgewertet haben. Die Experten resümieren, dass dies zum einen auf die uneinheitliche Verwendung der Begriffe psychische Belastung und Beanspruchung zurückzuführen ist und zum anderen auf das fehlende Fachwissen und den geringen Stellenwert des Themas bei betriebsinternen und externen Arbeitsschutzakteuren. Erschwerend kommen das unübersichtliche Angebot an Analyseverfahren hinzu sowie die häufig konfliktbehafteten betriebspolitischen Positionen, die die Ausgestaltung und Umsetzung des Prozesses Gefährdungsbeurteilung blockieren. Dies deckt sich mit den Erfahrungen, die die Aufsichtskräfte der hessischen Arbeitsschutzverwaltung. Bereits der Einstieg in die Ermittlung psychischer Belastungen stellt für viele Betriebe eine große Hürde dar. Ein geeignetes Verfahren muss ausgewählt, richtig eingesetzt und ausgewertet werden, wirksame Maßnahmen sind abzuleiten und umzusetzen. Des Weiteren müssen Strukturen für die Fortführung installiert und gelebt werden. Im Jahr 2012 diskutierte das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung mit verschiedenen Arbeitsschutzakteuren die Fragen: 1. Was gehört zu einem funktionierenden Prozess der Ermittlung und Veränderung psychischer Belastung?

2 2. Was sollte bei der Auswahl eines Verfahrens zur Ermittlung psychischer Belastung bedacht werden? Die Diskussionen wurden im Rahmen verschiedener Veranstaltungen geführt. Zur inhaltlich Orientierung wurde jeweils ein Regelkreis vorgegeben, der im Dialog mit den Experten diskutiert und im Sinne der Ermittlung und Veränderung psychischer Belastung konkretisiert wurde. Schulungen Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung (LV 52) Im Rahmen von Schulungen tauschen Aufsichtskräfte der hessischen Arbeitsschutzverwaltung ihre Erfahrungen zur erfolgreichen Prozessgestaltung aus. Dabei waren sie sich einig, dass der Prozess zur Ermittlung und Veränderung psychischer Belastung nur erfolgreich durchgeführt werden kann, wenn Prozessbeteiligte über das erforderliche Wissen verfügen. Es bedarf eines Anstoßes, eines Kümmerers, jemanden, der sich in die Thematik einarbeitet sowie unterstützende Mitstreiter. Im Grunde müsse der ganze Prozess und seine möglichen Widrigkeiten im Vorfeld antizipiert und die Schritte geplant werden. Dabei betonten die Aufsichtskräfte stets die hohe Bedeutung der Führungskräfte und des Arbeitsschutzausschusses. Die Aufsichtskräfte äußerten allerdings auch Zweifel an der Übertragbarkeit vieler angebotener Konzepte auf Kleinbetriebe. Nach ihren Erfahrungen gehen Kleinbetriebe eher problem- und anlassbezogen vor (es ist ein Unfall passiert oder ein Kollege zeigt auffälliges Verhalten und fällt aus) als dass sie präventive Erhebungen durchführen. Für Kleinbetriebe bietet es sich an, dieses Problembewusstsein zu nutzen und die Aufmerksamkeit auf Probleme in der Arbeitsorganisation, bei Absprachen und in der gegenseitigen Unterstützung zu lenken und gemeinsam mit den Beschäftigten über Hindernisse im Arbeitsablauf, Zeitfresser und Informationslücken zu reflektieren. Des Weiteren war es den Aufsichtskräfte ein Anliegen, dass psychische Belastungen nicht isoliert betrachtet werden. Neben den weichen Kriterien wie die soziale Unterstützung zwischen Kollegen, der Rückhalt durch Führungskräfte, Zeitdruck und Überforderung machen auch harte Faktoren psychische Belastungen aus, z. B. inwieweit jemand sicher mit Gefahrstoffen oder Maschinen umgehen kann, ob er vor schädlicher Exposition geschützt ist, in welchem Ausmaß Arbeits-

3 plätze adäquat angeordnet sind bzw. sich gegenseitig stören oder zu welchen Zeiten und wie lange gearbeitet wird. In der Gefährdungsbeurteilung werden viele dieser Aspekte an anderen Stellen als unter Psychischer Belastung behandelt. Workshop Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung auf der Fachtagung Prävention im Wandel der Arbeit am 1. März 2012 in Darmstadt Angesichts der vielen Anmeldungen zu dem Workshop entschieden die Veranstalter der Fachtagung, diesen aufzuteilen. Der Workshop Teil A behandelte die Fragen, was psychische Belastungen sind, welche Rolle sie im Betrieb spielen und wer im Betrieb auf sie einwirken kann. Im Teil B tauschten Betriebs- und Behördenvertreter, Präventionsdienstleister, Unfallversicherungsträger und Krankenkassen ihre Erfahrungen zur Methodenauswahl sowie der Prozessdurchführung und - fortführung aus. Auch hier betonte der Teilnehmerkreis die Wichtigkeit der Planungsphase und des vorherigen Entwerfens der Prozessschritte. Einige Teilnehmer berichteten vom Erfolg eines zweistufigen Vorgehens mit orientierender und vertiefender Erhebungsphase, sowie von der erfolgreichen Beteiligung von Beschäftigten im Rahmen von moderierten Gruppeninterviews. Besonders an diesem Workshop war, dass sich der Teilnehmerkreis auch umfangreicher mit Fragen nach der Wirksamkeitskontrolle befasste. Dabei wurde die Position vertreten, dass die Wirksamkeitskontrolle nicht ausschließlich durch eine Wiederholungsuntersuchung oder durch die Veränderung von Betriebskennzahlen (z.b. Krankenrate) erfolgen kann, vielmehr müsse der Bearbeitungsstand und die Fortschritte von Maßnahmen überprüft sowie deren Akzeptanz und Hemmnisse im Dialog mit den Beschäftigten beleuchtet werden. Marktstand der hessischen Arbeitsschutzverwaltung auf der Fachtagung Prävention im Wandel der Arbeit Auf der gleichen Fachtagung (s. o.) war die hessische Arbeitsschutzverwaltung im Ausstellungsbereich mit einem Stand vertreten. Dabei erfragte das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz die Erfahrungen der Standbesucher zu dem Thema Prozess der Ermittlung und Veränderung psychischer Belastung. Zu 1) Auf der Basis der Diskussionsergebnisse ergeben sich die nachfolgenden Empfehlungen für die erfolgreiche Initiierung und Durchführung des Prozesses der Ermittlung und Veränderung psychischer Belastung. Planung Je nach Betriebsgröße sollte eine Person oder Personengruppe mit der Initiierung und Steuerung des Prozesses beauftragt werden. Dabei sind die Beteiligungsrechte der Beschäftigten zu berücksichtigen. Vertreter größerer Betrie-

4 be empfehlen eine Steuerungsgruppe mit Entscheidungsträgern und eine Projektgruppe einzurichten. In kleinen Betrieben können dies auch Zwei- Mann-Teams in die Hand nehmen (z. B. der Werkstattleiter und ein Kollege aus dem kaufmännischen Bereich). Wichtig ist, dass die Handelnden über das entsprechende Wissen verfügen bzw. kompetent beraten werden z.b. durch den Betriebsarzt. Die Akteure sollten ein gemeinsames Verständnis über den Gefährdungsfaktor Psychische Belastung und über die Anforderungen an die diesbezügliche Gefährdungsbeurteilung entwickeln (Beck, Richter & Morschhäuser, 2012). Die Prozessschritte sollten gemeinschaftlich entworfen, systematisch geplant und zeitlich abgestimmt werden. Ermittlung und Bewertung psychischer Belastung Auf der Basis arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und betrieblicher Problemstellungen Inhalte für die Ermittlung zusammenstellen, die zu untersuchenden Arbeitsbereiche (ggf. Personengruppen) festlegen, Methoden und Instrumente auswählen (siehe unten), Beschäftigte bei der Ermittlung einbeziehen, in einem Bereich mit einem Pilot starten, eine Informationsveranstaltung für das Management, die Führungskräfte und Beschäftigte durchführen, um über die Ziele, den Ablauf und den Umgang mit den Ergebnissen zu informieren, Ergebnisse auswerten und dokumentieren. Maßnahmenableitung Maßnahmen im Dialog mit Beschäftigten und Führungskräften erarbeiten, um die Akzeptanz zu erhöhen, Gremien einbeziehen, abgeleitete Maßnahmen mit gesetzlichen Grundlagen abgleichen, Mögliche Auswahlkriterien für Maßnahmen sind: ursachenbezogen, wirksam, praktikabel, Verhältnisprävention vor Verhaltensprävention kostenneutral, schnell umsetzbar und es gilt auch kleine Schritte bringen wirksame Verbesserungen. Maßnahmenumsetzung Maßnahmenplan, To-do-Liste erstellen, dabei beachten: ausreichend Ressourcen zur Verfügung stellen keine einfache Umverteilung der Belastungen

5 arbeitsorganisatorische Veränderungen durch Schulung oder Unterweisung begleiten bzw. die Möglichkeit schaffen, neu erworbene Kompetenzen am Arbeitsplatz zu üben und einzusetzen Bearbeitungsstand dokumentieren, zeitnah Ergebnisrückmeldung bzw. Zwischenbericht an die Beschäftigten geben (in Betrieben hören wir häufig, es hat sich nichts geändert, die tun nichts ). Erfolge sollten sichtbar gemacht werden. Wirksamkeitskontrolle und Fortführung Vorgehen wählen, um die Maßnahmenakzeptanz- und Wirkung zu erheben, z. B. eine Wiederholungserhebung oder Überprüfung der To-do-Liste, dabei Maßnahmen, deren Fortschritt und Umsetzungshindernisse bewerten. Ergebnisse dokumentieren, Erfolge sichtbar machen. Turnus für die Wiederholung und Anlässe für die Anpassung der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Das Thema der psychischen Belastung in bestehende Strukturen integrieren z.b. in die Unterweisung, als Schulungsangebot, bei Unfalluntersuchungen, ins Qualitätsmanagement und in die betriebliche Gesundheitsförderung. Zu 2) Wichtige Aspekte, die bei der Auswahl eines Verfahrens zur Ermittlung psychischer Belastung bedacht werden sollten, werden hier in Auszügen wiedergegeben. (Ergebnisse siehe Methodenflexibilität / -vielfalt: In verschiedenen Arbeitsbereichen sollte ggf. unterschiedlich verfahren werden. Bei kleiner Mitarbeiteranzahl oder bei Sprachbarrieren eignen sich Gruppeninterviews oder persönliche Gespräche eher als eine schriftliche Befragung. Angemessenheit: Aufwand und Nutzen müssen sich die Waage halten. Es empfiehlt sich, ein zweistufiges Vorgehen zu wählen: erst orientieren und kritische Arbeitsbereiche und Belastungsfaktoren identifizieren. Dann in einem zweiten Schritt die ausgewählten Bereiche bzw. Faktoren genauer analysieren und Maßnahmen zu Verbesserung entwickeln. Nicht Macht, sondern Inhalte zählen: Die Ermittlung psychischer Belastung ist auch immer eine betriebspolitische Diskussion. Dies birgt die Gefahr, dass Untersuchungen inhaltlich überladen oder Themen bewusst ausgeschlossen werden. In der LV 31 (Module 4 und 7)

6 ist in Anlehnung an Kittelmann et. al. (2001) eine Liste mit belastungsrelevanten Merkmalen wiedergegeben, die eine gute inhaltliche Orientierung bietet. Anonymität & Vertraulichkeit: Anonymität und Vertraulichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen vieler Mitarbeiterbefragungen. Die Analyse der Belastungen durch eine Analyse der Ressourcen erweitern: Es empfiehlt sich, zu der psychischen Belastung auch die Ressourcen am Arbeitsplatz zu erfassen ( Was läuft gut am Arbeitsplatz? Wo sind die Stärken und Vorteile dieser Arbeit? Was motiviert bei der Arbeit?). Bewertung psychischer Belastung: Für psychische Belastungen gibt es keine Grenzwerte. Allerdings geben viele Verfahren Bewertungsschemata vor. Als Vergleichsmaßstab können auch Ergebnisse verschiedener Arbeitsbereiche verglichen oder die Beschäftigten gefragt werden, z.b. wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf? Die Bewertungsmöglichkeiten und mögliche Ergebnisse sollten bereits in der Planungsphase diskutiert und diesbezüglich Einigkeit hergestellt werden. Literatur Beck, D., Richter, G. & Morschhäuser, M. (2012): Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen in Deutschland: Verbreitung, hemmende und fördernde Bedingungen, in: Prävention und Gesundheitsförderung , Springer-Verlag, S LASI-Veröffentlichung 31 (LV 31): Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltung der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention, Kittelmann, K., Kuhn, K. Richter, G., Ullsperger, P & Weißgerber, B (2004): Psychische Belastung. In Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.): Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute, Sonderschrift 42, 4. aktualisierte Auflage, Dortmund/Berlin, S Claudia Flake, Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung, RP Gießen

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